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Virenschutz im Wahllokal: Maskenpflicht für Wählerinnen und Wähler

(Bildquelle: webandi/pixabay.com)
(Bildquelle: webandi/pixabay.com)

Auch wenn bereits ein großer Anteil der Bevölkerung gegen das Coronavirus geimpft ist, bleibt der Infektionsschutz bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, ein wichtiges Thema. Die Wahlämter des Kreises Gütersloh und seiner Kommunen haben in den vergangenen Wochen viel Zeit investiert, das im letzten Jahr angewendete Hygienekonzept für den Wahlsonntag auf den neuesten Stand zu bringen. Für den Schutz der Wähler, aber auch der ehrenamtlichen Wahlhelfer, die am Sonntag im Einsatz sind, haben sie viele der bewährten Maßnahmen übernommen.

Die aktualisierte Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW, die seit dem 20. August gilt, sorgte für Rechtsklarheit beim Infektionsschutz am Wahlsonntag. Die Wichtigste: Wählerinnen und Wähler müssen, wie inzwischen in Innenräumen gewohnt, eine medizinische Maske tragen. Einem Wähler, der sich jedoch partout nicht an die Maskenpflicht halten will, kann der Wahlvorstand eine Wahl ermöglichen, wenn dies unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich ist; andernfalls kann er ihm die Teilnahme an der Wahl verwehren. Beim Kreis setzt man jedoch darauf, dass alle Wähler so vernünftig sind, sich und andere nicht zu gefährden und für die paar Minuten der Stimmabgabe die Maske aufzusetzen.

Nur mit der Umsetzung der Maskenpflicht war es in der Vorbereitung für die hiesigen Wahlämter im Kreishaus und in den 13 Rathäusern im Kreisgebiet bei weitem nicht getan. Alle Vorkehrungen und Maßnahmen zum Infektionsschutz wurden wie bei den zurückliegenden Kommunalwahlen vom Wahlamt des Kreises in einem mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Muster-Hygienekonzept zusammengefasst, das Grundlage für die Konzepte in den Rathäusern war. In diesen ist neben den bekannten Maßnahmen wie Hinweisschildern, Bodenmarkierungen und Laufrichtungspfeilen zur Abstandswahrung, einer guten Durchlüftung oder Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten zum Beispiel auch festgelegt, dass für die Stimmabgabe entweder Kugelschreiber ausgegeben und wieder desinfiziert oder – einige Kommunen haben dies aufgegriffen – der Wähler einen Kugelschreiber erhält, den er nach dem Ankreuzen des Stimmzettels mit nach Hause nehmen kann. Aber auch die Benutzung eines eigenen Schreibgerätes ist grundsätzlich erlaubt.

Die 2020 bewährte Idee einer ‚Tisch-Insel‘ in der Raummitte soll ebenfalls wieder zum Einsatz kommen. Diese wird, wo es räumlich möglich ist, in den Wahllokalen mit dem vorhandenen Mobiliar, zum Beispiel in den Klassenräumen von Schulgebäuden, aufgebaut; die Wähler bewegen sich nach dem Eintritt in den Wahlraum also im ‚Kreisverkehr‘ und vermeiden so Begegnungen. Und in der ‚Insel‘ sitzen die Wahlhelfer und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Stimmabgabe, entweder hinter Plexiglas oder, wenn am Platz die Abstände untereinander und zu den Wählern gewahrt werden, auch ohne Maske. Mit Rücksicht auf den mehrstündigen Einsatz der ehrenamtlichen Wahlhelfer erlaubt dies die aktuelle Coronaschutz-Verordnung als Ausnahme.

