Im Hallenbad Harsewinkel gilt die 2G+ Regelung

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Die neuen Regelungen der Landesregierung treffen auch das Hallenbad Harsewinkel. Ab Dienstag, den 28.12.2021 tritt 2G+ Regelung in Kraft. Das bedeutet, auch wenn man  geimpft oder genesen ist muss einen offiziellen negativen Testnachweis vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Währende der Ferien bzw. in den Zeiten in denen in den Schulen keine regelmäßigen Tests durchgeführt werden können,  ist die 2G+ Regelung auch für Kinder (6 Jahre bis 15 Jahre) gültig. Bitte halten Sie am Einlass die entsprechenden Nachweise bereit.