Viele Reisende, die vor Ausbruch der Corona-Pandemie eine Pauschalreise gebucht hatten, haben nach Stornierung der Reise anstelle der sofortigen Erstattung einen Gutschein vom Veranstalter erhalten. Diese Gutscheine wurden staatlich abgesichert, damit im Falle einer Pleite des Reiseunternehmens kein Kunde am Ende mit leeren Händen dasteht. Da der Gutschein zum Jahresende ausläuft, bieten einige Reiseunternehmen nun eine Verlängerung des Gutscheins über 2021 hinaus an.
Hier ist Vorsicht geboten: Reisende sollten sich in solchen Fällen genau überlegen, ob sie eine Verlängerung des Gutscheins annehmen wollen oder eher auf eine Rückzahlung bestehen, die eigentlich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf vorgeschrieben ist. Reisekunden, die aktuell keine Verwendung für ihren Gutschein haben, sollten laut ADAC aktiv auf eine zügige Rückzahlung der Kosten bestehen. Bei einer Verlängerung des Gutscheins entfällt die staatliche Absicherung gegen eine Insolvenz des Veranstalters.
Die Weihnachtszeit bringt ihren ganz eigenen Zauber mit sich. Freuen Sie sich auf das ganz Besondere: Lieblingsmenschen, entspannte Zeit mit der Familie, gutes Essen, die schillernde
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Aufgrund vieler Fragen, die aufgrund der aktuellen Situation und der entsprechenden Berichterstattung direkt an das das Spöggsken gerichtet wurden oder über Diskussionen in sozialen Medien öffentlich gestellt wurden, hat das Spöggsken ein paar dieser Fragen aufgegriffen und an die Verantwortlichen im Rathaus weitergeleitet. Unsere Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide hat sich trotz aller kraftzehrenden Anstrengungen, die diese aktuelle Pandemielage mit sich bringt und zusätzlich sehr viel Zeit und Aufmerksamkeit unseres Stadtoberhaupts in Anspruch nimmt, die Zeit genommen, diese Fragen umfangreich zu beantworten. Die Bürgermeisterin und das Spöggsken hoffen, dass diese Informationen den Bürgerinnen und Bürgern in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen und dazu beitragen, dass mögliche Gespräche und Diskussionen über die Feiertage weiterhin auf einer sachlichen Grundlage geführt werden können.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide gibt dem Spöggsken einige Antworten auf gesammelte Fragen zum aktuellen Infektionsgeschehen vor Ort:
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide
Warum ist sind die Inzidenzwerte in Harsewinkel so hoch?
„Das Gesundheitsamt spricht meist von einem diffusen Infektionsgeschehen. Es muss aber meines Erachtens eine Ursache geben, die uns unterscheidet von Nachbarkommunen. Deshalb mein Erklärungsansatz: Harsewinkel ist die jüngste Gemeinde im Kreis. Kinder und Jugendliche konnten sich zunächst nicht impfen lassen. Junge Menschen in Harsewinkel leben oft in großen Familien, wo man sich schneller ansteckt. Der Anteil der Schüler/innen war in den letzten Wochen unter den Infizierten sehr hoch. Je größer der Anteil der Schüler/innen in der Gemeinde ist, umso wahrscheinlicher ist die Entdeckung von Infektionen, weil Schüler/innen regelmäßig qualifiziert getestet werden. Während der Schulzeit dürfte es in dieser Gruppe kaum eine Dunkelziffer geben. Dass in Harsewinkel mehr junge Menschen infiziert sein dürften, sieht man daran, dass relativ wenige Menschen in Harsewinkel trotz der hohen Inzidenz gestorben sind. Im Kreisschnitt sind 1,1 % der Infizierten gestorben. In Harsewinkel waren das 0,08 %. Darüber hinaus gibt es in Harsewinkel viele Zuwanderer aus Südosteuropa, in deren Heimatländern die Impfquote sehr niedrig ist. Und es gibt zwei vergleichsweise große freikirchliche Gemeinden, in denen die Impfskepsis ebenfalls stärker verbreitet ist“.
Wo liegen die Schwerpunkte des Infektionsgeschehens?
