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TSG Fußball: Die 1. TSG Seniorenmannschaft testet gegen Victoria Clarholz II im Moddenbachtalstadion

Im Rahmen der Saisonvorbereitung haben die Trainer Henning und Dirk Otten eine Reihe von Testspielen für die 1. TSG Seniorenmannschaft vereinbart. Neben diversen Auswärtsspielen stehen selbstverständlich auch Partien im heimischen Moddenbachtalstadion auf dem Programm. Nachdem es am 22. Juli gegen den FC Greffen bereits ein rasantes 4:4 zu sehen gab, möchte die Mannschaft nun alle Fußballfans zum vorletzten Heim-Testspiel vor Saisonstart einladen.

Am Sonntag, den 1. August wird sich um 15:00 Uhr die zweite Mannschaft von Victoria Clarholz die Ehre im Moddenbachtalstadion geben. Das neuformierte TSG-Team hofft erneut auf die Unterstützung von möglichst vielen Fußballinteressierten.

Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaschutzverordnung bis 19. August – Inzidenzstufe 3 wird zunächst ausgesetzt

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 30. Juli 2021, an und reagiert damit auf die aktuelle Situation. So wird aufgrund der niedrigen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und damit verbunden erforderlichen Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit auch in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2.

Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir haben derzeit eine vergleichsweise niedrige Landesinzidenz, eine moderate Dynamik im Infektionsgeschehen und wenig Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevölkerung durch eine hohe Impfrate wirksam schützen können. Derzeit beraten Bund und Länder unter Einbindung des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche Neubewertungen der Inzidenzwerte und ein neues Indikatorenset zur Steuerung der Coronaschutzmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund verlängern wir die Coronaschutzverordnung vorzeitig um zwei Wochen, setzen aber dabei die Inzidenzstufe 3 aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation in den Krankenhäusern ist das gut verantwortbar und geboten. Im Falle dynamischer Ausbruchsgeschehen haben wir zudem jederzeit die Möglichkeit, auf lokaler Ebene strengere Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen.“

Zur Absicherung für den Fall eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch ansteckendere Virusvarianten oder Reisetätigkeiten gelten weiterhin die bekannten und unveränderten Regelungen der Inzidenzstufe 0 (7-Tage-Inzidenz bis 10), der Inzidenzstufe 1 (über 10 bis 35) und der Inzidenzstufe 2 (über 35).

Auch in den niedrigen Inzidenzstufen spielen regelmäßige Testungen aller noch nicht vollständig geimpften Personen weiter eine wichtige Rolle, um eine vierte Welle zu verhindern. Schon im Frühjahr hatte Nordrhein-Westfalen mit dem dichtesten Teststellennetz in Deutschland erfolgreich auf ein besonders konsequentes und frühes Testen als Mittel zur Öffnung von Angeboten und Einrichtungen gesetzt. Zugleich war es damit gelungen, symptomlose Infektionen in großer Zahl aufzudecken und so eine unbemerkte Weitergabe der Infektion durch die Betroffenen frühzeitig zu stoppen.

Laumann: „Eins muss aber auch klar sein: Wir ernten hier insbesondere die Erfolge der bislang sehr erfolgreich verlaufenen Impfkampagne des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier gilt es dran anzuknüpfen: Lassen Sie sich impfen, damit wir auf die vierte Welle, die viele Expertinnen und Experten für Herbst prognostizieren, gut vorbereitet sind!“

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

„Champions League“ des Poetry Slam am Kloster Marienfeld – Ein Sommernachmittag voller Poesie, Comedy und Literatur

