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Fahrtkosten: Finanzämter verlangen zunehmend Nachweis der Arbeitstage

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in ihrer Steuererklärung genau angeben, an wie vielen Tagen sie beim Arbeitgeber gearbeitet haben und wie oft von zu Hause aus. Denn daraus ergibt sich die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten. Und das Finanzamt schaut inzwischen genau hin, ob alle Angaben stimmen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, worauf es ankommt.

So werden die Fahrtkosten zur Arbeit berechnet – Berufstätige dürfen die Kosten für ihre Fahrt zur Arbeit (steuerdeutsch: erste Tätigkeitsstätte) als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 Cent bzw. 38 Cent (ab dem 21. Kilometer) als Entfernungspauschale vom Staat. Auf den ersten Blick wenig, doch schon wer jeden Tag 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann allein für die Kosten der Fahrten mehr als 1.230 Euro Werbungskosten absetzen. Das ist deshalb interessant, weil es sich bei diesem Betrag – also 1.230 Euro – um den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag handelt: Er wird allen Angestellten angerechnet, die eine Steuererklärung abgeben, selbst wenn keine Fahrt- bzw. Werbungskosten angegeben werden.

Folgendermaßen können Arbeitnehmer/innen die ihnen zustehenden Fahrtkosten berechnen: Die Anzahl der Arbeitstage multipliziert mit der Kilometerzahl und mit 0,30 Cent bzw. 0,38 Cent – das Ergebnis ist die persönliche Pendlerpauschale.

Wichtig: Seit 2022 dürfen Arbeitnehmer/innen ab dem 21. Kilometer mit 38 Cent rechnen. Das gilt aber erst für die Steuererklärung 2022.

So errechnet man seine Arbeitstage – Das Jahr hat 365 Tage. Dazu gehören etwa 104 Samstage und Sonntage. Hinzu kommen je nach Bundesland zwischen neun und 13 Feiertage pro Jahr. Außerdem stehen jedem Angestellten und jeder Angestellten mit einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub zu. Die meisten haben mehr, manche sogar bis zu 35 Urlaubstage.

Abgezogen werden müssen außerdem Krankheitstage, Betriebsausflüge, Fehltage für eine Fortbildung oder Dienstreisetage – daraus ergibt sich dann die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage.

Wichtig: Wer 2022 von zu Hause aus gearbeitet hat und die neue Homeoffice-Pauschale nutzen will, muss diese Tage ebenfalls von seinen Arbeitstagen im Büro abziehen. Maximal 120 Homeoffice-Tage erkennt das Finanzamt für 2022 an, ab 2023 sind es bis zu 210 Tage.

Darum schaut das Finanzamt inzwischen genauer nach – Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu angehalten, in ihrer Steuererklärung – genau gesagt in der Anlage N für Werbungskosten – die exakte Anzahl der Tage anzugeben, an denen sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Denn nur für diese Tage wird die Pendlerpauschale gewährt.

Gleichzeitig war es bis vor kurzem übliche Praxis der Finanzbehörden, bei einer Fünf-Tage-Woche zwischen 220 und 230 Fahrten im Jahr anzuerkennen. Durch die Corona-Pandemie hat sich das allerdings geändert: Unzählige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten seither zumindest teilweise im Homeoffice und fahren nicht mehr täglich ins Büro oder zum Betrieb.

Und wer nicht ins Büro fährt, darf für diese Tage auch keine Fahrtkosten angeben. Gerade hierauf achten die Finanzämter nun zunehmend stärker und fordern eine Arbeitgeberbescheinigung über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage. Die Regel, dass 220 oder 230 Fahrten pro Jahr akzeptiert werden, gilt seit 2020 nicht mehr ohne Weiteres.

So prüft das Finanzamt die angegebenen Arbeitstage – Die Finanzbeamten schauen genau hin: Hat der Arbeitnehmer beispielsweise viele Fortbildungskosten in seiner Steuererklärung eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu der Anzahl seiner Arbeitstage, die er angegeben hat? Wenn nicht, kann das Finanzamt den Arbeitnehmer dazu auffordern, die Anzahl seiner Arbeitstage nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Schreiben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Im schlimmsten Fall – wenn in der Steuererklärung immer wieder zu viele Arbeitstage angegeben werden – droht ein Strafverfahren.

