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Verbraucherzentrale NRW: Strompreis-Anstieg – Wie hoch ist die Entlastung durch die Preisbremse?

© Verbraucherzentrale NRW
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Strompreis-Anstieg: Wie hoch ist die Entlastung durch die Preisbremse? Mit dem interaktiven Abschlags-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lässt sich die Höhe der Abschläge inklusive der Preisbremsen ermitteln.

Millionen Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter, darunter auch hunderte Grundversorger, erhöhen die Preise pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent. „Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse. Für Januar und Februar werden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben“, sagt Wallraf. Energieanbieter müssen Verbraucher:innen bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen. Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lassen sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Er gilt auch für Gas und Fernwärme. Welche Werte für den Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen kann:

  • Den aktuellen Bruttoarbeitspreis für Strom ermitteln: Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen.
  • Grundpreis ermitteln: Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Die aktuelle Höhe finden Verbraucher:innen auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanbieter.
  • Jahresverbrauchsprognose: Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem sogenannten Ferraris-Stromzähler oder einem digitalen Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch. Bei Haushalten dagegen, die ein intelligentes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zu Grunde zu legen.
  • Was tun, wenn die hohen Abschläge im Januar und Februar nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperre droht? Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösungen sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten. Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden. Vor einer Stromsperre sind Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf auch erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um den Abschlag zu senken.
Weitere Informationen und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

POL-GT: Polizei bittet um vorsichtige Fahrweise

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) –

Borgholzhausen (MK) – Montag (30.01.) wird ein aufregender Tag für die Viertklässler der Violenbachschule Nord in Borgholzhausen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen beweisen, dass sie mit dem Fahrrad fit für den Straßenverkehr sind. Die Radfahrprüfung findet von 08.30 – 11.30 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum rund um die Osningstraße statt.
Eine Bitte der Polizei Gütersloh an alle anderen Verkehrsteilnehmenden: Fahren Sie bitte so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Insbesondere die Vorfahrtregelung sollte hierbei Beachtung finden.

Danke, dass Sie im Nahbereich der Schule besonders rücksichtsvoll fahren und damit den Kindern auf ihren Fahrrädern eine sichere und unfallfreie Fahrt über ihre Prüfstrecke ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler tragen auffällige Leuchtwesten mit Startnummern.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869-2271
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Kreis GT und Kommunen mit ALTBAUNEU-Energieberatung auf der Baumesse: Erneuerbare Energien und Altbausanierung im Blick

Bieten gemeinsam neutrale Energieberatung zu Solar, Heizung und Gebäudesanierung an: v. l. Ulla Thering (Kreis Gütersloh), Aurel Antoci (ALTBAUNEU-Energieberater), Caroline Hüttemann (Gemeinde Herzebrock-Clarholz), Richard Stefanik und Bettina Berenbrinker (ALTBAUNEU-Energieberater), Peter Gödde (Stadt Harsewinkel), die ALTBAUNEU-Energieberater Jutta Sorey, Michael Bleimund, Oliver Vredenburg, Josef Dieding und Matthias Starke sowie Josefine Wunderlich (Gemeinde Langenberg) (Foto: Kreis Gütersloh).
Bieten gemeinsam neutrale Energieberatung zu Solar, Heizung und Gebäudesanierung an: v. l. Ulla Thering (Kreis Gütersloh), Aurel Antoci (ALTBAUNEU-Energieberater), Caroline Hüttemann (Gemeinde Herzebrock-Clarholz), Richard Stefanik und Bettina Berenbrinker (ALTBAUNEU-Energieberater), Peter Gödde (Stadt Harsewinkel), die ALTBAUNEU-Energieberater Jutta Sorey, Michael Bleimund, Oliver Vredenburg, Josef Dieding und Matthias Starke sowie Josefine Wunderlich (Gemeinde Langenberg) (Foto: Kreis Gütersloh).

Die hohen Energiepreise und die damit verbundene hohe Inflation haben 2022 das Interesse von Hausbesitzern und Bauherren an neutraler Energieberatung in die Höhe schnellen lassen. Vor diesem Hintergrund präsentiert sich der Kreis Gütersloh in diesem Jahr erneut mit einigen Kommunen und neutralen Energieexperten mit einem großen Stand der ALTBAUNEU-Energieberatung auf der Baumesse. Diese findet vom 3. bis 5. Februar in Rheda-Wiedenbrück statt.

Am Samstag, 4. Februar, gibt es vier anbieterneutrale Vorträge zum Klimaschutz am Haus im ALTBAUNEU-Angebot des Kreises Gütersloh und der beteiligten Kommunen Gütersloh, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg und Rheda-Wiedenbrück.

Caroline Hüttemann, Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, erklärt am Modell die Funktionsweise einer Wärmepumpe (Foto: Kreis Gütersloh).

Mit Hilfe des kreisweiten Solardachkatasters und des Geothermieportals des Geologischen Dienstes NRW führen die ALTBAUNEU-Berater am Gemeinschaftsstand für Hausbesitzer einen kostenlosen Erstcheck zum Einsatz von Photovoltaik (PV) und Erdwärme durch. Auch die Kombination von PV, Batteriespeicher und Elektroauto oder die Kombination von PV mit einer Luftwärmepumpe kann dabei betrachtet werden. Neben der Beratung zum Einsatz von erneuerbaren Energien beantworten die neutralen Experten auch Fragen zum Wärmeschutz am Haus sowie zu aktuellen Förderprogrammen.

Mit der ALTBAUNEU-Vortragsreihe zum Klimaschutz am Haus bietet der Kreis Gütersloh den Besuchern eine gute Grundlage für individuelle Beratungsgespräche auf der Messe und zu Hause.

Die ALTBAUNEU-Vorträge des Kreises Gütersloh und der beteiligten Kommunen am Samstag, 4. Februar 2023, im Überblick:

11.30 bis 12.30 Uhr: Was kommt nach der Öl- oder Gasheizung? – Referentin: Ines Perschke, Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Verl.

13.00 bis 14.00 Uhr: Photovoltaik, Batteriespeicher und E-Mobilität – Referent: Jörg Sutter, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf.

14.30 Uhr bis 15.30 Uhr: Vom Altbau zum Effizienzhaus mit individuellem Sanierungsfahrplan – Referent: Oliver Erdmann, die bauwerkstadt, Bielefeld.

16.00 bis 17.00 Uhr: Wärmepumpe und Photovoltaik – eine gute Kombination – Referent: Carl von Buquoy, NRW.Energy4Climate, Düsseldorf.

Mehr zu den Aktivitäten der Initiative ALTBAUNEU des Kreises und der beteiligten Kommunen auf der Baumesse erfahren Interessenten unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh. Auskunft erteilt der Kreis unter Telefon 05241- 85 2762 oder per E-Mail an U.Thering@kreis-guetersloh.de. Die Vorträge weiterer Aussteller am ersten und dritten Messetag sowie allgemeine Informationen zur Messe sind abrufbar unter www.baumesse.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Zuzahlungsbefreiung nur bei jedem fünften Rabattarzneimittel

Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro (Bildquelle: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/DAV").
Jede einzelne Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen – und von den Versicherten die jeweilige Zuzahlung einzuziehen und an die Krankenkasse weiterzuleiten (Bildquelle: ABDA).

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit – und das trotz milliardenschwerer jährlicher Einsparungen der Krankenkassen mithilfe von Rabattverträgen. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn 2023 zeigen, dass nur 5.848 von insgesamt 26.451 Rabattarzneimitteln (22,1 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit sind. Allein im Jahr 2021 haben die Krankenkassen jedoch 5,1 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart sowie 2,3 Mrd. Euro durch die Zuzahlungen der Versicherten.