Die „Champions League“ des Poetry Slam begegnet sich am Kloster Marienfeld zum Wortgefecht, wenn die Kiezpoeten Berlin und SLAM OWL aufeinander treffen. Ein Sommernachmittag voller Poesie, Comedy und Literatur vor klösterlicher Kulisse und in ganz besonderer Atmosphäre. Der „Poetry Summer Slam“ präsentiert eine exklusive Show mit junger, leidenschaftlicher Live-Literatur, voller Energie, voller Emotionen und reichlich Sprachwitz. Das ist mehr als eine Lesung, hier explodieren Wortmetaphern und brechen Lachwellen über die Zuhörer, meisterlich performt, frech und frei. In interaktiver Poesie verändert das Publikum die Wahl der Texte – Gesellschaftskritisch, ehrlich und stets kunst- oder humorvoll. Eine ausgewählte Hand voll Slam Poet*innen bringen die ganze Vielfalt der Spoken Word Kultur auf die Bühne, live, sommerlich, spontan.

In dieser Art eine wirklich spannende Erstauflage mit den Kiezpoeten aus Berlin und Slam OWL – in Zusammenarbeit mit der Hotel-Residence Klosterpforte sowie Medien-Design Grohe. Auf dem Gelände gelten die aktuellen Hygiene-Regeln, die Tickets (10,- VVK / 15,- Abendkasse) sind limitiert.

Poetry Summer Slam

 

(Text- und Bildquelle: Hotel-Residence Klosterpforte)

NABU: EU-Einwegplastikverbot greift zu kurz – Deutschland braucht eine Mehrweg-Strategie für „To-Go“

(Bildquelle: nastya_gepp/pixabay.com)
(Bildquelle: nastya_gepp/pixabay.com)

Wattestäbchen und Luftballonstäbe, Einwegbesteck und -teller aus Plastik, Styropor-Getränkebecher und To-Go-Verpackungen aus Styropor sind häufig Strandmüll – ab dem 3. Juli dürfen diese Einwegplastikprodukte deshalb europaweit zwar hergestellt, aber nicht mehr verkauft werden. Auch ein Import in die EU ist verboten. Noch vorhandene Ware darf noch verkauft werden. Bei der Erarbeitung der EU-Richtlinie, mit der die Europäische Kommission das Ende dieser Produkte besiegelt hat, stand insbesondere der Schutz der Meere vor den gefährlichen Auswirkungen der zunehmenden Plastikvermüllung im Fokus.

„An der Ostsee gehören Einwegverpackungen zu den häufigsten Müllfunden. Angesichts des großen Ausmaßes der Strand- und Meeresverschmutzung müsste an den touristisch genutzten Müll-Hot-Spots To-Go-Verpackungen und Einweggeschirr ganz verboten werden“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „So ist bisher kaum etwas wirklich verboten und man kann auch einfach auf andere Einwegprodukte ausweichen, womit gegen die Vermüllung der Natur nichts getan wäre.“

Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass in Deutschland Gastronomie und Lieferdienste ab 2023 ihre vor Ort abgefüllten Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Die Mehrwegalternative darf dabei nicht teurer sein als die Einwegvariante. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Verkaufsstellen mit weniger als fünf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und weniger als 80 qm Ladenfläche. Der NABU begrüßt zwar das neue Mehrweggebot ab 2023, kann jedoch nicht nachzuvollziehen, dass so viele Verkaufsstellen von der Pflicht ausgenommen sind und fordert, dass die Mehrwegvariante günstiger sein muss als Einweg.

„Gerade in der strandnahen Gastronomie sind es in der Regel kleinere Imbisse, Bäckereien oder Cafés, bei denen Getränke und Speisen für unterwegs gekauft werden. Daher sollten keine Ausnahmen gelten und Mehrweg muss der Standard werden. Höhere Kosten müssen dabei jedoch gerade für kleine Verkaufsstellen abgefedert werden, wie durch eine öffentliche Förderung. Denkbar wäre eine staatliche Abgabe auf umweltschädliches Einweg, die zweckgebunden z.B. bei der in Unterstützung von Mehrweg eingesetzt wird“, so Miller weiter. „Sowohl die EU als auch die Bundesregierung haben es bisher versäumt, Mehrweg als einzig umweltfreundliche Alternative zu Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen zu stärken und eine umfassende Mehrweg-Strategie zu entwickeln.“

