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POL-GT: Zwei Alleinunfälle in Halle und Gütersloh

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Gütersloh/ Halle (FK) – Donnerstagabend (26.08.) ereigneten sich an der Münsterlandstraße in Gütersloh und am Steinweg in Halle Alleinunfälle. Um 18.20 Uhr befuhr eine 58-jährige Frau aus Harsewinkel mit ihrem Fahrrad den Seitenstreifen der Münsterlandstraße in Richtung Brockhäger Straße. Ca. 150 Meter vor der Einmündung Ellernhagen stieß sie vermutlich gegen einen Leitpfosten und fiel zu Boden. Dabei verletzte sie sich schwer. Mit einem Rettungswagen wurde sie in ein Gütersloher Krankenhaus gefahren. Gegen 22.15 Uhr befuhr eine 56-jährige Frau den Steinweg mit ihrem Pedelec in Richtung Berghagen, als sie derzeitigem Erkenntnisstand nach aus unbekannter Ursache heraus stürzte und sich dabei schwer verletzte. Zeugen fanden die auf dem Boden liegende Frau vor und informierten den Rettungsdienst. Mit einem Rettungswagen wurde die Frau aus Werther in ein Bielefelder Krankenhaus gefahren.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Statistisches Bundesamt: Sterbefallzahlen im Juli 2022 um 12 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comIm Juli 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 85 285 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 12 % oder 9 130 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat. Wie bereits im Juni waren die Sterbefallzahlen dabei vor allem in Phasen sehr hoher Temperaturen erhöht. In den Kalenderwochen 28 bis 30, also vom 11. bis 31. Juli, lagen die Sterbefälle mit +16 %, +24 % und +14 % deutlich über den Vergleichswerten. Dass im Zuge von Hitzewellen die Sterbefallzahlen ansteigen, ist ein bekannter Effekt, der bereits in den Vorjahren beobachtet wurde. In diesem Jahr sind jedoch bereits bis Ende Juli außergewöhnlich viele Wochen von diesem Effekt betroffen.

Leicht ansteigende COVID-19-Todesfallzahlen im Juli

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 28. Kalenderwoche 2022 (11. bis 17. Juli) möglich. Beim RKI wurden bislang 508 COVID-19-Todesfälle mit Sterbedatum in dieser Woche gemeldet. Die gesamten Sterbefallzahlen lagen in der 28. Kalenderwoche um 2 525 Fälle oder 16 % über dem mittleren Wert der vier Vorjahre. Während die COVID-19-Zahlen von Anfang April bis Mitte Juni sanken (auf 246 Fälle in Kalenderwoche 22), stiegen sie seitdem wieder leicht an. Die erhöhten Sterbefallzahlen in dieser Zeit erklären sie dennoch nur zu einem geringen Teil.

Übersterblichkeit in weiten Teilen Europas

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. Nach aktuellem Stand wird die Übersterblichkeit in mindestens einer Juliwoche in Deutschland, Portugal, Frankreich und Spanien als hoch oder sehr hoch eingeordnet („high excess“ oder „very high excess“). Von den sehr hohen Temperaturen waren diese Länder in besonderem Maße betroffen. Für Deutschlands Nachbarländer Dänemark, Belgien, die Niederlande, die Schweiz und Österreich wird im gleichen Zeitraum in mindestens einer Woche eine niedrige („low excess“) oder moderate Übersterblichkeit („moderate excess“) gemeldet.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Unfall am Heerdamm – Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Mittwochmorgen (24.08., 05.40 Uhr) kam es am Heerdamm zu einem Verkehrsunfall, bei welchen zwei Personen verletzt worden sind. Zum Unfallzeitpunkt befuhr ein 54-jähriger Mann mit einem Auslieferungs-Lkw die Straße Heerdamm in Richtung Beelen. Vor einer leichten Linkskurve scherte der 54-Jährige aus, um den vor ihm fahrenden Lkw mit Anhänger eines 51-jährigen Mannes aus Harsewinkel zu überholen. Dabei kam es auf der Gegenfahrbahn zu einem Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Mercedes-Pkw eines 34-Jährigen. Der Auslieferungs-Lkw schleuderte von der Straße, um wenige Meter weiter auf der Fahrbahn zum Stehen zu kommen. Der 54-jährige Mann aus Steinhagen und der 34-jährige Mercedes-Fahrer wurden verletzt in umliegende Krankenhäuser gefahren. Nach ambulanter Behandlung wurden sie noch am Mittwoch nach Hause entlassen. Da sich aufgrund der Ermittlungen vor Ort der Verdacht einer Straßenverkehrsgefährdung ergab, wurde der Führerschein des 54-Jährigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Der Lkw und der Mercedes des entgegenfahrenden Mannes wurden erheblich beschädigt. Darüber hinaus wurde ein am Straßenrand stehender Baum beschädigt. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 25.000 Euro.

