Aus internen Gründen werden die Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Harsewinkel während der Sommerferien von Montag, den 19. Juni 2023 bis einschließlich Mittwoch, den 2. August 2023, angepasst.
Das Bürgerbüro schließt in diesem Zeitraum montags und mittwochs bereits um 12:30 Uhr und bleibt an diesen beiden Tagen auch nachmittags geschlossen. Damit ergeben sich vom 19. Juni 2023 bis 2. August 2023 folgende Öffnungszeiten:
Montag
8.00 Uhr – 12:30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch
8.00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Samstag
10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Im Vorfeld vereinbarte Termine können trotzdem wahrgenommen werden. Ab Donnerstag, den 3. August 2023 sind die Mitarbeiterinnen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Steuererklärung: Kirchensteuer und Kirchenaustritt - das sollten Sie wissen (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.).
Steuererklärung: Kirchensteuer und Kirchenaustritt – das sollten Sie wissen (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.).
Die Welle der Kirchenaustritte reißt nicht ab, die Gründe sind unterschiedlich. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, was Austrittswillige sowie Kirchenmitglieder in Sachen Kirchensteuersatz und Höhe der Kirchensteuer wissen sollten – und was passiert, wenn ein Partner Mitglied ist und der andere nicht (mehr).
Wer muss Kirchensteuer zahlen? – Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft müssen Kirchensteuer zahlen. Anerkannte Religionsgemeinschaften gelten im Steuerrecht als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben bestimmten Auflagen – zum Beispiel mindestens 30 Jahre Bestehen vor der Anerkennung als Körperschaft – sind viele Rechte damit verbunden: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darf Beamte bzw. Beamtinnen beschäftigen, ist von der Grundsteuer befreit und kann vor allem mit Hilfe der Finanzämter (Kirchen-)Steuer eintreiben. Für anerkannte Religionsgemeinschaften macht die Kirchensteuer den mit Abstand größten Anteil ihrer Einnahmen aus.
Welche sind die anerkannten Religionsgemeinschaften? – Zu den Religionsgemeinschaften, die in Deutschland eine Kirchensteuer erheben dürfen, gehören laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) vor allem:
die Evangelischen Kirchen (Landeskirchen, Gemeinden, Zusammenschlüsse)
die Römisch-Katholische Kirche (Diözesen, Gemeinden, Zusammenschlüsse, zum Teil auch Ordensgemeinschaften)
einzelne jüdische Gemeinden
die Altkatholiken und Altlutheraner
die Baptisten
die Mennoniten
Wie hoch ist die Kirchensteuer? – Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Wohnort. In Baden-Württemberg und Bayern fließen acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer ab:
Bundesland Kirchensteuer
Bayern 8 Prozent
Baden-Württemberg 8 Prozent
Berlin 9 Prozent
Brandenburg 9 Prozent
Bremen 9 Prozent
Hamburg 9 Prozent
Hessen 9 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern 9 Prozent
Niedersachsen 9 Prozent
Nordrhein-Westfalen 9 Prozent
Rheinland-Pfalz 9 Prozent
Saarland 9 Prozent
Sachsen-Anhalt 9 Prozent
Sachsen 9 Prozent
Schleswig-Holstein 9 Prozent
Thüringen 9 Prozent
So sieht die Rechnung mit jeweils acht bzw. neun Prozent Kirchensteuer aus (für 2023):
Rechenbeispiel für 2023:
Zu versteuerndes Einkommen: 30.000 Euro im Jahr
Einkommensteuer (Grundtabelle): 4.700 Euro
Solidaritätszuschlag: 0 Euro
Kirchensteuer: 376 Euro (8 %)
oder
423 Euro (9 %)
Außer in Bayern – dort erheben drei kircheneigene Steuerämter die Kircheneinkommensteuer und die Kirchengrundsteuer – setzt das Finanzamt die Einkommensteuer und Kirchensteuer fest. Die Arbeitgeber/innen behalten Lohn- und Kirchensteuer ein. Im Anschluss wird die Kirchensteuer an die Kirche weitergeleitet. Diese Transaktion tätigt die Finanzverwaltung allerdings nicht umsonst: Die jeweilige Kirche muss eine Gebühr in Höhe von 3 bis 4,5 Prozent der eingezogenen Kirchensteuern zahlen.
