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Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung im Kreis GT: 3.000 Brunnen der Kategorie B sind jetzt an der Reihe

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide testet u. a. Wassertemperatur und Springbrunnen persönlich.

Der Kreis Gütersloh startet im nächsten Monat mit der Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung bei zirka 3.000 Hauswasserbrunnen der Kategorie B. Das sind in der Regel sogenannte Einzelversorgungsanlagen, die zum Beispiel Trinkwasser auch für Mieter gewinnen. Dies können jedoch auch Anlagen für kleinere Betriebe sein. Aus Kapazitätsgründen erfolgt die Umsetzung in alphabetischer Reihenfolge der Kommunen, los geht es daher mit Borgholzhausen am 7. Juni.

Gestartet war die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh zunächst bei der Umsetzung der 5. Änderung der Trinkwasserverordnung mit den Brunnen der ‚Kategorie A‘ – das sind Brunnenanlagen, die zum Beispiel große Betriebe versorgen. Insgesamt, also inklusive der Hauswasserbrunnen, die nur den Eigentümer versorgen, gibt es im Kreis Gütersloh 14.000 Hausbrunnen – mehr als im ganzen Nachbarbundesland Niedersachsen.

Nur die Betreiber der Hauswasserbrunnen der Kategorie B erhalten ein Anhörungsschreiben, in dem über den neuen Untersuchungsumfang informiert wird. Dem Betreiber wird dann innerhalb einer gesetzlichen Frist die Gelegenheit gegeben, sich hierzu im Bedarfsfall schriftlich zu äußern.

Dieses Verfahren ist notwendig, da die Trinkwasserverordnung als Alternative zu einer ‚Vollanalyse‘ eine Risikoanalyse erforderlich macht, welche Parameter zukünftig überwacht werden müssen. Das Gesundheitsamt kann bestimmen, welche Untersuchungen des Trinkwassers in welchen Zeitabständen durchzuführen sind. Ursprünglich hatte die nationale Trinkwasserverordnung vorgesehen, dass Brunnenbetreiber ihr Wasser auf 50 verschiedene Indikatoren, damit ein Vollanalyse, untersuchen lassen sollten. Und diesen Umfang hätten die Brunnenbetreiber nur reduzieren können, indem sie selbst eine Risikoanalyse auf eigene Kosten beauftragt hätten. Nicht zuletzt ist es einer Initiative des Kreises Gütersloh zu verdanken, dass diese Vorgehensweise für B-Anlagen-Betreiber nicht mehr zwingend anzuwenden ist. Durch die ‚risikobewertungsbasierte Anpassung der Probenahmeplanung‘ (RAP) wird der Kreis im Gegensatz zur Volluntersuchung den Aufwand und damit die Kosten für die Betreiber deutlich reduzieren können. Und dass ohne die Trinkwasserqualität herabzusetzen.

Allerdings werden Betreiber gegebenenfalls auch mehr als den bisher gewohnten Umfang untersuchen lassen müssen, aber nicht alle 50 Indikatoren. Weitere Informationen finden sich dazu unter www.kreis-guetersloh.de.

