LANTA-Banner
Start Blog Seite 661

Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Impfkampagne

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Oster-Samstag einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung. Darin sind bereits die Impfdosen berücksichtigt, die der Bund dem Land für kommende Woche zugesagt hat. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer 0800 / 116-117-02 für Westfalen-Lippe und 0800 / 116-117-01 für das Rheinland).

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Der Impfstoff von AstraZeneca kann und sollte weiter genutzt werden. Die Entscheidung, AstraZeneca nur an Personen ab 60 Jahren zu impfen ist sinnvoll. Es stehen einmalig diese 450.000 Termine zur Verfügung. Nichts soll im Lager bleiben. Klar ist daher auch: Wenn sehr viele Menschen einen Termin vereinbaren wollen, kann es sein, dass die Systeme an ihre Grenzen kommen. Dafür bitte ich um Verständnis. Alle weiteren Impfungen mit BioNTech und Moderna laufen selbstverständlich wie gehabt weiter.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) wird Ende April eine Empfehlung abgeben, wie mit den Zweitimpfungen für die bereits mit AstraZeneca Geimpften umgegangen werden wird. Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass schwere Nebenwirkungen sehr selten sind. Das Gesundheitsministerium rät aber kürzlich Geimpften bei drei Tage nach der Impfung auftretenden Symptomen – wie starken anhaltenden Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Beinschwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen – umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Minister Laumann kündigte zudem an, die Impfkampagne des Landes im April weiter beschleunigen zu wollen: „Wir werden alleine im April rund 1,5 Millionen Impfungen mit BioNTech und Moderna durchführen. Zum Vergleich: Bislang konnten wir mit dem verfügbaren Impfstoff insgesamt mehr als 2,6 Millionen Impfungen durchführen.“

Ergänzend zu diesen 1,5 Millionen Impfungen werden ab dem 6. April Impfungen in den Arztpraxen des Landes mit weiteren Impfdosen des Bundes stattfinden. In der kommenden Woche starten dann die ersten Impfungen der Über-70-Jährigen in den Impfzentren – beginnend mit dem Jahrgang 1941. Das Land wird sukzessive in den kommenden Wochen weitere Jahrgänge einladen. Die Impfungen der Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe werden ebenfalls weitergehen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kreis Gütersloh beliefert Kitas, Förderschulen und Grundschulen: Selbsttests für Kitas und Schulen

Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com
Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com

Nach den Osterferien wird der Kreis Gütersloh alle Förderschulen im Kreisgebiet mit Selbsttests versorgen. In dem Zuge hatte der Kreis in der Krisenstabssitzung angeboten, auch die Grundschulen mit Selbsttests zu versorgen. Diese sind in der Trägerschaft der Kommunen, die großes Interesse an dem Vorschlag zeigten.

Schülerinnen und Schüler sollen so die Möglichkeit haben, sich einmal pro Woche freiwillig selbst zu testen. Der Test kann zu Hause durchgeführt werden und ist sehr einfach in der Handhabung. Die Stadt Verl hat die Tests bereits im Einsatz und damit gute Erfahrungen gemacht.

Auch für Kinder und Personal in den Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, den Spielgruppen und Brückenprojekten im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh bietet der Kreis ein solches Selbsttest-Angebot nach den Osterferien an.

Für die weiterführenden Schulen stellt das Land NRW Testmöglichkeiten zur Verfügung. Das Angebot des Kreises Gütersloh bezieht sich erstmal nur auf den Monat April, da das Land angekündigt hatte, demnächst auch die Förderschulen und Grundschulen zu berücksichtigen.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

TÜV Rheinland: Mit dem Frühling kommen die Schlaglöcher

Bildquelle: PublicDomainPictures/pixabay.com
Bildquelle: PublicDomainPictures/pixabay.com

Der letzte Wintereinbruch ist vorüber und schon werden sie sichtbar: die kleinen und großen Schäden an unseren Verkehrswegen. Die Schlaglochsaison hat begonnen und Verkehrsteilnehmer müssen nun besonders achtsam sein. Die Straßenmeistereien haben alle Hände voll zu tun und stehen vor der dringenden Aufgabe, das kommunale Wegenetz instand zu halten und Gefahrenpunkte zu beseitigen. Doch es gibt wirksame Mittel, um Straßenschäden entsprechend vorzubeugen.

Wasser und Frost lassen Straßen leichter aufbrechen

Der Hintergrund: Sobald Regen in die feinen Risse und offenen Nähte sickert, lässt die gefrorene Nässe die Straße an der betroffenen Stelle förmlich aufplatzen. Der anfänglich kleine Riss im Asphalt mausert sich oftmals aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Belastungen zu einem Krater veritablen Ausmaßes. Zu spät gesehen, und schon ist unter Umständen ein Schaden am Auto entstanden. Für Radfahrer können die unerwarteten Aufbrüche und Vertiefungen ungleich schlimmere Folgen haben. „Hier hilft: Augen auf und langsam fahren“, empfiehlt Volker Jakobi, Geschäftsführer von TÜV Rheinland Schniering. Nur so bleibe genug Zeit, das Schlagroch reaktionsschnell zu umfahren, ohne dabei die übrigen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Effektiv vorbeugen: TÜV Rheinland-Messfahrzeuge untersuchen Belag

Noch besser ist es, wenn das Schlagloch gar nicht erst entstehen kann. Genau dafür sind Messfahrzeuge von TÜV Rheinland im Einsatz. Mit hochmodernen Fahrzeugen „scannen“ die Experten den Zustand von Straße und Belag. „Unsere Messfahrzeuge spüren sogar Risse auf, die kleiner als ein Millimeter sind“, sagt Jakobi. Eingesetzt werden sogenannte Laserdistanzsensoren vor dem Kühler und am Boden des Fahrzeugs sowie über Kameras, die jeden Quadratzentimeter der Straßenoberfläche erfassen. Nach der Computerauswertung erhält der Kunde – sprich: die Kommune, der Kreis oder das Land – eine Analyse, die den Straßenzustand übersichtlich visualisiert. Der Ratschlag der Experten: Risse bereits im Anfangsstadium beheben und so dem Schlagloch frühzeitig vorbeugen. Das spart Ärger und Kosten – die Verkehrsteilnehmer werden es danken.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Landrat Adenauer zu Ostergottesdiensten: Dieses Jahr auf Präsenzveranstaltungen verzichten

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Landrat Sven-Georg Adenauer appelliert wegen der bevorstehenden Gottesdienste am Hochfest dringend an alle Gemeinden, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. „Im Zweifelsfall ist man mit einem virtuellen Gottesdienst auf der sicheren Seite“, betont der Landrat. „Der Appell wird von sämtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mitgetragen.“

Adenauer weiter: „Ich achte das Grundrecht und das große Bedürfnis nach ungestörter Religionsausübung.“ In einer Pandemie müsse es aber auch möglich sein, auf die bereits erprobten virtuellen Formate auszuweichen. Es sei nicht die richtige Zeit, sich in und vor Gebetshäusern in großen Gruppen zu versammeln. Sollten Gemeinden dennoch Präsenzveranstaltungen planen, mahnt Adenauer, seien die geltenden Hygienevorschriften unbedingt einzuhalten und die Hygienekonzepte präzise umzusetzen. Mit den 13 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sei vereinbart worden, dass die Einhaltung im Rahmen der Möglichkeiten auch vor Ort durch die Ordnungsämter kontrolliert werde. Auch weitergehende Maßnahmen seien nicht ausgeschlossen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Corona-Schnelltest im DRK Testzentrum Harsewinkel – Infos, Termine & Zeiten für April

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.

Die Stadt Harsewinkel hat gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) ein Corona-Testzentrum im Moddenbachtalstadion Harsewinkel eingerichtet. Bis Ende April wird es hier an fünf Tagen in der Woche möglich sein, sich kostenlos testen zu lassen. Termine können auf www.drk-guetersloh.de reserviert werden. Wer sich ohne vorherige Terminvereinbarung testen lassen möchte, der muss etwas Geduld und Wartezeit mitbringen. Um den Besucherstrom besser lenken sowie Wartezeiten verringern zu können, wird um eine Online-Registrierung auf der Website des DRK gebeten. Hier werden auch die sechs Schritte zum Corona-Test noch einmal detailliert erklärt.

Eingang und Ausgang des Testzentrums sind wie die drei Bereiche Registrierung, Probenentnahme und Probenauswertung gut durch Schilder und Weg- bzw. Richtungspfeile gekennzeichnet. Während der Probenentnahme ist man vor Blicken Dritter geschützt und die Privatsphäre wird, soweit es möglich ist, geachtet. Kinder unter 3 Jahren sollte man besser beim Kinderarzt testen lassen, aber bei Kindern ab drei Jahren können die Testungen im Corona-Testzentrum durchgeführt werden. Das jeweilige Testergebnis liegt in weniger als 45 Minuten vor. Es kann dann als Befund in Papierform mitgenommen oder per Smartphone und QR-Code abgerufen werden. Ein negatives Testergebnis ist 24 Stunden gültig und kann z. B. bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgelegt werden. Bei einem positiven Befund im Schnelltest folgen die üblichen Maßnahmen mit sofortiger Quarantäne und automatischer Meldung an das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh, welches sich dann um Kontaktnachverfolgung etc. kümmert.

Bis auf Weiteres wird von Dienstag bis Samstag an fünf Tagen in der Woche getestet. Die entsprechenden Zeiten werden auf www.drk-guetersloh.de und im Veranstaltungskalender des Spöggsken bekannt gegeben.

Zum Spöggsken Veranstaltungskalender >>>

Zur DRK Corona-Bürger:innentest Infoseite >>>

Immer mehr Menschen lassen sich gegen Masern, Grippe & Co. impfen

"Jede Impfung zählt, denn wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor Ansteckung mit gefährlichen Krankheiten", sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: "Während der Corona-Pandemie wird uns nur allzu bewusst, wie gut es ist, bewährte und erprobte Impfstoffe gegen gefährliche Erreger zu haben. Gerade die jährliche Grippe-Impfung ist sicher und gut verträglich."(Bildquelle: DAV)
„Jede Impfung zählt, denn wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor Ansteckung mit gefährlichen Krankheiten“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Während der Corona-Pandemie wird uns nur allzu bewusst, wie gut es ist, bewährte und erprobte Impfstoffe gegen gefährliche Erreger zu haben. Gerade die jährliche Grippe-Impfung ist sicher und gut verträglich.“(Bildquelle: DAV)

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Immer mehr Menschen in Deutschland lassen sich gegen Infektionskrankheiten wie Grippe und Keuchhusten impfen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Impfstoffe sind im Jahr 2020 um 14,6 Prozent auf 1,722 Mrd. Euro angestiegen, nachdem sie schon 2019 binnen Jahresfrist um 16,4 Prozent auf 1,503 Mrd. Euro angewachsen waren. Erste Analysen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis von Daten aus Apothekenrechenzentren gehen davon aus, dass im Jahr 2020 neben Grippeimpfstoffen auch deutlich mehr Vakzine gegen Pneumokokken und Gürtelrose verbraucht wurden. Alle drei Impfungen wurden voriges Jahr von der Ständigen Impfkommission für bestimmte Risikogruppen ganz besonders stark empfohlen. In absoluten Zahlen führen die Immunisierungen gegen Grippe, Keuchhusten, Gebärmutterhalskrebs, FSME, Masern und Pneumokokken die jährlichen Impfranglisten dauerhaft an.

„Jede Impfung zählt, denn wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor Ansteckung mit gefährlichen Krankheiten“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Während der Corona-Pandemie wird uns nur allzu bewusst, wie gut es ist, bewährte und erprobte Impfstoffe gegen gefährliche Erreger zu haben. Gerade die jährliche Grippe-Impfung ist sicher und gut verträglich.“ In der zu Ende gehenden Grippesaison 2020/2021 habe das Paul-Ehrlich-Institut rund 25 Millionen Impfdosen freigegeben – ein neuer Spitzenwert, so Dittrich: „Die Apotheken bereiten sich derzeit schon auf die neue Grippesaison 2021/2022 vor. Damit ausreichend Impfdosen für den kommenden Herbst und Winter zur Verfügung stehen, brauchen Ärzte und Apotheker mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit von der Politik und den Krankenkassen. Wer erwartet, dass auch zum Ende dieses Jahres möglichst viele Menschen gegen Grippe geimpft sind, darf sich jetzt in der Bestellphase für die Impfstoffe nicht gegen verbindliche Kostenübernahmen sträuben.“ Dittrich weiter: „Die Apotheken stehen als Partner für Informationen zum Impfen bereit – natürlich auch telefonisch.“ Im Rahmen von Modellprojekten dürfen bestimmte Apotheken in einigen Regionen nach medizinischer Schulung auch selbst gegen Grippe impfen.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Kreis Gütersloh: Fragen und Antworten nach Erlass der Allgemeinverfügung

Nachdem der Kreis Gütersloh am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen hat, mit der Lockerungen im Zusammenhang mit einem Testkonzept weiterhin möglich sind, stellen sich vielen Bürgerinnen und Bürgern, Fragen. Auch Unternehmen wandten sich an pro Wirtschaft und Kreis. Aus gegebenem Anlass die Klärung in drei Punkten.

Zahlreiche Unternehmen testen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Infektionsketten rechtzeitig durchbrechen zu können. Da wäre es naheliegend, wenn man mit dem negativen Testergebnis nicht nur an seinen Arbeitsplatz dürfte, sondern anschließend im Fachmarkt einkaufen oder dergleichen. Reicht also das negative Testergebnis aus der Firmentestung, um die Freiheiten der Allgemeinverfügung nutzen zu können? Diese Frage hatte der Kreis Gütersloh dem NRW-Gesundheitsministerium gestellt. Die Antwort ist: Das geht derzeit definitiv nicht, aber das Ministerium prüft, unter welchen Voraussetzungen das möglich wäre. Konkret heißt es nämlich in der ‚Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronvirus‘ vom 5. März in § 4, Absatz 4: „Soweit in dieser Verordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.“ Der Kreis Gütersloh hat gegenüber dem NRW-Gesundheitsministerium den Wunsch geäußert, für das Problem eine Lösung zu finden. Von Unternehmensvertretern ist unter anderem gesagt worden, dass die Akzeptanz in der Belegschaft in Sachen Schnelltests steigen würde, wenn diese einen Mehrwert hätten, ,man auch mit ihnen Angebote nutzen könne. Der Passus aus der Verordnung warf eine weitere Frage auf: Selbsttest sind möglich, um die Angebote zu nutzen? Die Antwort: Theoretisch ja. Aber nur, wenn der Selbsttest in einer anerkannten Teststelle unter Aufsicht gemacht wird und das Ergebnis dann vom dortigen Fachpersonal schriftlich oder digital bestätigt wird. In der Praxis wird diese Variante kaum eine Rolle spielen.

Nachfragen gab es nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung auch zur Nutzung von Sportstätten. Müssen diese nun geschlossen werden? Die Antwort: Nein, Sportstätten unter freiem Himmel können weiterhin unter gewissen Auflagen geöffnet bleiben. Hier greift die Regelung zur Kontaktbeschränkung. Bisher durften sich zwei Haushalte mit maximal fünf Leuten zusammen in der Öffentlichkeit treffen, dies galt auch für Sportstätten – Kinder unter 14 Jahre nicht mitgezählt. Mit der Corona-Notbremse verringert sich die Anzahl der Personen: Treffen dürfen sich im öffentlichen Raum – also auch an Sportstätten – lediglich ein Haushalt mit maximal einer weiteren Person. Für das Osterwochenende, 1. April bis 5. April, gilt jedoch eine Ausnahme: Zwei Haushalte, maximal fünf Personen. An dieser Regelung der Corona-Notbremse zur Kontaktbeschränkung ändern auch die Allgemeinverfügung und ein negatives Testergebnis nichts. Für Sportgruppen von Kindern bis einschließlich 14 Jahren gilt nun: Statt 20 Kinder dürfen jetzt nur noch 10 mit zwei Aufsichtspersonen ohne Schnelltest auf den Sportplätzen trainieren. Wenn jeder einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest von einer anerkannten Teststelle vorlegen kann, dürfen bis zu 20 Kinder und zwei Aufsichtspersonen gemeinsam Sport machen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Zwischenbilanz Schnelltestungen in Testzentren im Kreis Gütersloh: 13.536 Schnelltests in drei Wochen

Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com
Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com

13.536 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh haben bisher (Stand: 29. März, 8 Uhr) das Angebot der kostenfreien Schnelltestungen in den Testzentren angenommen. Davon waren 51 positiv auf das Coronavirus getestet worden. Seit dem Teststart in Apotheken, Arztpraxen und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am 8. März gibt es mittlerweile knapp 100 Anlaufstellen im gesamten Kreisgebiet.

„Uns war es besonders wichtig, ein flächendeckendes Testangebot zu garantieren, sodass jede Person – egal in welcher Kommune er oder sie wohnt – das Angebot ohne großen Fahrtaufwand nutzen kann“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. Dabei ist mit der Anzahl der Testzentren auch die Annahme des Testangebotes von Woche zu Woche gestiegen. In der ersten Woche haben sich rund 650 Personen testen lassen, die Anzahl hat sich bereits in der zweiten Woche versechsfacht und lag in der dritten, also in der vergangenen Woche bei fast 9.000.

Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können sich einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. Fällt das Testergebnis positiv aus, soll die Möglichkeit eines sofortigen PCR-Tests als Bestätigung bestehen. Bis das Ergebnis vorliegt, muss sich die mit dem Schnelltest positiv getestete Person direkt in die häusliche Quarantäne begeben. Ist auch der PCR-Test positiv bleibt die Quarantäne bestehen. Fällt er jedoch negativ aus, können die Betroffenen ihr Testergebnis dem Gesundheitsamt digital mitteilen und die Quarantäne gilt als beendet. Adenauer: „Mein besonderer Dank gilt allen Beteiligten sowie den ehrenamtlichen Mitarbeitenden des DRK, die dieses Testangebot in so kurzer Zeit möglich gemacht haben.“

Wo das nächstgelegene Testzentrum ist, finden Interessenten im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/corona im interaktiven Schnelltest-Dashboard oder in Form einer Liste, sortiert nach Kommunen. Wer das Angebot annehmen möchte, sollte sich vorher anmelden, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Dazu einfach im Dashboard auf die jeweilige Teststelle klicken oder in der Listenansicht die Teststelle auswählen und den dazugehörigen Link öffnen.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Deutsches Kinderhilfswerk: Modernen Kinder- und Jugendschutz zügig umsetzen

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine zügige Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes an, um den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland zu verbessern. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird mit der für heute geplanten Verabschiedung des Jugendschutzgesetzes der Jugendmedienschutz explizit an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet und folgt dem aktuellen Mediengebrauch der jungen Generation.

„Wir begrüßen es sehr, dass bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes an vielen Stellen die Rechte sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern in den Mittelpunkt gestellt wurden. Die Aktualisierung der Schutzziele und die Neubenennung von Risiken, wie versteckten Kauf-Appellen und ungewollten Kontaktaufnahmen, sind wichtig und zeitgemäß. Ebenso ist es richtig Anbieter von Inhalten und Diensten für nachvollziehbare und wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung in die Verantwortung zu nehmen. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen werden besser als bisher geschützt. Mit den jetzt verabschiedeten Regelungen sind wir insgesamt auf einem guten Weg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es aus kinderrechtlicher Sicht unerlässlich, sie auf den Umgang mit Medien vorzubereiten, ihnen dabei Orientierung zu geben und Beteiligung zu ermöglichen. Symbole zur Deklarierung konkreter Gefahren verbindlich neben der Altersklassifizierung einzuführen, folgt diesem Ansatz und stärkt die Transparenz im Jugendmedienschutz. „Kinder wie Eltern werden so besser einschätzen können, ob und warum ein Angebot für sie geeignet ist. Und mit dem vom Familienausschuss des Bundestages vorgeschlagenen Beirat bei der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird ermöglicht, dass junge Menschen selbst ihre Ansichten und Meinungen zu jugendschutztechnischen Entwicklungen zur Geltung bringen können. Zukünftig gestalten sie ihren Schutz in den Medien mit. Das ist ein großartiges Signal mit Vorbildcharakter“, so Thomas Krüger.

Aus kinderrechtlicher Sicht ist jedoch nicht nachzuvollziehen, warum Diensteanbieter sowie Film- und Spieleplattformen mit einer vermeintlich geringen Reichweite von einer Million Nutzenden von den Vorsorge- und Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche ausgenommen werden. „So, wie beispielsweise Gastronomie und Handel unabhängig von ihrer Größe Jugendschutzmaßnahmen umsetzen müssen, sollte dies auch für alle Anbieter im digitalen Raum gelten“, meint Thomas Krüger.

 

(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Unbekannter Radfahrer kollidiert mit Pkw-Tür – Polizei sucht Zeugen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am Montagmittag (29.03., 13.05 Uhr) ereignete sich ein Verkehrsunfall im Baustellenbereich der Bielefelder Straße im Ortsteil Marienfeld, bei welchem ein bislang unbekannter Radfahrer zu Sturz kam und leicht verletzt wurde. Den Erkenntnissen nach parkte eine 49-jährige Frau aus Harsewinkel ihren VW Golf im Baustellenbereich der Bielefelder Straße, gegenüber einer Autowerkstatt und beabsichtigte auszusteigen. Zeitgleich befuhr ein Radfahrer den Abschnitt der Bielefelder Straße in Richtung Klosterstraße. Als die VW-Fahrerin die Fahrzeugtür öffnete, kollidierte der Radfahrer mit der Tür, stürzte und verletzte sich leicht. An dem Pkw entstand ein leichter Sachschaden. Nach einem kurzen Gespräch gab der Mann an, dass er die Hinzuziehung der Polizei nicht benötige. Anschließend stieg der Radfahrer wieder auf und fuhr in Richtung Klosterstraße davon, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Der Radfahrer kann wie folgt beschrieben werden: Ca. 65 Jahre alt, 1,90 – 2,00 Meter groß, europäisches Aussehen, graue Haare. Bekleidet mit einer blauen Latzhose (Blaumann) und dunklem Pullover. Der Mann nutzte ein silbernes Damenfahrrad. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat das Unfallgeschehen beobachtet? Wer kann Angaben zu dem beschriebenen Radfahrer machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell