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Verbraucherzentrale NRW: Jodtabletten für den Katastrophenfall?

© VZ NRW/adpic
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Jodtabletten für den Katastrophenfall? Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, warum ein präventiver Vorrat an Jodtabletten weder nötig noch sinnvoll ist.

Angesichts des Krieges in der Ukraine sorgen sich viele Menschen vor den Folgen eines Atomunfalls oder des Einsatzes von Atomsprengköpfen. Die Nachfrage nach Jodtabletten ist den den letzten Tag stark gestiegen. Denn bei einem nuklearen Unfall dienen sehr hoch dosierte Jodtabletten als Schutz vor Schilddrüsenkrebs. Die präventive Einnahme von Jod ist jedoch nicht sinnvoll und kann sogar gefährlich werden. Zudem gewährleisten die Katastrophenschutzbehörden die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten. Niemand muss also einen eigenen Vorrat an Tabletten anlegen. Die wichtigsten Informationen zur Einnahme von Jod im Katastrophenfall hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengefasst:

  • Wirkung von hochdosierten Jodtabletten Bei einem nuklearen Unfall kann radioaktives Jod freigesetzt werden. Es wird vom Körper wie natürliches Jod aufgenommen und in der Schilddrüse eingelagert. Werden rechtzeitig Tabletten mit einer hohen Konzentration nicht-radioaktiven Jods eingenommen, wird die Schilddrüse mit Jod gesättigt. Man spricht von einer Jodblockade. Jodhaltige Nahrungsergänzungsmittel oder Jodtabletten, wie sie zur Behandlung von Schulddrüsenerkrankungen verschrieben werden, sind in einem solchen Fall ungeeignet. Wichtig zu wissen: Hochdosierte Jodtabletten schützen nur vor einer Verstrahlung der Schilddrüse, aber nicht vor einer Schädigung anderer Organe. Ein dauerhafter Jodüberschuss kann zudem die Gesundheit gefährden. Langfristig können sich eine Schilddrüsenunterfunktion und ein Kropf entwickeln. Problematisch ist zu viel Jod auch für Patient:innen mit einer Veranlagung für eine Autoimmunerkrankung der Schilddrüse.
  • Verteilung und Einnahme von Jodtabletten Die Tabletten werden im Notfall über die Katastrophenschutzbehörden verteilt. Die Einnahme darf nur nach ausdrücklicher Aufforderung erfolgen und nur in der von den Behörden genannten Menge. Voraussetzung für die Jodblockade ist die Einnahme einer hohen Dosis innerhalb eines engen Zeitfensters von wenigen Stunden, bevor oder nachdem man der Wolke mit radioaktivem Jod ausgesetzt war. In einem Notfall berechnen die Behörden das örtliche und zeitliche Eintreffen der radioaktiven Wolke und messen die Konzentration an radioaktivem Jod. Entsprechend unterrichten sie die Bevölkerung in dem betroffenen Gebiet über Rundfunk, Fernsehen, soziale Medien, im Internet, per Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten App des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), gegebenenfalls auch über Sirenen sowie Lautsprecherdurchsagen der örtlichen Polizei und Feuerwehr.
  • Keine Notfall-Jodtabletten für Menschen über 45 Jahren Über 45-Jährige bekommen im Katastrophenfall keine Jodtabletten. Der Grund: Bei Überschreitung der als sicher geltenden Gesamtzufuhr von 500 µg Jod am Tag kann es insbesondere bei älteren Menschen schon nach einmaligen Verzehr zu einer Schilddrüsenunterfunktion und damit unter Umständen zu einer lebensgefährlichen Entgleisung des Stoffwechsels kommen. Dieses Risiko wird als problematischer angesehen als die Gefahr einer möglichen Schilddrüsenkrebserkrankung in der Zukunft. Denn es gilt als sicher, dass bis zum Ausbruch einer solchen Erkrankung 30 bis 40 Jahre vergehen.
  • Kein Schutz vor anderen radioaktiven Stoffen Bei einem Störfall können auch weitere radioaktive Stoffe wie Cäsium oder Strontium freigesetzt werden, die ebenfalls schwere Erkrankungen, zum Beispiel Krebs und Leukämie, verursachen können. Die Einnahme von Notfall-Jodtabletten schützt nicht gegen diese Substanzen und mögliche Folgeschäden.