Zum Hintergrund: Fragen und Antworten zur neuen Trinkwasserverordnung

  1. Für welche Wasserversorgungsanlagen (WVA) muss eine RAP durchgeführt werden?
  • Die risikobewertungsbasierte Anpassung der Probenahmeplanung‘ (RAP) betrifft die dezentralen kleinen Wasserwerke (vgl. TrinkV, §3 Absatz 2 Buchstabe b), sogenannte B-Anlagen. Unter diese fallen Brunnenanlagen mit einer Fördermenge < 10 m³ pro Tag, die in der Regel wenige Mieter (sog. ‚Einzelversorgungsanlagen‘) oder einige Häuser gleichzeitig (sog. ‚Gruppenwasseranlagen‘) versorgen. Des Weiteren fallen öffentliche Einrichtungen oder Lebensmittel- und Gewerbebetriebe mit eigenen Brunnen unter die Definition der b-Anlagen.
  1. Was ist eine risikobewertungsbasierte Anpassung der Probenahmeplanung (RAP)?
  • Eine RAP ermöglicht b-Anlagenbetreibern, durch eine Risikobewertung, von dem gesetzlich vorgegebenen Untersuchungsumfang abzuweichen. Die RAP kann durch das Gesundheitsamt oder den Unternehmer und sonstigen Inhabers (UsI) selbst erfolgen (vgl. TrinkV, 14 Absatz 2b und 2d). Die Durchführung einer RAP durch den Brunnenbetreiber ist mit einem erheblichen auch finanziellen Aufwand (anerkannte Sachverständige) verbunden.
  • Für die kreisweite Risikobewertung, die das Gesundheitsamt durchführt, wird eine Vielzahl von Trinkwasserdaten, u.a. aus vergangenen Untersuchungen, von öffentlichen Wasserversorgern, Gewerbe- und Lebensmittelbetrieben, aus Grundwasserdatenbanken und Sonderuntersuchungsprogrammen, herangezogen.
  • Parameter, die durch die Bewertung als unauffällig eingestuft werden, können aus dem Parameterumfang herausgenommen werden und müssen für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr beprobt werden. Dies bedeutet, dass Sie als B-Anlagenbetreiber die Laboruntersuchungskosten für bestimmte Parameter einsparen können.
  1. Wann startet die RAP? Wie läuft sie ab?
  • Das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh führt die RAP für jede Stadt und Gemeinde im Kreis   Es wird nach und nach die vorhandenen Daten der Kommunen gesichtet und ausgewertet. Anhand dieser Datenlage werden die B-Anlagenbetreiber angeschrieben und über einen ggf. veränderten Untersuchungsumfang informiert.
  1. Was muss ich als b-Anlagenbetreiber veranlassen?
  • Nichts – sobald die RAP in Ihrer Kommune durchgeführt und der Parameterumfang ermittelt wurde, informiert Sie das Gesundheitsamt.
  1. Muss ich jetzt mehr Parameter untersuchen?
  • Es ist möglich, dass Sie im Vergleich zu den vorherigen Jahren mehr Parameter untersuchen müssen. Der komplette gesetzliche Umfang der Analysen beläuft sich auf 50 Einzelparameter. Das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh führt die RAP durch, damit der Mehraufwand für den einzelnen B-Anlagenbetreiber auf wenige zusätzliche, aber erforderliche Parameter reduziert wird.
  1. Haben Sie als B-Anlagenbetreiber weitere Fragen rund um das Thema ‚RAP‘?
  • Sollten Sie noch Fragen zum weiteren Vorgehen haben, kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 05241/85-4531 oder melden Sie sich bei Ihrem Brunnensachbearbeiter (mittwochs in der Zeit von 9 bis 11 Uhr).

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch unter t.juergensmann@kreis-guetersloh.de per E-Mail zusenden.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Lkw-Verkehr – ein Drittel aller Berufskraftfahrer und -fahrerinnen ist 55 und älter

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie aktuellen Versorgungsengpässe und die Probleme mit globalen Lieferketten haben die Bedeutung von Berufskraftfahrern und -fahrerinnen für eine funktionierende Wirtschaft ins Bewusstsein gerückt – rund drei Viertel der Beförderungsleistung im Güterverkehr lief zuletzt über die Straße. In Deutschland arbeiteten im Jahr 2021 rund 480 000 Menschen in diesem Beruf. Ein größerer Teil von ihnen dürfte in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden: Mehr als ein Drittel (35 %) war mindestens 55 Jahre alt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit ist der Anteil der Altersgruppe 55 plus unter den Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern deutlich höher als unter den Erwerbstätigen insgesamt (25 %). Demgegenüber ist die Zahl der Einsteigerinnen und Einsteiger unter 25 Jahren recht gering: Sie machten nur gut 3 % aus. Zum Vergleich: Unter allen Erwerbstätigen machen die unter 25-Jährigen knapp 10 % aus. Auffällig gering ist mit 3 % auch der Frauenanteil in dieser Berufsgruppe. Insgesamt betrachtet sind 47 % aller Erwerbstätigen Frauen.

