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In einem Workshop zu dem Projekt ‚Stolpersteine NRW – Gegen das Vergessen‘ stellen Referenten des WDR Lehrerinnen und Lehrern das Projekt in einem Workshop im Kreishaus Gütersloh vor. Die Teilnehmenden lernen die Angebote kennen und können sie bei dem Workshop am 8. November von 14 bis 16 Uhr auch praktisch ausprobieren. Das Unterrichtsmaterial zu dem Projekt lässt sich wie die dazugehörige App selbst ab der Sekundarstufe I in Geschichte, Religion, Sozialwissenschaften und Philosophie einsetzen. Die Plätze sind begrenzt. Bei Interesse rät das Medienzentrum Kreis Gütersloh, das den Workshop in den kreis geholt hat, sich frühzeitig anzumelden. Das geht über die Internetseite des Kreises Gütersloh (www.kreis-guetersloh.de), auf der Startseite ‚Stolpersteine‘ eingeben, um zum Formular zu kommen. Weitere Informationen zum Projekt unter https://stolpersteine.wdr.de Alle Teilnehmenden sollten zuvor die entsprechende WDR-App Stolpersteine installieren.
Stolpersteine sind kleine, in den Boden eingelassene Messingtafeln, die an Menschen erinnern, die während des nationalsozialistischen Regimes verfolgt, deportiert, ermordet oder in den Suizid getrieben wurden. Mit mehr als 90.000 Stolpersteinen in den Straßen in 27 Ländern Europas ist es das größte dezentrale Mahnmal der Welt.
In dem Projekt ‚Stolpersteine NRW – Gegen das Vergessen‘ des Westdeutschen Rundfunks wurden eine Webseite und eine passende App mit Informationen zu den rund 15.000 Stolpersteinen in NRW geschaffen. Mit diesem Angebot macht der WDR die Lebensgeschichten dieser Menschen digital zugänglich, so dass Schülerinnen und Schüler über Kurzbiographien, illustrierte Graphic Storys, historische Fotos, Hörspiele und Augmented-Reality-Elemente in das Leben jener Menschen eintauchen können, denen die Steine gewidmet sind.
DLRG-Strömungsretter bei einer Katastrophenschutzübung (Bild: DLRG e.V./Daniel-André Reinelt).
DLRG-Strömungsretter bei einer Katastrophenschutzübung (Bild: DLRG e.V./Daniel-André Reinelt).
Etwa 1.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) waren während der Flutkatastrophe im Juli 2021 allein in Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Heute Abend (30.9., 18 Uhr) würdigt unter anderem der Innenminister des Landes NRW, Herbert Reul, offiziell die Helfer in der Essener Grugahalle. „Wir freuen uns, dass auch die Politik die herausragenden Leistungen unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte während der Flutkatastrophe erkannt hat und entsprechend ehrt. Jetzt braucht es für die Zukunft jedoch weitere Fortschritte beim Status der Wasserrettung insbesondere für eine Helfergleichstellung“, so DLRG-Präsidentin Ute Vogt.
Die DLRG leistet einen erheblichen Beitrag in Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz – gerade durch ihre vielfältigen Spezialisierungen von Strömungsrettern, Bootsführern und Einsatztauchern bis hin zu Drohnenpiloten. Es ist davon auszugehen, dass die Folgen der Klimaerwärmung, insbesondere Starkregenereignisse und Überflutungen, künftig zunehmen. „Wir müssen uns darauf vorbereiten. Dank unserer Spezialisierungen können wir schon gut reagieren; nun gilt es jedoch, unsere Ressourcen in der Fläche weiter auszubauen und auch bei der Helfergleichstellung voranzukommen, was letztlich den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz insgesamt stärkt“, fordert Vogt. Die Wasserrettungsorganisation verfüge über Qualifikationen und Ausrüstung, die andere Hilfsorganisationen nicht haben. Mehr finanzielle Unterstützung seitens der Länder wäre wünschenswert – nicht nur für Material und Ausbildung, sondern auch darüber hinaus.
