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ADAC: Reifenpannensets als praktische Sofortlösung – der direkte Weg in die Werkstatt ist Pflicht

Notfallkits statt Reserveräder: Die meisten Hersteller verzichten bei Neuwagen aus Platzgründen auf vollwertige Reserveräder. Stattdessen gibt es Reifenpannensets, die platzsparend sind und deutlich weniger als ein Ersatzrad wiegen – das reduziert den Kraftstoffverbrauch. Der ADAC erklärt, was es beim Einsatz solcher Notlösungen zu beachten gilt.

Mitführen muss man ein Reifenpannenset in Deutschland nicht, hilfreich ist es allemal. Ein Set besteht in der Regel aus einem Reifendichtmittel sowie einem Kompressor zum Einleiten des Dichtmittels und Aufpumpen des Reifens. Ein durch ein Pannenset geflickter Reifen ist eine Not- und keine Dauerlösung. Ruprecht Müller, ADAC Reifenexperte: „Der beschädigte Reifen muss in jedem Fall so schnell wie möglich durch einen neuen Reifen ersetzt werden. Selbst eine professionelle Reparatur des mit Dichtmittel behandelten Reifens ist nicht erlaubt.“ Daher sollte der direkte Weg in die nächstgelegene Werkstatt führen.

Gegenüber der Montage eines Reserverads ist ein Reparaturset meistens einfach anzuwenden, auch wenn die Hinweise der Bedienungsanleitung beachtet werden müssen: Zunächst die undichte Stelle suchen, um einschätzen zu können, ob sich der Reifenschaden mit dem Dichtmittel beseitigen lässt. Die Dichtmittel können Stichverletzungen nur bis zu wenigen Millimetern Größe und ausschließlich in der Lauffläche abdichten. Grundsätzlich sollte der Fremdkörper, der die Undichtigkeit verursacht, nicht entfernt werden.

Anschließend muss das Auto so bewegt werden, dass das Ventil unten ist. Daraufhin muss das Reifenreparaturset mit Kompressor, Dichtmittel und Schlauch zum Befüllen nach Anleitung vorbereitet werden. Die Ventilkappe wird entfernt, der Schlauch zur Befüllung an das Ventil angeschlossen und der Kompressor in Betrieb genommen. Nachdem das Dichtmittel in den Reifen eingefüllt wurde, wird mit dem Kompressor außerdem der nötige Reifendruck hergestellt.

Ist alles erledigt und das Reifenpannenset wieder verstaut, sollte man vorsichtig, aber zügig wieder losfahren. Wichtig: Die maximale Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten. Details zum Vorgehen und den Einschränkungen lassen sich in der Bedienungsanleitung finden. Bei der nächsten Gelegenheit sollte zudem nochmal der Reifendruck überprüft werden, um zu erkennen, ob der Reifen die Luft hält. Und anschließend heißt es: direkt in die Werkstatt.

Weitere Informationen zum Einsatz von Reifenpannensets gibt es unter adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Kreisausschuss hat Gleichstellungsplan 2022 bis 2026 des Kreises Gütersloh beschlossen

Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh. (Foto: Kreis Gütersloh)
Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh. (Foto: Kreis Gütersloh)

Mit einer einzigen Gegenstimme votierte am Montag der Kreisausschuss für den Gleichstellungsplan 2022 bis 2026. Ziele sind – eingebettet in das Landesgleichstellungsgesetz – die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Frauenförderung zum Abbau von Unterrepräsentanzen sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer. Der Gleichstellungsplan des Kreises Gütersloh enthält neben den juristischen Grundlagen eine Analyse der Beschäftigten-Struktur, einen Bericht zur Umsetzung der Ziele der vergangenen fünf Jahre und stellt sich mit der Fortschreibung den Herausforderungen der nächsten fünf Jahre für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung.