Damit im und vor dem Wahllokal alle Schutzvorkehrungen beachtet werden, sorgt neben einem gegebenenfalls verstärkten Ordnereinsatz auch ein weiterer Wahlhelfer für einen coronagerechten Ablauf, vom Einhalten der Maskenpflicht und der Abstände bis zur Zutrittsregulierung im Wahllokal, damit es dort nicht zu voll wird. Die 3G-Regel, das heißt die Zugangsbeschränkung auf geimpfte, genesene oder getestete Personen, gilt jedoch bei der Bundestagswahl nicht.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Gemeindearbeit startet wieder – Auftaktveranstaltung am Samstag mit Kinder- und Familienflohmarkt

Unter dem Thema „Gemeinde gemeinsam gestalten“ lädt die evangelische Kirchengemeinde am Samstag, den 25. September, rund um die Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel ein. Von 14 bis 18 Uhr stellen sich die Gemeindegruppen und Einrichtungen mit verschiedenen Kreativ- und Spielangeboten vor. Für Kinder und Familien findet ein Flohmarkt statt. Werner Fiedler wird mit seinem Saxophon im Außengelände und Dennis Lassak mit Kaffeehausmusik im Gemeindehaus den Nachmittag musikalisch begleiten. Um 18.00 Uhr findet der Abschlussgottesdienst in der Martin-Luther-Kirche statt. Bei Betreten der Innenräume im Gemeindehaus und in der Kirche gelten die 3G-Regeln.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Land stellt zwei Millionen Euro für das neue Kleinstförderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ zur Verfügung – Antragsstart ist der 1. Oktober

Bildquelle: hpgruesen/pixabay.com
Bildquelle: hpgruesen/pixabay.com

Die Staatskanzlei teilt mit: Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Oktober 2021 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des neuen Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, erklärt: „Ich freue mich, dass die Engagierten in Nordrhein-Westfalen durch das neue Landesprogramm nun eine zusätzliche Unterstützung erhalten und kleinere Projekte und Vorhaben umsetzen können. Das Land wird bis zu 2000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro fördern. Der diesjährige Themenschwerpunkt lautet „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“.“

Bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen soll durch das neue Landesprogramm gestärkt werden. Mit „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist nun ein niederschwelliger Förderzugang für Engagierte geschaffen worden, der ein sehr schlankes Antragsverfahren beinhaltet.

„Wir haben uns bewusst dafür entschieden, dass neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen einen Antrag stellen können. Darin unterscheidet sich das Programm von anderen. So können auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft initiieren möchten, wie zum Beispiel eine Adventsaktion für Seniorinnen und Senioren im Stadtteil oder auch eine Aktion für die von der Flut betroffenen Ortsteile, einen Antrag einreichen“, so Andrea Milz.

Bei der Umsetzung des Förderprogramms unterstützen die Kreise und kreisfreien Städte. Sie haben die Fördermittel gemessen an der Einwohnerzahl vom Land übertragen bekommen und kümmern sich um die Bearbeitung der Anträge aus ihrem Kreis- beziehungsweise Stadtgebiet.

Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und zu den am Programm teilnehmenden Kreisen und kreisfreien Städten können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden.

Das neue Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar dieses Jahres durch die Landesregierung beschlossene Engagementstrategie für Nordrhein-Westfalen. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere Programmen der Kleinstförderung, geäußert.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Letztes Konzert 2021 im Farmhouse Jazzclub Harsewinkel steht vor der Tür

Das aktuell letzte Konzert in diesem Jahr steht vor der Tür. Am 25.09. und 26.09. geben „Wallenstein, Koeckstadt, Kropp & Koeckstadt“ den krönenden Abschluss der diesjährigen Saison.

Hinweis: Dieter Kropp spiel nur am Samstag!!

Der Gitarrist und Sänger Abi Wallenstein ist eine lebende Legende. Kaum ein anderer europäischer Musiker spielt den Blues so authentisch wie der „Vater der Hamburger Blues-Szene“. Mit Dieter Kropp gesellt sich regelmäßig einer der ausdrucksstärksten Mund harmonika-Spieler Deutschlands zu ihm. Kropp steht für heraus ragendes Entertainment, virtuos-leichtfüßige Soli und songdienliche Musikalität. Bei dieser außergewöhnlichen Veranstaltung werden sie unterstützt durch die legendären „Boogie-Brothers“ Dennis und Jan Koeckstadt. Uns erwartet ein abwechslungsreiches Blues und Boogie Woogie Programm voller Vitalität und Energie.

