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Stadtverwaltung Harsewinkel rät: Reisepass oder Personalausweis für Kinder frühzeitig vor den Osterferien beantragen

Seit dem 1. Januar 2024 ist laut Beschluss der Bundesregierung die Ausstellung sowie die Verlängerung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

ADAC: Jetzt fünf Euro beim Deutschland-Ticket sparen und weniger Sprit verbrauchen mit der „Eco-Route“

Der Umstieg vom Auto auf den Nahverkehr ist mit dem 49-Euro-Ticket einfach und unkompliziert möglich. Mit dem ADAC wird die Fahrt jetzt nicht nur umweltfreundlich, sondern sogar noch günstiger. Für das Ticket, das auch beim ADAC in der Trips App erhältlich ist, gibt es aktuell einen Mitgliedervorteil von fünf Euro, das Ticket kostet damit im ersten Monat des Abos 44 statt 49 Euro. Das Angebot ist zeitlich begrenzt, schnell sein lohnt sich also.

Klimaschutz und Mobilität gehören für den ADAC eng zusammen. Deshalb möchte der Club mit vielen Leistungen und Services nachhaltige und bezahlbare Mobilität ermöglichen. Nicht nur mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind ADAC Mitglieder günstig und umweltschonend unterwegs. Wer die Route für seine Fahrt mit ADAC Maps plant, der findet mit der Eco-Route eine verbrauchssparende Variante im Vergleich zu den Routenalternativen. Zusammengesetzt wird sie aus Faktoren wie Entfernung, Durchschnittsgeschwindigkeit, Vermeidung von Stop- und Go-Verkehr und Streckenführung. Und mit dem neuen „ADAC Pendlernetz – powered by twogo“ können sich via App Fahrgemeinschaften für eine klima- und geldbeutelschonende Mobilität zusammenfinden.

Die Einsparpotenziale bei einer Zweier-Fahrgemeinschaft können dabei erheblich sein. Eine Strecke über zehn Kilometer spart nach Angaben des Heidelberger ifeu-Instituts nicht nur 1,5 Kilogramm CO2, sondern bringt dem Fahrer eine Kostenbeteiligung von drei Euro. Für 100 Kilometer steigt der Betrag demnach auf 30 Euro und 15 Kilogramm eingespartes CO2.

Die Apps ADAC Trips und „ADAC Pendlernetz – powered by twogo“ finden Sie auf adac.de

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Mietniveau-Erhebung im Kreis GT: Vermietende werden um Beteiligung gebeten

Derzeit erfolgt eine umfangreiche Befragung aller Vermietenden zu den Wohnungsmieten im gesamten Kreis Gütersloh. Dazu wurden gemeinsam mit den Bescheiden über die Grundbesitzabgaben mehr als 50.000 Fragebögen versandt. Die Vermietenden, die den Fragebogen noch nicht an das mit der Erhebung des Mietniveaus beauftragte Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg zurückgemeldet haben, werden gebeten, dieses nachzuholen. Eine fristgerechte Rückmeldung ist noch bis Freitag, 1. März, möglich.

Ziel der gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Gütersloh ist es, nach der letzten Erhebung im Jahr 2020 das nun aktuelle Mietniveau zu ermitteln. Mit den erhobenen Daten sollen die qualifizierten Mietspiegel der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh neu erstellt werden. Gleichzeitig werden die angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Bürgergeld oder Sozialhilfe) erhalten, an die derzeitige Wohnungsmarktsituation angepasst. Ergebnisse sollen Mitte dieses Jahres vorliegen.

„Die Beteiligung ist bislang regional sehr unterschiedlich. Für eine aussagekräftige Erhebung sind neben den bereits eingegangenen Fragebögen noch weitere Rückmeldungen erforderlich“, so Kathrin Meister, Abteilungsleiterin Leistungen im Jobcenter. „Die Vermietenden werden gebeten, die Mietniveau-Erhebung zu unterstützen und ihr zu einer möglichst breiten Datengrundlage zu verhelfen, indem sie den Fragebogen bis zum 1. März ausfüllen und zurückschicken“, bittet Meister alle Angeschriebenen um ihre Mithilfe. Die Teilnahme an der Befragung ist kostenlos. Dem Anschreiben lag hierfür ein vorfrankierter Rückumschlag bei. Auch eine Online-Eingabe im Internet unter www.mietwerterhebung-kreis-guetersloh.de sowie bei einigen Städten und Gemeinden auch direkt vor Ort ist möglich. Der ausgefüllte Fragebogen kann auch vollständig eingescannt oder abfotografiert und per E-Mail und an die E-Mail-Adresse mietwerterhebung.kreisguetersloh@fub.iges.com verschickt werden.

