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Deutsches Kinderhilfswerk: Digital Services Act gefährdet Standards im Kinder- und Jugendmedienschutz

(Bildquelle: Darkmoon_Art/pixabay.com)
(Bildquelle: Darkmoon_Art/pixabay.com)

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einer Senkung der Schutzstandards für Kinder und Jugendliche in digitalen Medien durch den Europäischen Digital Services Act (DSA). Wegen des Vorrangs europäischen Rechts gegenüber dem der Nationalstaaten, binden Rechtsakte der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten. Mit Inkrafttreten des DSA würde daher das erst zum 1. Mai 2021 novellierte deutsche Jugendschutzgesetz hinsichtlich des Kinder- und Jugendmedienschutzes hinfällig. Der Digital Services Act selbst formuliert im aktuellen Entwurf zentrale Aspekte des Jugendschutzgesetzes deutlich weniger präzise, lässt viele von Kindern genutzte Medianangebote außer Acht und nimmt vor allem Kinder mit ihren spezifischen Schutz- und Teilhabebedarfen nicht explizit in den Blick.

„Die Zielstellung des Digital Services Act, illegale Inhalte und Angebote im digitalen Raum zu unterbinden, findet unsere volle Unterstützung. Aber es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Interessen und Bedarfen nicht adressiert und daher volljährigen Erwachsenen gleichgestellt werden. Entsprechend dem Kindeswohlvorrang muss es auf nationaler Ebene möglich bleiben, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Einklang mit dem europäischen und internationalen Recht zu ergreifen. Der DSA sollte nationale und internationale Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Medien nicht absenken. Dieses Risiko besteht aufgrund des aktuell geplanten Vollharmonisierungsansatzes jedoch“, warnt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wesentliches Element des neuen Jugendschutzgesetzes ist die allgemeine Verpflichtung der Diensteanbieter, strukturelle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Diensten zu treffen. Dazu können Melde- und Abhilfeverfahren, die Begrenzung von Nutzungsrisiken durch sichere Voreinstellungen oder eine bessere Begleitung der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen durch ihre Eltern gehören. Der DSA-Entwurf verpflichtet jedoch nur „sehr große Online-Plattformen“ mit mindestens 45 Millionen Nutzenden pro Monat zur Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen. Da in der Europäischen Union derzeit 82 Millionen Minderjährige leben, würden zahlreiche Plattformen, die spezielle Dienste für Kinder und Jugendliche anbieten, wie Spieleplattformen, Audio-Streaming-Plattformen und soziale Netzwerke, nicht mehr in den Anwendungsbereich dieser Maßnahmen fallen.

„Der DSA sollte die auf den EU-Verträgen, der UN-Kinderrechtskonvention und des General Comment No.25 basierenden Werte nicht untergraben. Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dafür zu sorgen, dass der größtmögliche Schutz für Kinder und junge Menschen im digitalen Raum gewährleistet wird“, so Thomas Krüger.

Um dies zu ermöglichen, schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk eine Ausnahmemöglichkeit vom Ansatz der Vollharmonisierung vor, die ein optimales Schutzniveau für Kinder und Jugendlichen im Einklang mit internationalen Standards ermöglicht. Diese Änderung würde sicherstellen, dass Mitgliedstaaten mit höheren Schutzansprüchen für Kinder diese nicht aufgrund des DSA abschwächen müssen. Gleichzeitig würden die nationalen Schutzstandards im Einklang mit europäischem und internationalem Recht gewahrt, um gegen eine Vielzahl von Gefahren im digitalen Umfeld wirksam vorgehen zu können.

 

(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)

Geschmackssensationen & eine Auszeit bei Sascha zu Weihnachten verschenken – Leckereien und Gutscheine von Sascha als köstliche Geschenkidee

Du suchst noch eine köstliche Geschenkidee zu Weihnachten oder Du möchtest Dir selbst auch zu Hause mal eine kleine Auszeit gönnen? Kein Problem! Mit unseren weihnachtlichen Geschenkideen kannst Du ganz einfach eine Auszeit bei Sascha verschenken oder für Dich selbst mit nach Hause nehmen.

