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ADAC Staubilanz: Deutlich mehr Stau als im Vorjahr!

ADAC Staubilanz 2023: Deutlich mehr Stau als 2022 aber noch immer weniger als vor der Corona-Pandemie (Bild: ADAC/Markus Hannich).
ADAC Staubilanz 2023: Deutlich mehr Stau als 2022 aber noch immer weniger als vor der Corona-Pandemie (Bild: ADAC/Markus Hannich).

Im vergangenen Jahr gab es auf den deutschen Autobahnen deutlich mehr Staus und stockenden Verkehr als im Jahr davor. Das Vor-Corona-Niveau aus dem Jahr 2019 wurde allerdings noch nicht erreicht. Das zeigt die ADAC Staubilanz für das Jahr 2023. Danach summierte sich die Dauer der Verkehrsstörungen auf insgesamt 427.000 Stunden. Im Vergleich zum Jahr 2022 (333.000 Stunden) waren es damit um knapp 30 Prozent mehr. Gleichwohl blieb das Staugeschehen 2023 noch ein ganzes Stück unter dem Niveau von 2019, als der ADAC rund 521.000 Staustunden erfasst hat.

Im Lauf des Jahres nahmen die Staustunden kontinuierlich zu. Von Januar 2023 an mit rund 20.000 Staustunden kletterte die Stauzeit bis sie mit jeweils rund 43.500 Staustunden in den Monaten Juli, August und September ihren Höhepunkt erreichten. Ab Oktober 2023 ging die Zahl der Staustunden wieder zurück.

Beim Monatsvergleich mit dem Vorjahr zeigt sich, dass der ADAC über das gesamte Jahr hinweg deutlich mehr Staustunden als 2022 registriert hat. Gegenüber 2019 war das Stauniveau im vergangenen Jahr zwar geringer, allerdings überstiegen die Staustunden im August bereits die Werte des Vergleichsmonats 2019. Im September und November 2023 blieb das Stauniveau nur geringfügig unter dem des Jahres 2019.

Staureichste Wochentage waren laut ADAC im vergangenen Jahr der Mittwoch und der Donnerstag mit jeweils durchschnittlich rund 1.500 Staustunden. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 war der Donnerstag mit knapp 1.200 Staustunden der staureichste Wochentag, im Jahr 2019 der Mittwoch mit rund 1.850 Staustunden.

Wie in den Vorjahren war das Staugeschehen 2023 montags deutlich geringer als an den anderen regulären Arbeitstagen. Noch niedriger war das Stauniveau nur noch an den Wochenenden.

Staureichster Tag des Jahres 2023 war mit dem 29. September ein Freitag mit insgesamt rund 2.400 Staustunden. Offensichtlich nutzten damals viele Autofahrer das bis zum Feiertag (3. Oktober) verlängerte Wochenende für einen Kurzurlaub. Kaum weniger Stau gab es am Freitag, 26. Mai 2023. An diesem Freitag vor dem Pfingstwochenende zählte der ADAC rund 2.300 Stunden Stau. Knapp dahinter auf dem dritten Rang rangiert Mittwoch, 17. Mai 2023, der Tag vor Christi Himmelfahrt, mit rund 2.250 Stunden Stau.

Insgesamt registrierte der ADAC im vergangenen Jahr 691 Staus mit einer Länge von 20 Kilometer und mehr (2022: 383). Der mit 56 km längste Stau ereignete sich auf der A 61 Mönchengladbach in Richtung Ludwigshafen zwischen Miel und dem Dreieck Nahetal am Freitag, 20. Januar, nach einem Wintereinbruch. Mit 54 km Länge landete der Stau auf der A 4 Görlitz Richtung Dresden zwischen Ludwigsdorf und Wilsdruff am Dienstag, 30. Mai 2023, auf dem zweiten Platz.

Das Bundesland mit den meisten Staus war wie in den Vorjahren mit knapp 34 Prozent Nordrhein-Westfalen. Auf Bayern entfielen 15 Prozent und auf Baden-Württemberg 10 Prozent. Die fünf ostdeutschen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kamen zusammen auf rund 10 Prozent der Staustunden, dabei hatte Brandenburg einen Anteil von 4 Prozent. Unter den überregionalen Autobahnen war die A 3 Stau-Spitzenreiter, gefolgt von der A 8 sowie der A 10, dem Berliner Ring.