Berufskraftfahrer und -fahrerinnen werden unterdurchschnittlich entlohnt

Die Bruttoverdienste für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen im Gütertransport fallen verhältnismäßig gering aus: 2021 erhielten Fachkräfte in Vollzeit mit einer entsprechenden Ausbildung durchschnittlich 14,67 Euro die Stunde. Angelernte Kräfte, also beispielsweise Lkw-Fahrende ohne entsprechenden Ausbildungsabschluss, erhielten im Schnitt 12,98 Euro. Zum Vergleich: In der Wirtschaft insgesamt lag der durchschnittliche Stundenverdienst für Fachkräfte bei 20,44 Euro brutto, für Angelernte bei 16,40 Euro.

Auf den Monat gesehen ergab das einen Durchschnittsverdienst für Fachkräfte im Bereich Gütertransport von 2 725 Euro brutto – das waren gut 670 Euro weniger als Beschäftigte mit einer vergleichbaren Ausbildung und Berufserfahrung in der Wirtschaft insgesamt verdienten (3 399 Euro). Angelernte Kräfte verdienten durchschnittlich 2 371 Euro brutto im Monat. In der Wirtschaft insgesamt lag der Durchschnittsverdienst für diese Gruppe knapp 350 Euro höher (2 717 Euro monatlich).

Zahl der Auszubildenden gestiegen

Trotz der Aussicht auf vergleichsweise geringe Löhne ist die Zahl der Auszubildenden für den Kraftfahrer-Beruf gestiegen: Zum Stichtag 31.12.2020 absolvierten knapp 7 700 Menschen eine entsprechende Ausbildung – ein Anstieg um 45 % gegenüber dem Jahr 2010. Damals waren zum Jahresende rund 5 300 in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin. Auch der Frauenanteil unter den Auszubildenden nahm im selben Zeitraum zu – von 3,7 % Ende 2010 auf 8,3 % Ende 2020.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Papier- und Restmülltonnen brennen – Polizei sucht Zeugen

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am frühen Sonntagabend (22.05., 17.30 Uhr) meldeten Zeugen den Brand zweier Papier- und Restmülltonnen in einem Hinterhof an der Dr.-Pieke-Straße. Die eingesetzten Feuerwehrkräfte des Löschzugs Harsewinkel löschten das Feuer umgehend. Personen wurden durch das Feuer nicht verletzt. Angrenzende Gebäude wurden nicht in Mitleidenschaft gezogen. Den Erkenntnissen zufolge brannte zunächst die Papiermülltonne. Die danebenstehende Restmülltonne geriet anschließend durch die Hitzeentwicklung in Brand. Die Polizei Gütersloh sucht Zeuge. Wer kann weitere Angaben zu dem Brandgeschehen machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

POL-GT: Exhibitionist – Berkendiek in Harsewinkel

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Auf einer Joggingrunde, wurde eine 37-Jährige am Sonntagmorgen (22.05., 07.00 Uhr) auf einen Exhibitionisten im Bereich eines Baggersees an der Straße Berkendiek aufmerksam. Der bislang unbekannte Mann zeigte sich in schamverletzender Weise und folgte der Frau ein paar Meter mit seinem Auto. Der Unbekannte fuhr einen Kombi mit Gütersloher Kennzeichen und hatte dunkle Haare. Zum Tatzeitpunkt trug er dunkle Bekleidung. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann weitere Angaben zu dem Vorfall machen? Hinweise dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Neuer Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

Bildquelle: MabelAmber/pixabay.com
Bildquelle: MabelAmber/pixabay.com

Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes hat das Umweltministerium einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt erarbeitet und veröffentlicht. Auf fast 250 Seiten sind über 1.280 Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern enthalten. Der Katalog ist eine Arbeitshilfe für die zuständigen Bußgeldbehörden in Nordrhein-Westfalen. Er soll bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine landesweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen sicherstellen.

