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Führung zur Klostergeschichte mit Gästeführerin Bärbel Tophinke: Das Leben unter Kreuz und Schwert

Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.
Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.

Auf den Spuren eines mittelalterlichen Marienfeld: 1185 gründeten Zisterziensermönche  gemeinsam mit angesehenen Rittern ihrer Zeit ein Kloster in der ärmlichen Bauernschaft Hundingen, dem heutigen Marienfeld. Das Kloster sollte sich zu einem der bedeutendsten Klöster Westfalens mit überregionalem Einfluss auf das geistliche und weltliche Leben entwickeln. Wie dies gelang und wie ein Streit zwischen dem Kaiser Barbarossa und Heinrich dem Löwen Marienfeld zu Wohlstand verhalf, vermittelt Ihnen Stadtführerin Bärbel Tophinke während eines Rundganges durch die ehemalige Abteikirche am 04. März. Treffpunkt ist um 14:30 Uhr am sogenannten Brunnenhäuschen, direkt gegenüber der Klosterpforte.

Die Führung dauert 90 Minuten. Die Teilnahmegebühr beträgt 5,00 € pro Person und ist in bar vor Ort zu entrichten. Anmeldungen nimmt die Gästeführerin unter 0160 97736188 oder willkommen@geschichte-anders-erzaehlt.de entgegen.

Der Rundgang wird in Kooperation mit der Volkshochschule Verl, Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock unter der Kursnummer 22-19201F angeboten.

 

(Tex- und Bildtquelle: Stadt Harsewinkel)

Statistisches Bundesamt: Sterbefallzahlen im Januar 2023 um 13 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comIm Januar 2023 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 98 632 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 13 % oder etwa 11 000 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2019 bis 2022 für diesen Monat. Die Grippewelle hat laut Influenza-Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) kurz vor dem Jahreswechsel ihren Höhepunkt überschritten. Auch die Zahl der COVID-19-Todesfallzahlen erreichte zu dieser Zeit erneut ein zwischenzeitliches Maximum. Im Zuge des Abklingens dieser Wellen sind auch die gesamten Sterbefallzahlen zu Jahresbeginn zurückgegangen. In der 1. Kalenderwoche des Jahres 2023 (2. bis 8. Januar) lagen die Sterbefallzahlen noch sehr deutlich über dem mittleren Wert der vier Vorjahre (+26 % oder +5 191 Fälle). Bis zur 4. Kalenderwoche (23. bis 29. Januar) ist die diese Differenz auf +3 % oder +622 Fälle gesunken.

COVID-19-Todesfallzahlen zu Jahresbeginn deutlich gesunken

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim RKI gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 3. Kalenderwoche 2023 (16. bis 22. Januar) möglich. Beim RKI wurden bislang 384 COVID-19-Todesfälle mit Sterbedatum in dieser Woche gemeldet. Die gesamten Sterbefallzahlen lagen zeitgleich um 1 500 Fälle oder 8 % über dem mittleren Wert der vier Vorjahre. In den letzten beiden Kalenderwochen des Vorjahres gab es noch jeweils mehr als 1 000 COVID-19-Todesfälle – im Januar 2023 sind diese Zahlen somit deutlich zurückgegangen.

Erhöhte Sterbefallzahlen zu Monatsbeginn auch in vielen anderen europäischen Ländern

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. Zu Monatsbeginn des Januar 2023 wurde dort in fast allen europäischen Ländern zumindest eine moderate Übersterblichkeit („moderate excess“) festgestellt. Sowohl die Zahl betroffenen Länder als auch das Ausmaß der Übersterblichkeit haben sich im Laufe des Monats deutlich reduziert.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2022 und 2023 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sonderauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ aktualisiert. Neue Ergebnisse sind jeden Dienstag verfügbar.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen weiterer Faktoren auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt. Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich mit dem Median nicht einberechnet werden.

Ab März 2020 lässt sich die Entwicklung der Sterbefallzahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass zeitweise weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen wurden für die Jahre 2020 und 2021 in separaten Pressemitteilungen veröffentlicht.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Informationen zu derartigen Ergebnissen für die ersten beiden Jahre der Pandemie bietet die Pressemitteilung Nr. 313 vom 26. Juli 2022.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 3. Kalenderwoche 2023 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Sonderauswertung der Sterbefallzahlen bietet das Statistische Bundesamt auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ und der Sonderseite „Corona-Statistiken“.

