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Mobile Impfstationen im Januar: Offenes Impfangebot in Steinhagen und Gütersloh

Das Team der Koordinierenden Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Gütersloh impft in der kommenden Woche in zwei Kommunen: Am Dienstag, 4. Januar, von 10 bis 16 Uhr in Gütersloh und am Samstag, 8. Januar, von 11 bis 15 Uhr in Steinhagen. Impfwillige ab 16 Jahren können sich hier ihre Erst- oder Zweitimpfung abholen. Personen ab 18 Jahren bekommen hier auch ihre Auffrischungsimpfung – der Mindestabstand von drei Monaten zur Zweitimpfung muss eingehalten werden. Es können keine Termine vereinbart werden, bei den mobilen Stationen handelt es sich um ein offenes Impfangebot.

In Gütersloh steht das Impfteam bei dem Wertkreis an der Hans Böckler Straße 53a. In Steinhagen nutzt das Team die Räume des Rathauses, Am Pulverbach 25. Alle Impfwilligen müssen ein Ausweisdokument mitbringen, auf dem die Identität und die Wohnadresse genannt wird. Jeder, der die Zweit- oder Auffrischungsimpfung bekommen möchte, muss seinen Impfpass mitbringen. Für Erstimpfungen ist das nicht zwingend erforderlich. Im Idealfall bringen Impflinge auch ihre Gesundheitskarte mit.

Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson & Johnson. Personen unter 30 Jahren werden nicht mit Moderna geimpft und Frauen unter 40 Jahren nicht mit Johnson&Johnson. Schwangere und Stillende erhalten Biontech. Es kann vorkommen, dass an einem Tag mehr Impfstoff des einen oder anderen Herstellers vorhanden ist. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht.

Alle weiteren mobilen Impfangebote im Januar finden Interessenten online unter www.kreis-guetersloh.de/impfung.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: test Jahrbuch 2022 – nachhaltig konsumieren mit über 100 Tests und Reports

Gebäude der Stiftung Warentest am Lützowplatz in Berlin mit Plakaten der Markenlogos test, Finanztest und test.de.

Smartphones, Mineralwässer, Akkustaubsauger, Laufräder – diese und weitere Produkte testete die Stiftung Warentest im Jahr 2021. Die Umwelteigenschaften spielen als Testkriterium dabei eine immer größere Rolle, um nachhaltigen Konsum zu unterstützen. Das neue test Jahrbuch 2022 bildet über 100 Produkttests und Reports der letzten zwölf Monate ab.

Viele Waschmaschinen halten im Dauertest nicht die simulierten zehn Jahre durch. Nur zwei von neun Smartphones bestehen den CSR-Test mit Gut – die meisten Hersteller machen ihre Lieferketten nicht transparent.

In diesem Jahr hat die Stiftung Warentest mit ein neues Testverfahren für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen eingeführt. Und: Nach 36 Jahren wurde ein alter Bekannter erneut getestet: der Plattenspieler.

Ob Soundbars, Saugroboter, Smartwatches, Bluetooth-Lautsprecher und Fernseher – das Jahrbuch 2022 unterstützt bei allen großen und kleinen Kaufentscheidungen. Auch eine breite Palette von Dienstleistungen haben sich die Tester angesehen, z.B. Arzttermin-Portale, Navi-Apps oder Datensicherungsprogramme.

Das alles ist ab dem 4. Dezember 2021 auf 288 Seiten im test Jahrbuch 2022 zu finden. Für 12,90 Euro ist es als Paperback und für 14,90 Euro als Hardcover im Handel erhältlich oder kann über www.test.de/test-jahrbuch online bestellt werden.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Begrünung am Haus – jetzt noch Förderung vom Land beantragen

© Verbraucherzentrale NRW
© Verbraucherzentrale NRW

Begrünte Garagendächer, Müllhäuschen oder bepflanzte Grünstreifen verbessern das Klima am Haus, nehmen Wasser auf und schaffen mehr Wohnqualität. Bund, Land und Kommunen ermöglichen die Förderung solcher Maßnahmen zu unterschiedlichen Bedingungen. Wer etwa vom Land Nordrhein-Westfalen noch Zuschüsse für eine Dach- oder Fassadenbegrünung nutzen möchte, sollte dafür über seine Kommune so bald wie möglich einen Antrag stellen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was man bei der Planung von Begrünungsmaßnahmen alles im Blick behalten sollte.

