LANTA-Banner
Start Blog Seite 571

Kreis Gütersloh ändert seine Strategie: Kontaktpersonen werden nicht mehr alle ermittelt

Bildquelle: viarami/pixabay.com

Der Kreis Gütersloh ändert seine Strategie in der Corona-Pandemie: Infizierte sollen ab sofort ihre Kontaktpersonen selbst anrufen und entsprechend informieren. Kontaktpersonen, die nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder genesen sind, sollten dann von der infizierten Person dem Kreis Gütersloh übermittelt werden. Dazu steht im Internet unter ‚Formulare rund um Corona‘ auf den Corona-Sonderseiten des Kreises ein entsprechendes Formular bereit, das man online ausfüllen und abschicken kann. Alternativ kann sich die Kontaktperson auf diesem Weg auch selbst melden, damit dann die Quarantäne formal ausgesprochen werden kann.

Der Kreis Gütersloh appelliert mit diesem Verfahren erneut an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Infizierte und nicht geimpfte Kontaktpersonen sollen sich selbst direkt in Isolation beziehungsweise Quarantäne begeben und nicht warten, bis sich die Abteilung Gesundheit meldet. Die Kontaktpersonenermittlung wird aber in folgenden Bereichen uneingeschränkt fortgesetzt: KiTas, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Ebenfalls unverändert werden Haushaltskontakte ermittelt, die das höchste Ansteckungsrisiko bei der dominierenden Delta-Variante haben.

Der Kreis Gütersloh wendet diese Anpassung der Containment-Strategie an die aktuelle Lage bereits zum dritten Mal an. Die Zahl der Infizierten und deren Kontaktpersonen ist jedoch im Gegensatz zu früheren Coronawellen noch mal deutlich gestiegen, da aktuell im gesellschaftlichen Leben wieder vieles erlaubt ist und es nur wenige Einschränkungen bei Kontakten gibt.

Das Vorgehen wurde bei einer Lagebesprechung am Dienstag erörtert. „Wir müssen jetzt handeln, um unsere Ressourcen zum Schutz vulnerabler Gruppen zum Beispiel in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder in KiTas und Schulen einsetzen zu können “, betont Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit. Eine klassische Containment-Strategie zur Unterbrechung der Infektionsketten sei angesichts der hohen und weiter steigenden Zahl an Neuinfektionen, der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung und dem bereits wieder normal erscheinendem Leben weder vermittelbar noch sinnvoll.

Mehrere Bundesländer wie etwa Hamburg oder Baden-Württemberg haben bereits die Strategie geändert und die Gesundheitsämter konzentrieren sich auf die vulnerablen Personengruppen. In Baden-Württemberg verzichtet man sogar darauf, alle Neuinfizierten zu kontaktieren.

Schülerinnen und Schüler, die an regelmäßigen Testungen in ihren Schulen teilnehmen, können sich am 5. Tag der Quarantäne mittels negativem Schnelltest in einem Testzentrum freitesten. Andere Kontaktpersonen müssen einen negativen PCR-Test einreichen.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Programmaufruf II im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ – Startschuss zum Interessenbekundungsverfahren

Training im Moddenbachtalstadion
Training im Moddenbachtalstadion (Bildquelle: TSG Harsewinkel).

Nachdem im Juli 2021 der Programmaufruf II im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ veröffentlicht wurde, startet für die antragsberechtigten 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde der kreisfreien Städte in Nordrhein – Westfalen ab dem kommenden Montag (8. November) das Interessenbekundungsverfahren.

Die gesammelten Projektskizzen zur Verteilung der pro Kreis- und Stadtsportbund zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro können dann im Förderportal des Landessportbundes NRW hochgeladen werden.