Die Hoffnung, dass mit der Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 Pendler verstärkt vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und dies zu einer Dämpfung der morgendlichen und nachmittäglichen Stauspitzen führt, hat sich laut ADAC bislang nicht erfüllt. Über das gesamte Jahr 2023 war werktags sowohl die morgendliche als auch die nachmittägliche Stauspitze im Schnitt wieder ausgeprägter als 2022, was auf eine verstärkte Rückkehr an den Arbeitsplatz spricht. Für 2024 rechnet der ADAC mit steigendem Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen, was sich auch in den Stauzahlen niederschlagen dürfte. Eine nicht unerhebliche Rolle spielen dabei auch die Baustellen, die jedoch notwendig sind, um das teils marode Autobahnnetz zu modernisieren.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Einladung zur Gründung der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel – alle Eltern & Interessierte wilkommen!

(V. l.): Michaela Jenrich, Sebastian Wiefel-Smith und Kristina Litke wollen die Stadtschulpflegschaft Harsewinkel gründen und den Eltern der Schulkinder beim Rat der Stadt Harsewinkel mehr Gehör verschaffen.
(V. l.): Michaela Jenrich, Sebastian Wiefel-Smith und Kristina Litke wollen die Stadtschulpflegschaft Harsewinkel gründen und den Eltern der Schulkinder beim Rat der Stadt Harsewinkel mehr Gehör verschaffen.

An ALLE Eltern von schulpflichtigen Kindern in Harsewinkel.

Wir wollen als Eltern in Harsewinkel bei den anstehenden großen Veränderungen im Bereich Schulbau, Digitalisierung und Heterogenität der Schülerschaft uns bei den Entscheidungsträgern konstruktiv einbringen. Hierzu möchten wir eine Stadtschulpflegschaft gründen. Unser Ziel ist es, die Interessen und Anliegen der Eltern aller Schulen in Harsewinkel zu bündeln und zu vertreten. Wir sind überzeugt, dass eine Stadtschulpflegschaft die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht fördern und verbessern kann.

Wir laden Sie daher herzlich ein, an der Gründungsversammlung der Stadtschulpflegschaft am 29. Februar 2024 um 19 Uhr im Kulturort Wilhalm teilzunehmen.

Dort werden wir Idee vorstellen und die Satzung der Stadtschulpflegschaft beschließen und den Vorstand wählen. Wir würden uns freuen, wenn Sie an der Versammlung teilnehmen.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail (ssp-hsw@mail.de) mit, ob Sie an der Versammlung teilnehmen werden. Wir stehen Ihnen auch gerne für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Wir hoffen auf Ihr Interesse und Ihre Unterstützung für die Gründung einer Stadtschulpflegschaft in Harsewinkel.

 

(Textquelle: Michaela Jenrich)

Andreas Brickenkamp übernimmt im Sommer Fußball-Leitung von Stefan Wickern bei SW Marienfeld

Andreas Brickenkamp (links) und Stefan Wickern.
Andreas Brickenkamp (links) und Stefan Wickern.

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass im kommenden Sommer Andreas Brickenkamp die Fußball-Leitung von Stefan Wickern bei Schwarz-Weiß Marienfeld übernehmen wird. Bis dahin werden ab sofort beide gemeinsam aktiv sein werden, so dass der Übergang im Sommer nahtlos erfolgen kann.

Andreas Brickenkamp, auch bekannt als Andy, wird nicht nur als Fußball-Obmann fungieren, sondern auch das Passwesen und offizielle Angelegenheiten verantworten. Zusammen mit einem engagierten Team wird er weiter erfolgreich die Geschicke der Fußballabteilung lenken.

Maxi Markmann wird sich um die Spielorganisation und -ansetzungen kümmern. Christian Tiekmann wird die Finanzen der Fußballabteilung im Blick behalten. Henning Brinker wird weiter die Position des Teamchefs für die erste und zweite Mannschaft übernehmen und als Verbindungsmitglied zum Förderverein agieren.