Übrigens: Liegt das eigene Einkommen 2023 unter 10.908 Euro im Jahr bzw. rund 909 Euro, müssen keine Lohnsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer gezahlt werden. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 21.816 Euro.
Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen? – Ja – allerdings gilt das nur für die auf die tarifliche Einkommensteuer gezahlte Kirchensteuer: Diese kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Eingetragen wird der Betrag in der Anlage Sonderausgaben unter „Kirchensteuer“.
Nicht absetzbar ist dagegen die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer von der betreffenden Bank einbehalten wurde. Diese Kirchensteuerzahlung kann nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
Was, wenn nur ein Ehe- oder Lebenspartner Kirchenmitglied ist? – Gibt ein Ehe- oder Lebenspaar seine Steuererklärung als gemeinsame Veranlagung ab und ist nur eine/r von beiden Kirchenmitglied, dann greift das besondere Kirchgeld (siehe unten).
Wenn die Ehe- oder Lebenspartner/innen verschiedenen Konfessionen angehören und nur eine/r von beiden verdient, ziehen der/die Arbeitgeber/in und das Finanzamt die Kirchensteuer ein, nämlich zur Hälfte für die Kirche des Ehemannes bzw. der Ehefrau und zur Hälfte für die Kirche der Ehefrau bzw. des Ehemannes.
Was ist das besondere Kirchgeld? – Diese Form der Kirchensteuer betrifft nur verheiratete bzw. verpartnerte Personen, die für ihre Steuererklärung die Zusammenveranlagung nutzen. Wie das besondere Kirchgeld funktioniert, erklären wir anhand eines Beispiels:
Nehmen wir an, ein leitender Angestellter ist kürzlich aus der Kirche ausgetreten. Seine Ehefrau ist Hausfrau und weiterhin Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche. Geben beide eine Steuererklärung zusammen als gemeinsame Veranlagung ab, muss die Ehefrau das besondere Kirchgeld zahlen – und zwar entsprechend des gemeinsamen Einkommens. Es fällt allerdings niedriger aus als bei einer Kirchenzugehörigkeit beider Ehepartner. Berechnet wird das besondere Kirchgeld vom zuständigen Finanzamt.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Auch der Gasthof Wilhalm birgt Spuren jüdischen Lebens: 1926 feierten Bradley Mendels‘ Urgroßeltern Kate und Karl Mendels im Festsaal ihre Hochzeit. Von links: Die Gütersloher Stadtarchivarin Julia Kuklik, Gästeführerin Ulla Mußmann, Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt, Stadtarchivar i.R. Eckhard Möller, Gästeführer Keith Rudman, Bradley Mendels (Foto: Stadt Harsewinkel).
Auch der Gasthof Wilhalm birgt Spuren jüdischen Lebens: 1926 feierten Bradley Mendels‘ Urgroßeltern Kate und Karl Mendels im Festsaal ihre Hochzeit. Von links: Die Gütersloher Stadtarchivarin Julia Kuklik, Gästeführerin Ulla Mußmann, Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt, Stadtarchivar i.R. Eckhard Möller, Gästeführer Keith Rudman, Bradley Mendels (Foto: Stadt Harsewinkel).
In den vergangenen Jahren erhielt Harsewinkel immer mal wieder Besuch aus der Verwandtschaft der Familie Mendels. Die Familie ist wegen ihres jüdischen Glaubens während der nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt gewesen, sodass diese 1939 nach Australien emigrierte. Doch auch nach über 80 Jahren werden die Erinnerungen an die einstige Heimat in der Familie lebendig gehalten. Hiervon zeugt auch der Besuch Bradley Mendels, der in Sydney Anthropologie, Soziologie und Philosophie studiert und sich aktuell auf einer mehrmonatige Reise quer durch Europa befindet. Zuletzt weilte er in Berlin, doch die weitere Erkundung der Hauptstadt muss für einen Besuch der einstigen Heimat seiner Vorfahren warten.
Auch abseits der Geschichte seiner Vorfahren entdeckt der Besucher aus Australien sehenswertes. Insbesondere der Spökenkieker begeistert den an Kunst- und Bildhauerei interessierten Studenten (Foto: Stadt Harsewinkel).