Weiterführende Infos und Links:

Weitere Informationen über den Einsatz von Jod bei einem radiologischen oder nuklearen Notfall finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/39650.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Weiterhin 3G und Maskenpflicht im Rathaus und Bürgerbüro

Für den Zutritt zu den Rathäusern und zum Bürgerbüro gilt auch in der kommenden Woche weiterhin die 3G-Regel und die medizinische Maskenpflicht.

Diese bestehenden Regelungen gelten zunächst weiterhin und unabhängig von möglichen Lockerungen durch das Land NRW.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Jetzt bis zum 26. März Early-Bird-Tickets für die SunSwing Poolparty 2022 im Freibad Harsewinkel sichern!

Es geht wieder los! Nach rund zwei Jahren pandemiebedingter Zwangspause soll es endlich wieder musikalisch werden im jüngst umgebauten Freibad. Am 16. Juli 2022 soll auf der Liegewiese wieder getanzt, Cocktails und andere kühle Köstlichkeiten genossen werden.

Die Location ist bestens vorbereitet und die erste Begutachtung verheißt pure Vorfreude! Tolle Becken, tolle Umgebung, tolle Tribünen und eine kräftig grün leuchtende Wiese… Kurzum wunderbare Bedingungen für die SunSwing Poolparty!

Seit Herbst letzten Jahres laufen die Planungen, in der Hoffnung, dass im Sommer 2022 wieder ein Stück Normalität einkehrt und die Veranstaltung in gewissem Rahmen stattfinden kann. Das ehrenamtliche Veranstalterteam war in der Zwischenzeit nicht untätig… So wurde an einer neuen Homepage gefeilt, da die alte in die Jahre gekommen war und nicht mehr den technischen Standards entsprach. Da eine Homepage aber inzwischen ein wichtiges Informationsmedium ist, wurde die Corona-Zeit genutzt, um sie zu überarbeiten.

Des Weiteren wird an einem abwechslungsreichen LineUp gearbeitet, damit es nach zwei Jahren Pause wieder für jeden Geschmack etwas zu hören gibt. Einfach ist das Unterfangen nicht, da viele Veranstalter wieder in den Startlöchern stehen und man muss auch bedenken, dass die Menschen ihre privaten Familienfeiern, wie runde Geburtstag, Hochzeiten, etc., nachholen wollen. Schließlich befanden wir alle uns fast zwei Jahre in einer Art Dornröschenschlaf, wenn man das so sagen mag. Die Menschen wollen wieder raus und ihr vor Corona bekanntes Leben wieder aufnehmen.

Damit die Vorfreude auf den Sommer schon mal jetzt im Frühjahr beginnen kann, startet das SunSwing-Team jetzt mit einem Early-Bird-Ticket, welches in der Zeit vom 12.03. bis 26.03.2022 zum Frühbucherpreis von nur 12,00 Euro ergattert werden kann. Frei nach dem Motto „der frühe Vogel fängt den Wurm“ können diese vergünstigten Tickets als „Print@home“ schon jetzt erworben werden! Wer also mal etwas anderes in das Osternest legen möchte, sollte jetzt schon mal zugreifen – wie gesagt, der Angebotszeitraum ist begrenzt.

Das komplette LineUp wird nach und nach veröffentlicht werden, sobald die erste Tinte getrocknet und die Künstlerverträge unterzeichnet sind. Derweil wird weiter organisiert, geplant und vorbereitet, damit es am 16. Juli heißen kann: Tore auf für die Gäste der SunSwing Poolparty!

Jetzt Early-Bird-Tickets sichern >>>

 

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V. – SUN SWING)

Feuerwehr ehrt Werner Flister

Im Kreishaus Gütersloh übergibt Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper(links) die Urkunde an Werner Flister (Foto: Kreis Gütersloh).
Im Kreishaus Gütersloh übergibt Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper(links) die Urkunde an Werner Flister (Foto: Kreis Gütersloh).

