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Internationales Frauenfest am Dammanns Hof am 8. März 2024

Organisieren und gestalten gemeinsam das Internationale Frauenfest: Reyhan Erfidan (AWO Gemeinwesenarbeit, hinten 4.v.l.), Marina Schomburg (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, hinten 5.v.l.) und zahlreiche Frauen vom Dammanns Hof (Foto: Stadt Harsewinkel).
Organisieren und gestalten gemeinsam das Internationale Frauenfest: Reyhan Erfidan (AWO Gemeinwesenarbeit, hinten 4.v.l.), Marina Schomburg (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, hinten 5.v.l.) und zahlreiche Frauen vom Dammanns Hof (Foto: Stadt Harsewinkel).

Die Gleichstellungbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg, und die AWO Gemeinwesenarbeit laden am Freitag, 8. März 2024 ab 15 Uhr wieder zum internationalen Frauenfest ins Gemeinschaftshaus Dammanns Hof ein.  

Eingeladen sind Frauen aller Nationalitäten und jeden Alters, Harsewinkelerinnen und neu zugewanderte Frauen gleichermaßen. „Das internationale Frauenfest ist eine großartige Gelegenheit, Frauen aus verschiedenen Ländern und Kulturen zusammenzubringen, sich kennenzulernen und gemeinsam ihre Interessen und Ziele zu feiern“, sagt Maria Schomburg. Für das leibliche Wohl ist mit einem internationalen Buffett gesorgt, für Unterhaltung sorgen eine Frauentanzgruppe und eine Bauchtänzerin. Zudem gibt es eine Tombola, Gesang und Musik. Kinder werden bei Bedarf vor Ort betreut.

„Unser Frauenfest hat sich in den letzten Jahren als Treffpunkt für Jung und Alt etabliert und ist eigentlich eine Veranstaltung von Harsewinkeler Frauen für Harsewinkeler Frauen“, resümiert Reyhan Erfidan von der AWO Gemeinwesenarbeit in Harsewinkel. „Zahlreiche Frauen bringen sich bei der Organisation und Vorbereitung mit ein – sei es bei der Dekoration der Tische oder der Zubereitung des kulinarischen Angebotes –  und wirken aktiv mit kreativen Darbietungen am Programm mit. Diese Art der Gemeinschaft ist es, was das Frauenfest ausmacht.“ 

Trotz aller Freude, Musik, Tanz und Geselligkeit soll das Internationale Frauenfest unter dem Motto „Frauen leben Vielfalt hier und anderswo“ auch auf Benachteiligungen von Frauen aufmerksam machen. Trotz allem Engagements leiden Frauen bis heute an Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen in Deutschland und weltweit.

Das internationale Frauenfest ist der Auftakt von mehreren Veranstaltungen zum internationalen Frauentag, der jährlich am 8. März gefeiert wird. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg, organisiert mit unterschiedlichen Kooperationspartnern und vielen Helfenden ein vielfältiges Programm, das von März bis Juni Veranstaltungen zu Frauenthemen bietet. Detaillierte Infos zum Programm und den Angeboten finden Interessierte in der Infobroschüre der Gleichstellungsstelle der Stadt Harsewinkel. Der Flyer liegt im Rathaus, in den Schulen und Familienzentren aus. Zudem steht er auf der Website der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de zum Download zur Verfügung.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

MUSIC MEETS LIONS CLUB: Benefizkonzert mit dem Marienfelder Blasorchester

Benefizkonzert mit dem Marienfelder Blasorchester und Jazzpianist Bernhard Auge am 9. März! MUSIC MEETS LIONS CLUB in der Klosterpforte Marienfeld. Eintritt 15 Euro – weitere Spenden für den Tierpark Olderdissen und die Aktion Lichtblicke sind erwünscht!

KinderBibelTag der evangelischen Kirchengemeinde Harsewinkel

Die evangelische Kirchengemeinde in Harsewinkel lädt am kommenden Samstag, 9. März, zum nächsten KinderBibelTag ein.

Eingeladen sind alle Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren. Der Kinderbibeltag beginnt um 10 Uhr in der Martin-Luther-Kirche Harsewinkel und endet um 13 Uhr. Das Thema lautet: „Wie bist Du, Gott?“. Kreativ und spielerisch werden die Kinder sich mit Gottes Beschreibungen befassen.

