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Von bio bis konventionell – In allen Haltungsformen leiden Nutztiere unter Krankheiten – foodwatch fordert Gesundheitsindex für Tierhaltungsbetriebe

(Bildquelle: RoyBuri/pixabay.com)
(Bildquelle: RoyBuri/pixabay.com)

Millionen Nutztiere leiden massiv unter Krankheiten, Verletzungen und Schmerzen. Ob die Tiere auf einem Bio-Hof oder in einem konventionellen Betrieb gehalten werden, spielt dabei kaum eine Rolle. Das belegt eine systematische Auswertung tiermedizinischer Studien durch foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte Bundesagrarminister Cem Özdemir auf, Maßnahmen für mehr Tiergesundheit zu ergreifen – wie im Koalitionsvertrag versprochen. foodwatch legte dazu in dem Report „Tierleid im Einkaufskorb“ einen konkreten Leitfaden vor: Krankheiten und Verletzungen von Kühen, Schweinen und Hühnern müssten auf jedem Hof erfasst werden und die Ergebnisse in Form eines Gesundheitsindexes veröffentlicht werden. Betriebe mit guten Gesundheitsdaten müssten belohnt, solche die schlecht abschneiden entsprechend sanktioniert werden, so foodwatch.

„Die Debatte um Tiergesundheit erinnert an die Klimakrise: Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind eindeutig, werden aber politisch ignoriert. Wir reden immer nur über Haltungslabel oder Stallumbauten, dabei zeigen Studien ganz klar: Kranke und verletzte Tiere gibt es auf kleinen Bio-Höfen genauso wie in großen Tierfabriken. Denn ob Hühner, Schweine oder Kühe gesund sind, hängt nicht einfach davon ab, ob der Stall ein paar Zentimeter größer ist oder Stroh auf dem Boden liegt, sondern ganz entscheidend auch vom Stallmanagement der Landwirt:innen. Das Problem ist: Es gibt bisher keinerlei gesetzliche Vorgaben für Tierhalter:innen, dass sie ihre Tiere gesund halten müssen – weder in der ökologischen noch in der konventionellen Haltung“, sagte Annemarie Botzki von foodwatch. Die vom Bundeslandwirtschaftsminister geplante Tierhaltungskennzeichnung sei daher nicht die Lösung. Denn das Siegel informiere lediglich über Unterschiede in der Haltungsform – nicht aber über den Gesundheitszustand der Tiere. „Cem Özdemirs Label ändert nichts an dem millionenfachen Leid in deutschen Ställen“, kritisierte Annemarie Botzki.

Gemeinsam mit Tiermediziner:innen hat foodwatch systematisch wissenschaftliche Studien zur Nutztierhaltung ausgewertet – mit klarem Ergebnis: In allen Haltungsstufen gibt es zum Teil gravierende Probleme. So zeigen Schlachthofbefunde beispielsweise, dass knapp 40 Prozent aller Schweine in konventioneller Haltung krankhafte Befunde wie Lungenentzündungen, offene Wunden oder Abszesse haben – in der Bio-Haltung sind es mit 35 Prozent laut einer Studie kaum weniger. Bis zu 39 Prozent aller Milchkühe leiden an schmerzhaften Erkrankungen der Klauen. Bei jeder zweiten Milchkuh in einem Bio-Stall wurden Euterentzündungen festgestellt. In der Legehennenhaltung weisen bis zu 97 Prozent aller Hühner Knochenbrüche auf – in Käfighaltung ebenso wie in Bio-Haltung. Eier, Milch und Fleisch dieser kranken Tiere landeten dennoch massenhaft im Supermarkt, ohne dass Verbraucher:innen dies erkennen könnten, kritisierte foodwatch.

Prof. Dr. Albert Sundrum, ehemaliger Fachgebietsleiter Tierernährung und Tiergesundheit an der Universität Kassel erklärte: „Nutztierhaltung ist komplex und anspruchsvoll. Viele landwirtschaftliche Betriebe haben das Gesundheitsmanagement gut im Griff, während andere immer wieder Probleme mit kranken und verletzten Tieren haben – und zwar unabhängig von der Haltungsform oder der Betriebsgröße. Gesundheitsdaten müssen daher für jeden einzelnen Betrieb systematisch erfasst, ausgewertet und veröffentlicht werden.“

Konkret schlägt der foodwatch-Leitfaden drei Schritte zu mehr Tiergesundheit vor:

1. Der Gesundheitszustand von Nutztieren muss für jeden Betrieb systematisch erfasst werden. Dafür können auch Daten verwendet werden, die bereits heute erhoben werden, zum Beispiel in Schlachthöfen.

