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Kampf gegen Impfpassfälscher: Apotheken können vor Zertifikatserstellung nun Chargen prüfen

Kampf gegen Impfpassfälscher: Apotheken können vor Zertifikatserstellung nun Chargen prüfen. Wer als Patient oder Patientin eine Impfzertifikat-Apotheke sucht, kann sie ganz leicht über das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de finden. Mittlerweile haben die Apotheken schon mehr als 60 Millionen digitale Impf- und Genesenenzertifikate ausgestellt (Bild: DAV).
Kampf gegen Impfpassfälscher: Apotheken können vor Zertifikatserstellung nun Chargen prüfen. Wer als Patient oder Patientin eine Impfzertifikat-Apotheke sucht, kann sie ganz leicht über das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de finden. Mittlerweile haben die Apotheken schon mehr als 60 Millionen digitale Impf- und Genesenenzertifikate ausgestellt (Bild: DAV).

Bei der Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten bekommen Apotheken weitere Möglichkeiten an die Hand, gefälschte Impfpässe zu erkennen. Ab morgen können die mehr als 18.000 Apotheken bei der Ausstellung der digitalen Impfzertifikate eine neue Funktion zur Chargenprüfung nutzen, um Impfpassfälschungen schneller erkennen zu können. „Die Apotheken werden immer häufiger mit gefälschten Impfpässen konfrontiert. Dagegen wollen wir angehen. Bisher konnten nur Identitäts-, Vollständigkeits- und Plausibilitätschecks vorgenommen werden. Mit der Chargenprüfung steht den Apotheken nun ein weiteres wirksames Instrument zur Verfügung, um Kriminelle und Urkundenfälscher zu stoppen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Wer Impfpässe fälscht oder einen gefälschten Impfpass nutzt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern bringt auch Verwandte, Freunde, Nachbarn und Kollegen in Gefahr. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und bremst die Gesellschaft im Kampf gegen die Pandemie.“

Als Charge bezeichnet man eine bestimmte Menge an Impfstoffdosen, die in einem Produktionsgang unter identischen Bedingungen entstanden sind. Jede Charge wird mit einer Chargennummer gekennzeichnet, welche auch auf dem Aufkleber im Impfpass aufgedruckt ist. Gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das die Impfstoffe chargenweise freigibt, hat der DAV nun eine Möglichkeit entwickelt zu prüfen, ob eine im Impfpass genannte Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der COVID-19-Impfstoffe passt und ob die COVID-19-Impfung tatsächlich im Zeitraum zwischen Freigabe- und Verfallsdatum erfolgt ist. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bietet allen Apotheken seit Sommer dieses Jahres über sein Verbändeportal und die Telematik-Infrastruktur (TI) einen sicheren Zugang auf den Zertifikatsserver des Robert-Koch-Instituts an. Wer als Patient oder Patientin eine Impfzertifikat-Apotheke sucht, kann sie ganz leicht über das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de finden. Mittlerweile haben die Apotheken schon mehr als 60 Millionen digitale Impf- und Genesenenzertifikate ausgestellt.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Im Hallenbad Harsewinkel gilt die 2G+ Regelung

(Bildquelle: 422737/pixabay.com)
(Bildquelle: 422737/pixabay.com)

Die neuen Regelungen der Landesregierung treffen auch das Hallenbad Harsewinkel. Ab Dienstag, den 28.12.2021 tritt 2G+ Regelung in Kraft. Das bedeutet, auch wenn man  geimpft oder genesen ist muss einen offiziellen negativen Testnachweis vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Währende der Ferien bzw. in den Zeiten in denen in den Schulen keine regelmäßigen Tests durchgeführt werden können,  ist die 2G+ Regelung auch für Kinder (6 Jahre bis 15 Jahre) gültig. Bitte halten Sie am Einlass die entsprechenden Nachweise bereit.

Impfaktion Teil 2 am 29. Dezember in der Stadtbücherei St. Lucia in Harsewinkel – Termine online buchbar

Am 29. Dezember können sich noch einmal Personen die älter als 30 Jahre sind, in der Statdbücherei St. Lucia, Brentrups Garten 3, mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen. Eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung ist nur möglich, wenn die letzte Impfung wenigstens vier Monate zurückliegt.

Termine können auf der Homepage der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de online gebucht werden.

Stiftung Warentest: Reiserücktrittsversicherung – welche Versicherungen auch Covid-19 absichern

Wer jetzt seinen Urlaub für 2022 plant, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, die auch bei Pandemie leistet. Die Stiftung Warentest hat für die Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest 130 Tarife geprüft und speziell untersucht, welche Anbieter auch Pandemie- und Covid-19-Situationen absichern. Ergebnis: Zwar leisten viele Tarife auch in diesen Fällen, doch kaum einer bietet vollen Schutz.

Die gute Nachricht: Die meisten der 130 untersuchten Tarife zahlen, wenn Erkrankung oder Tod infolge einer Pandemie Grund für den Rücktritt oder Abbruch der Reise sind, sofern für das entsprechende Land bei Reiseantritt keine Reisewarnung bestand.

Die Tücken liegen, wie so oft, im Detail. Denn die Situation sieht anders aus, wenn Reisende wegen eines Infektionsverdachts in Quarantäne müssen und ihre Reise deshalb nicht antreten dürfen oder im Zielland verlängern müssen. In diesen Fällen ist der Schutz nur bei manchen Versicherern im Standardtarif enthalten. Bei anderen Anbietern muss dafür ein kostenpflichtiges Zusatzpaket abgeschlossen werden. Einige Versicherungen akzeptieren auch einen positiven PCR-Test als Grund für Rücktritt oder Verlängerung der Reise.

Finanztest fand lediglich drei Versicherer, die „sehr gute“ Tarife anbieten: die HanseMerkur, Europ Assistance und TravelSecure/Würzburger. Aber auch hier gibt es kleine Einschränkungen beim Covid-19-Schutz, oder es muss der Quarantäne-Schutz gegen Aufpreis dazugebucht werden.

Flex-Tarife, mit denen Veranstalter derzeit eine kostenfreie Stornierung der Reise bis 29, 22 oder 15 Tage vor Reisebeginn anbieten, hält Finanztest für wenig sinnvoll. Denn auch direkt vor der Reise kann etwas passieren.

Den ausführlichen Test „Reiserücktrittsversicherung“ gibt es in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/reiseruecktritt.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

POL-GT: Einbruch am Heiligabend in Greffen

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Freitag (24.12., 16.00 Uhr – 22.15 Uhr) wurde in ein Einfamilienhaus an der Lübkestraße eingebrochen. Die bislang unbekannten Täter hebelten ein Fenster auf und durchsuchten die Räumlichkeiten. Ersten Angaben nach flüchteten sie ohne Beute. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Einbruch machen? Wer hat am Freitagabend verdächtige Personen rund um den Tatort beobachtet? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Recyclinghof bleibt Silvester geschlossen

Der Recyclinghof an der Dr.-Brenner-Straße 10 bleibt Silvester geschlossen.

An allen anderen Tagen ist der Recyclinghof zu den üblichen Zeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr (außer am 1. Januar) geöffnet.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Statistisches Bundesamt: Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Corona-Wellen haben in Deutschland zu einer Übersterblichkeit geführt. Zu diesem Befund kommt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer Auswertung der Sterbefallstatistik im bisherigen Pandemieverlauf. Das führt auch zu erhöhten Sterbefallzahlen im gesamten bisherigen Zeitraum der Pandemie. „Von März 2020 bis Mitte November 2021 sind in Deutschland mehr Menschen verstorben, als unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung zu erwarten gewesen wäre. Der Anstieg der Sterbefallzahlen ist nicht allein durch die Alterung der Bevölkerung erklärbar, sondern maßgeblich durch die Pandemie beeinflusst“, sagte Christoph Unger, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, am 9. Dezember 2021 bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden.

Eine erhöhte Sterblichkeit zeigt sich sowohl für die isolierte Betrachtung des Kalenderjahres 2020 als auch für die ersten zwölf Monate seit Pandemiebeginn von März 2020 bis Februar 2021. Insgesamt starben im Jahr 2020 bundesweit rund 985 600 Menschen. Das waren 5 % oder 46 000 Verstorbene mehr als im Jahr 2019. Alleine aufgrund der Alterung der Bevölkerung wäre nur ein Anstieg der Sterbefallzahlen um etwa 2 % oder etwa 20 000 Fälle zu erwarten gewesen. In den ersten zwölf Monaten der Pandemie von März 2020 bis Februar 2021 starben 7,5 % oder fast 71 000 Menschen mehr als in den zwölf Monaten davor.

Ab Februar 2021 lagen die Sterbefallzahlen aufgrund der nahezu ausgebliebenen Grippewelle im Winter 2020/2021 zunächst unter dem mittleren Wert der vier Vorjahre. Sie stiegen dann im Zuge der dritten Corona-Welle und schon größtenteils außerhalb der typischen Grippezeit wieder über den Vergleichswert. Eine deutliche Übersterblichkeit ist aktuell seit Anfang September 2021 zu beobachten. Dieser Anstieg hat vermutlich mehrere Gründe und lässt sich nur zum Teil – im Oktober 2021 nur zu ungefähr einem Drittel – mit den beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfällen erklären. In der zweiten Novemberwoche lagen die Sterbefallzahlen um 17 % oder etwa 3 100 Fälle über dem mittleren Wert der vier Vorjahre – beim RKI wurden bislang etwa 1 300 COVID-19-Todesfälle mit Sterbedatum in dieser Woche gemeldet – mit derzeit stark steigender Tendenz von Woche zu Woche.

70 % der an COVID-19 Verstorbenen waren über 80 Jahre und hatten vielfältige Vorerkrankungen

Neu vorliegende Ergebnisse der Todesursachenstatistik geben erstmals Aufschluss über die Zahl der Verstorbenen, bei denen COVID-19 im Jahr 2020 als sogenannte Begleiterkrankung auf der Todesbescheinigung verzeichnet war. Insgesamt starben 39 758 Menschen an COVID-19 als Grundleiden und 8 102 Menschen mit COVID-19 als Begleiterkrankung. Zusammen waren das 47 860 Verstorbene im Jahr 2020, bei denen COVID-19 entweder als Grundleiden die Haupttodesursache war (83 %) oder als Begleiterkrankung zum Tod beitrug (17 %). 70 % der an COVID-19 als Grundleiden verstorbenen Personen waren 80 Jahre oder älter.

Die meist älteren an COVID-19 als Grundleiden verstorbenen Personen hatten vielfältige Vorerkrankungen. Am häufigsten waren dies Herzkrankheiten wie Hochdruckkrankheiten (Hypertonie) (21 % der Fälle) und Vorhofflimmern oder Vorhofflattern (10 %), aber auch Demenz (20 %), gefolgt von Niereninsuffizienz (16 %) und Diabetes mellitus (16 %). Dabei handelt es sich um sogenannte Volkskrankheiten, die einen großen Teil der Bevölkerung vor allem im höheren Alter betreffen.

Krankenhaus-Fälle im Corona-Jahr 2020 auf niedrigstem Stand seit Mitte der 2000er Jahre

Die hohe Auslastung der Krankenhäuser durch COVID-19-Patientinnen und -Patienten, das Freihalten von Bettenkapazitäten für COVID-19-Behandlungsfälle sowie verschärfte Hygienekonzepte führten schon früh im Pandemieverlauf dazu, dass planbare Behandlungen und Operationen verschoben werden mussten.

Dies zeigt sich in der Krankenhausstatistik: Im Jahr 2020 gab es in Deutschland fast 2,5 Millionen oder 13,1 % weniger Krankenhausbehandlungen als im Vorjahr. So niedrig waren die Fallzahlen zuletzt im Jahr 2006. Auch die Zahl der Operationen ging zurück: 2020 wurden in den deutschen Krankenhäusern 690 000 oder 9,7 % weniger Patientinnen und Patienten operiert als im Vorjahr – so wenige wie zuletzt im Jahr 2005. Basis der Auswertungen ist die Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik).

Rund 176 000 Personen im Jahr 2020 mit oder wegen COVID-19 im Krankenhaus

Mit oder wegen COVID-19 wurden im Jahr 2020 rund 176 000 Patientinnen und Patienten stationär in den deutschen Krankenhäusern behandelt. Rund 36 900 dieser Personen, also gut ein Fünftel (20,9 %), mussten intensivmedizinisch versorgt werden. 58,1 % oder rund 21 400 der intensivmedizinisch versorgten COVID-19-Patientinnen und -Patienten mussten künstlich beatmet werden. Ihre durchschnittliche Beatmungsdauer lag bei 254 Stunden, also bei fast 11 Tagen. Mit rund 31 600 Personen ist mehr als jede sechste (17,9 %) mit oder wegen COVID-19 behandelte Person im Krankenhaus verstorben. Ihr Durchschnittsalter lag bei 80,3 Jahren.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Weihnachts- und Neujahrsgrüße vom Team Fölling Bedachungen

Wir befinden uns in der besinnlichen Weihnachtszeit und das Jahr 2021 neigt sich dem Ende entgegen. Wir vom Team Fölling Bedachungen möchten dies zum Anlass nutzen, um uns ganz herzlich bei unseren Kund*innen, Geschäftspartner*innen und Freund*innen zu bedanken.

Danke für Ihre Treue und die vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Wir freuen uns bereits auf die Zusammenarbeit und auf viele weitere Projekte im nächsten Jahr und selbstverständlich sind wir vom Team Fölling Bedachungen weiterhin gerne wie gewohnt mit unserer Fachkompetenz und unserm Einsatz für Sie da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2022! Ihr Dachdeckermeisterbetrieb aus Harsewinkel – Annette Fölling, Herbert Fölling und Frederik Fölling.

Aktuell befinden wir uns bis einschließlich 12. Januar 2022 in der Winterpause und ab dem 13. Januar sind wir wieder wie gewohnt erreichbar.

„Offenes Atelier“ mit Künstlerin Franziska Jäger im Wilhalm war eine voller Erfolg – Vorbereitungen zur entsprechenden Ausstellung laufen

 

Das „offene Atelier“, das Franziska Jäger von Mitte November bis Weihnachten im ersten Stock des Wilham einrichtet hatte, war ein voller Erfolg. Der Künstlerin ist es in den letzten Wochen wie geplant gelungen, Interessierte an den Entstehungsprozessen Ihrer Kunstwerke teilhaben zu lassen und intime Einblicke in Schaffensphasen zu gewähren, die einem im Normalfall bei den meisten Künstlern verwehrt bleiben. So sind im Rahmen Ihres durch ein NRW-Stipendium geförderten Projekts in der Öffentlichkeit des dritten Ortes Zeichnungen, Drucke und Malereien entstanden, die den Wilhalm mit individuellen Ansichten und ganz neuen Perspektiven thematisieren. Die Betrachter der Kunstwerke können ihrer Fantasie bei der Interpretation der Motive freien Lauf lassen und für sich selbst einordnen, ob die jeweilig dargestellte Szene in der Vergangenheit oder der Gegenwart des Wilhalm zu verorten ist. Franziska Jäger betont, dass hierbei durchaus auch das eine oder andere Schmunzeln erlaubt ist, da man wahrscheinlich ab und zu an reale Situationen im alten Gasthof erinnert wird.

Durch ihr „offenes Atelier“ hat Franziska Jäger Kunst bereits in der Entstehungsphase einfach gezeigt und ebenso einfach zugänglich gemacht. Das Projekt hat dazu beitragen können, dass Kunst nicht als etwas Elitäres wirkt, das man nur in Museen und Ausstellungen sehen, aber nicht wirklich miterleben kann. Mit Franziska Jäger konnten Interessierte im Wilhalm Kunst von einer ganz neuen Seite kennenlernen und wirklich daran teilhaben.

Für das Jahr 2022 ist eine entsprechende Ausstellung im Wilhalm fest eingeplant. Aufgrund der Pandemie und der aktuellen Entwicklungen konnte hierfür allerdings noch kein Termin fixiert werden. Die Kunstwerke können käuflich erworben werden und wer an den Zeichnungen, Drucken und Aquarellen der Künstlerin interessiert ist, kann Franziska Jäger per E-Mail unter franziska_jaeger01@yahoo.de kontaktieren.

Bürgerbüro und Rathaus bleiben ab dem 24. Dezember geschlossen – Mitarbeiter/innen ab dem 3. Januar wieder zu erreichen

Rathaus und Bürgerbüro bleiben ab dem 24. Dezember für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Montag, den 3. Januar sind die Mitarbeiter/innen wieder zu erreichen.

„Die Verwaltung steht während dieser Zeit ausschließlich für dringende Angelegenheiten zur Verfügung“, so Christoph Dammann, stellvertretender Fachbereichsleiter Steuerung/Interne Dienste. Dammann verweist darauf, dass die Bearbeitung von rechtlich erforderlichen und anderen unaufschiebbaren Angelegenheiten durch eine Notbesetzung in den jeweiligen Fachbereichen auch während der Schließung sichergestellt ist. So ist das Bürgerbüro vom 27. bis zum 30. Dezember in dringenden, nicht aufzuschiebenden Angelegenheiten, täglich in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr telefonisch unter der Nummer 935-172 zu erreichen. In der Zentrale werden Telefonanrufe während der Schließungszeit ebenfalls täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr entgegengenommen.

Und auch die Mitarbeiter/innen des Ordnungs- und Präsenzdienstes sind während der Schließung im Einsatz, um die vom Kreisgesundheitsamt übermittelten Quarantäneverfügungen zuzustellen und die Kontrollen im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Wer die Verwaltung oder das Bürgerbüro im neuen Jahr besuchen will, muss sich auch weiterhin auf die coronabedingten Beschränkungen einstellen: So muss für das Bürgerbüro weiterhin ein Termin vereinbart werden; für Rathaus und Bürgerbüro gelten Maskenpflicht und die 3-G-Regel.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)