Für die bevorstehende Rückrunde haben wir uns das Ziel gesetzt, mit beiden Teams eine erfolgreiche Saison zu spielen und möglichst weit oben in der Tabelle zu bleiben. Zur Sommerpause ist geplant, den Kader der ersten Mannschaft mit talentierten Spielern aus unserer eigenen Jugend zu verstärken. Einige Nachwuchsspieler nehmen bereits jetzt an den Trainingseinheiten teil.

Mittelfristig streben wir an, mit unserer ersten Mannschaft wieder in die Kreisliga A aufzusteigen. Andreas Brickenkamp betont: „Stefan hat in den letzten Jahren einen positiven Spirit in die Fußballabteilung gebracht, der auch außerhalb des Platzes spürbar ist. Diesen Weg wollen wir weitergehen, indem wir die Vernetzung aller Mannschaften, der Jugendabteilung – insbesondere zur A-Jugend und zu den Alten Herren, stärken.“

„Alle zusammen für einen Verein! Bei dem wir uns wohlfühlen und etwas bewegen können“, so das Ziel von Brickenkamp. Erste Ideen hat Andy bereits: Ob Patenschaften der Seniorenspieler in den Jugendteams, Unterstützung bei den diversen Jugendveranstaltungen oder das Übernehmen von Trainingseinheiten der Kinder und Jugendliche.

Schöne Nachrichten gibt es bereits: Zur Saison 24/25 soll im Verein eine neue dritte Mannschaft an den Start gehen. Andreas Brickenkamp erklärt: „Die Planungen laufen bereits auf Hochtouren. Die Spieler sind dabei, eine Mannschaft samt Trainer zusammenzustellen. Bis zur Sommerpause werden sie trainieren und Freundschaftsspiele absolvieren. Anschließend werden wir gemeinsam mit der Mannschaft entscheiden, ob wir sie zum Spielbetrieb anmelden.“

Die Zukunft von Schwarz-Weiß Marienfeld steht weiterhin im Zeichen des Aufschwungs!

 

(Text- und Bildquelle: Dennis Will/SW Marienfeld)

Verbraucherzentrale NRW: Wussten sie schon …, dass Beeren am besten solo wirken?

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Wussten Sie schon…, dass Beeren am besten solo wirken? – Egal ob im Smoothie, im Müsli oder als frischer Snack zwischendurch: die kleinen zuckerarmen Früchtchen werden für ihre gesundheitsförderlichen Eigenschaften gerne angepriesen. Zu Recht, denn die in Beeren oder Trauben enthaltenen Flavanole sind bioaktive Verbindungen und damit gesundheitlich wertvolle Inhaltsstoffe. Allerdings wirken diese nur dann in unserem Körper, wenn sie nicht mit dem flavanolabbauenden Enzym Polyphenoloxidase (PPO) zusammenkommen. Dieses Enzym steckt in 18 Obst-, Gemüse- und pflanzlichen Nahrungsprodukten, unter anderen in Bananen und Äpfeln, wie eine kürzlich erschienene kalifornische Studie im Fachjournal Food & Function zeigt. Wer also Beeren in einen Smoothie mit Bananen, Äpfeln oder Apfelsaft mixt, sorgt dafür, dass kaum Flavanole erhalten bleiben. Das gilt auch, wenn Beeren, Trauben oder Grüner Tee und PPO-haltige Lebensmittel kurz nacheinander verzehrt werden.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher: Um die wertvollen Flavanole zu erhalten, sollten Beeren im Morgenmüsli als Solokünstler zum Einsatz kommen. Apfel oder Banane sind dann als Nachmittagssnack ideal.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

RSK-Jury prämiert die schönsten Wagen & Fußgruppen des Harsewinkeler Rosensonntagsumzugs 2024

Die Vertreter der erstplatzierten Fußgruppen mit den Gratulanten: (v. l.) Christian Fechtelkord (RSK), Eunice Fátima Romeira Strake, Stephanie Vorjohann, Claudia Boekhoff und Michael Lindhorst (Volksbank Harsewinkel).
Die Vertreter der erstplatzierten Fußgruppen mit den Gratulanten: (v. l.) Christian Fechtelkord (RSK), Eunice Fátima Romeira Strake, Stephanie Vorjohann, Claudia Boekhoff und Michael Lindhorst (Volksbank Harsewinkel).