Nach nunmehr 46 Jahren im öffentlichen Dienst ging Werner Flister, Sachbearbeiter für den Katastrophenschutz im Kreis Gütersloh, Ende Februar in den wohlverdienten Ruhestand.

Der Katastrophenschutz, nicht nur im Kreis Gütersloh, lebt von Kooperation und Organisation. Dabei war vor allem die fachliche Expertise Flisters stets gefragt. Auch für die allgemeine Gefahrenabwehr engagierte sich Flister nicht nur kreisintern, sondern kooperierte auch kreisübergreifend vor allem mit dem Kreisen in Ostwestfalen-Lippe und der Stadt Bielefeld. Durch den engen und vertrauensvollen Austausch zwischen den Kreisen hat er sich  in der ganzen Region einen Namen gemacht.

Für die herausragende Zusammenarbeit ehrte der Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper den Sachbearbeiter Katastrophenschutz Werner Flister mit der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille. Er bedankt sich für die Zusammenarbeit auch im Namen der 3.868 Feuerwehr-Kameradinnen und -Kameraden und betont: „Es ist wichtig, erfahrene Leute zu haben, die auch in Krisensituationen einen kühlen Kopf bewahren und deshalb im Sinne der Sache entscheiden können“.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfstelle des Kreises Gütersloh: Bis auf Weiteres jeden Samstag – impfen ohne Termin!

Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Bis auf Weiteres können sich Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren jeden Samstag in der Zeit von 10 bis 16.30 Uhr spontan und ohne Termin in der Impfstelle des Kreises Gütersloh gegen das Coronavirus impfen lassen. Das gilt sowohl für die Erst-, Zweit-, und Boosterimpfung als auch für die vierte Impfung. Letztere ist bisher nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können den vierten Piks nach drei Monaten und das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten bekommen.

Sollte es zu einem erhöhten Aufkommen an der Impfstelle kommen, wird zwischen den Personen mit und ohne Termin unterschieden und zwei Schlangen gebildet. Impfwillige, die bereits für einen anderen Tag einen Impftermin gebucht haben, sich aber spontan an einem Samstag impfen lassen, sollen ihren Termin wieder online über das Buchungsportal oder telefonisch unter 05241/85-2960 absagen.

Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson. Personen über 30 Jahren bekommen den Impfstoff von Moderna. Biontech wird an Personen unter 30 Jahren sowie an Schwangere und Stillende verimpft. Frauen unter 40 Jahren werden nicht mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft.

Mitzubringen ist ein Ausweisdokument, aus dem die Identität und Wohnadresse hervorgeht. Für eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung ist der Impfpass mitzubringen. Für Erstimpfungen ist das nicht zwingend erforderlich. Im Idealfall bringen Impfwillige ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten zur Impfung begleitet werden.

Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Wie wohnen wir? Der Zensus 2022 fragt nach

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

In vielen Großstädten herrscht Wohnungsmangel, in kleineren Gemeinden gibt es dagegen Leerstände. Der Zensus kann dazu beitragen, diese Herausforderungen transparenter anzugehen. Denn er erfasst nicht nur wie viele Leute in Deutschland leben, sondern auch wo und wie.

Erstmals seit 2011 wieder flächendeckende Zahlen zur Verteilung von Wohnraum

Der deutschlandweite Zensus 2022 ist unterteilt in eine Bevölkerungszählung und eine Gebäude- und Wohnungszählung. Bei der Erfassung aller Wohngebäude und Wohnungen werden alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer befragt – das sind etwa 23 Millionen Menschen in Deutschland. „Die Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus liefert flächendeckende Zahlen zur Verteilung von Wohngebäuden und Wohnungen. Neben Größe und Alter, auch zum ersten Mal Daten zur Nettokaltmiete sowie dem Leerstand und den Gründen dafür“, erklärt Stefan Dittrich, fachlicher Projektleiter des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt.