„In der letzten Woche lag der Anteil der Schüler/innen an den Neuinfizierten bei 57 %. Im Moment ist diese Altersgruppe besonders betroffen, weil die Kinder und Jugendlichen noch nicht (vollständig) geimpft sind. Große Familien mit Bezug zu den Freikirchen sind oft dabei. Menschen, die nicht geimpft sind, stecken sich einfach irgendwann an“.
Was wird gegen die weitere Verbreitung vor Ort getan?
„Die Ordnungsbehörde kontrolliert die Einhaltung der Quarantäneanordnungen und setzt sie notfalls auch durch. Die Stadt versorgt die Menschen in Quarantäne, wenn es sonst niemand tut. Der von der Stadt beauftragte Sicherheitsdienst kontrolliert die Einhaltung der Coronaschutzverordnung in Gaststätten, Geschäften, bei Sportveranstaltungen und in Gottesdiensten. Der Außendienst der Ordnungsbehörde kontrolliert am Wochenende bis in die Nacht hinein den öffentlichen Raum und die sogenannten Teestuben. Bei festgestellten Verstößen leitet die Ordnungsbehörde Bußgeldverfahren ein. Zusammen mit dem Kreis und dem örtlichen Gesundheitszentrum werden Impfangebote geschaffen. Werbung für das Impfen erfolgte im Dammanns Hof durch direkte Ansprache nahezu an jeder Tür. Mit Infoblättern in verschiedensten Harsewinkler Sprachen wurde dort, wo Arbeitsmigranten/innen wohnen, Impfangebote bekannt gemacht. Mit Religionsgemeinschaften, die keine Vereinbarung mit der Landesregierung getroffen haben zur Durchführung von Gottesdiensten, werden Hygienekonzepte abgestimmt, die dem Schutzniveau der Coronaschutzverordnung entsprechen. Die Einhaltung wird überprüft, auch Weihnachten. Die Verbreitung des Virus kann jedoch nicht durch Kontrollen aufgehalten werden, sondern nur durch Einsicht und vernünftiges Verhalten, weil die meisten Infektionen im privaten familiären Bereich erfolgen“.
Was kann die Bürgermeisterin überhaupt tun, welchen Handlungsspielraum gibt es und welchen Regeln ist Sie unterworfen?
„Die Bürgermeisterin darf nur über die Coronaschutzverordnung hinausgehen, wenn dies in der Landesregelung ausdrücklich erlaubt ist. Am Beispiel der ständig in der öffentlichen Kritik stehenden Gottesdienste der Freikirchen will ich das deutlich machen: Das Land schreibt keine 3-G-Regel oder 2-G-Regel für Gottesdienste vor und keine Teilnehmerbegrenzung. Für die Anordnung einer 3-G-Regelung mit Zugangskontrolle musste ich die Zustimmung des Ministeriums einholen. Die Anordnung einer 2-G-Regelung hält das Ministerium für nicht gerichtsfest. Die Anordnung der 3-G-Regel gegenüber einer Gemeinde ist erfolgt. Andere Gemeinden haben das Hygienekonzept freiwillig auf 3-G umgestellt. Die Einhaltung wird überprüft.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten genau und wie werden diese durchgesetzt?
„Es gilt die Coronaschutzverordnung. Darüber darf ich nicht ohne Zustimmung der Landesregierung hinausgehen. Der Handlungsspielraum der Coronaschutzverordnung wird ausgeschöpft. Bei festgestellten Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet“.
Wie und wo finden Bürgerinnen und Bürger aktuelle Informationen zum Thema?
„Die Verwaltung berichtet in jeder Ausschusssitzung über das aktuelle Vorgehen in Sachen Pandemiebekämpfung. Über Bußgeldverfahren wird nicht öffentlich berichtet. Ordnungsbehördliche Kontrollen werden nicht veröffentlicht. Es wurde vor einigen Wochen mitgeteilt, dass wieder ein externer Sicherheitsdienst beauftragt ist, Kontrollen durchzuführen“.
Ergänzung vom Spöggsken: Die Stadt Harsewinkel informiert außerdem über die Website der Stadtverwaltung, Instagram-Beiträge sowie Pressemitteilungen u. a. an das Spöggsken und lokal agierende Printmedien.
Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, um sich aktiv vor denen zu schützen, die sich nicht an Regeln halten?
„Sie können Verstöße bei der Ordnungsbehörde der Stadt Harsewinkel zur Anzeige bringen. Dafür muss Ort, Datum, Uhrzeit und der Name desjenigen, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat und der genaue Sachverhalt aufgenommen werden. Sie müssten ggf. im Falle einer Gerichtsverhandlung als Zeuge zur Verfügung stehen, sofern sich der andere gegen ein verhängtes Bußgeld zur Wehr setzt. Bei schwerwiegenden Verstößen mit hohem Gefährdungspotenzial, zum Beispiel bei einer Versammlung von ungeimpften Coronaleugnern, rufen Sie bitte die Polizei“.
Besonders auf den Weihnachtsbaum – ob bereits im Advent oder erst kurz vor Heiligabend aufgestellt und geschmückt – freuen sich viele kleine und große Menschen schon das ganz Jahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 2020 rund 2,0 Millionen Weihnachtsbäume aus Dänemark importiert. Das nördliche Nachbarland lieferte damit knapp 91 % der insgesamt rund 2,1 Millionen importierten frischen Weihnachtsbäume. Im Jahr 2019 lag dieser Anteil noch bei 88 %. Zwei Drittel der dänischen Bäume trafen hierzulande bereits im November 2020 ein, das letzte Drittel im Dezember.
Schwerpunkt der heimischen Weihnachtsbaumkulturen in Nordrhein-Westfalen
Für Weihnachtsbäume zum Einschlag aus heimischem Anbau werden in der amtlichen Statistik keine Stückzahlen erfasst, sondern die speziell angelegten Flächen für ihre Aufzucht. Diese so genannten Weihnachtsbaumkulturen liegen außerhalb des Waldes und umfassten 2020 eine Fläche von 15 900 Hektar. Allein 29 % dieser Fläche lag in Nordrhein-Westfalen (4 600 Hektar). Insgesamt bauten in Deutschland 2020 rund 3 300 landwirtschaftliche Betriebe Weihnachtsbaumkulturen an.
Baumschulbetriebe sorgen für den Nachwuchs: In 2021 befassten sich bundesweit 185 Baumschulen auf einer Fläche von etwa 313 Hektar mit der Anzucht von jungen Weihnachtsbäumen, das sind etwa 2 % der gesamten Baumschulfläche.
Lebkuchen: Leichter Anstieg bei Produktion und Exporten 2020 trotz Winter-Lockdown
Abgesagte Weihnachtsmärkte in der Adventszeit 2020 wirkten sich auf die Produktion der Lebkuchenhersteller in Deutschland aufs Jahr betrachtet nicht negativ aus. So lag die Gesamtproduktion mit gut 86 500 Tonnen sogar leicht über dem Niveau von 2019 (knapp 86 400 Tonnen). Es gab jedoch Verschiebungen innerhalb der Quartale: So könnten die Lockdown-Maßnahmen am Jahresende 2020 dazu geführt haben, dass die Lebkuchenproduktion von Oktober bis Dezember 2020 mit 22 100 Tonnen deutlich unter dem Vorjahreswert lag (26 200 Tonnen).
2020 exportierte Deutschland rund 20 000 Tonnen Lebkuchen, überwiegend ins europäische Ausland. Etwa 60 % der Lebkuchen-Exporte gingen in die vier Länder Österreich, Polen, Frankreich und Vereinigtes Königreich. Gegenüber dem Vorjahr (19 400 Tonnen) haben sich die Ausfuhren von Lebkuchen um 3 % leicht erhöht. Davon profitierten vor allem die europäischen Abnehmerländer, während die Ausfuhren nach Übersee zum Teil deutlich eingebrochen sind: Die Lebkuchen-Exporte in die Vereinigten Staaten (1 600 Tonnen) nahmen 2020 im Vorjahresvergleich um 14 % ab, nach Australien (300 Tonnen) verringerten sie sich sogar um 40 %. Dies dürfte mit den unterbrochenen Lieferketten als Folge der Corona-Krise zusammenhängen.
