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HEUTE noch für das neue Jugendparlament Harsewinkel bewerben & als Interessensvertretung der Jugendlichen mitreden – YOU.PArticipate!

Harsewinkel gründet zum ersten Mal ein Jugendparlament. Seid dabei! Bewerbt euch jetzt als Kandidatin oder Kandidat! Hier gelangt ihr zum Online-Bewerbungsformular.

Ihr interessiert euch für das Jugendparlament? Die Jugendbeauftragte Angelina Meier zu Wickern hat euch hier einmal die wichtigsten Fragen übersichtlich zusammengestellt und über den Link gelangt man zum offiziellen Erklärvideo.

Was ist ein Jugendparlament? – Ein Jugendparlament ist eine Interessensvertretung von Jugendlichen. Auch in der Stadt Harsewinkel soll ein Jugendparlament (JuPa) gegründet werden. Durch die Arbeit im JuPa haben Jugendliche die Möglichkeit, sich sozial und politisch zu engagieren. Dabei können sie gemeinsam die Anliegen, Inte- ressen, Meinungen sowie mögliche Probleme Jugendlicher in Harsewinkel äußern und öffentlich kommunizieren.

Ihr als Mitglieder des JuPas baut gemeinsam eine starke Jugendvertretung in Harsewinkel, Marien- feld und Greffen auf und könnt auch nicht gewählten Jugendlichen eine Stimme und die Möglichkeit geben, sich in Projekte einzubringen und Ideen zu äußern. #YOU.PArticipiate

Welche Aufgaben hat das Jugendparlament? – Das Jugendparlament hat die Möglichkeit, sich für jugendrelevante Themen stark zu machen. Dabei können die Mitglieder des JuPas die Themenschwerpunkte gemeinsam festlegen. Ihr könnt euch beispielsweise für Veranstaltungs- und Kulturthemen sowie Aktivitäten oder Ausflüge speziell für Jugendliche einsetzen. Außerdem könnt ihr euch beispielsweise für Solidaritätsthemen oder Umweltthemen stark machen.

Angelina Meier zu Wickern ist die neue Jugendbeauftragte der Stadt Harsewinkel und kümmert sich um u. . das Jugendparlament.

Über die Empfehlungen der Vertretenden des Jugendparlamentes wird in den Sitzungen der jeweili- gen Ausschüsse und des Rates beraten. Das Jugendparlament kann außerdem volljährige Mitglieder des Jugendparlamentes benennen, die als beratende Mitglieder einen Sitz in den Fachausschüssen der Stadt Harsewinkel erhalten können.

Wie viele Mitglieder hat das Jugendparlament? – Das Harsewinkeler Jugendparlament wird aus bis zu 13 Mitgliedern bestehen. Geleitet wird das Ju- gendparlament von einer oder einem Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretenden. Diese bilden den Vorstand und werden in der ersten Sitzung des Jugendparlaments gewählt.

Wie viele Sitzungen finden im Jahr statt? – Es finden mindestens sechs Sitzungen im Jahr statt. Solltet ihr ein Projekt planen, welches mehr Zeit in Anspruch nimmt, könnt ihr euch auch öfters treffen. Dabei sind alle Sitzungen des Jugendparla- ments grundsätzlich öffentlich und finden außerhalb der Schulzeit statt.

Steht dem Jugendparlament Geld zur Verfügung? – Das Jugendparlament erhält jährlich ein Budget von 2.000 EUR. Das Geld könnt ihr für eure anste- henden Projekte nutzen.

Wie könnt ihr euch für das Jugendparlament als Kandidatin oder Kandidat aufstellen? – Alle Jugendlichen, die am 17.03.2024 (Ende des Zeitraums für die Online-Wahl) zwischen 12 und 21 Jahren sind und in der Stadt Harsewinkel wohnen, können sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Schule ihr geht, ob ihr bereits eine Ausbildung macht oder studiert. In der Zeit vom 13.02.2024 bis zum 25.02.2024 könnt ihr euch über das Online-Bewerbungsformular aufstellen. Den Link findet ihr hier auf der Seite.