Ungleiche Voraussetzungen
Einerseits sind weder die gesetzlichen Regelungen bezüglich Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung in den verschiedenen Bundesländern einheitlich geregelt, noch besteht eine zentrale Lösung auf der Bundesebene. Andererseits ist eine Gleichberechtigung von Einsatzkräften beispielsweise der DLRG mit denen der staatlichen Strukturen Feuerwehr oder Technisches Hilfswerks (THW) allenfalls erst im konkreten Katastrophenfall und dort nur in Teilen gegeben. „Diese Umstände sind für unsere ehrenamtlichen Kräfte nicht besonders motivierend und sorgen für vermeidbare Defizite im Bevölkerungsschutz“, erklärt Vogt. So haben Einsatzkräfte der DLRG nicht in jedem Einsatzfall immer den erforderlichen Versicherungsschutz, können nicht auf die finanzielle Unterstützung ihrer Tätigkeit zählen (zum Beispiel für Ausbildungen, Übungen oder Aufwandsentschädigungen) oder haben nicht das Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber, wie es bei THW und Feuerwehren der Fall ist.
„Es darf nicht sein, dass im Einsatzfall Unsicherheiten darüber bestehen, ob eine Einsatzkraft unter bestimmte Regelungen fällt oder nicht und es kann keine ungleiche Behandlung von staatlichen und privaten Helfern geben“, kritisiert die DLRG-Präsidentin. Eine Möglichkeit wäre ein Muster- oder Rahmengesetz auf Bundesebene. So könnte etwa das Helferrecht der Länder für den Katastrophenschutz mit den Regelungen für den Zivilschutz in Einklang gebracht werden. Zu diesem Ergebnis kam ein Rechtsgutachten, das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vergangenes Jahr in Auftrag gegeben hatte. Eine Aktualisierung und Fortschreibung des Gutachtens werden derzeit geprüft.
Mit Sorge betrachtet die DLRG zudem den Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2023 der Bundesregierung. Dieser sieht Kürzungen im Etat des Bundesinnenministeriums von über 2,22 Milliarden Euro vor. Davon wären in der Folge auch Ausgaben für den Bevölkerungsschutz betroffen. „Es ist für uns unverständlich, warum nun nach Flutkatastrophe, Coronapandemie, Flüchtlingen in Folge des Ukrainekriegs sowie zuletzt mehreren großen Waldbränden derartige Kürzungen vorgesehen sind. Es muss mehr und nicht weniger in den Bevölkerungsschutz investiert werden“, mahnt die DLRG-Präsidentin.
Zusätzliche Unterstützung nach der Flut 2021
Bereits in der Nacht der Flut waren erste Wasserrettungszüge der DLRG im Einsatz, um Menschen zu finden und zu evakuieren. Die speziellen Fähigkeiten der DLRG in strömenden Gewässern waren gefragter denn je. „Da der Staat nur bedingt seine Aufgabe wahrnimmt, ist all das jedoch nur möglich durch die großzügige Unterstützung unserer Förderinnen und Förderer. Nur so können unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihre Aufgaben auch in Zukunft erfüllen. Dafür ist die DLRG sehr dankbar“, so Ute Vogt. Die Flutkatastrophe sorgte für eine enorme Welle der Solidarität und so erreichten die DLRG Spenden in erheblichem Umfang. Auch Unternehmen wie die Beiersdorf AG, Burger King, die BMW AG, die Canada Life Assurance Europe plc, die RWE AG oder die Rügenwalder Mühle GmbH und Co. KG unterstützten.
(Original-Content von: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell)
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Zum zivil-militärischen Austausch kam das Kreisverbindungskommando unter der Leitung von Oberstleutnant Thomas Richter (4.v.l.) ins Kreishaus. Dr. Angela Lißner, Leiterin der Abteilung Gesundheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz und Christian Rickel (5. von links) empfingen die Reservisten (Bild: Kreis GT).
Zum zivil-militärischen Austausch kam das Kreisverbindungskommando unter der Leitung von Oberstleutnant Thomas Richter (4.v.l.) ins Kreishaus. Dr. Angela Lißner, Leiterin der Abteilung Gesundheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz und Christian Rickel (5. von links) empfingen die Reservisten (Bild: Kreis GT).
Die Bundeswehr leistet bei Bedarf einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Daher war gestern (20.10.) das Kreisverbindungskommando (KVK) unter der Leitung von Oberstleutnant Thomas Richter und seinem Stellvertreter Major Gisbert Dubbi im Kreishaus zu Gast.