Der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog gibt bei Ordnungswidrigkeiten Anhaltspunkte für die Höhe von Verwarnungen und Bußgeldern, wobei im Einzelfall Erhöhungen oder Ermäßigungen möglich sind. Der Katalog umfasst zwölf umweltrelevante Themenbereiche, die von Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, über den Immissionsschutz, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft bis hin zum Forstschutz, der Fischerei und Jagd reichen. Die neue Fassung wurde durch das Umweltministerium unter intensiver Einbeziehung der Bezirksregierungen und unterer Umweltbehörden erarbeitet.

In weiten Teilen entspricht die Überarbeitung einer Neuerstellung. In allen Themenfeldern wurden sämtliche Bezugnahmen auf Rechtsvorschriften aktualisiert, neue Gesetze und Verordnungen ergänzt und die Empfehlungen zur Höhe von Verwarnungs- und Bußgeldern angepasst. Bestehen Anhaltspunkte für eine Straftat, erfolgt eine Einbindung der Staatsanwaltschaft. Nachstehend einige Beispiele aus dem Katalog:

  • Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.000 Euro rechnen.
  • Zur Waldbrandvorsorge wurden die Bußgeldempfehlungen bei Fehlverhalten deutlich verschärft. So wird für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (bisher bis 1.020 Euro) oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro (bisher 80 Euro) empfohlen.
  • Das Wegwerfen oder Entsorgen von Abfällen in den Wald soll mit einem Bußgeld von 30 bis 25.000 Euro geahndet werden, bei größeren Mengen (ab 1 Kubikmeter) mit mindestens 500 Euro.
  • Werden gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile beschädigt oder beseitigt, wird ein Bußgeld von 500 bis 50.000 Euro empfohlen; bei der Fällung von Horst- und Höhlenbäumen von 1.000 bis 25.000 Euro.
  • Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln, Einweg-Kaffeebechern, Papptellern oder Obst- und Lebensmittelresten wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen. Diese Empfehlungen für den Bereich Abfallrecht wurden bereits vorab im Juni 2019 in einem Auszug des Bußgeldkatalogs veröffentlicht.
Weitere Informationen:

Der neue Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Nordrhein-Westfalen ist abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20421&menu=0&sg=0&keyword=verwarnungs-%20und%20bu%DFgeldkatalog

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine – ankommen im Kreis Gütersloh: Beratungsdienste tauschen sich in der Weberei aus

Auf Einladung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) trafen sich die Beratungsdienste im Bereich Migration und Integration in der Weberei. Am Mikrofon: Manuel Erdmeier, Leiter des KI, begrüßte die Teilnehmenden (Foto: Kreis Gütersloh).
Auf Einladung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) trafen sich die Beratungsdienste im Bereich Migration und Integration in der Weberei. Am Mikrofon: Manuel Erdmeier, Leiter des KI, begrüßte die Teilnehmenden (Foto: Kreis Gütersloh).

Beratungsdienste im Bereich Migration und Integration haben sich zu einer Netzwerksitzung in der Weberei, dem Bürgerzentrum in der Stadt Gütersloh, getroffen, um sich zum Thema ‚Geflüchtete Menschen aus der Ukraine – Ankommen im Kreis Gütersloh‘ auszutauschen, Ressourcen zu bündeln und ihr Beratungsangebot zu optimieren.