„Ich freue mich, nun die ersten Ideen und Projektvorschläge zur Stärkung der öffentlich zugänglichen Bewegungsräume im Freien sehen zu dürfen und bin gespannt, was sich die Kreis- und Stadtsportbünde überlegt haben. Insbesondere nach den enormen Einschränkungen des Sports während der Corona-Pandemie trägt die Umsetzung des Programmaufrufes II dazu bei, dem seit Jahren steigenden Interesse der Menschen an individuellen und zeitlich flexiblen Sportangeboten im Freien gerecht zu werden. Die Landesregierung ermöglicht mit der Förderung dieser Projekte eine moderne, zukunftsorientierte und vielfältige Sportlandschaft und schafft für die sportbegeisterten Menschen im Sportland NRW flächendeckende Anreize zur Bewegung an der frischen Luft“, so die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz.

Der 27 Millionen Euro umfassende Programmaufruf II ist Bestandteil des einzigartigen und insgesamt 300 Millionen Euro umfassenden Förderprogrammes „Moderne Sportstätte 2022“ und verfolgt das Ziel, Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume an der frischen Luft zu stärken.

Förderfähig sind hierbei grundsätzlich die Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung, Erweiterung und Neuerrichtung von Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich, die unabhängig von Vereinsmitgliedschaften zu den üblichen Nutzungszeiten für jedermann frei zugänglich sind.

Die Möglichkeiten entsprechender Outdoor-Sportanlagen sind vielfältig und reichen von klassischen Trimm-Dich Pfaden oder Beachsportanlagen bis hin zu Fitness Containern und mobilen Pop-up-GYMs.

Weitergehende Informationen, innovative Beispiele sowie der im Juli 2021 veröffentlichte Programmaufruf II sind unter www.sportland.nrw abrufbar.

 

(Textquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Lkw-Verkehr – Fachkräfte werden mit 14,21 Euro brutto die Stunde unterdurchschnittlich entlohnt

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Versorgungsengpässe in Großbritannien und die coronabedingten Probleme mit globalen Lieferketten haben die Bedeutung von Berufskraftfahrern und -fahrerinnen für eine funktionierende Wirtschaft ins Bewusstsein gerückt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fallen in Deutschland die Bruttoverdienste für Fachkräfte im Gütertransport jedoch verhältnismäßig gering aus: 2020 erhielten sie in Vollzeit durchschnittlich 14,21 Euro die Stunde. Angelernte Kräfte, also beispielsweise Lkw-Fahrende ohne entsprechenden Ausbildungsabschluss, erhielten im Schnitt 12,91 Euro. Zum Vergleich: In der Wirtschaft insgesamt lag der durchschnittliche Stundenverdienst für Fachkräfte bei 19,97 Euro brutto, für Angelernte bei 16,02 Euro.

Auf den Monat gesehen ergibt das einen Durchschnittsverdienst für Fachkräfte wie ausgebildete Berufskraftfahrerinnen und -fahrer von 2 623 Euro brutto – das waren gut 660 Euro weniger als Beschäftigte mit einer vergleichbaren Ausbildung und Berufserfahrung in der Wirtschaft insgesamt verdienten (3 286 Euro). Angelernte Kräfte verdienten durchschnittlich 2 313 Euro brutto im Monat. In der Wirtschaft insgesamt lag der Durchschnittsverdienst für diese Leistungsgruppe fast 300 Euro höher (2 611 Euro monatlich).

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat 2020 in Deutschland 937 000 Fachkräfte im Bereich Fahrzeugführung im Straßenverkehr erfasst, zu dem neben Berufskraftfahrenden auch Bus- sowie Kurierfahrer und -fahrerinnen gehören. Das waren etwa 1 % weniger als im Vorjahr. Diese Berufe werden demnach fast ausschließlich von Männern ausgeübt (Anteil 94 %). Ein größerer Teil dürfte in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden: Ein Drittel (33 %) war mindestens 55 Jahre alt. Demgegenüber ist die Zahl der Einsteigerinnen und Einsteiger unter 25 Jahren recht gering: Sie machten mit 33 400 nur knapp 4 % aus.

Methodischer Hinweis:

Die Ergebnisse zur Entwicklung der Bruttomonatsverdienste basieren auf der Vierteljährlichen Verdiensterhebung. Für die Analyse der Verdienste werden Leistungsgruppen gebildet, die eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes darstellen.

