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Führung zum jüdischen Leben in Harsewinkel & Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus am 10. November

Gästerführerin Ursula Mußmann auf dem jüdischen Friedhof (© Stadt Harsewinkel).
Gästerführerin Ursula Mußmann auf dem jüdischen Friedhof (© Stadt Harsewinkel).

Am 10. November 2024 lädt Gästeführerin Ursula Mußmann Interessierte zur diesjährigen Führung zum jüdischen Leben in Harsewinkel ein. Neben der über 200 Jahre währenden Geschichte jüdischen Lebens in Harsewinkel wird Wissenswertes zu den jüdischen Feiertagen und Bräuchen vermittelt.

Ein besonderer Schwerpunkt sind die Schicksale der Familien Lorch und Mendels, die lange Zeit in Harsewinkel ansässig und Teil des gesellschaftlichen Lebens waren. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten beendete dieses friedliche Miteinander und führte zur Entrechtung, Zerstörung jüdischen Eigentums, Vertreibung und Deportation.

Die Führung beginnt um 14:30 Uhr am Harsewinkeler Rathaus und endet gegen 16 Uhr am Jüdischen Friedhof. Die Teilnahme an der Führung ist kostenlos, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Die Gedenkstunde an die Opfer der Nationalsozialismus beginnt im Anschluss an den Rundgang um 16 Uhr am Jüdischen Friedhof an der August-Claas Straße. Das Pogrom, das in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 stattfand, jährt sich in diesem Jahr zum 86. Mal. Herren werden gebeten, eine Kopfbedeckung mitzubringen.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kostenloser Mütter-Töchter-Workshop zur sicheren Internetnutzung im Kulturort Wilhalm – jetzt anmelden!

Am Dienstag, den 5. November 2024 sind interessierte Mütter mit ihren Töchtern von 15 bis 17 Uhr herzlich zu einem Workshop unter dem Titel „Mutige Mädchen, starke Mütter. Sicher im Internet unterwegs!“ in den Kulturort Wilhalm eingeladen.  

Gemeinsam wollen die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg, und die Frauenberatungsstelle Gütersloh im Rahmen dieser Veranstaltung Mädchen aus den 5. und 6. Klassen und ihren Müttern Medienkompetenz zu den Themen Digitale Sicherheit und Schutz vor mädchen- und frauenspezifischer digitaler Gewalt vermitteln.

Digitale Medien sind aus unserer aller Lebenswelt nicht mehr wegzudenken und gehören daher zur allgemeinen Erziehung längst dazu. Spätestens zum Übergang an die weiterführende Schule und dem ersten Smartphone der Kinder fragen sich viele Eltern: Wie kann ich mein Kind gut begleiten? Wie kann ich meine eigenen Erfahrungen reflektieren und up to date bleiben, obwohl mein Kind so viel mehr Wissen über digitale Medien zu haben scheint? „In unserem Workshop wollen wir Mädchen aus den 5. und 6. Klassen und ihre Mütter informieren, wie sie sich gegen Gewalt im Netz wehren können und welche Tricks es gibt, sich zu schützen“, erklärt Marina Schomburg. „Wir wollen zeigen, wie es gelingt, gelassen und selbstbewusst in der digitalen Welt unterwegs zu sein.“

Neben den rein inhaltlichen Themen zur digitalen Bildung und Tipps und Infos für den sicheren Umgang mit digitalen Medien bleibt genug Zeit zum interaktiven Austausch. Und auch für die Mädchen kommen der Spaß und das spielerische Lernen nicht zu kurz.

Die Teilnahme ist kostenlos, zur besseren Planung wird um Anmeldung bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg, telefonisch unter 05247 935 169, oder per Mail an marina.schomburg@harsewinkel.de gebeten.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: So geht’s – Energieverbrauch senken und Wohnkomfort steigern

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung von Gebäuden auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Dabei spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Mit dem Start der landesweiten Aktion „Wärmstens empfohlen – Energie sparen und Komfort gewinnen” setzt die Verbraucherzentrale NRW ab Mitte Oktober hier an und wendet sich insbesondere an Hauseigentümer:innen. Die Aktion bietet eine Themenvielfalt rund um die kommunale Wärmeplanung, Energiesparen im Gebäude und den Einsatz von Photovoltaik, bringt Klarheit bei gesetzlichen Anforderungen und vermittelt praxisnahe Alltagslösungen.

Die kommunale Wärmeplanung sorgt bei vielen Hauseigentümer:innen für Verunsicherung. Bietet die örtliche Kommune die zentrale Lösung zum Heizen? Sollten Eigentümer:innen auf die Fernwärme warten? Welche Anforderungen stellt das Gebäudeenergiegesetz, falls stattdessen als Heizung eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung geplant ist? Das sind aktuell Fragen, die sich Verbraucher:innen stellen. „Die enorme Nachfrage nach unseren Beratungsangeboten rund um diese Energiethemen hat uns klar aufgezeigt, wie wir uns noch stärker auf die Bedürfnisse von hilfesuchenden Menschen ausrichten können“, sagt André Juffern, Leiter des Fachbereiches Energie bei der Verbraucherzentrale NRW. „Im Zentrum unserer Aktion stehen dabei Beratungsangebote und Lösungen, wie Verbraucher:innen ihr Eigentum fit für die künftigen Herausforderungen machen können.“ In Kommunen, in denen es bisher kein Fernwärmeangebot gibt, wird es möglicherweise auch in Zukunft keine zentrale Wärmeversorgung geben. Darum motivieren die Angebote der landesweiten Aktion dazu, nicht bloß auf die kommunale Wärmeplanung zu warten, sondern mit eigenen Maßnahmen am Eigenheim den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu steigern.

Informations- und Beratungsangebote mit klarer Ansprache – Im Mittelpunkt der Aktion stehen, neben der kommunalen Wärmeplanung und dem Einsatz von Wärmepumpen, bauliche Maßnahmen zum Energiesparen. Mit einfachen und oft günstigen Maßnahmen wie der Dämmung der obersten Geschoßdecke und der Kellerdecke lässt sich bereits langfristig Geld sparen. „Wichtig sind uns leicht verständliche Informations- und Beratungsangebote, die Verbraucher:innen abholen und die eigene Handlungskompetenz beim Thema Energiesparen stärken“, so André Juffern. Wer sein Gebäude bereits gut gedämmt hat, kann mit eigens erzeugtem Solarstrom vom Dach oder Balkon seine Energiekosten weiter reduzieren. Wie das geht und worauf beim Einsatz von Photovoltaiktechnik zu achten ist, wird in den aktionsbegleitenden Vortrags- und Beratungsangeboten praxisnah erklärt. Die landesweite Aktion „Wärmstens empfohlen – Energie sparen und Komfort gewinnen” startet am 15. Oktober. Umfangreiche Informationen zu den Themen und Angeboten der Aktion finden Interessierte unter: www.verbraucherzentrale.nrw/waermstens-empfohlen oder in ihrer Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.

Weitere Informationen und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Jetzt bei Bessmann alles für Halloween entdecken

Halloween steht vor der Tür und das bedeutet gruselige Kostüme, schaurige Dekorationen und jede Menge Spaß für Groß und Klein!

Besonders für Kinder ist Halloween ein aufregendes Fest, bei dem sie sich in ihre liebsten Monster, Hexen und Geister verwandeln können.

Damit das Verkleiden und Dekorieren zum unvergesslichen Erlebnis wird, bietet Bessmann eine große Auswahl an Kinderkostümen, kreativen Deo-Ideen und passender Schminke.

Marienfelder Martinssonntag: Jetzt noch Plätze & Tische für den Familienflohmarkt anmelden!

(V. l.) Burkhard Bruns, Hannelore Kryschak,Gunter Kryschak, Kari Lievonen, Chris Glöger, Ulrike Dietrich, Georg Rieger und die Alpakas freuen sich auf den Marienfelder Martinssonntag.
(V. l.) Burkhard Bruns, Hannelore Kryschak,Gunter Kryschak, Kari Lievonen, Chris Glöger, Ulrike Dietrich, Georg Rieger und die Alpakas freuen sich auf den Marienfelder Martinssonntag.