Neben Gutscheinen für eine Auszeit in unserem Café & Restaurant haben wir u. a. hausgemachte Fruchtaufstriche, die sicherlich viele von den grandiosen Frühstücksbuffets in der Auszeit kennen, den beliebten Strandwein (als Weißwein, Rotwein und Roséwein), Wintersecco, verschiedene Schokoladenspezialitäten von Hüftgold sowie allerlei Liköre & Brände von Liebl und den Edelbrand von 4840 im Angebot. Absolute Highlights in der Weihnachtszeit sind natürlich unsere neuen Schokomilch-Kugeln, die in den Geschmacksvarianten Haselnuss, Rum, Karamell, Pur, Disco Dip, Orange und Weiß aus Deiner heißen Milch eine unvergleichbare Geschmackssensation machen sowie der leckere Glühwein von Strandwein, den es natürlich wie alle Strandweinsorten auch passend als 0,2 Liter Miniflasche gibt. Die dazugehörigen Glühweingläser gibt es ebenfalls in der Auszeit bei Sascha.

Entdecke jetzt die Leckereien und Gutscheine von Sascha als köstliche Geschenkidee. Anfragen und Vorbestellungen kannst unter 05247-921 95 95 oder per E-Mail unter info@auszeit-bei-Sascha.de an uns richten und selbstverständlich kannst Du auch einfach rein schauen – wir freuen uns bereits auf Dich!

Feiertagsregelung: Hotlines beim Kreis besetzt

Corona-Hotline des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Corona-Hotline des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Am 24. und 26. Dezember sowie an Silvester ist die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh von 10 bis 14 Uhr besetzt (Telefon: 05241 / 85 – 4500). Die Corona-Hotline im Kreishaus ist nur am 1. Weihnachtstag und am Neujahrstag nicht besetzt. Das Infizierten- und Kontaktpersonenmanagement arbeitet an allen Tagen.

Die Impfstelle des Kreises Gütersloh hat vom 24. bis einschließlich 26. Dezember und über den Jahreswechsel – also vom 31. Dezember bis zum 1. Januar – geschlossen. Auch die Impf-Hotline ist dann nicht besetzt.

Regelbetrieb Impfstelle in der Woche „zwischen den Jahren“

Vom 27. bis 30. Dezember gelten die regulären Öffnungszeiten der Impfstelle (siehe im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/corona) und auch die Impf-Hotline ist in dieser Zeit erreichbar. Für diesen Zeitraum sind (Stand heute, 22.12.,13 Uhr) noch viele Termine nicht gebucht. Am Sonntag, 2. Januar, findet die Impfaktion für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren statt. Ab Montag, 3. Januar, läuft wieder der Normalbetrieb in der Impfstelle und der Impf-Hotline (Telefon: 05241 7 85-2960).

Das Dashboard mit den Corona-Zahlen (www.kreis-guetersloh.de/corona) wird täglich aktualisiert. Allerdings werden am 1. Weihnachtstag und am Neujahrstag keine Mitteilungen veröffentlicht (Medien, Internet und Social Media).

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Recyclinghof bleibt Heiligabend und Silvester geschlossen

Der Recyclinghof an der Dr.-Brenner-Straße 10 bleibt Heiligabend und Silvester geschlossen.

An allen anderen Tagen ist der Recyclinghof zu den üblichen Zeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr (außer am 25. Dezember und am 1. Januar) geöffnet.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Geschenkideen aus der StadtOase: Surprise-Bags & Gutscheine für Ihre Liebsten

Sie sind auf der Suche nach einem spontanen Geschenk zu Weihnachten? In der StadtOase finden Sie für Ihre Liebsten Surprise-Bags und Gutscheine zum kleinen Preis. Die Surprise-Bags, welche bereits ab 12,- Euro erhältlich sind, enthalten mit Glossen, Proben, Nagellacken, Lippenstiften und vielem mehr ausgewählte Überraschungen. Alle Produkte stammen von namhaften Herstellern und Gutscheine aus der StadtOase sind auch immer eine schöne Geschenkidee.

Wenn Sie uns Ihrer Wünsche per E-Mail unter info@stadtoase-harsewinkel.de oder telefonisch unter 05247-9399808 vorab mitteilen, dann können Sie ihr Geschenk liebevoll verpackt und ohne unnötige Wartezeit direkt in der StadtOase abholen. Die StadtOase wünscht Ihnen und Ihren Liebsten wundervolle Weihnachten und ein glückliches, gesundes Jahr 2022.