„Die Krankenkassen sparen Jahr für Jahr immer mehr Geld ein – durch Rabatte von den Herstellern, durch Zuzahlungen von den Versicherten und demnächst auch noch durch höhere Abschläge vom Apothekenhonorar“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Angesichts der vielfachen Lieferengpässe der vergangenen Monate sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge immer mit mehreren Herstellern mit unterschiedlichen Wirkstoffproduzenten abschließen – und die Patientinnen und Patienten von unangebrachten gesetzlichen Zuzahlungen befreien. Wenn Lieferengpässe nicht gänzlich vermieden werden können, so muss wenigstens das Management der Lieferengpässe in den Apotheken vereinfacht und erleichtert werden.“

Jede einzelne Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen – und von den Versicherten die jeweilige Zuzahlung einzuziehen und an die Krankenkasse weiterzuleiten. Nur noch bis April 2023 gelten Pandemie-bedingte Ausnahmeregeln, die den Austausch von nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln gegen tatsächlich lieferbare Ersatzmedikamente mit demselben Wirkstoff erleichtern. Groeneveld: „Wir brauchen eine Verstetigung der Pandemie-bedingten Austauschregeln durch den Gesetzgeber, um auch nach April die Patientinnen und Patienten unkompliziert und unbürokratisch adäquat versorgen zu können.“

Weitere Informationen unter www.abda.de

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Praxiseinbruch in Steinhagen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) –

Steinhagen (MK) – Bislang unbekannte Täter haben sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (25.01., 19.15 Uhr – 26.01., 07.20 Uhr) gewaltsam Zutritt in eine Praxis an der Straße Am Markt verschafft. Die Einbrecher hebelten den Erkenntnissen zufolge zwei Eingangstüren auf und durchsuchten anschließend die Praxisräume nach Wertgegenständen. Zu möglichem Diebesgut konnten bisher keine Angaben gemacht werden.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer hat im Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen am Tatort oder in dessen Umgebung machen können? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

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POL-GT: Geschwindigkeitsmessungen in Gütersloh

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) –

Gütersloh (FK) – Am Freitag (27.01., 08.00 Uhr – 13.30 Uhr) führte der Verkehrsdienst der Polizei Gütersloh auf der Linteler Straße Geschwindigkeitsmessungen durch.
Ein Autofahrer wurde mit 115 km/h bei erlaubten 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Neben einem Bußgeld von 600 Euro erwarten den Fahrer ein Fahrverbot von einen Monate sowie zwei Punkte in Flensburg.
Bei den Geschwindigkeitsmessungen zur Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus waren weitere 70 Fahrzeugführer zu schnell. Diese mussten ein Verwarngeld zahlen.
Die Geschwindigkeitskontrollen werden im Kreis Gütersloh konsequent und regelmäßig fortgesetzt, um das Geschwindigkeitsniveau nachhaltig zu senken. Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit führt zu schwersten Unfallfolgen!

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POL-GT: Unfall auf der Schloßstraße – Zeugenaufruf

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Gütersloh (ots) –

Schloß Holte-Stukenbrock (FK) – Am Samstagmorgen (21.01., 09.35 Uhr) wurden auf der Schloßstraße zwischen der Einmündung Holter Straße und der Helleforthstraße zwei Autos beschädigt. An beiden Autos, einem Mercedes und einem BMW, waren im Anschluss die Außenspiegel defekt. Möglicherweise hat es einen Zusammenstoß der Außenspiegel im Gegenverkehr gegeben.
Der Mercedes-Fahrer befuhr die Schloßstraße in Richtung Schloß Holte-Stukenbrock. Der BMW-Fahrer war in Richtung Bergstraße unterwegs. Der genaue Unfallhergang konnte bislang nicht geklärt werden. Zum Unfallzeitpunkt befand sich auch ein weißer Kombi auf der Schloßstraße. Dessen Fahrer könnte weitere Angaben zu dem Unfall machen. Darüber hinaus sucht die Polizei weitere Unfallzeugen. Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

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POL-GT: Polizei bittet um vorsichtige Fahrweise

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Gütersloh (ots) –

Gütersloh (FK) -Montag (30.01., 08.30 – 10.30 Uhr) dürfen die Viertklässler der Altstadtschule dürfen beweisen, dass sie fit für den Straßenverkehr sind. Die Radfahrprüfung findet im öffentlichen Verkehrsraum rund um die Grundschule statt.

Eine Bitte der Polizei Gütersloh an alle anderen Verkehrsteilnehmenden:
Fahren Sie bitte so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Insbesondere die Vorfahrtregelung sollte hierbei Beachtung finden.

Danke, dass Sie im Nahbereich der Schule besonders rücksichtsvoll fahren und damit den Kindern auf ihren Fahrrädern eine sichere und unfallfreie Fahrt über ihre Prüfstrecke ermöglichen.