Unter dem Motto „ALLE UNTER EINER KAPPE“ organisierte das neugegründete Rosensonntagskomitee „RSK“ Stadt Harsewinkel von 2023 in diesem Jahr zum ersten Mal den Karneval und den Rosensonntagsumzug in der Mähdrescherstadt. In diesem ersten Jahr gab es bereits viele sichtbare und spürbare Verbesserungen und Veränderungen im Harsewinkeler Karneval. Der leibgewonnenen Tradition, die kreativsten und schönsten Wagen sowie Gruppen zu prämieren, blieb man treu. Aus diesem Grund kamen am Donnerstagabend noch einmal viele Teilnehmer des diesjährigen Rosensonntagsumzugs im Heimathaus zusammen, um die Gewinner auszuzeichnen und mit einem gemütlichen Beisammensein die Karnevalssession ausklingen zu lassen.

Marita Stadtmann, Gabi Fechtelkord, Michael Klävers und Agnes Kasselmann bildeten in diesem Jahr die RSK-Jury und bewerten die Fußgruppen und Karnevalswagen nach verschiedenen Kriterien wie Kreativität und Gestaltung, Thema und Umsetzung sowie Gesamteindruck und Temperament. Die jeweils in der Kategorie drei Bestplatzierten erhielten von den örtlichen Geldinstituten gespendete Geldpreise im Wert von 50 Euro bis 150 Euro, während die Viert- und Fünftplatzierten sich über Sachpreise freuen durften.

Den ersten Platz bei den Fußgruppen erreichten die temperamentvollen und völlig jecken „Mädchen aus Harsewinkel“, die mit ihrem Motto „Die goldenen Zeiten sind vorbei – Solarstrom vom Rathausdach“ für Begeisterung und viel Stimmung sorgten. Platz zwei ging an „die nimmersatten Raupen vom KVSL“, die als generationenübergreifende Fußgruppe für viele lächelnde Gesichter in Harsewinkels Straßen sorgte. Die spacigen, immer gut gelaunten und mitreißenden „Schützenmädels & Friends“ errangen mit ihrem Motto „Auf der Erde kriegen wir langsam einen Knall – drum hauen wir ab ins All“ den dritten Platz und viele Sympathien bei den Umzugsbesuchern aus nah und fern. Als Regionalleiter der Volksbank Harsewinkel ließ es sich Michael Lindhorst selbstverständlich nicht nehmen, den drei Gewinnergruppen die symbolischen Schecks persönlich zu überreichen.

Die besten Wagenbauer mit den Gratulanten: (v. l.) Reinhold Everding (RSK), Gregor Diederichs, Timo Kopietz, Samantha Landwehr (SPK), Steffen Petermann und Markus Söte.

Bei den Wagenbauern konnte der KVSL mit seinem prunkvollen Wagen zum karnevalistischen Jubiläum 3×11 Jahre unter dem Motto „Halleluja und Hurra – wir feiern 33 Jahr“ auch gleich noch den ersten Platz feiern. Die Landgemeinde Rheda erreichte mit dem Mottowagen „50 Jahre Wickie“ den zweiten Platz. Auf den dritten Platz wählte die Jury den Mottowagen der seit 30 Jahren teilnehmenden Seebären vom KV Lax, die wegen Dauerregen auf Harseewinkler Äckern und Wiesen mit ihrem Raddampfer auf große Karnevalsfahrt gingen. Die drei Gewinnergruppen durften sich darüber freuen, einen symbolischen Scheck aus den Händen von Samantha Landwehr von der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold entgegen nehmen zu dürfen.

Wenn es im nächsten Jahr am Rosensonntag wieder heißt „DE ÜMTOCH KÜMP“, dann wünscht sich das RSK „hoffentlich noch mehr Umzugsteilnehmer und insgesamt 50 Gruppen und Wagen“, gutes Wetter und eine ähnlich tolle Stimmung wie 2024.

HEUTE noch für das neue Jugendparlament Harsewinkel bewerben & als Interessensvertretung der Jugendlichen mitreden – YOU.PArticipate!

Harsewinkel gründet zum ersten Mal ein Jugendparlament. Seid dabei! Bewerbt euch jetzt als Kandidatin oder Kandidat! Hier gelangt ihr zum Online-Bewerbungsformular.

