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Abteilung Gesundheit Kreis GT: Wegen Softwareumstellung entfallen Coronazahlen

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Am Dienstag und Mittwoch, 18. und 19. Oktober, erfolgt in der Abteilung Gesundheit eine Umstellung der Software zur Meldung von Infektionskrankheiten. An den beiden Tagen sowie am Donnerstag, 20. Oktober, kann es zu Meldeverzögerungen bei den Infektionszahlen kommen. Die Coronazahlen für den Kreis Gütersloh werden im Zeitraum vom 18. bis zum 20. Oktober nicht aussagekräftig sein und werden daher in dieser Zeit nicht veröffentlicht.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Öffentliche Schulden steigen im 1. Halbjahr 2022 auf 2,34 Billionen Euro

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDer Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Halbjahres 2022 mit 2 344,0 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2021 um 1,0 % oder 22,9 Milliarden Euro und erreichte damit einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Ende des 1. Quartals 2022 nahm die Verschuldung um 1,1 % oder 25,0 Milliarden Euro zu. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes steigen um 25,9 Milliarden Euro gegenüber dem Jahresende 2021

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des 1. Halbjahres 2022 gegenüber dem Jahresende 2021 um 1,7 % beziehungsweise 25,9 Milliarden Euro auf 1 574,4 Milliarden Euro. Der Schuldenanstieg des Bundes ist im weiterhin erhöhten Finanzierungsbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation begründet. Während die Verschuldung des Bundes zum Jahresanfang noch leicht sank, nahm sie im 2. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 1,8 % beziehungsweise 27,5 Milliarden Euro zu.

Schulden der Länder sinken um 5,9 Milliarden Euro

Die Länder waren zum Ende des 1. Halbjahres 2022 mit 632,6 Milliarden Euro verschuldet. Das waren 0,9 % oder 5,9 Milliarden Euro weniger als Ende 2021. Auch gegenüber dem 1. Quartal 2022 verzeichneten die Länder einen Schuldenrückgang um 0,7 % beziehungsweise 4,2 Milliarden Euro.

Die höchsten prozentualen Anstiege gegenüber dem Jahresende 2021 wiesen Rheinland-Pfalz (+5,7 %), Nordrhein-Westfalen (+5,5 %) und Niedersachsen (+2,6 %) auf. In allen drei Ländern ergab sich der Anstieg der Schulden aus einer höheren Emission von Wertpapieren. Hintergrund der höheren Emissionstätigkeit in Rheinland-Pfalz war die Sicherung günstiger Zinskonditionen im Zusammenhang mit erwarteten Zinserhöhungen am Markt. In Nordrhein-Westfalen werden die Erlöse der Wertpapiere für Tilgungen im weiteren Jahresverlauf vorgehalten.

Die stärksten prozentualen Schuldenrückgänge verzeichneten Bremen (-29,3 %), Sachsen (-11,7 %) und Hessen (-8,7 %). In Bremen beruht der Rückgang vor allem auf den gegenüber dem Jahresende 2021 geringeren Schuldenaufnahmen für die Bereitstellung von Barsicherheiten für Derivatgeschäfte, während in Sachsen am Ende des Jahres 2021 bestehende Kassenkredite getilgt wurden. In Hessen lag der Rückgang an Tilgungen von Wertpapieren, die nicht anschlussfinanziert wurden.

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 2,9 Milliarden Euro

Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände erhöhten sich zum Ende des 1. Halbjahres 2022 gegenüber dem Jahresende 2021 um 2,2 % beziehungsweise 2,9 Milliarden Euro auf 137,1 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2022 war ein Anstieg des Schuldenstands im 2. Quartal 2022 um 1,3 % beziehungsweise 1,7 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2021 wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern mit +6,3 % auf, gefolgt von Baden-Württemberg (+4,7 %) und Mecklenburg-Vorpommern (+4,6 %). Prozentuale Rückgänge gab es in Thüringen (-2,7 %) und im Saarland (-2,0 %).

Die Sozialversicherung wies im 1. Halbjahr 2022 einen Schuldenstand in Höhe von 36 Millionen Euro aus, was einen Rückgang um 8 Millionen Euro gegenüber dem Jahresende 2021 bedeutet.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Mein Lotta Leben, alles Tschaka mit… – Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 19. Oktober

Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!