Die Teilnahme an der Befragung ist nach dem Mietspiegelreformgesetz, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, verpflichtend. Mit einem gemeinsamen Anschreiben von Landrat Sven-Georg Adenauer und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurden neben dem Fragebogen mit Erklärungen auch Hinweise zum Datenschutz übermittelt. Für weitere Hilfestellung oder Rückfragen stehen Ansprechpartner bei FUB IGES montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr telefonisch unter 040 / 280 810 40 zur Verfügung oder auch per E-Mail an mietwerterhebung.kreisguetersloh@fub.iges.com.

„Uns ist bewusst, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in den letzten zwei Jahren mehrfach Angaben zu ihren Immobilien vornehmen mussten“, so Stefan Reinsch, Geschäftsstellenleiter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh. Die Datenabfragen zum Zensus 2022 erfolgen alle zehn Jahre. Die Datenabfrage zur Grundsteuerreform erfolgte erstmalig und soll voraussichtlich in etwa sieben Jahren aktualisiert werden. Die Mietenerhebung für qualifizierte Mietspiegel wurde im Kreis Gütersloh bereits mehrfach durchgeführt und ist alle vier Jahre zu wiederholen. Reinsch: „Es handelt sich bei allen Maßnahmen um gesetzlich vorgegebene Fristen, die in einem relativ engen Zeitraum zusammenfallen. Durch die erneute gemeinsame Befragung und Auswertung der Daten reduziert sich der Aufwand für Vermietende und Verwaltung jedoch erheblich und soll die Belastung der Vermietenden möglichst begrenzen.“

Abgefragt werden vor allem die Eigenschaften der Wohnung wie zum Beispiel Größe, Ausstattung, Lage, Baujahr sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten. Die Daten werden anonymisiert und in zusammengefasster Form verarbeitet. Eine anderweitige Nutzung der Daten ist ausgeschlossen. Die durch den Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete trägt dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen Vermietenden und Mietenden über die angemessene Höhe einer Miete zu vermeiden. Der Mietspiegel wird daher vor allem für Vermietende und Mietende erstellt, so dass ein transparenter Überblick über den Mietmarkt möglich ist. Die angemessenen Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch gehören zur steuerfinanzierten Grundsicherung. Die Unterkunftskosten werden zu einem überwiegenden Teil kommunal finanziert. Die Daten aus der aktuellen Erhebung führen somit zu einer angemessenen und rechtssicheren Verwendung von Steuermitteln.

Das gesamte Verfahren wurde im Vorfeld mit den Datenschutzbeauftragten des Kreises Gütersloh und allen Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh abgestimmt. Der Mieterbund OWL e.V. und Vertreter der Wohnungswirtschaft (Verband Haus & Grund OWL e.V., Haus & Grund Gütersloh e.V., Verband Wohneigentum e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Gütersloher Maklerverein e.V.) sind in das Verfahren eingebunden und unterstützen die Datenerhebung.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

TSG Handball Spieltagsvorschau: 1. Herren – 2. Damen & 2. Herren bestreiten am Wochenende Heimspiele im Hasenbau!

Die 1. Herrenmannschaft bestreitet bereits am Freitagabend (23. Februar) ab 20 Uhr ihr Oberliga-Heimspiel gegen TuS 97 Bielefeld-Jöllenbeck im Hasenbau. Am Samstag, den 24. Februar, empfängt die 2. Herrenmannschaft SV Spexard zum Kreisklassespiel im Hasenbau. Die Torejagd beginnt um 17 Uhr. Die 2. Damenmannschaft bestreitet im Anschluss (19 Uhr) ihr Kreisligaheimspiel gegen SV Spexard. Auch einige Nachwuchsmannschaften sind Samstag und Sonntag in Heimspielen gefordert. Die Teams freuen sich auf die Unterstützung möglichst vieler Fans!