Das passiert, wenn man zu wenige Arbeitstage angibt – Trägt beispielsweise eine Arbeitnehmerin in ihrer Steuererklärung weniger Fahrten zur Arbeit ein, als sie tatsächlich zurückgelegt hat, dann bekommt sie weniger Steuern erstattet als ihr zustehen. Die Finanzbeamten und -beamtinnen werden sie nicht darauf aufmerksam machen und somit auch nicht für eine höhere Steuerrückerstattung sorgen.

So lässt sich die exakte Anzahl der eigenen Arbeitstage berechnen – Wer nicht sicher ist, wie viele Wochenend- und Feiertage es im eigenen Bundesland gibt und wie viele Arbeitstage es in einem Jahr gab, kann unseren Arbeitstage-Rechner 2023 nutzen: Arbeitstage berechnen.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Polizei-GT: Einbruch in Lebensmittelmarkt

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Zwischen Samstagabend (03.06., 19.45 Uhr) und Montagmorgen (05.06., 07.00 Uhr) sind bislang unbekannte Täter in einen Kühlcontainer eines Lebensmittelmarktes am Prozessionsweg eingebrochen.
Anschließend gelangten sie in den Verkaufsraum und durchsuchten diese teilweise sehr rabiat. Angaben zu der Beute konnten noch nicht gemacht werden.

Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Einbruch machen? Hinweise dazu nimmt die Polizei unter der Rufnummer 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Gabriela Brass stellt im Kunstpavillon vor dem Kreishaus aus: ‚Transformation – Back to Nature – Back to Future‘

Silvana Kreyer (l.), Vorstandsmitglied im Kunstverein für den Kreis Gütersloh, und die Künstlerin Gabriela Brass im Pavillon, den die Gütersloher Künstlerin im Juni bespielt. (Foto: Kreis Gütersloh).
Silvana Kreyer (l.), Vorstandsmitglied im Kunstverein für den Kreis Gütersloh, und die Künstlerin Gabriela Brass im Pavillon, den die Gütersloher Künstlerin im Juni bespielt. (Foto: Kreis Gütersloh).

Im Juni sind im Kunstpavillon vor dem Kreishaus Gütersloh Malereien von Gabriela Brass zu sehen. Bis zum 30. Juni stellt die Gütersloher Künstlerin Werke zum Thema Natur, Landschaft, Kultur und Gesellschaft aus. Die Ausstellung trägt den Titel ‚Transformation – Back to Nature – Back to Future‘. Aspekte wie Künstliche Intelligenz oder Vertical Farming werden dabei aufgegriffen.

Der Kunstpavillon, platziert auf dem Wassergraben vor dem Gütersloher Kreishaus, ist ein gemeinsames Projekt des Kunstvereins Kreis Gütersloh und der Kreisverwaltung. Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Kreises Gütersloh sind im Jubiläumsjahr 13 Ausstellungen zu sehen. Jede kreisangehörige Kommune ist einmal vertreten.

Die Gütersloher Künstlerin Gabriela Brass bleibt seit über 30 Jahren ihrem Thema ‚Kultur und Landschaft‘ treu. Mit ihrer Installation verwandelt sie den Pavillon zu einem komprimierten Universum ihrer Beobachtungen in Sachen Natur, Landschaft, Kultur und Gesellschaft. Das Thema ‚Transformation – Back to Nature – Back to Future‘ reiße für sie wichtige gesellschaftsverändernde Bereiche an, meint die Gütersloher Künstlerin. Etwa die Künstliche Intelligenz (ChatGTP), die CRISPR/Cas (Genschere) sowie die Spiegelung im Umgang mit der Natur und Landschaft wie zum Beispiel Vertical-Farming, dem in dieser Installation bildhaft eine besondere Bedeutung zukommt. Thematisch unterstreichend wird der Pavillon abends in wachstumsförderndem Grow-Light in pink und blau beleuchtet.

Mit der Hängung der acht auf Keilrahmen gespannten Leinwände verlässt Brass – dem Thema der Transformation folgend – die gewohnte Eindimensionalität und wächst mit zugehörigen kleineren Bildern in den Raum hinein, wobei zwei große Leinwände die beiden im Titel genannten Hauptaspekte – Back to Nature und Back to Future – tragen. Sie werden von jeweils einer Texttafel begleitet.

