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Kreistag verabschiedet Resolution in Sachen Intensivbetten

Kreistagsitzung
Kreistag verabschiedet Resolution in Sachen Intensivbetten

„Wollen Druck machen, damit das Land sich jetzt kümmert“

Am Montag hatte der Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung eine Resolution beschlossen, die das Land Nordrhein-Westfalen auffordert, zusätzliche intensivpflegerische Kapazitäten zu schaffen und einen über Kreisgrenzen hinaus funktionierendes Versorgungs- und Verlegungskonzept auf die Beine zu stellen. Am Dienstag hat nun Landrat Adenauer einen Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Regierungspräsidentin Judith Pirscher geschrieben und den Resolutionstext angefügt. Mit der dringenden Bitte, zu handeln. Den einen unterschriebenen Brief konnte Landrat Sven-Georg Adenauer noch am Dienstag persönlich zustellen. Er traf Pirscher auf einem Termin in Detmold.

Hintergrund der Resolution ist die angespannte intensivmedizinische Versorgung im Kreis Gütersloh. Im OWL-weiten Vergleich hat der Kreis Gütersloh die mit weitem Abstand niedrigste Ausstattung mit Intensivbetten. So entfallen beispielsweise auf ein Intensivbett im Kreis Gütersloh fast dreimal so viele Einwohner wie im Durchschnitt des gesamten Regierungsbezirks Detmold. „Wir wollen mit der Resolution Druck machen, damit das Land sich jetzt kümmert“, hatte Adenauer im Kreistag betont. Es hatte zuvor bereits zahlreiche Gespräche gegeben, ohne dass sich eine Lösung abzeichnete. Ein bereits im Sommer vom Kreis Gütersloh vorgelegtes und durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erstelltes überregionales Versorgungskonzept wurde seitens der Bezirksregierung nicht mitgetragen. Jetzt sieht der Kreis Gütersloh einen „erheblichen, kurzfristigen Handlungsbedarf“, so Adenauer in seinem Brief. Dass die vier Krankenhäuser im Kreis Gütersloh an ihre Belastungsgrenze kommen, ist inzwischen mehrfach der Fall gewesen. Da die Krankenhäuser zusätzliche Kapazitäten geschaffen haben, stehen aktuell auf den Intensivstationen 26 so genannte ICU low care-Intensivbetten und 46 IUC high care-Intensivbetten zur Verfügung (ursprünglich 23/26). Die Intensivbetten unterscheiden sich: Während auch auf einer Normalstation Sauerstoff zum Beispiel über eine Gesichtsmaske verabreicht werden kann, bedeutet ICU low care die Intensivüberwachung (auch mit Sauerstoffgabe), aber eben kontinuierlich am Kreislauf- und Atem-Monitor. Nur ist an diesem Bett kein Beatmungsgerät vorhanden beziehungsweise nicht genügend Personal vorhanden, welches es bedienen beziehungsweise den beatmeten Patienten versorgen kann (überwachen hingegen schon). Dies ist nur bei den ICU high care Intensivbetten möglich.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Landtagsabgeordneter Raphael Tigges lädt zur Bürgersprechstunde per Video oder Telefon ein

(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)
(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

Bürgersprechstunde mit Raphael Tigges MdL

Der CDU Landtagsabgeordnete Raphael Tigges lädt am Montag, den 07.12.2020 in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr zur Bürgersprechstunde per Telefon oder WhatsApp-Videoanruf ein. Da eine persönliche Sprechstunde wie in der Vergangenheit derzeit aufgrund der Corona-Krise leider nicht möglich ist, möchte Herr Tigges das Gespräch auf diese Weise anbieten. Sicherlich gibt es viele Themen, die Sie gerne besprechen möchten.

Um den Ablauf organisieren zu können bitten wir, Gesprächswünsche mit Wunschuhrzeit vorab unter 05241-9170940 oder per Mail an cornelia.reimann@landtag.nrw.de anzumelden.

 

Stiftung Warentest: 13 Schokoladen sind gut, sechs enthalten Schadstoffe

Bildquelle: Security/pixabay.com
Bildquelle: Security/pixabay.com

Bitterschokolade

Mehr Kakao, weniger Zucker als Vollmilchschokolade und geschmacklich vielfältig – das sind die vorteilhaften Eigenschaften dunkler Schokolade. Die Stiftung Warentest prüfte 24 Bitterschokoladen mit einem Kakaogehalt von 60 bis 75 Prozent. Mehr als die Hälfte von ihnen schneidet gut ab. Einen Newcomer gibt es im Schnelltest: Die Sorte heißt Ruby, ist rosarot und seit 2018 auf dem Markt.