Wann findet die Wahl statt und wie könnt ihr die Kandidierenden fürs JuPa wählen? – Die Wahl erfolgt online in der Zeit vom 04.03.2024 bis zum 17.03.2024. Die Zugangsdaten zur Wahl bekommt ihr vorab per Post zugesendet. Über den QR-Code gelangt ihr auf die Seite der Online- Wahl und könnt eure Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten abgeben.

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen: Alle Jugendlichen, die am 17.03.2024 (Ende des Zeit- raums für die Online-Wahl) zwischen 12 und 21 Jahren sind und in der Stadt Harsewinkel wohnen sind wahlberechtigt. Das Jugendparlament der Stadt Harsewinkel wird für zwei Jahre gewählt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Wann eine Gebühr für abgesagte Arzttermine rechtens ist

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Ob Patient:innen Ausfallhonorare zahlen müssen, hängt vor allem von der Art der Praxis ab – Eine Patientin aus Mönchengladbach staunte nicht schlecht, als sie an der Tür zur chirurgischen Praxis diesen Aushang las: „Bei kurzfristig oder gar nicht abgesagten Terminen halten wir uns das Recht vor, Ihnen keine weiteren Termine mehr zu vergeben.“ Weit verbreitet ist es, dass Arztpraxen den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen. Ist das zulässig? Ja, teilweise, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Gerichte haben dazu jedoch bislang nicht einheitlich geurteilt, so dass keine allgemein gültige Rechtsgrundlage existiert. Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind in bestimmten Fällen zulässig. Schwierig werden kann eine Absage, wenn Arztpraxen nur noch elektronisch oder per „Doctolib“ oder ähnlichen Apps erreichbar sind oder die Arztpraxis aufgrund des versäumten Termins keinen neuen Termin mehr vereinbaren möchte.

Wann ist ein Ausfallhonorar zulässig? Rechtlich gesehen handelt es sich beim Arzt-Patienten-Verhältnis um einen Behandlungsvertrag (§ 630a BGB). Dieser verpflichtet Ärzt:innen zur vereinbarten Behandlung und Patient:innen zur Bezahlung, falls die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt. Aus ärztlicher Sicht kann es den Praxisablauf erheblich durcheinanderbringen, wenn Patient:innen einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und nicht rechtzeitig absagen. In bestimmten Konstellationen dürfen Arztpraxen ein Ausfallhonorar für kurzfristig oder gar nicht abgesagte Termine verlangen. Entscheidend ist vor allem die Art der Praxisorganisation. Gerade sehr spezialisierte Praxen mit wochenlangen Wartezeiten auf neue Termine wie etwa die oben genannte Praxis für Gefäßchirurgie oder reine Bestellpraxen dürfen Ausfallhonorare berechnen. Das gleiche gilt für Eingriffe, die vorbereitet werden müssen oder für die besonderes Personal nötig ist, etwa bei ambulanten Operationen. Arztpraxen mit vollen Wartezimmern haben dagegen in der Regel keine Probleme, frei gewordene Termine neu zu besetzen.

Dürfen Arztpraxen überhaupt Patient:innen ablehnen? Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, aber nur, wenn kein Notfall ist vorliegt. Ärzt:innen mit Kassenzulassung brauchen jedoch einen triftigen Grund für die Behandlungsablehnung, denn sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Ein zulässiger Grund ist eine Überlastung der Praxis. Praxen mit Kassenzulassung müssen nicht über ihr Kassen-Soll hinaus Patienten annehmen. Ob allerdings ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Absage einen triftigen Grund darstellt, ist nicht geregelt. Aus Patientensicht gilt: Wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis schon längere Zeit bestand und es sich um eine einmalige kurzfristige Absage handelt, ist das anders zu bewerten als bei Neupatient:innen, die wiederholt unentschuldigt nicht erscheinen. Auch ein triftiger Grund wie eine kurzfristige akute Erkrankung sollte nicht zu einer Gebühr führen.

Was gilt, wenn die Praxis nicht erreichbar ist? Manche Praxen sind heutzutage schlecht telefonisch erreichbar, manche vergeben vor allem oder ausschließlich Online-Termine. Gerade ältere Patient:innen, die Online-Buchungssysteme wie „Doctolib“ oder anderes nicht nutzen können oder wollen, sind dann benachteiligt, sowohl bei der Terminanfrage als auch bei einer Absage. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, Arzttermine, die nicht wahrgenommen werden können, so früh wie möglich abzusagen, entweder telefonisch oder per E-Mail, Ist eine E-Mail nicht möglich, kann man Verwandte oder Freunde bitten, stellvertretend abzusagen. Wird eine Gebühr fällig, müssen nicht nur privat Versicherte, sondern auch gesetzlich versicherte Patient:innen diese selbst bezahlen. Die Krankenkassen kommen dafür nicht auf.

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu Ausfallhonoraren in Arztpraxen unter www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/node/13939

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Zehn Kommunen sind dabei: Kommunales Integrationsmanagement zieht Zwischenbilanz

Die Lenkungsgruppe des Kommunalen Integrationsmanagements bei einer Sitzung im November im Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Lenkungsgruppe des Kommunalen Integrationsmanagements bei einer Sitzung im November im Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Im Jahr 2022 waren es noch fünf Modellkommunen, welche am Prozess des Kommunalen Integrationsmanagements (kurz: KIM) beteiligt waren – Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Langenberg und Halle (Westf.) machten von Anfang an mit. 2023 kamen mit Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz, Schloß Holte-Stukenbrock, Harsewinkel und Verl fünf weitere Kommunen zum KIM-Programm hinzu. Zentral gesteuert wird die Umsetzung des ‚KIM‘ aus dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh.

Mit dem Start des KIMs in der jeweiligen Kommune ist der Arbeitsbeginn einer Case Managerin beziehungsweise eines Case Managers gemeint. Mit dem KIM-Programm erhielten ausgehend von der Gesamtkoordination durch das Kommunale Integrationszentrum des Kreises alle kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit, mindestens eine volle Case Management-Stelle für die Beratung, Begleitung von neuzugewanderten Menschen vor Ort einzurichten – in der eigenen Verwaltung oder über die freie Wohlfahrtspflege. Um den Bekanntheitsgrad zu steigern, wurden im Jahr 2023 unter anderem Flyer entwickelt, welche aktuell in neun Sprachen zur Verfügung stehen und bereits umfänglich eingesetzt werden.

Im Rahmen von KIM finden vor Ort in den Kommunen in regelmäßigen Abständen Konferenzen der in der Integrationsarbeit aktiven Institutionen statt. Kommune, Wohlfahrtspflege, Schulen, Beratungsstellen und weitere tauschen sich aus, beraten anhand von Einzelfällen und decken strukturelle Problemlagen auf.

Gebündelt wird diese aktive Arbeit vor Ort in verschiedenen themenbezogenen Facharbeitsgruppen und der Lenkungsgruppe. Die Lenkungsgruppe ist das oberste Gremium des KIM-Programms im Kreis Gütersloh. Geleitet von Kreisdirektorin Susanne Koch berät das Gremium aus Entscheidungsträgerinnen und -trägern der Kommunen, Wohlfahrt, Arbeitsverwaltung und anderer Bundesbehörden konsensual und lösungsorientiert über die sich aus dem KIM-Prozess vor Ort ergebenden Themen und Herausforderungen. Erste Ergebnisse konnten der Lenkungsgruppe dabei schon vorgestellt werden. Darunter zählen unter anderem die Übersetzung des Antrags für den elektronischen Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und eine Fachtagung zum Thema Sprachvermittlung. Weitere Ideen, Lösungs- und Umsetzungsvorschläge befinden sich derzeit in Bearbeitung. Der Kreis Gütersloh und seine Mitstreitenden freuen sich auf die weitere konstruktive und sich fortentwickelnde Arbeit dieses umfangreichen Programms.

Zum Thema: Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW) – KIM ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Es besteht organisatorisch aus drei Bausteinen:

  1. Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead). Im Kreis Gütersloh ist das das Kommunale Integrationszentrum des Kreises beziehungsweise der Stadt Gütersloh.
  2. Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management/Fallmanagement für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements einzurichten. Im Kreis Gütersloh ist dies in den Kommunen sowie bei den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege angesiedelt.
  3. Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

Das KIM wird im Kreis Gütersloh seit 2021 in Kooperation mit zehn kreisangehörigen Kommunen und diversen Akteuren der Integrationsarbeit aus dem gesamten Kreisgebiet umgesetzt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Presbyteriumswahl 2024 – hohe Wahlbeteiligung in Harsewinkel & Marienfeld

Diakonin Simone Hansen und Pfarrer Jörg Eulenstein bei den Vorbereitungen der diesjährigen Presbyteriumswahl.
Diakonin Simone Hansen und Pfarrer Jörg Eulenstein bei den Vorbereitungen der diesjährigen Presbyteriumswahl.

Am Sonntag, den 18. Februar, fanden in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Harsewinkel die Wahlen zum Presbyterium statt und die 3486 Gemeindemitglieder wählten aus 15 Kandidatinnen und Kandidaten einen zehnköpfigen Kirchenvorstand. Wahlberechtigt waren auch diesmal alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren und der Wahlgang war in der Christuskirche Marienfeld in der Zeit von 10 bis 12 Uhr sowie in der Martin-Luther-Kirche Harsewinkel von 11 bis 15 Uhr möglich.

Die Wahlbeteiligung lag mit 394 abgegebenen Stimmzetteln bei 12,8 %. Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist das ein guter Wert, der davon zeugt, dass die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Harsewinkel eine aktive Gemeinde ist.

Mit dem Abschluss der öffentlichen Auszählung, die selbstverständlich auch unter Berücksichtigung aller Briefwahleingänge am Sonntagnachmittag in der Martin-Luther-Kirche stattfand, konnte mit Florian Bernitt, Katja Brune, Peter Engels, Nicole Fedeler, Evelina Pietsch, Sonja Twiefel, Bernd Wenderoth, Theo Voogdt, Petra Westbeld und Willi Witwer das neue Presbyterium bekannt gegeben werden.

Diakonin Simone Hansen und Pfarrer Jörg Eulenstein freuen sich die relativ hohe Wahlbeteiligung und sie freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit den gewählten Gemeindemitgliedern.

TÜV-Verband begrüßt Einigung zum Recht auf Reparatur

Verbraucher:innen soll es künftig leichter gemacht werden, defekte Produkte reparieren zu lassen. EU einigt sich auf ein Recht auf Reparatur. Unabhängige Prüfstellen können entscheidenden Beitrag zur Umsetzung leisten.

Auf EU-Ebene soll das sogenannte Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen eingeführt werden. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Handys, Kühlschränke oder Staubsauger diese künftig reparieren müssen. „Mit der erzielten Einigung trifft Europa eine klare Entscheidung für die Reparatur und gegen die Wegwerfgesellschaft“, sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. „Die Erleichterung der Reparatur defekter Produkte fördert nicht nur die Langlebigkeit von Produkten und unterstützt Verbraucher beim nachhaltigen Konsum, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze, vermeidet Abfall und reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen.“

Die Einführung eines Rechts auf Reparatur für eine breitere Palette von so genannter weißer Ware wie Kühlschränken, Staubsaugern und sogar für typische Alltagsgeräte wie Handys ist ein bedeutender Schritt, um die Langlebigkeit von Produkten zu verbessern. Wenn Geräte innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputtgehen, soll künftig eine Reparatur der Standard sein. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher:innen ein neues Gerät bekommen. Für bestimmte Geräte soll das Recht auch nach Ablauf der Garantie weiter bestehen bleiben, solange eine Reparatur möglich ist. Der TÜV-Verband empfiehlt, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf weitere Produkte auszuweiten, um einen umfassenderen Beitrag zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Noch sind einige Produkte wie Kopfhörer und Möbel von den neuen Anforderungen ausgenommen.

Laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen, unterstützt eine breite Mehrheit der Verbraucher:innen das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Allerdings sind nur wenige mit den Plänen vertraut. Entscheidend ist nun, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Die Einigung sieht vor, dass sich Verbraucher:innen für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Reparaturen sollten aber nicht nur von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler, sondern auch von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Auf diese Weise wird das Angebot an verfügbaren Werkstätten vergrößert und der Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt gefördert. „Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen“, sagt Petrich. „Entsprechende Zertifikate können Verbraucher:innen als wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt dienen.“ Auch hier geben laut Umfrage fast vier von fünf Verbraucher:innen (79 Prozent) an, dass ihnen die Zertifizierung einer Werkstatt wichtig ist, wenn sie diese mit einer Reparatur beauftragen.

Prüfzeichen erleichtern Kaufentscheidungen – Auch Prüfzeichen („Ready to Repair“) können Verbraucher:innen Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit erleichtern. „Produkte, die mit einem Prüfzeichen versehen sind, müssen spezifische Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel den einfachen Austausch von Komponenten, garantierte Software-Updates und die Vorhaltung von Ersatzteilen“, sagt Petrich.

Weitere Informationen unter: https://www.tuev-verband.de/studien/sustainability-studie-2023

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

GT-Clips geht in die nächste Runde – Anmeldeschluss für das Videoprojekt ist der 8. März

Das Videoprojekt GT-Clips, das vom Medienzentrum des Kreises Gütersloh ausgerichtet wird‚ geht in diesem Jahr unter dem Motto ‚Unsere Welt‘ an den Start. Dabei bilden Kinder und Jugendliche an Schulen der Sekundarstufen I und II ab Klasse 7 sowie Jugendeinrichtungen dieser Altersstufe Filmcrews und drehen 90-sekündige Clips. Alle Filme feiern zum Abschluss des Projektes Anfang Juli Premiere im Bambikino. Lehrerinnen und Lehrer sowie Sozialarbeitende können ihre Klassen beziehungsweise Gruppen noch bis zum 8. März anmelden.

Die Drehphase startet am 13. Mai und läuft bis zum 1. Juni. In dieser Zeit schlüpfen die Kinder und Jugendlichen in die Rollen der Regisseurinnen    oder Regisseure, Schauspielerinnen und Schauspieler, Drehbuchautorinnen und -autoren sowie Kameraleute. Bei der Entwicklung des Handlungsstrangs, der Vorbereitung der Requisiten, der Auswahl der Drehorte und der Umsetzung des Skriptes hat die Filmcrew freie Hand und kann sich kreativ ausprobieren. Lediglich das Motto sowie die Dauer der Videos sind vorgeben. Eine Gruppe sollte aus maximal acht Personen bestehen.

Medienpädagogische Expertinnen und Experten – darunter selbständige Regisseure, Autoren und Film-Journalisten – werden die Dreharbeiten begleiten und den Kindern und Jugendlichen in allen technischen Fragen zur Seite stehen. Das Medienzentrum stellt das Equipment. Dafür wird ein Drehtag bestimmt, an dem die Filmcrew gemeinsam mit den Fachleuten alle Videosequenzen aufnimmt. Der Film wird anschließend geschnitten.

Nach der Premiere am 3. Juli erhalten die Teilnehmenden eine DVD mit allen Filmen, die im Rahmen der Projektphase entstanden sind. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Projekt kostenlos. Das ist mit Unterstützung durch die Sparkassen im Kreis Gütersloh, das Netzwerk Gewaltprävention des Kreises Gütersloh, die Jugendämter der Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Verl und des Kreises Gütersloh sowie dem Verein zur Kriminalprävention im Kreis Gütersloh e.V. möglich. Weitere Infos rund um das Projekt sowie zur Anmeldung gibt es auf der Kreishomepage unter www.kreis-guetersloh.de/gt-clips.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ökumenische Pilgergruppe lädt zur Wanderung durch die Bauernschaft Ems ein

Die ökumenische Pilgergruppe lädt zu einem ca. 8 Kilometer langen Rundkurs durch die Bauernschaft Ems ein. Termin ist am Sonntag den 25. Februar um 14 Uhr; Treffpunkt ist an der Gaststätte Heidehof, Heerdamm 22 in Harsewinkel. Für die Verpflegung für unterwegs sorgt jeder selbst, die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte kann gerne im Anschluss mit in die Gaststätte kommen. Rückfragen beantwortet Fam. Johannsmann, T 05247/10662.

 

(Text- und Bildquelle: Ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel)

Erneuter Rekord: DLRG zählt erstmals mehr als 600.000 Mitglieder

Im Jahr 2023 verzeichnete die DLRG erstmals in ihrer 110-jährigen Verbandsgeschichte mehr als 600.000 Mitgliedschaften (Bild: DLRG e.V./Niklas Lübkemann).
Im Jahr 2023 verzeichnete die DLRG erstmals in ihrer 110-jährigen Verbandsgeschichte mehr als 600.000 Mitgliedschaften (Bild: DLRG e.V./Niklas Lübkemann).

Die Rettungsschwimmer und Schwimmausbilder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) freuen sich über einen neuen Rekord: Wie der Bundesverband der DLRG am Dienstag (6. Februar) mitteilte, verzeichneten die Lebensretter zum Jahresende 2023 einen Höchststand bei den Mitgliederzahlen. 607.310 Mitgliedschaften standen zum Abschluss des 110. Jahres der Verbandsgeschichte in der Statistik, 4,7 Prozent mehr als 2022. Damit wurde der bisherige Rekord aus dem Vorjahr von rund 580.000 Mitgliedern direkt geknackt. „Dieses Ergebnis macht uns nicht nur alle unglaublich stolz; es zeigt auch, welch große Bedeutung unsere ehrenamtliche Arbeit in der Gesellschaft hat“, sagte DLRG Präsidentin Ute Vogt.

Auf ein erneutes Mitgliederwachstum hatte die DLRG gehofft: Beeinträchtigten Maßnahmen zu Pandemiebekämpfung und Energieeinsparungen in den Bädern im Jahr 2022 noch die Schwimmausbildung der Ehrenamtlichen, konnte diese vergangenes Jahr ohne Einschränkungen stattfinden. Entsprechend stieg die Zahl der Kinder bis zwölf Jahre um 15.540 auf 189.063 an. Das sind 5.170 Jungen und Mädchen mehr als Ende 2019, kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie. „Endlich konnten unsere Freiwilligen am Beckenrand wieder voll durchstarten. Das führt zum einen zu mehr sicheren Schwimmerinnen und Schwimmern. Zum anderen können wir die Basis für die nächste Generation von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern legen“, kommentierte Ute Vogt dieses Ergebnis.

Zahl ehrenamtlich Aktiver soll weiter steigen – Etwas weniger stark als die Mitgliedschaften steigen die Zahlen der Mitglieder, die sich aktiv ehrenamtlich engagieren. Das will die DLRG in den kommenden Jahren ändern, um im Sommer an den Badegewässern noch präsenter sein und mehr Kindern in den verfügbaren Bädern das Schwimmen beibringen zu können. Vogt: „Über die Hälfte der Zehnjährigen kann nicht sicher schwimmen und es ertrinken hierzulande jedes Jahr hunderte Menschen: Es gibt für uns keinen Grund, sich auszuruhen.“

Neben der Ausbildung des eigenen Nachwuchses wollen die Wasserretter vermehrt auch Erwachsene neu zum Engagement oder zum Wiedereinstieg bewegen. Der Mitgliederzuwachs unter den 30- bis 49-Jährigen um 6,3 Prozent auf 112.332 deutet womöglich daraufhin, dass das bereits gelingt.

DLRG Hamburg wächst am stärksten – Insgesamt 17 der 18 Landesverbände verzeichneten 2023 mehr Zu- als Abgänge. Mit einem Plus von 10,2 Prozent wuchs die DLRG Hamburg prozentual am stärksten. Auch Brandenburg (+8,7%) und Thüringen (+8,3%) legten deutlich überdurchschnittlich zu. Der mitgliederstärkste Landesverband bleibt Niedersachsen, der 16,3 Prozent aller Mitgliedschaften auf sich vereint. Kommen in diesem Jahr noch mindestsens 1.139 hinzu, feiert die DLRG Niedersachsen 2025 ihr 100-jähriges Bestehen mit über 100.000 Mitgliedern.

Rund die Hälfte aller DLRG Mitglieder (48,9%) ist 18 Jahre oder jünger. Jedes zehnte Mitglied ist 60 Jahre oder älter. 47,2 Prozent der Mitglieder sind weiblich.

Die nunmehr 607.000 Mitglieder der DLRG erhalten tatkräftige Unterstützung von gut 1,3 Millionen Menschen, die sich finanziell für die Arbeit der ehrenamtlichen Lebensretter engagieren. „Gemeinsam sind wir eine große Bürgerinitiative für die Wassersicherheit in Deutschland. Ohne unsere Förderinnen und Förderer stünden wir nicht da, wo wir sind“, so Ute Vogt.

Die Mitgliederzahlen der DLRG Landesverbände:

  • Baden 56.927 (+4,4%)
  • Bayern 39.040 (+4,9%)
  • Berlin 13.016 (+4,5%)
  • Brandenburg 4.442 (+8,7%)
  • Bremen 3.065 (-0,8%)
  • Hamburg 5.245 (+10,2%)
  • Hessen 63.373 (+4,1%)
  • Mecklenburg-Vorpommern 5.045 (+4,7%)
  • Niedersachsen 98.962 (+4,5%)
  • Nordrhein 73.648 (+6,3%)
  • Rheinland-Pfalz 34.363 (+5,9%)
  • Saar 12.422 (+5,5%)
  • Sachsen 4.413 (+1,8%)
  • Sachsen-Anhalt 4.570 (+1,7%)
  • Schleswig-Holstein 33.907 (+4,6%)
  • Thüringen 3.209 (+8,3%)
  • Westfalen 85.635 (+4,2%)
  • Württemberg 66.028 (+4,3%)

Über die DLRG – Die DLRG als private Wasserrettungsorganisation hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Hierfür klären ihre ehrenamtlich Aktiven über Wassergefahren auf, bringen Menschen das Schwimmen bei und bilden sie im Rettungsschwimmen aus. Zudem wachen mehr als 42.000 Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer jährlich über 2,5 Millionen Stunden über die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern. Sie engagieren sich darüber hinaus in der örtlichen Gefahrenabwehr und bilden Einheiten der über 100 DLRG Wasserrettungszüge für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die DLRG zählt derzeit über 600.000 Mitglieder. Mehr als 1,3 Millionen Förderinnen und Förderer unterstützen die lebensrettende Arbeit mit Spenden. Schirmherr ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

 

(Original-Content von: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell)

Gebr. Recker informiert über Ausbildungsberufe auf dem Berufsparcours in Harsewinkel

Gebr. Recker ist stolz darauf, erneut am Berufsparcours in Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz teilzunehmen! Am 6. März 2024 von 8:00 bis 13:30 Uhr öffnet die Mehrzweckhalle in Harsewinkel ihre Türen um den Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, sich über verschiedene Berufsfelder zu informieren und erste Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten.

Besucht unseren Stand und entdeckt die spannenden Ausbildungsberufe als Kfz-Mechatroniker*in für PKW und NFZ sowie Fahrzeugbaumechaniker*in. Wir stehen bereit, um alle Fragen zu beantworten und Euch wertvolle Informationen über die Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen bei Gebr. Recker zu geben. Zudem zeigen wir euch spannende Diagnosen an einem Mercedes-Benz C63 AMG.

Wenn Ihr Interesse an einer Karriere in der Automobil- oder Fahrzeugbaubranche habt, solltet Ihr diese Gelegenheit nicht verpassen! Kommt vorbei, lernt uns kennen und entdeckt Eure beruflichen Möglichkeiten.

Wir freuen uns darauf, Euch am 6. März an unserem Stand auf dem Berufsparcours begrüßen zu dürfen!

YOU.PArticipate! – Bis Sonntag für das neue Jugendparlament Harsewinkel bewerben & als Interessensvertretung der Jugendlichen mitreden!

Harsewinkel gründet zum ersten Mal ein Jugendparlament. Seid dabei! Bewerbt euch jetzt als Kandidatin oder Kandidat! Hier gelangt ihr zum Online-Bewerbungsformular.

Ihr interessiert euch für das Jugendparlament? Die Jugendbeauftragte Angelina Meier zu Wickern hat euch hier einmal die wichtigsten Fragen übersichtlich zusammengestellt und über den Link gelangt man zum offiziellen Erklärvideo.

Was ist ein Jugendparlament? – Ein Jugendparlament ist eine Interessensvertretung von Jugendlichen. Auch in der Stadt Harsewinkel soll ein Jugendparlament (JuPa) gegründet werden. Durch die Arbeit im JuPa haben Jugendliche die Möglichkeit, sich sozial und politisch zu engagieren. Dabei können sie gemeinsam die Anliegen, Inte- ressen, Meinungen sowie mögliche Probleme Jugendlicher in Harsewinkel äußern und öffentlich kommunizieren.

Ihr als Mitglieder des JuPas baut gemeinsam eine starke Jugendvertretung in Harsewinkel, Marien- feld und Greffen auf und könnt auch nicht gewählten Jugendlichen eine Stimme und die Möglichkeit geben, sich in Projekte einzubringen und Ideen zu äußern. #YOU.PArticipiate

Welche Aufgaben hat das Jugendparlament? – Das Jugendparlament hat die Möglichkeit, sich für jugendrelevante Themen stark zu machen. Dabei können die Mitglieder des JuPas die Themenschwerpunkte gemeinsam festlegen. Ihr könnt euch beispielsweise für Veranstaltungs- und Kulturthemen sowie Aktivitäten oder Ausflüge speziell für Jugendliche einsetzen. Außerdem könnt ihr euch beispielsweise für Solidaritätsthemen oder Umweltthemen stark machen.

Angelina Meier zu Wickern ist die neue Jugendbeauftragte der Stadt Harsewinkel und kümmert sich um u. . das Jugendparlament.

Über die Empfehlungen der Vertretenden des Jugendparlamentes wird in den Sitzungen der jeweili- gen Ausschüsse und des Rates beraten. Das Jugendparlament kann außerdem volljährige Mitglieder des Jugendparlamentes benennen, die als beratende Mitglieder einen Sitz in den Fachausschüssen der Stadt Harsewinkel erhalten können.

Wie viele Mitglieder hat das Jugendparlament? – Das Harsewinkeler Jugendparlament wird aus bis zu 13 Mitgliedern bestehen. Geleitet wird das Ju- gendparlament von einer oder einem Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretenden. Diese bilden den Vorstand und werden in der ersten Sitzung des Jugendparlaments gewählt.

Wie viele Sitzungen finden im Jahr statt? – Es finden mindestens sechs Sitzungen im Jahr statt. Solltet ihr ein Projekt planen, welches mehr Zeit in Anspruch nimmt, könnt ihr euch auch öfters treffen. Dabei sind alle Sitzungen des Jugendparla- ments grundsätzlich öffentlich und finden außerhalb der Schulzeit statt.

Steht dem Jugendparlament Geld zur Verfügung? – Das Jugendparlament erhält jährlich ein Budget von 2.000 EUR. Das Geld könnt ihr für eure anste- henden Projekte nutzen.

Wie könnt ihr euch für das Jugendparlament als Kandidatin oder Kandidat aufstellen? – Alle Jugendlichen, die am 17.03.2024 (Ende des Zeitraums für die Online-Wahl) zwischen 12 und 21 Jahren sind und in der Stadt Harsewinkel wohnen, können sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Schule ihr geht, ob ihr bereits eine Ausbildung macht oder studiert. In der Zeit vom 13.02.2024 bis zum 25.02.2024 könnt ihr euch über das Online-Bewerbungsformular aufstellen. Den Link findet ihr hier auf der Seite.

Wann findet die Wahl statt und wie könnt ihr die Kandidierenden fürs JuPa wählen? – Die Wahl erfolgt online in der Zeit vom 04.03.2024 bis zum 17.03.2024. Die Zugangsdaten zur Wahl bekommt ihr vorab per Post zugesendet. Über den QR-Code gelangt ihr auf die Seite der Online- Wahl und könnt eure Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten abgeben.

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen: Alle Jugendlichen, die am 17.03.2024 (Ende des Zeit- raums für die Online-Wahl) zwischen 12 und 21 Jahren sind und in der Stadt Harsewinkel wohnen sind wahlberechtigt. Das Jugendparlament der Stadt Harsewinkel wird für zwei Jahre gewählt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)