Im Blickpunkt des zivilen Austauschs stand ein Rückblick auf das verbindende Thema ‚Corona-Einsatz‘, bei dem die Soldaten den Kreis in 2020/21 personell im Rahmen der Amtshilfe unterstützten. Dr. Angela Lißner, Leiterin der Abteilung Gesundheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz ließ einen Ausblick folgen: Im Hinblick auf mögliche Einsatzszenarien gab es einen Informationsaustausch in allen Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse. Die Reservisten beraten zivile Behörden in Fragen der militärischen Katastrophenhilfe. Beide Seiten – Kreis und KVK – möchten die bewährte Zusammenarbeit fortsetzen. Möglichkeiten der Unterstützung auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage -Ukrainekrise- wurden ausgelotet.
Für fast zwei Drittel der Menschen in Deutschland engagiert sich die Bundesregierung zu wenig beim Ausbau von Mobilitätsangeboten. Das geht aus einer Civey-Umfrage im Auftrag des NABU hervor. 62 Prozent der Deutschen wünschen sich mehr politische Anstrengungen beim Ausbau alternativer Mobilitätsangebote. Nur knapp 24 Prozent sehen keine Notwendigkeit dafür.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Unsere Umfrage bestätigt, die Menschen wünschen sich Alternativen zum Auto. Vor allem in ländlichen Räumen werden sie von der Politik allein gelassen. Dabei sollte gerade der Verkehrssektor mit seinen hohen Treibhausgasemissionen dringend reformiert werden. Jetzt heißt es, Bremse lösen! Die Mobilität der Zukunft ist erschwinglich, klimafreundlich, erreichbar und zuverlässig.“
Bei Befragten aus ländlichen Räumen bestätigen knapp 60 Prozent den Wunsch nach mehr politischem Handlungswillen. Mit Blick auf eine attraktive, umweltschonende Mobilität in ländlichen Räumen hat der NABU deshalb zwölf Bausteine formuliert, an denen Politik und Kommunen sich orientieren können:
1. Attraktive Fußwege schaffen Sichere und beleuchtete Fußwege mit ausreichend Sitzgelegenheiten erhöhen die Aufenthaltsqualität in Kleinstädten und Dörfern. Gut ausgebaute, barrierefreie Wege sorgen dafür, dass alle Nutzer*innengruppen an Haltestellen und andere Orte der Daseinsvorsorge wie Geschäfte, medizinische Einrichtungen und Poststellen kommen.
2. Naturverträglichen Ausbau von Mobilitätsnetzen ermöglichen Wege sind für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende vor allem dann attraktiv, wenn sie lärm-, gefahrenfrei und zusammenhängend sowie landschaftlich ansprechend verlaufen. Wichtig ist, dass ihre Streckenführung im Einklang mit den Ansprüchen des Natur- und Artenschutzes gewählt wird. Umwidmung von Straßenraum ist gegenüber dem Neubau immer zu bevorzugen. Zur Konfliktvermeidung bei Trassenverläufen ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung von Naturschützer*innen dringend empfohlen.
3. Pedelecs und (E-)Lastenräder fördern Damit Pedelec, (E-)Lastenräder und Fahrräder attraktive Verkehrsmittel für möglichst viele Menschen auf dem Land werden, sind eine durchgängige, ebene und baulich vom Fuß- und Autoverkehr getrennte Radinfrastruktur sowie sichere Abstellmöglichkeiten unablässig. Um den Umstieg zu forcieren, ist es wichtig, diese Alternativen der Alltagsmobilität kommunal finanziell sowie strukturell zu fördern und mit zeitgemäßer Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
4. Verbrenner- durch E-Autos ersetzen Zum Gelingen der Verkehrswende braucht es in ländlichen Räumen als Übergangslösung eine Antriebswende. Dafür braucht es eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur mit grünem Ladestrom, insbesondere für das Laden am Arbeitsplatz, aber auch in Privathaushalten. Mittelfristig muss auch in ländlichen Räumen die Zahl der Fahrzeuge erheblich reduziert werden.
5. Durch Homeoffice und digitale Arbeitsformen Pendelwege verringern Homeoffice und gebündelte Co-Working-Spaces in ländlichen Räumen vermeiden Verkehre und müssen zum Standard werden. Die nötige technische Infrastruktur muss dafür in den kommenden Jahren ausgebaut werden (Digitalisierungsschub).