19. Oktober: Bibi & Tina – Mein Lotta Leben, alles Tschaka mit…. Lotta Petermann (Meggy Hussong) freut sich riesig auf ihre erste Klassenfahrt. Endlich ohne Eltern und mit ihren besten Freunden Amrum unsicher machen –das verspricht Abenteuer pur! Doch Mama Sabine (Laura Tonke) sabotiert Lottas Pläne und schlägt ausgerechnet Papa Rainer (Oliver Mommsen) als Begleitperson für die Klassenfahrt vor -wie peinlich! Und dann klebt auch noch der neue französische Mitschüler Rémi (Timothy Scannell) wie Kaugummi verknallt an „seiner Lothar” und ihrer Bande, den Wilden Kaninchen.Was sie davon halten soll, dass ausgerechnet ihre besten Freunde Cheyenne (Yola Streese) und Paul (Levi Kazmaier) sich plötzlich so gut mit Rémi verstehen, weiß sie aber auch nicht so recht. Ob der Neue am Ende sogar das Zeug hat, zu einem Wilden Kaninchen zu werden?

Termine, Karten und das aktuelle Progranmnm findet Ihr hier:

ZUM KINOPROGRAMM UND ZUR TICKETBUCHUNG >>>

Fragen zum Kinobusprogramm richten Sie bitte an: Jutta Schmedt unter 05247/1690 + 0157/38165808.

Abfahrtszeiten:
  • 15.00 Uhr Greffen (Bushaltestelle Kolpingstraße)
  • 15.15 Uhr Harsewinkel (Place Les Andelys/Rathausplatz)
  • 15.25 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
Filmlänge: ca. 90 Minuten

Rückkehr:
  • ca. 17.55 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
  • ca. 18.10 Uhr Harsewinkel (Place Les Andelys/Rathausplatz)
  • ca. 18.25 Uhr Greffen(Bushaltestelle Kolpingstraße)
Preis-/Einlassinformationen:
Kinokarte inkl. Busfahrt. Während der Busfahrt und beim Warten auf den Bus gilt eine Maskenpflicht. Mindestalter für die alleinige Teilnahme sind 6 Jahre. Bei jüngeren Kindern muss ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren, welcher ebenfalls ein Ticket benötigt.

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V.)

Amtsblatt Nr. 13 / 2022 einsehbar – Bekanntmachungen zum Inkrafttreten der Bebauungspläne Nr. 83 „Heinrich-Heine-Straße“ & Nr. 84 „Zunftstraße“

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 13 / 2022 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zum Inkrafttreten der Bebauungspläne Nr. 83 „Heinrich-Heine-Straße“ und Nr. 84 „Zunftstraße“ thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Statistisches Bundesamt: Anstieg der Wohnimmobilienpreise schwächt sich weiter ab

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 2. Quartal 2022 um durchschnittlich 10,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Damit lag die Veränderungsrate des Häuserpreisindex gegenüber dem Vorjahresquartal zum fünften Mal in Folge über 10 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, haben sich Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorquartal im Schnitt um 2,5 % verteuert.

Obwohl der Preisanstieg sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen nahezu durchweg schwächer als in den Vorquartalen war, erhöhten sich die Preise gegenüber dem Vorjahresquartal auch im 2. Quartal 2022 deutlich. Den größten Preisanstieg gab es in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen: Hier erhöhten sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 13,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal, Eigentumswohnungen verteuerten sich um 11,7 %. In den Top 7 Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) stiegen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 12,2 % und für Eigentumswohnungen um 10,6 % gegenüber dem 2. Quartal 2021.

Am schwächsten fiel der Preisanstieg in den städtischen Kreisen aus. Dort lag die Teuerungsrate für Häuser mit +7,8 % zum ersten Mal seit dem 1. Quartal 2021 wieder im einstelligen Bereich. Für Wohnungen musste im 2. Quartal 2022 in städtischen Kreisen 7,3 % mehr bezahlt werden als im Vorjahresquartal.

Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde das Ergebnis des 1. Quartals 2022 für den bundesweiten Häuserpreisindex um -0,7 Prozentpunkte revidiert (vorläufiger Wert: +12,3 %, revidierter Wert: +11,6 %, bezogen auf die Veränderungsrate zum Vorjahresquartal). Revisionen werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen zu berücksichtigen.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

In Harsewinkel kann man ab sofort mit Zigarettenkippen abstimmen – anstatt achtlos die Umwelt damit zu belasten!

In Harsewinkel kann ab sofort mit Zigarettenkippen abgestimmt werden, denn an der Bushaltestelle Zentrum wurde ein so genannter „Kippenwähler“ aufgestellt. Raucher sollen durch aktuelle Fragen zum Stadtgeschehen auf dieser kreativen Zigarettenkippen-Entsorgungsvorrichtung dazu animiert werden, ihre Meinung zu äußern, anstatt die Kippen achtlos auf den Boden zu werfen und die Umwelt damit zu belasten.