  • Gitarre/Gesang: Abi Wallenstein
  • Mundharmonika/Gesang: Dieter Kropp
  • Klavier: Dennis Koeckstadt
  • Schlagzeug: Jan Koeckstadt

Karten gibt es wie immer über unsere Homepage: http://farmhouse-jazzclub.de/reservierungen/

Bitte beachte dazu:

Du kannst das Formular nur abschicken, wenn alle Felder ausgefüllt sind.

Schickst du eine Reservierungsanfrage über unsere Homepage ab, bekommst du sofort eine Bestätigung, dass wir die Anfrage erhalten haben. Dies ist jedoch KEINE Bestätigung deiner Reservierung, sondern nur eine Information, dass wir deine Anfrage erhalten haben.

Innerhalb weniger Tage bekommst du eine persönliche Bestätigung oder Absage von uns. Bekommst du keine weitere E-Mail, melde dich direkt unter jazzclub@farmhouse-jazzclub.de. Vermutlich ist irgendwas schief gegangen. Restkarten werden wie immer an der Tageskasse angeboten.

 

(Text- und Bildquelle: Farmhouse Jazzclub Harsewinkel e.V.)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.: Kinderrechte auch im Justizsystem umsetzen

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem direkt nach der Bundestagswahl. Zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Außerdem ist die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen noch immer nicht gerichtlicher Standard.

„Wir brauchen in Deutschland eine Stärkung der Kinderrechte auch im Justizsystem. Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder müssen ausreichend über den Ablauf des Verfahrens und ihre Rechte informiert werden. Nur so können sie sich eine Meinung bilden und effektiv am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Konsequenzen. Hierfür ist kindgerechtes Informationsmaterial zu erstellen und Kindern zugänglich zu machen. Weiter sind unabhängige, niedrigschwellige und kostenfreie Beratungsstellen und Rechtsvertretungen unerlässlich. Zu einer umfassenden Beteiligung gehört auch die Rückmeldung an die Kinder, wie ihre Meinung in die Entscheidung eingeflossen ist“, so Lütkes weiter.

„Es ist kritisch zu betrachten, dass das Wissen zu kindgerechter Justiz kein Gegenstand der juristischen Ausbildung sind. Die Grundsätze der UN-Kinderrechte, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und der Grundsatz der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes gebieten es daher, die Sicherung inhaltlicher Mindeststandards zu UN-Kinderrechten sowie kindgerechte Anhörungs- und Vernehmungsmethoden durch entsprechende notwendige Qualifikationen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Landesebene umfassend zu verankern“, so Anne Lütkes.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz, weitere Informationen unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/.

Rekord: Kreis erwartet bei der Bundestagswahl über 100.000 Briefwähler

Präsentieren den 69 cm langen Stimmzettel für den Bundestagswahlkreis 131 Gütersloh I: Jens Wimmelbücker und Ann-Kathrin Peek vom Wahlamt der Kreisverwaltung vor der Rotunde des Gütersloher Kreishauses (Foto: Kreis Gütersloh).
Präsentieren den 69 cm langen Stimmzettel für den Bundestagswahlkreis 131 Gütersloh I: Jens Wimmelbücker und Ann-Kathrin Peek vom Wahlamt der Kreisverwaltung vor der Rotunde des Gütersloher Kreishauses (Foto: Kreis Gütersloh).

Dass der Briefwahlanteil bei der diesjährigen Bundestagswahl schon aufgrund der Coronavirus-Pandemie weiter steigen würde, kommt nicht überraschend. In welcher Menge aber seit Mitte August Wahlscheinanträge gestellt wurden, lässt selbst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Wahlämtern staunen: Kreisweit hatten bis zum Donnerstagabend, 16. September, bereits knapp 98.000 Bürger in den Rathäusern im Kreis Gütersloh die Zusendung von Briefwahlunterlagen beantragt oder gleich direkt dort gewählt. Dies teilte das Wahlamt der Kreisverwaltung jetzt mit. Kreisweit entspricht dies aktuell einem Anteil von knapp 37 Prozent der rund 263.000 Wahlberechtigten im Kreisgebiet. Spitzenreiter im Kreis ist die Gemeinde Steinhagen; dort hatten bereits fast 43 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahl beantragt. Beim Kreis rechnet man damit, dass in dieser Woche die Marke von 100.000 Briefwählern deutlich überschritten wird.