6. Gemeinsames Autofahren und -teilen erleichtern Solidarische und kommerzielle Carsharing- und Ridepooling-Angebote animieren zum Spritsparen und bündeln Wege zur Arbeit oder anderen Zielen. Finanzielle Anreize für Kommunen und örtliche Betriebe unterstützen solche Angebote.
7. Mobilitätsstationen sozial und technisch aufwerten Mobilitätsstationen mit Aufenthaltsbereichen und W-LAN-Anschluss sollen als Knotenpunkte zwischen Umweltverbund und motorisiertem Individualverkehr (MIV) dienen. Dafür braucht es neben ausreichend Park-and-ride-Flächen für den MIV und Abstellanlagen für Fahrräder an öffentlichen Haltestellen auch Zugang zu Leihfahrzeugen. Wenn Cafés, Arztpraxen oder Supermärkte dazu kommen, kann die Funktionalität und die Aufenthaltsqualität erheblich gesteigert werden. Mobilitätsstationen können so zu Orten des sozialen Miteinanders werden.
8. Entscheidungsspielräume für Kommunen stärken Kommunen brauchen mehr Entscheidungsfreiheit. Das betrifft unter anderem die Regelungen der Straßenverkehrsverordnung, beziehungsweise das Straßenverkehrsgesetz. Denn Gemeinden wissen selbst am besten, wo sie beispielsweise Tempo-30-Zonen einrichten oder Parkraumbewirtschaftung betreiben sollen. Zu dieser Freiheit gehört auch finanzielle Unterstützung für klima- und naturfreundliche Verkehrsprojekte aus Bundes- und Landesmitteln.
9. Zersiedelung und Flächenverbrauch stoppen Boden und Fläche sind wertvolle und endliche Güter. Durch Bautätigkeiten hervorgerufene Zersiedelung verbraucht zu viel davon und verstärkt die Abhängigkeit vom MIV in ländlichen Räumen seit Jahrzehnten. Deshalb braucht es eine integrierte Raumplanung, die auf nachhaltige, flächensparende Siedlungsentwicklung und Aktivierung im Bestand setzt, bei der ein Bahn- oder Buslinienanschluss genauso von Anfang an mitgedacht werden muss, wie die Integration von Orten des täglichen Bedarfs wie Kitas, Lebensmittelgrundversorgung, Begegnungsstätten, Seniorentagespflege. Damit wird weitere Zersiedelung und Flächeninanspruchnahme minimiert und die Lebensqualität in ländlichen Regionen wieder erhöht.
10. Gute Praxis muss Schule machen Neue Mobilitätsangebote und -formen jenseits des MIV müssen nicht nur attraktiv sein, sondern eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungsgruppen erreichen. Dazu müssen sie positiv begleitet und kommuniziert werden (Werbung). Um den Kulturwandel beim Mobilitätsverhalten erfolgreich zu gestalten, braucht es einen Wissenstransfer zwischen Akteur*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis, damit gute Beispiele weitergegeben werden und Anwendung finden.
11. Eine Mobilitätsgarantie für den öffentlichen Verkehr einführen Als Teil der Grundversorgung muss der ÖPNV mit einem verlässlichen Angebot von 5 bis 24 Uhr gewährleistet werden und damit eine Voraussetzung für den Umstieg auf Bus und Bahn schaffen. Dafür braucht es mindestens einen Stundentakt zu Hauptverkehrszeiten und einen Halbstundentakt in die nächstgrößere Ortschaft, der in Neben-/Schwachverkehrszeiten durch On-Demand Angebote flexibel ergänzt wird.
12. Mobilitätswende sozial gerecht für alle gestalten Verkehrspolitik hat immer auch soziale Effekte, gerade in ländlichen Regionen. Häufig entstehen die Probleme (u.a. Mobilitätsarmut, Erschwinglichkeit, Erreichbarkeit und Belastung durch Folgen des Verkehrs) dort, wo der öffentliche Verkehr kaum stattfindet und das eigene Auto die einzige praktikable Alternative ist. Alle Menschen in ländlichen Räumen sollen unabhängig von finanziellem und sozialem Hintergrund, Behinderung, Mobilitätseinschränkung, Alter oder Geschlecht ohne eigenes Auto mobil sein können. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss beispielsweise durch ein 30-Euro-Ticket (Monat)/365-Euro-Ticket (Jahr) von jung bis alt für den Regionalverkehr in ganz Deutschland gewährleistet werden.