Feinherb, schwarz, edel- oder zartbitter – für die Bitterschokolade gibt es viele Bezeichnungen. Ihnen allen gemein ist der hohe Kakaoanteil. 13 der 24 Bitterschokoladen im Test erhalten ein gutes Qualitätsurteil, darunter sowohl teure Marken als auch günstige Handelsmarken. Ebenso vielfältig ist die Bitterschokolade im Geschmack. Im Sensorik-Test erhalten fünf Schokoladen ein sehr gutes Urteil, 13 ein gutes.

In sechs Bitterschokoladen wurden erhöhte Schadstoffgehalte nachgewiesen. Vier von ihnen enthalten aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe, die als potenziell krebserregend gelten. Akut schädlich sind die Rückstände nicht. Trotzdem sollte von den belasteten Schokoladen besser nicht täglich genascht werden. Ein Bio-Produkt fiel durch einen erhöhten Kadmiumgehalt auf. Den von der EU festgelegten Höchstgehalt für Kadmium überschritt aber keine der Schokoladen im Test.

Überprüft wurden außerdem die Nachhaltigkeitsaussagen von acht Tafeln im Test. Sie erwiesen sich als plausibel. Dennoch gibt es in Hauptanbauländern wie Ghana und Côte d’Ivoire noch viel zu tun. Seit 2008 nahm dort Kinderarbeit unter Fünf- bis Siebzehnjährigen weiter zu. Deutschland bezieht aus diesen Ländern 70 Prozent seines Kakaos.

Der Test Bitterschokolade findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/bitterschokolade abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Die Cyberversicherung ist im Zuge der Digitalisierung die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts

Versicherungsschutz bei Cyber-Attacken kann existenziell sein

Digitalisierung und Digitaldynamik haben inzwischen weite Teile unseres Lebens erreicht. Virtuelle Meetings, Homeoffice-Kultur, erhöhte Datenschutzanforderungen oder z. B. die elektronische Patientenakte gehören mittlerweile zum täglichen Leben. Damit wächst auch das Risiko, Opfer von Cyber-Kriminellen zu werden, die sich für Cyber-Erpressungen, Datendiebstahl oder Betrug Lücken im IT-System zunutze machen. Wir vom Versicherungsmaklerbüro Kiffmeier beraten deshalb private und gewerbliche Nutzer rund um das Thema Cyberrisiko und Cyberversicherung.

Laut Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ist Cyber-Kriminalität inzwischen die umsatzstärkste Kriminalitätssparte weltweit. Die Bedrohung von Cyber-Attacken ist da und kann Privatleute wie Unternehmen in tiefe Krisen stürzen. Der Schutz vor Cyber-Attacken kann somit existenziell sein. Entsprechend wichtig ist die richtige Absicherung.

Die am Markt für Cyberversicherungen angebotenen Tarife scheinen auf den ersten Blick ähnlich. Es kommt hier aber auf Nuancen an, um bedarfsgerechte Lösungen zu identifizieren. Hierbei unterstützen wir vom Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. Sie jederzeit gern und als Ihre Ansprechpartner vor Ort analysieren wir kompetent Ihre konkreten Risiken sowie Ihre individuellen Bedürfnisse. So möchten wir unbedingt sicherzustellen, dass sie den für Sie optimalen und zeitgemäßen Versicherungsschutz erhalten. Verzichten Sie also nicht auf unseren Rat und Ihren existenziellen Schutz bei Cyber-Attacken. Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie einfach ins Büro in die Münsterstraße. Wir freuen uns bereits auf Sie!

Dr. Sökeland, Dr. Disselkamp und Thorsten Schmolke unterstützen Landrat

Unterstützen Landrat Sven-Georg Adenauer (r.) vor allem bei repräsentativen Aufgaben (v.l.): Thorsten Schmolke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN), Dr. Christine Disselkamp (CDU) und Dr. Heinz-Josef Sökeland (CDU) (Bildquelle: Pressestelle Kreis Gütersloh).
Unterstützen Landrat Sven-Georg Adenauer (r.) vor allem bei repräsentativen Aufgaben (v.l.): Thorsten Schmolke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN), Dr. Christine Disselkamp (CDU) und Dr. Heinz-Josef Sökeland (CDU) (Bildquelle: Pressestelle Kreis Gütersloh).