Die aktuellen Zahlen stellen im Vergleich zu allen bisherigen Wahlen einen Rekordwert dar, der neben der allgemein steigenden Beliebtheit der Briefwahl und der Corona-Pandemie auch mit der per QR-Code einfacher gewordenen Beantragung zu erklären ist. Bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr, die ebenfalls unter Pandemiebedingungen stattfand, hatten über 65.000 Wähler, das heißt rund 41 Prozent der Wahlberechtigten per Brief gewählt und bereits da einen Rekord aufgestellt. Bei einer ähnlichen Wahlbeteiligung wie bei der Bundestagswahl 2017, damals 75 Prozent der Wahlberechtigten im Kreisgebiet, würde bei der bevorstehenden Bundestagswahl somit mehr als jeder zweite Wähler seine Stimme per Brief und nicht im Wahllokal abgeben.

Für die Mitarbeiter der Wahlämter in den Rathäusern ist die Rekordbeteiligung bei der Briefwahl deshalb eine logistische Herausforderung. An Umschlägen, Merkblättern und Stimmzetteln für die Briefwahl wird es ihnen zwar nicht mangeln, da sie sich wegen der Pandemie vorsorglich auf eine Briefwahlbeteiligung von bis zu 50 Prozent der Wahlberechtigten eingerichtet hatten. Eine weitere Kehrseite des Briefwahlrekords aber: Derzeit müssen die Kommunen im Kreisgebiet bis zu 60 Mitarbeiter für das Briefwahlgeschäft abstellen. Personalkosten, die der Bund den Kommunen nicht erstattet. Auch die Zahl der Briefwahlvorstände wurde von kreisweit 76 bei den Kommunalwahlen 2020 schon vor Beginn der Briefwahl auf 85 erhöht. Die Rekordzahlen sorgten in den vergangenen Tagen jedoch dafür, dass in den Kommunen nachgesteuert wurde, sodass aktuell 102 Briefwahlvorstände am kommenden Sonntag ab 18 Uhr die Briefwahlstimmen auszählen. Deshalb wird auch eine dreistellige Anzahl an Wahlhelfern mehr benötigt, damit der Wahlabend nicht zu lang wird.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Informationswochen der BIGS: Angebote und Beratung zur seelischen Gesundheit

Im Rahmen der Woche zur seelischen Gesundheit vom 28. September bis zum 8.Oktober sind in der Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle des Kreises Gütersloh (BIGS) vielseitige, kostenfreie Informationsmaterialien zum Thema ‚seelische Gesundheit‘ erhältlich.

Neben Handlungshilfen zum eigenen Umgang mit der seelischen Gesundheit stellt die BIGS für Interessierte, Betroffene sowie Angehörige unterstützende Informationen in Form von Broschüren sowie regionalen und überregionalen Angebote zusammen. Auch bei individuellen Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und -partner beratend zur Seite. Ebenso haben Betroffene die Möglichkeit, in zahlreichen Büchern zu diesen Themen zu stöbern oder diese über die Stadtbibliothek auszuleihen.

Am Donnerstag, 30. September, von 14:30 bis 16:30 Uhr sowie Dienstag, 5.Oktober von 11 bis 13 Uhr ist zudem eine Ansprechpartnerin der Selbsthilfegruppe ‚Angst, Panik und Depressionen Gütersloh‘ im Erdgeschoss der Stadtbibliothek vor Ort. Sie informiert unverbindlich über Hilfen sowie über die Arbeit der Selbsthilfegruppe. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, Betroffenen jeden Alters dabei zu helfen, mit der Krankheit besser umzugehen und zu leben. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen kann dabei entscheidend zur Gesundung beitragen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest – Corona als Berufskrankheit: Wie Angestellte die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen

Infizieren sich Angestellte bei der Arbeit mit Corona, kann dies als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch je nach Beruf sind die Hürden hoch. Wie man seine Ansprüche am besten anmeldet, zeigt die neue Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Wer sich bei der Arbeit mit Corona angesteckt hat, sollte die Infektion zunächst dem Arbeitgeber melden und darauf achten, dass dieser die Diagnose bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angibt. Um bei eventuellen Langzeitfolgen abgesichert zu sein, sollten Erkrankte sich selbst bei milden Symptomen um die Anerkennung bei der gesetzlichen Unfallversicherung bemühen, erklärt Finanztest.

Einige Arbeitgeber wollen sich einen Ansteckungsfall im Unternehmen trotz Hygienekonzept nicht eingestehen, erklärt Karin Wüst, Leiterin der Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten. Weigert sich der Arbeitgeber den Fall zu melden, können Angestellte dies selbst tun, indem sie sich an Beratungsstellen, Gewerkschaften oder den Betriebsrat wenden. Was dabei zu beachten ist, zeigt die Zeitschrift Finanztest anhand von vier Punkten.

Bis Ende Juni 2021 hat die gesetzliche Unfallversicherung 117.000 Corona-Fälle als Berufskrankheit sowie 27.800 Fälle als Arbeitsunfall anerkannt. Covid-19 gilt aber nur in bestimmten Fällen als Berufskrankheit: Bei Berufen, bei denen ein deutlich erhöhtes Erkrankungsrisiko im Vergleich zur übrigen Bevölkerung besteht, z. B. im Gesundheitsdienst. Bei Lehrerinnen, Erziehern oder Kassiererinnen ist dies nicht der Fall. Sie können eine Corona-Infektion aber als Arbeitsunfall anerkennen lassen.

Alle weiteren Informationen zu Corona im Job erhalten Sie in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/job-corona.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Bundestagswahl: Gleichstellungsbeauftragte des Kreises fordern Parität in der Gesellschaft

Stellen ihre Forderungen vor (v.l.): Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Gütersloh Bettina Ruks, Andrea Buhl, Susanne Fischer, Carla Winkenjohann, Marina Schomburg, Jutta Duffe, Yvonne Hantke und Barbara Fleiter. Vorne im Bild sind (v.l.) Sandra Werner und Inge Trame (Foto: Gleichstellungsstelle Kreis Gütersloh).
Stellen ihre Forderungen vor (v.l.): Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Gütersloh Bettina Ruks, Andrea Buhl, Susanne Fischer, Carla Winkenjohann, Marina Schomburg, Jutta Duffe, Yvonne Hantke und Barbara Fleiter. Vorne im Bild sind (v.l.) Sandra Werner und Inge Trame (Foto: Gleichstellungsstelle Kreis Gütersloh).

Eine von den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Gütersloh durchgeführte Umfrage zum Thema Beruf und Familie in Krisenzeiten zeigt: Die Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern hat durch die Pandemie eine Retraditionalisierung erfahren.

„Während der letzten Monate der Pandemie gab es in den Familien wieder die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern. Durch die fehlende Kinderbetreuung waren viele Frauen gezwungen, beruflich kürzer zu treten, um sich der unbezahlten Sorgearbeit zu widmen“, sagt Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh.

Um die Folgen der Coronapandemie unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Perspektiven zu bewältigen, haben die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nach der Auswertung der Umfrage Handlungsfelder benannt. Sie enthalten beispielsweise Anregungen zur Gleichstellung der Frau sowie die Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.Außerdem fordern sie die Unterstützung Alleinerziehender und die Sicherstellung von ausreichenden Hilfsangeboten im Bereich Gewaltschutz. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten möchte explizit im Vorfeld der Bundestagswahl auf diese Themen aufmerksam machen. „In Deutschland gibt es seit 1918 das Wahlrecht für Frauen– ein hohes Gut, für das viele Frauen vor über 100 Jahren noch hart gekämpft und gestritten haben. Wir appellieren daher an alle, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen“, so Hantke.

In Anbetracht der anstehenden Wahl fordern die Gleichstellungsstellen gemeinsam mit verschiedenen Frauenverbänden deutschlandweit Parität in der Gesellschaft und das Leitprinzip der Gleichstellung in der Politik. Dabei berufen sie sich auf die sogenannte Berliner Erklärung. Mit einem Stufenplan soll die berufliche Beteiligung von Frauen bis 2030 in allen gesellschaftlichen Bereichen vorangetrieben werden. Weitere Forderungen der Berliner Erklärung umfassen die gleiche Bezahlung und die gleichen Bedingungen für Frauen am Arbeitsplatz, eine Entgelttransparenz sowie die finanzielle Aufwertung von Berufen, die vorwiegend von Frauen ausgeübt werden. Weiterhin soll die Gleichstellung als Leitprinzip in allen Ebenen der Politik gelten und Frauen ein gewaltfreies Leben ermöglicht werden. Die Berliner Erklärung handelt seit ihrer Gründung 2011 nach dem Prinzip der Parität, also der Gleichstellung von Mann und Frau. Gegründet wurde die Berliner Erklärung von einem Bündnis aus Frauenverbänden, zu dem auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen gehört.

Vor dem Hintergrund der Coronapandemie sei die Parität besonders dringend erforderlich: Kein anderes Ereignis in der jüngeren Geschichte habe so deutlich gezeigt, wie weit Deutschland von der Gleichberechtigung von Frauen und Männern entfernt sei, sagt das Bündnis.

Derzeit tragen neben den 21 Initiatorenverbänden 20 Verbündete aus unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern die Erklärung mit. Diese Vielfalt ermögliche es, „Frauen in ihren jeweiligen Lebenssituationen und sozialen Erfahrungen gerecht zu werden“, so das Bündnis.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Der Klimapilgerweg 2021 von Zielona Góra zur Weltklimakonferenz in Glasgow führt auch über Marienfeld und Harsewinkel

Am 14. August 2021 startete der 5. Ökumenische Pilgerweg für Klimagerechtigkeit im polnischen Zielona Góra unter dem Titel „Geht doch! Ökumenischer Pilgerweg für Klimagerechtigkeit“ zur diesjährigen Weltklimakonferenz in Glasgow. Die Klimapilgernden ziehen auf ihrem Weg von Polen durch Deutschland, die Niederlande und England nach Schottland unter anderem durch folgende Städte: Zielona Góra – Forst (Lausitz) – Cottbus – Leipzig – Halle (Saale) – Göttingen – Detmold – Bielefeld – Münster – Enschede – Amersfoort – IJmuiden – Newcastle-upon-Tyne – Edinburgh – Glasgow. Am 29. Oktober 2021 erreichen sie nach 77 Etappen und 1.450 Kilometern Glasgow.

Am 21. und 22. September führt der Pilgerweg auch über die Etappen Marienfeld und Harsewinkel. Hier werden die Klimapilger mit ein paar offiziellen Programmpunkten begrüßt. Unter dem Motto „Einfach ein Stück mitgehen“, sind Tagespilger herzlich willkommen. Tagespilger müssen sich selbst versorgen und die 3 G Regel einhalten. Tagespilger können sich unter anmeldung@klimapilgern.de anmelden.

Infos & Programmübersicht:

21. September 2021:
  • Morgens Start in Bethel, um nach Marienfeld zu pilgern. Für Fahrgemeinschaften kann man unter der Nummer 05247/80418 Hermann Heitmann kontaktieren.
  • 15 Uhr Begrüßung durch die Bürgermeisterin am Übergang Bistum Paderborn/Münster in Höhe Hof Garnschröder mit einer Aktion der KFD – Update: Die Ankunft der Pilger an der Ortsgrenze (Hof Garnschröder) wird sich wahrscheinlich etwas nach hinten verschieben!!! Für eine Bessere Planung kann man den Live-Standort verfolgen.
  • 16 Uhr Ankunft der Pilger im Klostergarten
  • 17 Uhr ökumenische Andacht in der Marienkirche. Anschließend Abendessen und Übernachtung der Dauerpilger.
22. September 2021:
  • 8 Uhr Abmarsch der Pilger in Begleitung einiger Schulkinder der Marienschule von Marienfeld nach Harsewinkel und anschließender Andacht in der St. Lucia Kirche.
  • 10 Uhr Begrüßung der Klimapilger bei Claas durch den Leiter der Kommunikation Herrn Wolfram Eberhard.
  • Anschließend geht es weiter nach Greffen. Das Tagesziel ist Warendorf.