Bundesweite Daten zu Bestandsmieten

Die neuen Daten des Zensus 2022 kommen dem zunehmenden Bedarf nach bundesweit vergleichbaren kommunalen Mietspiegeln entgegen. Der Zensus gibt damit einen umfassenden Überblick über die Höhe der Bestandsmieten in ganz Deutschland. Außerdem können die Ergebnisse zum Leerstand für betroffene Kommunen erstmals detailliert aufzeigen, wie lange ein Leerstand andauert und welche Gründe insbesondere für längeren Leerstand vorliegen.

Darüber hinaus bietet die Erfassung aller Gebäude und Wohnungen in Kombination mit den erhobenen Informationen zu Haushalten und Familien die Möglichkeit, die Wohnsituation von Haushalten und Familien auszuwerten. Zum Beispiel kann ermittelt werden, welche Größe die Wohnungen haben, die von Einpersonenhaushalten oder Familien bewohnt werden und ob es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt. Durch die Ergebnisse des Zensus 2022 ist damit erstmals eine regionale Auswertung der durchschnittlichen Miethöhe für die unterschiedlichen Haushaltstypen und -größen möglich.

Der Zensus liefert Datengrundlage zur Energieeffizienz in Deutschland

Auch zum Thema Energieeffizienz liefert der Zensus 2022 Daten: Durch die Struktur der Gebäude nach Baujahr und Energieträger der Heizung kann eine umfassende Momentaufnahme der derzeit genutzten Energieträger erstellt werden. Diese kann beispielsweise künftige Planungen zur erwarteten Altbausanierung und damit zu erwartenden Förderumfängen unterstützen, aber auch generell Hinweise zur Energieeffizienz der Gebäudesubstanz im Bestand liefern.

„Damit liefert der Zensus wichtige Daten zum Thema Wohnen in Deutschland, die Planungsgrundlage für die staatliche und kommunale Wohnungspolitik der Zukunft sind“, fasst Stefan Dittrich vom Statistischen Bundesamt zusammen.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Jetzt mit Werners Fahrrad Fach-Werk und den Markenherstellern Columbus & Wittich Manufaktur Dein Wunschfahrrad für den Frühling konfigurieren

Wir bei Werners Fahrrad Fach-Werk sind sehr froh, dass unsere starken Partner Columbus sowie Wittich Manufaktur uns trotz weiter anhaltender Lieferengpässe zur Seite stehen. Treuen regionalen Fachhändlern wie Werners Fahrrad Fach-Werk stellen die beiden international bekannten Top-Markenhersteller aus Bielefeld spezielle Manufakturkontingente zur Konfiguration kundenindividueller Wunschfahrräder in den Segmenten E-Bikes/Pedelecs, Damen- und Herrenräder, City- und Trackingbikes zur Verfügung.

Dank der von uns organisierten Kontingente kannst Du mit uns direkt Dein Wunschfahrrad konfigurieren und bestellen. Also jetzt zum Frühlingsanfang mit Werners Fahrrad Fach-Werk Dein individuelles Wunschfahrrad aus Bielefeld klarmachen – wir freuen uns schon auf Dich!

NRW-Staatssekretär Klaus Kaiser besucht den „Dritten Ort“ Wilhalm in Harsewinkel

Am Samstag war NRW-Staatssekretär Klaus Kaiser, der im Landesministerium für Kultur und Wissenschaft u. a. die Fördermittel der „Dritten Orte“ Projekte verantwortet, im Kulturort Wilhalm in Harsewinkel zu Gast. Nach der pandemiebedingten Zwangspause war es für ihn an der Zeit, sich persönlich einen Eindruck vom Status des u. a. mit Fördermitteln des Landes finanzierten Projekts zu verschaffen. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Micky Grohe, der Kulturbeauftragte der Stadt Harsewinkel, nahmen den Staatssekretär in Anwesenheit von Vertretern des „Team Wilhalm“, des KuBi und der Ratsfraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP mit Musik der Ständchen-Kapelle des Kolpingorchesters im Schankraum in Empfang und begleiteten ihn anschließend auf einem ausgedehnten Rundgang durch den neugestalteten Wilhalm.