Amtseinführung des Landrats in der konstituierenden Sitzung

Landrat Sven-Georg Adenauer ist am Montag bei der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistags in der Stadthalle Gütersloh in sein Amt eingeführt worden. Adenauer wurde von Hans Schäfer (Schloß Holte-Stukenbrock) vereidigt. Für Adenauer ist es die fünfte Amtszeit. Zu seinen ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertretern wählte der Kreistag erneut drei Kreistagsmitglieder. Erste Stellvertreterin bleibt Dr. Christine Disselkamp (CDU) aus Herzebrock-Clarholz. Neu im Amt sind der zweite Vertreter Thorsten Schmolke (Bündnis 90/DIE Grünen) aus Werther (Westf.) und Dr. Heinz-Josef Sökeland (CDU) aus Harsewinkel. Sie vertreten den Landrat beispielsweise bei festlichen Veranstaltungen, bei Eröffnungen von Veranstaltungen jeglicher Art, bei hohen runden Geburtstagen und zu vielen Gelegenheiten mehr. Sie vertreten den Landrat in der durch ihr Wahlergebnis festgelegten Reihenfolge. Aus dem Amt als stellvertretende Landrätinnen ausgeschieden sind Elke-Maria Hardieck (CDU) und Elvan Korkmaz-Emre (SPD), sie wurden in der Sitzung des Kreistags verabschiedet.

In der konstituierenden Sitzung wurden zudem die Ausschüsse und deren Besetzung auf den Weg gebracht. Nicht nur neue Mitglieder, sondern auch neue Ausschussnamen gibt es in dieser Legislaturperiode. Aus dem ‚Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss‘ wurde der ‚Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung‘, aus dem ‚Umweltausschuss‘ wurde der ‚Ausschuss für Klima und Umwelt‘ und aus dem ‚Straßen- und Verkehrsausschuss‘ wurde der ‚Ausschuss für Mobilität‘. Die weiteren Ausschüsse: Kreisausschuss, Jugendhilfeausschuss und die Ausschüsse für ‚Arbeit und Soziales‘, ‚Gesundheit‘ sowie ‚Bildung, Kultur und Sport‘.

Die sogenannten freiwilligen Ausschüsse – alle außer Jugendhilfe- und Kreisausschuss – bestehen aus 17 Mitgliedern. Helga Lange (Bündnis 90 /DIE GRÜNEN) ist Ausschussvorsitzende im Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung, Thorsten Kluthe (SPD) im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Dr. Heinz-Josef Sökeland (CDU) im Ausschuss für Gesundheit, Elke-Maria Hardieck (CDU) im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, Birgit Niemann-Hollatz (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) im Ausschuss für Klima und Umwelt und Bernhard Altehülshorst (CDU) im Ausschuss für Mobilität. Dr. Annegreth Schütze (FWG/UWG) wird dem Jugendhilfeausschuss vorstehen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

BPOL NRW: Von unbekannter Person zu Boden gestoßen – 43-Jähriger gibt Bundespolizei die Schuld und betitelt diese als Rassisten

(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)
(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)

Gütersloher betitelte Einsatzkräfte als Rassisten

Das Verhalten von Einsatzkräften der Bundespolizei innerhalb und außerhalb der Wache, aber auch das Verhalten eines 43-jährigen Mannes aus Gütersloh wurde gestern Nachmittag (29. November) lückenlos durch eine Bodycam aufgezeichnet. Der Mann schrie lautstark vor einem Supermarkt am Dortmunder Hauptbahnhof herum. Als Bundespolizisten ihn ansprachen, erklärte er diesen, dass er von einem Unbekannten zu Boden gestoßen worden sei. Der Tatverdächtige befand sich jedoch nicht mehr vor Ort. Daran gab der Gütersloher den Einsatzkräften die Schuld und betitelte diese lautstark und öffentlichkeitswirksam als Rassisten.

Gegen 16 Uhr informierten Mitarbeiter eines Supermarktes am Dortmunder Hauptbahnhof die Bundespolizei über eine Person, die sich vor dem Geschäft aufhalten und lautstark rumschreien würde. Vor Ort trafen Bundespolizisten auf den Mann aus Gütersloh, der sich aufgebracht zeigte und den Einsatzkräften erklärte, von einer unbekannten Person zu Boden gestoßen worden zu sein. Einen Tatverdächtigen konnten die Bundespolizisten vor Ort nicht ermitteln. Eine Täterbeschreibung konnten sie dem aufgebrachten 43-Jährigen zudem nicht „entlocken“. Dieser echauffierte sich nun lautstark über die Sachverhaltsaufnahme durch die Einsatzkräfte. Daraufhin schalteten die Einsatzkräfte eine Bodycam ein, um ihre Maßnahme und das Verhalten des Mannes zu dokumentieren.