Die vollständige „Zahl der Woche“ sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Impfaktion im Kreis GT: mRNA-Impfstoffe – unter 30 nur noch mit BioNTech/Pfizer – STIKO-Empfehlung unvermittelt umgesetzt

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Die Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Gütersloh hat heute Nachmittag unmittelbar die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur Verwendung der Impfstoffe umgesetzt: Unter 30-Jährige erhalten mit sofortiger Wirkung nur noch den mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer, nicht mehr den von Moderna. Auf Empfehlung ihres ärztlichen Regionalleiters Dr. Michael Hanraths ist auch die KoCI-Impfung vor Ort im SINN-Gebäude am Berliner Platz direkt umgestellt worden. Die STIKO hatte die Empfehlung aufgrund seltener Herzmuskelentzündungen nach Impfungen mit Moderna geändert. Bei den Impfungen vor Ort wurde bisher der Impfstoff von Moderna lediglich für Zweitimpfungen verwendet. Unberührt bleibt der Vectorimpfstoff von Johnson&Johnson, der sich bei den Impfungen einer stabilen Nachfrage erfreut. Auswirkungen hat es jedoch auf die Impfwilligen, da die STIKO bei diesem Präparat eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfiehlt. Vier Wochen nach der Erstimpfung sollen sich Betroffene erneut impfen lassen, da die Zahl der Impfdurchbrüche bei Johnson & Johnson besonders hoch ist.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Werners Fahrrad Fach-Werk präsentiert Pedelec-Sondermodelle der Markenhersteller Panther, BBF und Columbus – trotz anhaltender Lieferengpässe aktuell neue Bikes verfügbar!

Wir bei Werners Fahrrad Fach-Werk sind sehr froh darüber, dass wir trotz weiterhin anhaltender Lieferengpässe für unsere Kunden Nachschub von verschiedenen Top-Markenherstellern organisieren konnten. Neben Kinderfahrrädern, Damen- und Herrenrädern, Mountainbikes, Sporträdern, Leasingbikes und individuellen Wunschanfertigungen verschiedener Markenhersteller finden Sie bei uns natürlich auch die beliebten E-Bikes und Pedelecs sowie Fahrradhelme, Fahrradbrillen, Fahrradbrillen und sonstiges Zubehör.

Bei fortdauernd hoher Nachfrage und einer unbeständigen Nachschubsituation sollten Sie jetzt die Gelegenheit nutzen, sich mit Werners Fahrrad Fach-Werk das perfekte Wunschrad zu sichern oder vielleicht auch schon an Weihnachten zu denken. Entdecken Sie bei uns vor Ort u. a. trendige City- oder Trackingfahrräder, eine begrenzte Auswahl der aktuell sehr beliebten Jugend-SUV-Bikes sowie die neuen Pedelec-Sondermodelle der Markenhersteller Panther, BBF und Columbus.

Sichern Sie sich jetzt Ihr neues Wunschfahrrad – wir bei Werners Fahrrad Fach-Werk freuen uns schon auf Ihren Besuch!

UNSERE NEUE TELEFONNUMMER – 05247 6020530 !!!!!!!

Bundesverdienstmedaille für Günter Austermann – Feierstunde und Ordensverleihung mit Landrat Adenauer bei Poppenborg

Am Dienstag, den 9. November, durfte Günter Austermann im Rahmen einer Feierstunde im Saal des Hotels Poppenborg die ihm verliehene Bundesverdienstmedaille aus den Händen von Landrat Sven-Georg Adenauer entgegennehmen. Im Beisein vieler Gratulanten dankte Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide Günter Austermann u. a. dafür, dass er auf vorbildliche Art und Weise Inklusion in Harsewinkel hoffähig gemacht hat und diesen Gedanken nicht nur vorgelebt, sondern ihn auch in viele Bereiche unserer Stadt hineingetragen und implementiert hat. Landrat Sven-Georg Adenauer unterstrich in seiner Rede noch einmal ganz besonders die absolut außergewöhnlichen Leistungen, die Günter Austermann ehrenamtlich für unsere Gesellschaft gebracht hat und weiterhin bringt. Günter Austermann bedankte sich ganz herzlich bei allen Gratulanten sowie bei allen Helfern, die ihm über die Jahre zur Seite standen und es war ihm ein großes Anliegen noch einmal hervorzuheben, dass das alles ohne die Unterstützung und den Rückhalt seiner Familie und insbesondere seiner Frau Martina nicht möglich wäre. Zum Ende seiner Rede legte er den Anwesenden noch folgende Worte in Bezug auf das Ehrenamt ans Herz.

„Abschließend wünsche ich mir, dass das Ehrenamt und alle damit verbundenen Tätigkeiten mit Ehrlichkeit und Respekt geprägt sind. Für ein schönes und gemeinsames Miteinander aller Menschen kann das Ehrenamt auch weiterhin einen großen Beitrag leisten!“

Vorschlagsbegründung zur Verleihung der Bundesverdienstmedaille

Günter Austermann hat durch sein jahrelanges Engagement für die Inklusion von Menschen mit Behinderung auszeichnungswürdige Verdienste erworben. Der verheiratete Vater von zwei Kindern ist beruflich als Leiter des Bereichs Werkscontrolling der Firma Claas GmbH KGaA tätig und bereits seit 2007 wirkt Günter Austermann als Präsident des „Bürgerschützen- und Heimatvereins Harsewinkel von 1845 e.V.“ (BSV Harsewinkel), der etwa 1400 Mitglieder hat.

Direkt nach seiner Wahl begann Günter Austermann sein Engagement für eine Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung in Harsewinkel. Dieses Ziel verfolgt er in enger Kooperation mit der „Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh e.V.“ und deren Wohnstätten vor Ort. Schon während seiner Amtszeit als Schützenkönig des „BSV Harsewinkel“ 1993/94 zeigte er seine besondere Einstellung zum Umgang mit Menschen mit Behinderung.

Er veranstaltete für die Bewohner der Lebenshilfe einen bunten Nachmittag mit Musik und Showeinlagen. Als der „BSV Harsewinkel“ 2007 im Rahmen einer Spendenveranstaltung eine Wette gegen einen befreundeten Schützenverein verlor, regte Günter Austermann an, als Wetteinsatz ein integratives Schützenfest für die Bewohner der Lebenshilfe Wohnstätten auszurichten. Die Organisation des Festes lag in seinen Händen. Die Begeisterung und Freude, die dieses Ereignis bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Lebenshilfe auslöste, war die Basis für die Entscheidung, dieses Fest künftig jährlich. Mehr als 50 Mitglieder des „BSV Harsewinkel“ gewinnt Günter Austermann jedes Jahr, um ihn bei der Ausrichtung des Festes zu unterstützen. Das integrative Schützenfest hat sich im Laufe der Zeit zu einem festen Programm- und Höhepunkt im Jahresplan des „BSV Harsewinkel“ entwickelt. Neben der Herausforderung sich dem sportlichen Wettkampf zu stellen, ist es auch zu einem Ort der freundschaftlichen Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung geworden.

Für Günter Austermann sind Begegnungen mit gehandicapten Menschen eine gesellschaftliche Bereicherung und Ausdruck gesellschaftlicher Vielfalt. Auf der Grundlage dieser Überzeugung ist es ihm gelungen, Vorbehalte, Berührungsängste und Widerstände aus den Reihen der Bürgerschützen abzubauen. Es ist ihm ein besonderes Anliegen, die Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an allen Aktivitäten des „BSV Harsewinkel“ teilhaben zu lassen. Das Königspaar der Lebenshilfe ist stets offizieller Gast beim Schützenfest des „BSV Harsewinkel“ und nimmt wie alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner der Lebenshilfe-Einrichtungen am großen Festumzug teil. Günter Austermann wirbt um Spenden und Sponsoren, die die gemeinsamen Aktionen finanziell fördern. Durch die Veranstaltungen sind neue Freundschaften entstanden und die Menschen mit Behinderungen werden dauerhaft in das Ortsgeschehen eingebunden.