Gabriela Brass nutzt Farbigkeit und Duktus sowie Materialien oder Gegenstände betont symbolisch. Für sie und ihr Schaffen stünden Maltechniken, Kunstfertigkeit, Raffinesse oder Malen-Können nicht im Mittelpunkt ihres Interesses, erklärt sie. „Für mich ist das Medium Bild Transportmittel für Informationen…“. Der Schotter auf dem Boden des Pavillons ist eine Anspielung auf die seit der 80er Jahren überhandgenommene Bodenversiegelung, aber auch ein in-Szene-setzen des vermeintlich pflegeleichten, leblosen Vorgarten-Idylls. Brass: Die aus dem Schotter wachsenden Bohnen und mit ihnen die gesamte Pflanzenfamilie der Hülsenfrüchtler eröffne einen faszinierenden, symbolischen Blick auf die zähe Resilienz der Natur.  „Wer sich näher mit den Pflanzen beschäftigt, entdeckt begeisterungswürdige Klugheit, den starken Überlebenswillen und die wundervolle Bereitschaft, sowohl uns Menschen wie auch Tiere zu ernähren.“ Der unter dem Pavillon liegende Wasserlauf bekomme durch die Pflanzen zusätzlich eine besondere symbolische Wichtigkeit und sprengt das abgeschlossene Universum.

Brass verweist auf die Webseite des Deutschen Kulturrates. Dort steht einleitend: „Kunst und Kultur haben eine herausragende Bedeutung für die Gesellschaft. Sie spiegeln gesellschaftliche Debatten wider, sie bieten Reibungsflächen zur Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit, sie weisen über das alltägliche Geschehen hinaus. Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur verweist auf die Vergangenheit und den Umgang mit überbrachten Werten, sie hat zugleich eine zukunftsgerichtete Dimension und beinhaltet Visionen einer künftigen Gesellschaft. Im Umgang mit Kunst und Kultur zeigen sich also die Diskurse der Gesellschaft. Kunst und Kultur wird eine herausragende Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung beigemessen. …“

Gabriela Brass: „Ganz besonders im Kontext der Künstlichen Intelligenz und der daraus resultierenden, gravierenden Veränderungen – auch im Bereich von Kunst und Kultur – stellt sich die Frage, wie sich der Kunst- und Kulturbetrieb, unsere Gesellschaft und unser Leben verändern wird, wenn Algorithmen auf Zuruf Bilder malen, in wenigen Sekunden Texte jedes Genres ausspucken oder viele Bereiche übernehmen, die bisher von  Menschen eingenommen wurde.“

– TRANSFORMATION –

Wer Lust hat über diese Themen zu sprechen: Gabriela Brass wird während der Ausstellung, also bis Ende Juni, jeden Mittwoch und Freitag zwischen 16.30 und 17.30 Uhr anwesend sein. Interessierte können gerne einen individuellen Termin vereinbaren: E-Mail gala@gabriela-brass.de Mobil 0173/4451377 – www.gabriela-brass.de

Gabriela Brass: „Ich freue mich auf Kommunikation. Gespräche und Diskussionen sind (unter anderem) eine wesentliche Fähigkeit, die uns von allen anderen Lebewesen unterscheidet.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Glasfaserausbau: Kreis beantragt Beraterfördermittel für Kommunen

(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)
(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Um die Glasfaserinfrastruktur im Kreis Gütersloh auszubauen, beabsichtigt die Kreisverwaltung im Auftrag von acht Kommunen Beraterfördermittel zu beantragen. Beteiligt sind die Kommunen Borgholzhausen, Harsewinkel, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther/Westf. Mit den Kommunen muss der Kreis Kooperationsvereinbarungen abschließen, um in deren Auftrag einen Antrag stellen zu können. Dem haben die Politikerinnen und Politiker im gestrigen Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung einstimmig zugestimmt.

Bei einer Zusage der Fördermittel plant der Kreis Gütersloh zunächst eine Datenanalyse der Adressen ohne Ausbauperspektive – laut Erfassung der Telekommunikationsunternehmen. Diese, laut neuer Förderrichtlinie, ‚unterversorgten‘ Adressen kommen auf eine maximale Downloadgeschwindigkeit von weniger als 200 Mbit pro Sekunde, liegen nicht an bestehenden Glasfasertrassen und wurden bisher nicht im Rahmen eines Förderprojekts mit mehr als 30 Mbit/s angebunden. Wie viel es kostet diese Adressen anzubinden, soll ein externer Berater ermitteln und darüber hinaus eine Grobnetzplanung erstellen. Zusammen mit den beteiligten Kommunen werden die Ergebnisse bewertet. Bei einer positiven Entscheidung der Beteiligten können die Beraterfördermittel ebenfalls für die Begleitung der Antragstellung und Ausschreibung bei einer Infrastrukturförderung genutzt werden. So profitiert die Kreisverwaltung gleichzeitig von einer technischen und juristischen Begleitung. Bei einer erfolgenden Beantragung von Infrastrukturfördermitteln übernimmt der Bund 50 Prozent und das Land NRW 30 Prozent der Fördersummen. Die Kommune müsste einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent leisten.