Zunächst begab sich Bradley Mendels auf Spurensuche nach Gütersloh, denn von dort stammte seine Urgroßmutter Käthe Herzberg bevor diese 1926 den Harsewinkeler Karl Mendels ehelichte und nach Harsewinkel zog. Einen Tag später lässt er sich von Gästeführerin Ulla Mußmann Harsewinkel zeigen. Die Stadtführung ist extra auf ihn abgestimmt: Neben den Stationen jüdischen Lebens sind weitere Sehenswürdigkeiten und Wissenswertes zur Harsewinkeler Geschichte in die Führung eingebaut. Unterstützt wird Ulla Mußmann durch ihren Kollegen aus der Interessensgemeinschaft der Gästeführer Herzebrock-Clarholz, Keith Rudman. Als gebürtiger Engländer hilft er an diesem Tag als Dolmetscher aus. Neben dem Stolperstein von Salomon Lorch und der Gedenkhalle in der St. Lucia-Kirche waren das ehemalige Wohn- und Geschäftshaus der Familie am Marktplatz sowie der jüdische Friedhof Anlaufstellen.
Ebenfalls mit von der Partie war der frühere Harsewinkeler Stadtarchivar Eckhard Möller, der viele Jahre zur Geschichte der jüdischen Familien geforscht hat und einen freundschaftlichen Schriftverkehr mit dem Großvater des Besuchers pflegt. „Paul Mendels besuchte Harsewinkel zuletzt 2009 gemeinsam mit seiner Enkelin Leora“, erinnert sich Eckhard Möller und freut sich, dass er nun den jüngsten Enkel von Paul Mendels kennenlernt. Er verrät: „Eine Ähnlichkeit zu den anderen Familienmitgliedern ist unverkennbar.“ Unterwegs hat der ehemalige Stadtarchivar einen spontanen Einfall und schlägt einen Besuch des einstigen Gasthofes Wilhalm vor. Dort hatten Käthe und Karl Mendels 1926 ihre Hochzeit gefeiert.
Während eines abschließenden gemeinsamen Beisammensitzens bei Kaffee und Kuchen begrüßt der stellvertretende Bürgermeister Andreas Hanhart den Besucher und überreicht diesem als Andenken eine Packung „Harsewinkeler Pferdeäppel“ und einen von Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide persönlich verfassten Brief für den Großvater mit Grüßen aus der einstigen Heimat. Zum Abschied verspricht der Besucher ganz sicher noch einmal wiederzukommen, denn bei dem herzlichen Empfang habe er sich sehr wohl gefühlt. Reich an neuen Eindrücken setzt er nun seine Reise durch Deutschland fort. Zunächst werde es zurück nach Berlin gehen, danach wolle er weitere Städte besuchen bevor er über Paris die Heimreise antrete.
Auf dem jüdischen Friedhof besucht Bradley Mendels das Grab seines Ur-Ur-Großvaters David Mendels. Dieser gründete gemeinsam mit seinem Bruder Albert 1888 am Marktplatz in Harsewinkel einen Textil- und Viehhandel. Heute befindet sich an der Stelle des einstigen Wohn- und Geschäftshauses der Familie das Modehaus Horsthemke (Foto: Stadt Harsewinkel).
Bradley Mendels‘ Großvater Paul Mendels trägt sich im Beisein von Harsewinkels Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (Mitte) ins Goldenen Gästebuch der Stadt ein. Als Kind erlebte Paul Mendels die Flucht der Familie vor dem Nationalsozialismus, doch die einstigen Freunde aus Harsewinkel sind ihm stets in Erinnerung geblieben. 2009 besuchte er die frühere Heimat gemeinsam mit seiner Enkelin Leora (links) (Foto: Stadt Harsewinkel).
In den Archivalien des Stadtarchives findet Bradley Mendels spannende Hinweise auf das Leben und Wirken seiner Vorfahren. Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt (rechts) zeigt eine Eintragung aus dem Jahr 1888 als sich David und Albert Mendels mit ihren Familien in Harsewinkel niederlassen. Links im Bild: Die Gütersloher Stadtarchivarin Julia Kuklik (Foto: Stadt Harsewinkel).
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel liegt in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis einschließlich 25. August 2023 öffentlich aus.
Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes werden Konzentrationszonen zur Steuerung der Windenergie im Stadtgebiet dargestellt. Die Planung zielt auf die Bündelung der Windenergienutzung in den Zonen und damit zugleich auf die Ausschlusswirkung, wonach Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich außerhalb der dargestellten Zonen i.d.R. unzulässig sind.