2. Auf Basis der erhobenen Daten muss ein überbetrieblicher Gesundheitsindex eingeführt werden, mit dem verglichen werden kann: Welche Betriebe schneiden gut ab? Welche Betriebe haben immer wieder Probleme mit kranken Tieren?

3. Betriebe mit mangelhafter Tiergesundheit müssen beraten und zu Verbesserungen aufgefordert werden. Für Betriebe mit wiederholt schlechten Ergebnissen muss es Konsequenzen geben, etwa die Kürzung von Agrarsubventionen oder, als letztes Mittel, ein Tierhaltungsverbot. Landwirt:innen, die gut abschneiden, müssen hingegen belohnt werden. Sie könnten zum Beispiel von Molkereien und Schlachthöfen höhere Preise ausgezahlt bekommen.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, eine „Tiergesundheitsstrategie“ zu erarbeiten. Genaue Pläne wurden bisher jedoch nicht öffentlich.

 

(Original-Content von: foodwatch e.V., übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Fünfstelliger Betrag an Betrüger übergeben

Bildquelle: fsHH/pixabay.com
Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Donnerstag (26.01.) nahmen Betrüger telefonisch Kontakt zu einer älteren Dame aus Harsewinkel auf. In mehreren Telefonaten gaukelten die Betrüger der arglosen Dame vor, dass sie Ermittler der Polizei seien. Sie gaben an, dass das Geld der Dame auf ihrem Bankkonto nicht mehr sicher sei. Im Zuge ihrer Ermittlungen hätten sie erfahren, dass es bei ihrer Bank einen Kriminellen unter den Angestellten gäbe, welcher mit den Betrügern gemeinsame Geschäfte macht.
Wie angewiesen, hob die Dame ihre Ersparnisse von ihrem Konto ab und legte sie in einen Briefumschlag vor ihre Haustür am Wedekindring. Dort wurde das Geld durch bislang unbekannte Täter abgeholt.

Die Polizei warnt eindringlich! Immer wieder kommt es zu Geldübergaben an die Betrüger. Sie geben sich als Polizeibeamte aus und setzen ihre Opfer so lange unter Druck, bis es zu Übergaben von meist hohen Bargeldbeträgen kommt. In diesem Fall wurde die Telefonnummer der Citywache in Gütersloh durch die Betrüger mitgesendet.
Machen Sie am Telefon niemals Angaben über verfügbare Bargeldbeträge oder Wertgegenstände. Beenden Sie Telefonate sofort, wenn Sie danach gefragt werden. Die echte Polizei wird Sie niemals nach privaten Daten am Telefon fragen. Legen Sie bei Zweifeln auf und informieren Sie die Polizei über eine Ihnen bekannte Telefonnummer. Informieren Sie Angehörige, Freunde und Nachbarn über die Masche.

Die Polizei sucht in diesem Fall Zeugen. Wer hat am Donnerstag (26.01.) rund um 18.00 Uhr verdächtige Personen rund um den Wedekindring beobachtet? Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben? Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869-2271
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Der neue „Mitarbeiter“ im FOTO Paradies kennt alle Passbild- und Visum-Formate – moderne Passbild-Station ab sofort im Einsatz!

Das FOTO Paradies freut sich sehr darüber, einen nagelneuen „Mitarbeiter“ in seinen Reihen begrüßen zu können. Bernhard Brockmann und sein Team schwärmen mit glänzenden Augen von der hochmodernen Passbild-Station von VST und ihren Fähigkeiten.

„Der neue Kollege kennt alle Passbild- und Visum-Formate. Das erleichtert die Arbeit immens“, berichtet Bernhard Brockmann. „Wir wählen nur das Land und das Gerät zeigt uns die passende Bildgröße, alle wichtigen Information sowie alle behördlichen Anforderungen automatisch an“. Selbstverständlich können sich unsere Kunden auch weiterhin für ein gemischtes Passbild-Set entscheiden und somit jeweils drei amtliche und drei freundliche bearbeitete Bilder erhalten. Die freundlichen Bilder können z. B. für die Versichertenkarte der Krankenkasse verwendet werden, da hierfür laut Gesetzgeber kein biometrisches Passbild vorgeschrieben ist“, erklärt Bernhard Brockmann.

Somit ist das FOTO Paradies für alle Anforderungen gut gerüstet, denn zukünftige müssen Bürgerinnen und Bürger dem jeweiligen Amt die Passbilder nicht mehr in altbekannter Form vorlegen, sondern mithilfe eines Codes digital übermitteln. Das korrekte Visum-Bild kann ebenfalls ganz einfach und schnell in der benötigten Größe und der richtigen Auflösung per E-Mail versendet werden und gegen einen kleinen Aufpreis kann das FOTO Paradies seinen Kunden einen weiteren Service und Zusatznutzen anbieten. Mit der modernen Passbild-Station kann für jedes Foto ein individueller QR-Code erzeugt werden, der es ermöglicht, sich sein Album aufs Smartphone zu laden oder die Bilder mit Freunden zu teilen und per Download-Funktion besteht zusätzlich die Option, seine Bilder auch in hoher Auflösung auf eigenen Datenträgern abzuspeichern.

Die moderne Passbild-Station ist ab sofort im FOTO Paradies im Einsatz und schießt professionelle Bilder für alle gängigen Ausweisdokumente.

Empfehlung der Kriminalpolizei: Zum Schutz gegen Geldautomatensprengungen erhöht die Volksbank eG die Prävention

Zum Schutz gegen Sprengungen erhöht die Volksbank eG die Prävention. Um der Gefahrenlage zu begegnen werden die SB-Foyers ab sofort von 6 bis 23 Uhr statt wie bisher von 5 bis 1 Uhr zugänglich sein.

Die Volksbank folgt damit der Empfehlung der Kriminalpolizei, der auch die hiesigen Sparkassen entsprochen haben. „Wir wollen damit nicht nur einen Beitrag zur Verhin­derung von Geldautomatensprengungen leisten, sondern auch unsere Kundinnen und Kunden sowie die Anwohner schützen“, so Vorstandsmitglied Norbert Eickholt. Eine Einschränkung der Serviceleistungen der Bank bei der Bargeldversorgung sehe er nicht, da die Geldautomaten nachts ohnehin kaum genutzt werden. „Hinzu kommt die sichere und bequeme Möglichkeit der Zahlung per Bankkarte, die ohnehin immer mehr zum Einsatz kommt“, so Eickholt. Und sein Kollege Thomas Schmidt ergänzt: „Wir beobachten seit Jahren ein geändertes Zahlungsverhalten durch die Digitali­sierung. Somit halten wir diese Prävention nicht nur für notwendig, sondern auch zeitgemäß.“ Was weitere Schutzmaßnahmen anbelangt, stehe die Volksbank in intensivem Kontakt mit der Krimi­nalpolizei und den Sparkassen. Denn nur ein gemeinsames Vorgehen in der Fläche verhindere wirk­sam die Automatensprengungen.

 

(Text- und Bildquelle: Volksbank eG)

Ausschuss für Arbeit und Soziales Kreis GT: Verabschiedungen Haushalt und Arbeitsmarktprogramm 2023

Zwei Verabschiedungen stehen für kommenden Montag, 30. Januar, auf der Tagesordnung der neunten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Ab 15 Uhr befassen sich die 18 Mitglieder des Ausschusses, 17 davon stimmberechtigt, unter Vorsitz von Thorsten Klute (SPD) schwerpunktmäßig mit der Verabschiedung des Haushaltes und des Stellenplans für dieses Jahr. Ebenso steht die Verabschiedung der arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte 2023 auf dem Programm, die bereits in der vorherigen Sitzung des Ausschusses am 16. November 2022 vorgestellt wurden.

Das Jobcenter des Kreises Gütersloh wird über die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar berichten. Außerdem entscheiden die Ausschussmitglieder über die weitere Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Gütersloh durch den Kreis. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2 des Kreishauses Gütersloh.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Strompreis-Anstieg – Wie hoch ist die Entlastung durch die Preisbremse?

© Verbraucherzentrale NRW
© Verbraucherzentrale NRW

Strompreis-Anstieg: Wie hoch ist die Entlastung durch die Preisbremse? Mit dem interaktiven Abschlags-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lässt sich die Höhe der Abschläge inklusive der Preisbremsen ermitteln.