Über die Folgen der Corona-Pandemie für die Vorausberechnung von Bevölkerungszahlen sprechen wir auch in unserem Podcast „StatGespräch“ zum Thema Altersstruktur. Darin erklären wir unter anderem, welche Rolle die Lebenserwartung für die zukünftige Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland spielt.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Rollerfahrer bei Unfall in Harsewinkel schwer verletzt

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Mittwochmorgen (01.03., 05.50 Uhr) ereignete sich im Bereich Am Kattenpatt/ Mühlenwinkel ein Verkehrsunfall zwischen einem 44-jähigen VW-Fahrer aus Harsewinkel und einem 56-jährigen Mann Rollerfahrer aus Harsewinkel.

Es kam zu dem Zusammenstoß zwischen den Unfallbeteiligten, als der VW-Fahrer von der Straße Mühlenwinkel in Richtung Tüllheide fahrend nach links auf einen Parkplatz abbiegen wollte. Der 44-jährige Autofahrer stieß beim Abbiegen mit dem Roller des 56-Jährigen zusammen, welcher den Mühlenwinkel in Richtung Münsterstraße befuhr.
Der Rollerfahrer stürzte. Durch den Unfall erlitt er schwere Verletzungen. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Gütersloher Krankenhaus gefahren.

Der Autofahrer blieb unverletzt. Der Roller wurde sichergestellt. Es entstand vergleichsweise geringer Sachschaden.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Betriebsferien beendet – Ihr Haus Bergmann empfängt Sie gerne mit heimischen Spezialitäten & saisonalen Highlights!

Das Haus Bergmann ist sehr gerne wieder mit heimischen Spezialitäten und saisonalen Highlights für Sie da. Ihre Anfragen und Reservierungen nehmen wir sehr gerne unter 05247-2008 entgegen und wir freuen uns bereits darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!

KuBi Vernissage: Vergänglichkeit & Verwandlung – Ausstellungseröffnung mit Zeichnungen von Arnold Busch in der Stadtbücherei Harsewinkel!

(V.l.) Frido Jacobs, Ludger Ströker, Erika Busch, Thomas Heinrich und Klaudia Kretschmer freuen sich auf die Ausstellung mit besonderen Werken des Gütersloher Zeichners Arnold Busch.
(V.l.) Frido Jacobs, Ludger Ströker, Erika Busch, Thomas Heinrich und Klaudia Kretschmer freuen sich auf die Ausstellung mit besonderen Werken des Gütersloher Zeichners Arnold Busch.

Arnold Busch lebte von 1948 bis 2017. Seit 2010 lebte der Gütersloher halbjährig in Görlitz, wo er 2013 sogar zum Stadtzeichner und kreativen Chronisten ernannt wurde. Hier vertiefte sich der Meisterzeichner in Renaissance und Barock und er erforschte die historische Architektur der geschichtsträchtigen Stadt in der Oberlausitz. Seine Zeichnungen zeigen u. a. auch Rabenvögel, Tiere, Schädel und pflanzliche Objekte. Nur in ganz seltenen Fällen brachte der Künstler farbige oder gar bunte Kreationen hervor. In einem besonderen künstlerischen Projekt brachte Arnold Busch „Die Aufzeichnungen des Malte Laurids Brigge“ von Lyriker Rainer Maria Rilke künstlerisch aufgearbeitet zu Papier.

„Fürs Zeichnen muss man ein Besessener sein“ – dies Credo hat Arnold Busch während seiner künstlerischen Zeit stets gelebt. Nach der Lehre zum technischen Zeichner bei Miele in Gütersloh studierte er Bildhauerei in Hannover. Er wandte sich jedoch sehr bald dem Zeichnen als freier Kunstdisziplin zu. „Vergänglichkeit und Verwandlung sind Hauptimpulsgeber für mein zeichnerisches Arbeiten.“ Er war ein Wanderer mit Stift und Papier, ein Suchender.

Die mehr als 20 Werke umfassende Ausstellung wird am Freitag, den 3. März, ab 19 Uhr mit einer Vernissage eröffnet und kann bis zum 7. April während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtbücherei besichtigt werden. Dank der Unterstützung von Erika Busch, die das Schaffen ihres verstorbenen Mannes in Ehren hält, sowie Thomas Heinrich, der sich als Organisator um Rahmen und Rahmenbedingungen kümmert, konnte diese besondere Ausstellung realisiert und nach Harsewinkel geholt werden.

Klaudia Kretschmer, Frido Jacobs und Ludger Ströker vom KUBI Harsewinkel freuen sich auf viele Interessierte und Kunstbegeisterte, die sich von den Werken von Arnold Busch unterhalten und inspirieren lassen möchten. Der Eintritt ist wie gewohnt frei.

TSG Handball Spieltagsvorschau: – 1. Herren & 3. Herren bestreiten am Wochenende Heimspiele im Hasenbau!

Die 1. Herrenmannschaft bestreitet bereits am Freitag ab 20 Uhr ihr Oberliga-Heimspiel gegen TuS 09 Möllbergen im Hasenbau. Am Sonntag, den 5. März, empfängt die 3. Herrenmannschaft SF Loxten 3 zum Kreisklassespiel im Hasenbau. Die Torejagd beginnt um 11 Uhr. Auch einige Nachwuchsmannschaften sind Samstag und Sonntag in Heimspielen gefordert. Die Teams freuen sich auf die Unterstützung möglichst vieler Fans!

 

 

Doppelkopfturnier beim Schützen- und Heimatverein Greffen

Der Schützen- und Heimatverein Greffen lädt am kommenden Samstag, den 4. März, alle Interessierten zu Re, Contra, Hochzeit und vielleicht dem einen oder anderen Solo herzlich zum Doppelkopfturnier im Bürgerhaus in Greffen ein.

Beginn ist um 19:30 Uhr. Die Startgebühr beträgt 7,- €. Anmeldungen sind nicht erforderlich und zu gewinnen gibt es gute Laune, gute Gespräche, vielleicht neue Freunde sowie Geld- und Sachpreise. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

(Text- und Bildquelle: Schützen- und Heimatverein Greffen)

Amtsblatt Nr. 3 / 2023: Öffentliche Bekanntmachungen zu Straßenwidmungen und zur Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 87 „Grüner Grund“einsehbar!

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 3 / 2023 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zu Widmungen verschiedener Straßen in Harsewinkel, der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 87 „Grüner Grund“ und einer Grenzniederschrift eines Grundstücks thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Stiftung Warentest: Die meisten Bausparkassen ignorieren BGH-Urteil

10 von 17 Bausparkassen erstatten ihren Kunden nicht die Jahresentgelte. Das ist das Ergebnis einer Finanztest-Abfrage bei allen Bausparkassen. Solche Gebühren hat der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt.

Die pro Monat oder Jahr fälligen Gebühren kassierten alle Kassen zumindest zeitweise, meist 12, 24 oder 36 Euro pro Jahr. Über die Laufzeit eines Vertrages können so hunderte Euro unrechtmäßige Gebühren entstanden sein.

Doch 10 der 17 angefragten Bausparkassen kassieren weiter für laufende Bausparverträge und erstatten zumindest einen Teil der Gebühren nicht. Bei Riester-Verträgen macht gar kein Unternehmen Zusagen. Die Unternehmen argumentieren, dass das Urteil nur für die BHW-Gebühren gelte, die in Karlsruhe Thema waren. Verbraucherschützer meinen, dass das Urteil auf andere Kassen übertragbar sei.

Finanztest rät, die Bausparkasse zunächst schriftlich aufzufordern, Entgelte zu erstatten. Denn ohne Aufforderung erstattet keine einzige Kasse, mit Aufforderung immerhin drei vollständig und mehrere teilweise. Entsprechende Musterbriefe finden sich unter www.test.de/bauspargebuehren.

Wenn sich eine Bausparkasse weigert, sollten sich Kunden bei der zuständigen Schlichtungsstelle beschweren. Das stoppt auch die Verjährung. Auch hierfür bietet die Stiftung Warentest auf test.de Mustertexte und Tipps.

Welche Bausparkassen zahlen und welche nicht, ist auch in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Die Energieeinsparmaßnahmen im Hallenbad werden aufgehoben!

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die im letzten Jahr beschlossenen Energieeinsparmaßnahmen vor dem Hintergrund der aktuellen Entspannung auf dem Energiesektor zurückgenommen.

Ab sofort sind alle Attraktionen wieder in Betrieb. Einen kleinen Wehrmutstropfen gibt es jedoch: Der Whirlpool kann aufgrund Reparaturarbeiten noch nicht wieder genutzt werden.

Auch die Öffnungszeiten werden wieder erweitert und lauten im Einzelnen:

Montag 09.15 – 11.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch 06.00 – 08.00 Uhr

09.15 – 10.15 Uhr

15.00 – 22.00 Uhr

Donnerstag 06.00 – 08.00 Uhr

09.15 – 10.15 Uhr

13.30 – 16.00 Uhr

Freitag 06.00 – 08.00 Uhr

09.15 – 10.15 Uhr

15.00 – 22.00 Uhr

Samstag 07.00 – 22.00 Uhr
Sonntag 08.00 – 20.00 Uhr

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)