Dabei werden die Kinder vom KiGoDi-Helferkreis-Team begleitet. Wie immer wird es beim Kinderbibeltag ein großes Frühstück geben.

Der KinderBibelTag ist grundsätzlich kostenfrei! Freiwillige Beträge sind herzlich willkommen. Weitere Informationen erteilt Pfr. Jörg Eulenstein.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Haushaltsverabschiedung Kreis GT: 5,4 Millionen Euro weniger Kreisumlage

Kreistagssitzung mit Politikerinnen und Politikern des Kreistags (Foto: Kreis Gütersloh).
Kreistagssitzung mit Politikerinnen und Politikern des Kreistags (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Kreistagspolitikerinnen und -politiker haben am Montag, 4. März, den Haushalt 2024 mehrheitlich beschlossen. Gegenüber dem Entwurf, der im November eingebracht worden war, haben sich in der Zwischenzeit Verbesserungen von rund 5,4 Millionen Euro ergeben, die der Kämmerer Andreas Poppenborg einsetzt, um die allgemeine Kreisumlage entsprechend zu senken. So muss zum Beispiel die Stadt Gütersloh als größter Einzahler 1,4 Millionen weniger allgemeine Kreisumlage zahlen (70,4 statt 71,8 Millionen Euro) und Verl als zweitgrößter 700.000 Euro weniger (32,3 statt 33 Millionen Euro). Die Gesamtaufwendungen des Kreises Gütersloh belaufen sich im Haushaltsjahr 2024 auf rund 789,6 Millionen Euro (2023: 724,5 Millionen).

Der größte Posten in den Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Haushalts ist der Posten Flüchtlingshilfe. Ende 2023 kam der Bewilligungsbescheid, dass Land und Bund dem Kreis rund 5,1 Millionen Euro auszahlen. 1,7 Millionen flossen in den Jahresabschluss 2023, 3,4 nutzt der Kämmerer, um die Kreisumlage 2024 zu senken. Gesunken ist in der Zwischenzeit die Landschaftsumlage, also die Summe, die der Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe überweisen muss. Der Hebesatz beträgt 17,35 Prozentpunkte, geplant waren zuvor 17,55. Dadurch sinkt die Umlage um 1,6 Millionen Euro auf 138,45 Millionen Euro gegenüber dem Entwurf. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landschaftsumlage gegenüber dem Vorjahr um 9,4 Millionen Euro beziehungsweise 7,29 Prozent gestiegen ist. Der Hebesatz lag im vergangenen Jahr bei 16,2 Prozentpunkten. Drittgrößter Posten sind die Personalkosten, die 1,1 Millionen Euro niedriger ausfallen als kalkuliert. Dass aber nur, weil die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes erst später auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden als gedacht.

Eine halbe Million Euro mehr muss der Kreis in seine Gebäudewirtschaft investieren: Am 1996/1997 bezogenen Kreishaus Gütersloh stehen Reparaturen an. So muss unter anderem das Dach des Gebäudes der Abteilung Straßenverkehr saniert und der Serverraum besser gegen Hochwasser geschützt werden. Um Weihnachten liefen auch am Kreishaus Gütersloh die Pumpen. Im Zuge einer Neuausschreibung bei der Gebäudereinigung für die kreiseigenen Schulen ist es auch in diesem Bereich zu Mehrkosten gekommen. Und wie die Privathaushalte muss auch der Kreis einkalkulieren, dass die Bezugspreise für Gas steigen, weil die Umsatzsteuer von den reduzierten 7 Prozent wieder auf 19 angehoben ist und die CO2-Umlage steigt.

Im Bereich der Jugendhilfeumlage – die von den zehn Kommunen aufgebracht wird, für die der Kreis die Aufgaben des Jugendamts übernimmt – kommt es gegenüber dem Entwurf zu Mehrausgaben von etwas über 200.000 Euro. Das meiste Geld entfällt dabei auf die Förderung der Jugendwerkstatt sowie die Förderung der Erziehungsberatungsstellen beziehungsweise der Familienzentren.

Für das Haushaltsjahr 2025 zeichnen sich bereits jetzt Belastungen ab: Die 5,1 Millionen Euro, die der Kreis Gütersloh zur Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten erhalten hat, waren einmalige Zuschüsse seitens des Landes und des Bundes. Die Kosten laufen weiter, die Zuschüsse voraussichtlich nicht.