Da eine Sachverhaltsaufnahme vor Ort nicht möglich war, sollte er zur Wache gebracht werden. Daraufhin betitelte er die Beamten mehrmals lautstark als Rassisten. Gegen seine Mitnahme leistete er anschließend Widerstand, woraufhin er gefesselt wurde. Auch in der Bundespolizeiwache wurde das Verhalten des 43-Jährigen weiter aufgezeichnet.

Hinweise zu einer Körperverletzung bzw. zu einem Tatverdächtigen konnten die Einsatzkräfte auch in der Wache nicht erlangen. Was sich jedoch herausstellte, war, dass der Gütersloher zuvor Heroin geraucht hatte, was sein Verhalten erklären könnte.

Die Bundespolizei ordnete die Videosicherung aus dem Supermarkt an und leitete ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen unbekannt ein.

Zudem wurden gegen den wegen Eigentums-, Drogen- und Gewaltdelikten polizeibekannten 43-Jährigen ein Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. *ST

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)

TÜV: Minderwertige Holzpellets können Heizsystem blockieren

Bildquelle: sam8927/pixabay.com
Bildquelle: sam8927/pixabay.com

Prüfung und Zertifizierung von Holzpellets nach internationalen Normen – Prüfzeichen als wichtiges Kaufkriterium

Pelletheizungen sind eine umweltschonende Alternative zu mit Öl oder Gas betriebenen Heizsystemen. Sofern das Brennmaterial hochwertig ist und aus nachhaltiger Produktion stammt. Verbraucher sollten daher beim Kauf von Holzpellets unbedingt auf Prüfsiegel wie das „DINplus“-Zeichen von TÜV Rheinland achten. Darüber hinaus belegen das FSC-Siegel (Forest Stewardship Council) oder das „DIN-Geprüft nach ISO 38200“-Zeichen, dass das verwendete Holz aus nachhaltigem Anbau stammt. „Holzpellets mit unserem DINplus-Zeichen werden nach strengeren Anforderungen zertifiziert, als sie die Norm für diese Produkte vorschreibt“, betont Maximilian Quietzsch, Produktmanager bei TÜV Rheinland.

Wichtige Prüfkriterien für Holzpellets

Die Holzpellets werden in anerkannten Laboren unter die Lupe genommen. Diese dürfen nicht länger als 45 Millimeter oder zu feucht sein und müssen eine gewisse Festigkeit aufweisen. „Zu lange, bröselige oder gar matschige Holzpellets können ein Heizsystem schnell verstopfen oder den Schadstoffausstoß erhöhen“, erklärt Quietzsch. Zudem werden die Holzpellets auf Fremdkörper und Schwermetalle untersucht und es wird geprüft, ob sie aus unbehandeltem Holz hergestellt wurden. Beim Brennverhalten ist es außerdem wichtig, dass die entstehende Asche erst ab einer Temperatur von 1.200 Grad Celsius zu schmelzen beginnt, da sie sonst den Ofen verschlacken würde. Im Rahmen einer „DINplus-Zertifizierung“ kontrollieren die Experten auch die Produktionsanlagen und Systeme eines zertifizierten Herstellers. So wird sichergestellt, dass diese die hohen Produktanforderungen grundsätzlich erfüllen können.

Holzpellets vor Schädlingen schützen

Bei der Lagerung von Holzpellets sollten Verbraucher darauf achten, dass die Produkte an einem trockenen Ort aufbewahrt werden. Bei größeren Mengen muss der Raum über eine gute Belüftungsmöglichkeit verfügen. „Es kommt auch immer wieder vor, dass Kleintiere die Pelletsäcke annagen oder aufpicken. Verbraucher sollten sie also entsprechend schützen“, rät Quietzsch.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

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Neue Coronaschutzverordnung: Land setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit

Die am 25. November 2020 bei den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt. Die neue Coronaschutzverordung enthält notwendige Anpassungen und bleibt gemäß der Vereinbarung der Regierungschefs und den neuen bundesgesetzlichen Vorgaben bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Lage ist weiterhin ernst. Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um eine Gesundheitsnotlage abzuwenden. Dafür müssen wir weiterhin konsequent Kontakte reduzieren, um so das Infektionsgeschehen weiter eindämmen. Die Regelungen im November haben den exponentiellen Anstieg stoppen können, aber leider sinken die Infiziertenzahlen bisher noch nicht so stark wie gewünscht und erforderlich. Gerade mit Blick auf die anstehende Adventszeit sind die Maßnahmen für viele Menschen hart und erfordern von uns allen, dieses Jahr von lieb gewonnen Traditionen Abstand zu nehmen. Jetzt heißt es: Durchhalten.”