Für den NABU sind aktuell als öko oder natürlich beworbene Einwegmaterialen wie Pappe oder bioabbaubare Kunststoffe keine Lösung des Problems. Die Umweltlasten werden damit nur verlagert. Abbaubare Kunststoffe sind in der Regel für eine industrielle Kompostanlage zertifiziert und haben in der Umwelt genauso wenig zu suchen wie konventionelle Kunststoffe. Darüber hinaus ist Pappe in der Herstellung sehr rohstoff- und energieintensiv, ihre Herstellung trägt stark zur Nährstoffbelastung von Gewässern bei. Für die Nass- und Reißfestigkeit werden persistente gesundheits- und umweltgefährdende Chemikalien eingesetzt, die sich in der Natur anreichern.

„Nachdem es die aktuelle Bundesregierung verpasst hat, dem Problem Müll im Meer entschieden entgegen zu treten, muss die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl Mehrweg als neuen Standard für die Gastronomie definieren. Damit können auch Ausweichmanöver auf andere Einwegmaterialien abgewendet werden“, fordert David Pfender, Referent für Meere ohne Plastik. „Eine bloße Umstellung auf Pappgeschirr ist genauso wenig zu wünschen wie auf Einwegteller aus Aluminium. Der NABU setzt sich seit zehn Jahren gegen die Plastikverschmutzung der Meere ein und zeigt mit Projekten wie Mehrweg fürs Meers, dass Mehrweg auch in der Strandgastronomie funktioniert.“

 

(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)

Kreis Gütersloh rückt in Inzidenzstufe 1 – Inzidenz an acht Tagen in Folge über 10

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Mit der heutigen Inzidenz von 17,5 liegt der Kreis Gütersloh am achten Tag in Folge über 10 und rückt wieder in die Inzidenzstufe 1. Dies hat das Land soeben bestätigt. Damit gelten ab Übermorgen, also ab Samstag, 31. Juli, wieder die Regeln der Stufe 1. Wichtig: Bei allen Kontaktbeschränkungen werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Die Inzidenzstufe 1 gilt bei einer stabilen Inzidenz zwischen 10 und 35.

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Personenzahlbegrenzungen für Personen aus fünf Haushalten erlaubt. Auch Treffen mit bis zu 100 Personen im öffentlichen Raum sind wieder erlaubt, allerdings ist dafür ein negativer Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Ausgenommen von der Testpflicht sind dabei Kinder bis zum Schuleintritt. Geimpfte und Genesene dürfen dazu kommen. Hier sollte ein entsprechender Nachweis mit sich geführt werden.

Gastronomie: Wenn sowohl das Land NRW als auch der Kreis Gütersloh in der Inzidenzstufe 1 liegen kann auch die Innengastronomie ohne Testnachweis aufgesucht werden.

Freizeit: Freibäder können ohne Test besucht werden. Diskotheken und Clubs dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen. Ein negativer Test ist Pflicht für den Besuch, auch die einfache Rückverfolgbarkeit der Gäste muss sichergestellt werden.

Sport: Kontaktsport ist sowohl außen als auch innen mit maximal 100 negativ getesteten Personen erlaubt und mit beliebig vielen Geimpften und Genesenen. Ein Testnachweis muss nicht erbracht werden, solange für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 oder 0 gilt.

Zu sportlichen Veranstaltungen im Freien können bis zu 25.000 Zuschauer kommen, dabei dürfen maximal 50 Prozent der Platzkapazität besetzt sein. Bei mehr als 5.000 Zuschauern ist ein negativer Testnachweis erforderlich. Weiterhin sind fest zugewiesene Plätze, die Einhaltung des Mindestabstandes und die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit umzusetzen. Bei sportlichen Veranstaltungen im Innenbereich dürfen bis zu 1.000 Besucher zuschauen. Es ist aber maximal 33 Prozent der regulären Zuschauerkapazität zugelassen. Erforderlich sind negative Testnachweise und fest zugewiesene Plätze. Die Einhaltung des Mindestabstandes und die besondere Rückverfolgbarkeit sind sicherzustellen.

