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Verbraucherzentrale NRW: Wussten Sie schon …, dass nicht verbrauchtes Prepaid-Guthaben ausgezahlt werden muss?

© VZ NRW/adpic
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Für viele stellen Prepaid-Tarife eine attraktive Alternative zu klassischen Handyverträgen mit Laufzeit dar: keine Mindestvertragslaufzeit und nur zahlen, was man verbraucht. Wenn man jedoch sein Guthaben länger nicht nutzt oder auflädt, kann es passieren, dass der Anbieter die Kündigung ausspricht. Das ist unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist rechtlich zwar in Ordnung, da das Kündigungsrecht für beide Seiten gilt, bedeutet jedoch nicht, dass noch vorhandenes Guthaben rasch verbraucht werden muss oder gar verfällt. „Wer eine Prepaid-Karte nutzt, hat bei Vertragsende einen Anspruch auf gebührenfreie Auszahlung des nicht verbrauchten Guthabens“, erläutert Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, nach der der Anbieter die Guthabenauszahlung erst verweigern darf.“ Um sich das Restguthaben auszahlen zu lassen, hilft der kostenlose Musterbrief der Verbraucherzentralen.

Musterbrief Erstattung von Prepaid-Guthaben: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-03/Musterbrief_Prepaid-Restguthaben%20auszahlen%20lassen.pdf

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Amtsblatt Nr. 4 / 2024: Öffentliche Bekanntmachungen zur Haushaltssatzung & Wirtschaftspläne des Wasserwerks 2024 einsehbar

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 4 / 2024 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zur Haushaltssatzung 2024 und die Wirtschaftspläne des Wasserwerks der Stadt Harsewinkel thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Stiftung Warentest: Buggys – Wenig Komfort und Schadstoffprobleme

Für Eltern sind Buggys praktisch: Sie sind leicht, lassen sich platzsparend zusammenklappen und handlich transportieren. Doch die kleinen Passagiere fahren in vielen Buggys recht unbequem. Von zwölf Modellen im aktuellen Test der Stiftung Warentest sind nur drei gut. Sechs sind mit Schadstoffen belastet. Fünf davon so stark, dass sie nur mangelhaft abschneiden. Etliche Wagen sind wenig kindgerecht gestaltet.

Einige Buggy-Anbieter im Test verwenden Stoffe, die mit Fluorverbindungen imprägniert sind. Diese konnten die Expertinnen und Experten in den Sitzbezügen mit einem neuen Analyseverfahren nachweisen. In den Sitzbezügen von fünf Buggys fanden sich sehr hohe Mengen des verbotenen Fluortelomeralkohols 8:2 FTOH. Sie sind damit mangelhaft. Das Schadstoffurteil Ausreichend bekommt ein weiteres Modell, weil es im Sonnenverdeck hohe Mengen des Fluortelomeralkohols 6:2 FTOH enthielt, das verboten werden soll.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht kein direktes Risiko für Kinder durch die gefundenen Fluortelomeralkohole in den Buggys. Allerdings gelangen diese Stoffe in die Umwelt und somit in die Nahrungskette.

Viele Anbieter empfehlen ihre Buggys ab der Geburt, jedoch lässt sich der Sitz bei keinem der Modelle im Test komplett umklappen. Eine zusätzliche Babywanne ist oft nötig, aber nicht von allen Anbietern verfügbar. Erst ab sechs bis neun Monaten, wenn sie selbstständig aufrecht sitzen, können Kinder in einen Buggy wechseln. In diesem Alter benötigen sie immer noch viel Schlaf. Die getesteten Buggys erlauben jedoch kein komplett flaches Liegen.

Der Test mit Dummys verschiedener Altersgruppen zeigt Mängel im Komfort: Drei Modelle haben zu kurze Rückenlehnen. Die Sitze von zwei weiteren sind zu tief und selbst für Dreijährige ungeeignet. Alle Fünf bekommen in Sitzkomfort und kindgerechter Gestaltung nur ein Ausreichend. Hinzu kommt: An keinem Buggy im Test lassen sich die Fußstützen verstellen. Sie wachsen nicht mit dem Kind mit.

Der Test von Buggys findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/buggy.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Mit dem REWE-Abholservice Zeit sparen und Deinen Einkauf fertig verpackt im REWE-Markt Harsewinkel abholen – jetzt Gutschein nutzen und Servicegebühr sparen!

Du hast wenig Zeit zum Einkaufen oder Du möchtest Dir einfach Stress und Hektik ersparen? Mit dem REWE-Abholservice ist das überhaupt kein Problem!

Packt’s gratis ab 50 € – Dein REWE Abholservice*: Mit dem REWE-Abholservice in Deinem REWE-Markt Alte Brockhäger Straße 14 in Harsewinkel kannst Du Deine Einkäufe ganz einfach und in Ruhe online bestellen und ganz bequem zu einem Abholtermin Deiner Wahl abholen. Deine Bestellung wartet fertig und verpackt am Abholschalter mit eigener Kasse auf Dich. Ganz egal ob Du unseren Service bereits kennen und schätzen gelernt hast oder ob Du den Abholservice als Neukunde testen möchtest. Bis zum 31. August kannst Du Dir mit unserem Gutscheincode schon ab 50 € Mindestbestellwert* die Servicegebühr sparen.

So funktioniert der REWE-Abholservice:

  1. Link klicken und zum Gutscheincode gelangen,
  2. Button „Jetzt bestellen“ klicken oder Code für die Verwendung in der REWE-App kopieren,
  3. Deinen Abholmarkt auf REWE.de oder in der REWE-App wählen (Alte Brockhäger Straße 14, 33428 Harsewinkel). Die Auswahl ist auch aus Rezeptvorschlägen heraus möglich (Zutaten bestellen bei REWE).
  4. Produkte online zu Hause oder unterwegs per REWE-App (App Store oder Google Play Store) aussuchen,
  5. Abholtermin festlegen,
  6. vor der Bestellbestätigung den Gutscheincode eingeben,
  7. Deinen Einkauf fertig verpackt im Markt abholen.

Deine Vorteile:

  • Abholung am gleichen Tag möglich.
  • Kein Mindestbestellwert für Bestellungen (Gutschein für die Servicegebühr-Ersparnis gilt erst ab 50 € Mindestbestellwert*).
  • Bezahlung erst bei Abholung.
  • Extra-Kasse für die schnelle Abwicklung Deiner Abholung.
  • PAYBACK Punkte automatisch sammeln, wenn Deine Kundennummer hinterlegt ist.
  • Nachträgliche Bestell- und Abholtermin-Änderung, sofern Deine Bestellung noch nicht in Bearbeitung ist.

Jetzt bestellen, abholen, Zeit & Geld sparen – nutze den REWE-Abholservice in Deinem REWE-Markt Alte Brockhäger Straße 14 in Harsewinkel!

*Gültig nur bei einem Mindestrechnungsbetrag von 50€ und nur bis 31.08.2024; maßgeblich ist das Datum der Abholung, nicht der Bestellung. Der Gutschein gilt ausschließlich beim REWE Abholservice in REWE Märkten (nicht bei externen Abholmöglichkeiten vom REWE Abholservice, dem national-zentralen REWE Lieferservice, beim Lieferservice der kaufmännisch geführten REWE Märkte oder in REWE Märkten). Für das Erreichen des Mindestrechnungsbetrags unberücksichtigt bleiben Tabakwaren, (Zuzahlungen für) Treuepunkt-Artikel, Pfand und Servicegebühren. Bei dem Mindestrechnungsbetrag handelt es sich um den in der Rechnung ausgewiesenen und von Kund:innen zu zahlenden Betrag (abzüglich oben genannter Produkte) und nicht um den Bestellwert. Nur ein REWE Abholservice Gutschein pro Bestellung einlösbar. Der Gutschein kann mehrfach innerhalb des Gültigkeitszeitraums eingesetzt werden. Der digitale Gutscheincode muss am Ende des Bestellvorgangs eingegeben werden. Der gutgeschriebene Betrag wird nicht im Bestellvorgang angezeigt, sondern erst nach Abholung auf dem Bon. Andere Gutscheine, wie z. B. PAYBACK Coupons, können zusätzlich eingelöst werden. Keine Barauszahlung möglich.

Berufsparcours Harsewinkel: Heimische Ausbildungsbetriebe machten angehenden Azubis ihre angebotenen Ausbildungsberufe mit praktischen Aufgaben erlebbar!