Die Maßnahmen im Überblick
Die neue Coronaschutzverordnung sieht die folgenden Maßnahmen vor:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als fünf Personen sind bei dem Zusammentreffen von zwei Haushalten nicht erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.
  • In geschlossenen öffentlichen Räumen ist eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Wegen zu dem Geschäft ist auch eine Alltagsmaske zu tragen.
  • In Handelseinrichtungen wie etwa. Supermärkten, Kaufhäusern und Baumärkten mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern werden weitere Einschränkungen bezüglich der Kundenanzahl pro Quadratmetern getroffen.
  • Auch im privaten Raum wird eine entsprechende Beachtung der Regelungen der Verordnung dringend empfohlen. Dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte zu reduzieren bzw. diese möglichst infektionssicher unter Beachtung der AHA-L-Regeln zu gestalten.
Für die kommende Adventszeit und die Feiertage gelten zudem folgende Sonderregelungen:
  • Der Verkauf von Weihnachtsbäumen durch gewerbliche oder soziale Anbieter ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen zulässig.
  • In dem Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ist in Ergänzung zu den oben genannten Regelungen zur Kontaktbeschränkung ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit insgesamt höchstens zehn Personen zulässig, wobei auch hier Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden. Für diese Personen gilt für ihre Besuche über die Feiertage kein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen.
  • Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden untersagen darüber hinaus die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen, für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind. Mit Blick auf die kommende Skisaison gilt: Der Betrieb von Skiliften ist nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Coronaschutzverordnung als Einrichtungen für Freizeitaktivitäten derzeit unzulässig.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab 1. Dezember 2020 und ist hier abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Minister Laumann: Rund 100 Millionen Euro für Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in Gesundheitsfachberufen

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit

Um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten, fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der diesjährigen Krankenhaus-Einzelförderung Investitionsmaßnahmen zum Aufbau von Ausbildungsplätzen. Insgesamt standen dafür rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Fördersumme belief sich auf maximal 20.400 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsplatz. Landesweit werden 50 Projekte und damit der Aufbau von insgesamt 5.112 Ausbildungsplätzen gefördert.

„Die Corona-Pandemie hat einmal mehr verdeutlicht: Das medizinische und pflegerische Personal ist der Kern eines stabilen Gesundheitswesens. Den Beschäftigten wird derzeit viel abverlangt und dafür haben sie meinen größten Respekt. Doch auch ohne Corona ist die personelle Lage angespannt. Um hier langfristig für Entspannung zur sorgen und uns zukunftsfähig aufzustellen, müssen wir mehr ausbilden. Daher bin ich sehr froh, dass wir über die Einzelförderung eine langfristige Perspektive schaffen, von der das gesamte Gesundheitswesen nachhaltig profitieren wird“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Eine angemessene Personalausstattung im Krankenhaus sei für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Leider gebe es derzeit noch eine Vielzahl von unbesetzten Stellen, insbesondere im pflegerischen Bereich. „Wir müssen es schaffen, diesen Umstand zu beheben“, erklärt Laumann. Bei der Erhöhung der Ausbildungsplatzkapazitäten komme den Krankenhäusern als Träger der Ausbildungsstätten eine zentrale Rolle zu.

Minister Laumann freut sich zudem sehr über das große Interesse an der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Mehr als 15.500 Frauen und Männer beginnen in diesem Jahr eine Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Das sind fast 1.000 mehr als im Jahr 2019. „Eine so hohe Zahl an neuen Schülerinnen und Schülern in der Pflege hat es in Nordrhein-Westfalen noch nie gegeben“, sagt Laumann. „Mit der generalistischen Pflegeausbildung haben wir deshalb den richtigen Weg für eine attraktive und zukunftsfähige Ausbildung eingeschlagen.“

Die neue generalistische Pflegeausbildung wurde zum Jahresbeginn 2020 eingeführt und befähigt die Absolventen zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen – von der Kinderkrankenpflege über die Krankenpflege bis hin zur Altenpflege. Damit stehen den Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Über die neuen 15.500 Frauen und Männer in der generalistischen Pflegeausbildung hinaus befinden sich in Nordrhein-Westfalen derzeit zudem noch rund 30.000 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachkraft, die nach den auslaufenden Berufsgesetzen entweder im Bereich der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege stattfindet. In der Altenpflegeausbildung sind es 16.301 Auszubildende, in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung 11.820 Auszubildende und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung 1.586 Auszubildende (Stand: Oktober 2019).

Weitere Informationen zur neuen Pflegeausbildung sowie eine Übersicht der ausgewählten Einzelfördermaßnahmen finden Sie auf der Internetseite unter www.mags.nrw.

 

(Textquelle: Land NRW)