 

 

Europäische KI-Verordnung: TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zum AI Act

AI Act: TÜV-Verband begrüßt Zustimmung des Rats. Risikobasierter Ansatz fördert Sicherheit und Vertrauen insbesondere in hockriskante KI-Systeme. Allzweck-KI muss verpflichtende Mindestanforderungen erfüllen. Offene Umsetzungsfragen müssen schnell geklärt werden. TÜV-Organisationen bereiten sich mit dem TÜV AI.Lab auf Umsetzung vor.

Der TÜV-Verband begrüßt die heutige Zustimmung des Rats zur europäischen KI-Verordnung (AI Act), mit der der erste europäische Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige KI geschaffen wird. Vor der Abstimmung war ungewiss, ob der AI Act eine Mehrheit im Rat finden würde, da unter anderem Deutschland und Frankreich Vorbehalte geäußert hatten. „Ein Scheitern des AI Acts hätte zur Folge gehabt, dass KI-Systeme auf absehbare Zeit unreguliert – und damit unsicher – geblieben wären. Die jetzige Einigung zeigt die Entschlossenheit der EU-Mitgliedstaaten, Künstliche Intelligenz sicher zu machen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Mit dem AI Act positioniert sich die EU klar als Vorreiter für sichere und vertrauenswürdige KI.“ Das bringe einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Risikobasierter Ansatz schafft Balance zwischen Innovation und Sicherheit – Ein zentrales Element des AI Acts ist der risikobasierte Ansatz. Nur KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, müssen verpflichtende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel KI-Systeme in Medizinprodukten oder in kritischen Infrastrukturen. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es wichtig, dass bestimmte hochriskante KI-Systeme zwingend von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft werden müssen. So kann sichergestellt werden, dass alle Anforderungen an Transparenz, Datenqualität oder Cybersicherheit eingehalten werden. Weniger risikobehaftete KI-Systeme fallen dagegen nicht in den Anwendungsbereich der Regulierung.

Bühler: „Mit dem risikobasierten Ansatz schafft der EU-Gesetzgeber die richtige Balance zwischen Innovationsoffenheit und dem notwendigen Schutzniveau. Der AI Act wird den Erfolg europäischer KI-Anbieter fördern, indem er Sicherheit und Vertrauen als wichtiges Alleinstellungsmerkmal von KI ‚Made in Europe‘ fördert.“

Allzweck-KI-Systeme wie ChatGPT müssen verpflichtende Anforderungen erfüllen – Ausdrücklich positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass künftig auch sogenannte Allzweck-KI, zum Beispiel generative KI-Modelle wie ChatGPT, bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Bühler: „Insbesondere leistungsstarke KI-Modelle können für Fake News, Deepfakes oder die Manipulation vulnerabler Gruppen genutzt werden und bergen damit große Risiken für Sicherheit und Demokratie. Mit der Regulierung dieser Systeme geht der EU-Gesetzgeber entschlossen gegen diese Bedrohungen unserer Demokratie vor, was im Superwahljahr 2024 mit Blick auf mögliche Wahlkampfbeeinflussung umso wichtiger ist.“

TÜV-Verband fordert einheitliche Umsetzung und klare Leitfäden – Nun gilt es, die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des AI Acts auf nationaler und europäischer Ebene zu stellen. Die Anforderungen des AI Acts müssen zeitnah durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert werden, um Rechtssicherheit für KI-Anbieter, Prüforganisationen und Behörden zu schaffen. Darüber hinaus müssen Rechtsunsicherheiten bei der genauen Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen beseitigt werden. Der TÜV-Verband drängt darauf, dass die EU-Kommission zeitnah klare Umsetzungsleitfäden mit konkreten Beispielen veröffentlicht, um möglichen Fehleinschätzungen durch die Anbieter vorzubeugen.

Prüfbereitschaft von KI-Systemen muss von allen Akteuren hergestellt werden – Der Umsetzungserfolg des AI Acts wird wesentlich von der rechtzeitigen und vollständigen Prüfbereitschaft aller Akteure im KI-Ökosystem abhängen. „Anbieter von KI-Systemen sind aufgefordert, sich bereits heute mit den Anforderungen des AI Acts auseinanderzusetzen“, sagt Bühler. Viele Anforderungen können von Anbietern in bestehende Qualitäts- und Risikomanagementsysteme integriert werden.