Die wesentlichen Ziele und Maßnahmen des neuen Gleichstellungsplans werden in drei Handlungsfeldern beschrieben:

  1. „Berufliche Gleichstellung von Frau und Mann / Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen“. Es wird angestrebt, die vakanten Leitungspositionen zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Bei externen Stellenausschreibungen im technischen Bereich sollen die zu besetzenden Stellen zu 30 Prozent mit Frauen besetzt werden. Zusätzlich soll es ein Nachfolgeplanungskonzept geben. Weitere Themen sind: Führen in Teilzeit, Führen im Tandem und Führen mit reduzierter Stundenzahl.
  2. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. In diesem Bereich geht es um die Förderung eines familienfreundlichen Klimas. Beispielhafte Maßnahmen sind ortsflexibles Arbeiten, Teilzeitmodelle und entsprechende Führungskräfteschulungen in Bezug auf Flexibilität von Arbeitszeit und -ort. Best-Practise-Beispiele, die Sorgearbeit und Beruf erfolgreich vereinbaren, sollen aufgezeigt werden.

Im 3. Handlungsfeld – „Sprache“ – geht es um geschlechtersensible Kommunikation im internen und externen dienstlichen Sprachgebrauch.

Der aktuelle Gleichstellungsplan wurde auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen von einer Arbeitsgruppe erarbeitet und auf einer Datenbasis von Dezember 2020 fortgeschrieben. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Abteilung Personal und Organisation, des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten. Die Arbeitsgruppe schlägt eine 5-jährige Laufzeit des Gleichstellungsplans – also bis 2026 – vor. Dies wurde als sinnvoll erachtet, zumal nach zwei Jahren in Form einer summarischen Prüfung darzulegen ist, ob die Ziele des Gleichstellungsplans erreicht wurden. Der Gleichstellungsplan wurde mit der Leitungskonferenz und dem Personalrat gemäß dem Mitbestimmungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz und der Schwerbehindertenvertretung abgestimmt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Sicher im Netz unterwegs: Digitales Selbstlernangebot der Verbraucherzentrale NRW

Sicher im Netz unterwegs – Zum Safer Internet Day bietet die Verbraucherzentrale NRW einen digitalen Selbstlernkurs an.

Der Schutz der persönlichen Daten ist vielen Verbraucher:innen wichtig. Um sich sicher im Netz zu bewegen, müssen jedoch immer wieder Hürden überwunden und alte Gewohnheiten abgelegt werden: sei es der Wechsel zu einem anderen Messenger-Dienst oder die konsequente Anpassung der Cookie-Einstellungen. Mit einem digitalen Selbstlernkurs will die Verbraucherzentrale NRW interessierte Erwachsene im Umgang mit Datenschutz und Sicherheit im Internet weiterbilden. Das Angebot unter dem Titel „Meine Daten – Alles Ok im www” startet am 14. Februar. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Der vierwöchige Selbstlernkurs besteht aus verschiedenen Lerneinheiten zu den Themen Datenschutz, Cookie-Einstellungen, digitale Vorsorge und Messenger-Dienste. Zu Beginn einer jeden Woche bekommen die Teilnehmer:innen eine Mail mit einer Einführung in das Wochenthema sowie den Link zu einer interaktiven Lerneinheit. Das Bearbeiten der Aufgaben dauert im Schnitt etwa 20 bis 30 Minuten. In wöchentlichen Online-Sprechstunden können offengebliebene Fragen gestellt und Probleme diskutiert werden.

„Wir wollen Verbraucher:innen dazu motivieren, sich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und ihnen dabei helfen, sich selbstbewusst im Internet zu bewegen”, erklärt Anne Schulze, Referentin für Verbraucherbildung bei der Verbraucherzentrale NRW. „Dabei geht es nicht nur um Wissensvermittlung. Wir wollen auch einen Anstoß dazu geben, den inneren Schweinehund zu überwinden und zum Beispiel beim Surfen im Internet die richtigen Cookie-Einstellungen vorzunehmen oder sich mit seinem digitalen Nachlass zu beschäftigen.”

Weitere Informationen und Links:

Die Anmeldung zum digitalen Selbstlernkurs ist ab sofort möglich unter: www.verbraucherzentrale.nrw/meine-daten.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Transparenz: Sven-Georg Adenauer Landrat legt Nebentätigkeiten offen

Landrat Sven-Georg Adenauer (Foto: Blomberg).
Landrat Sven-Georg Adenauer (Foto: Blomberg).

Mit einer Vorlage für die Kreistagssitzung am 7. März hat Landrat Sven-Georg Adenauer seine in 2021 ausgeübten Gremientätigkeiten und Nebentätigkeiten samt Vergütungen veröffentlicht.

Die ganz überwiegende Zahl dieser Tätigkeiten übt er unentgeltlich aus beziehungsweise vertritt dort die Interessen des Kreises. Für einige Tätigkeiten werden Aufwandsentschädigungen oder Sitzungelder gewährt. Die von ihm im vergangenen Jahr erzielten und zu versteuernden Ein-nahmen betrugen 72.800 Euro brutto. Davon hat Adenauer 3.000 Euro an den Kreis abgeführt.

Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, die eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten und der daraus erzielten Einnahmen vorschreibt, legt er diese – wie bereits in den vergangenen Jahren – offen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Leiterin der Abteilung Jugend: Birgitt Rohde in den Ruhestand verabschiedet

(v.l): Landrat Sven-Georg Adenauer, Kreisdirektorin Susanne Koch und Personalratsvorsitzender Thomas Haase verabschiedeten Birgitt Rohde in den Ruhestand (Foto: Kreis Gütersloh).
(v.l): Landrat Sven-Georg Adenauer, Kreisdirektorin Susanne Koch und Personalratsvorsitzender Thomas Haase verabschiedeten Birgitt Rohde in den Ruhestand (Foto: Kreis Gütersloh).

Hohes Engagement und Verantwortung erfordert die Arbeit im Jugendamt und kann trotz der vielfältigen Problemlagen und Herausforderungen auch Freude machen. Dies wurde deutlich, als Abteilungsleiterin Birgitt Rohde verabschiedet wurde. Sie geht nach 43 Jahren Dienst für den Kreis Gütersloh zum 1. März in den Ruhestand. Ihre Arbeit würdigten Landrat Sven-Georg Adenauer, Kreisdirektorin Susanne Koch und Personalratsvorsitzender Thomas Haase bei ihrer Verabschiedung.

Auf dem Weg zur Abteilungsleiterin durchlief Rohde verschiedene Stationen. Nach ihrem Studium der Sozialarbeit an der Fachhochschule Paderborn, fing sie 1979 im Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreises Gütersloh an. 2008 wurde sie zur Leiterin der Regionalstelle West in Harsewinkel bestellt. Mit der Aufgabe der Abteilungsleitung, übernahm Rohde im Juli 2015 auch die Verantwortung für inzwischen sieben Sachgebiete an fünf Standorten. Bereits die ersten Monate waren durch die Aufnahmen junger, geflüchteter Menschen geprägt.

Jugendhilfe lebt von gelingender Kooperation und Vernetzung. Deshalb war Rohde und den verschiedenen Fachdiensten in der Abteilung die gute Zusammenarbeit mit Institutionen und Trägern, den Kommunen und den drei anderen Jugendämtern im Kreis sowie natürlich dem Jugendhilfeausschuss sehr wichtig. Mit einem guten Angebot in der Kindertagesbetreuung, dem Ausbau der frühen Hilfen und niederschwelligen Angeboten fördert das Jugendamt junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenalter. „Zu den Aufgaben des Jugendamtes zählt eben nicht nur der Kinderschutz; wir wollen auch Chancen und Möglichkeiten für gelingendes Aufwachsen schaffen“, so Rohde. Dazu gehöre zum Beispiel die Beratung und Förderung der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Unterstützung der Kreisfamilienzentren.

Rohde übergibt die Leitung der Abteilung Jugend an Nachfolgerin Ilona Overath. Seit Anfang Dezember erfolgt eine Übergabe zwischen der ‚alten‘ und ‚neuen‘ Abteilungsleiterin. „Damit können wir sicherstellen, dass keine Erfahrungen verloren gehen“, erklärt Rohde. Sie nutzen die Zeit, um Themen zu übergeben, Wissenstransfer zu gewährleisten und auch Verfahrenswissen weiterzugeben.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Vital-Projekt für 2023 verlängert: Kreis Gütersloh unterstützt die Verlängerung des Vital-Projekts ‚Artenreiche Lebensräume‘

Die Idylle trügt: Um Moore als seltene Lebensräume und als Kohlenstoff-speicher zu erhalten muss gehandelt werden. Moor braucht Wasser (Foto: Kreis Gütersloh).
(Foto: Kreis Gütersloh)

Der Kreis Gütersloh unterstützt die Verlängerung des Vital-Projekts ‚Artenreiche Lebensräume‘. Vorbehaltlich der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen wird der Kreis Gütersloh für das erste Halbjahr 2023 Gelder in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Einstimmig beschlossen dies jetzt die Mitglieder des Kreisausschusses.

Wirkliche Mehrkosten entstehen nicht, denn die Mittel werden nur verschoben. Im Dezember 2021 zeichnete sich ab, dass ein anderes geplantes Vital-Projekt nicht realisiert werden kann und somit Fördergelder frei werden. Das Geld soll vorrangig in bereits laufende Projekte fließen und diese damit um ein halbes Jahr verlängern. Das betrifft auch das Vital-Projekt ‚Artenreiche Lebensräume‘. Der Hintergrund: Die halbjährige Verlängerung des Projekts bietet die Möglichkeit, mehr Anfragen für Beratungen zu beantworten, sowie Projekte, die bedingt durch die Corona-Pandemie noch nicht wie gewünscht vorangetrieben werden konnten, zu intensivieren. Die halbjährige finanzielle Brücke, die geschlagen wird, macht gegebenenfalls den Weg frei für einen fließenden Übergang zu einer LEADER-Förderung. Die Entscheidung dazu wird im Frühjahr erwartet.

Bereits seit 2013 unterstützt und berät die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde verschiedene Akteure im Hinblick auf mehr Artenvielfalt und Biodiversität. Zunächst unter dem Titel ‚Artenreiche Feldflur‘ begonnen, kann die Arbeit seit 2019 im Rahmen der Vital-Förderung in der Region GT 8 als Projekt ‚Artenreiche Lebensräume‘ fortgesetzt und gefördert werden. Für die vierjährige Laufzeit des Projekts wurde ein Eigenanteil des Kreises von insgesamt 80.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Über die gut angenommene Arbeit des Projekts wurde mehrfach in den Ausschüssen des Kreises berichtet. Die Biologische Station hat ihre Bereitschaft und personelle Kapazitäten für die Verlängerung bestätigt, wenn der Kreis Gütersloh wiederum den Eigenanteil für ein halbes Jahr in Höhe von 10.000 Euro übernimmt. Über die Verwendung der Mittel innerhalb der Region wird in einer Sitzung der Projektgruppe LAG GT 8 im März beraten, um dann den Antrag für den Mitteleinsatz der Bezirksregierung Detmold zur Bewilligung vorzulegen. Es ist daher erforderlich, bereits jetzt über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in 2023 zu entscheiden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Briefe der 1N Telecom im Umlauf

© Verbraucherzentrale NRW
© Verbraucherzentrale NRW

Briefe der 1N Telecom im Umlauf – Unerwünschte Werbepost irritiert Verbraucher:innen in NRW.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich Fragen und Beschwerden über Briefe des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Das Schreiben enthält persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger:innen und bewirbt einen Telefontarif. „Viele Verbraucher:innen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Zusätzlich gehen viele Angeschriebene davon aus, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handelt, was nicht der Fall ist. Gegen unerwünschte Werbebriefe können Verbraucher:innen jedoch vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was Betroffene tun können.

