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Weihnachtsmarkt in Harsewinkel bot mit Glühwein, Nikolaus & buntem Programm einen schönen Start in die besinnliche Zeit!

Die Werbegemeinschaft lud am ersten Adventswochenende vom 25. bis zum 27. November groß und klein dazu ein, auf dem Weihnachtsmarkt in Harsewinkel mit weihnachtlich geschmückten Ständen und dem Duft von Gebäck und Glühwein in die besinnliche Zeit zu starten!

Nach der pandemiebedingten Zwangspause genossen unzählige Weihnachtsmarktbesucher das bunte Rahmenprogramm an allen drei Tagen. 24 Stände von unterschiedlichen Vereinen und Betreibern bereicherten den Weihnachtsmarkt mit einem vielfältigen Angebot. Neben kreativen Geschenk- und Dekorationsartikeln aus verschiedensten Materialien, heimischen Produkten sowie dem Angebot der Freundeskreise unserer Partnerstädte aus Les Andelys in Frankreich und Mazsalaca in Lettland wurden den Weihnachtsmarktbesuchern mit Bratleberwurst, weißem Glühwein „beschwipste Birne“, klassischem Glühwein, Waffeln, Punsch, warmem Kakao und vielen weiteren vorweihnachtlichen Leckereien auch die allseits beliebten Weihnachtsmarktklassiker geboten und natürlich fehlten auch in diesem Jahr  die Weihnachtskrippe mit lebensgroßen geschnitzten Figuren und das Kinderkarussell nicht.

Für das musikalische Bühnenprogramm sorgten in diesem Jahr der Posaunenchor Harsewinkel, Günther Queisser, mit Gesang, Trompete und Akkordeon sowie das beliebte Kolpingorchester Harsewinkel. Der Nikolaus verteilte am Sonntag traditionell Schokoladen-Nikoläuse an die vielen Kinder und die Weihnachtsengel verkauften Lose für die große Verlosung, die am Sonntag zahlreiche Gewinner glücklich machte.

Da ein Bild viel mehr aussagt als eintausend Worte, hat das Spöggsken hier eine kleine Schnappschuss-Auswahl zusammengestellt, die noch einmal Erinnerungen an einen schönen Weihnachtsmarkt 2022 zurückbringt und gleichzeitig schon wieder die Vorfreude aufs Nächste Jahr wachsen lässt.

 

Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe: Angebot für Eltern von Kindern mit Handicap

(v.l.) Nicole Schmeichel (Soziales Büro), Sylvia Fox (Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe) und Ljubov Greiffenberg (KreisFamilienZentrum-Mehrgenerationenhaus) vor dem Bürgerzentrum Remise (Foto: Privat/Referat Presse Kreis GT).
(v.l.) Nicole Schmeichel (Soziales Büro), Sylvia Fox (Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe) und Ljubov Greiffenberg (KreisFamilienZentrum-Mehrgenerationenhaus) vor dem Bürgerzentrum Remise (Foto: Privat/Referat Presse Kreis GT).

Am Donnerstag, 8. Dezember findet im Bürgerzentrum Remise im Café im 1. Obergeschoss in der Kiskerstraße 2 in Halle (Westf.) zwischen 10 und 12 Uhr das erste Treffen des ‚Treffs für Eltern von Kinder mit Handicap‘ statt. Das Projekt wurde vom KreisFamilienZentrum-Mehrgenerationenhaus, vom Sozialen Büro und vom Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe (KoPS) ins Leben gerufen und soll betroffenen Eltern helfen, sich untereinander über ihre Probleme und Nöte austauschen zu können.

Eingeladen sind aber auch andere Angehörige wie zum Beispiel Großeltern, um einen Raum für Informationen und gegenseitigen Austausch zu finden.

Die Teilnahme am Treff ist kostenlos und eine Anmeldung nicht erforderlich. Bei Rückfragen steht Ljubov Greiffenberg vom KreisFamilienZentrum-Mehrgenerationenhaus Halle (Westf.) zur Verfügung (Telefon: 05201 / 183-210, E-Mail: kreisfamilienzentrum@hallewestfalen.de).

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Eröffnung der Krippenausstellung im Klosterladen

Am Dienstag (29.11.) wird um 16.30 h die Santons-Krippenausstellung in den Räumen der ehemaligen Klostergemeinschaft, Klosterhof 12/13, eröffnet. Dazu lädt das Klosterladen-Team herzlich ein. Über Jahrzehnte hat Pfarrer i.R. Martin Liebschwager die französischen Santons (Kleine Heilige) gesammelt. Mehr als 200 Einzelfiguren und Gruppen sind es inzwischen. Jede Figur hat eine Geschichte, die während der Führungen auch vorgestellt werden. Die Ausstellung ist bis zum 7. Januar 2023, dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags und sonntags von 14 bis 18 Uhr (außer an den Feiertagen) geöffnet. Für Gruppen können Führungen unter info@klosterladen-marienfeld.de gebucht werden.

Für die Besichtigung der Ausstellung wird um eine Spende für den Oikos Förderverein Kloster Marienfeld e.V. gebeten.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

St. Hubertus Schützenbruderschaft lädt zum Adventsfenster im Hubertushaus ein!

Am 04.12.2022 findet ab 16 Uhr unser Adventsfenster im Hubertushaus statt. Mit einer Essensstraße mit Reibekuchen und Bratleberwurst zu familienfreundlichen Preisen und einem Auftritt der Fahnenschwenker möchten wir mit euch einen schönen und gemütlichen Abend verbringen.

Hierzu laden wir alle Harsewinkler herzlich ein.

 

(Text- und Bildquelle: St. Hubertus-Schützenbruderschaft Harsewinkel)

Bundeswahlleiter begrüßt Klarheit über Wahlwiederholung in Berlin

(Bildquelle: webandi/pixabay.com)

In Berliner Wahlkreisen kam es bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 unter anderem aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Mängeln zu Warteschlangen bei der Stimmabgabe. Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2022 entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin teilweise ungültig ist und hat eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken angeordnet.

„Ich begrüße die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Bundestagswahl in Berlin teilweise zu wiederholen, denn jetzt herrscht Klarheit. Aufgrund der Häufung und Schwere der Wahlfehler und weil diese sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben können, ist diese Entscheidung meines Erachtens richtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Wahlablauf nachhaltig zu sichern. Dennoch bedürfen einige wichtige Fragen der Klärung bis zu den nächsten Wahlen. Wir brauchen vor allem Rechtssicherheit dahingehend, wann ein Wahlfehler vorliegt und dieser Mandatsrelevanz entfaltet. Wann sind beispielsweise Wahlräume nach 18.00 Uhr endgültig zu schließen oder welche Wartezeit vor den Wahlräumen ist für Wählende noch hinnehmbar.“ so Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel.

Weiteres Verfahren bei einer mögliche Wiederholungswahl

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages wird bestandskräftig, wenn nicht binnen einer Frist von zwei Monaten beschwerdeberechtigte Personen Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Beschwerdeberechtigt sind wahlberechtigte Personen oder eine Gruppe von wahlberechtigten Personen, deren Einspruch vom Bundestag verworfen worden ist, eine Fraktion oder eine Minderheit des Bundestages, die wenigstens ein Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl umfasst, und Abgeordnete, deren Mitgliedschaft bestritten wird. Der Bundeswahlleiter und der Berliner Landeswahlleiter sind von Gesetzes wegen nicht beschwerdeberechtigt. Wenn keine Beschwerde eingelegt wird, wird der Beschluss mit Ablauf der Frist bestandskräftig. Die Wahl muss dann innerhalb von 60 Tagen in den betreffenden Wahlbezirken wiederholt werden. Der genaue Wahltermin wird vom Berliner Landeswahlleiter festgelegt.

Bei der Wiederholungswahl stehen dieselben Parteien sowie Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber auf dem Stimmzettel wie bei der Hauptwahl am 26. September 2021. Abweichungen kann es geben, wenn eine Person aufgrund von Tod oder fehlender Wählbarkeit nicht mehr kandidieren kann. Für die Wiederholungswahl werden neue Wählerverzeichnisse angelegt. Über die Einzelheiten der Wiederholungswahl wird der Bundeswahlleiter in seinem Internetangebot zeitnah informieren.

Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag neu festgestellt. Daher wird der Bundeswahlleiter, unmittelbar nachdem die Ergebnisse aus Berlin vorliegen, ermitteln, wieviel Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind. Das endgültige Wahlergebnis wird der Bundeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung feststellen.

Die zuständigen Wahlorgane haben mit den notwendigen Vorbereitungen für die Wiederholungswahl bereits begonnen.

 

(Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell)

Autohaus Grundmeier: Jetzt den Vitara Hybrid für lässige 199,00 EUR/Monat ohne Sonderzahlung leasen!

