Das Team der Koordinierenden Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Gütersloh impft in der kommenden Woche in zwei Kommunen: Am Dienstag, 4. Januar, von 10 bis 16 Uhr in Gütersloh und am Samstag, 8. Januar, von 11 bis 15 Uhr in Steinhagen. Impfwillige ab 16 Jahren können sich hier ihre Erst- oder Zweitimpfung abholen. Personen ab 18 Jahren bekommen hier auch ihre Auffrischungsimpfung – der Mindestabstand von drei Monaten zur Zweitimpfung muss eingehalten werden. Es können keine Termine vereinbart werden, bei den mobilen Stationen handelt es sich um ein offenes Impfangebot.
In Gütersloh steht das Impfteam bei dem Wertkreis an der Hans Böckler Straße 53a. In Steinhagen nutzt das Team die Räume des Rathauses, Am Pulverbach 25. Alle Impfwilligen müssen ein Ausweisdokument mitbringen, auf dem die Identität und die Wohnadresse genannt wird. Jeder, der die Zweit- oder Auffrischungsimpfung bekommen möchte, muss seinen Impfpass mitbringen. Für Erstimpfungen ist das nicht zwingend erforderlich. Im Idealfall bringen Impflinge auch ihre Gesundheitskarte mit.
Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson & Johnson. Personen unter 30 Jahren werden nicht mit Moderna geimpft und Frauen unter 40 Jahren nicht mit Johnson&Johnson. Schwangere und Stillende erhalten Biontech. Es kann vorkommen, dass an einem Tag mehr Impfstoff des einen oder anderen Herstellers vorhanden ist. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht.
Alle weiteren mobilen Impfangebote im Januar finden Interessenten online unter www.kreis-guetersloh.de/impfung.
(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)






































Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich. Eine davon verlangt schon jetzt zügiges Handeln: Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 in fälschungssichere Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden. Die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies eigentlich bis zum 19. Januar 2022 erledigt haben. Da es bei der Beantragung coronabedingt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann, hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Betroffene sollten sich möglichst bald um einen Termin kümmern.
Berliner als traditioneller Bestandteil zum Jahreswechsel – natürlich von 







Folgende acht Mitgleider wurden im November 2021 zusätzlich in den
Anlegerinnen und Anleger bangen um ihre Ersparnisse. Denn liegen die Zinsen unter der Inflationsrate, schrumpft ihr auf Bankkonten verwahrtes Vermögen. Dazu drohen immer mehr Banken und Sparkassen mit Minuszinsen. In solchen Zeiten bieten nur noch Sachwerte wie Aktien, Immobilien und Gold Chancen auf einen langfristigen Wertezuwachs. In der Januarausgabe zeigt Finanztest,
Das was? Na, das Spöggsken!