Gedenkveranstaltung zum Novemberpogrom und Erinnerung an jüdisches Leben in Harsewinkel

Gedenkveranstaltung zum Novemberpogrom auf dem jüdischen Friedhof in Harsewinkel (v.l.): Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt, Dieter Wissmann, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Musikschüler Jan S. sowie Josef Stegt (Bild: Gunnar Elbeshausen).
Gedenkveranstaltung zum Novemberpogrom auf dem jüdischen Friedhof in Harsewinkel (v.l.): Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt, Dieter Wissmann, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Musikschüler Jan S. sowie Josef Stegt (Bild: Gunnar Elbeshausen).

Am vergangen Sonntag trafen sich rund 25 Personen auf dem jüdischen Friedhof an der AugustClaas-Straße um der Opfer der Novemberpogrome und der nationalsozialistischen Gewalt zu erinnern.

Während der Novemberpogrome war es in der Nacht vom 09. auf den 10. November deutschlandweit zu Übergriffen gegen jüdische Mitmenschen gekommen. In Harsewinkel kam es noch in der Nacht des 10. Novembers zu Übergriffen auf das Wohn- und Geschäftshaus der Familie Mendels, in deren Folge diese sich zur Auswanderung nach Australien entschloss. Stadtarchivarin Nicole Kockentiedt erinnerte zudem an das Schicksal Salomon Lorchs, dessen Deportation und Ermordung sich in diesem Jahr zum 80sten Mal jährt. In der Nacht des 10. Dezember 1941 musste Salomon Lorch sein Wohnhaus am Kirchplatz unter Zwang verlassen. Von dort aus brachte man ihn nach Münster, wo er gemeinsam mit weiteren Jüdinnen und Juden in das Konzentrationslager Riga deportiert worden ist. Wie lange Salomon Lorch nach seiner Ankunft in Riga lebte, ist unbekannt. Wahrscheinlich sei, dass der 65-Jährige bereits bei seiner Ankunft in Riga als arbeitsunfähig eingestuft und ermordet wurde.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide erinnerte daran, dass sowohl Salomon Lorch als auch die Familie Mendels in Harsewinkel geachtet und integriert waren. Umso erschreckender seien die Geschehnisse, die die Familie Mendels zur Ausreise zwangen und die zu Salomon Lorchs Deportation führten. Dergleichen zu verhindern sei die Aufgabe jedes Einzelnen, die sich aus dem ersten Artikel des Grundgesetzes ableite: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Gedenkveranstaltung wurde durch Jan S., einem Schüler der Musikschule für den Kreis Gütersloh, musikalisch mit der Trompete begleitet. Mit Stücken wie „Hevenu Shalom Alechem – Wir wollen Frieden für alle“ und „Hineh ma tow – Schön ists, wenn Brüder und Schwestern“ erklangen auf dem Friedhof zwei israelische Volkslieder, welche die Sehnsucht nach Frieden ausdrücken.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Vier mobile Impfstationen in dieser Woche – Impf-Team hält auch in Harsewinkel

Der Impfbus tourt aktuell durch alle Städte und Gemeinden des Kreises. Kleine und mittlere Unternehmen können mit der ganzen Mannschaft zum Impfbus kommen – ohne Anmeldung (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Impfbus tourt aktuell durch alle Städte und Gemeinden des Kreises (Foto: Kreis Gütersloh).

Das Impf-Team der Koordinierenden Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) rückt in dieser Woche vier Mal aus. Erster Halt ist am Mittwoch, 10. November, im Modehaus Sinn (ehemals Karstadt) am Berliner Platz. Dort ist das Team von 13 bis 16.30 Uhr im ehemaligen Karstadt-Restaurant im Einsatz.