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POL-GT: Zeugen gesucht – Zigarettenautomat am Prozessionsweg aufgesprengt

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Zeugen meldeten der Polizei am Mittwochvormittag einen beschädigten Zigarettenautomaten am Prozessionsweg. Dem Spurenbild nach wurde der Automat aufgesprengt. Der Inhalt wurde komplett gestohlen. Der Tatzeitraum kann auf Dienstagabend (23.08., 20.00 Uhr) bis Mittwochmorgen (24.08., 08.00 Uhr) eingegrenzt werden. Die Polizei sucht Zeugen. Wer hat am Dienstagabend oder in der Nacht verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer hat darüber hinaus verdächtige Beobachtungen gemacht? Zuletzt ist es am 16.09. zu einer Zigarettenautomatensprengung am Westfalendamm gekommen. Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Leserbrief zur Planungs-und Bauausschuss-Sitzung am 25. August – 23. Änderung des FNP zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen für Windenergieanlagen

In der Mitteilungsvorlage zum Harsewinkeler Planungs- und Bauausschuss am 25.08.2022 im Rathaus um 17.00 Uhr wird angeregt, dass die Kommune auf die 23. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) hinsichtlich der Ausweisung von weiteren Windvorrangzonen für den Bau von Windkraftanlagen verzichtet.

Man verweist einmal auf einen hohen Kosten- und Zeitaufwand angesichts von 164 Öffentlichkeitsbeteiligungen. Über die letzten Jahre hinweg habe ich mir von anderen Kommunen diverse Rückbescheide zu Bürgerbeteiligungen von Planungsbüros detailliert angesehen und festgestellt, dass der überwiegende Großteil von aufgeführten Gründen zusammenfassend pauschaliert mit Hilfe von Textbausteinen beantwortet wird. Sammelbürgereingaben mit Unterschriftenliste wurden als eine Eingabe und nicht pro Unterschrift gewertet. Diese Begründung ist daher mehr als fadenscheinig.

NRW hat eine Zielvorgabe von einem Flächenbeitragswert von 1,8% als Anteil der Landesfläche in %, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist.

Der Koalitionsvertrag NRW gibt an, dass zukünftig das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen durch die Landes- und Regionalplanung erfolgen soll. Nach Rücksprache mit der für den Kreis Gütersloh zuständigen Fachabteilung der Bezirksregierung Detmold wurde mir mitgeteilt, dass eine organisatorische Umsetzung der Umstellung von Genehmigungsverfahren sowie der Änderungen von Regionalplänen zeitlich noch völlig unklar ist. Auch wenn künftig die Regionalplanung die Genehmigungen von Windenergieanlagen übernimmt, so heiß dies nicht, dass der 23. FNP damit sofort aufgehoben und ungültig würde, insofern dieser ca. 10% des möglichen Flächenpotentials der Kommune erfasst und keine Verhinderungsplanung beinhaltet. Mit dem neuen Wind-an-Land-Gesetz und dessen Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2023 entfällt der Mindestabstand von 1000 Metern zu bebauten Ortsteilen. Im heutigen technischen Computerzeitalter dürfte es wohl simpel sein, neben dem derzeit bereits erstellten Kartenmaterial mit Abständen von 300 Metern im Außenbezirk / 1000 Metern zu Wohnsiedlungen, die 1000 Meter für eine ggf. erforderliche 24. Änderung des FNP nach vollzogener Änderung der Gesetzeslage vorausschauend planerisch zu erstellen. Es ist zwar richtig, dass durch die Bezirksregierung in den Regionalplänen Windenergiegebiete räumlich festgelegt werden sollen und somit Flächennutzungspläne von Kommunen dahingehend sicherlich nochmals überprüft werden. Nach der Rechtsfolge des „Wind-an-Land-Gesetzes“ führt eine Ausweisung von Flächen in der Regionalplanung aber auch zu einer Entprivilegierung der Windenergie im restlichen Planungsraum.