Für Kulturveranstaltungen gelten abgestufte Regelungen. Im Freien dürfen Veranstaltungen ohne Vorlage eines Tests mit bis zu 200 Personen durchgeführt werden. Dabei ist ein Sitzplan erforderlich und der Mindestabstand ist einzuhalten. Wird die Veranstaltung mit bis zu einschließlich 1.000 Personen geplant, ist zusätzlich ein Negativattest vorzulegen. Bei einer Veranstaltung für mehr als 1.000 Personen muss der Veranstalter vorher ein Hygienekonzept erstellen und genehmigen lassen.

Veranstaltungen im Innenbereich sind bis zu 1.000 Personen möglich. Hier gelten die Regelungen hinsichtlich Veranstaltungen im Freien für bis zu 1.000 Personen. Wenn auch für NRW die Inzidenzstufe 1 oder 0 gilt, können weitere Erleichterungen angenommen werden.

Private Veranstaltungen sind im Außenbereich mit bis zu 250 Gästen und Innen mit bis zu 100 Gästen erlaubt. Erforderlich ist ein negativer Testnachweis und die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit. Im Freien müssen keine Masken getragen werden. Die Maskenpflicht innen am Tisch entfällt, wenn ein Sitzplan besteht. Achtung: Hiermit sind keine Partys gemeint. Für diese gilt: Im Außenbereich dürfen bis zu 100 Personen, im Innenbereich bis zu 50 Leute ohne Maske und Abstand feiern. Voraussetzung ist ein negativer Testnachweis und die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit.

Ausführliche Informationen zu den Regelungen können Interessierte in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter www.land.nrw/corona nachlesen.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Zustandserfassung des Straßennetzes der Stadt Harsewinkel im August

Die Zustandserfassung des städtischen Straßennetzes erfolgt im Auftrag der Stadt Harsewinkel und wird durch das Unternehmen Hansa Luftbild AG aus Münster durchgeführt. Die Befahrungen werden – wetterabhängig – frühestens ab dem 01.08.2021 durchgeführt und werden voraussichtlich bis zum 31.08.2021 abgeschlossen sein. 

Für die Messkampagne wird ein mit Stereo- und Panoramakameras ausgerüstetes Fahrzeug das Straßennetz in allen Ortsteilen und dem Außenbereich befahren und alle im Straßenkorridor befindlichen Objekte 3D erfassen. Die Stadtverwaltung benötigt die daraus generierten Informationen als Grundlage für verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben insbesondere für Planungszwecke sowie Bestands- und Zustandsanalysen.  

In den entstehenden Bildern werden alle Kfz-Kennzeichen und Gesichter automatisch unkenntlich gemacht (verpixelt). Die Bilder werden nicht im Internet veröffentlicht. Sie werden ausschließlich intern von zugriffsberechtigten Personen der Stadtverwaltung verwendet. Sollte es gewünscht sein einen Widerspruch einzulegen, damit Fassaden von Privatgebäuden unkenntlich gemacht werden, richten Sie bitte den Widerspruch mit Angabe der Adresse des Objektes in schriftlicher Form auf dem Postweg oder als E-Mail an die folgende Adresse: 

Hansa Luftbild AG Nevinghoff 20, 48147 Münster

E-Mail: info@hansaluftbild.de

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Der Impfbus kommt nach Harsewinkel, Marienfeld und Greffen – Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide bittet darum Impfempfehlungen zu folgen

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide bittet alle, für die eine Impfempfehlung ausgesprochen ist, sich impfen zu lassen. Impfwillige ab 18 Jahren haben am Samstag, den 31. Juli von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr auf dem LIDL-Parkplatz (Berliner Ring 40 in Harsewinkel) und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem ALDI-Parklplatz (Prozessionsweg 43 in Harsewinkel) die Möglichkeit sich ohne Termin wahlweise mit Moderna, Biontec oder Johnson & Johnson impfen zu lassen.

Am Samstag, den 7. August, besteht ebenfalls noch einmal die Möglichkeit, sich zwischen 9:30 Uhr und 12:00 Uhr am Elli-Frischmarkt (Hauptstraße 41 in Greffen) und zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr auf dem Bessmann-Gelände (Südfeld 47 in Marienfeld) mit Moderna, Biontec oder Johnson & Johnson impfen zu lassen. Auch hier ist die Impfung jeweils ohne Termin möglich.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

ADAC Stauprognose für 30. Juli bis 1. August: Staus in allen Richtungen – Ferienstart in Baden-Württemberg und Bayern

Dem Stau entgeht nun keiner mehr: Am Wochenende schließen in den letzten beiden deutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern die Schulen. Aus Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Süden der Niederlande rollt die zweite Reisewelle, aus Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und der Mitte der Niederlande bereits die dritte.

In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Hamburg und anderen nordeuropäischen Ländern enden in Kürze die Sommerferien. Der ADAC erwartet daher jetzt mehr Verkehr insbesondere auf den Heimreisespuren.

Auch wenn es eines der staureichsten Wochenenden der Reisesaison werden dürfte: Ein Chaos wird wohl wegen der coronabedingten Zurückhaltung vieler Deutsche bei Urlaubsreisen ausbleiben. Setzt sich allerdings der Trend zu Kurzurlauben und vor allem Tagesausflügen weiter fort, müssen sich Autofahrer auf deutlich längere An- und Abreisezeiten auf den Zufahrtsstraßen der Seen, der Wandergebiete der Alpen und der Mittelgebirge gefasst machen. Treffen Reise- und Ausflugsverkehr aufeinander, kann es eng werden.

Tipps zur Stauvermeidung für Ausflügler: Man sollte sich vor Fahrtantritt über die aktuelle Verkehrslage rund um den Ausflugsort informieren, entweder bereits in den frühen Morgenstunden oder erst ab Mittag aufbrechen oder alternative Ziele ansteuern, die weniger stark besucht werden. Autourlauber, die Richtung Ausland unterwegs sind, sollten auf einen Reisetag unter der Woche ausweichen, etwa Dienstag oder Mittwoch. Der Samstag ist als Reisetag nicht zu empfehlen.

Die Staustrecken (beide Richtungen):
  • Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
  • A 1 Bremen – Lübeck
  • A 3 Würzburg – Nürnberg – Passau
  • A 4 Erfurt – Dresden – Görlitz
  • A 5 Frankfurt – Karlsruhe – Basel
  • A 6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
  • A 7 Flensburg – Hamburg
  • A 7 Hannover – Kassel – Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
  • A 8 Karlsruhe – München – Salzburg
  • A 9 München – Nürnberg
  • A 19 Dreieck Wittstock/Dosse – Rostock
  • A 72 Leipzig – Chemnitz – Hof
  • A 81 Singen – Stuttgart
  • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Die Fahrt durchs benachbarte Ausland wird zeitweise auch sehr beschwerlich. Voll werden vor allem die klassischen Urlauberrouten Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken-, Rheintal- und Gotthard-Route sowie die Fernstraßen zu den italienischen, kroatischen und französischen Küsten und Bergregionen. Dasselbe gilt für die Fernstraßen in Richtung nordeuropäische Urlaubsziele – darunter dänische, belgische und holländische Küsten.

Stop-and-Go ist auf den Zufahrtsstraßen der Ausflugsregionen im untergeordneten Straßennetz der Alpenländer programmiert – etwa in Österreich die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Neusiedlersee und die Erholungsgebiete der Schweizer Kantone Tessin und Wallis (Wartezeiten einplanen bei der Autoverladung Lötschberg).

Die Aufenthalte an den Grenzen bei der Ein- und Ausreise könnten ein paar Stunden dauern. Das gilt unter anderem im Balkantransit. Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter https://bit.ly/adac_grenzen_corona.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Statistisches Bundesamt: Mobilität im Juni 2021 tagsüber wieder auf Vorkrisenniveau

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Mobilität in Deutschland lag im Juni 2021 tagsüber im Bundesschnitt auf gleichem Niveau wie im Referenzmonat des Jahres 2019. Im Mai 2021 hatte die Mobilität tagsüber von 6 bis 22 Uhr noch 4 % unter dem Wert von Mai 2019 gelegen, im April 2021 waren es 7 % weniger als im April 2019. Dies geht aus einer Sonderauswertung experimenteller Daten hervor, mit denen das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuelle Mobilitätsveränderungen in der Corona-Pandemie abbildet.

In den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr lag die Mobilität im Juni 2021 weiterhin deutlich unter dem Niveau von 2019. Es wurden 17 % weniger Bewegungen gemessen als im Referenzzeitraum. Dennoch bedeutet dies gegenüber den Vormonaten eine Annäherung der nächtlichen Mobilität an die Referenzwerte aus 2019: Im April und Mai hatte diese noch etwa 30 % darunter gelegen.

Mobilität im Juni 2021 tagsüber höher als im Juni 2020, in der Nacht auf ähnlichem Niveau

Im Vergleich mit den Mobilitätsveränderungen, die im Jahr 2020 zu Beginn des Sommers zu beobachten waren, fiel die Mobilität tagsüber im Juni 2021 leicht höher aus: Im Juni 2020 hatte die durchschnittliche Mobilität in den Tagstunden noch 5 % unter dem Vorkrisenwert aus 2019 gelegen. Die nächtliche Mobilitätsveränderung im Juni 2021 war mit -17 % hingegen vergleichbar mit Juni 2020, als der Rückgang bei -16 % gegenüber 2019 gelegen hatte.

Mobilität am Tag im Juni nur noch in Großstädten unter dem Vorkrisenniveau

In Großstädten lag die Mobilität tagsüber im Juni 2021 noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau, während sie in den weniger verstädterten Kreisen sogar höher war als vor der Pandemie. Dies wird erkennbar, wenn man nach der Siedlungsstruktur der Kreise und kreisfreien Städte unterscheidet. In kreisfreien Großstädten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern blieb die Mobilität im Juni 2021 tagsüber mit -10 % noch deutlich unter dem Mobilitätsniveau von Juni 2019 zurück, während die Mobilität in städtischen Kreisen (+2 %), ländlicheren Kreisen mit Verdichtungsansätzen (+ 4 %) und dünn besiedelten ländlichen Kreisen (+8 %) im Juni 2021 über dem Vorkrisenniveau von Juni 2019 lag.

Nächtlicher Mobilitätsrückgang in städtischen Kreisen im Juni 2021 deutlich geringer als im Mai 2021

Auch bei der nächtlichen Mobilität zwischen 22 und 6 Uhr zeigten sich in den letzten Monaten größere Mobilitätsrückgänge in stärker verstädterten Kreisen. Die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Kreisen sind nun im Juni 2021 geringer geworden. Zwar war der Rückgang der nächtlichen Mobilität im Juni in Großstädten mit -20 % am stärksten, in den anderen Kreistypen lag die Mobilität jedoch auf ähnlichem Niveau (-16 % in städtischen Kreisen, -17 % in ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und -15 % in ländlichen Kreisen).

Im Mai 2021 hatte der Mobilitätsrückgang in Großstädten noch -36 %, in städtischen Kreisen -29 %, in ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen -25 % und in ländlichen Kreisen -20 % unter dem Vorkrisenwert von Mai 2019 gelegen.