Ihr interessiert euch für das Jugendparlament? Die Jugendbeauftragte Angelina Meier zu Wickern hat euch hier einmal die wichtigsten Fragen übersichtlich zusammengestellt und über den Link gelangt man zum offiziellen Erklärvideo.

Was ist ein Jugendparlament? – Ein Jugendparlament ist eine Interessensvertretung von Jugendlichen. Auch in der Stadt Harsewinkel soll ein Jugendparlament (JuPa) gegründet werden. Durch die Arbeit im JuPa haben Jugendliche die Möglichkeit, sich sozial und politisch zu engagieren. Dabei können sie gemeinsam die Anliegen, Inte- ressen, Meinungen sowie mögliche Probleme Jugendlicher in Harsewinkel äußern und öffentlich kommunizieren.

Ihr als Mitglieder des JuPas baut gemeinsam eine starke Jugendvertretung in Harsewinkel, Marien- feld und Greffen auf und könnt auch nicht gewählten Jugendlichen eine Stimme und die Möglichkeit geben, sich in Projekte einzubringen und Ideen zu äußern. #YOU.PArticipiate

Welche Aufgaben hat das Jugendparlament? – Das Jugendparlament hat die Möglichkeit, sich für jugendrelevante Themen stark zu machen. Dabei können die Mitglieder des JuPas die Themenschwerpunkte gemeinsam festlegen. Ihr könnt euch beispielsweise für Veranstaltungs- und Kulturthemen sowie Aktivitäten oder Ausflüge speziell für Jugendliche einsetzen. Außerdem könnt ihr euch beispielsweise für Solidaritätsthemen oder Umweltthemen stark machen.

Angelina Meier zu Wickern ist die neue Jugendbeauftragte der Stadt Harsewinkel und kümmert sich um u. . das Jugendparlament.

Über die Empfehlungen der Vertretenden des Jugendparlamentes wird in den Sitzungen der jeweili- gen Ausschüsse und des Rates beraten. Das Jugendparlament kann außerdem volljährige Mitglieder des Jugendparlamentes benennen, die als beratende Mitglieder einen Sitz in den Fachausschüssen der Stadt Harsewinkel erhalten können.

Wie viele Mitglieder hat das Jugendparlament? – Das Harsewinkeler Jugendparlament wird aus bis zu 13 Mitgliedern bestehen. Geleitet wird das Ju- gendparlament von einer oder einem Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretenden. Diese bilden den Vorstand und werden in der ersten Sitzung des Jugendparlaments gewählt.

Wie viele Sitzungen finden im Jahr statt? – Es finden mindestens sechs Sitzungen im Jahr statt. Solltet ihr ein Projekt planen, welches mehr Zeit in Anspruch nimmt, könnt ihr euch auch öfters treffen. Dabei sind alle Sitzungen des Jugendparla- ments grundsätzlich öffentlich und finden außerhalb der Schulzeit statt.

Steht dem Jugendparlament Geld zur Verfügung? – Das Jugendparlament erhält jährlich ein Budget von 2.000 EUR. Das Geld könnt ihr für eure anste- henden Projekte nutzen.

Wie könnt ihr euch für das Jugendparlament als Kandidatin oder Kandidat aufstellen? – Alle Jugendlichen, die am 17.03.2024 (Ende des Zeitraums für die Online-Wahl) zwischen 12 und 21 Jahren sind und in der Stadt Harsewinkel wohnen, können sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Schule ihr geht, ob ihr bereits eine Ausbildung macht oder studiert. In der Zeit vom 13.02.2024 bis zum 25.02.2024 könnt ihr euch über das Online-Bewerbungsformular aufstellen. Den Link findet ihr hier auf der Seite.

Wann findet die Wahl statt und wie könnt ihr die Kandidierenden fürs JuPa wählen? – Die Wahl erfolgt online in der Zeit vom 04.03.2024 bis zum 17.03.2024. Die Zugangsdaten zur Wahl bekommt ihr vorab per Post zugesendet. Über den QR-Code gelangt ihr auf die Seite der Online- Wahl und könnt eure Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten abgeben.

