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Willkommen im Kreishaus – Schulrätin verstärkt das Team

Dienstantritt im Kreishaus Gütersloh. Abteilungsleiterin Sandra Jürgenhake (links) und Iris Hoberg (rechts) heißen Wencke Nowitzki-Rolfsmeier (Mitte) als neue Schulrätin im Kreis Gütersloh willkommen. Zum Team gehören auch die Schulräte (v.l.) Arndt Geist und Maximilian Kuntze (Foto: Kreis Gütersloh).
Dienstantritt im Kreishaus Gütersloh. Abteilungsleiterin Sandra Jürgenhake (links) und Iris Hoberg (rechts) heißen Wencke Nowitzki-Rolfsmeier (Mitte) als neue Schulrätin im Kreis Gütersloh willkommen. Zum Team gehören auch die Schulräte (v.l.) Arndt Geist und Maximilian Kuntze (Foto: Kreis Gütersloh).

Wencke Nowitzki-Rolfsmeier heißt die neue Schulrätin, die jetzt von der Leiterin der Abteilung Bildung Sandra Jürgenhake, der Oberen Schulaufsichtsbeamtin Iris Hoberg und ihren zukünftigen Kollegen, Arndt Geist und Maximilian Kuntze im Kreishaus Gütersloh begrüßt wurde. Die neue Schulrätin folgt auf Stephan Kern, der seinerseits ins Schulamt Herford gewechselt ist.

Sandra Jürgenhake freut sich, dass dieser wichtige schulische Bereich nun wieder kompetent besetzt ist: „Die neue Aufgabe ist aufgrund von Lehrermangel herausfordernd. Ich heiße die neue Kollegin im Team willkommen und wünsche ihr für ihre Arbeit viel Erfolg und gutes Gelingen.“ Nowitzki-Rolfsmeier ist für die Kommunen Gütersloh, Steinhagen, Halle/Westf., Borgholzhausen und Werther/Westf. zuständig.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ADAC: Zwei Drittel der Autofahrer fühlen sich geblendet

Zwei Drittel der Autofahrer fühlen sich nachts geblendet (Foto©Ralph Wagner/ADAC).
Zwei Drittel der Autofahrer fühlen sich nachts geblendet (Foto©Ralph Wagner/ADAC).

Alles andere als blendend – das sind die Ergebnisse einer repräsentativen ADAC Umfrage in Deutschland: Fast 27 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer fühlen sich nachts regelmäßig (21,7 Prozent) oder fast immer (5 Prozent) durch das Licht anderer Fahrzeuge geblendet. Mit 49,5 Prozent gab fast die Hälfte der Befragten an, sich immerhin manchmal geblendet zu fühlen. Am meisten fühlen sich junge Fahrer geblendet: Bei den unter 35-Jährigen gaben 32 Prozent an, sich regelmäßig oder fast immer geblendet zu fühlen, bei den über 50-Jährigen sind es nur 22,6 Prozent.

Zwei Drittel aller Befragten empfinden die Blendung als störend oder unerträglich. Vergleichbare Umfragen in Österreich, Belgien und der Schweiz ergaben sogar noch höhere Werte. In Deutschland erklärten mehr als die Hälfte der befragten Autofahrer, die Augen zuzukneifen, sie sogar kurz ganz zu schließen oder häufig blinzeln zu müssen, wenn sie geblendet werden. Zusätzlich wird durch die Blendung die Wahrnehmung von Objekten auf der Straße deutlich erschwert: 60,1 Prozent geben an, alles rund um die Lichtquelle schwer zu erkennen. Beides stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar.

Insgesamt fühlen sich 22,7 Prozent der Umfrageteilnehmer durch Blendung gestresst, 21,8 Prozent fahren deshalb sogar weniger bei Dunkelheit. Als besonders negativ wird das Fernlicht empfunden. Über 82 Prozent fühlen sich davon geblendet, unabhängig davon, ob das Fernlicht statisch oder adaptiv ist. Mit deutlichem Abstand folgen das Abblendlicht (41 Prozent) und die Nebelschlussleuchte (26,7 Prozent).

Der ADAC fordert den Gesetzgeber auf, bei den Vorgaben zur Auslegung von Leuchten und Scheinwerfern die Blendungsgefahr für Verkehrsteilnehmer stärker zu berücksichtigen. „Die geltenden Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen des EU-Typgenehmigungsverfahrens sind unzureichend“, stellt Dr. Reinhard Kolke, Leiter des ADAC Technik Zentrum in Landsberg fest.

Der Mobilitätsclub schlägt vor, die Leuchtdichte von Lichtquellen zu beschränken, um die Blendung im Straßenverkehr zu verringern. „Ein größerer Scheinwerfer mit geringerer Leuchtdichte liefert die gleiche Lichtausbeute wie ein kleinerer mit höherer Dichte, blendet andere Verkehrsteilnehmer aber deutlich weniger,“ erklärt ADAC Lichtexperte Burkhard Böttcher.

Verschmutzte Scheinwerfer stellen ebenfalls ein Risiko dar: Ungewolltes Streulicht kann andere Verkehrsteilnehmer blenden und die Lichtausbeute wird reduziert. Deshalb fordert der Club, effektive Scheinwerferreinigungsanlagen gesetzlich vorzuschreiben. Auch automatische Leuchtweitenregulierungssysteme sollten – zumindest ab einer gewissen Leuchtdichte und unabhängig vom Gesamtlichtstrom – Pflicht sein.

Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass Autofahrer selbst regelmäßig die Beleuchtung ihres Fahrzeugs checken und die korrekte Einstellung vom Fachmann überprüfen lassen sollten. In Untersuchungen fällt immer wieder auf, dass viele Fahrzeuge mit defekten oder falsch eingestellten Scheinwerfern unterwegs sind.

Weitere Tipps für Autofahrer:
  • Nach Möglichkeit nicht in den Lichtkegel entgegenkommender Fahrzeuge schauen, sondern auf die eigene Fahrbahn oder an rechten Straßenrand.
  • Fernlicht abschalten, sobald entgegenkommende oder vorausfahrende Autos auftauchen. Auch einbiegende oder kreuzende Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer können geblendet werden.
  • Nebelschlussleuchte ausschalten, sobald der Nebel nachlässt. Sie darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und bis maximal 50 km/h verwendet werden – als 50/50-Regel simpel zu merken.
  • Scheinwerfer regelmäßig reinigen. Schmutz auf der Scheinwerferabdeckung kann nicht nur die Leuchtweite beeinträchtigen, sondern auch zur Blendung anderer Verkehrsteilnehmer führen.
  • Einstellungen bei Fahrzeugen mit manueller Leuchtweitenregulierung regelmäßig kontrollieren, besonders bei Beladung sollte die Leuchtweite nach unten korrigiert werden.

Zur Methodik der Umfrage: Der ADAC hat im November 2023 in Deutschland 1089 Autofahrerinnen und Autofahrer befragt. 43 Prozent davon benutzen das Auto an 200 oder mehr Tagen pro Jahr, 67 Jahre benötigen zum Fahren eine Brille oder Kontaktlinsen. Auch in Österreich, Belgien und der Schweiz wurden von den dortigen Automobilclubs jeweils rund 1000 Fahrer befragt.

Weitere Informationen finden Sie unter adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

DE ÜMTOCH KÜMP: Endlich Rosensonntag 2024 – „ALLE UNTER EINER KAPPE“ Sammel-Motto-Pins rund um Karneval-Hotspots erhältlich!

(v. l.) Patric Bottler, Thomas Steffek, Thomas Pollmeyer, Sarah Meyer-Wilmes, Christian Fechtelkord, Christoph Mense, Marcus Tellbrügge und Reinhold Everding vom Rosensonntagskomitee gehen im Harewinkeler Karneval nicht nur beim Umzug voran.
(v. l.) Patric Bottler, Thomas Steffek, Thomas Pollmeyer, Sarah Meyer-Wilmes, Christian Fechtelkord, Christoph Mense, Marcus Tellbrügge und Reinhold Everding vom Rosensonntagskomitee gehen im Harewinkeler Karneval nicht nur beim Umzug voran.

Am heutigen Sonntag, den 11. Februar, ist es endlich wieder so weit. DE ÜMTOCH KÜMP!

Das RSK weist noch einmal ausdrücklich auf den Verkauf des diesjährigen und vor allem ersten Motto-Pins mit dem Motto „ALLE UNTER EINER KAPPE“ hin. Durch die Verkaufserlöse der ab sofort jährlich erhältlichen Sammel-Pins möchte man zumindest jeweils einen Teil der Kosten für den Straßenkarneval abdecken. Also die Augen offenhalten – die Pins werden rund um alle Karneval-Hotspots unter die Leute gebracht.

Der Umzug startet gegen 14:00 Uhr am Startpunkt Ostheide und erreicht ab ca. 14:30 Uhr die Innenstadt an der Brockhäger Straße. Mit ca. 44 Karnevalswagen, Musik- und Fußgruppen werden am Rosensonntag wieder über 1.000 Teilnehmer als bunter und närrischer Karnevalsumzug durch die Harsewinkeler Innenstadt ziehen. Die Route wird in diesem Jahr wieder etwas länger sein und wieder durch die Gütersloher Straße führen. Über die Stationen Brockhäger Straße, Kirchplatz, Alter Markt, Münsterstraße, August-Claas-Straße, Clarholzer Straße, Gütersloher Straße und Dr.-Pieke-Straße wird DE ÜMTOCH zwei Runden drehen. Das RSK hat mit rund 4.000 Tüten Popcorn, 2.000 Tüten Mäusespeck, 1,5 Tonnen Bonbons und tausenden Tütchen Weingummi hochwertiges Wurfmaterial zu moderaten Preisen organisieren können und stellt dieses den Umzugsteilnehmern zur Verfügung. Auch im Jahr 2024 wieder die schönsten Wagen und Gruppen prämiert. Marita Stadtmann, Gabi Fechtelkord, Michael Klävers und Agnes Kasselmann bilden in diesem Jahr die RSK-Jury und bewerten die Fußgruppen und Karnevalswagen nach verschiedenen Kriterien wie Kreativität und Gestaltung, Thema und Umsetzung sowie Gesamteindruck und Temperament. Am Alten Markt werden Katja Brentrup und Michael Fußner den Umzug für alle Gäste moderieren und das Motto der einzelnen Einheiten detailliert erklären.

Nach dem großen Karnevalsumzug steigt das Rosensonntags-OpenAir an der Ecke Münsterstraße/Alter Markt. Hier ist der Eintritt frei. Mit Lokalmatador und Mallorca-Senkrechtstarter „Malle Mummi“ und der Live-Party-Band „Hey Kölle“ wird hier für reichlich Stimmung gesorgt sein. Außerdem werden sämtliche Partylokationen geöffnet sein. Hier wird größtenteils nur gegen die Entrichtung von Eintrittsgeldern Zutritt gewährt. Die Schirmbar sowie Bierstände bleiben open End geöffnet.

Alljährlicher Architektentreff im Kreis GT: Bauordnung in neuer Fassung auf der Tagesordnung

Für den Architektentreff im Kreishaus Gütersloh: (v.l.) Fachdozent Manfred Müser, Jörn Leßmann (Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen), Landrat Sven-Georg Adenauer und Frank Scheffer (Dezernent Bauen und Umwelt) (Foto: Kreis Gütersloh).
Für den Architektentreff im Kreishaus Gütersloh: (v.l.) Fachdozent Manfred Müser, Jörn Leßmann (Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen), Landrat Sven-Georg Adenauer und Frank Scheffer (Dezernent Bauen und Umwelt) (Foto: Kreis Gütersloh).

Informieren, Austauschen, Netzwerken – diese Möglichkeiten bietet der alljährliche Architektentreff im Kreis Gütersloh. An der diesjährigen Fachkonferenz im Kreishaus Gütersloh nahmen rund 170 Planerinnen und Planer teil. Zusammen mit dem Referenten Manfred Müser, Fachdozent für Bau- und Planungsrecht, befassten sich die Teilnehmenden erneut mit den Änderungen in der Bauordnung. „Das Thema ist ein Dauerbrenner. Mit jeder Überarbeitung ist es wichtig, sich fortbilden, um die Bauordnung korrekt in der Praxis umsetzen zu können“, erklärt Jörn Leßmann, Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen beim Kreis Gütersloh. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus seiner Abteilung hat er den Architektentreff organisiert.

Zu Beginn begrüßte Landrat Sven-Georg Adenauer die Teilnehmenden im Sitzungssaal. „Ich bin begeistert, wie viele von Ihnen gekommen sind“, so Landrat Adenauer. „Der Kreis Gütersloh möchte als Behörde die Bauvorhaben – vor allem den Wohnungsbau – ermöglichen und nicht hindern.“ Nach der offiziellen Begrüßung startete Fachdozent Müser mit seinem Vortrag zu den Änderungen in der Bauordnung, die mit Beginn des Jahres in Kraft getreten sind. Die wesentlichen Änderungen ging er gemeinsam mit den Teilnehmenden durch und gliederte seinen Vortrag in 3 Abschnitte, welche er thematisch zusammenfasste.

Im ersten Teil befasste sich Müser mit der Umsetzung von Klimaschutz und energetischen Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die Solardachpflicht, die bei gewerblichen Neubauten bereits ab 2024 greift. Für private Neubauten tritt die Pflicht ab 2025 in Kraft. Im zweiten Teil thematisierte der Referent bauordnungsrechtliche Verfahren und ging unter anderem dezidierter auf Teilungen von Grundstücken, die Neueinführung der ‚kleinen‘ Bauvorlageberechtigung wie auch auf Möglichkeiten von Abweichungen ein. Im letzten Teil erläuterte Müser Anpassungen bei den Gebäudeklassen, Abstandsflächen und Beteiligung der Nachbarn.

Es ist davon auszugehen, dass es noch weitere Anpassungen der Landesbauordnung NRW in den nächsten Jahren geben wird, da die Landesregierung laut Koalitionsvertrag eine „regelmäßige Überarbeitung“ vorsieht.

Wie die Planerinnen und Planer sowie die Behörden mit Entwässerungsanträgen umzugehen haben, erklärte Philip Dreier, Leiter der Unteren Wasserbehörde der Abteilung Tiefbau. Die Vorgehensweise bei den Anträgen musste angepasst werden, da es auch in dem Bereich gesetzliche Änderungen gab. Um auch hier das Verständnis zu pflegen und um gegenseitig Problemstellungen zu erkennen, ist auch auf dieser fachlichen Ebene ein Austausch wertvoll.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Sterbegeldversicherungen – nur für wenige sinnvoll

Sterbegeldversicherungen, mit denen sich für die eigene Bestattung sparen lässt, sind zwar beliebt, aber aus finanzieller Perspektive nur für wenige Menschen sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommen die Finanz-Experten der Stiftung Warentest nach ihrer Untersuchung von 32* Sterbegeldversicherungen, die von klassischen Lebensversicherern und Sterbekassen angeboten werden. Für wen eine Sterbegeldpolice trotzdem sinnvoll sein kann und welche Alternativen es gibt, zeigt der Test.

Unter rein finanziellen Gesichtspunkten betrachtet ist das Sparen für die eigene Bestattung über ein Tagesgeldkonto oder ein Sperrkonto in der Regel attraktiver. Denn dort wird meist höher verzinst. Die Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt: Erlebt die versicherte Person das Ende der Beitragszahlung, kommt es bei der Sterbegeldversicherung in der Regel zu einer Überzahlung, d. h. Versicherte zahlen mehr ein als sie bzw. ihre Angehörigen ausgezahlt bekommen.

Abgesehen davon, dass beim Thema Sterben und Bestattung noch weitere Aspekte als nur finanzielle eine Rolle spielen: Für manche ist eine Sterbegeldversicherung trotz allem sinnvoll. Anhand eines einfachen Entscheidungsbaums helfen die Experten der Stiftung Warentest bei der Entscheidung Pro oder Contra.

Ist die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung gefallen, hilft der aktuelle Test bei der Auswahl einer konkreten Police. Denn er zeigt unter anderem die Kosten pro Monat, die Länge der Wartezeit, den Leistungsumfang in den ersten Versicherungsjahren sowie die Flexibilität der Police, wenn es einmal zu finanziellen Engpässen kommt. Zusätzlich bewerteten die Tester, wie nachhaltig die Anbieter die Versicherungsbeiträge am Kapitalmarkt anlegen.

Der Test Sterbegeldversicherung findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/sterbegeldversicherung.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Harsewinkel Helau, Heidi & Halleluja – die Schutzengel der Provinzial Redemann & Timmermeister wünschen allen eine närrische Karnevalszeit!

Die Schutzengel der Provinzial Redemann & Timmermeister wünschen allen Jecken eine närrische Karnevalszeit und viel Spaß bei den Sessions-Highlights Weiberfastnacht, Kinderkarneval, Karneval INKLUSIV und dem bunten Karnevalsumzug am Rosensonntag.

Auf den Harsewinkeler Karneval ein kräftiges – Harsewinkel Helau, Heidi & Halleluja!

Karnevalsumzug 2024 in Harsewinkel – DE ÜMTOCH KÜMP am Rosensonntag!

Am morgigen Sonntag, den 11. Februar, ist es endlich wieder so weit. DE ÜMTOCH KÜMP! Der Umzug startet gegen 14:00 Uhr am Startpunkt Ostheide und erreicht ab ca. 14:30 Uhr die Innenstadt an der Brockhäger Straße. Mit ca. 44 Karnevalswagen, Musik- und Fußgruppen werden am Rosensonntag wieder über 1.000 Teilnehmer als bunter und närrischer Karnevalsumzug durch die Harsewinkeler Innenstadt ziehen. Die Route wird in diesem Jahr wieder etwas länger sein und wieder durch die Gütersloher Straße führen. Über die Stationen Brockhäger Straße, Kirchplatz, Alter Markt, Münsterstraße, August-Claas-Straße, Clarholzer Straße, Gütersloher Straße und Dr.-Pieke-Straße wird DE ÜMTOCH zwei Runden drehen. Das RSK hat mit rund 4.000 Tüten Popcorn, 2.000 Tüten Mäusespeck, 1,5 Tonnen Bonbons und tausenden Tütchen Weingummi hochwertiges Wurfmaterial zu moderaten Preisen organisieren können und stellt dieses den Umzugsteilnehmern zur Verfügung. Auch im Jahr 2024 wieder die schönsten Wagen und Gruppen prämiert. Marita Stadtmann, Gabi Fechtelkord, Michael Klävers und Agnes Kasselmann bilden in diesem Jahr die RSK-Jury und bewerten die Fußgruppen und Karnevalswagen nach verschiedenen Kriterien wie Kreativität und Gestaltung, Thema und Umsetzung sowie Gesamteindruck und Temperament. Am Alten Markt werden Katja Brentrup und Michael Fußner den Umzug für alle Gäste moderieren und das Motto der einzelnen Einheiten detailliert erklären.

Nach dem großen Karnevalsumzug steigt das Rosensonntags-OpenAir an der Ecke Münsterstraße/Alter Markt. Hier ist der Eintritt frei. Mit Lokalmatador und Mallorca-Senkrechtstarter „Malle Mummi“ und der Live-Party-Band „Hey Kölle“ wird hier für reichlich Stimmung gesorgt sein. Außerdem werden sämtliche Partylokationen geöffnet sein. Hier wird größtenteils nur gegen die Entrichtung von Eintrittsgeldern Zutritt gewährt. Die Schirmbar sowie Bierstände bleiben open End geöffnet.

Das RSK weist noch einmal ausdrücklich auf den Verkauf des diesjährigen und vor allem ersten Motto-Pins mit dem Motto „ALLE UNTER EINER KAPPE“ hin. Durch die Verkaufserlöse der ab sofort jährlich erhältlichen Sammel-Pins möchte man zumindest jeweils einen Teil der Kosten für den Straßenkarneval abdecken. Also die Augen offenhalten – die Pins werden rund um alle Karneval-Hotspots unter die Leute gebracht.

HEUTE: Zehnter Hujer-Cup – Hallen-Budenzauber für Klein und Groß bei SW Marienfeld

(Foto: Dennis Will/SW Marienfeld)

Auch am folgenden zwei Wochenende wird in der Marienfelder Sporthalle am Ruggebusch Fußball gespielt. Jungs und Mädchen im Alter zwischen fünf und dreizehn Jahren spielen bei insgesamt neun eigenen Hallenturnieren um den Hujer-Cup in ihrer Altersstufe. Hujer-Lasertechnik, Spezialist für Bearbeitung, Verarbeitung und Herstellung von Bauteilen aus Stahl, Edelstahl, Aluminium und anderen Werkstoffen mit Laserstrahlen aus Harsewinkel, ist seit bereits seit zehn Jahren fester Partner der Jugendfußball-Turnierreihe. „Wir sind sehr dankbar über die Unterstützung von Hujer und freuen uns sehr über diese gute Tradition und Partnerschaft“, bedankt sich Jugendfußballleiter Jörg Brüggemann.

Letzter Turniertag ist am Samstag, 10. Februar: Es beginnen die F1- und F3-Jugend (2015/2016) um 8:30 Uhr. Die E2-Jugend (2014) startet anschließend ab 12:30 Uhr und den Abschluss macht die E1-Jugend (2013/2014) ab 16:15 Uhr.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Auch eine Tombola mit attraktiven Preisen für Groß und Klein wird geboten. Die ehrenamtlichen Helfer und Organisatoren freuen sich über viele Besucher und Fans.

Alle Turnierinfos und Uhrzeiten findet man unter https://www.sw-marienfeld.de/fussball/juniormannschaften/jugendturniere/hujer-cup/

Marienfelder Klostergespräche – die Bienen

Am kommenden Dienstag, 13. Februar 2024, um 19:30 Uhr wird das nächste Thema der laufenden Reihe der Klostergespräche im Marienfelder Bürgerhaus an der Klosterstraße 20 angeboten. Thomas Nübel und Theo Brockmeyer vom Harsewinkeler Imkerverein eröffnen das Thema „Stirbt die Biene – stirbt der Mensch“ mit ihrem Impulsvortrag. Die anschließende Diskussion endet dann wieder pünktlich um 21:00 Uhr.

Die Honigbiene selbst ist uns weniger bekannt als Insekt, das nur im Verband existieren und überleben kann. Sie benötigt den sozialen Kontakt zu ihren Artgenossen. Im Zusammenhang mit den Bienen denken wir gern an den süßen Honig. Das fertige Produkt hat jeder von uns schon probiert und in vielfältiger Weise zu sich genommen. Heute Abend aber sprechen wir besonders über die wichtigste Aufgabe der Bienen. Sie bestäuben die Massentrachten sowie unsere Nutz- und Zierpflanzen. Ist ihre Pflege für uns lebenswichtig? Können wir ohne Bienen überhaupt leben?

 

(Text- und Bildquelle: Marienfelder Klostergespräche)

Verbraucherzentrale NRW: So lässt sich der CO2-Preis für das Heizen berechnen

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

So lässt sich der CO2-Preis für das Heizen berechnen – Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps rund um Heizkosten und die Berücksichtigung des CO2-Preises bei Mieter:innen.

Der Anfang 2021 von der Bundesregierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel Gas, Heizöl und Benzin. Damit sollen unter anderem mehr Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Für das Jahr 2024 hat die Bundesregierung den CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. „Im Gegensatz zu Eigentümer:innen können Mieter:innen weder durch die Gebäudedämmung ihren Energiebedarf senken noch sich für eine neue, energieeffiziente Heizung entscheiden. Darum werden die CO2-Kosten seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt“, sagt Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Unser Online-Tool zur Berechnung der anfallenden Kosten zum CO2-Preis hilft dabei, die korrekte Aufteilung darzustellen.“ Was dazu bei der Ermittlung der eigenen CO2-Preiskosten zu berücksichtigen ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.

  • Zentralheizung: Rechnung auf Vermieter-Anteil prüfen Der CO2-Preis fällt grundsätzlich dann an, wenn mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird. Wohnen Verbraucher:innen zur Miete in einem Haus mit Zentralheizung, sind die Eigentümer dazu verpflichtet ihren Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der Anteil der Vermieter:innen reduziert damit die Heizkosten, ohne das Mieter:innen aktiv werden müssen. Der CO2-Kostenanteil muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen und abgezogen werden. Fehlt die entsprechenden Kostenausweisung, dürfen Mieter:innen ihre gesamten Heizkosten um drei Prozent kürzen.
  • Direkter Vertrag mit Energieversorger: Selbst aktiv werden Wer zur Miete wohnt mit Gasetagenheizung und damit einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger hat, muss sich mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter in Verbindung setzen, um die korrekte Aufteilung der CO2-Kosten zu klären. Zur Ermittlung werden die Wohnfläche in Quadratmetern und der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) benötigt. Bei der Berechnung hilft das entsprechende Online-Tool der Verbraucherzentrale NRW.
  • Über Sonderregeln Bescheid wissen Andere Kostenvereinbarungen zwischen den Mietparteien sind in Ein- und Zweifamilienhäusern möglich, wenn die vermietende Person selbst eine Wohnung in diesem Haus bewohnt. Eine weitere Sonderregel betrifft beispielsweise die Nutzung von Gas zum Kochen. Nutzen Mieter:innen dies, ist der Vermieter:innen-Anteil an den CO2-Kosten um fünf Prozent zu kürzen.

Weitere Informationen und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)