Dabei stellten die Städte Gütersloh und Verl die Arbeit ihrer jeweiligen Task Force ‚Ukrainehilfe‘ vor. Roland Thiesbrummel, Fachbereichsleiter Soziales der Stadt Gütersloh, berichtete wie die Stadt Gütersloh nach dem Kriegsausbruch im Februar umgehend das lokale Netzwerk – bestehend aus verschiedenen Sachgebieten der Stadtverwaltung, sozialen Verbänden und Ehrenamtlichen – aktiviert hat. Städtische Unterkunftsmöglichkeiten wurden organisiert, soziale Leistungen entrichtet, Projekte der Begleitung und Betreuung aus dem Boden gestampft. „Aus den Erfahrungen der Jahre 2015 und 2016 mit dem Zustrom von vorwiegend arabischen Flüchtlingen konnten wir jetzt profitieren“, so Thiesbrummel. Herausfordernd sei die Bereitstellung von ausreichend KITA-Plätzen. Im schulischen Bereich seien aber inzwischen die meisten Schülerinnen und Schüler mit einem Platz versorgt.
Die Erfahrungen in der Stadt Verl sind ähnlich. Auch dort hat sich unter der Koordination der Fachbereichsleiterin Barbara Menne eine Task Force zur Ukrainehilfe in einem rasanten Tempo gebildet, die alle lokalen Angebote vernetzt. Dazu gehören unterschiedliche Fachbereiche der Verwaltung, Vereine, Verbände und Ehrenamtliche. Sehr wichtig war auch die Organisation der Verständigung in der ukrainischen Sprache. Inzwischen hat die Stadt Verl, wie auch der Kreis Gütersloh, eine Dolmetscherin fest eingestellt. Eine Informationsbroschüre für die geflüchteten Menschen in Ukrainisch wurde inzwischen angefertigt und veröffentlicht. Menne ist begeistert über die Art und Weise, wie die Herausforderungen in Verl angegangen werden. „Bei sich auftuenden Lücken packen die Menschen an und entwickeln Lösungen.“
Manuel Erdmeier, Leiter des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises (KI) stellte verschiedene Projekte vor, die auch für die ukrainischen Geflüchteten offen oder darin ausgeweitet worden sind. Im Projekt BOP (Beratung, Orientierung und Perspektiven) des Jobcenters und des KI können berufliche Möglichkeiten aufgezeigt und getestet werden. Das Projekt MIT (Miteinander, Information und Teilhabe) an den Standorten Gütersloh und Herzebrock-Clarholz ermöglicht Angebote der Begegnung. Die Sprachwerkstatt des Integrationszentrums, die in Kooperation mit Familienzentren und kommunalen Bildungsträgern durchgeführt wird, bietet niedrigschwellige Sprachkurse für zugewanderte Frauen in verschiedenen Kommunen des Kreises Gütersloh an. Die Ansprechpartnerin ist Vera Lengersdorf vom KI (Telefon: 05241 851542, E-Mail: v.lengersdorf@kreis-guetersloh.de).
Im weiteren Veranstaltungsverlauf wurde unter anderem die Arbeit des Kommunalen Integrationsmanagements vorgestellt, Informationen zur Beschulung der geflüchteten Kinder präsentiert sowie über Integrationskurse informiert.

In vier Arbeitsgruppen besprachen die 70 Teilnehmenden weitere Schritte in den verschiedenen Arbeitsfeldern (Themen des Ankommens, Jugendhilfe und Bildung, Sprachförderung und Arbeitsmarkt und Beratung, Ehrenamtliche und Netzwerkarbeit). „In Zeiten von größter Auslastung sind die Vernetzung und der Austausch sehr wichtig, um gemeinsam Lösungen zu finden und Ressourcen zu bündeln“, so Nelson Rodrigues und Hannah Plein vom KI, die für die Organisation des Netzwerkes verantwortlich waren. Diese Sitzung fand nach zwei Jahren Pandemie wieder analog statt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

NABU zu E-Mobilität: Laden am Arbeitsplatz kann Hälfte der CO2-Emissionen einsparen

Für eine klimafreundliche Mobilität in ländlichen Regionen haben neben dem öffentlichen Verkehr auch batterieelektrische Fahrzeuge als die effizienteste Antriebsform viel Potential.

In diesem Zusammenhang hat der Institutsteil Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer FIT untersucht, wieviel CO2 sich durch ein verändertes Ladeverhalten auf dem Land einsparen lässt. Die Studie im Auftrag des NABU kommt zu dem Schluss: Laden am Arbeitsplatz (Charge@work) ist die effizienteste Ladeform. Schon allein durch eine Verschiebung des Ladezeitpunktes auf die Mittagszeit, während des Arbeitens, lassen sich die CO2-Emissionen des Ladevorgangs halbieren. Für ein Jahr mit durchschnittlichen Witterungsverhältnissen ergibt sich daraus ein Einsparpotential von ca. 3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Die notwendige Ladeinfrastruktur für E-Mobilität muss gerade auf dem Land von Anfang an am richtigen Ort so geplant werden, dass sie möglichst wenig Ressourcen und Fläche verbraucht. Auf dem Land wird das Auto wichtig bleiben. Die Ergebnisse der Studie kommen daher gerade rechtzeitig, um die gezielte Förderung vom Arbeitsplatzladen in den Masterplan Ladeinfrastruktur 2 aufzunehmen.“

Die Studie zeigt, wie der Anteil an erneuerbaren Energien im Strommix beim Laden maximiert werden kann und welchen Einfluss es hat, wenn beim Laden Strom direkt aus einer Photovoltaikanlage abgenommen wird. Das massive CO2-Einsparpotential ergibt sich vor allem daraus, dass beim Laden am Arbeitsplatz die Potentiale von einem hohen Anteil von Grünstrom im Netz genutzt werden. Dies geschieht vor allem bei Charge@Work zur Mittagszeit. Das ist für die Mehrheit der Bevölkerung tagsüber am Arbeitsplatz. Dabei spricht sich die Studie nicht gegen Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Hausdach aus.

Das Laden am Arbeitsplatz bietet der Untersuchung zufolge zahlreiche weitere Vorteile für eine ressourceneffiziente Nutzung von E-Mobilität. So können zum Beispiel mehrere Fahrzeuge an einem Ort gleichzeitig Strom direkt abnehmen. Die Studie untersucht zudem die Potentiale von E-Mobilität für die Netzstabilität. E-Autos können selbst das Stromnetz stabilisieren, wenn sie zu bidirektionalem Laden fähig sind, also die gespeicherte Energie in ihrer Batterie auch wieder abgeben können.

„Allein über das Laden am Arbeitsplatz im Vergleich zum Laden zuhause lassen sich bisher ungeahnte CO2-Einsparpotentiale von Elektromobilität heben. Alle Arbeitgeber sind daher in der Pflicht, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Laden anzubieten, am besten in Verbindung mit einer PV-Anlage. Über die Rahmenbedingungen werden derzeit verhandelt: Wenn die Verkehrsemissionen nicht weiter stagnieren sollen, muss das Klimaschutzsofortprogramm der Bundesregierung die Dienstwagenregelung so anpassen, dass sie nur noch rein batterieelektrische Fahrzeuge fördert.“ Nikolas von Wysiecki, Verkehrsreferent beim NABU.

Die Studie zur Elektromobilität wurde im Rahmen des Projektes „Innovation und Vorsorge“ des Umweltbundesamts erarbeitet.

Weitere Infos zum Thema und die Studie finden Sie hier: nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/strassenverkehr/31583.html

 

(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Verkehrsunfall in Pixel – Sechs Leichtverletzte