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen: Alle Jugendlichen, die am 17.03.2024 (Ende des Zeit- raums für die Online-Wahl) zwischen 12 und 21 Jahren sind und in der Stadt Harsewinkel wohnen sind wahlberechtigt. Das Jugendparlament der Stadt Harsewinkel wird für zwei Jahre gewählt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Wann eine Gebühr für abgesagte Arzttermine rechtens ist

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Ob Patient:innen Ausfallhonorare zahlen müssen, hängt vor allem von der Art der Praxis ab – Eine Patientin aus Mönchengladbach staunte nicht schlecht, als sie an der Tür zur chirurgischen Praxis diesen Aushang las: „Bei kurzfristig oder gar nicht abgesagten Terminen halten wir uns das Recht vor, Ihnen keine weiteren Termine mehr zu vergeben.“ Weit verbreitet ist es, dass Arztpraxen den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen. Ist das zulässig? Ja, teilweise, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Gerichte haben dazu jedoch bislang nicht einheitlich geurteilt, so dass keine allgemein gültige Rechtsgrundlage existiert. Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind in bestimmten Fällen zulässig. Schwierig werden kann eine Absage, wenn Arztpraxen nur noch elektronisch oder per „Doctolib“ oder ähnlichen Apps erreichbar sind oder die Arztpraxis aufgrund des versäumten Termins keinen neuen Termin mehr vereinbaren möchte.

Wann ist ein Ausfallhonorar zulässig? Rechtlich gesehen handelt es sich beim Arzt-Patienten-Verhältnis um einen Behandlungsvertrag (§ 630a BGB). Dieser verpflichtet Ärzt:innen zur vereinbarten Behandlung und Patient:innen zur Bezahlung, falls die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt. Aus ärztlicher Sicht kann es den Praxisablauf erheblich durcheinanderbringen, wenn Patient:innen einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und nicht rechtzeitig absagen. In bestimmten Konstellationen dürfen Arztpraxen ein Ausfallhonorar für kurzfristig oder gar nicht abgesagte Termine verlangen. Entscheidend ist vor allem die Art der Praxisorganisation. Gerade sehr spezialisierte Praxen mit wochenlangen Wartezeiten auf neue Termine wie etwa die oben genannte Praxis für Gefäßchirurgie oder reine Bestellpraxen dürfen Ausfallhonorare berechnen. Das gleiche gilt für Eingriffe, die vorbereitet werden müssen oder für die besonderes Personal nötig ist, etwa bei ambulanten Operationen. Arztpraxen mit vollen Wartezimmern haben dagegen in der Regel keine Probleme, frei gewordene Termine neu zu besetzen.

Dürfen Arztpraxen überhaupt Patient:innen ablehnen? Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, aber nur, wenn kein Notfall ist vorliegt. Ärzt:innen mit Kassenzulassung brauchen jedoch einen triftigen Grund für die Behandlungsablehnung, denn sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Ein zulässiger Grund ist eine Überlastung der Praxis. Praxen mit Kassenzulassung müssen nicht über ihr Kassen-Soll hinaus Patienten annehmen. Ob allerdings ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Absage einen triftigen Grund darstellt, ist nicht geregelt. Aus Patientensicht gilt: Wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis schon längere Zeit bestand und es sich um eine einmalige kurzfristige Absage handelt, ist das anders zu bewerten als bei Neupatient:innen, die wiederholt unentschuldigt nicht erscheinen. Auch ein triftiger Grund wie eine kurzfristige akute Erkrankung sollte nicht zu einer Gebühr führen.

Was gilt, wenn die Praxis nicht erreichbar ist? Manche Praxen sind heutzutage schlecht telefonisch erreichbar, manche vergeben vor allem oder ausschließlich Online-Termine. Gerade ältere Patient:innen, die Online-Buchungssysteme wie „Doctolib“ oder anderes nicht nutzen können oder wollen, sind dann benachteiligt, sowohl bei der Terminanfrage als auch bei einer Absage. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, Arzttermine, die nicht wahrgenommen werden können, so früh wie möglich abzusagen, entweder telefonisch oder per E-Mail, Ist eine E-Mail nicht möglich, kann man Verwandte oder Freunde bitten, stellvertretend abzusagen. Wird eine Gebühr fällig, müssen nicht nur privat Versicherte, sondern auch gesetzlich versicherte Patient:innen diese selbst bezahlen. Die Krankenkassen kommen dafür nicht auf.

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu Ausfallhonoraren in Arztpraxen unter www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/node/13939

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Zehn Kommunen sind dabei: Kommunales Integrationsmanagement zieht Zwischenbilanz

Die Lenkungsgruppe des Kommunalen Integrationsmanagements bei einer Sitzung im November im Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Lenkungsgruppe des Kommunalen Integrationsmanagements bei einer Sitzung im November im Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Im Jahr 2022 waren es noch fünf Modellkommunen, welche am Prozess des Kommunalen Integrationsmanagements (kurz: KIM) beteiligt waren – Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Langenberg und Halle (Westf.) machten von Anfang an mit. 2023 kamen mit Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz, Schloß Holte-Stukenbrock, Harsewinkel und Verl fünf weitere Kommunen zum KIM-Programm hinzu. Zentral gesteuert wird die Umsetzung des ‚KIM‘ aus dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh.

Mit dem Start des KIMs in der jeweiligen Kommune ist der Arbeitsbeginn einer Case Managerin beziehungsweise eines Case Managers gemeint. Mit dem KIM-Programm erhielten ausgehend von der Gesamtkoordination durch das Kommunale Integrationszentrum des Kreises alle kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit, mindestens eine volle Case Management-Stelle für die Beratung, Begleitung von neuzugewanderten Menschen vor Ort einzurichten – in der eigenen Verwaltung oder über die freie Wohlfahrtspflege. Um den Bekanntheitsgrad zu steigern, wurden im Jahr 2023 unter anderem Flyer entwickelt, welche aktuell in neun Sprachen zur Verfügung stehen und bereits umfänglich eingesetzt werden.

Im Rahmen von KIM finden vor Ort in den Kommunen in regelmäßigen Abständen Konferenzen der in der Integrationsarbeit aktiven Institutionen statt. Kommune, Wohlfahrtspflege, Schulen, Beratungsstellen und weitere tauschen sich aus, beraten anhand von Einzelfällen und decken strukturelle Problemlagen auf.

Gebündelt wird diese aktive Arbeit vor Ort in verschiedenen themenbezogenen Facharbeitsgruppen und der Lenkungsgruppe. Die Lenkungsgruppe ist das oberste Gremium des KIM-Programms im Kreis Gütersloh. Geleitet von Kreisdirektorin Susanne Koch berät das Gremium aus Entscheidungsträgerinnen und -trägern der Kommunen, Wohlfahrt, Arbeitsverwaltung und anderer Bundesbehörden konsensual und lösungsorientiert über die sich aus dem KIM-Prozess vor Ort ergebenden Themen und Herausforderungen. Erste Ergebnisse konnten der Lenkungsgruppe dabei schon vorgestellt werden. Darunter zählen unter anderem die Übersetzung des Antrags für den elektronischen Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und eine Fachtagung zum Thema Sprachvermittlung. Weitere Ideen, Lösungs- und Umsetzungsvorschläge befinden sich derzeit in Bearbeitung. Der Kreis Gütersloh und seine Mitstreitenden freuen sich auf die weitere konstruktive und sich fortentwickelnde Arbeit dieses umfangreichen Programms.

Zum Thema: Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW) – KIM ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Es besteht organisatorisch aus drei Bausteinen:

  1. Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead). Im Kreis Gütersloh ist das das Kommunale Integrationszentrum des Kreises beziehungsweise der Stadt Gütersloh.
  2. Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management/Fallmanagement für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements einzurichten. Im Kreis Gütersloh ist dies in den Kommunen sowie bei den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege angesiedelt.
  3. Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

Das KIM wird im Kreis Gütersloh seit 2021 in Kooperation mit zehn kreisangehörigen Kommunen und diversen Akteuren der Integrationsarbeit aus dem gesamten Kreisgebiet umgesetzt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Presbyteriumswahl 2024 – hohe Wahlbeteiligung in Harsewinkel & Marienfeld

Diakonin Simone Hansen und Pfarrer Jörg Eulenstein bei den Vorbereitungen der diesjährigen Presbyteriumswahl.
Diakonin Simone Hansen und Pfarrer Jörg Eulenstein bei den Vorbereitungen der diesjährigen Presbyteriumswahl.

Am Sonntag, den 18. Februar, fanden in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Harsewinkel die Wahlen zum Presbyterium statt und die 3486 Gemeindemitglieder wählten aus 15 Kandidatinnen und Kandidaten einen zehnköpfigen Kirchenvorstand. Wahlberechtigt waren auch diesmal alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren und der Wahlgang war in der Christuskirche Marienfeld in der Zeit von 10 bis 12 Uhr sowie in der Martin-Luther-Kirche Harsewinkel von 11 bis 15 Uhr möglich.

Die Wahlbeteiligung lag mit 394 abgegebenen Stimmzetteln bei 12,8 %. Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist das ein guter Wert, der davon zeugt, dass die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Harsewinkel eine aktive Gemeinde ist.

Mit dem Abschluss der öffentlichen Auszählung, die selbstverständlich auch unter Berücksichtigung aller Briefwahleingänge am Sonntagnachmittag in der Martin-Luther-Kirche stattfand, konnte mit Florian Bernitt, Katja Brune, Peter Engels, Nicole Fedeler, Evelina Pietsch, Sonja Twiefel, Bernd Wenderoth, Theo Voogdt, Petra Westbeld und Willi Witwer das neue Presbyterium bekannt gegeben werden.

Diakonin Simone Hansen und Pfarrer Jörg Eulenstein freuen sich die relativ hohe Wahlbeteiligung und sie freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit den gewählten Gemeindemitgliedern.

TÜV-Verband begrüßt Einigung zum Recht auf Reparatur

Verbraucher:innen soll es künftig leichter gemacht werden, defekte Produkte reparieren zu lassen. EU einigt sich auf ein Recht auf Reparatur. Unabhängige Prüfstellen können entscheidenden Beitrag zur Umsetzung leisten.

Auf EU-Ebene soll das sogenannte Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen eingeführt werden. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Handys, Kühlschränke oder Staubsauger diese künftig reparieren müssen. „Mit der erzielten Einigung trifft Europa eine klare Entscheidung für die Reparatur und gegen die Wegwerfgesellschaft“, sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. „Die Erleichterung der Reparatur defekter Produkte fördert nicht nur die Langlebigkeit von Produkten und unterstützt Verbraucher beim nachhaltigen Konsum, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze, vermeidet Abfall und reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen.“

Die Einführung eines Rechts auf Reparatur für eine breitere Palette von so genannter weißer Ware wie Kühlschränken, Staubsaugern und sogar für typische Alltagsgeräte wie Handys ist ein bedeutender Schritt, um die Langlebigkeit von Produkten zu verbessern. Wenn Geräte innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputtgehen, soll künftig eine Reparatur der Standard sein. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher:innen ein neues Gerät bekommen. Für bestimmte Geräte soll das Recht auch nach Ablauf der Garantie weiter bestehen bleiben, solange eine Reparatur möglich ist. Der TÜV-Verband empfiehlt, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf weitere Produkte auszuweiten, um einen umfassenderen Beitrag zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Noch sind einige Produkte wie Kopfhörer und Möbel von den neuen Anforderungen ausgenommen.

Laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen, unterstützt eine breite Mehrheit der Verbraucher:innen das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Allerdings sind nur wenige mit den Plänen vertraut. Entscheidend ist nun, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Die Einigung sieht vor, dass sich Verbraucher:innen für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Reparaturen sollten aber nicht nur von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler, sondern auch von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Auf diese Weise wird das Angebot an verfügbaren Werkstätten vergrößert und der Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt gefördert. „Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen“, sagt Petrich. „Entsprechende Zertifikate können Verbraucher:innen als wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt dienen.“ Auch hier geben laut Umfrage fast vier von fünf Verbraucher:innen (79 Prozent) an, dass ihnen die Zertifizierung einer Werkstatt wichtig ist, wenn sie diese mit einer Reparatur beauftragen.

Prüfzeichen erleichtern Kaufentscheidungen – Auch Prüfzeichen („Ready to Repair“) können Verbraucher:innen Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit erleichtern. „Produkte, die mit einem Prüfzeichen versehen sind, müssen spezifische Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel den einfachen Austausch von Komponenten, garantierte Software-Updates und die Vorhaltung von Ersatzteilen“, sagt Petrich.

Weitere Informationen unter: https://www.tuev-verband.de/studien/sustainability-studie-2023

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)