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  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID CLUB (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,0 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,8 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,7 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,1 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,4 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 121 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID COMFORT (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,0 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,8 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,7 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,1 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,4 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 121 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID COMFORT+ (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,1 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,9 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,7 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,1 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,4 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 122 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP COMFORT (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,6 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,4 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,1 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,5 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,9 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP COMFORT+ (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,6 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,4 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,2 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,5 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,9 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.5 DUALJET HYBRID AGS COMFORT (Systemleistung 85 kW / 115 PS: Benzinmotor 75 kW / 102 PS und Elektromotor 24 kW / 6-Gang automatisiertes Schaltgetriebe / Hubraum 1.462 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 4,7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,7 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,8 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,4 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 121 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.5 DUALJET HYBRID AGS COMFORT+ (Systemleistung 85 kW / 115 PS: Benzinmotor 75 kW / 102 PS und Elektromotor 24 kW / 6-Gang automatisiertes Schaltgetriebe / Hubraum 1.462 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 4,7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,7 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,8 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,4 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 121 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.5 DUALJET HYBRID ALLGRIP AGS COMFORT (Systemleistung 85 kW / 115 PS: Benzinmotor 75 kW / 102 PS und Elektromotor 24 kW / 6-Gang automatisiertes Schaltgetriebe / Hubraum 1.462 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 5,9 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,4 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,0 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,8 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.5 DUALJET HYBRID ALLGRIP AGS COMFORT+ (Systemleistung 85 kW / 115 PS: Benzinmotor 75 kW / 102 PS und Elektromotor 24 kW / 6-Gang automatisiertes Schaltgetriebe / Hubraum 1.462 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 5,9 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,4 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,0 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,8 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.

Gilt für die Fahrzeuge Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross: Diese Fahrzeuge wurden ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonized Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 1. September 2018. Für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S04 S-Cross) liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor.
Die Umstellung auf WLTP macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich. Diese Änderung der Pkw-EnVKV ist noch nicht erfolgt. Bis die gesetzlichen Bestimmungen überarbeitet wurden, müssen für die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV weiterhin die NEFZ-Werte verwendet werden. Da solche NEFZ-Werte für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S04 S-Cross) nicht vorliegen, können die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV nicht erteilt werden. Zu Ihrer Information haben wir neben den Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO₂-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen. Unter www.auto.suzuki.de/wltp erhalten Sie weitere Informationen über die hier angegebenen Werte nach dem WLTP-Prüfverfahren.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

 

Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh: Führerscheinumtausch – Nächste Frist für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 läuft im Janu-ar 2023 ab!

(Bildquelle: andibreit/pixabay.com)
(Bildquelle: andibreit/pixabay.com)

Die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine müssen weichen und gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Damit nicht alle Betroffenen gleichzeitig umtauschen und zu lange Bearbeitungszeiten entstehen, hat der Gesetzgeber einen Stufenplan eingeführt. So läuft zum 19. Januar 2023 die nächste Frist ab: Bis dahin müssen Personen, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren sind, ihren Papierführerschein umtauschen. Wer zu diesen Jahrgängen gehört, aber bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, unterliegt dieser Umtauschpflicht aktuell nicht.

Damit die Bearbeitung für alle jetzt zum Umtausch verpflichteten Personen nicht zu lange dauert, bittet die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh die Bürgerinnen und Bürger, sich an den gesetzlichen Stufenplan und die darin festgelegten Fristen zu halten. „Wer beispielsweise zu den Jahrgängen 1971 und später gehört, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2025 umtauschen und sollte den Antrag jetzt noch nicht stellen“, so Elena Winkelhage, Leiterin der Führerscheinstelle. „Alle, die jetzt den Umtausch beantragen, müssen aufgrund des Antragsaufkommens aktuell mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.“

Die Führerscheinstelle bittet den Antrag postalisch einzureichen, da hierfür eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich ist. Die ab dem 1. Dezember dieses Jahres vorgesehene Online-Vergabe von Terminen in der Führerscheinstelle ist aktuell für andere Dienstleistungen vorbehalten.

Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/themen/auto-verkehr-mobilitaet/ zur Verfügung oder kann auf Wunsch auch zugesandt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich dazu unter der Rufnummer 05241/85-1200 melden.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
  • Kopie des bisherigen Führerscheins (eventuell Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 30,30 Euro. Nach Bearbeitung des Antrags wird eine Gebührenrechnung zugesandt.

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch und zu den festgelegten Fristen finden sich unter der Suchanfrage ‚Führerscheine‘ auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de. Alternativ kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Kommunen vor Ort gestellt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreisverwaltung spendet: 5.000 Euro für die Deutsch-Ukrainische Gesellschaft

Anne-Kathrin Sandmann vom Personalrat (l.) übergibt den Spendenscheck an Tanja Schuh, Vereinsvorsitzende der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft Bielefeld (Foto: Kreis Gütersloh).
Anne-Kathrin Sandmann vom Personalrat (l.) übergibt den Spendenscheck an Tanja Schuh, Vereinsvorsitzende der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft Bielefeld (Foto: Kreis Gütersloh).