Der „Kippenwähler“ steht zunächst versuchsweise an der Bushaltestelle Zentrum an der Clarholzer Straße und im ersten Abstimmungszeitraum sollen Raucher mit „Ja“ oder „Nein“ per Kippeneinwurf in den entsprechenden Schlitz darüber abstimmen, ob die Dr.-Pieke-Straße eine Einbahnstraße werden soll. Das Abstimmungsergebnis ist jederzeit von außen erkennbar. Nichtraucher dürfen selbstverständlich ebenfalls teilnehmen, denn die zur Abstimmung genutzten Zigarettenkippen muss man nicht unbedingt selbst geraucht haben und jeder ist eingeladen, dabei zu helfen den Boden sauber zu halten.

Die Idee dieser bereits in anderen Städten erfolgreich erprobten und sehr einfachen Art zur Stadtbildverschönerung und Müllvermeidung wurde von der Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen in den Rat eingebracht und so einigten sich die Lokalpolitiker auf diesen Versuch. Unabhängig vom jeweiligen Abstimmungsergebnis scheint der „Kippenwähler“ bisher ein Erfolg zu sein, denn rund um die Bushaltestelle waren am Mittwochnachmittag zumindest auf dem Boden keine umweltbelastenden Zigarettenkippen zu finden.

Bei Bettenspezialist Brentrup zeigen sich Herbst & Winter von ihrer schönsten Seite!

Wenn der Sommer sich verabschiedet und sich die kalte Jahreszeit ankündigt, dann soll auch unser Bett ein gemütlicher und behaglicher Rückzugsort für uns sein. Wir bei Brentrup beraten Sie gern und bei uns finden Sie garantiert alles, was Sie benötigen, um in ihrem Schlafzimmer den saisonalen Austausch für eine optimale Wohlfühlatmosphäre zu vollziehen.

Ihre Bettwäsche muss im Winter wohlig wärmend sein, damit auch in den kalten Nächten ein erholsamer Schlaf möglich ist. Gleichzeitig sollte gute Winterbettwäsche ein Schwitzen vermeiden, atmungsaktiv sowie feuchtigkeitsregulierend sein und überschüssige Wärme und Feuchtigkeit gut abtransportieren.

Bei Brentrup zeigen sich Herbst und Winter von ihrer schönsten Seite und wir halten die perfekte Winterbettwäsche für Sie bereit. Z. B. kuschelig-weiche Bettwäsche aus Edelflanell, Satin, Biber oder Feinbiber sowie passende Spannbetttücher, Dekokissen und Wende-Kuscheldecken vom deutschen Markenhersteller Irisetté.

Kommen Sie zu uns ins Geschäft und überzeugen Sie sich selbst von unserer gemütlichen Winterbettwäsche zum Wohlfühlen. Wir freuen uns auf Sie – Betten Brentrup, Ihr Fachgeschäft für gesunden Schlaf!

Verbraucherzentrale NRW: „Klimaneutrale“ Produkte: 89 Prozent für klare Regeln und geprüfte Siegel

„Klimaneutrale“ Produkte: 89 Prozent für klare Regeln und geprüftes Siegel – Umfrage der Verbraucherzentrale NRW: Werbung mit Klimaneutralität führt Großteil der Verbraucher:innen in die Irre.

  • Nur 3 von 100 Befragten wissen im Detail, was hinter der Bezeichnung „klimaneutral“ steckt.
  • Dass Hersteller schädliche Emissionen lediglich durch CO2-Zertifikate ausgleichen, reicht Konsument:innen nicht aus.
  • Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW müssen Klima-Aussagen strenger reguliert werden: Konsequente Vermeidung und Verringerung von CO2-Emissionen durch Unternehmen muss im Mittelpunkt stehen.

„100% CO2-neutral hergestellt“, „klimaneutrales Produkt“ oder schlicht „klimaneutral“: Im Handel gibt es immer mehr Produkte, die mit Aussagen zur Klimaneutralität werben. Gesetzlich geschützt sind diese Angaben nicht – in der gängigen Verwendung versprechen sie lediglich, dass für das jeweilige Produkt der CO2-Ausstoß über den Lebenszyklus berechnet und zum Ausgleich Minderungszertifikate aus weltweiten Klimaschutzprojekten gekauft werden. Dem Großteil der Verbraucher:innen ist das jedoch nicht bekannt. Sie erwarten vielmehr, dass derart beworbene Produkte tatsächlich weniger klimaschädlich hergestellt sind. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des SINUS-Instituts im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW.

„Selbst besonders umweltbewusste Konsument:innen können oft nicht richtig einordnen, was ,klimaneutral‘ auf Produkten bedeutet. Der Fehlglaube, dass sich die Herstellerunternehmen zu einer CO2-Reduzierung verpflichten würden, ist in dieser Gruppe sogar überdurchschnittlich vertreten. Somit führen solche Bezeichnungen Verbraucher:innen in die Irre. Wir brauchen verlässliche Kennzeichnungen, die die Erwartungen der Menschen erfüllen und keinen Platz für Greenwashing lassen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Assoziationen zum Begriff „klimaneutral“ sind vielfältig

Insgesamt hatte das SINUS-Institut 1.000 Verbraucher:innen im Alter von 18 bis 69 Jahren befragt. Diese wurden unter anderem gebeten, in eigenen Worten zu erläutern, was die Bezeichnung „klimaneutrales Produkt“ ihrer Ansicht nach bedeutet. Hierbei wurde deutlich, dass es dazu ganz unterschiedliche Vorstellungen gibt: 42 Prozent der Befragten äußerten, dass bei klimaneutralen Produkten „Klima- und/oder Umweltschutz berücksichtigt“ werden oder dass sie „umweltfreundlich“ seien. 21 Prozent waren der Meinung, dass es allgemein um „umweltfreundliche Herstellung“ geht, 18 Prozent verbanden klimaneutrale Produkte mit „weniger/reduzierter/kein CO2-Ausstoß“. Weitere 21 Prozent gaben an, es gehe um „Regionalität, kurze Transportwege“ oder um „weniger Plastik und Verpackungen“. Lediglich 13 Prozent der Umfrageteilnehmenden erwähnten explizit das Prinzip des CO2-Ausgleichs beziehungsweise der Kompen­sation. Im Detail angeben, was „klimaneutral“-Aussagen bedeuten, konnten in einer weiteren Fragerunde sogar nur 3 Prozent. 86 Prozent waren hingegen der Auffassung, dass ein Produkt nicht die Bezeichnung „klimaneutral“ tragen dürfe, wenn es nicht klimafreundlich hergestellt wurde.

Starker Wunsch nach vertrauenswürdigem Label

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass die marktgängigen ,klimaneutral‘-Aussagen für die meisten Verbraucher:innen missverständlich sind“, sagt Schuldzinski. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt daher die EU-Initiative, Werbung mit allgemeinen Umweltaussagen zu regulieren, mahnt aber noch Nachbesserung des aktuellen Richtlinienvorschlags an. „Aus unserer Sicht muss die konsequente Vermeidung und Verringerung von CO2-Emissionen durch Unternehmen im Mittelpunkt zukünftiger Regulierung stehen – Klima-Aussagen, die nur auf Kompensation beruhen, müssen unterbunden werden“, unterstreicht der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Die Umfrageergebnisse sind an dieser Stelle eindeutig: 89 Prozent der von uns befragten Verbraucher:innen wünschen sich klare Regeln für klimaneutrale Produkte, 88 Prozent sind der Meinung, dass bei solchen Produkten garantiert sein sollte, dass das Unternehmen den eigenen Kohlendioxid-Ausstoß reduziert und nicht nur ausgleicht.“

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Jetzt an die Anmeldung der Lernanfänger & Infoveranstaltungen in den Grundschulen denken!

Alle Kinder, die bis zum 30.09.2023 sechs Jahre alt werden, sind vom 7. bis zum 11. November 2022 in einer Grundschule anzumelden. Dabei handelt es sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren sind.

Schulbezirke gibt es nicht mehr. Die Eltern können daher frei wählen, an welcher Schule in Harsewinkel, Marienfeld oder Greffen sie ihr Kind anmelden. Die Schülerinnen und Schüler haben allerdings nur einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder in die Katholische Bekenntnisschule Kardinal-von-Galen-Schule im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität.

Die Stadt Harsewinkel übernimmt die Schülerfahrtkosten, wenn das Kind die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisschule besucht und der kürzeste Fußweg von der Haustür bis zum Eingang des Schulhofes mehr als zwei Kilometer beträgt. Sollte das Kind an einer Gemeinschaftsgrundschule angemeldet werden, die nicht die nächstgelegene Schule ist, werden die Fahrtkosten nur übernommen, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule auch mehr als zwei Kilometer betragen würde.