  • Absender prüfen Wenn Verbraucher:innen unsicher sind, ob sie einen Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief ihres Vertragspartners erhalten haben, sollten sie den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung ihres tatsächlichen Anbieters vergleichen.
  • Datenverarbeitung widersprechen Falls Verbraucher:innen in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter eingegangen sind, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Dafür können Verbraucher:innen einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen.
  • Herkunft der Daten ermitteln Die Empfänger:innen der Werbeschreiben der 1N Telecom erinnern sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch geführt zu haben. Das sorgt für Irritationen und wirft die Frage auf, wie das Unternehmen an die persönlichen Daten gelangen konnte. Unternehmen sind dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Das schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene ein Unternehmen auffordern, Einblick in die gespeicherten Daten zu erhalten.
  • Beschwerde einreichen Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Helau und Alaaf – rufen die Schutzengel!

Auch in diesem Jahr lassen wir uns die Karnevalslaune nicht nehmen. Tradition bleibt Tradition. Darum feiern wir die fünfte Jahreszeit mit Luftballons, Luftschlangen, Kostümen und Berliner. In diesem Jahr ganz gemäß dem abgewandelten Motto „Top Gun – wir fürchten uns vor nichts“.

Wir wünschen allen anderen auch ein schönes und freudiges Karnevalswochenende – Ihr Provinzial Redemann Team – Angenehm Anders Als Alle Anderen!

Einbruch in Werners Fahrrad Fach-Werk: Bei privaten Angeboten bitte Augen und Ohren auf halten!

Da am letzten Wochenende leider im Werners Fahrrad Fach-Werk eingebrochen wurde, bitten wir nun um die Unterstützung aller Kunden, Freunde und Bekannten. Bitte haltet Augen und Ohren auf bzw. seid vorsichtig, wenn Euch komplette E-Bikes/Pedelecs oder Einzelteile wie Akkus, Displays etc. zum privaten Kauf angeboten werden.

Der Einbruch hat sich in der Nacht von Freitag, den 18. Februar, auf Samstag, den 19. Februar, in unserem Geschäft auf dem Gelände der Firma Bekleidung Bessmann ereignet. Wir sind für sachdienliche Hinweise jeglicher Art dankbar. Wer also etwas Verdächtiges gesehen hat oder E-Bikes und Einzelteilangebote erhält, meldet sich bitte direkt bei Werners Fahrrad Fach-Werk.

Euer Werners Fahrrad Fach-Werk freut sich auf Eure Tipps und Hinweise – bitte seid jederzeit vorsichtig!

Bevölkerungsschutzzentrum (BSZ) des Kreises Gütersloh: Raumprogramm steht

Das Bevölkerungsschutzzentrum (BSZ) des Kreises Gütersloh in Verl-Sürenheide nimmt konkrete Formen an: Im Kreisausschuss stellte die Verwaltung das Raumprogramm für den Neubau und eine darauf basierende Kostenschätzung vor. Auf 9.545 Quadratmeter summieren sich die Bereiche für den Brand- und Katastrophenschutz, den Rettungsdienst sowie das Logistikzentrum Tierseuchenbekämpfung. Auch eine Hausmeisterwohnung gehört zum Raumkonzept auf dem 30.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Thaddäusstraße unweit der Autobahn 2. Als Einzugstermin wird Ende 2025 angestrebt, den Kostenrahmen hat das beauftragte Projektsteuerungsbüro Thost Projektmanagement mit 31,3 bis 36,1 Millionen Euro beziffert – ohne Grundstück, das hatte der Kreis Gütersloh bereits erworben. Als nächstes soll im Laufe dieses Jahres ein Architektenwettbewerb ausgelobt werden, im Herbst soll der Siegerentwurf präsentiert werden. Im Kreisausschuss am Montag, 21. Februar, verständigten sich die Fraktionen darauf, das Raumprogramm in der Kreistagsfraktion am 7. März zu verabschieden. Bis dahin soll die Verwaltung prüfen, ob nicht das komplette Gebäude mit einer Photovoltaikanlage versehen werden soll. In der ersten Variante ist dies für die Fahrzeughallen vorgesehen, nicht aber für die Büro- und Schulungsgebäude. Dieser Gebäudeteil soll die Möglichkeit bieten, später aufgestockt zu werden. Daher war eine Photovoltaik dort bisher nicht eingeplant.

Das Bevölkerungsschutzzentrum vereint viele Funktionalitäten, die aktuell über das Kreisgebiet verteilt sind: Es ersetzt die Kreisfeuerwehrschule St. Vit, in der auch ein Großteil der Sondereinsatzfahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes und die Schlauchpflegerei untergebracht sind. Künftig sollen alle Sonderfahrzeuge zentral an der Thaddäusstraße stehen. 51 Stellplätze incl. Rettungsdienst und Reserve sind dafür vorgesehen. Im Raumplan des BSZ stehen unter anderem auch Schulungsräume, Büros, eine Atemschutzübungsstrecke und die Schlauchpflegerei. Auch die Reservefahrzeuge des Rettungsdienstes sollen im BSZ zentral untergebracht werden, sie blockieren aktuell mitunter die Wasch- und Desinfektionsplätze in den Rettungswachen vor Ort. Der Krankentransport-Standort wird im Zuge des Neubaus von der Rettungswache Halle/Westf. in das Bevölkerungsschutzzentrum verlegt. Dort wird auch das Rettungsdienstzentrum, das sich aktuell in Schloß Holte-Stukenbrock befindet, untergebracht. Das Rettungsdienstzentrum dient unter anderem der zentralen Versorgung der Rettungswachen mit Verbrauchsmaterialien. Auch Elemente der Notfallsanitäterausbildung sollen künftig im BSZ stattfinden.

In das neue Bevölkerungsschutzzentrum wird zudem das bisher auf dem Kreisbauhof angesiedelte Logistikzentrum Tierseuchenbekämpfung verlagert werden. Synergien, so die Verwaltungsvorlage, verspricht sich der Kreis Gütersloh auch davon, dass die Stadt Verl in direkter Nachbarschaft für den Löschzug Sürenheide neu baut. Die Kameradinnen und Kameraden des Löschzuges Sürenheide haben es künftig nicht weit zur Fortbildung: Allein 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren jährlich die Ausbildung in der Atemschutzübungsanlage. Für Lehrgänge sind vier Seminarräume für je 30 Teilnehmer vorgesehen, eine Kantine für die Bewirtung und sogar zwei Übernachtungsmöglichkeiten für externe Referenten. Aktuell hält der Kreis Gütersloh 7.500 Schläuche für die Feuerwehr bereit – in der Schlauchpflegerei werden sie gereinigt, geprüft und gegebenenfalls repariert. Sie wird ebenfalls von St. Vit nach Sürenheide verlagert.

Im knapp 10.000 Quadratmeter umfassenden Raumprogramm finden sich darüber hinaus unter anderem Umkleiden, ein Stabsraum für die Einsatzleitung des Kreises, Büros für die Schulleitung und die Sachgebiete Rettungsdienst und Ärztliche Leitung Rettungsdienst, Werkstätten und eine Kleiderkammer. Eine Hausmeisterwohnung ist unter anderem deshalb eingeplant, weil eine durchgehende Präsenz vor Ort ein Sicherheitsplus ist.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)