(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)
Die Semistationen Nico, Hansi und Klaus kontrollieren die Geschwindigkeit im Kreis-GT bei Tag und Nacht. (Foto: Kreis Gütersloh).
Semistationen kontrollieren die Geschwindigkeit im Straßenverkehr bei Tag und Nacht. Vanda-lismus an den Geräten bringt der Kreis zur Anzeige (Foto: Kreis Gütersloh).
Neben der Polizei dürfen auch Kreise und große Städte selbst Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Kreis Gütersloh nutzt die gegebene Möglichkeit seit Jahren mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für die Menschen im Kreis zu erhöhen. Dazu sind stationäre und mobile Messanlagen an über 700 Messstellen im Einsatz. Seit Januar 2019 auch semistationäre Anlagen, bekannt als Blitzer Hansi; Nico und Klaus. Diese Geschwindigkeitskontrollgeräte arbeiten rund um die Uhr, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen. Nicht ohne Grund.
Überwacht wird prioritär und einvernehmlich mit der Polizei an Unfallhäufungsstellen infolge nicht angepasster Geschwindigkeit, auf unfallbelasteten Strecken und dort, wo vermehrt besonders schutzwürdige Personen, wie Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen, die Straße benutzen. Aber auch an anderen Stellen wird geblitzt, denn nicht selten werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen von Einzelnen eklatant missachtet.
Original-Blitzerfoto: Tempo 143 wo 70 Kilometer pro Stunde vorgeschrieben sind. Wer so fährt, setzt Menschenleben aufs Spiel (Foto: Kreis Gütersloh).
„Wer sich an das vorgeschriebene Tempo hält, gefährdet weder Gesundheit noch Leben und riskiert bei Kontrollen keine Bußgelder“, so Landrat Sven-Georg Adenauer als Behördenleiter auch der Polizei: „Wir wollen das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer positiv beeinflussen. Wenn alle Maßnahmen wie Aufklärung und Prävention nicht fruchten, dann gibt es kein anderes Mittel, als die konsequent flächendeckende Kontrolle. Unser Ziel ist es, insgesamt das Geschwindigkeitsniveau in unserem Kreis zu senken. Das ist der beste Schutz für Fußgänger und Radfahrer als die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr.“
Abbremsen an den bekannten Messstellen, danach wieder Gas geben, wissen, wo der Starenkasten steht und auf der Gegenfahrbahn trotzdem rasen oder tagsüber angepasst fahren, abends und nachts jedoch mit überhöhtem Tempo, weil da ja nicht kontrolliert wird. Das sind Verhaltensweisen, die der Abteilung Straßenverkehr beim Kreis Gütersloh gut bekannt sind. Bernhard Riepe, Leiter des Sachgebiets Verkehrslenkung beim Kreis: „Dort ist die Verkehrssicherheit in einem erhöhten Maß bedroht.“ Deshalb setzt der Kreis zunehmend auf Semistationen.
Die so genannten Semistationen oder teilstationären Geschwindigkeitsmessgeräte können grundsätzlich fast überall im Straßenverkehr eingesetzt werden. Das Gerät ist flexibel, auch für solche Stellen, an denen es zu gefährlich wäre, Personen in den Einsatz zu schicken. Die Geräte arbeiten akkuversorgt mehrere Tage. Sie verfügen über eine integrierte Alarmanlage und sind so gegen Aufbruch geschützt. Vandalismus an den Geräten bringt der Kreis Gütersloh zur Anzeige.
Anwohner an Strecken, auf denen deutlich zu schnell gefahren wird, kommen inzwischen häufig auf die Verwaltung zu und bitten um Kontrollen. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, vorausgegangenen Verkehrsuntersuchungen und Rücksprache mit der Polizei werden dort zunehmend neue Messstellen eingerichtet, wie beispielsweise auf der Brockhäger Straße in Marienfeld.
Adenauer appelliert: „Fahren Sie immer den Vorschriften entsprechend. Für Verkehrssicherheit müssen wir alle gemeinsam sorgen. Wer zu schnell fährt, gefährdet damit alle, auch die eigene Familie, überall.“
In der Publikumsgunst ganz oben: Block Barock Boulderhalle Fulda (Bild: Testberichte.de/Block Barock Boulderhalle Fulda).
In der Publikumsgunst ganz oben: Block Barock Boulderhalle Fulda (Bild: Testberichte.de/Block Barock Boulderhalle Fulda).