Den Aufruf an Landkreise, Städte und Kommunen zur Einreichung von Förderanträgen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestartet. Grundlage dafür ist die Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘. Ziel ist es, externe Berater schneller in Projekte mit einzubeziehen und den Glasfaserausbau zu beschleunigen.

Die Kosten, die durch die Beratungsleistungen entstehen, finanziert die Kreisverwaltung zunächst vor. Erstattet wird der Betrag vom Bund, der Höchstwert liegt dabei bei 200.000 Euro.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Stromtarife für Wärmepumpen – die Preisspanne ist groß

Einige regionale Tarife sind sogar preiswerter als die geplante Preisbremse von 28 Cent pro Kilowattstunde. Ein Wechsel kann sich also lohnen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Finanztest-Untersuchung. Sie ermittelt die günstigsten Stromtarife für Wärmepumpen – deutschlandweit.

Ob sich eine Wärmepumpe rechnet, hängt stark davon ab, wie teuer der Strom ist, den sie für ihren Betrieb braucht.

Besonders niedrige Preise zahlen vielerorts Haushalte, die ihren Wärmestrom über einen Extrazähler getrennt vom Haushaltsstrom messen und abrechnen. Sie können einen speziellen Tarif nur für ihren Wärmepumpenstrom abschließen. „Die Preisspanne ist enorm, wie unsere aktuelle Untersuchung zeigt. Sie reicht von 16 bis 60 Cent pro kWh“, so Marion Weitemeier von Finanztest.

Die Verbraucherschützer haben über 500 Stromanbieter nach solchen Wärmepumpen-Tarifen befragt. 41 Versorger haben geantwortet und Preise und Konditionen für 73 Tarife gemeldet. 77 Prozent der Tarife im Test sind laut Anbietern Ökostrom.

Der Test Stromtarife für Wärmepumpen findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/heizstrom.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Warnung der Bevölkerung: Warnung der Bevölkerung

Die Grafik zeigt die verschiedenen Warntöne und ihre Bedeutung (Grafik: Brill Design/Pressestelle Kreis GT).
Am Donnerstag sind nur die beiden ersten grafisch dargestellten Töne zu hören, die Entwarnung und die Warnung.

Künftig wird es im Kreis Gütersloh nur noch die landesweit geregelten Warntage geben. Im Warnerlass NRW ist festgelegt, dass ab 2024 jeweils am zweiten Donnerstag im März und September ein landesweiter Warntag stattfindet. Dann heulen die Sirenen jeweils um 10 Uhr. Der Kreis Gütersloh hat daher entschieden, bereits zum Juni den bisherigen monatlichen technischen Probealarm zu streichen. Jeden ersten Samstag um 12 Uhr gab es in der Vergangenheit diesen Probealarm, zuletzt am 6. Mai. Der nächste Warntag ist demnach der 14. September. Die anderen Kreise in Ostwestfalen haben den monatlichen technischen Probealarm ebenfalls eingestellt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

FC Greffen: Sportabzeichen – Power-Workout – Parkour & mehr – jetzt die aktuellen Kursangebote checken!

Für mehr Bewegung, Spaß und Gesundheit hat der FC Greffen wieder ein abwechlungsreiches Kursangebot auf dei Beine gestellt. SportabzeichenPower-WorkoutParkour & mehr – jetzt die aktuellen Kursangebote checken und sportlich am Start sein.

Freizeitparks: Online-Tickets häufig günstiger – ADAC Preisanalyse – Familienpass bei 30 Prozent der Parks unter 100 Euro

Die Preisstruktur von 25 beliebten Freizeitparks in Deutschland – © ADAC.

Der ADAC hat für 25 beliebte Freizeitparks in Deutschland die Preisstruktur näher untersucht. In fast 30 Prozent der Parks liegt der Eintrittspreis für eine 4-köpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren) beim Kauf eines Online-Tickets unter 100 Euro. Bei immerhin 60 Prozent der Freizeitparks bleibt er unter 150 Euro. Im Durchschnitt zahlt eine Familie knapp 135 Euro für Tickets, die Online für ein vorab festgelegtes Besuchsdatum gekauft werden.