Steigen wird in den nächsten Jahren die Zinsbelastung: Der Kreis Gütersloh investiert kräftig, unter anderem in Schulen, das Bevölkerungsschutzzentrum, die neue Regionalstelle in Halle (Westf.) und neue Rettungswachen. Über 38 Millionen Euro investiert der Kreis in diesem Jahr, darunter 19 Millionen im Hoch- und 5,2 Millionen Euro im Tiefbau. Der Gesamtschuldenstand wird am 31. Dezember dieses Jahres voraussichtlich 107,5 Millionen Euro betragen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

TÜV-Verband: Cannabis-Legalisierung darf Verkehrssicherheit nicht gefährden

TÜV-Verband zur geplanten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung am 21. Februar 2024 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Vorgeschlagene Änderungen erwecken den Eindruck, dass Gefährdungen durch Cannabis am Steuer bewusst in Kauf genommen werden. Bestehende Regelungen haben sich bewährt.

Im Zusammenhang mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis plant die Ampelkoalition auch eine Angleichung der Regelungen zur allgemeinen Fahreignung für Alkohol- und Cannabiskonsument:innen. Unter anderem soll eine MPU künftig erst bei wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr angeordnet werden können. Fest steht, dass die Alkoholregelung nicht auf Cannabis übertragbar ist. Der TÜV-Verband sieht eine eklatante Gefährdung der Verkehrssicherheit. Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband, kommentiert die geplanten Änderungen:

„Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein essenzielles Gut, das nicht durch übereilte Gesetzesänderungen gefährdet werden darf. Sollte die Überprüfung der Fahreignung in Zukunft erst nach wiederholten Cannabisfahrten erfolgen, nehmen viele ungeeignete Fahrer weiterhin am Straßenverkehr teil. Ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, würden sie damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Stattdessen liegt es in unserer Verantwortung, Lösungen zu finden, die eine angemessene Balance zwischen gesellschaftlichen Veränderungen und der Gewährleistung einer sicheren Mobilität ermöglichen. Der Schutz von Leib und Leben der Vielen wiegt schwerer als die individuelle Freiheit des Einzelnen, Cannabis konsumieren zu dürfen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren.“

Legalisierung von Cannabis darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren – „Rauschfahrten gehören zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Daher lehnen wir den Vorschlag, eine Überprüfung der Fahreignung erst nach wiederholten polizeilich festgestellten Cannabisfahrten anzuordnen, ausdrücklich ab. Es darf keinen ‚Freischuss‘ für Verkehrsgefährder geben! Insbesondere in sensiblen Bereichen wie bei Fahranfängern und Gefahrguttransporten sollte ohnehin ein absolutes Cannabisverbot gelten, das bisher nicht thematisiert wurde.“

Fachgesellschaften lehnen die Änderungen ab – Der TÜV-Verband verweist zudem auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. (DGVM) vom Februar 2024, in der vor der geplanten Änderung von § 13a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Änderungen der Anlage 4 gewarnt wird. Diese Änderungen hätten nach Auffassung der Fachgesellschaften unter anderem zur Folge, dass auch regelmäßige Cannabiskonsument:innen, so lange nicht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten, bis sie mindestens zweimal „erwischt“ worden sind. Ersttäter mit einer sehr hohen Konzentration von z.B. 50 ng THC /ml Blutserum oder Kraftfahrer:innen, die unter der Wirkung eines gefährlichen Mischkonsums von Alkohol und Cannabis mit bis zu 1,09 Promille BAK und z.B. 10 ng THC/ml Blutserum ein Kraftfahrzeug geführt haben, würden nicht nur als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten. Auch eine erneute Überprüfung der Fahreignung würde nicht erfolgen.