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POL-GT: 20-Jähriger nach grob verkehrswidrigem Verhalten kontrolliert – Audi A6 beschlagnahmt

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) –

Gütersloh (MK) – Polizeibeamten fiel in der Freitagnacht (27.01., 03.10 Uhr) der Fahrer eines Audi A6 auf, der auf der Neuenkirchener Straße mit hoher Geschwindigkeit stadtauswärts unterwegs war. Noch im Ortsteil Spexard entschieden die Beamten den Audi-Fahrer zu kontrollieren und gaben dementsprechende Anhaltezeichen. Der Fahrer reagierte allerdings nicht, sondern setzte seine Fahrt unbeirrt fort. Noch im Stadtgebiet beschleunigte er sein Fahrzeug. Zwischenzeitlich betrug die abgelesene Geschwindigkeit des Streifenwagens 100 km/h. Die Fahrt ging in der Folge über den Stadtring Sundern und die Carl-Bertelsmann-Straße in Richtung Verl-Sürenheide. Von dort fuhr der Audi-Fahrer über den Brummelweg und die Gütersloher Straße zunächst wieder in Richtung Gütersloh. Anschließend bog er dann auf die Wiedenbrücker Straße/ Varenseller Straße ab. Bei den Überlandfahrten betrug die abgelesene Geschwindigkeit zum Teil bis zu 150 km/h. Die Beamten brachen die Fahrt daraufhin um 03.20 Uhr im Bereich der Varenseller Straße ab. Bis dahin kam es während der gesamten Fahrt zu keiner konkreten Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer.

Parallel führten Ermittlungen zur Wohnanschrift des Fahrzeughalters. Um 03.40 Uhr erschien dort der 20-jährige Tatverdächtige mit dem Audi. Nach dem Tatvorwurf räumte der 20-jährige Gütersloher die Fahrt sowie das grob verkehrswidrige Verhalten ein. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein. Sämtliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wurden zudem festgehalten. Weiterhin wurde der Führerschein des 20-Jährigen sichergestellt sowie im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ordnete darüber hinaus die Beschlagnahme des Audis als Tatmittel an. Das Fahrzeug wurde durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen abtransportiert.

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POL-GT: Betrüger versuchen Bankdaten abzugreifen um digitale Zahlungskarten zu erstellen

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) –

Kreis Gütersloh (FK) – Auch im Kreis Gütersloh kommt es immer häufiger zu betrügerischen Anrufen angeblicher Bankmitarbeiter, die versuchten Bankdaten zu erfragen. Die Täter geben sich als Mitarbeiter einer örtlichen Filiale aus. Mit den gezielt erfragten Daten beabsichtigen sie im Anschluss digitale Zahlungskarten zu generieren. In anderen Fällen werden die Anrufe der angeblichen Bankmitarbeiter durch E-Mails oder SMS im Namen des Bankinstituts angekündigt oder die Nachrichten sind mit einem Link versehen. VORSICHT! Diese Nachrichten sehen täuschend echt aus. In vielen Fällen erfolgen mehrere Anrufe, in welchen zum Beispiel eine Push-Tan bestätigt werden soll. Mit dieser Nummer und den entsprechenden Daten können die Betrüger digitale Kreditkarten auf ihren Mobiltelefonen freischalten und mit diesen einkaufen.

Die Polizei warnt! Es gelingt den Tätern immer wieder, mit Hilfe der abgefragten Daten digitale Zahlungskarten zu erstellen. Beenden Sie Telefonate sofort, wenn sie den Verdacht haben, dass es sich um einen versuchten Betrug handeln könnte. Folgen Sie niemals einem Link in einer E-Mail oder einer SMS, wenn Sie dazu aufgefordert werden im Anschluss Ihre Daten zu verifizieren.
Beenden Sie diese Telefonate oder ignorieren Sie diese E-Mails. Rufen sie im Zweifel unter der Ihnen bekannten Telefonnummer bei Ihrer Bankfiliale an. Sollte Sie bereits Opfer eines solchen Anrufs geworden sein, melden Sie das ihrer Bank und informieren die Polizei.

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