Millionen Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter, darunter auch hunderte Grundversorger, erhöhen die Preise pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent. „Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse. Für Januar und Februar werden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben“, sagt Wallraf. Energieanbieter müssen Verbraucher:innen bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen. Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lassen sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Er gilt auch für Gas und Fernwärme. Welche Werte für den Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen kann:

  • Den aktuellen Bruttoarbeitspreis für Strom ermitteln: Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen.
  • Grundpreis ermitteln: Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Die aktuelle Höhe finden Verbraucher:innen auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanbieter.
  • Jahresverbrauchsprognose: Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem sogenannten Ferraris-Stromzähler oder einem digitalen Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch. Bei Haushalten dagegen, die ein intelligentes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zu Grunde zu legen.
  • Was tun, wenn die hohen Abschläge im Januar und Februar nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperre droht? Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösungen sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten. Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden. Vor einer Stromsperre sind Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf auch erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um den Abschlag zu senken.
Weitere Informationen und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

POL-GT: Polizei bittet um vorsichtige Fahrweise

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) –

Borgholzhausen (MK) – Montag (30.01.) wird ein aufregender Tag für die Viertklässler der Violenbachschule Nord in Borgholzhausen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen beweisen, dass sie mit dem Fahrrad fit für den Straßenverkehr sind. Die Radfahrprüfung findet von 08.30 – 11.30 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum rund um die Osningstraße statt.
Eine Bitte der Polizei Gütersloh an alle anderen Verkehrsteilnehmenden: Fahren Sie bitte so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Insbesondere die Vorfahrtregelung sollte hierbei Beachtung finden.

Danke, dass Sie im Nahbereich der Schule besonders rücksichtsvoll fahren und damit den Kindern auf ihren Fahrrädern eine sichere und unfallfreie Fahrt über ihre Prüfstrecke ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler tragen auffällige Leuchtwesten mit Startnummern.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869-2271
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Kreis GT und Kommunen mit ALTBAUNEU-Energieberatung auf der Baumesse: Erneuerbare Energien und Altbausanierung im Blick

Bieten gemeinsam neutrale Energieberatung zu Solar, Heizung und Gebäudesanierung an: v. l. Ulla Thering (Kreis Gütersloh), Aurel Antoci (ALTBAUNEU-Energieberater), Caroline Hüttemann (Gemeinde Herzebrock-Clarholz), Richard Stefanik und Bettina Berenbrinker (ALTBAUNEU-Energieberater), Peter Gödde (Stadt Harsewinkel), die ALTBAUNEU-Energieberater Jutta Sorey, Michael Bleimund, Oliver Vredenburg, Josef Dieding und Matthias Starke sowie Josefine Wunderlich (Gemeinde Langenberg) (Foto: Kreis Gütersloh).
Bieten gemeinsam neutrale Energieberatung zu Solar, Heizung und Gebäudesanierung an: v. l. Ulla Thering (Kreis Gütersloh), Aurel Antoci (ALTBAUNEU-Energieberater), Caroline Hüttemann (Gemeinde Herzebrock-Clarholz), Richard Stefanik und Bettina Berenbrinker (ALTBAUNEU-Energieberater), Peter Gödde (Stadt Harsewinkel), die ALTBAUNEU-Energieberater Jutta Sorey, Michael Bleimund, Oliver Vredenburg, Josef Dieding und Matthias Starke sowie Josefine Wunderlich (Gemeinde Langenberg) (Foto: Kreis Gütersloh).

Die hohen Energiepreise und die damit verbundene hohe Inflation haben 2022 das Interesse von Hausbesitzern und Bauherren an neutraler Energieberatung in die Höhe schnellen lassen. Vor diesem Hintergrund präsentiert sich der Kreis Gütersloh in diesem Jahr erneut mit einigen Kommunen und neutralen Energieexperten mit einem großen Stand der ALTBAUNEU-Energieberatung auf der Baumesse. Diese findet vom 3. bis 5. Februar in Rheda-Wiedenbrück statt.

Am Samstag, 4. Februar, gibt es vier anbieterneutrale Vorträge zum Klimaschutz am Haus im ALTBAUNEU-Angebot des Kreises Gütersloh und der beteiligten Kommunen Gütersloh, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg und Rheda-Wiedenbrück.

Caroline Hüttemann, Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, erklärt am Modell die Funktionsweise einer Wärmepumpe (Foto: Kreis Gütersloh).

Mit Hilfe des kreisweiten Solardachkatasters und des Geothermieportals des Geologischen Dienstes NRW führen die ALTBAUNEU-Berater am Gemeinschaftsstand für Hausbesitzer einen kostenlosen Erstcheck zum Einsatz von Photovoltaik (PV) und Erdwärme durch. Auch die Kombination von PV, Batteriespeicher und Elektroauto oder die Kombination von PV mit einer Luftwärmepumpe kann dabei betrachtet werden. Neben der Beratung zum Einsatz von erneuerbaren Energien beantworten die neutralen Experten auch Fragen zum Wärmeschutz am Haus sowie zu aktuellen Förderprogrammen.

Mit der ALTBAUNEU-Vortragsreihe zum Klimaschutz am Haus bietet der Kreis Gütersloh den Besuchern eine gute Grundlage für individuelle Beratungsgespräche auf der Messe und zu Hause.

Die ALTBAUNEU-Vorträge des Kreises Gütersloh und der beteiligten Kommunen am Samstag, 4. Februar 2023, im Überblick:

11.30 bis 12.30 Uhr: Was kommt nach der Öl- oder Gasheizung? – Referentin: Ines Perschke, Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Verl.

13.00 bis 14.00 Uhr: Photovoltaik, Batteriespeicher und E-Mobilität – Referent: Jörg Sutter, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf.

14.30 Uhr bis 15.30 Uhr: Vom Altbau zum Effizienzhaus mit individuellem Sanierungsfahrplan – Referent: Oliver Erdmann, die bauwerkstadt, Bielefeld.

16.00 bis 17.00 Uhr: Wärmepumpe und Photovoltaik – eine gute Kombination – Referent: Carl von Buquoy, NRW.Energy4Climate, Düsseldorf.

Mehr zu den Aktivitäten der Initiative ALTBAUNEU des Kreises und der beteiligten Kommunen auf der Baumesse erfahren Interessenten unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh. Auskunft erteilt der Kreis unter Telefon 05241- 85 2762 oder per E-Mail an U.Thering@kreis-guetersloh.de. Die Vorträge weiterer Aussteller am ersten und dritten Messetag sowie allgemeine Informationen zur Messe sind abrufbar unter www.baumesse.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Zuzahlungsbefreiung nur bei jedem fünften Rabattarzneimittel

Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro (Bildquelle: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/DAV").
Jede einzelne Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen – und von den Versicherten die jeweilige Zuzahlung einzuziehen und an die Krankenkasse weiterzuleiten (Bildquelle: ABDA).

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit – und das trotz milliardenschwerer jährlicher Einsparungen der Krankenkassen mithilfe von Rabattverträgen. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn 2023 zeigen, dass nur 5.848 von insgesamt 26.451 Rabattarzneimitteln (22,1 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit sind. Allein im Jahr 2021 haben die Krankenkassen jedoch 5,1 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart sowie 2,3 Mrd. Euro durch die Zuzahlungen der Versicherten.

„Die Krankenkassen sparen Jahr für Jahr immer mehr Geld ein – durch Rabatte von den Herstellern, durch Zuzahlungen von den Versicherten und demnächst auch noch durch höhere Abschläge vom Apothekenhonorar“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Angesichts der vielfachen Lieferengpässe der vergangenen Monate sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge immer mit mehreren Herstellern mit unterschiedlichen Wirkstoffproduzenten abschließen – und die Patientinnen und Patienten von unangebrachten gesetzlichen Zuzahlungen befreien. Wenn Lieferengpässe nicht gänzlich vermieden werden können, so muss wenigstens das Management der Lieferengpässe in den Apotheken vereinfacht und erleichtert werden.“

Jede einzelne Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen – und von den Versicherten die jeweilige Zuzahlung einzuziehen und an die Krankenkasse weiterzuleiten. Nur noch bis April 2023 gelten Pandemie-bedingte Ausnahmeregeln, die den Austausch von nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln gegen tatsächlich lieferbare Ersatzmedikamente mit demselben Wirkstoff erleichtern. Groeneveld: „Wir brauchen eine Verstetigung der Pandemie-bedingten Austauschregeln durch den Gesetzgeber, um auch nach April die Patientinnen und Patienten unkompliziert und unbürokratisch adäquat versorgen zu können.“

Weitere Informationen unter www.abda.de

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Praxiseinbruch in Steinhagen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) –

Steinhagen (MK) – Bislang unbekannte Täter haben sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (25.01., 19.15 Uhr – 26.01., 07.20 Uhr) gewaltsam Zutritt in eine Praxis an der Straße Am Markt verschafft. Die Einbrecher hebelten den Erkenntnissen zufolge zwei Eingangstüren auf und durchsuchten anschließend die Praxisräume nach Wertgegenständen. Zu möglichem Diebesgut konnten bisher keine Angaben gemacht werden.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer hat im Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen am Tatort oder in dessen Umgebung machen können? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869-2271
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell