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Erneute Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel!

Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel. Von links: Hans-Peter Obermark (Handelsverband Nordrhein-Westfalen), Bernhard Grüner-Brockmann (FOTO Paradies), Chris Brentup (Bettenspezialist Brentrup) und Georg Baumewerd (Baumewerd Orthopädie).
Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel. Von links: Hans-Peter Obermark (Handelsverband Nordrhein-Westfalen), Bernhard Grüner-Brockmann (FOTO Paradies), Chris Brentup (Bettenspezialist Brentrup) und Georg Baumewerd (Baumewerd Orthopädie).

Die drei Harsewinkeler Fachgeschäfte FOTO Paradies, Bettenspezialist Brentrup und Baumewerd Orthopädie erhalten vom Handelsverband Deutschland (HDE) erneut das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“. Die drei Inhaber, die Ihre Auszeichnung im Bettenhaus Brentrup persönlich entgegennehmen durften, können sich zum vierten Mal in Folge stolz als besonders familien- und generationenfreundliche Einzelhändler bezeichnen. Hans-Peter Obermark vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen ließ es sich nicht nehmen, Bernhard Grüner-Brockmann, Chris Brentrup und Georg Baumewerd persönlich zur vierten Auszeichnung hintereinander zu gratulieren.

Mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ möchte der Handelsverband Deutschland (HDE) das Thema sichtbar machen. Ziel ist es, Generationenfreundlichkeit im Einzelhandel zu gelebter Wirklichkeit werden zu lassen. Über seine Landes- und Regionalverbände zeichnet der HDE deshalb bundesweit Einzelhändler aus, die auf Generationenfreundlichkeit setzen. Der alltägliche Einkauf sollte für alle Kundinnen und Kunden unbeschwerlich und barrierefrei möglich sein. Ganz gleich, ob für Eltern mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl oder Seniorinnen und Senioren. Einzelhändler, die sich auf die Bedürfnisse ihrer Kundschaft einstellen, gewinnen nicht nur eine zufriedenere, sondern auch treuere Kundschaft.

Alle bereits zertifizierten Einzelhändler werden in der öffentlich zugänglichen Datenbank auf der Internetseite des Qualitätszeichens aufgeführt: www.generationenfreundliches-einkaufen.de.

Mietniveau-Erhebung im Kreis GT: Vermietende erhalten Fragebogen zu Wohnungsmieten

Zu Beginn des Jahres 2024 erfolgt wieder eine große Befragung aller Vermietenden zu den Wohnungsmieten im gesamten Kreis Gütersloh. Ziel ist es, nach der letzten Erhebung im Jahr 2020 das nun aktuelle Mietniveau zu ermitteln. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird die Aktion erneut von den Städten und Gemeinden gemeinsam mit dem Kreis Gütersloh durchgeführt.

Mit den erhobenen Daten sollen die qualifizierten Mietspiegel der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh neu erstellt werden. Gleichzeitig werden die angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) erhalten, an die derzeitige Wohnungsmarktsituation angepasst. Ergebnisse sollen Mitte des Jahres 2024 vorliegen.

Alle Vermietenden im Kreis Gütersloh erhalten mit ihren Grundsteuerbescheiden Anfang des Jahres einen Fragebogen. Die Teilnahme an der Befragung ist nach dem Mietspiegelreformgesetz, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, verpflichtend. „Die Vermietenden werden gebeten, die Mietniveau-Erhebung zu unterstützen und zu einer möglichst breiten Datengrundlage zu verhelfen, indem sie den Fragebogen bis zum 1. März 2024 ausfüllen und zurückschicken“, bittet Kathrin Meister, Abteilungsleiterin Leistungen im Jobcenter. Die Teilnahme an der Befragung ist kostenlos. Dem Anschreiben liegt hierfür ein vorfrankierter Rückumschlag bei. Auch eine Rückmeldung über das Internet sowie bei einigen Städten und Gemeinden zusätzlich direkt vor Ort ist möglich. Die Vermietenden werden in einem gemeinsamen Anschreiben des Landrates des Kreises Gütersloh Sven-Georg Adenauer und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister um Mitwirkung gebeten.

Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh das Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg beauftragt. Das Forschungsunternehmen verfügt über umfassende Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Durchführung von

Mietwerterhebungen. Abgefragt werden vor allem die Eigenschaften der Wohnung wie beispielsweise Größe, Ausstattung, Lage, Baualter sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten.

Mit dem Anschreiben werden neben dem Fragebogen auch Hinweise zum Datenschutz sowie Erklärungen dazu übermittelt. Zudem werden Ansprechpartner benannt, die bei Fragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung stehen. Die Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Eine anderweitige Nutzung der Daten ist ausgeschlossen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in anonymisierter und zusammengefasster Form.

Dieses Vorgehen wurde zwischen dem Kreis Gütersloh sowie allen Städten und Gemeinden gemeinsam abgestimmt. Die Federführung für dieses Projekt liegt in der Abteilung Leistungen des Jobcenters Kreis Gütersloh in Abstimmung mit der Abteilung Soziales, unterstützt durch die Abteilungen Geoinformation, Kataster und Vermessung sowie Bauen, Wohnen, Immissionen.

Neben den Datenschutzbeauftragten des Kreises Gütersloh und aller Kommunen im Kreis Gütersloh sind auch der Mieterbund OWL e.V. und Vertreter der Wohnungswirtschaft (Verband Haus & Grund OWL e.V., Haus & Grund Gütersloh e.V., Verband Wohneigentum e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Gütersloher Maklerverein e.V.) in das Verfahren eingebunden und unterstützen die erneute Datenerhebung.

Bereits vor vier Jahren hatte der Kreis Gütersloh gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Befragung von Vermietenden durchgeführt. Sowohl Privatvermietende als auch Wohnungsunternehmen hatten sich an der Abfrage in großem Umfang beteiligt. So konnte erneut für jede Kommune im Kreis Gütersloh ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Gleichzeitig wurden die von der Rechtsprechung geforderten Richtwerte für angemessene Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch aktualisiert. Durch die erneute gemeinsame Befragung und Auswertung der Daten reduziert sich der Aufwand für Vermietende und Verwaltung erheblich. „Die dann aktuellen Mietspiegel werden allen Beteiligten neutral und kostenlos Orientierung auf dem Wohnungsmarkt geben. Dies hilft sowohl Vermietenden als auch Mietenden“, ist sich Meister sicher.

Zum Hintergrund – qualifizierte Mietspiegel: Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermietenden und Mietenden anerkannt (§ 558d BGB). Auf Grundlage eines Mietspiegels können sich sowohl Vermietende als auch Mietende einen Überblick über das Mietpreisgefüge bei frei finanzierten Wohnungen verschaffen. Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Mit Hilfe des Mietspiegels können sich beide Seiten auf einen fairen Ausgleich bei der Festlegung der Miete verständigen und so Streitigkeiten vermeiden. Dem Mietspiegel kommt somit auch eine wichtige sozialpolitische Bedeutung zu. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Angemessene Wohnkosten im Rahmen der Hilfen zum Lebensunterhalt: Der Kreis Gütersloh ist gesetzlich verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft für Menschen zu übernehmen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Was dabei angemessen ist, also vor allem, was die Wohnung kosten darf, muss sich am aktuellen Mietkostenniveau vor Ort orientieren. Bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten dürfen auch diejenigen Mietverhältnisse berücksichtigt werden, die dem sozial geförderten Wohnungsbau unterliegen. Die daraus resultierende Mietpreisübersicht bietet eine Grundlage für das Jobcenter und das Sozialamt zur Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Reiserücktrittsversicherung – zwei Tarife sind sehr gut

Wer seinen Urlaub kurzfristig absagen muss, zahlt oft hohe Stornokosten. Vor denen schützt eine Reiserücktrittsversicherung. Die aktuelle Finanztest-Untersuchung zeigt: Einen sehr guten Familien-Jahresvertrag für 3000-Euro-Reisen gibt es bereits für 132 Euro.

Der Abschluss kann sich vor allem für Familien mit kleinen Kindern und für Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischenkommen kann. Versicherungsschutz ist außerdem ratsam für teure Reisen, die lange im Voraus gebucht werden.

Finanztest empfiehlt Vollschutztarife, die eine Reiserücktritts- mit einer Reiseabbruchversicherung kombinieren. Dadurch sind auch Kosten gedeckt, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Für den aktuellen Test wurden 54 Vollschutztarife ohne Selbstbeteiligung untersucht. Dabei wurden vier Varianten betrachtet: Single- und Familientarife, Einzel- oder Jahresverträge.

Zwei Versicherungstarife bekamen die Note Sehr gut. Beide liegen preislich im Mittelfeld. Jahresverträge, die alle Reisen in einem Jahr bis zum vereinbarten Reisepreis absichern, können mitunter sogar kostengünstiger sein als der Beitrag für Einzelreisen. Ein Beispiel: Für einen 66-jährigen Single kostet eine sehr gute Versicherung für eine 3000-Euro-Reise 144 Euro. Einen ebenso guten Jahresvertrag gäbe es für 110 Euro.

Für Familien fallen die Versicherungskosten oft nur geringfügig höher aus. Ein sehr guter Familien-Jahresvertrag für 3000-Euro-Reisen ist bereits ab 132 Euro verfügbar, vorausgesetzt, kein Mitreisender ist über 66 Jahre alt.

Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung sollte nicht zusammen mit der Reisebuchung abgeschlossen werden, da die Qualität der auf Reiseportalen angebotenen Tarife sich schwer einschätzen lässt.

Alle Testergebnisse erscheinen in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und sind online unter www.test.de/reiseruecktritt abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

POL-GT: Einbruch in Getränkemarkt am Prozessionsweg

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Bislang unbekannte Täter lösten am Samstagabend (13.01., 22.34 Uhr) eine Alarmauslösung in einem Getränkemarkt am Prozessionsweg aus.

Ein Mitarbeiter des Marktes informierte in der Folge die Polizei, nachdem er vor Ort die aufgehebelte Eingangstür festgestellt hatte.
Den anschließenden Feststellungen der Polizeikräfte zufolge, haben die Einbrecher eine bislang unbestimmte Menge Zigaretten am Kassenbereich gestohlen. Danach verließen die Täter den Getränkemarkt in unbekannte Richtung.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann weitere Angaben zu dem Einbruch machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Christian Füchtenhans freut sich mit der strahlenden Gewinnerin von „Kläppchen“ 20!

Julia Ellebracht mit ihrer Tochter und Christian Füchtenhans bei der Preisübergabe auf dem Firmengelände der Firma Füchtenhans.
Julia Ellebracht mit ihrer Tochter und Christian Füchtenhans bei der Preisübergabe auf dem Firmengelände der Firma Füchtenhans.

Die strahlende Gewinnerin von „Kläppchen“ 20 hat mit der Firma Füchtenhans ein zusätzliches Budget für einen Einkaufsbummel in Harsewinkel gewonnen. Julia Ellebracht freute sich darüber den Einkaufsstadt-Geschenkgutschein mit einem Wert von 50,- Euro aus den Händen von Christian Füchtenhans entgegen nehmen zu dürfen. Somit steht dem Einkaufsbummel zu Jahresbeginn nichts im Weg.

Sozial-Oscar Kreis GT an Gottfried Epke Garten- und Landschaftsbau verliehen

Bei der Übergabe des Preises waren sie beim Preisträger zu Gast: (v.l.) Judith Schmitz (Leiterin der Abteilung Soziales), Dr. Ulrich Kemper (1. Vorsitzender der Gütersloher Stiftung für psychisch Kranke und geistig Behinderte), Schirmherrin Katja Soehnle-Miele, Ingo Hanneforth (Inhaber Gottfried Epke Garten- und Landschaftsbau) sowie die Mitarbeiterinnen Agnes Goldapp und Ute Weltzer (Foto: Kreis Gütersloh).
Bei der Übergabe des Preises waren sie beim Preisträger zu Gast: (v.l.) Judith Schmitz (Leiterin der Abteilung Soziales), Dr. Ulrich Kemper (1. Vorsitzender der Gütersloher Stiftung für psychisch Kranke und geistig Behinderte), Schirmherrin Katja Soehnle-Miele, Ingo Hanneforth (Inhaber Gottfried Epke Garten- und Landschaftsbau) sowie die Mitarbeiterinnen Agnes Goldapp und Ute Weltzer (Foto: Kreis Gütersloh).

Preis für vorbildliches Handeln zur beruflichen Integration von psychisch kranken und geistig behinderten Menschen sowie zur Prävention von psychischen Erkrankungen.

Der Sozial-Oscar 2023 (verliehen in 2024) geht an den Gottfried Epke Garten- und Landschaftsbau aus Gütersloh. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird gemeinsam vom Kreis Gütersloh und der Gütersloher Stiftung für psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen ausgeschrieben. Dieser Preis wird an Unternehmen im Kreis Gütersloh vergeben, die sich durch besonders engagierte, vorbildliche und nachhaltige berufliche Integration von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder geistiger Behinderung auszeichnen.

Die Firma Gottfried Epke erhält den Sozial-Oscar aufgrund ihres Engagements für die Integration von psychisch erkrankten oder geistig behinderten Menschen sowie dem sozialen Engagement in weiteren Bereichen. Das Motto ‚Menschen so annehmen wie sie sind‘ wird in dem Betrieb gelebt und von allen Beschäftigten mitgetragen. Dass nicht jede Person die gleichen Stärken und Bedürfnisse hat, ist für den Preisträger selbstverständlich. Die Unterschiede werden akzeptiert und berücksichtigt, Arbeitsbedingungen sowie Arbeitszeiten werden individuell angepasst. Gleichzeitig werden die Mitarbeitenden über die Arbeitszeit hinaus unterstützt, beispielsweise bei der Freizeitgestaltung.

Über das Engagement für die Mitarbeitenden hinaus haben die Gründer der Firma, das Ehepaar Epke, eine unselbstständige Stiftung gegründet, die die Gütersloher Tafel, das Tierheim, den Blindenverein und evangelische Kindergärten in Gütersloh unterstützt. Auch das Faba-Naturprojekt wird unterstützt, das Kindern aus Familien mit Suchterkrankungen oder psychischen Erkrankungen helfen soll.

Die Firma Gottfried Epke ist in den Bereichen Gartengestaltung, Baumschule und Friedhofsgärtnerei tätig. Derzeit sind 28 Mitarbeitende beschäftigt, die Schwerbehindertenquote wird dabei erfüllt. In der Firma arbeitet auch eine ausgebildete Gartentherapeutin.

Nach den ersten beiden Preisvergaben der Jahre 1999 und 2000 wurden die Vergabeintervalle mit Zustimmung der Politik geändert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der mit der Ausschreibung des „Sozial-Oscars“ verbundene immense Arbeitsaufwand nicht jedes Jahr von den Ausrichtern geleistet werden konnte. Zudem war es notwendig, die symbolische Wirkung des „Sozial-Oscars“ zu verstärken, der als Anerkennung, Ermutigung und Ansporn für alle dienen soll.

Gleichzeitig ist es mit dem geänderten Vergabeintervall gelungen, die Qualität der eingereichten Vorschläge und Bewerbungen zu erhöhen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass bereits während der Ausschreibungsphase die Unternehmen im Kreis Gütersloh durch persönliche Ansprache zu einer Bewerbung motiviert werden konnten.

Die Preisträger sind:

  • 1999: Ulrich Krampe GmbH & Co., Langenberg
  • 2000: Alulux GmbH & Co., Verl
  • 2002: Nüßing GmbH, Verl
  • 2004: Timken GmbH, Halle (verliehen in 2005)
  • 2006: Wöstheinrich KG, Herzebrock-Clarholz
  • 2008: Pro Objekt Einrichtungen GmbH, Gütersloh
  • 2010: Großewinkelmann GmbH & Co. KG, Rietberg
  • 2012: Gerry Weber International AG, Halle
  • 2014: Paul Craemer GmbH, Herzebrock-Clarholz
  • 2016: Franz Wiltmann GmbH & Co. KG, Versmold/Peckeloh
  • 2018: Lazarus Networks GmbH, Gütersloh
  • 2023: Gottfried Epke Garten- und Landschaftsbau, Gütersloh (verliehen in 2024)

Die Preisträger zeigen mit ihren Mitarbeitenden in der gelebten Praxis, dass in Zeiten des immer härteren globalen Wettbewerbs sowohl theoretische Konzepte und die Alltagspraxis in Einklang zu bringen sind.

Der „Sozial-Oscar“ erreicht die gesetzten Ziele:

  • Die breite Berichterstattung in Zeitung, Rundfunk und Fernsehen macht deutlich, dass die „Sozial-Oscar“-Idee im Kreis Gütersloh angekommen ist, nämlich die Unternehmen zu finden und auszuzeichnen, die sich besonders für die Integration psychisch kranker und geistig behinderter Mitbürger in den Arbeitsmarkt engagiert hat.
  • Einige Unternehmen nahmen die Ausschreibung zum Anlass, sich über mögliche Beeinträchtigungen bei psychisch erkrankten Menschen zu informieren, mit dem Ziel, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen zu verbessern bzw. zu initiieren.
  • Die Anfragen zum „Sozial-Oscar“ aus verschiedenen Teilen der Bundesrepublik und einiger Stiftungen (z. B. der Bertelsmann-Stiftung) belegen, dass diese Idee über die Grenzen des Kreises Gütersloh hinaus als vorbildlich und nachahmenswert wahrgenommen wird.
  • Die bisherigen Preisträger haben den mit 5.000 Euro dotierten Preis stets für weitere sozial-integrative Maßnahmen eingesetzt, wie zum Beispiel in die Förderarbeit des integrativen Kindergartens oder die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für einen psychisch beeinträchtigten jungen Menschen.
  • Gemäß der Zielsetzung trägt insbesondere die Begehung der nominierten Bewerberfirmen dazu bei, die Vielfalt des Engagements zur beruflichen Eingliederung aufzudecken. Sie hilft aber auch, konkrete Unterstützungsbedarfe der Unternehmen zur Verbesserung der Eingliederungssituation zu erkennen, hier sei beispielsweise auf das Anliegen nach einer langfristig ansprechbaren Kontaktperson aus dem Hilfesystem hingewiesen.
  • Im Rahmen der Ausschreibung gelang es, Institutionen des Kreises Gütersloh wie den Unternehmerverband und die Kammern in die aktive Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachung der Preisvergabe einzubinden. Die Fortführung dieses Ansatzes trägt dazu bei, die soziale Verantwortung für behinderte Arbeitnehmer auf eine breitere Basis zu stellen.
  • Teilhabe am Erwerbsleben gehört zu den übergeordneten Zielen psychiatrischer Behandlung und Rehabilitation. Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, die Erwerbstätigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (§ 49 Abs. 1 SGB IX). Das Sozialgesetzbuch IX enthält allgemeine Regelungen über die Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Wie diese Rechte und Pflichten umzusetzen sind, welche Maßnahmen im Einzelfall hilfreich sein können, wird jedoch kaum erläutert. Der „Sozial-Oscar“ kann weiterhin im Sinne von „best practices“ Maßnahmen der unterschiedlichen Unternehmen transparent machen und praxistaugliche Ideen zur Nachahmung empfehlen.

Der „Sozial-Oscar“ hat sich bewährt. Die Preisträger bewiesen bisher, dass Integration planbar und erfolgreich wird, wenn man sich darum kümmert und sie als Ziel verfolgt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Wow! Nachricht aus dem All – Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 17. Januar

Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!

17. Januar: Wow! Nachricht aus dem All – Billie (Ava-Elizabeth Awe) ist gerade einmal elf Jahre alt und eifert schon fleißig ihrer Mutter nach. Die ist Astronautin und hat die Erde ganz wortwörtlich schon einmal weit hinter sich gelassen. Klar, dass Billie diesem inspirierenden Beispiel mit Begeisterung folgen möchte. Ebenfalls gerne den Blick in Richtung Sterne richtet Dino (Felix Nölle). Zusammen schrauben Billie und er an einem eigenen Radioteleskop – und sie fallen aus allen Wolken, als sie anscheinend wirklich Signale von Aliens aufschnappen. Nur so richtig glauben will ihnen zunächst niemand. Also machen die beiden alleine weiter und schleichen sich dabei auch auf das Gelände der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Sie schaffen es bis in ein Geheimlabor und stoßen dort auf unerklärliche Dinge. Doch zum Staunen bleibt nicht sonderlich viel Zeit, als Wachleute auftauchen und Billie und Dino sich verstecken müssen. Ehe sie sichs versehen, sitzen sie in einer Rakete, die sie tatsächlich in den Weltraum befördert…

ZUM KINOPROGRAMM UND ZUR TICKETBUCHUNG >>>

Fragen zum Kinobusprogramm richten Sie bitte an: Jutta Schmedt unter 05247/1690 + 0157/38165808.

Abfahrtszeiten:
  • 15.00 Uhr Greffen (Bushaltestelle Kolpingstraße)
  • 15.15 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • 15.25 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
Filmlänge: ca. 90 Minuten

Rückkehr:
  • ca. 17.55 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
  • ca. 18.10 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • ca. 18.25 Uhr Greffen(Bushaltestelle Kolpingstraße)
Preis-/Einlassinformationen:

Kinokarte inkl. Busfahrt 7,50 €. Mindestalter für die alleinige Teilnahme sind 6 Jahre. Bei jüngeren Kindern muss ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren, welcher ebenfalls ein Ticket benötigt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V.)

Plätze für den Architektentreff Kreis GT ausgebucht

Der Architektentreff, zu dem der Kreis Gütersloh für den 22. Januar eingeladen hat, ist ausgebucht. 120 Anmeldungen hat die Kreisverwaltung nach ihrer Einladung an Beteiligte aus der Architektenschaft und der Bauverwaltung erhalten. Damit ist die maximale Belegung für den Sitzungssaal im Kreishaus erreicht. Weitere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Saug- und Wischroboter – beim Wischen machen die meisten schlapp

Hartboden saugen viele Roboter gut. Auf Teppich und als Wischmopp überzeugt aber kaum einer. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest bei ihrer aktuellen Untersuchung von 13 Saugrobotern, davon neun mit Wischfunktion u.a. von Shark, Vorwerk und Samsung.

Auf Hartboden saugen alle überwiegend gründlich bis sehr gründlich. Teppichboden reinigen die meisten dagegen nur ausreichend, einer sogar nur mangelhaft. Vor allem kurze Tierhaare entfernten fünf Geräte hier besonders schlecht.

„Generell gilt: Handgeführte Akku- oder Bodensauger saugen vor allem Teppiche deutlich besser als selbstfahrende Roboter“, so Reiner Metzger von test.

Schlechte Noten verteilten die Tester auch für die Wischleistung. Nur einer ist gut. Zwei bekommen sogar ein Mangelhaft. Ein Grund dafür: Die Wischtücher werden ohne großen Druck über den Boden gezogen.

Etwa 20 bis 30 Minuten brauchen die Roboter im Test, um 20 Quadratmeter zu saugen oder zu wischen. Sie fahren nicht mehr stundenlang kreuz und quer wie vor ein paar Jahren, sondern wissen genau, wo sie ihre Bahn ziehen. Eingebaute Laser und teils auch Kameras zeichnen einen genauen Grundriss der Wohnung, nebst Möbeln. Manuell lassen sich zudem Sperrzonen einrichten, die der Roboter umfahren soll.

Aber wer die Geräte im Hinblick auf die Datensicherheit nicht über die Cloud des Anbieters betreiben möchte, dem bleiben nur sehr eingeschränkte Bedienmöglichkeiten.

Der Test Saug- und Wischroboter findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/saugroboter.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Haushaltsplan 2024: Kämmerer Stefan Volmering mahnt Stadtrat zur Sparsamkeit und regt stufenweise Erhöhungen der Hebesätze an!

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Kämmerer Stefan Volmering präsentieren den 689 Seiten umfassenden Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Kämmerer Stefan Volmering präsentieren den 689 Seiten umfassenden Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024.

Kämmerer Stefan Volmering präsentierte dem Rat der Stadt Harsewinkel in der zurückliegenden Ratssitzung den Haushaltsplanentwurf 2024. Die Ratsfraktionen haben nun Gelegenheit den Entwurf zu sichten, um dann in der Ratssitzung am 21. Februar 2024 darüber abzustimmen. Mit dem diesjährigen Haushaltsentwurf regt Stefan Volmering für die Jahre 2024 bis 2027 eine stufenweise Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A sowie der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer an.

Entwurf Haushaltsplan 2024 >>>

Haushaltsrede von Kämmerer Stefan Volmering >>>

Der städtische Haushalt 2024 weist erneut ein Defizit in Millionenhöhe auf, welches sich hauptsächlich auf nicht in Harsewinkel beeinflussbare Gründe, wie Preissteigerungen, gestiegene Personalkosten oder deutlich gestiegene Abgaben an den Kreis Gütersloh zurückführen lässt.

Kämmerer Stefan Volmering bringt die bereits 2023 angekündigten erforderlichen Steuererhöhungen in den Entwurf ein, die aufgrund der Mehrbelastungen durch Inflation und der Energiekrise 2023 zunächst zurückgestellt wurden. Wie der Kämmerer in seiner Haushaltsrede am Mittwoch unterstrich, sind im voraussichtlichen Minus von 11,62 Millionen Euro im Jahr 2024 sowie in den prognostizierten Defiziten für die nächsten Jahre, die stufenweise vorgesehenen Steuererhöhungen bereits berücksichtig. Ohne diese müsste man mit weitaus schlechteren Ergebnissen rechnen.

Die für landwirtschaftliche Flächen geltende Grundsteuer A soll laut Vorschlag von 230 auf 259 Prozent und die Grundsteuer B, die für bebaute private und gewerbliche Grundstücke gilt, soll von 260 auf 345 Prozent steigen. Inklusive der aktuellen Gebühren für Wasser, Abwasser und Restmüll könnte dies für den „durchschnittlichen“ Eigentümer eine Mehrbelastung von 117 Euro bedeuten. Stefan Volmering betonte hier allerdings, dass es sich im interkommunalen kreisweiten Vergleich in Harsewinkel günstig leben lässt. „Harsewinkel kommt mit diesen Abgaben selbst 2027 noch nicht da an, wo andere Kommunen jetzt schon stehen“, merkte er hinsichtlich der moderaten Anpassungen an, die in der gesamten Amtszeit von Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide die ersten Steuererhöhungen darstellen würden. Der Gewerbesteuersatz bleibt 2024 bei 370. In den Folgejahren soll dieser allerdings bis 2027 in Zehnerschritten auf 400 steigen.

Aufgrund der Abgaben an den Kreis GT sowie der fiktiven Hebesätze der Landesregierung NRW, die von den hiesigen Sätzen noch stark abweichen und als Hilfsmittel zur Umverteilung durch Schlüsselzuweisungen von steuerstarken zu steuerschwachen Kommunen dienen, bleiben je Euro lediglich 33 Cent in der Stadtkasse Harsewinkel. Um die Haushaltssituation zu verbessern, schlägt der Kämmerer ab 2024 diese Erhöhungen der Steuern vor, um die freiwilligen und verpflichtenden Leistungen als Stadt weiterhin erbringen zu können. Darüber hinaus appelliert er an die Ratsmitglieder, alle bereits geplanten Ausgaben noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und bei zukünftigen Anträgen zu berücksichtigen, dass die Zinsen allgemein wieder steigen und eine Haushaltsstütze durch Baugrundstücksverkäufe nicht eingeplant werden kann.

Nach Beratungen innerhalb der Fraktionen wird der Rat der Stadt Harsewinkel am 21. Februar den Haushalt 2024 gemeinsam diskutieren und verabschieden. Der komplette Entwurf sowie die begleitende Haushaltsplanrede inklusive detaillierter Erklärungen und Begründungen des Kämmerers sind im Haushaltsplanentwurf 2024 und in der dazugehörigen Haushaltsrede auf der Website der Stadtverwaltung zu finden und für jeden nachlesbar.