Am 10. November lädt die Werbegemeinschaft Harsewinkel e. V. ab 12 Uhr zum 33. Marienfelder Martinssonntag ein. Der Martinssonntag 2024 wird auch 2024 wieder in größerem Rahmen auf der gesperrten Bielefelder Straße im Ortskern stattfinden.

Für den Familienflohmarkt können noch Plätze und Tische reserviert werden. Anmeldungen nimmt Familie Kryschak gerne unter der Telefonnummer 05247 8241 entgegen. Anmeldungen für kostenpflichtige Verkaufshütten nimmt Ulrike Dietrich unter der Telefonnummer 0170 5514355 entgegen.

Abfuhrtermine – Verschiebungen durch Allerheiligen in Bezirk 4

Bedingt durch den Feiertag Allerheiligen am 1. November, verschiebt sich der Abfuhrtermin für die Komposttonne in Bezirk 4 um einen Tag. Die Entleerung findet somit erst am Samstag, den 2. November, statt.

Das Spöggsken wünscht allen einen schönen Feiertag!

Abteilung Soziales Kreis GT: Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten am 30. Oktober nicht erreichbar

Das Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten ist am Mittwoch, 30. Oktober, aufgrund von Wartungsarbeiten in der Fachanwendung nicht erreichbar. An diesem Tag führt das Land NRW, welches für die IT-Infrastruktur zuständig ist, landesweit Wartungsarbeiten in der Betriebsinfrastruktur durch. Das Sachgebiet ist daher an dem Tag weder telefonisch noch für Besucherinnen und Besucher im Kreishaus Wiedenbrück zu erreichen. Ab Donnerstag, 31. Oktober, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder wie gewohnt telefonisch und vor Ort erreichbar.

Allgemeine Fragen sowie den Vordruck zum Antragsverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung gibt es auf der Homepage des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/schwerbehinderte

Das Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten ist in der Regel montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch zu erreichen. Die Servicenummer lautet 05241/85-2369. Persönliche Vorsprachen sind jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr im Kreishaus Wiedenbrück möglich. Jederzeit können Anfragen an das Postfach des Sachgebietes (schwebr@kreis-guetersloh.de) gerichtet werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Geld und Steuern sparen mit dem Deutschland-Ticket als Jobticket

Ob nun 49 Euro oder ab dem kommenden Jahr 58 Euro: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können das Deutschland-Ticket als Jobticket unter bestimmten Voraussetzungen deutlich günstiger erhalten. Oder sogar gratis, wenn es der Chef oder die Chefin spendiert. Wie das Ticket steuerfrei bleibt, wann es als Werbungskosten abgesetzt werden kann und in welchen Fällen sich die Pendlerpauschale mehr lohnt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) an drei Beispielen.

1. Beispiel: Arbeitnehmer kauft das Deutschland-Ticket selbst – Wer das Deutschland-Ticket aus eigener Tasche bezahlt und für berufliche Fahrten nutzt, kann es als Werbungskosten von der Steuer absetzen – und darüber hinaus natürlich auch noch für private Fahrten nutzen. In der Steuererklärung können dann aktuell bis zu 588 Euro für das Ticket angegeben werden – vorausgesetzt, es wurde auch tatsächlich in allen Monaten des Jahres erworben (12 x 49 Euro = 588 Euro). Ab 2025 können für das Ticket dann 696 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden (12 x 58 Euro = 696 Euro).

Man muss aber nicht zwingend die Kosten für das Ticket in der Steuererklärung angeben, sondern kann stattdessen auch die Entfernungspauschale nutzen. Diese lohnt sich in vielen Fällen nämlich mehr: Schon bei einer einfachen Entfernung von 15 Kilometern zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte), die beispielsweise an 200 Arbeitstagen zurückgelegt werden, ergibt sich ein höherer Betrag: 15 Kilometer x 200 Tage x 0,30 Cent = 900 Euro. Und je weiter die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, desto höher kann die Steuerersparnis ausfallen.

2. Beispiel: Arbeitgeber spendiert Deutschland-Ticket als Gehaltsextra – Spendiert der Chef oder die Chefin das Deutschland-Ticket als Jobticket – das heißt, er oder sie überlässt es zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn -, dann bleibt es steuerfrei. Und dafür bezahlen muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in dem Fall natürlich auch nicht. Aber Achtung: Wer darüber hinaus die Entfernungspauschale für Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend macht, muss damit rechnen, dass das Finanzamt diese Werbungskosten um den Zuschuss für das Ticket kürzt.

Für Arbeitgebende kostet das Deutschland-Ticket, wenn es als Jobticket für Mitarbeitende erworben und gratis zur Verfügung gestellt wird, aktuell nicht 49 Euro, sondern nur 46,55 Euro. Und ab 2025 kostet es dann nicht 58 Euro, sondern nur 55,10 Euro. Denn wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent gewährt, reduziert sich der Kaufpreis für das Ticket um 5 Prozent. Dafür muss das Unternehmen aber einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn abschließen.

3. Beispiel: Arbeitgeber zahlt einen Teil des Deutschland-Tickets – Spendiert der Arbeitgeber zwar nicht das ganze Deutschland-Ticket als Jobticket, aber übernimmt immerhin 25 Prozent der Kosten, dann können Mitarbeitende von einem reduzierten Preis profitieren. Zum einen dank des Zuschusses von 25 Prozent und zum anderen durch eine Ermäßigung der Deutschen Bahn von 5 Prozent. Somit kostet das Ticket die Mitarbeitenden 30 Prozent weniger – aktuell also lediglich 34,30 Euro und ab dem kommenden Jahr dann nur 40,60 Euro (49 Euro beziehungsweise 58 Euro minus 30 Prozent).

Der oder die Arbeitnehmende kann den Ticketpreis dann beispielsweise per Gehaltsumwandlung bezahlen und muss es nicht versteuern. Denn ob das Deutschland-Ticket-Jobticket als Gehaltsextra von Arbeitgebenden spendiert wird oder es zu einer Gehaltsumwandlung kommt: Arbeitgebende können den Sachbezug dann pauschal mit 25 Prozent versteuern. Und für die Mitarbeitenden wird der Sachbezug nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet. Diese Möglichkeit wurde mit dem Jahressteuergesetz 2019 geschaffen.

Wichtig: Das Deutschland-Ticket-Jobticket wirkt sich nicht auf die Sachbezugsgrenze von 50 Euro aus. Soll heißen: Wer das Ticket oder einen Teil davon vom Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitgeberin spendiert bekommt, kann darüber hinaus trotzdem noch Sachbezugsleistungen bis zur Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Entdecke jetzt den neuen OPEL Grandland im Autohaus Grundmeier!

Bist Du bereit für den neuen OPEL Grandland? Dann entdecke und gestalte jetzt im Autohaus Grundmeier in Harsewinkel Dein ganz persönliches Wunschmodell.

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Schon verliebt? Kein Wunder, wir auch. Komm doch einfach spontan im Autohaus Grundmeier vorbei oder verabrede vorab Deinen persönlichen Kennenlerntermin inklusive Probefahrt. Wir beantworten Dir gerne alle Fragen zum neuen OPEL Grandland und auf Wunsch konfigurieren wir auch mit Dir gemeinsam Dein individuelles Wunschmodell.

Betriebsferien – Ihr Haus Bergmann empfängt Sie gerne ab dem 7. November wieder mit heimischen Spezialitäten & saisonalen Highlights!

Das Haus Bergmann macht Betriebsferien und ist ab dem 28. Oktober vorübergehend geschlossen. Wir sind ab dem 7. November sehr gerne wieder mit unseren heimischen Spezialitäten für unsere Gäste da und im November ergänzen wir unsere Karte auch wieder mit Wildgerichten und saisonalen Highlights.

Ihre Anfragen und Reservierungen nehmen wir vor und nach den Betriebsferien sehr gerne unter 05247-2008 entgegen und wir freuen uns bereits darauf, Sie bald im Haus Bergmann begrüßen zu dürfen!