Fast drei Viertel aller Karpfen kommen aus Bayern und Sachsen
Karpfen blau ist ein beliebtes Weihnachtsgericht. In Deutschland wird der Fisch dafür vor allem in Zuchtbetrieben in Bayern und Sachsen produziert: Fast drei Viertel der 2020 erzeugten Menge von 4800 Tonnen kamen aus diesen beiden Bundesländern. Auf Platz 3 nach Bayern (37 %) und Sachsen (35 %) folgte Brandenburg mit einem Anteil von 14 % an der insgesamt erzeugten Menge. In Bayern sind auch mit Abstand die meisten Betriebe mit Karpfenzucht zu Hause: 1 216 der 1 483 Betriebe, die 2020 Karpfen züchteten, lagen in dem südlichen Bundesland.
Der Karpfen zählt zu den wichtigsten Süßwasser-Speisefischen – und zu den am meisten gezüchteten: Ein Viertel der im vergangenen Jahr in deutschen Aquakultur-Betrieben erzeugten 18 600 Tonnen Fisch waren Karpfen. Nur von der Regenbogenforelle wurde mit 6 000 Tonnen eine noch größere Menge erzeugt.
Deutsche Nichtregierungsorganisationen: 1,33 Mrd. Euro für Entwicklungsländer im Jahr 2020
Weihnachten ist auch das Fest der Nächstenliebe – viele Menschen spenden aus diesem Anlass für einen guten Zweck an Nichtregierungsorganisationen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit meldeten Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland im vergangenen Jahr Leistungen in Höhe von 1,33 Milliarden Euro. Das waren 224 Millionen Euro mehr als zehn Jahre zuvor. Gegenüber dem Jahr 2019 gingen die Leistungen allerdings leicht zurück: Damals waren 1,36 Milliarden Euro gemeldet worden.
Der größte Teil des Geldes – 529 Millionen Euro oder 39,8 % – floss im vergangenen Jahr in Projekte auf dem afrikanischen Kontinent. Die drei wichtigsten Empfängerländer waren Äthiopien, die Demokratische Republik Kongo und der Südsudan. 366 Millionen Euro gingen in asiatische Länder, allen voran Indien, Bangladesch und Syrien. Lediglich etwa 5 % der Leistungen (68 Millionen Euro) blieben auf dem europäischen Kontinent, auf dem nur wenige Entwicklungsländer liegen. Die Top-3-Empfängerstaaten waren die Ukraine, Belarus und Bosnien-Herzegowina.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Das Jahr neigt sich dem Ende – Weihnachten steht unmittelbar vor der Tür. Diese Zeit möchten wir, das Team von Gebr. Recker, zum Anlass nehmen, um uns bei unseren Kunden für ein erfolgreiches Jahr 2021 zu bedanken. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Treue. Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie auch im nächsten Jahr in unserem Autohaus wieder willkommen heißen zu dürfen.
Für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir Ihnen und Ihren Familien fröhliche Weihnachtstage und ein gesundes sowie glückliches neues Jahr – Ihr Team von Gebr. Recker!
Alfons Ohlmeier (Stadtverwaltung) und Philipp Merschmann (Ordnungsamt) beim Termin- und Datenabgleich der Impfwilligen vor der Stadtbücherei St. Lucia.
Alfons Ohlmeier (Stadtverwaltung) und Philipp Merschmann (Ordnungsamt) beim Termin- und Datenabgleich der Impfwilligen vor der Stadtbücherei St. Lucia.
Am 22. Dezember konnten sich über 30-Jährige, deren letzte Impfung wenigstens vier Monate zurücklag, in der Stadtbücherei St. Lucia, einen Piks mit Moderna abholen. Der erste Teil der Impfaktion, die gemeinsam von der Stadt Harsewinkel und dem Gesundheitszentrum Ostmünsterland-Ravensberg organisiert und durchgeführt wurde, ist erfolgreich verlaufen. Im Vorfeld gab es 142 feste Terminbuchungen von Impfwilligen und zusätzlich konnten auch Bürgerinnen und Bürger, die ohne Impftermin vor Ort erschienen sind, bei der Impfaktion berücksichtigt werden.