An dieser Station sind auch Fachärzte vor Ort, sodass auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ihre Coronaschutzimpfung erhalten können. Voraussetzung: Sie müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden und ein Ausweisdokument vorzeigen können.

Danach macht das Impf-Team am Freitag, 12. November, in der Josefschule in Herzebrock-Clarholz halt. Hier können sich Impfwillige ab 16 Jahren zwischen 14 und 16.30 Uhr gegen das Coronavirus impfen lassen. Am Samstag, 13. November, geht es weiter nach Verl. Im Club Deja Vu können sich Impfwillige zwischen 18 und 22 Uhr ihren Piks abholen. Achtung: In den ersten beiden Stunden, also von 18 bis 20 Uhr, sind auch Fachärzte im Einsatz. Das heißt, auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kommen, können hier geimpft werden.

Am Sonntag, 14. November, zwischen 11 und 16 Uhr ist das Team im Pfarrheim der St. Paulus Kirche in Harsewinkel im Einsatz. An dieser Station können sich nur Personen, die älter als 16 Jahre sind, impfen lassen.

Wer sich seinen Piks abholen möchte, muss ein Ausweisdokument, auf dem die Identität sowie die aktuelle Wohnadresse hinterlegt ist, vorzeigen. Im Idealfall haben die Impflinge auch ihre elektronische Gesundheitskarte sowie ihren Impfpass dabei. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna – dieser Impfstoff allerdings nur bei Zweitimpfungen, sowie Johnson&Johnson. Letzterer wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft. Alle Impflinge unter 18 Jahren werden mit BioNTech geimpft.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreistag: Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung berät über Standortfaktoren Gesundheitswirtschaft und Digitali-sierung

Anfang November tagten die 17 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung im Kreishaus Gütersloh. Die Leitung übernahm Helga Lange (GRÜNE). Kämmerer Ingo Kleinebekel stellte die Prognose zur voraussichtlichen Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2021 vor. Auf der weiteren Tagesordnung standen Themen zur Standortentwicklung des Kreises als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum.

Dazu gehöre der Ausbau der medizinischen Infrastruktur. Zu diesem Thema referierte Uwe Borchers vom Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft (ZIG). Um die medizinische Versorgung auch im ländlichen Gebiet zu fördern, stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig für die Fortführung der Servicestelle Gesundheitswirtschaft. Auch der Antrag der FDP-Fraktion, die Stelle um fünf Jahre statt der ursprünglich geplanten drei Jahre zu verlängern, traf auf Zustimmung. Die CDU bat um regelmäßige Berichte über den Fortschritt der Arbeit in den Ausschüssen.

Weiteres Thema war die neue Stelle im Bereich Mobilfunkkoordination. Jan Christoph Dübner, Breitbandkoordinator des Kreises Gütersloh, stellte den Ausschussmitgliedern die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche vor, die damit abgedeckt werden sollen. Ziel der personellen Verstärkung ist der Ausbau einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung im Kreisgebiet.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Landtag verabschiedet das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz – Meilenstein für besseren Rad- und Fußverkehr in Nordrhein-Westfalen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, 4. November 2021, den Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes verabschiedet. Damit bekommt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland in Deutschland ein eigenes Gesetz, das den Rad- und Fußverkehr noch attraktiver macht.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Wir geben dem Radverkehr in Nordrhein-Westfalen Rückenwind! Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schafft das Land die Voraussetzungen dafür, dass mehr Menschen aufs Rad steigen. Das gelingt mit mehr Sicherheit für Radfahrer, besser ausgebauten Radwegen und der Planung eines lückenlosen Radwegenetzes, das über kommunale Grenzen hinweggeht. Unser Ziel ist: 25 Prozent der Wege sollen mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Das neue Gesetz stellt den Fuß- und Radverkehr erstmals auf eine Stufe mit Auto und Bahn. Wir heben unseren Einsatz für Nahmobilität auf ein neues Level der Verbindlichkeit.“

Mit dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird per Gesetz festgeschrieben, dass jedes Jahr Rad- und Fußverkehr verlässlich vom Land mit Geld gefördert wird. Dazu gehören unter anderem folgende Eckpunkte:

Radvorrangnetz
Radverkehr soll stärker zum Pendlerverkehr werden. Dank E-Bikes können längere Pendlerstrecken auch auf dem Rad zurückgelegt werden. Dafür wird ein durchgehendes Radwegenetz benötigt. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird ein Radvorrangnetz vorgesehen, dessen Ausbau besonders gefördert werden soll.

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen
Die Landesregierung macht Tempo bei Planung und Bau von Verkehrsinfrastruktur – auch beim Radverkehr. Radschnellwege sind das Rückgrat des Radverkehrsnetzes. Um mehr Planungssicherheit und damit schnelleres Bauen von Radschnellwegen zu ermöglichen, wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans festgeschrieben. So können bestehende und auch zukünftige Planungen von Radschnellverbindungen erleichtert werden. Der Bedarfsplan wird vom Verkehrsministerium unter Einbindung von Straßen.NRW als Baulastträger und weiteren Akteuren erstellt, zum Beispiel Regionalräte oder Verbände.

Gleichrangigkeit im Straßenverkehr
Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz werden erstmals Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Radverkehr und Motorverkehr berücksichtigen.

Vernetzung des Fahrrades
Im Gesetz wird die Förderung von Radstationen und Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder, verbindlich festgeschrieben. Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung und vernetzen das Rad mit anderen Verkehrsmitteln und machen es zu einem wesentlichen Bestandteil multimodaler Wegeketten.

Mehr Sicherheit dank gesetzlicher Verpflichtung zur „Vision Zero“
Der Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr verunglückt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle rund 600 landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Die Ausstattung mit Abbiegeassistenten hat bereits begonnen. Auch das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes erhält durch das Gesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage.

Kommunale Unterstützung
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die institutionelle Förderung der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) und des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ wird im Gesetz festgeschrieben.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz setzt die Landesregierung ihre erfolgreiche und systematische Radpolitik seit 2017 fort. Dazu zählen Rekordsummen in ein besseres und sicheres Radwegenetz. Wir setzen auf einen wertschätzenden Dialog und partnerschaftlichen Umgang. Denn der Ausbau von Radinfrastruktur ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nur im Schulterschluss mit Kommunen, Verbänden und Vereinen gelingen kann. Gute Verkehrspolitik ist der beste Klimaschutz.“

Hintergrund
Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ hatte sich im Jahr 2019 mit über 200.000 Unterstützern für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht. Daraufhin wurde die Landesregierung vom Landtag beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. Der Referentenentwurf des Gesetzes wurde im März 2021 durch die Landesregierung vorgestellt und im Juni in den Landtag eingebracht. Nach Befassung im Verkehrsausschuss erfolgte Anfang November 2021 die abschließende Lesung des neuen Gesetzes.

Welch hohen Stellenwert die Förderung des Rad- und Fußverkehrs für die Landesregierung hat, lässt sich ebenfalls an den Rekordsummen für den Ausbau der Radinfrastruktur ablesen: Alleine im kommenden Haushaltsjahr 2022 werden mit 102 Millionen Euro die Landesmittel zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs nahezu verdoppelt. Um Planung und Umsetzung von Radwegen zu beschleunigen, hat das Land zudem zehn neue Planerstellen beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geschaffen, die ausschließlich neue Radwege planen. Darüber hinaus wird die Landesregierung mit dem „Infrastrukturpaket II“ weitere Voraussetzungen schaffen, damit es bei der Planung künftig schneller geht: Im Falle von Klagen gegen Radschnellwege gilt nur noch eine Tatsacheninstanz. Für neue Radwege bis sechs Kilometer Länge, die nicht durch geschütztes Gebiet führen, ist künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig. Auch das bringt Tempo in Planung und Umsetzung von Radwegen.

 

(Textquelle: Land NRW)