Ranking: Deutschlands beliebteste Kletterparks sind in Fulda, Bexbach und Nürnberg: 400 In- und Outdoor-Kletterparks im Vergleich – Testberichte.de hat 170.000 Online-Bewertungen ausgewertet – Die beliebtesten Klettereinrichtungen stehen in Fulda, Bexbach (Saarland) und Nürnberg -Die Schlusslichter sind in Berlin, Thale (Sachsen-Anhalt) und Duisburg.
Klettern und Bouldern werden immer beliebter – doch wo gehen Kletterfans am liebsten ihrem Hobby nach? Das Verbraucherportal Testberichte.de hat rund 170.000 Online-Bewertungen zu über 400 Boulderhallen, Hochseilgärten und vergleichbaren Einrichtungen ausgewertet – herausgekommen ist Deutschlands umfangreichstes Kletterpark-Ranking.
Die Top 3 liegen in Fulda, Bexbach (Saarland) und Nürnberg
Spitzenreiter ist die „Block Barock Boulderhalle Fulda“ in Hessen: Sie erreicht die in einem Testberichte.de-Ranking noch nie dagewesene Höchstbewertung von 5,0 Sternen. „Super Atmosphäre, freundliches Personal, vielseitige Routen für jede Leistungsklasse“, lautet ein Kommentar, der stellvertretend für viele steht. Erfreulich sei auch der attraktive Bistrobereich mit sehr gutem kulinarischem Angebot zu „fairen Preisen“. Auf dem zweiten Platz landet mit 4,9 Sternen der „Boulder Olymp Bexbach“ im Saarland, die von den Besucher:innen als sauber und kinderfreundlich gelobt wird, ebenso für die regelmäßig neu geschraubten Routen, die für Abwechslung sorgten. Auf Rang Drei landet „der Steinbock Nürnberg“ (ebenfalls mit 4,9 Sternen), positiv hervorgehoben werden unter anderem die große, helle und moderne Halle sowie die regelmäßig gereinigten Griffe.
Ganz unten im Ranking: Berlin, Thale (Sachsen-Anhalt) und Duisburg
Auf dem letzten Platz ist das „Boulderworx Berlin“, das mit durchschnittlich 3,6 Bewertungssternen deutlich abfällt. Etlichen Kommentaren zufolge lässt die Sauberkeit zu wünschen übrig, werden die Routen selten umgeschraubt und ist die Halle in die Jahre gekommen. Die Deko bei Kindergeburtstagen sei lieblos und die Informationen auf der Webseite seien nicht aktuell. Beim Vorletzten im Ranking, dem „Kletterwald Thale“ in Sachsen-Anhalt mit 3,8 Sternen, stören sich Nutzer:innen häufig daran, dass sie bei den Seilbahnen in der Luft hingen, wenn sie nicht optimalen Schwung genommen hatten, was Ungeübten Schwierigkeiten bereiten würde. Ein Teil des Personals sei unerfahren und es gebe zu wenige Ausstiege für Leute, die einen Parcours nicht zu Ende klettern wollten. Der Drittletzte, das „Fit4Life Fitness & Klettern“ in Duisburg mit 3,9 Sternen, habe eine kleine Halle, sei laut und eher etwas für Kindergeburtstage. Hauptkritikpunkt bei allen drei Klettereinrichtungen ist aus Sicht etlicher Besucher:innen das unfreundliche Personal.
Kletterparks werden besser bewertet als andere Einrichtungen
Insgesamt sind Besucherinnen und Besucher von Kletterparks in Deutschland außerordentlich zufrieden. Auch bei den Letztplatzierten ist die häufigste Bewertung fünf Sterne. Der Bewertungsschnitt von 4,58 Sternen ist der höchste, den Testberichte.de in seinen Rankings bisher gemessen hat (Museen, Kinos, Freibäder, Freizeitparks, Thermen, Stadien, Weihnachtsmärkte, Zoos), Konkret bedeutet das, dass Klettereinrichtungen ab 4,7 Sternen als überdurchschnittlich attraktiv eingeschätzt werden.
(Original-Content von: Testberichte.de, übermittelt durch news aktuell)
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Nachhaltig Geld anlegen: So geht‘s – Auch bei grünen Geldanlagen gibt es viel zu beachten. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für eine gute Strategie.