  • Rechtzeitig Förderung beantragen: Die Mehrheit der größeren Kommunen in NRW bietet inzwischen Fördermöglichkeiten für Verbraucher:innen an, die ihr Haus, das Grundstück oder Flächen vor der Wohnung begrünen beziehungsweise entsiegeln möchten. Einige Gemeinden vermitteln beispielsweise das Landes-Programm „Klimaresilienz in Kommunen“ für Dach- und Fassadenbegrünungen. Wer davon profitieren möchte, sollte seinen Antrag aber möglichst bald abschicken. Denn die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie bis zum 31. März 2022 umgesetzt worden sind. Vorab sollten Interessierte sich bei der Kommune erkundigen, ob dort überhaupt noch Mittel aus dem Programm vorhanden sind. Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Förderung von Material oder Kosten für Fachunternehmen: Die Bauabnahme des betreffenden Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Alternative Fördermöglichkeiten, auch für andere Begrünungsmaßnahmen am Haus, gibt es ohne zeitliche Beschränkung vom Bund, den Kommunen oder auch über einen zinsgünstigen Kredit der NRW.BANK.
  • Jetzt planen, im Frühjahr umsetzen: Den Vorgarten oder das Garagendach begrünt man am besten im Frühjahr oder Herbst, der Pflanzzeit. Das junge Grün hat dann ausreichend Wasser zum Anwachsen zur Verfügung. Jetzt im Winter ist der ideale Zeitpunkt, die Maßnahmen zu planen, die Materialien rechtzeitig zu bestellen oder Fachfirmen zu beauftragen. Mit Ende der Frostperiode kann dann umgesetzt werden.
  • Reduzierte Abwassergebühren nicht vergessen: Wer Flächen entsiegelt, schafft Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser. Das honorieren viele Gemeinden mit reduzierten Gebühren für Niederschlagswasser. Wer also eine offene Pflasterung auf dem Autostellplatz oder ein Gründach plant, sollte sich vorab bei der Kommune erkundigen und kann die möglicherweise reduzierten Abwassergebühren in seine Berechnung mit aufnehmen.
  • Kein Fachunternehmen zu bekommen? Selber machen: Die Auftragsbücher vieler Fachunternehmen wie Landschaftsgärtner oder auf Begrünung spezialisierte Dachdecker sind voll und die Wartezeiten entsprechend lang. Wer nicht warten möchte oder durch die Förderbedingungen zeitlich gebunden ist, kann auch selber tätig werden. Eine Dachbegrünung auf Garage, Carport oder Gartenhäuschen anzubringen, ist nicht kompliziert und erfordert nur wenige Arbeitsschritte. Auch einen Schottergarten kann man grundsätzlich in Eigenregie entsiegeln und bepflanzen.
Weiterführende Infos und Links:

Eine Liste mit Fördermöglichkeiten in NRW sowie eine DIY-Anleitung zur Begrünung von kleineren Dachflächen bietet das Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW unter www.mehrgruenamhaus.de.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Impfstelle Kreis Gütersloh: Freie Impftermine für Anfang Januar

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Gütersloh hat für die kommenden zwei Wochen neue Termine für die Impfstelle freigegeben. Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren können sich online über das Buchungsportal des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de einen Termin für die Impfung gegen das Coronavirus buchen. Auffrischungsimpfungen sind erst für Impfwillige ab 18 Jahren möglich.

Täglich können in den acht Impfstraßen bis zu 1.200 Personen ihren Piks erhalten. Da in den vergangenen Tagen einige Impfwillige nicht zu ihrem Impftermin gekommen sind und diesen auch nicht abgesagt haben, waren noch Kapazitäten frei, sodass die KoCI die Termine aufgestockt hat.

„Personen, die ihren Termin nicht wahrnehmen können, sollen diesen über das Buchungsportal wieder stornieren“, bittet Sandra Lange, Leiterin der KoCI. Das ist bis zu einer Stunde vor dem Termin möglich. „Nur dann kann der Termin wieder an eine andere Person vergeben werden.“

 

(Bild- & Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Coronaschutzimpfungen im Kreis Gütersloh: Auffrischungsimpfungen für Kinder und Jugendliche – Termine online buchen

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Laut dem neuen Erlass des Landes NRW vom Donnerstag, 30. Dezember, können ab sofort auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) hat dafür sofort buchbare Termine freigeschaltet. Ab Montag, 3. Januar, können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in der Impfstelle an der Marienfelder Straße 351 geboostert werden. Die Termine können Eltern telefonisch über die Impfhotline unter 05241 – 85 2960 oder online über das Buchungsportal unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle buchen. Achtung, auch hier gilt: Zwischen der Zweit- und der Boosterimpfung müssen mindestens drei Monate liegen.

Das Angebot richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren. Zum Einsatz kommt – wie bei allen unter 30-Jährigen – der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer. Alle Impflinge unter 16 Jahren müssen von einer oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Mitbringen müssen die Impflinge und ihre Begleitpersonen ein Ausweisdokument, aus dem hervorgeht, dass sie zusammengehören, sowie den Impfpass. Im Idealfall kann auch die Gesundheitskarte des Kindes oder des Jugendlichen vorgezeigt werden. Minderjährige Impflinge ab 16 Jahren müssen nicht von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Sie können sich ihre Boosterimpfung sowohl mit Termin in der Impfstelle als auch spontan bei einem der mobilen Impfangebote geben lassen. Impflinge unter 16 Jahren können nicht bei den mobilen Stationen geimpft werden. Sie brauchen einen Impftermin in der Impfstelle.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ADAC: Das ist neu in 2022 – Führerschein-Umtausch und wichtige Änderungen rund ums Auto

Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich. Eine davon verlangt schon jetzt zügiges Handeln: Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 in fälschungssichere Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden. Die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies eigentlich bis zum 19. Januar 2022 erledigt haben. Da es bei der Beantragung coronabedingt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann, hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Betroffene sollten sich möglichst bald um einen Termin kümmern.

Zum 1. Januar 2022 wird der CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxyd durch Kraftstoffe bezahlt werden muss, von 25 Euro auf 30 Euro je Tonne angehoben. Damit dürften die Preise für Benzin und Diesel zum Jahreswechsel um rund 1,5 Cent je Liter steigen.

Bei der Förderung von Elektroautos wird die Innovationsprämie (Verdopplung des Umweltbonus) bis Ende 2022 unverändert fortgeführt. Plug-in-Hybride werden 2022 gefördert (max. 6750 Euro), wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern vorweisen. Besitzer von rein elektrisch betriebenen Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren: Per einfacher, digitaler Registrierung werden die CO2-Einsparungen durch das Elektroauto zertifiziert und über einen Dienstleister an quotenpflichtige Mineralölkonzerne weiterverkauft.

„Maskenpflicht“ für Verbandskasten: Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest.

Vorteil für Verbraucher beim Autokauf: Ab dem 1. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Händlerkauf von sechs auf zwölf Monate. Erst danach muss der Käufer den Beweis führen, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war.

Mehr Sicherheit: Ab dem Juli 2022 müssen neue Pkw-Typen bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit vorweisen. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neuwagen mit diesen Systemen ausgestattet sein.

Ausführliche Informationen zu allen Themen unter www.adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Bürenkemper: Berliner als köstlicher Silvesterbrauch in vielen Varianten – 10 Berliner kaufen und einen gratis dazu bekommen

Berliner als traditioneller Bestandteil zum Jahreswechsel – natürlich von Bürenkemper! Die luftigen, runden Versuchungen von Bürenkemper dürfen zu Silvester auf keinen Fall fehlen, denn in Deutschland fester Bestandteil zum Jahreswechsel. Als traditioneller Silvesterbrauch werden Berliner in vielen verschiedenen Varianten serviert und Sie gehören einfach zu Silvester dazu wie knallende Sektkorken, Bleigießen oder Dinner for One mit Miss Sophie und dem Butler James.

Bürenkemper hat selbstverständlich eine große Auswahl verschiedener Varianten des köstlichen Hefeteig-Gebäcks für Sie parat. Vom klassischen Zuckerberliner mit Marmeladenfüllung bis zum Schoko- oder Champagnerberliner.

Berliner von Bürenkemper – 10 Berliner kaufen und einen gratis bekommen:

  • Klassische Zuckerberliner
  • Berliner mit Zuckerguss und Marmeladenfüllung
  • Eierlikörberliner
  • Schokoberliner mit Schokoguss und Schokoladenfüllung
  • Pflaumenberliner mit Pflaumenmus
  • Apfelberliner
  • Marzipanberliner
  • Champagnerberliner
Unsere Öffnungszeiten an Silvester:
  • Harsewinkel: 6.30 bis 13.00 Uhr. In dieser Zeit ist unser Café mit Frühstücksbuffet für Sie geöffnet.
  • Marienfeld (JIBI-Markt): 7.00 bis 14.00 Uhr.
  • Neujahr geschlossen

Genießen Sie als köstlichen Silvesterbrauch Berliner in vielen Varianten – natürlich von Bürenkemper!

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide lobt erfolgreiche Impfaktion in Harsewinkel – Impfen, Testen, Abstand, Maske & Kontaktbeschränkungen sind weiterhin geboten

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide

Unsere Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide lobt die gemeinsame Impfaktion der Stadt Harsewinkel und des Gesundheitszentrums Ostmünsterland-Ravensberg, welches u. a. an den Standorten Harsewinkel und Greffen beheimatet ist. Bereits der erste Teil der Impfaktion in der Stadtbücherei St. Lucia am 22. Dezember ist sehr erfolgreich verlaufen. Dieser wurde vom zweiten Teil am 29. Dezember noch einmal übertroffen. 173 Personen konnten am Mittwoch zum ersten, zum zweiten oder zum dritten Mal geimpft werden. Wie auch bereits im ersten Teil der Impfaktion haben Auffrischungsimpfungen dabei den größten Teil ausgemacht. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide wendet sich aus diesem Grund mit lobenden und mahnenden Worten an alle Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen.

„Die Zusammenarbeit mit der Bücherei und dem Gesundheitszentrum hat super geklappt. Der Ablauf war problemlos. Kolleginnen und Kollegen aus dem Rathaus waren für den geregelten Ablauf in der Wartezone und für das Ausfüllen der Impfausweise zuständig. Sie berichteten, dass alle Impflinge dankbar für das ortsnahe Angebot waren. Die Mitarbeiter/innen des Gesundheitszentrums haben medizinische Fragen kompetent beantwortet und sicher geimpft.

Alfons Ohlmeier (Stadtverwaltung) und Philipp Merschmann (Ordnungsamt) beim Termin- und Datenabgleich der Impfwilligen vor der Stadtbücherei St. Lucia.

Die Aktion war ein Erfolg, weil Impfwillige schnell und unkompliziert zwischen den Jahren Impfschutz erhalten haben, auch wenn nicht alle 250 möglichen Termine ausgeschöpft wurden.

Als Bürgermeisterin einer Stadt mit seit Monaten hoher Inzidenz danke ich allen herzlich, die zwischen den Jahren impfen und sich impfen lassen in Arztpraxen, in der Impfstelle des Kreises Gütersloh und gestern in unserer Stadtbücherei St. Lucia.

Ich werde mich weiterhin für ortsnahe Angebote in Harsewinkel einsetzen, auch ohne Termin und ohne Bindung zum Hausarzt. Alle Menschen sollten diese Chance nutzen, sich zu informieren. Ärzte und Ärztinnen stehen bei den Impfterminen bereit, Fragen zu beantworten. Einmal gefasste Meinungen sollten gerade in lebenswichtigen Fragen immer wieder überprüft werden. Lass mal, ich hab schon meine Meinung, könnte tödlich sein.

Harsewinkel hatte gestern eine Inzidenz von 450. Gesundheitsminister Lauterbach geht davon aus, dass die Inzidenz bundesweit doppelt bis dreifach so hoch sein könnte, wie gemeldet. Würde das auf unsere Stadt zutreffen, kann sich jeder ausrechnen, wo wir liegen. Deshalb gilt weiterhin: Impfen, Testen, Abstand, Maske und Kontaktbeschränkungen“.

Pfarrei St. Lucia: Infos zur Wahl des Pfarreirats und des Kirchenvorstands

Folgende acht Mitgleider wurden im November 2021 zusätzlich in den Kirchenvorstand gewählt: Manfred Dammann, Roland Dieckmann, Jonas Linnemann, Heinz Niebur, Dagmar Rüschoff, Birgit Tanto, Friedhelm Thüte und Katharina van Roje. Robert Schlingmann wurde als Ersatzmitglied gewählt.

Dem Pfarreirat gehören seit November folgende Mitglieder an: Sabine Bernzen, Annette Beßmann, Corinna Bisping, Daniel Brockpähler, Christiane Dieckmann, Birgit Feismann, Dirk Gehrs, Erika Langer, Frederik van Roje, Heike Schumann, Franz-Josef Söte und Peter Thüte.

 

(Text- und Bildquelle: Pfarrei St. Lucia Harsewinkel)

Stiftung Warentest: Mit Sachwerten gegen die Inflation – welche Chancen bieten Gold, Immobilien und Aktien?

Anlegerinnen und Anleger bangen um ihre Ersparnisse. Denn liegen die Zinsen unter der Inflationsrate, schrumpft ihr auf Bankkonten verwahrtes Vermögen. Dazu drohen immer mehr Banken und Sparkassen mit Minuszinsen. In solchen Zeiten bieten nur noch Sachwerte wie Aktien, Immobilien und Gold Chancen auf einen langfristigen Wertezuwachs. In der Januarausgabe zeigt Finanztest, welche Vor- und Nachteile diese Sachwerte haben und wie sich Sparer durch eine Kombination aus Zins- und Sachanlagen gegen die Inflation wappnen können.

Mehr als 2,9 Billionen Euro parken die Deutschen laut Statistischem Bundesamt unter anderem auf Giro- und Tagesgeldkonten oder haben sie in den Zinsmarkt investiert. Dort ist ihr Geld allerdings nicht vor Entwertung geschützt. Die mickrigen Zinsen können die aktuelle Inflationsrate nicht ausgleichen. So lag der sogenannte Realzins, also das, was von den Zinseinnahmen nach Abzug der Inflation übrigbleibt, zuletzt bei –4,5 Prozent. Ob und wann der Realzins wieder ins Plus dreht, ist ungewiss.

Wer unter diesen Bedingungen sein Vermögen vermehren will, muss bei der Geldanlage Risiken eingehen. Mit Sachwerten können Sparer auf langfristigen Wertzuwachs hoffen. Gold, Immobilien und Aktien begründen im Gegensatz zur Zinsanlage echtes Eigentum und verzeichnen zurzeit Wertzuwächse. Doch das muss nicht so bleiben. Niemand weiß, wie viel die Immobilie in zwanzig Jahren wert ist oder wann der nächste Kurssturz an der Börse droht. Deshalb ist eine gute Mischung aus Sachwerten und sicherer Zinsanlage, trotz niedrigen Zinsniveaus, unverzichtbar. Auf was bei Investitionen in Gold, Immobilien und Aktien zu achten ist und welches die besten Tages- und Festgeldzinsen sind, mit denen sich auch die gefürchteten Minuszinsen vermeiden lassen, zeigt Finanztest in der Januarausgabe.

Der ausführliche Artikel erscheint in in der Januar-Ausgabe von Finanztest und ist online abrufbar unter www.test.de/inflation21.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)