Zum Hintergrund: Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung vom 22. März 2023 das Szenario für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung zu dem Planentwurf beschlossen. Aufgrund der am 31. März 2023 in Kraft getretenen Änderung des BauGB-AG NRW mit dem Entfallen des landesrechtlichen Mindestabstandes in Windenergiegebieten und der darauf bezogenen Auslegung der Bezirksregierung Detmold, dass für die Konzentrationsflächenplanung der Stadt Harsewinkel der Abstand von 1.000 m nicht anzuwenden ist, hat sich der Rat der Stadt Harsewinkel in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 erneut mit der Flächenkulisse beschäftigt und die Offenlage mit geringfügigen Änderungen bei den dargestellten Konzentrationszonen beschlossen. Bei der Finalisierung der Unterlagen und der Anpassung des Artenschutzbeitrages an die neuen Regelungen des § 6 Wind BG und § 45b BNatSchG hat sich nun gezeigt, dass für die Konzentrationszone XVI artenschutzrechtliche Hindernisse bestehen, so dass diese Konzentrationszone gestrichen werden musste. Hierzu wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Einzelheiten können den Planunterlagen entnommen werden.
Die ehrenamtlichen vom Stdjugendring Harswinkel e. V. haben mit Unterstützung einiger Vereine, der Jugendfuerwehr und dem Jugendhaus „die Villa“ auch für die Sommerferien 2023 wieder ein abwechslungsreiches Programm für die Kids in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen zusammngestellt. Von Juni bis August finden täglich verschiedene Ferienspielaktionen statt.
Für weitere Details zur jeweiligen Aktion und der ggf. notwendigen Anmeldung erhalten Sie, nach Klick auf den Link zur Ferienspiekaktion.
Die Ferienspiele auf den örtlichen Spielplätzen gehen vom 10.07.-21.07.2023 von 9:30-12:30. Sie finden statt auf dem Spielplatz Moddenbachtal, Spielplatz Abt.-Heinrich-Str. und Spielplatz an der Johannesschule in Greffen. Nachfolgend finden Sie die täglichen Aktionen.
Zu beachten ist, dass es bei vielen Angeboten Anmeldefristen gibt, bitte also rechtzeitg anmelden.
Anmeldungen bitte unter der angegebenen Telefonnummer oder Mailadresse.
In der Regel werden Kostenbeiträge zum Start der Veranstaltung fällig, Ausnahmen bitte bei den Veranstaltern erfragen.
Wenn eine Teilnahme nicht mehr möglich ist, bitten wir darum, das Kind zeitnah abzumelden, damit die Veranstalter nicht umsonst mit dem Beginn der Veranstaltung warten.
Wenn das Fitnessstudio die Preise erhöht – Verbraucherzentrale NRW klärt über die Rechtslage auf.
Aktuell erreichen die Verbraucherzentrale NRW zahlreiche Beschwerden über die Fitnessstudio-Kette „Flexx Fitness“ im Raum Köln. Das Unternehmen hatte seine Mitglieder mit einem Schreiben sehr kurzfristig über seine neue Preisgestaltung informiert, durch die sich die Preise auch für Bestandsmitglieder teilweise deutlich erhöhen würden, wie einige Mitglieder berichten. Auch sollen die höheren Beiträge zum Teil bereits abgebucht worden sein. Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, welche Rechte Verbraucher:innen allgemein bei Vertragsänderungen und Preisanpassungen haben.
Nachträgliche Vertragsänderungen nicht ohne weiteres möglich Grundsätzlich gilt: Verträge sind so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Das betrifft auch den vereinbarten Preis. Ein Fitnessstudio kann also nicht ohne weiteres den Preis von bestehenden Verträgen nachträglich ändern – auch wenn der Anbieter den Leistungsumfang von sich aus erweitert. Möglich ist dies nur dann, wenn der jeweilige Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält. Eine solche steht, wenn sie denn vorhanden ist, meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertrages. In vielen Fällen sind solche Klauseln jedoch unwirksam, weil sie zu weit und zu wenig konkret gefasst sind. Im aktuellen Fall von „Flexx Fitness“ berichten viele Verbraucher:innen, dass ihre Verträge keinerlei Regelungen zur Preisanpassung enthalten würden. Eine Preiserhöhung wäre in diesem Fall nur zulässig, wenn die jeweiligen Verbraucher:innen der Preiserhöhung zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, ist eine Preiserhöhung seitens des Fitnessstudios nicht zulässig und es bleibt bei dem ursprünglich vereinbarten Mitgliedsbeitrag. Die betroffenen Verbraucher:innen sollten in diesem Fall der Preiserhöhung widersprechen und für den Fall, dass das Fitnessstudio den höheren Beitrag bereits abgebucht hat, diesen zurückbuchen beziehungsweise zurückverlangen.