Am Mittwoch, den 6. März, hatten die heimischen Ausbildungsbetriebe wieder die Gelegenheit, sich den Schülerinnen und Schülern zu präsentieren und so aktiv um Nachwuchskräfte zu werben. Insgesamt machten circa 78 Betriebe aus Harsewinkel, Marienfeld, Greffen und der näheren Umgebung ihre angebotenen Ausbildungsberufe für die angehenden Azubis mit typischen und praktischen Aufgaben erlebbar.

Rund 600 Schülerinnen und Schüler aus den 8. und 10. Jahrgangsstufen der Gesamtschule Harsewinkel, der 9. Jahrgangsstufe des Gymnasiums Harsewinkel sowie der 8. Jahrgangsstufe der Von-Zumbusch-Gesamtschule aus Herzebrock-Clarholz nahmen am 14. Berufsparcours in der Mehrzweckhalle in Harsewinkel teil. Nach Aussage vieler Aussteller interessierten sich Schülerinnen und Schüler gleichermaßen für die Berufe ihrer Branchen und Tätigkeitsfelder. Vorgestellt wurden u. a. Berufe wie Schneider, Friseur, Kosmetiker, Bankkauffrau, Berufskraftfahrer, Elektroniker, Maurer, Metallbauer, Tischlerin, Erzieher, Gärtnerin, Zimmerer, Pflegefachmann. Rettungssanitäter, Bauzeichnerin, Fachinformatiker und Hotelfachfrau. Unter den beinahe 100 Berufsbezeichnungen war für so ziemlich jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer etwas Interessantes zum Kennenlernen und Ausprobieren dabei. Die meisten Aussteller setzten bei der praxisnahen Vorstellung auch in diesem Jahr wieder verstärkt auf die Unterstützung ihrer aktuellen Lehrlinge, da diese mit ihrer Ansprache und Herangehensweise bedeutend schneller und niederschwelliger einen Zugang zu neugierigen Schülerinnen und Schülern finden.

Es herrscht nämlich mittlerweile in allen Branchen und Berufsgruppen ein reger Wettbewerb um potenzielle Nachwuchskräfte. Heutzutage gilt es schnell und kreativ zu sein, wenn man seine Ausbildungsstellen besetzen und frische Kräfte für sein Unternehmen gewinnen möchte. Die Aussteller begrüßen daher diese tolle und gut organisierte Gelegenheit, mit potenziellen Azubis in Kontakt treten zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gerne würde man zukünftig auch den Nachmittag nutzen, um interessierten Schülerinnen und Schülern die Ausbildungsberufe mit allen Facetten und allen sich im Anschluss an die Berufsausbildung bietenden Chancen und Möglichkeiten präsentieren zu können. Da im Vergleich zum Jahr 2023 in diesem Jahr 10 weitere Unternehmen beim Berufsparcours an den Start gehen wollten, musste kurzerhand das Heimathaus als Ausstellungsfläche mit einbezogen werden. Die steigende Tendenz interessierter Unternehmen sowie die Unzufriedenheit der im Heimathaus untergebrachten Aussteller lies Harsewinkels stellvertretende Bürgermeistern Pamela Westmeyer laut über die angrenzende Dreifachhalle als zweiten Standort bzw. Erweiterung nachdenken.

Die Schülerinnen und Schüler sollten sich bei ihren Rundgängen mit mindestens sechs Berufen näher beschäftigen und an den Ständen Stempel sowie entsprechende Eindrücke, Kontakte und praktische Erfahrungen sammeln. Gesamtschülerin Tichira, die sich u. a. mit einer Berufsausbildung im Bereich Lagerlogistik auseinandergesetzt hat, hätte gerne mehr Zeit für ihren Rundgang gehabt und plädierte für eine zeitliche Verlängerung der lokalen Berufsmesse. Katharina Gimbel, die als Jugendpflegerin des Kreises GT das Planungsteam des jährlich stattfinden Berufsparcours koordiniert, nimmt die Anregungen gerne mit und hofft, diese vielleicht schon in die Planungen des 15. Berufsparcours einfließen lassen zu können.

Druckfehler im Abfallkalender 2024 – Papiertonnen in Harsewinkel werden früher geleert!