Methodischer Hinweis:

Bei der Berechnung der Referenzwerte aus 2019 wird eine Anpassung für gesetzliche Feiertage durchgeführt, um Verzerrungen durch die an Feiertagen üblicherweise niedrigere Mobilität zu verhindern. Veränderungsraten für alle Tage, die nicht gesetzliche Feiertage sind, werden im Vergleich zum Durchschnitt des jeweiligen Wochentages des jeweiligen Monats im Jahr 2019 berechnet. Dabei werden Feiertage aus der Berechnung des Wochentagdurchschnitts ausgenommen. Veränderungsraten für Feiertage hingegen werden im Vergleich mit dem entsprechenden Feiertag des Jahres 2019, wie beispielweise Fronleichnam, berechnet. Bei den dargestellten Durchschnitten für den Juni 2021 konnten die Tage von 17. bis 21. Juni nicht berücksichtigt werden, da die Daten aufgrund von technischen Problemen beim Mobilfunkanbieter nicht zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

Mit dieser Sonderauswertung anonymisierter und aggregierter Mobilfunkdaten erschließt das Statistische Bundesamt neue digitale Datenquellen. In der Corona-Pandemie können Mobilfunkdaten einen Hinweis darauf geben, wie stark sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 verändert hat. Dahinter steht die Annahme, dass mit einer Verringerung der Mobilität auch die Zahl sozialer Interaktionen und somit die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zurückgehen. Das Statistische Bundesamt verfolgt damit das Ziel, das Mobilitätsgeschehen in Deutschland möglichst aktuell abzubilden und damit eine aktuelle Einschätzung der Situation in der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Die Ergebnisse basieren auf Daten, die das Statistische Bundesamt insbesondere hinsichtlich ihres Nutzens für die kleinräumige und aktuelle Abbildung der Bevölkerung und ihrer Mobilität untersucht. Weitere Informationen hierzu sowie Analysen zur Mobilität auf der Kreisebene bietet der Bereich „EXDAT – Experimentelle Daten“ (www.destatis.de/exdat) auf der Website des Statistischen Bundesamtes. Das Angebot wird täglich aktualisiert und schrittweise erweitert.

Im Reifegrad und in der Qualität unterscheiden sich diese experimentellen Daten und Auswertungen von amtlichen Statistiken, insbesondere in Bezug auf Harmonisierung, Erfassungsbereich und Methodik.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Werners Fahrrad Fach-Werk: Frühzeitig das neue Wunschfahrrad sichern – lange Wartezeiten durch Engpässe bei Zulieferern vermeiden

Mit uns im Werners Fahrrad Fach-Werk finden Sie garantiert das optimale Zweirad für sich und Ihre Familie. Neben Jobrädern, Kinderfahrrädern, Damen- und Herrenrädern, Mountainbikes, Sporträdern und individuellen Wunschanfertigungen verschiedener Markenhersteller finden Sie bei uns natürlich auch die beliebten E-Bikes und Pedelecs. Kindersitze, Anhänger, Fahrradcomputer, Beleuchtung, Flaschen, Brillen, Werkzeug sowie sonstiges Zubehör aller Art haben wir selbstverständlich ebenfalls in unserem umfangreichen Sortiment.

Damit Sie aber aufgrund pandemiebedingter Produktions- und Lieferengpässe in der gesamten Fahrradbranche nicht allzu lange warten müssen, sollten Sie bereits jetzt vorbestellen und sich frühzeitig Ihr Wunschfahrrad sichern. Hersteller und Lieferanten geben aktuell Produktionsvorlaufzeiten zwischen 90 und 180 Tagen an. Da durch die langen Produktionsausfälle in den zurückliegenden Corona-Monaten und die allgemein hohe Nachfrage keine kurzfristige Verbesserung der Situation zu erwarten ist, rät die Branche zu zeitnahen Bestellungen, wenn man in der Herbst- & Wintersaison 2021/22 mit seinem neuen Fahrrad durchstarten möchte.

Kontaktieren Sie also jetzt Werners Fahrrad Fach-Werk und sichern Sie sich frühzeitig Ihr neues Wunschfahrrad – wir freuen uns schon auf Sie!