Der TÜV-Verband begrüßt dabei auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, entsprechende Reallabore (sogenannte „Regulatory Sandboxes“) einzurichten, in denen Anbieter ihre KI-Systeme entwicklungsbegleitend testen können. Für solche KI-Qualitätszentren, die auch KMU und Start-ups zugutekommen sollen, setzt sich der TÜV-Verband seit mehreren Jahren mit den AI Quality & Testing Hubs ein.

Die TÜV-Prüforganisationen bereiten sich intensiv auf den Aufbau von entsprechendem Prüf-Know-How vor. Bereits Anfang 2021 wurde das TÜV AI.Lab gegründet, um regulatorische und technische Anforderungen an KI zu begleiten und die Entwicklung von Prüfkriterien voranzutreiben. Das TÜV AI.Lab engagiert sich dabei unter anderem als Partner in der Nationalen Initiative für Künstliche Intelligenz und Datenökonomie (MISSION KI) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften.

Hintergrund: Die EU-Institutionen haben sich im Dezember 2023 auf einen politischen Kompromisstext zum AI Act geeinigt. Mit der Ratsabstimmung haben die EU-Mitgliedsstaaten diesem Kompromiss nun offiziell zugestimmt. Nun muss noch das EU-Parlament – voraussichtlich im April – über den Text abstimmen. Anschließend wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt damit offiziell in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren sind die meisten Anforderungen ab voraussichtlich Mitte 2026 verpflichtend anzuwenden.

Weitere Informationen unter: https://www.tuev-verband.de/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Jugendliche belästigen ältere Frau

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Montag (19.02.) wurde bei der Polizei ein Vorfall angezeigt, zu welchem Zeugen gesucht werden.

Bereits am vergangenen Samstag (10.02., 13.00 Uhr) hielten drei Jugendliche eine fahrradfahrende 71-jährige Frau auf einem Radweg hinter dem Eichenweg an.

Die Jugendlichen sprachen die Frau teils unsittlich an und bewarfen sie mit einem Stein. Dann liefen sie weg.

Einer der Jugendlichen hatte längeres, dunkles Haar.

Weitere Angaben zu dem Vorfall und Hinweise zu den Jugendlichen nimmt die Polizei Gütersloh entgegen. Die Telefonnummer der Vermittlung lautet 05241 869-0.
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Anmeldungen heute noch möglich – Thermografie-Aktion der Stadtwerke Harsewinkel!

Infrarotaufnahmen Ihres Hauses im Außenbereich geben wertvolle Hinweise auf mangelhafte Wärmeisolierung oder Wärmebrücken. Die Stadtwerke Harsewinkel geben hilfreiche Tipps zur Beseitigung dieser Schwachstellen.

Unser Angebot für Sie:
  • Mindestens sechs Außenaufnahmen Ihres Hauses mit einer FLIR-Infrarotkamera
  • Erläuterungen zu Ihren Infrarotbildern inklusive Aufzeigen möglicher energetischer Schwachstellen am Gebäude wie Wärmebrücken und Wärmeverluste, Durchfeuchtungen oder undichte Fenster und Türen
  • Tipps zur Behebung erkannter Schwachstellen
  • Hinweise für Gebäudeeigentümer zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Weitere Infos dazu finden Sie unter www.stadtwerke-harsewinkel.de und im Kundencenter der Stadtwerke Harsewinkel in der Münsterstraße 8 – wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Besuch.

Erstmals ein Duo als Kreisheimatpfleger im Kreis GT: Erichreineke und Dr. Westheider gewählt!

Auf der Wahlveranstaltung des Westfälischen Heimatbundes im Stadt- und Kreisarchiv Gütersloh (v.l.): Kreisheimatpfleger Michael Erichreineke, Kreisarchivar Ralf Othengrafen, Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes, Thorsten Schmolke, stellvertretender Landrat, und Kreisheimatpfleger Dr. Rolf Westheider (Foto: Kreis Gütersloh).
Auf der Wahlveranstaltung des Westfälischen Heimatbundes im Stadt- und Kreisarchiv Gütersloh (v.l.): Kreisheimatpfleger Michael Erichreineke, Kreisarchivar Ralf Othengrafen, Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes, Thorsten Schmolke, stellvertretender Landrat, und Kreisheimatpfleger Dr. Rolf Westheider (Foto: Kreis Gütersloh).

Der Posten des Kreisheimatpflegers im Kreis Gütersloh ist wieder besetzt. Erstmals gibt es eine Doppelspitze: Die Delegierten – Vertreterinnen und Vertreter der Heimatvereine und Ortsheimatpflegerinnen und -pfleger – wählten am Freitagnachmittag Michael Erichreineke und Dr. Rolf Westheider. Sie hatten sich als Team zur Wahl gestellt. Die Versammlung war auf Einladung des Westfälischen Heimatbundes (WHB) zustande gekommen, um die Vakanz auf diesem Posten zu beenden. Im September 2022 war der bisherige Kreisheimatpfleger Martin Maschke verstorben. Seitdem war die ehrenamtliche Position des Kreisheimatpflegers unbesetzt. Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des WHB, begrüßte die Gäste im großen Veranstaltungsraum des Stadt- und Kreisarchivs Gütersloh ebenso wie Thorsten Schmolke, stellvertretender Landrat.

Der Verler Michael Erichreineke ist seit vielen Jahren mit dem von ihm initiierten Internetportal ‚Westfalenhöfe‘ bei den Heimatvereinen im Kreis Gütersloh bekannt. Er berichtete wie er zu seinem inzwischen ganz schön gewachsenen Hobby gekommen ist: 2006 sei er im Heimathaus Verl aufgeschlagen, weil er seinen Familiennamen auf einer Höfeliste fand. 18 Jahre später, bei der Versammlung am vergangenen Freitag, kündigte er an, in naher Zukunft sei der gesamte Kreis diesbezüglich erfasst. Die bereits bestehenden Kontakte möchte er nutzen, um die im Kreis bislang nicht sehr weit verbreitete Ortsheimatpflege auszubauen. Als langjähriger Vorsitzender des Kreisheimatvereins möchte Dr. Rolf Westheider die Heimatkontakte auf westfälischer Ebene
intensivieren. In enger Zusammenarbeit mit dem Kreisheimatverein wollen beide Kandidaten die vielfältige Heimatarbeit im Kreis Gütersloh unterstützen. Der eine repräsentiert also ein Stück weit den Norden, der andere den Süden. Beide betonten, welche Vorteile es bringe, wenn man sich gegenseitig vertreten könne.

Schmolke unterstrich bei seiner Begrüßung den Wert der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort und auf Kreisebene und sagte schon vor der Wahl die Unterstützung seitens des Kreises zu. „Ein Duo“, so Schmolke, „für mich ist das ideal.“ Zwei kluge Köpfe, zwei Schultern, beide bestens vernetzt. Aufgabenteilung hieße in diesem Fall, der eine mache den Innenminister, der andere den Außenminister. „Für mich hört sich das plausibel an.“ Schmolke dankte Dr. Eilers, dass sie auch persönlich die Wahl begleitete.

Heimatpflege, so Dr. Eilers, sei im Grunde genommen etwas sehr Modernes. Letztendlich ginge es um die Frage: „Wie wollen wir heute und in Zukunft leben?“ Der Begriff Heimat selbst sei gerade in der jüngeren Zeit deutlich positiver besetzt. Heimat werde vor Ort gelebt, sich mit Heimat zu beschäftigen sei ein „Gestaltungsauftrag“. Kreisheimatpfleger sollen laut der Gemeindeordnung NRW als sachkundige Einwohner in die geeigneten Fachausschüsse der Kreise gewählt werden. Die Heimatpfleger unterliegen bei fachlichen Äußerungen und Stellungnahmen keinen Weisungen. Sie sind ausschließlich der sachgerechten Erfüllung des heimatpflegerischen Auftrags verpflichtet. Gewählt werden sie für fünf Jahre – mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Schmolke sprach die vielen Herausforderungen an, die aktuell auf die Heimatarbeit zukommen: So laufe in der Heimatpflege beispielsweise gerade der digitale Wandel durch die Vereine. „So werden plötzlich Schätze zugänglich, die in Regalen, Kellern, Archiven, Heimathäusern und Museen lagern. Plötzlich kann jede und jeder teilhaben.“ In Zeiten knapper kommunaler Kassen stehen viele Vereine vor der Herausforderung, aufzufangen, was Kämmerer streichen. Chancen ergeben sich aktuell in der Dorfentwicklung, etwa im LEADER-Prozess für die Förderregion GT8 – auch da ergeben sich für die Kreisheimatpfleger Chancen zur Mitwirkung und sei es nur, um Entwicklungen anzustoßen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Heimatverein Marienfeld unterstützt die Lokale Agenda Harsewinkel bei der Pflege der Marienfelder Heidefläche

Ausgleichsfläche Kuhteich in Marienfeld (Foto: Josef Thomalla).
Ausgleichsfläche Kuhteich in Marienfeld (Foto: Josef Thomalla).

Der Heimatverein Marienfeld unterstützt die Lokale Agenda Harsewinkel bei der Pflege der Marienfelder Heidefläche im Diekort. Treffpunkt ist am Samstag, 24. Februar um 9:00 Uhr auf der Bussemasstraße an der Hochspannungsleitung in der Nähe der Familie Thüte. Geeignete Werkzeuge, wie ein scharfer Spaten, Spitzhacken oder Äxte sind mitzubringen. Der Vereinsvorstand freut sich über eine zahlreiche Teilnahme.

 

(Textquelle: Heimatverein Marienfeld e.V.)

Verbraucherzentrale NRW: Fürs Klima spenden?

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Verbraucherzentrale NRW klärt wichtige Fragen rund um CO2-Kompensation und freiwillige Zahlungen.

Trotz vielfältiger Krisen bleibt der Schutz von Umwelt und Klima für viele Menschen ein wichtiges Thema. Laut der Umweltbewusstseins-studie von August 2023 sind immerhin 36 Prozent der Befragten bereit, einen freiwilligen finanziellen Beitrag für Natur- und Umweltschutz zu leisten. „Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, für Klimaschutz zu spenden oder die eigenen CO2-Emissionen zu kompensieren“, sagt Jonas Grauel, Experte für nachhaltigen Konsum der Verbraucherzentrale NRW. Er beantwortet die wichtigsten Fragen.

  • Warum sind finanzielle Beiträge für Klimaschutz sinnvoll? Während 76 Prozent des gesamten Spendenaufkommens in Deutschland im Jahr 2022 auf die humanitäre Hilfe entfielen, kamen dem gesamten Bereich Natur- und Umweltschutz nur 3,4 Prozent zugute. Bisher wird nur wenig fürs Klima gespendet. Dabei ist Klimaschutz als präventive Maßnahme wichtig – durch ihn kann zukünftigen humanitären Notlagen durch Dürren, Fluten und Brände vorgebeugt werden.
  • Wie kann man mit einer Spende Klimaschutz unterstützen? Klimaschutzprojekte vermeiden oder reduzieren Treibhausgase. Gute Möglichkeiten für Spenden sind zum Beispiel die Moorpatenschaften beim Naturschutzbund Deutschland (Nabu), denn Moore sind sehr effektive Kohlenstoff-Speicher. Die Aufforstungsprojekte des gemeinnützigen Vereins PrimaKlima oder die lokalen Klimafonds von ClimateFair, einem Projekt der Klimaschutz+-Stiftung, sind ebenfalls empfehlenswert. Wer den politischen Einsatz für mehr Klimaschutz unterstützen möchte, kann beispielsweise an die Deutsche Umwelthilfe, den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) oder an die Organisation Germanwatch spenden.
  • Oft ist von „CO2-Kompensation” die Rede. Was bedeutet das? Die Kompensation unterscheidet sich von einer einfachen Spende vor allem durch den Anspruch, dass eine bestimmte Menge CO2 zu 100 Prozent durch Zahlungen an ein Klimaschutzprojekt ausgeglichen wird. Dafür müssen strenge Qualitätsmaßstäbe eingehalten werden – etwa müssen die Berechnungsgrundlagen zuverlässig sein und CO2-Einsparungen dürfen nicht doppelt gezählt werden.
  • Wie kann man CO2-Emissionen seines Urlaubsflugs ausgleichen? Flüge sind in jedem Fall klimaschädlich. Daher gilt es zunächst zu prüfen, ob alternative Reisemöglichkeiten – zum Beispiel per Zug, Bus oder im voll besetzen Auto – denkbar sind. Lässt sich ein Flug nicht vermeiden, so bietet zum Beispiel die gemeinnützige Klimaschutzorganisation „atmosfair“ eine gute Möglichkeit, die entstehenden Emissionen durch einen freiwilligen finanziellen Beitrag auszugleichen. Die Projekte von „atmosfair“ zielen auf CO2-Einsparung und nachhaltige Entwicklung insbesondere in Ländern des globalen Südens.

Weiterführende Infos und Links – Ausführliche Informationen zum Thema hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/91605.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)