Dr. Eva Chrometzka und Dr. Heinz-Josef Sökeland vom Gesundheitszentrum informierten und impften alle Impfwilligen Bürgerinnen und Bürger zwischen den Bücherregalen der Stadtbücherei St. Lucia und organisatorisch hat alles optimal funktioniert. Laut Christoph Dammann, dem stellvertretenden Fachbereichsleiter Steuerung/Interne Dienste, waren Helferinnen und Helfer der Stadtverwaltung, dem Ordnungsamt, der Stadtbücherei und des Gesundheitszentrums im Einsatz, um Dokumente zu kontrollieren, Termine abzugleichen und zu vergeben oder alle Abläufe rund um die Impfung zu organisieren.
Für den zweiten Teil der Impfaktion, die am 29. Dezember von 15 bis 18 Uhr an gleicher Stelle stattfinden wird, sind noch freie Termine zu vergeben und es spielt keine Rolle, ob es sich um Erst- und Zeitimpfungen oder Impfauffrischungen handelt. Termine können auf der Homepage der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de online gebucht werden.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Dienstag, 28. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt.
„Das Land handelt schnell und setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz um. Ich bin mir bewusst, dass viele Menschen, die solidarisch waren und sich frühzeitig haben impfen lassen, nicht glücklich sind, dass nun zum Jahresende wieder Einschränkungen auf sie zukommen. Ich bedanke mich bereits jetzt für ihr Verständnis. Klar ist, dass wir nur mit Kontaktbeschränkungen allein einer wahrscheinlichen Omikron-Welle nicht erfolgreich werden begegnen können. Wir müssen die Auffrischungsimpfungen weiter vorantreiben und die nach wie vor zu große Impflücke schließen. Mein Appell lautet daher: Wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte schnellstmöglich impfen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte
Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.
Großveranstaltungen ohne Zuschauer
Auch der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für Nordrhein-Westfalen übernommen. Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.
Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich
Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt.
Insgesamt sind 73,8 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 38 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Insbesondere die Weihnachtsfeiertage sollten verantwortungsbewusst begangen werden. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.
Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen weiterhin bis zum 12. Januar 2022.
Die evangelische Kirchengemeinde Harsewinkel wird an Heiligabend ihre Gottesdienste Open-Air in einem offenen Zelt auf dem Parkplatz neben der Martin-Luther-Kirche, Clarholzer Str. 25, feiern. Der Zugang erfolgt über die Parkplatzeinfahrt. Eine Anmeldung oder Reservierung ist nicht notwendig. Für die Gottesdienste gelten eine Maskenpflicht und die sog. 2-G-Regel (geimpft/genesen), die beim Zugang überprüft wird. Die Kirchengemeinde bittet die Gottesdienstteilnehmenden, den 2-G-Nachweis (digital oder gelbes Impfbuch) und den Personalausweis bereit zu halten. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren benötigen keinen Nachweis aufgrund der Schultestungen. Bedingt durch diese Eingangsbestimmungen bittet die Kirchengemeinde um frühzeitiges Eintreffen. Damit möglichst viele Menschen die Heiligabendgottesdienste mitfeiern können, werden keine Sitzmöglichkeiten angeboten. Die Gottesdienste werden entsprechend zeitlich angepasst. Senioren wird empfohlen einen Rollator o.ä. mitzubringen.
Folgende Gottesdienste werden an Heiligabend gefeiert:
14.30 Uhr: Mini-Gottesdienst (für Familien mit kleinen Kindern, Dauer ca. 30min)
16 Uhr: Familiengottesdienst mit Krippenmusical (Dauer ca. 60min)
18 Uhr: Christvesper (Dauer ca. 45min)
Diese präsentischen Gottesdienste werden zusätzlich auf der Internetseite der Kirchengemeinde auch digital als Video bzw. als Livestream angeboten: www.kirche-hsw.de. Darüber hinaus bietet die Kirchengemeinde zwischen den Gottesdiensten an, in der Martin-Luther-Kirche den Christbaum und die große Olivenholzkrippe zu besuchen.