Spitzenreiter bei den Online-Eintrittspreisen ist mit 213 Euro der Europa-Park, der allerdings auch der größte unter den betrachteten Freizeitparks ist und die meisten Attraktionen bietet. Die Seilbahnen Thale Erlebniswelt ist mit 56 Euro die günstigste Variante.

Die Preise für Online-Tickets weichen teilweise erheblich von den Preisen an der Tageskasse ab. Dabei sind die Online-Tickets für unsere Musterfamilie durchschnittlich 20 Euro günstiger als an der Tageskasse. Die höchste Ersparnis beim Kauf eines Online-Tickets bietet hier mit 100 Euro das Heidepark Resort.

Auch die Wahl des Besuchstages kann sich auf den Eintrittspreis auswirken: Gerade an Wochenenden oder in den Ferien sind die Preise oftmals höher. Elf von 25 Freizeitparks haben ein variables Preismodell.

Auch beim Parken fallen unterschiedliche Gebühren an: Zehn von 25 Freizeitparks bieten den Gästen einen kostenfreien Pkw-Stellplatz für die Dauer des Besuchs. In den anderen Parks kostet das Parken zwischen 2 Euro (pro Stunde) und 10 Euro (pro Tag).

Quick- oder Expresspässe, mit denen man sich an Fahrgeschäften und Attraktionen nicht anstellen muss, werden in sechs von 25 Freizeitparks angeboten. Die Kosten für diese Pässe liegen zwischen 5 Euro und 99 Euro. Ein Park bietet sogar kostenfrei ein virtuelles „Anstehen“ per App an.

Wer den Besuch eines Freizeitparks plant, sollte vorab die Preise recherchieren und gegebenenfalls frühzeitig Onlinetickets buchen. Auch sollte man auf Preisermäßigungen achten: beispielsweise haben Geburtstagskinder häufig freien Eintritt und in vielen Parks gibt es spezielle Familienangebote. Mit Selbstversorgermöglichkeiten wie Grill- oder Picknickplätzen lässt sich ebenso Geld sparen.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Mit dem Autohaus Grundmeier den S-Cross Hybrid von Suzuki lässig für 199,00 monatlich leasen

Das Bleib-Ganz-Entspannt-Leasing mit dem Autohaus Grundmeier – macht Sinn, macht Laune!

Unsere aktuellen Leasingangebote gehen besonders schonend mit Ihren finanziellen Reserven um. Für den S-Cross Hybrid bedeutet das zum Beispiel: bei 2.000,00 EUR Leasing-Sonderzahlung, einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Fahrleistung von jährlich 10.000 km eine monatliche Leasingrate von lediglich 199,00 EUR1. Und schon können Sie große Ausflüge einplanen.

Was den S-Cross so besonders macht erfahren Sie bei uns vor Ort im Autohaus Grundmeier – kommen Sie jetzt zum Probefahren vorbei!

1 Leasingbeispiel für einen S-CROSS 1.4 BOOSTERJET HYBRID COMFORT (95 KW / 129 PS / 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,0 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,7 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,7 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,0 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 120 g/km. Auf Basis des Fahrzeugpreises in Höhe von 30.790,00 Euro, zzgl. 995,00 Euro Bereitstellungskosten und 150,00 Euro Auslieferungspaket; Gesamtpreis: 12.697,00 Euro; Leasing-Sonderzahlung: 2.000,00 Euro; Laufzeit: 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; 48 monatliche Leasingraten à 199,00 Euro; Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt alleine für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Aktionszeitraum: 01.04.2023 – 30.06.2023. Nicht mit anderen Suzuki Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