Statistisches Bundesamt: Altenpflegekräfte arbeiten sehr häufig in Teilzeit

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDer Pflegeberuf ist im Zuge der Corona-Pandemie besonders in den Fokus geraten. Von den 954 000 Pflege- und Betreuungskräften, die im Jahr 2019 in Pflegeheimen oder ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten tätig waren, arbeiteten 616 000 in Teilzeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht das einem Anteil von 65 %.

Wie viele Berufe im Bereich Gesundheit, Soziales oder Erziehung – sogenannte Care-Berufe – ist auch der Pflegeberuf durch seinen hohen Frauenanteil geprägt. 85 % des Pflege- und Betreuungspersonals in Heimen und ambulanten Diensten war weiblich. Die hohe Teilzeitquote in der Pflege ist nur teilweise durch den hohen Frauenanteil in der Altenpflege erklärbar – 68 % der Frauen in der Altenpflege arbeiteten zuletzt in Teilzeit, also weniger als 100 % der üblichen Arbeitszeit. Auch bei Männern ist die Teilzeitquote in der Altenpflege mit 44 % überdurchschnittlich hoch.

Teilzeitquote in der Gesamtwirtschaft bei knapp 30 %

Betrachtet man die Teilzeitquoten der Erwerbstätigen insgesamt, ergibt sich ein anderes Bild: Nach Ergebnissen des Mikrozensus lag die Teilzeitquote über alle Wirtschaftsbereiche hinweg im Jahr 2019 bei 29 %. Bei Frauen betrug sie 48 %, bei Männern 12 %.

39 % der Altenpflegekräfte sind 50 Jahre und älter

Auch das Alter spielt bei der Belastung im Beruf eine Rolle. Die Altersgruppe der 50- bis unter 60-Jährigen stellten mit 28 % den größten Anteil des Pflegepersonals in Heimen und ambulanten Diensten. Mehr als jede zehnte Altenpflegekraft (11 %) war zudem 60 Jahre und älter, nur 2 % des Personals war zuletzt jünger als 20 Jahre.

Zuwachs von Pflegepersonal in den letzten zehn Jahren

Der zunehmende Bedarf an Pflege und Betreuung in einer alternden Gesellschaft schlägt sich in einem Personalzuwachs in der Altenpflege nieder. Während im Jahr 2009 noch 679 000 ambulante und stationäre Pflegekräfte tätig wären, waren es 2019 rund 954 000 – ein Anstieg von 40 %. Besonders die ambulanten Pflegedienste gewannen Personal hinzu: Von 2009 bis 2019 stieg die Zahl der dort Beschäftigten um 61 % an; im stationären Bereich war es ein Plus von 30 %.

17 % der neuen Auszubildenden sind 30 Jahre oder älter

Um den Beruf in der Pflege für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen, wurde die Ausbildung zuletzt reformiert: Im neuen Ausbildungsgang der Pflege wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen aus Kranken- und Altenpflege zusammengeführt. Zum Jahresende 2020 begannen insgesamt 53 610 Frauen und Männer eine solche Ausbildung. Der Pflegeberuf wird nicht nur von jungen Menschen gewählt: Mehr als eine von zehn neuen Auszubildenden (11 %) war zwischen 30 und 39 Jahre alt, 6 % waren bei Ausbildungsbeginn 40 Jahre oder älter.

Zahl der anerkannten Auslandsabschlüsse in der Pflege weiter gestiegen

Um den gestiegenen Bedarf an Pflegekräften zu decken, wird neben der Ausbildung auch auf ausländisches Personal gesetzt. Im Jahr 2020 wurden 17 500 im Ausland erworbene Abschlüsse in der Alten- und Krankenpflege anerkannt. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einreisebeschränkungen erschwerten die Zuwanderung von Fachkräften jedoch zuletzt: Zwar lagen die Anerkennungen in der Alten- und Krankenpflege 7 % über denen des Vorjahres, 2019 hatte der Anstieg gegenüber dem Vorjahr jedoch noch bei 48 % gelegen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse zu den Pflege- und Betreuungskräften stammen aus der Pflegestatistik. Die Datenmeldung erfolgt durch die im Rahmen der Pflegeversicherung zugelassenen Pflegeeinrichtungen 2-jährlich zum 15.12. Teilzeitbeschäftigt sind Personen, in deren Arbeitsvertrag nur eine kürzere als die betriebsübliche Wochenarbeitszeit vorgesehen ist. Es wurden in dieser Darstellung Beschäftigte einbezogen, die in den stationären Pflegeeinrichtungen überwiegend im Bereich Pflege und Betreuung tätig sind. Ambulant wurde ergänzend der Bereich Hilfen bei der Haushaltsführung berücksichtigt. 90 % der durch die Pflegeeinrichtungen versorgten Pflegebedürftigen sind 65 Jahre und älter.

Datenquelle für die Teilzeitquote unter allen Erwerbstätigen ist der Mikrozensus, eine jährlich durchgeführte Haushaltbefragung bei rund 1 % der Bevölkerung. Die Quote bezieht sich auf alle Erwerbstätigen ab dem Alter von 15 Jahren.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Frische Bürenkemper Backwaren in meisterhafter Qualität auch an Heiligabend genießen

Selbstverständlich können Sie unsere frischen Bürenkemper Backwaren in reichhaltiger Auswahl auch an Heiligabend genießen. In unseren Backshops und angeschlossenen Cafés und Bistros in Harsewinkel und Marienfeld sind wir gerne für Sie da und so müssen Sie nicht auf unsere Frühstücksangebote sowie die umfangreiche Auswahl an Brot, Brötchen, Feingebäck, Kuchen, Torten und Konditorei-Artikeln Ihrer Bäckerei & Konditorei Bürenkemper verzichten.

Wir genießen die festliche Stimmung unserer Kunden in der auch für uns schönsten Zeit des Jahres und wir freuen uns bereits darauf, Sie zu den folgenden Öffnungszeiten begrüßen zu dürfen!

Harsewinkel:
  • Heiligabend – Fr. 24. Dezember von 6.30 bis 13.00 Uhr. In dieser Zeit ist unser Café mit Frühstücksbuffet für Sie geöffnet.
  • Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag geschlossen.
Marienfeld (JIBI-Markt):
  • Heiligabend – Fr. 24. Dezember von 7.00 bis 14.00 Uhr.
  • Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag geschlossen.

Feuerwehr unterstützt Impfaktion der Stadt Harsewinkel – Lautsprecherdurchsagen der Bürgermeisterin weisen auf Impfaktion in Harsewinkel hin

Von links nach rechts: Marcel Wilhalm, Günter Austermann, Alfons Hennemann, Tiemo Dirkorte, Tim Noah Laumann, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Andreas Feismann, Dieter Fölling, Julian Austermann und Dierk Oesterwinter.
Von links nach rechts: Marcel Wilhalm, Günter Austermann, Alfons Hennemann, Tiemo Dirkorte, Tim Noah Laumann, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Andreas Feismann, Dieter Fölling, Julian Austermann und Dierk Oesterwinter.

„Lasst euch impfen“, so lautet der Aufruf, mit dem Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, eines der vielen Impfangebote wahrzunehmen und sich und andere vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Unterstützung bekam sie am Montagabend von der Freiwilligen Feuerwehr Harsewinkel.

Mit je einem Einsatzleitwagen fuhren Mitglieder der Löschzüge aus Greffen, Harsewinkel und Marienfeld durch die Ortsteile, um über Lautsprecherdurchsagen auf Impftermine und -möglichkeiten hinzuweisen. Die Bürgermeisterin war mit dem Harsewinkeler Löschzug unterwegs.

Neben dem Aufruf sich impfen zu lassen wurde über die Lautsprecheransage auf die beiden Impftermine am 22. und 29. Dezember in der Stadtbücherei St. Lucia hingewiesen (Impftermine können über die Homepage der Stadt gebucht werden) sowie auf die Möglichkeit, sich auch in Arztpraxen nach Terminvereinbarung oder bei der Impftstelle des Kreises am Flugplatz Gütersloh von montags bis samstags von 10 bis 17 Uhr seinen Piks abzuholen.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide dankte dem Leiter der Harsewinkeler Feuerwehr, Andreas Feismann, sowie den Löschzugführern aus Greffen, Harsewinkel und Marienfeld Alfons Hennemann, Tiemo Dirkorte und Günter Austermann sowie allen, die an der Aktion beteiligt waren für ihre Unterstützung.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Neue STIKO-Empfehlung: Auffrischungsimpfungen bereits nach drei Monaten

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit heute eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus nach drei Monaten. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Gütersloh setzt diese Empfehlung mit sofortiger Wirkung um. Das heißt: Personen, deren Zweitimpfung drei Monate zurückliegt, können einen Termin für die Boosterimpfung vereinbaren. Diese Regelung gilt sowohl in der Impfstelle als auch an den mobilen Impfstationen.

Bereits in der vergangenen Woche wurde der Mindestabstand zur Zweitimpfung von sechs auf fünf Monate verkürzt. Jetzt kann sich jeder Erwachsene über 18 Jahren die Auffrischungsimpfung nach drei Monaten abholen. Personen mit Immundefiziten können sich bereits vier Wochen nach ihrer Zweitimpfung impfen lassen.

Für die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind noch Termine in der Impfstelle frei, die über das Buchungsportal des Kreises gebucht werden können. Zurzeit sind die Termine bis zum 15. Januar freigeschaltet. Das Buchungsportal findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Weihnachtsverkehr: Staureichste Tage vor dem Fest – ADAC Stauprognose für 22. bis 26. Dezember

Der ADAC rechnet rund um die Weihnachtsfeiertage mit mehr Verkehr und Staus auf den Autobahnen als an Weihnachten 2020. Damals hatte ein deutschlandweiter Teil-Lockdown private Reisen sehr stark eingeschränkt. Das Stauniveau der früheren Jahre wird jedoch voraussichtlich nicht erreicht.

Fahrten ins Ausland, Verwandtenbesuche und Ausflüge in die Naherholungsgebiete sind mit Ausnahme von einzelnen Hotspots erlaubt. Der Appell der Politik, an Weihnachten zu Hause zu bleiben, und die fehlende Planungssicherheit dürften allerdings auch in diesem Jahr wieder viele Menschen vom Verreisen abhalten.

Auch die Straßen der Ballungszentren dürften nicht ganz so sehr an ihre Belastungsgrenzen geraten wie in früheren Jahren, obwohl der Berufsverkehr rund um die Großstädte seit Monaten fast so stark ist wie vor der Pandemie. Erwartet werden weniger Last-Minute-Geschenkejäger, unter anderem weil Weihnachtsmärkte vielerorts verboten sind.

Die verkehrsreichsten Tage sind Mittwoch, 22. Dezember, und Donnerstag, 23. Dezember, wenn in fast allen Bundesländern die Weihnachtsferien beginnen. Besonders an den Nachmittagen der beiden Tage wird es auf den Straßen voll. Die Weihnachtstage selbst sind ohnehin stets weniger staureich als die meisten anderen Tage im Jahr. Besonders an Heiligabend (Freitag, 24. Dezember) und am ersten Feiertag (Samstag, 25. Dezember) rechnet der ADAC mit ruhigem Verkehr.

Auch der Skiurlauberverkehr in Richtung Alpenländer dürfte geringer ausfallen als in früheren Jahren. Am zweiten Weihnachtsfeiertag (Sonntag, 26. Dezember) kehren viele Autofahrer von Verwandten- und Familienbesuchen zurück. Dann ist besonders am Nachmittag Geduld gefragt.

Das sind die wichtigsten Staustrecken in den Weihnachtsferien:
  • Großräume Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München
  • A 1 Köln – Dortmund – Bremen – Hamburg
  • A 2 Dortmund – Hannover – Braunschweig – Berlin
  • A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
  • A 5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe
  • A 6 Heilbronn – Nürnberg
  • A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Füssen/Reutte
  • A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
  • A 9 München – Nürnberg
  • A 10 Berliner Ring
  • A 24 Hamburg – Berlin
  • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
  • A 81 Stuttgart – Singen
  • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A 95 /B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Autoreisen ins Ausland sind in diesem Jahr leichter als vor einem Jahr. Viele und lange Staus wird es aber dennoch nicht geben. Etwas mehr Fahrzeit sollte auf den Fernstraßen in die Wintersportorte (Tauernautobahn, Brenner und Gotthard-Route) eingeplant werden. An allen deutschen Außengrenzen ist sowohl bei der Ausreise in das Nachbarland als auch bei der Einreise nach Deutschland generell mit Wartezeiten durch verstärkte Kontrollen zu rechnen. Die jeweils geltenden Bestimmungen (in der Regel Nachweis über Impf- bzw. Genesenen-Zertifikate oder Testanforderungen) werden meist stichprobenartig kontrolliert. Schwerpunkte der Kontrollen sind dabei die Hauptgrenzübergänge an den Autobahnen.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)