In Marienfeld laden evangelische und katholischen Kirchengemeinde alle Gläubigen zu einer ökumenischen Christvesper auf dem Klosterhof um 16.30 Uhr ein; ebenfalls open-air. Die weihnachtlichen Festgottesdienste feiert die Gemeinde am 1. Weihnachtsfeiertag um 18 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel und am 2. Weihnachtsfeiertag um 9.30 Uhr in der Christuskirche in Marienfeld. Für diese Gottesdienste gilt die bekannte 3-G-Regel. Die evangelische Kirchengemeinde lädt am 4. Advent zu einem Gottesdienst in der Martin-Luther-Kirche Harsewinkel ein, der vom Posaunenchor musikalisch begleitet wird.
(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)
Die Kreisverwaltung – mit allen Dienststellen- ist von Montag, 27. Dezember, bis Donnerstag, 30. Dezember, wie gewohnt für Bürgerinnen und Bürger geöffnet. An Heiligabend und Silvester sind alle Dienststellen geschlossen. Pandemiebedingt ist der Zutritt nur mit Termin und unter Einhaltung der 3G-Regel bei Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einer Senkung der Schutzstandards für Kinder und Jugendliche in digitalen Medien durch den Europäischen Digital Services Act (DSA). Wegen des Vorrangs europäischen Rechts gegenüber dem der Nationalstaaten, binden Rechtsakte der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten. Mit Inkrafttreten des DSA würde daher das erst zum 1. Mai 2021 novellierte deutsche Jugendschutzgesetz hinsichtlich des Kinder- und Jugendmedienschutzes hinfällig. Der Digital Services Act selbst formuliert im aktuellen Entwurf zentrale Aspekte des Jugendschutzgesetzes deutlich weniger präzise, lässt viele von Kindern genutzte Medianangebote außer Acht und nimmt vor allem Kinder mit ihren spezifischen Schutz- und Teilhabebedarfen nicht explizit in den Blick.
„Die Zielstellung des Digital Services Act, illegale Inhalte und Angebote im digitalen Raum zu unterbinden, findet unsere volle Unterstützung. Aber es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Interessen und Bedarfen nicht adressiert und daher volljährigen Erwachsenen gleichgestellt werden. Entsprechend dem Kindeswohlvorrang muss es auf nationaler Ebene möglich bleiben, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Einklang mit dem europäischen und internationalen Recht zu ergreifen. Der DSA sollte nationale und internationale Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Medien nicht absenken. Dieses Risiko besteht aufgrund des aktuell geplanten Vollharmonisierungsansatzes jedoch“, warnt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Wesentliches Element des neuen Jugendschutzgesetzes ist die allgemeine Verpflichtung der Diensteanbieter, strukturelle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Diensten zu treffen. Dazu können Melde- und Abhilfeverfahren, die Begrenzung von Nutzungsrisiken durch sichere Voreinstellungen oder eine bessere Begleitung der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen durch ihre Eltern gehören. Der DSA-Entwurf verpflichtet jedoch nur „sehr große Online-Plattformen“ mit mindestens 45 Millionen Nutzenden pro Monat zur Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen. Da in der Europäischen Union derzeit 82 Millionen Minderjährige leben, würden zahlreiche Plattformen, die spezielle Dienste für Kinder und Jugendliche anbieten, wie Spieleplattformen, Audio-Streaming-Plattformen und soziale Netzwerke, nicht mehr in den Anwendungsbereich dieser Maßnahmen fallen.
„Der DSA sollte die auf den EU-Verträgen, der UN-Kinderrechtskonvention und des General Comment No.25 basierenden Werte nicht untergraben. Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dafür zu sorgen, dass der größtmögliche Schutz für Kinder und junge Menschen im digitalen Raum gewährleistet wird“, so Thomas Krüger.
Um dies zu ermöglichen, schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk eine Ausnahmemöglichkeit vom Ansatz der Vollharmonisierung vor, die ein optimales Schutzniveau für Kinder und Jugendlichen im Einklang mit internationalen Standards ermöglicht. Diese Änderung würde sicherstellen, dass Mitgliedstaaten mit höheren Schutzansprüchen für Kinder diese nicht aufgrund des DSA abschwächen müssen. Gleichzeitig würden die nationalen Schutzstandards im Einklang mit europäischem und internationalem Recht gewahrt, um gegen eine Vielzahl von Gefahren im digitalen Umfeld wirksam vorgehen zu können.
(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)
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