Grenzwerte auch bei schweren Alkoholfahrten absenken – „Für mehr Verkehrssicherheit brauchen wir niedrige Grenzwerte. Mit der Idee einer Grenzwerterhöhung bei Cannabis sendet die Ampelkoalition ein völlig falsches Signal an die Autofahrer. Statt die Grenzwerte für Cannabis am Steuer zu senken, sollten die Regeln für Alkohol am Steuer verschärft werden. Wir fordern seit Jahren, den Alkoholpromillewert zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung von 1,6 auf 1,1 Promille zu reduzieren. Diese Maßnahme würde einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten, denn ab 1,1 Promille gelten Fahrende als absolut fahruntüchtig. Auch hier ist ein ‚Freischuss‘ ebenso wenig mit der Vision Zero zu vereinbaren wie bei Cannabiskonsumenten, wenn entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden.“

Weitere Informationen unter: www.tuev-verband.de/positionspapiere/cannabis-im-strassenverkehr

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

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Mitgliederversammlung des Kolpingorchesters Harsewinkel

(V.l.n.r.): Martin Hawlas, Jens Volbracht, Joschua Jennen, Jan Godesaer, Ronja Czech, Thorsten Vorjohann, Franziska Schneider, Rainer Heither und Daniel Thüte.
(V.l.n.r.): Martin Hawlas, Jens Volbracht, Joschua Jennen, Jan Godesaer, Ronja Czech, Thorsten Vorjohann, Franziska Schneider, Rainer Heither und Daniel Thüte.

Mitte Februar trafen sich rund 60 Musikerinnen und Musiker zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Kolpingorchesters Harsewinkel im Heimathaus. Neben den aktiven Musikerinnen und Musikern konnte der 1. Vorsitzende Thorsten Vorjohann an diesem Abend auch einige passive Mitglieder sowie Vertreterinnen der Kolpingfamilie Harsewinkel begrüßen.

Die Versammlung begann mit einem Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr, dessen Highlight das Frühjahrskonzert in der Mehrzweckhalle war. Neben den anschließenden Vorstandswahlen, gab es auch feierliche Momente. Während der Versammlung konnten gleich zwei Musiker für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein beglückwünscht werden. Daniel Thüte blickt auf eine 25-jährige aktive Mitgliedschaft im Verein zurück. Für 50-jährige aktive Mitgliedschaft im Orchester wurde Martin Hawlas geehrt. Ronja Czech (Querflöte), Franziska Schneider (Flügelhorn), Stefanie Vorderwülbecke (Klarinette) und Rainer Heither (Posaune) wurden einstimmig als neue Mitglieder im Verein aufgenommen.

Die anschließenden Vorstandswahlen liefen problemlos. Jens Volbracht wurde als 2. Vorsitzender wiedergewählt. Auch der Kassierer Jan Godesaer wurde in seinem Amt bestätigt, ebenso der 2. Notenwart Joschua Jennen. Als weitere Beisitzerinnen wurden Sophia Krieft und Nicola Kopietz für den Vereinsausschuss gewählt. Stefanie Vorjohann unterstützt ab sofort den Freizeitausschuss. Für das kommende Jahr wurde Heike Grothues als weitere Kassenprüferin gewählt.

Im aktuellen Jahr stehen für die Musikerinnen und Musiker, neben einigen neuen Terminen, viele bewährte Auftritte, beispielsweise auf den Schützenfesten in der Region, an. Daneben werden die Planungen für das kommende Jahr, in dem das Orchester sein 75-jähriges Jubiläum feiern wird, auf Hochtouren laufen.

 

(Text- und Bildquelle: Christina Fölling/Kolpingorchester Harsewinkel)

Haushaltsplan Harsewinkel 2024: Stadtrat verabschiedet den von Kämmerer Stefan Volmering vorgelegten Haushaltsentwurf inklusive Steuererhöhungen

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Kämmerer Stefan Volmering präsentieren den 689 Seiten umfassenden Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Kämmerer Stefan Volmering präsentierten den Ratsmitgliedern im Januar den 689 Seiten umfassenden Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024.

Der vom Kämmerer Stefan Volmering vorgelegte Haushaltsplan 2024 wurde vom Rat am 21. Februar 2024 verabschiedet. Der Haushalt sieht in den Jahren 2024 bis 2027 teils stufenweise Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer vor.

Die eingeplanten Erträge aus den Kommunalabgaben, Gemeinschaftssteuern sowie Zuwendungen und Zuschüssen Dritter reichen jedoch nicht aus, um die prognostizierten Aufwendungen für die pflichtigen und freiwilligen kommunalen Leistungen zu finanzieren. Die Planjahre 2024 bis 2027 schließen deshalb jeweils mit negativen Planergebnissen zu Lasten der Ausgleichsrücklage ab.

Haushaltsplan 2024 >>>

Haushaltsrede von Kämmerer Stefan Volmering >>>


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(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Geistliche Musik zur Passionszeit mit dem Titel „Kreuz – Licht – Weg“ in der Abteikirche St. Marien in Marienfeld

Am Sonntag, dem 10. März 24 um 16.30 Uhr, findet in der ehem. Abteikirche St. Marien eine Geistliche Musik zur Passionszeit mit dem Titel „Kreuz – Licht – Weg“ statt. Das Ensemble „La Cimanesca“ aus Hamburg, bestehend aus vier Musiker:innen, die sich aus Leidenschaft für die Musik der Renaissance und des Barocks zusammengefunden haben, gestaltet ein Programm, das den Passionsweg mit Musik aus 200 Jahren Musikgeschichte nachempfindet: Von Rom 1550 bis Hamburg 1750 erklingen Werke der Renaissance, des Früh- und Hochbarock von italienischen und deutschen Komponisten wie Giovanni Pierluigi da Palestrina, Heinrich Schütz, Johann Hermann Schein oder Johann Sebastian Bach. Von der Dunkelheit ins Licht führt der Weg und verbindet mit Werken wie Bachs Arie „Kreuz und Kronen sind verbunden“ auf der einen und Palestrinas Hymnus „Christe qui lux es et dies“ auf der anderen Seite Leid mit Hoffnung. Dabei erklingt die Musik in immer anderen Klangfarben, da die Musiker immer wieder in unterschiedlichen Instrumentenkombinationen (versch. Blockflöten, das seltene Blasinstrument Zink, Barockvioline, Sopranstimme, Cembalo, Viola da Gamba) agieren. Das Konzert veranstaltet die Kirchengemeinde in Kooperation mit der Stadt Harsewinkel. Der Eintritt beträgt 8 € (ermäßigt 6 €).

 

Verbraucherzentrale NRW: Konsumieren will gelernt sein

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Konsumieren will gelernt sein – Verbraucherzentralen präsentieren vielseitiges Angebot zur schulischen Verbraucherbildung.

Kinder und Jugendliche treffen jeden Tag Entscheidungen in der Rolle von Verbraucher:innen – sei es im Supermarkt, beim Onlineshopping oder beim Nutzen digitaler Angebote. In der Schule kämen verbraucherrelevante Themen jedoch oft zu kurz, so die Mehrheit der Befragten einer Umfrage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) aus dem Jahr 2023. Dagegen steuert das breite Angebot lebensnaher Materialien und Formate, das die Verbraucherzentralen und der vzbv vom 20. bis 24. Februar auf der didacta in Köln präsentieren.

Verbraucherbildung, also die Vermittlung dessen, wie man gute Entscheidungen im Konsumalltag trifft, finde bisher kaum oder zu wenig an Schulen statt – so sah es zumindest die Mehrheit einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aus dem Jahr 2023. Vor allem der Umgang mit Geld und Versicherungen komme nach Meinung der Befragten in der Schule noch zu kurz. Aber auch die Themen Ernährung und Gesundheit, Umweltschutz und fairer Handel, sowie Handy- und Internetnutzung würden noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Mit vielfältigen Selbstlern- und Unterrichtsmaterialien, Workshops mit Expert:innen oder Fortbildungen für Multiplikator:innen wollen die Verbraucherzentralen Lernende und Lehrende an Schulen, Kitas und anderen Bildungseinrichtungen gezielt bei verbraucherrelevanten Themen unterstützen. Die interaktiven Bildungsangebote verfolgen durch Abwechslung und ansprechende Aufbereitung das Ziel, ein „Aha-Erlebnis“ bei Kindern und Jugendlichen zu schaffen – eine enorm wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines Verbraucherbewusstseins bereits in jungen Jahren. Zu allen Angeboten der Verbraucherbildung werden umfangreiche Informationen an Stand B 026 (Halle 7.1) gegeben. Dort besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit Expert:innen zur schulischen Verbraucherbildung auszutauschen und an praktischen Beispielen Wissenswertes zu unseren Angeboten zu erfahren.

Weiterführende Infos und Links: Alle Informationen zu den Bildungsangeboten der Verbraucherzentrale NRW gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/bildung + Mehr zur Umfrage zu Verbraucherthemen in der Schule: www.vzbv.de/pressemitteilungen/verbraucherumfrage-finanzbildung-schulen-reicht-nicht-aus.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)