Für die Anmeldung in den Grundschulen können die Eltern einen Termin mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter vereinbaren:

Kardinal-von-Galen-Schule: Tel: 05247/935460

Astrid-Lindgren-Schule/St.-Johannes-Schule Hauptstandort: Overbergstraße 19: Tel: 05247/2670

Löwenzahnschule: Tel: 05247/406940

Marienschule: Tel: 05247/98790.

Für die Anmeldung an der Astrid-Lindgren-Schule/St.-Johannes-Schule am Teilstandort in Greffen machen Erziehungsberechtigte bitte einen Termin am Hauptstandort Harsewinkel aus.

Beim Anmeldetermin ist von den Eltern das Familienstammbuch, die Geburtsurkunde und der Impfausweis des Kindes sowie der Anmeldebogen, der von der Stadtverwaltung verschickt worden ist, vorzulegen. Dabei ist es unwichtig, in welcher Farbe die Familien den Anmeldebogen erhalten haben. Das Kind kann an einer beliebigen Schule angemeldet werden.

Im Nachhinein wird ein Diagnosetag stattfinden, damit die Schulleiterin oder der Schulleiter die Kinder kennenlernt.

Die Kinder, die erst nach dem 30.09.2023 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 in die Schule aufgenommen werden. Dazu müssen sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllen und in ihrem Verhalten ausreichend entwickelt sein (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im oben genannten Zeitpunkt in der zuständigen Grundschule zu stellen. Die Erzieher/innen in den Kindergärten können bei Bedarf ebenfalls Auskunft geben.

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren steht Christiana Barthel-Jennen aus der Schulverwaltung unter der Telefonnummer 05247/935-191 oder persönlich im Rathaus I, Raum 166.1, zur Verfügung.

An folgenden Terminen finden Informationsveranstaltungen finden an den Grundschulen statt: 

Grundschulverbund Astrid-Lindgren/St.-Johannes
Donnerstag, 20.10.2022, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Anmeldung bis Dienstag, 18.10.2022 (telefonisch unter 05427/2670 oder 02588/1036 oder per E-Mail an sekretariat@astrid-lindgren-schule-harsewinkel.de oder sekretariat@johannesschule-harsewinkel.de

Marienschule
Dienstag, 25.10.2022, 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Anmeldung bis Donnerstag, 20.10.2022 (telefonisch unter 05427/98790)

Kardinal-von-Galen-Schule
Dienstag, 25.10.2022, 19.30 Uhr in der Aula der Schule
Ohne Anmeldung mit FFP2-/OP-Maske

Löwenzahnschule
Mittwoch, 19.10.2022, 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr;
Anmeldung bis Montag, 17.10.2022 (telefonisch unter 05247/406940 oder per E-Mail an sekretariat@loewenzahnschuel-harsewinkel.de.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis Gütersloh blitzt Raser: Hoch gefährliche hirnlose Raserei

Traurige Realität: Ein Raser knallt mit 142 Sachen an einer Schulbushaltestelle vorbei, wo Tempo 70 vorgegeben ist. Die mögliche Tötung von Passanten wird in Kauf genommen (Foto: Kreis Gütersloh).
Traurige Realität: Ein Raser knallt mit 142 Sachen an einer Schulbushaltestelle vorbei, wo Tempo 70 vorgegeben ist. Die mögliche Tötung von Passanten wird in Kauf genommen (Foto: Kreis Gütersloh).

Ein fettes Bußgeld bekommt nun ein Raser, der mit 142 Kilometern pro Stunde unterwegs war, wo 70 Kilometer pro Stunde erlaubt sind. Der Kreis Gütersloh hatte ihn bei einer Schulbushaltestelle gegen 8.50 Uhr geblitzt.

Den Raser erwarten 600 € Bußgeld, zwei Punkte für fünf Jahre in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot. Die Geldbuße wird verdoppelt, da bei derart hohen Überschreitungen von vorsätzlicher Begehensweise ausgegangen wird. Sollten in Flensburg bereits Eintragungen vorhanden sein, erhöht sich die Geldbuße nochmal. Hinzu kommen dann noch 28,50 € Gebühren und Auslagen.

„Rasen ist eine Hauptursache für Unfälle, bei denen unbeteiligte Personen verletzt oder gar getötet werden können“,  so Landrat Sven-Georg Adenauer: „Es geht nicht an, dass hier Leute das Straßennetz zur Rennstrecke und ihr Auto zur Waffe machen. Dem ist nur mit ständigen Kontrollen und Fahrverboten beizukommen.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)