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Herzebrock-Clarholz (MK) – Sechs leichtverletzte Personen sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls, welcher sich am Sonntagnachmittag (22.05., 16.40 Uhr) im Kreuzungsbereich Gütersloher Straße/ Pixeler Straße ereignet hatte. Zuvor befuhr eine 85-jährige Harsewinkelerin mit einem Honda die Straße Westerfeld und beabsichtigte die Gütersloher Straße in Richtung Pixeler Straße zu überqueren. Zeitgleich befuhr ein 31-jähriger Mann aus Rheda-Wiedenbrück mit einem Skoda die Gütersloher Straße in Richtung Herzebrock. Im Kreuzungsbereich kam es in der Folge zur Kollision zwischen der Honda-Fahrerin und dem Skoda-Fahrer. Durch den Zusammenstoß prallte der Skoda-Fahrer nach rechts ab und kollidierte mit einem weiteren Pkw auf der Pixeler Straße. Dort stand ein 61-jähriger Gütersloher mit einem Citroen. Während die Honda-Fahrerin alleine im Fahrzeug saß, befanden sich in dem Skoda vier Insassen und in dem Citroen zwei. Sowohl sämtliche Insassen im Skoda, als auch die Beifahrerin aus dem Citroen waren leicht verletzt. Der eingesetzte Rettungsdienst konnte allesamt an der Unfallstelle ambulant versorgen. Die 85-jährige Honda-Fahrerin, so wie auch der 61-jährige Citroen-Fahrer blieben unverletzt. Sämtliche Unfallfahrzeuge waren erheblich beschädigt und mussten durch beauftragte Abschleppunternehmen abtransportiert werden. Es entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden von rund 20 000 Euro.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

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Greffener dürfen für die Einweihung des Dorfplatzes auf finanzielle Unterstützung aus dem Stadtrat hoffen

Das Warten hat sich gelohnt. Nach jahrelanger Planung mit Workshop vor Ort, akkurater Planungsphase, vielen politischen Diskussionen, Finanzierungszusagen von Stadtrat, Landes- und Bundesregierung sowie viel Arbeit während der Umsetzungsphase hat Greffen nun einen wunderschönen Dorfplatz. Auf der grünen Wiese neben der St.-Johannes-Grundschule ist in direkter Nähe zu Kindergarten und Feuerwehr eine multifunktionale Fläche für das aktive Dorfleben in Greffen entstanden. So ein Platz im Herzen des Dorfes, der für eine Investitionssumme von ca. 280.000 Euro gestaltet wurde, muss natürlich auch gebührend eingeweiht werden.

Da die Greffener nicht lange Schnacken und gerne feiern, haben sich relativ schnell einige ehrenamtliche Organisatoren aus den örtlichen Vereinen zusammengefunden, die das Ganze auf die Beine stellen. Somit wurde für das Wochenende am 9. und 10. September ein Einweihungsfest mit Festzelt, 80er/90er-Jahre-Party, Familientag, Festprogramm und Spaß für Jung und Alt geplant. Und da Greffen in diesem Jahr auch noch 980 Jahre alt geworden ist, wird auch gleich Geburtstag gefeiert.

So ein Fest in Greffen trägt sich eigentlich selbst, allerdings muss man in unsicheren Zeiten auch auf nummersichergehen und aus diesem Grund haben sich die ehrenamtlichen Organisatoren beim Stadtrat um finanzielle Unterstützung bemüht. Mitglieder der CDU-Fraktion haben darum stellvertretend für die Gruppe einen entsprechenden Antrag in den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates eingebracht und dieser hat letztendlich zugestimmt, eine entsprechende Beschlussvorlage in die kommende Ratssitzung einzubringen. Nachdem zunächst kontrovers diskutiert wurde, konnte u. a. Sandra Hoffmann (SPD) mit Unterstützung von Rainer Kuhlmann (CDU) die übrigen Fraktionen von der Sinnhaftigkeit einer Ausfallbürgschaft bis zu 6000 Euro überzeugen.

Damit diese nicht zum Tragen kommen muss, wünschen sich die Organisatoren selbstverständlich viele Besucher aus allen drei Ortsteilen, die bei der Gelegenheit auch gleich auf den wunderschönen Dorfplatz anstoßen können. André Lanwehr vom Organisationsteam begrüßte die Entscheidung der Lokalpolitiker und kommentierte diese mit: „Greffen sagt vielen Dank!“.

Das Spöggsken sagt dazu – Horrido, wir sehen uns in Greffen!

 

(Bildquelle: Mario Fritsche/www.greffen.de)