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass sich in den Entsorgungsterminkalender 2024 ein Druckfehler eingeschlichen hat.

Laut offiziellem Plan sollen die Papiertonnen im Bezirk 1+2 am Mittwoch, den 13.03.2024 geleert werden. Hierbei handelt es sich leider um einen Druckfehler. Diese Tonnen werden allerdings – wie in den anderen Monaten auch – bereits am Montag (11.03.2024) geleert.

Die Stadtverwaltung Harsewinkel bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung sowie diesen Fehler zu entschuldigen.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Neue Großtagespflege: Kooperationsprojekt zwischen dem Kreis GT und der AWO

Kooperationspartner: Barbara Grube (Kreis Gütersloh), Isabel Greßhöner (Kreis Gütersloh), Kindertagespflegepersonen Ina Palsmeyer und Rehab Alkhateeb, Susanne Brückner-Wentzlaff (AWO Kreisverband Gütersloh e.V.) und Guido Neugebauer (Stadt Werther/Westf.) in der neuen Großtagespflege in Werther (Foto: Kreis Gütersloh).
Kooperationspartner: Barbara Grube (Kreis Gütersloh), Isabel Greßhöner (Kreis Gütersloh), Kindertagespflegepersonen Ina Palsmeyer und Rehab Alkhateeb, Susanne Brückner-Wentzlaff (AWO Kreisverband Gütersloh e.V.) und Guido Neugebauer (Stadt Werther/Westf.) in der neuen Großtagespflege in Werther (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen steigt. Um dieser nachzukommen, eröffnet in Werther (Westf.) voraussichtlich Mitte März die neue Großtagespflege am Blotenhof direkt am Teutoburger Wald. Mit diesem Kooperationsprojekt des Kreises Gütersloh und der AWO, Kreisverband Gütersloh e.V. soll die Betreuung von bis zu neun Kindern unter drei Jahren ermöglicht werden. Das Angebot richtet sich an Familien, die einen dringenden Betreuungsbedarf haben und deren Kinder kein Platzangebot erhalten haben.

Die beiden Tagesmütter Ina Palsmeyer und Rehab Alkhateeb haben den Schwerpunkt ihrer pädagogischen Arbeit entsprechend der räumlichen Umgebung gewählt: Natur und Bewegung. Sie planen, den umliegenden Wald und die dort lebenden Tiere mit in ihren Betreuungsalltag einzubinden. Für Spiel, Spaß und Outdoor-Aktivitäten, bei denen die Kinder die Natur entdecken können, soll zusätzlich noch ein umzäunter Außenbereich entstehen.

Ansonsten besteht die Großtagespflege aus einem Hauptbetreuungsraum, einem Bewegungszimmer, das auch in einen Schlafraum umfunktioniert werden kann, einer Küche sowie einem Sanitär- und Wickelbereich. Im Bewegungszimmer stehen den Kindern viele Spielmöglichkeiten zur Verfügung, mit denen sie spielerisch ihre motorischen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Sie bekommen vor Ort frisch zubereitetes Essen.

In der neuen Großtagespflege werden Plätze mit bis zu 45 Stunden Betreuung angeboten. Die Belegung erfolgt ausschließlich über den Kreis Gütersloh für nicht mit einem Kitaplatz versorgte Kinder, die über das Online-Portal Kivan keinen Betreuungsplatz erhalten haben und einen dringenden Betreuungsbedarf bei der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh anmelden. Der Kreis Gütersloh wird die dringenden Bedarfsmeldungen zeitnah bearbeiten und entsprechend Rückmeldungen geben.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

VLH: Lohnerhöhung und Steuersatz – was bleibt netto übrig?

Lohnerhöhung und Steuersatz: Was bleibt netto übrig? (Bild: VLH).
Lohnerhöhung und Steuersatz: Was bleibt netto übrig? (Bild: VLH).

Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durften sich Anfang 2024 über eine Gehaltserhöhung freuen. Und laut Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erwarten Unternehmen in Deutschland in diesem Jahr eine Lohnsteigerung von 4,7 Prozent. Aber was bleibt davon am Ende netto übrig? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt anhand eines Beispiels, wie sich der persönliche Steuersatz auswirkt und ab wann der Spitzensteuersatz greift.

Jeder hat ihn: den persönlichen Steuersatz – Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers beziehungsweise einer Arbeitnehmerin. Angegeben wird er in Prozent und verschafft sozusagen einen Überblick über die Steuerbelastung. Zwar hat jede/r bereits monatliche Abzüge vom Bruttogehalt. Doch mit Abgabe einer Steuererklärung errechnet das Finanzamt das zu versteuernde Jahreseinkommen sowie die dazugehörige Einkommensteuer und verrechnet das Ganze mit der bereits durch den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin abgeführten Lohnsteuer.

Wer seinen persönlichen Steuersatz kennen möchte, kann auf eine ganz einfache Formel zurückgreifen: gezahlte Einkommensteuer mal hundert und anschließend geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie die Höhe der gezahlten Einkommensteuer sind auf dem persönlichen Steuerbescheid zu finden.

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und hat 4.700 Euro Einkommensteuer bezahlt. Ihr persönlicher Steuersatz errechnet sich wie folgt: 4.700 x 100 : 30.000 = 15,67 Prozent

Wer bezahlt den Spitzensteuersatz? – Der sogenannte Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 Prozent. Soll heißen: Überschreitet ein zu versteuerndes Jahreseinkommen eine gewisse Grenze, werden 42 Prozent davon als Einkommensteuer fällig. Zum 1. Januar 2024 wurde diese Grenze von 62.810 Euro auf 66.761 Euro erhöht – also eine Steigerung von fast 4.000 Euro.

Wer beispielsweise im vergangenen Jahr ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro hatte und durch eine Gehaltserhöhung 2024 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 66.000 Euro erzielt, rutscht dennoch nicht in den Spitzensteuersatz.

Wann wird die Reichensteuer fällig? – Die Grenze für den Höchststeuersatz in Deutschland, die sogenannte Reichensteuer, hat sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das heißt: Zu versteuernde Jahreseinkommen werden ab 277.826 Euro mit 45 Prozent besteuert – jedenfalls der Anteil, der über 277.825 Euro liegt.

Ein Beispiel: Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen 300.000 Euro, werden 277.825 Euro noch nicht mit dem Spitzensteuersatz versteuert, sondern nur 22.175 Euro (300.000 – 277.825). Mit einem Durchschnittssteuersatz von 41,04 Prozent und dem sogenannten Grenzsteuersatz von 45 Prozent würde die fällige Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bei rund 123.110 Euro liegen. Somit würden letztendlich 176.890 Euro netto übrigbleiben.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Schulungsprogramm 2024: Veranstaltungen für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit Kreis GT

Auf der Programmliste steht unter anderem der Umgang mit dem Grafikdesigntool Canva, die Entwicklung von Bewegungsspielen für Gruppen und das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies ist nur eine Auswahl an Veranstaltungen, die im diesjährigen Schulungsprogramm für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit angeboten werden. Die Jugendämter im Kreis Gütersloh haben sich mit dem Kreisjugendring zusammengeschlossen, um verschiedene Schulungen für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit anbieten zu können. Das Angebot richtet sich nicht nur an Ehrenamtliche, sondern auch an Honorar- und Fachkräfte.

Die Veranstaltungen finden in verschiedenen Kommunen im Kreis Gütersloh statt, die Teilnahme ist in der Regel kostenlos. Sofern eine Teilnahmegebühr bezahlt werden muss, übernimmt die Einrichtung, in der die Ehrenamtlichen aktiv sind, häufig die Kosten. Eine vorherige Anmeldung zu den Veranstaltungen ist notwendig.
Nach jeder Schulung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Dafür ist es wichtig, die Kontaktdaten korrekt anzugeben.

Das Schulungsprogramm und alles rund um die Anmeldung findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/schulungsprogramm2024

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel lädt alle Kinder zum Mini-Gottesdienst ein!

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel lädt herzlich ein alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren zusammen mit ihren Familien (Eltern, Geschwister, Großeltern, Paten) zum nächsten Mini-Gottesdienst am kommenden Sonntag, 10. März, um 11.30 Uhr in die Martin-Luther-Kirche.

Das Thema lautet „Beten“. Der Mini-Gottesdienst wird etwa eine halbe Stunde dauern und eine kindgerechte Form haben. Wie immer wird es ein kreatives Element zum Thema geben.

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)