Gemeinsam haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Gütersloh 5.000 Euro zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine gespendet. Der Betrag geht an die Deutsch-Ukrainische Gesellschaft Bielefeld. Mit dem Geld unterstützt der Verein zum Beispiel zwei Kinderheime in der Gegend von Lwiw und eine lokale Organisation, die wärmende Schlafsäcke näht und Kerzen beschafft. Symbolisch wurde der Scheck vom Personalrat der Kreisverwaltung an die Vereinsvorsitzende Tanja Schuh übergeben. „Diese Spende kommt von ganzem Herzen von der gesamten Belegschaft der Kreisverwaltung“, betont Anne-Kathrin Sandmann vom Personalrat. Schuh erklärte, mit der Summe könne der Verein den Kinderheimen Waschmaschinen, Trockner, Generatoren und warme Kinderkleidung kaufen. Diese werden gerade für den anstehenden Winter dringend benötigt, denn der Krieg beschert den Heimen großen Zuwachs.

Der Kontakt zum Bielefelder Verein wurde durch eine ehemalige Mitarbeiterin der Kreisverwaltung hergestellt, die sich dort engagiert. Die Deutsch-Ukrainische Gesellschaft ist in der Region OWL aktiv. Auch Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem Kreis Gütersloh kommen zum Verein, um sich dort auszutauschen und zu helfen.

 

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Sicherheitsrisiko: Fehlende Lkw-Stellplätze – ADAC überprüft 96 Anlagen an deutschen Autobahnen

ADAC

Der ADAC hat erstmals bundesweit untersucht, wie groß das Problem fehlender Lkw-Stellplätze entlang der deutschen Autobahnen ist und wie stark die Verkehrssicherheit dadurch eingeschränkt wird. Dafür hat der Club die alltägliche Parksituation an insgesamt 96 Anlagen überprüft. Das Ergebnis: An fast jeder zweiten Rastanlage waren Lastwagen im hochsensiblen Ein- und Ausfahrtbereich oder auf den Seitenstreifen der Autobahn abgestellt. Auf 86 Rastanlagen standen Lkw im absoluten Halteverbot oder auf nicht für sie freigegebenen Parkflächen. Zudem war das Parken außerhalb markierter Flächen die Regel. Nur an einer einzigen Anlage gab es keine Falschparker (Lüneburger Heide West, A7, Niedersachsen). Zwei der überprüften Anlagen waren derart zugeparkt, dass sie nicht ausgezählt werden konnten, weil die Tester selbst dort nicht parken konnten.

Die Parksituation wurde von den Testern an den Anlagen zu drei verschiedenen Uhrzeiten erfasst: um 22 Uhr, 23 Uhr und 0 Uhr. Dabei waren die Anlagen in der Regel bereits um 22 Uhr komplett voll. Unterschieden wurde zwischen drei verschiedenen Parkverstößen jeweils nach dem Gefährlichkeitsgrad: Lkw, die außerhalb markierter Parkflächen abgestellt waren, beispielsweise in der Fahrgasse zwischen den Lkw-Parkflächen (an 92 von 96 Anlagen). Lkw, die auf nicht für sie freigegebenen Flächen oder im Haltverbot parkten, beispielsweise im Pkw-Bereich (86 von 96 Anlagen) und Lkw, die außerhalb der Rastanlage, in den Ein- und Ausfahrtspuren oder auf dem Seitenstreifen abgestellt wurden. Das war an 46 von 96 Anlagen der Fall.

Nach offiziellen Zählungen fehlen in Deutschland derzeit mehr als 20.000 Lkw-Stellplätze. Für Lkw-Fahrer, die dazu verpflichtet sind, regelmäßige Ruhezeiten einzuhalten, stellt das eine starke Belastung dar. Für andere Verkehrsteilnehmer bergen falsch abgestellte Lkw zum Teil ein großes Sicherheitsrisiko. Immer wieder kommt es deshalb zu schweren Unfällen.

Der ADAC empfiehlt, dass Lkw-Stellplätze entlang der Autobahnen dringend aus- und neugebaut werden müssen. Bestehende und neue Rastanlagen sollten zudem mit intelligenten Lkw-Parksystemen ausgestattet werden. Außerdem ist der Ausbau von Lkw-Park-Leit- und Informations-Systemen notwendig, um unnötige Suchfahrten zu vermeiden.

Ausführliche Informationen zu dieser Untersuchung finden Sie unter adac.de

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Amtsblatt Nr. 14 / 2022: Bekanntmachungen zu Widerspruchsrechten gegen die Datenweitergabe aus dem Melderegister & Widmungsverfügung „von-Liebig-Straße“ einsehbar

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 14 / 2022 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zu Widerspruchsrechten gegen die Datenweitergabe aus dem Melderegister der Stadt Harsewinkel sowie die  Widmung der „von-Liebig-Straße“ thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.