Gerade in Zeiten hoher Inflation suchen viele Menschen nach rentablen und zukunftssicheren Geldanlagen. Für die, die trotz Energiepreiskrise noch Geld zurücklegen können, wird Nachhaltigkeit als interessante Alternative immer wichtiger. Der Anteil nachhaltiger Geldanlagen am Gesamtmarkt stieg 2021 von 6,4 auf 9,4 Prozent. Seit August 2022 gilt, dass Finanzberater:innen verpflichtet sind, bei Gesprächen zur Geldanlage zu fragen, ob ökologische oder soziale Aspekte sowie Kriterien einer guten Unternehmensführung in die Entscheidung für ein Finanzprodukt einfließen sollen. Doch wie findet man wirklich nachhaltige Angebote? Welche Tücken gibt es? Was ist „Greenwashing“? Finanzexperte Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man sich im Dschungel der Angebote zurechtfindet.
Das richtige Angebot finden: Nachhaltige Geldanlagen gibt es in vielen Bereichen, beispielsweise bei Sparbriefen, Festgeldern oder Fonds (z.B. ETFs). Wichtig ist es, sich über die Anlageform klar zu werden und darüber, was man selbst unter Nachhaltigkeit versteht. Soll die Geldanlage eine konkrete und im Idealfall nachprüfbare Auswirkung haben („impact”) wie zum Beispiel weniger CO2-Ausstoß? Dann spricht man von Positivkriterien. Oder reicht es, Geld so anzulegen, dass es keinen Schaden anrichtet, also etwa nicht in Kohle-Unternehmen investiert ist? Das wäre ein Negativ-Kriterium – man bestimmt, in welche Unternehmen oder Branchen kein Geld fließt. Möglich ist auch, in ausschließlich „grüne“ Unternehmen zu investieren oder aber in umweltverschmutzende oder CO2-ausstoßende „braune“ Unternehmen, die erst „gelb“ und später „grün“ werden wollen. Atomkraft ist für manche ein No-Go, für andere akzeptabel oder sogar „grün“. Eine Definition aus der Wissenschaft lautet: Nachhaltig ist jedes Verhalten, das zum Erreichen des Zwei-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens beiträgt.
Die Risiken vorab einschätzen: Bei jeder Geldanlage hängen die Chancen und Risiken vor allem von der gewählten Produktklasse ab. So gilt für Festgelder und Sparbriefe der Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung. Allerdings sind die Renditeaussichten überschaubar. Fondsanteile haben eine höhere Renditechance und sind als Sondervermögen gegen eine mögliche In-solvenz der Fondsgesellschaft geschützt, mit Kursrisiken muss man aber leben können. Nicht empfehlenswert für Privatanleger:innen sind geschlossene Fonds oder sonstige unternehmerische Beteiligungen, da das Geld ganz oder teilweise verloren sein kann, wenn ein Anbieter Insolvenz anmelden muss. Das gilt auch bei Umweltinvestments in Windparks oder Waldprojekten. Es bestehen die gleichen Ertragschancen und Verlustrisiken wie bei konventionellen Geldanlagen.
Greenwashing und Impact-Washing erkennen: Der Begriff „Nachhaltige Geldanlage“ ist nicht geschützt. Deshalb geben sich manche Unternehmen oder Produkte einen grünen Anstrich, obwohl sie entsprechende Maßnahmen mit ihren Projekten gar nicht wirklich verfolgen. Ein Produkt wird als nachhaltig beworben, ohne es tatsächlich zu sein. Das nennt man „Greenwashing“. Beim „Impact-Washing“ dagegen wird die durch die Geldanlage erzielbare Wirkung geschönt, das heißt, es wird eine Wirkung suggeriert, die es so gar nicht gibt. Es kann auch sein, dass „Greenwashing“ und „Impact-Washing“ Hand in Hand gehen – also eine besonders perfide Täuschung vorliegt. Ein unabhängiges staatliches Siegel, das Sicherheit bieten könnte, existiert leider nicht. Anleger:innen sollten deshalb ihre eigenen Ziele definieren und die Versprechen der Anbieter so gut wie möglich prüfen. Auf jeden Fall sollte man nur Geld anlegen, was man übrig hat. Bei nachhaltigen Aktien-ETF-Anlagen empfiehlt sich ein Zeithorizont von zehn Jahren.
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