  • Kraftstoffverbrauch Suzuki S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID COMFORT (95 kW / 129 PS / 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,0 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,7 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,7 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,0 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 120 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP COMFORT (95 kW / 129 PS / 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,2 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,4 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP COMFORT+ (95 kW / 129 PS / 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,2 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,4 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki S-Cross 1.5 DUALJET HYBRID AGS COMFORT (Systemleistung 85 kW / 115 PS: Benzinmotor 75 kW / 102 PS und Elektromotor 24 kW / 6-Gang automatisiertes Schaltgetriebe / Hubraum 1462 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 4,6 l/100km, Stadtrand (mittel) 4,6 l/100km, Landstraße (schnell) 4,7 l/100km, Autobahn (sehr schnell) 6,3 l/100km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,2 l/100km; CO₂-Emissionen kombiniert 118 g/km.
  • Kraftstoffverbrauch Suzuki S-Cross 1.5 DUALJET HYBRID ALLGRIP AGS COMFORT+ (Systemleistung 85 kW / 115 PS: Benzinmotor 75 kW / 102 PS und Elektromotor 24 kW / 6-Gang automatisiertes Schaltgetriebe / Hubraum 1462 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 5,9 l/100km, Stadtrand (mittel) 5,4 l/100km, Landstraße (schnell) 5,0 l/100km, Autobahn (sehr schnell) 6,8 l/100km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.

Gilt für die Fahrzeuge Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross und Swace: Diese Fahrzeuge wurden ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonized Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 1. September 2018. Für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross und Swace) liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Die Umstellung auf WLTP macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich. Diese Änderung der Pkw-EnVKV ist noch nicht erfolgt. Bis die gesetzlichen Bestimmungen überarbeitet wurden, müssen für die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV weiterhin die NEFZ-Werte verwendet werden. Da solche NEFZ-Werte für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross und Swace) nicht vorliegen, können die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV nicht erteilt werden.
Zu Ihrer Information haben wir neben den Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO₂-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen. Unter www.auto.suzuki.de/wltp erhalten Sie weitere Informationen über die hier angegebenen Werte nach dem WLTP-Prüfverfahren.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

Das 25. Weinfest der Werbegemeinschaft Harsewinkel e. V. ist eröffnet und lädt am gesamten Wochenende herzlich zum Verweilen ein!

Vom 2. bis zum 4. Juni lädt die Werbegemeinschaft Harsewinkel e. V. ganz herzlich zum 25. Harsewinkeler Weinfest auf dem Alten Markt ein. Traditionell dürfen sich alle Genießer aus Harsewinkel, Marienfeld, Greffen und Umgebung auf gemütliche Tage mit Musik und Unterhaltung, dazu einen edlen Tropfen und kulinarische Köstlichkeiten aus verschiedenen nationalen und internationalen Weinanbaugebieten freuen. Zur großen Freude der Werbegemeinschaft werden neben etlichen schon seit vielen Jahren bekannten und beliebten Winzern und Weinhändlern in diesem Jahr auch einige neue Gesichter mit ihren Angeboten auf dem Weinfest vertreten sein. Nicht-Weintrinker dürfen sich auf heimisches Bier von der Brauerei Sandforth aus Steinhagen freuen.

Winzer & Weinhändler auf dem Weinfest 2023:
  • Barbara Flaßkamp mit Weinen vom Weingut Peter Loewen aus Leiwen an der Mosel.
  • Francesco Zavaglia von Piazza Italiana mit italienischen Weinen.
  • Klostergut Schelzberg aus Sasbachwalden in Baden mit Riesling, Grauburgunder und Co.
  • Weingut Wasser aus Offenheim – Rheinhessen.
  • Weingut Weinbach aus Oberflörsheim – Rheinhessen.
  • „Der Schmetz“ – Nico Schmetz mit Weinen vom Weingut Schmitges an der Mosel und Vina Poljsak aus Vipava in Slowenien.
  • Bier von der Brauerei Sandforth aus Steinhagen

Um das leibliche Wohl kümmern sich außerdem Nicola Flaßkamp und das Team Tortenliebe mit deftigen und süßen Flammkuchenvariationen sowie das Dimis Team mit griechisch-mediterranen Köstlichkeiten vom Grill. Auch in diesem Jahr darf man sich wieder auf unsere Freunde aus der Partnerstadt Les Andeleys in Frankreich freuen, die Wein, Cidre und Käse aus ihrer Heimatregion anbieten.

Das Orga-Team um Barbara und Heiner Flaßkamp sowie Chris Brentrup hat selbstverständlich auch wieder an das passende musikalische Programm gedacht. Am Samstag dürfen sich die Weinfestgäste auf DJ Dirk Tabor mit Hits der 80er, 90er bis heute freuen und am Sonntag wird Entertainer Günter Queisser aus Versmold für musikalische Untermalung sorgen.

Das 25. Harsewinkeler Weinfest lädt Freitag ab 18 Uhr, Samstag ab 16 Uhr und Sonntag ab 14 Uhr zum gemütlichen Verweilen ein.