Sonderkündigungsrecht ergibt sich nicht zwangsläufig Ob darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Verbraucher:innen besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein solches erfordert immer einen „wichtigen Grund“, der die Weiterführung des Vertrages unzumutbar macht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt sich für Verbraucher:innen dagegen in der Regel nicht allein aus dem Umstand einer Preiserhöhung. Eine Kündigung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt selbstverständlich in jedem Fall möglich. Gleichzeitig ergibt sich auch für den Anbieter kein Sonderkündigungsrecht, sollten Verbraucher:innen der Preiserhöhung widersprechen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt aber auch für den Anbieter bestehen. In der Praxis verlieren jedoch wohl die wenigsten Anbieter gerne ihre Kunden.
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Tipps gegen undurchsichtige Vertragsklauseln bei Fitness-Studios gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/21641
Betroffene können sich für eine Rechtsberatung (kostenpflichtig) an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1408
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Nina Holt (links) mit Alica Gebhardt (Bildquelle: Edgar Zumholte).
Nina Holt (links) mit Alica Gebhardt (Bildquelle: Edgar Zumholte).
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Harsewinkel ist stolz, bekanntzugeben, dass gleich drei ihrer talentierten Athleten für die bevorstehenden Europameisterschaften im Rettungsschwimmen nominiert wurden. Nina Holt, Alica Gebhardt und Clemens Wulkopf haben sich durch herausragende Leistungen qualifiziert und werden Deutschland in Brügge und Blankenberge, Belgien, vertreten.
Die Europameisterschaften finden vom 15. September bis zum 21. September 2023 statt und versammeln die besten Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer aus ganz Europa. Nina Holt hat in den vergangenen Wettbewerben immer wieder beeindruckende Ergebnisse erzielt und sich so ihren Platz im Kader gesichert. Auch Alica Gebhardt hat mit starken Leistungen überzeugt und sich verdient für die Europameisterschaften qualifiziert.
Besonders bemerkenswert ist die Nominierung von Clemens Wulkopf, der durch hervorragende Rettungstechniken und außerordentliche körperliche Ausdauer die Aufmerksamkeit von Bundestrainer Urs Schirbel auf sich zog.
Trainer Dirk Brockmeyer freute sich über die Nominierungen seiner Rettungs-sportler(innen) und sagte das Clemens Wulkopf bereits der achte Sportler aus Harsewinkel ist der Deutschland bei internationalen Meisterschaften vertritt.
Insgesamt besteht der deutsche Kader aus 12 Athletinnen und Athleten, die alle hochmotiviert sind, Deutschland stolz zu vertreten und um die begehrten Titel zu kämpfen.
Nach den Wettkämpfen der Nationalmannschaften gibt es auch noch einen Interclub-Wettbewerb. Hier treten die besten Vereinsmannschaften aus Europa gegeneinander an. Die DLRG Harsewinkel wird dann mit einer Mannschaft dort vertreten sein.
Die DLRG Harsewinkel wünscht Nina Holt, Alica Gebhardt, Clemens Wulkopf und dem gesamten deutschen Kader viel Erfolg und eine erfolgreiche Teilnahme an den Europameisterschaften. Mögen sie ihre Bestleistungen abrufen und sich mit herausragenden Leistungen im internationalen Wettbewerb behaupten.
(Text- und Bildquelle: DLRG Harsewinkel/Edgar Zumholte)
Für Privathaushalte sowie Gewerbetreibende in Harsewinkel besteht letztmalig die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss ohne zusätzliche Ausbaukosten in „Fiber To The Home“-Bauweise (FTTH) für ihr Gebäude errichten zu lassen. Mit dem Ausbau sind die Anwohnenden sowie Gewerbetreibenden zukunftssicher aufgestellt: Das neue Glasfasernetz bietet Übertragungsraten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde.
Bürger*innen sowie Betriebe, die sich bis zum 31. Juli 2023 entscheiden, erhalten den Glasfaseranschluss kostenlos. Dabei sparen sie Kosten von rund 1.500 Euro. Einzige Voraussetzung für die Planung und die tatsächliche Bauausführung eines kostenfreien Glasfaseranschlusses: Westconnect benötigt die unterschriebene Grundstückseigentümererklärung (GEE) der jeweiligen Eigentümer*innen. Nur mit dieser Genehmigung kann eine reibungslose und genaue Terminkoordination sowie Abstimmung des konkreten Erschließungsweges garantiert werden, um das Glasfaserkabel auf dem privaten Grundstück im Sinne des Eigentümers zu verlegen und den Glasfaseranschluss zu erstellen.
Auskunft und Beratung – Die Westconnect GmbH ist zuständig für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden. Die Ansprache von Kund*innen im Ausbaugebiet und der Vertrieb von passenden Breitbandprodukten erfolgt dienstleistend unter der Marke „E.ON Highspeed“ durch die E.ON Energie Deutschland.
Auskünfte über Produkte und Services gibt es online unter www.eon-highspeed.com/harsewinkel oder über die kostenfreie Info-Hotline 0800-9900066. Persönlich Beratungstermine können Interessierte unter 0221 177 32 622 vereinbaren.
Bei Anruf Vertrag – Verbraucherzentrale NRW klärt in Kooperation mit dem Landeskriminalamt NRW über Verkaufsmaschen am Telefon auf.
Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Zahlreiche Verbraucherbeschwerden verdeutlichen jedoch, dass diese rechtswidrigen Anrufe trotzdem nicht nachlassen. „Verbraucher:innen kostet das oftmals nicht nur Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld – wenn etwa ein Vertrag untergeschoben wird”, erklärt Felix Flosbach, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Zwar sind die gesetzlichen Regelungen hier inzwischen strenger, jedoch ist der überwiegende Teil am Telefon geschlossener Verträge trotzdem erst einmal wirksam.” Mit diesen Tipps können sich Verbraucher:innen gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren.
Telefonnummer nur angeben, wenn nötig Ob bei Bestellungen, Gewinnspielen oder anderen Vertragsabschlüssen: Die eigene Telefonnummer am besten nur dann angeben, wenn dies unbedingt nötig ist. Handelt es sich um eine Pflichtangabe, sollte der Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall widersprochen werden. Solche Klauseln verstecken sich meist unter „Datenschutz“ oder „Datenverarbeitung“ im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gerne überlesen. Eine Zustimmung kann auch im Nachhinein widerrufen werden.
Aufmerksam bleiben beim Telefonieren Meldet sich ein vermeintlicher Anbieter telefonisch mit einem Anliegen, sollten Verbraucher:innen gezielt nach Daten fragen, die nur der echte Anbieter kennen kann. Im Zweifel sollte das Telefonat lieber vorzeitig beendet und die bekannte Kundenhotline zurückgerufen werden. Obacht gilt auch bei Fragen wie „Hören Sie mich?“. Antworten Angerufene darauf mit einem „Ja“, können Betrüger das aufgezeichnete Gespräch unter Umständen so zusammenschneiden, dass es wie eine Vertragszustimmung klingt. Stattdessen empfiehlt sich ein ganzer Satz wie „Ich höre Sie“ als Antwort.
Ungewollte Verträge widerrufen Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung rechtswidrig – telefonisch geschlossene Verträge können hingegen rechtlich wirksam sein. Ausgenommen hiervon sind Verträge im Bereich Gewinnspielteilnahme, Strom- und Gaslieferung sowie Telekommunikation. Diese bedürfen einer nachträglichen Genehmigung. Ohne Genehmigung dürfen Kund:innen demnach nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung schon erbracht wurde. Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies nachträglich bereut, kann diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen nach Erhalt der Ware und bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Unternehmen auch über das Widerrufsrecht informiert hat.
Unerwünschte Anrufe melden Betroffene können unerwünschte Werbeanrufe der Verbraucherzentrale NRW oder der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es hilfreich, sich Telefonnummer und weitere Informationen zum Anruf wie Zeitpunkt und Firmenname zu notieren. Bei Verdacht auf einen Betrug sollte zudem Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
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