Die Ausstellungsstücke von Kunstpädagogin Franziska Jäger, die Rahmen ihres durch ein NRW-Stipendium geförderten Projekts von Mitte November bis Weihnachten im ersten Stock des Wilham ein „offenes Atelier“ eingerichtet hatte, beeindruckten den Staatssekretär besonders. Auch die Darbietung von Pianist Tobias Schössler, der ebenfalls im Rahmen eines NRW-Stipendiums ein musikalisches Projekt unter dem Motto „wandeln in den Bildern meines Vaters“, umgeben von einer Auswahl von Bildern seines Vaters Heinz Schössler, eine künstlerische Wechselwirkung zwischen Malerei und klassischer Musik entstehen ließ, überzeugte den Staatssekretär von der kulturellen Vielfalt im Wilhalm. Das bunte Bühnen-Programm und die rege Nutzung der verschiedenen Räumlichkeiten des „Dritten Ortes“ durch Vereine, vhs, Musikschule, City-Werkstatt, Chöre, Werbegemeinschaft, Kneipen-Kult und Co. stimmten den Landesvertreter sehr positiv und er kam zu dem Fazit, dass die Fördermittel im Wilhalm sehr gut angelegt sind.

In einer kurzen Rede sprach Staatssekretär Klaus Kaiser auch noch einmal die Begriffsdefinition zum „Dritten Ort“ nach dem Soziologen Ray Oldenburg an, dessen Auffassung nach der „Erste Ort“ dem Familienleben und der „Zweite Ort“ dem Arbeitsleben dient. Der „Dritte Ort“ bietet in diesem Konzept einen Ausgleich zu den ersten beiden Orten und ist ein Treffpunkt für die Gemeinschaft in der Freizeit. Dieser „Dritte Ort“ ist seines Erachtens nach unabhängig von seinem eigentlichen Zweck besonders wichtig dafür, um in der Gemeinschaft Demokratie zu lernen und zu leben. Die Ereignisse der letzten Jahre und Monate haben allen gezeigt, wie wichtig der soziale Kitt aus Gemeinschaft und demokratischen Werten, der in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport entsteht, für unsere Gesellschaft ist.

Bei der Projektausschreibung zum Thema „Dritten Orte“ hat man ganz bewusst so wenig Vorgaben wie möglich gemacht. Man wollte nicht vorschreiben, was passiert, sondern die Ideen und Bewerbungen abwarten. So wurden in diesem Bewerbungslauf, in dem der Wilhalm als eines von 17 Konzepten den Zuschlag erhalten hat, 150 vollkommen verschieden Bewerbungen eingereicht, die den Erfahrungsschatz der Entscheider immens bereichert haben. Andere Bundesländer kopieren diese Erfolgsidee bereits und der Staatssekretär hat angekündigt, dass in NRW auch zukünftig Projekte dieser Art gefördert werden sollen und der „Dritten Ort“ Wilhalm in Harsewinkel garantiert als sehr gutes und erfolgreiches Beispiel dient.

Kreis Gütersloh: Ein Stück Arbeitgeberattraktivität – rauf aufs Jobrad

Stellen das Jobrad-Leasing vor: Landrat Sven-Georg Adenauer, Personalratsvorsitzender Thomas Haase und Jacqueline Lehmann aus der Abteilung Personal und Organisation mit dem E-Bike der Kreisverwaltung am Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Stellen das Jobrad-Leasing vor: Landrat Sven-Georg Adenauer, Personalratsvorsitzender Thomas Haase und Jacqueline Lehmann aus der Abteilung Personal und Organisation mit dem E-Bike der Kreisverwaltung am Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Weg mit dem Autoschlüssel, rauf aufs Rad und der Gesundheit was Gutes tun. Als moderner Arbeitgeber bietet der Kreis Gütersloh seinen Beschäftigten ab sofort nicht nur im Dienst, sondern auch auf dem Weg dorthin das sogenannte ‚Jobrad‘ an. Durch einzelvertragliche Vereinbarung im Tarifvertrag wird das Leasing von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ermöglicht. Dazu wird ein Teil des Gehalts der Mitarbeitenden des Kreises verrechnet.

Wer sich angesprochen fühlt und schon morgens in die Pedale treten will, kann sich ein Fahrrad bei einem von 3000 Fachhändlern aussuchen. Neben dem Steuervorteil für Kreisbedienstete leistet der Kreis einen aktiven Beitrag zur grünen Mobilität und somit auch einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität. Dabei ist egal, ob Mountainbike, Rennrad oder E-Bike ausgesucht werden. Es wird aktiv die Gesundheit gefördert und gleichzeitig Stress reduziert.

Das Leasing-Modell ist ein Schritt näher zur angestrebten Work-Life Balance, wobei das Rad nicht nur zu Dienstzwecken, sondern darüber hinaus auch dem privaten Gebrauch zur Verfügung stehen wird. Um auch letzte Zweifel aus dem Weg zu räumen, beteiligt sich der Kreis an dem Abschluss einer Versicherung, die den Rundum-Schutz des Jobrads garantieren soll. Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit: Nach 36-monatiger Leasinglaufzeit kann das Rad erworben werden.

Mit dem kreisweiten Mobilitätskonzept wird unter anderem das Ziel verfolgt, den Anteil der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege zu erhöhen. Ein Schwerpunkt ist dabei der Ausbau des Alltagsradewegnetzes. Jobrad-Modelle werden gerade für Berufspendler als geeignetes Mittel angesehen, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Kürzere Kündigungsfristen bei vielen neuen Verträgen

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Kürzere Kündigungsfristen bei vielen neuen Verträgen – Ab 1. März treten für Neuverträge bessere Bedingungen in Kraft.

Wer ein Zeitschriften-Abo abschließt oder einen Streamingdienst bucht, bindet sich häufig für einen langen Zeitraum an das Angebot. Denn die Vertragslaufzeit kann bis zu zwei Jahre betragen. Wer schon nach wenigen Monaten das Interesse verliert, hat finanziell das Nachsehen. Wer dann auch noch die Kündigungsfrist von drei Monaten verpasst, kann für ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden werden. Langzeitverträge können so enorme Kosten verursachen. Das Problem hat auch die Politik erkannt und eine neue gesetzliche Regelung beschlossen. „Verbraucher:innen werden künftig besser vor überlangen Vertragsverlängerungen geschützt, aus denen sie oft nicht schnell herauskamen“, sagt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Änderungen gelten für Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben und die ab dem 1. März 2022 neu abgeschlossenen werden. Darunter fallen zum Beispiel auch Tanz-, Musik- oder Nachhilfekurse und viele Mitgliedschaften in Fitnessstudios. Die wichtigsten Änderungen hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengefasst:

  • Kürzere Kündigungsfrist Bisher stand in vielen Vertragsbedingungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Diese Frist wurde nun auf einen Monat verkürzt. Verbraucher:innen können sich zukünftig also kurzfristiger von den Verträgen lösen.
  • Automatische Vertragsverlängerung Kündigungsfrist verpasst und ein weiteres Jahr an ein Zeitschriften-Abo gebunden? Damit ist jetzt Schluss. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden gilt: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch dann vereinbart werden, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher:innen den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen können.
  • Mindestvertragslaufzeit Keine Änderungen gibt es bei der maximalen Mindestvertragslaufzeit. Sie beträgt weiterhin zwei Jahre. Vor Vertragsschluss sollte geklärt werden, ob auch kürzere Vertragslaufzeiten angeboten werden. Vor allem wenn man sich nicht sicher ist, ob man den Vertrag tatsächlich so lange nutzen wird, kann sich eine kürzere Vertragslaufzeit lohnen – auch wenn diese manchmal etwas teurer ist.
  • Keine Änderung für Altverträge Die neuen Regelungen gelten nur für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Für alle anderen Verträge gilt die alte Rechtslage. Lohnt es sich dann vielleicht, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, um von der neuen Rechtslage zu profitieren? Hier gilt es, genau hinzuschauen und nicht vorschnell zu entscheiden: Denn bei einem Neuvertrag sind Verbraucher:innen wieder an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Vor einer Kündigung und einem Neuabschluss sollten auch die Bedingungen des neuen Vertrages, wie zum Beispiel das genaue Leistungsangebot und die regelmäßigen Kosten genau geprüft und mit dem alten Vertrag verglichen werden.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)