Für alle Anwohner im Außenbezirk ist der Vorschlag, die Ausweisung von Potentialflächen nun per se einfach fallen zu lassen, eine schallende Backpfeife. Harsewinkel gibt damit die planerische Steuerung zum Bau von Windenergieanlagen auf, obwohl seit Jahren von politischer Seite aus und den Wünschen der Bürger eine Zerspargelung von Harsewinkel ausgeschlossen werden sollte. Der NRW Koalitionsvertrag sagt lediglich aus, dass die Planung verlagert, aber nicht ab wann tatsächlich die Bezirksregierung diese rechtsverbindlich übernehmen wird. Stattdessen soll nun das rechtliche Verfahren auf die betroffenen Bürger im Außenbezirk und ab Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes auch auf Ortsrandbewohner abgewälzt werden. Die für Anwohner seit Jahren anhaltende mit Ängsten verbundene hohe psychische Belastung, der Zeitaufwand immer auf dem Laufenden zu sein sowie hohe Rechtsberatungskosten sollen nun für jeden einzelnen Bürger weiter andauern und unsere gewählten politischen Vertreter wollen kneifen und sich Achsel zuckend aus der Affäre ziehen? Künftig müsste also beim Wegfall von Windvorranggebieten jeder betroffene Bürger permanent in Kontakt mit der jeweiligen zuständigen Behörde stehen und in kurzen Zeitabständen wiederholend anfragen, ob ein Investor einen Genehmigungsantrag für eine oder mehrere WEA vor seiner Haustüre geplant hat. Zudem stellt sich dann noch die Frage, welche Behörde, Abteilung und welcher Ansprechpartner (Harsewinkel, Kreis Gütersloh, Detmold) zu welchem Zeitpunkt überhaupt zuständig ist? Die Gesamtplanung der FNP-Änderung hat bereits hohe Kosten verursacht. Haben unsere Harsewinkeler Verwaltung und unsere politischen Vertreter so wenig Vertrauen in die Inhalte, um sich kurz vor Ziel schnell elegant aus der Affäre ziehen zu wollen?

 

(Textquelle: Verena Strothmeier)

Nachbarschaft „Am Rottkamp“ zelebriert 70-jähriges Straßenjubiläum mit Trödelmarkt und Straßenfest

Am letzten Wochenende zelebrierte die Nachbarschaft „Am Rottkamp“ gemeinsam bei bestem Wetter das 70-jährige Straßenjubiläum. Am Samstag hat man in der Nachbarschaft zünftig gefeiert, bevor dann am Sonntag von 11 Uhr bis 16 Uhr alle Interessierten zu einem großen Straßentrödelmarkt unter dem Motto „eine Straße räumt auf“ eingeladen waren. Die Besucher durften sich neben den vielfältigen Schätzen an den Trödelständen übet kalte Getränke und eine Hüpfburg für die Kids freuen.

Insgesamt war es ein rundes Jubiläumswochenende „Am Rottkamp“ und alle freuen sich gemeinsam auf die kommenden 70 Jahre in dieser besonderen Nachbarschaft.

Statistisches Bundesamt: Schuljahr 2020/2021 – Teilzeitquote bei Lehrkräften bei fast 40%

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comAm 9. August sind die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen als erstem Bundesland zu Ende gegangen. Mit Beginn des neuen Schuljahres rückt das Thema des Lehrkräftebedarfs wieder in den Fokus. Im Schuljahr 2020/2021 waren knapp 702 000 Lehrerinnen und Lehrer hauptberuflich an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland tätig, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. 279 000 Lehrkräfte arbeiteten in Teilzeit, das sind knapp 40 %. Damit lag die Teilzeitquote auf dem höchsten Stand seit 2011, als sie 39 % betrug. Knapp 513 000 Lehrkräfte waren weiblich, 189 000 Lehrkräfte waren männlich. Der hohe Frauenanteil kann die Teilzeitquote nicht allein erklären: 47 % der Lehrerinnen arbeiteten in Teilzeit, aber immerhin auch 19 % der Lehrer.

Betrachtet man die Teilzeitquoten aller abhängig Beschäftigten, ergibt sich ein etwas anderes Bild: Nach Erstergebnissen des Mikrozensus lag die Teilzeitquote bei abhängig Beschäftigten über alle Wirtschaftsbereiche hinweg im Jahr 2021 bei 30 %. Bei Frauen betrug sie 49 %, bei Männern 12 %. Die höhere Teilzeitquote bei Lehrkräften im Vergleich zu abhängig Beschäftigten aller Wirtschaftsbereiche ist auch auf den vergleichsweise höheren Frauenanteil unter Lehrkräften zurückzuführen.

Teilzeitquote bei Lehrkräften in den östlichen Bundesländern unter 30 %

Wie im Bildungswesen insgesamt gibt es auch beim Beschäftigungsumfang deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sowie zwischen Ost und West: Der Anteil der Lehrkräfte, die in Teilzeit arbeiteten, lag in den östlichen Bundesländern (ohne Berlin) bei 30 %, in den westlichen Bundesländern bei knapp 42 %. Am geringsten ist der Anteil der Teilzeitkräfte in Sachsen-Anhalt (19 %), gefolgt von Thüringen (22 %) und Brandenburg (27 %). Am höchsten war der Anteil der in Teilzeit beschäftigten Lehrkräfte in Hamburg und Bremen (jeweils 51 %) und Baden-Württemberg (47 %).

Fast zwei Drittel der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt sind 50 Jahre und älter

Eine wichtige Größe, um den künftigen Bedarf an neuen Lehrkräften abzuschätzen, ist die Altersverteilung innerhalb der Berufsgruppe. Die anteilsmäßig größte Alterskohorte unter den Lehrkräften in Deutschland machten die 30- bis 39-Jährigen aus (29 %). Nur 7 % der Lehrkräfte waren jünger als 30 Jahre, 37 % dagegen 50 Jahre und älter.

Auch hierbei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Den größten Anteil an Lehrkräften, die 50 Jahre und älter waren, wies Sachsen-Anhalt mit 63 % auf, gefolgt von Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 59 %. Betrachtet man die über 60-jährigen Lehrerinnen und Lehrer, so ist deren Anteil ebenfalls in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern am höchsten: In allen drei Ländern betrug er rund 17 %.

Zahl der Studienanfänger in Lehramtsstudiengängen erstmals wieder gesunken

In den vergangenen Jahren hatten sich immer mehr junge Menschen für ein Lehramtsstudium entschieden. Im Wintersemester 2020/2021 lag die Zahl der Studierenden in Lehramtsstudiengängen mit 265 600 Studierenden auf dem höchsten Wert seit mehr als 25 Jahren. Im Wintersemester 2021/2022 konnte dieses Niveau mit 265 200 Lehramtsstudierenden in etwa gehalten werden, es gab nur einen minimalen Rückgang um knapp 0,2 %. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester: Sie fiel um 14 % von 37 400 im Studienjahr 2020/2021 auf 32 300 im Studienjahr 2021/2022. Der Rückgang bei den Lehramtsstudiengängen fiel dabei deutlicher aus als der demografisch wie pandemiebedingte Rückgang bei den Studienanfängern insgesamt (-4 %).

Klassengrößen über die Jahre leicht gesunken

Im Schuljahr 2020/2021 wurden 749 800 Schülerinnen und Schüler eingeschult. Insgesamt ist die Zahl der Schüler und Schülerinnen an allgemeinbildenden Schulen gegenüber dem Schuljahr 2019/2020 leicht um 0,6 % auf 8,4 Millionen gestiegen. Binnen zehn Jahren ist die Zahl der Schüler und Schülerinnen unter anderem demografisch bedingt jedoch um 5 % gesunken: Im Schuljahr 2010/2011 lag sie bei knapp 8,8 Millionen. Gleichzeitig ist die Zahl der Lehrkräfte um 4 % gestiegen.

In der Diskussion um gute Lehr- und Lernbedingungen wird häufig die Klassengröße genannt. Je nach Schulart sanken die Klassengrößen in den letzten Jahren im Schnitt um ein bis zwei Schülerinnen und Schüler. Durchschnittlich am kleinsten waren die Klassen zuletzt an Förderschulen. Dort lagen sie im Schuljahr 2020/2021 bei zehn Schülerinnen und Schülern. Die größten Klassen mit durchschnittlich 26 Schülerinnen und Schülern wiesen Gymnasien auf.

2 % ausländische Lehrkräfte, 12 % ausländische Schülerinnen und Schüler

Im Schuljahr 2020/2021 machten ausländische Lehrkräfte mit knapp 2 % nur einen geringen Anteil der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen aus. Insgesamt unterrichteten 11 880 Lehrerinnen und Lehrer hauptberuflich an allgemeinbildenden Schulen, die keine deutsche, aber mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen. Am häufigsten vertreten war die Staatsbürgerschaft Frankreichs (940 Lehrkräfte), gefolgt von Polen (810) und den USA (790). Demgegenüber hatten im Schuljahr 2020/2021 rund 12 % der Schülerinnen und Schüler in Deutschland keine deutsche Staatsbürgerschaft.

Der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler unterscheidet sich auffällig nach Schulart. So besuchten 2020 unterdurchschnittlich viele ausländische Schülerinnen und Schüler beispielsweise Gymnasien (6 %) und Freie Waldorfschulen (2 %). Überdurchschnittlich hoch war der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler dagegen beispielsweise an Hauptschulen (28 %) und Förderschulen (15 %). Auch an den verschiedenen Abendschulen wie Abendhauptschulen (64 %), Abendrealschulen (48 %), Abendgymnasien (18 %) und Kollegs (23 %) war der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler besonders hoch.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Terrassenüberdachungen von Füchtenhans – lernen Sie bei uns Innovation und Qualität „Made in Harsewinkel“ kennen!

Wir bei der Firma Füchtenhans sind Ihr Ansprechpartner in Harsewinkel, wenn es Ihnen darum geht, Ihr Eigenheim voll und ganz nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Darum sind wir selbstverständlich auch Ihr kompetenter Experte in Sachen Terrassenüberdachungen sowie sonstigem Sonnen- und Wetterschutz rund um Ihr schönes Zuhause.

Unsere Terrassenüberdachungen bieten Ihnen einen ganzjährigen Wetterschutz und sind somit eine attraktive und hochwertige Erweiterung Ihres Hauses. Ob Sonne, Regen, Schnee oder Ähnliches, unsere Terrassenüberdachungen ermöglichen Ihnen jederzeit wetterunabhängige Erholung mit Familie und Freunden an der frischen Luft. Gartenmöbel sowie Pflanzen stehen geschützt und müssen nicht mehr mühsam weggeräumt werden und Ihre persönliche Wohnqualität wird durch das angenehme Ambiente immens gesteigert.

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FDP-Ratsfraktion: Wechsel im Franktionsvorsitz – Wolfgang Schwake legt Amt des Fraktionsvorsitzenden sowie Ratsmandat nieder

Neben sachlichen Themen hat sich die FDP-Ratsfraktion insbesondere in der allgemeinen Ferienzeit auch mit einer Personalie befasst. Der Fraktionsvorsitzende, Wolfgang Schwake, hatte die Fraktion darüber informiert, sein Amt des Fraktionsvorsitzenden sowie sein Ratsmandat zum 01.09.2022 zur Verfügung zu stellen. Als Gründe nannte er die beachtliche arbeitsmäßige Belastung in Verbindung mit Ereignissen im persönlichen Bereich, die nach reiflichen Überlegungen in der Summe dazu geführt hätten, die Ämter früher als schon beiläufig mal erwähnt, zur Verfügung zu stellen. „Erstens kommt es anders, als man denkt“, betonte der Fraktionschef der Liberalen. Seine Frau und er würden zum ersten Male Großeltern. Im 75. Lebensjahr stehend, könne man dann durchaus daran denken, die Prioritäten neu zu ordnen.

Die Fraktion war zwar über die spontane Entscheidung überrascht, respektierte sie aber auf jeden Fall und vollinhaltlich, wie Andi Hanhart und Julian Woitzyk als Ratsmitglieder der Fraktion und Daniel Loermann als Vorsitzender des Stadtverbandes der FDP bekräftigten. Daran schlossen sie einen herzlichen Dank an für die erfolgreiche und konstruktive Arbeit auf allen Ebenen. Deshalb könne die FDP-Fraktion auch positiv in die Zukunft schauen. Sowohl personell als auch organisations-technisch habe man sich bereits in der Vergangenheit auf Entscheidungen flexibel eingestellt. Ich bin dankbar, dass ich „Schlagmann“ in einem kreativen und leistungsbereiten Team sein durfte, schloss der Noch-Fraktionschef sein Statement an die Fraktion. Als Nachfolger im Fraktionsvorsitz einigten sich die Fraktionsvorstandsmitglieder auf Julian Woitzyk.

 

(Text- und Bildquelle: FDP Harsewinkel)

Stiftung Warentest: Comeback – Bauspardarlehen plötzlich wieder günstig

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Zinsen für Hypothekendarlehen haben sich seit Anfang des Jahres verdreifacht, bei den Bausparkassen sind sie hingegen konstant geblieben. Bauspardarlehen sind daher wieder günstiger als Bankkredite und werden es wohl auch bleiben. Die aktuelle Finanztest-Ausgabe zeigt die besten Tarife für eine Finanzierung in vier, acht und zwölf Jahren. Dazu wurden 200 Tarifvarianten der 17 Bausparkassen in Deutschland untersucht.

Der klassische Nutzen von Bauspardarlehen rückt wieder in den Fokus: der Schutz vor steigenden Zinsen. Wer heute einen Vertrag abschließt, wird die gleichen Konditionen auch noch in fünf oder zehn Jahren haben. Welcher Bauspartarif am besten passt, hängt davon ab, wann das Geld zur Verfügung stehen soll und wieviel bis dahin gespart wird.

Wie gut ein Bausparvertrag ist, zeigt sich daran, wie er zum konkreten Sparziel passt. Im ersten Modellfall ist der Kauf in vier Jahren geplant. Bis dahin werden zuerst 40 000 Euro und dann monatlich 300 Euro eingezahlt. Im Modellfall 2 sparen Kunden 400 Euro im Monat und brauchen das Geld in acht Jahren. Im dritten Fall werden 250 Euro monatlich gespart, um eine Immobilie in zwölf Jahren zu finanzieren.

Der Test zeigt: Keine Bausparkasse kann in allen drei Modellfällen punkten. Immerhin wurde Signal Iduna in zwei Fällen erster, die BHW erreichte je einmal den ersten und den zweiten Platz.

Der vollständige Test von Bausparkassen findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/bausparvertrag.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)