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Stiftung Warentest: Online-Spendenportale – viele Plattformen kassieren Gebühren und sind intransparent

Spendenwillige können im Internet für einen vermeintlich guten Zweck mit wenigen Klicks Geld ausgeben. Die Finanztest-Experten der Stiftung Warentest haben sechs Spendenportale dem Praxistest unterzogen: Sie sind schnell und unkompliziert, aber mit ihrer Masse an nicht näher kontrollierten Projekten auch unübersichtlich und ziehen häufig Gebühren vom Spendenbetrag ab; einen Mehrwert zur Direktspende bieten sie Verbraucher*innen nur selten.

Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Online-Portale bieten einen einfachen Zugang zu Spendenaktionen. Die Stiftung Warentest wollte wissen, welche Vorteile diese bieten und wie viel von einer Spende bei den Organisationen ankommt.

Im Praxistest, bei dem sich die Expertinnen und Experten von Finanztest mit Spenden à 50 Euro an Kinder in der Ukraine einen Eindruck über die Portale verschafft haben, konnte keine überzeugen.

Unzählige Projekte gemeinnütziger Organisationen aber auch privater Spendensammler*innen konnten sie auf den Plattformen von Betterplace.org, Gofundme, Helpdirect und I do sowie den Spendenportalen von Paypal und Facebook finden.

Das Problem: Bei der Auswahl sind Spendenwillige schnell überfordert: Wer ist wirklich seriös und transparent? Keines der Portale macht erkennbar eine qualitative Vorauswahl der Projekte – eine Auflistung nach Transparenz und Wirtschaftlichkeit gibt es kaum. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zweifelhafte Organisationen oder Privatpersonen auf den Plattformen Gelder sammeln können.

Dazu kommen oft Gebühren von bis zu 2,9% des Spendenbetrags – nicht immer kommt also die gesamte Spende bei den Empfängern an. Meist ist das ein fester Sockelbetrag und ein bestimmter Prozentsatz des Spendenbetrags.

Eine Spende über ein Portal geht zwar schnell und unkompliziert. Der zusätzliche Nutzen gegenüber einer direkten Spende hält sich aber sehr in Grenzen. Die Stiftung Warentest rät, lieber direkt an eine seriöse Hilfsorganisation zu spenden.

Der vollständige Praxistest und eine Checkliste zum Thema „Richtig spenden“ findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/spenden.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

„Kläppchen“ 23 von 31: Mit Mon Dial einen köstlichen Ausflug in die italienische Küche gewinnen!

Am heutigen 23. Dezember kannst Du mit Mon Dial einen köstlichen Ausflug in die italienische Küche gewinnen, denn hinter dem dreiundzwanzigsten von insgesamt 31 „Kläppchen“ des Advents- & Silvesterkalenders verbirgt sich ein Mon Dial Restaurantgutschein in Höhe von 25,- Euro.

Um an der Gewinnspielauslosung teilnehmen* zu können, musst Du einfach die Lösung zur heutigen Gewinnspielfrage herausfinden und diese bis spätestens 23:59 Uhr per E-Mail mit dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de senden.

Wie lautet die Telefonnummer vom Mon Dial Lieferdienst?

Das Team vom Ristorante Mon Dial ist froh, Teil des Advents- & Silvesterkalenders zu sein und so gemeinsam mit insgesamt 31 ortsansässigen Unternehmen und dem Spöggsken die örtlichen Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und St. Marien unterstützen zu können. Bereits im Vorfeld des Gewinnspiels haben wir uns mit einer Spende an die Tafeln beteiligt, um rund um die Festtage genau denjenigen unter uns ein paar unbeschwerte Momente zu bescheren, die es in ohnehin schwierigen Zeiten noch etwas schwerer haben als andere. Insgesamt wurden von den beteiligten Unternehmen 3.880 Euro gespendet. Ein besonderer Dank von uns geht an die ca. 50 Helferinnen und Helfer der örtlichen Tafeln, die regelmäßig dafür sorgen, dass die Spenden die 515 Empfänger mit 286 Erwachsenen und 229 Kindern in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen erreichen.

Wir wünschen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr 2023!

Gemeinsam freuen sich die anwesenden Vertreter der 31 spendenenden Unternehmen mit den Helfern der Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und Marien über die Spendensumme und auf das Gewinnspiel mit dem Spöggsken – (v. l.): Bastrian Schlensker (PlanB Reisen), Dominic Terruli (skill computer), Ibrahim Adigüzel (Mon Dial), Chris Brentrup (Bettenspezialist Brentrup), Michael Wibbelt (Volksbank Harsewinkel), Stefan Alberts (REWE Alberts oHG), Lena Heitmann (Provinzial Redemann), Sascha Hempel (Hempel Metallbau), Cemile Kartav (Gebr. Recker GmbH), Sascha Hecker (Auszeit bei Sascha), Markus Kiffmeier (Versicherungsmakler Markus Kiffmeier e.K.), Ulrich Darr (Tafel St. Paulus), Irmgard Walz (Tafel St. Lucia), Elisabeth Klima (Tafel St. Lucia), Franz-Josef Söte (Tafel St. Lucia), Klaus Uekötter (Tafel St. Paulus), Sabine Röwekamp (Tafel St. Lucia), Helmut Klima (Tafel St. Lucia), Günter Pohlschmidt (Tafel St. Johannes) und Beate Birwe (Tafel St. Marien).

* Ablauf & Teilnahme

Das Gewinnspiel mit 31 „Kläppchen“ sorgt vom 1. bis zum 31. Dezember für 31 zusätzliche Gewinner, denn neben der Spende für die Tafeln verlosen die 31 Unternehmen täglich sehr attraktive Sachpreise (z. B. Tannenbäume, Unterhaltungselektronik, Reisegutscheine, Verzehrgutscheine, Einkaufsstadt-Gutscheine, Werkzeug, Dienstleistungen etc.). Jeder Erwachsene kann mitmachen und die Teilnahme ist ganz einfach.

  1. Unter mein-Spöggsken-markt täglich das „Kläppchen“ des Tages bzw. den Beitrag zum jeweiligen Unternehmen aufrufen und die dazugehörige Gewinnspielfrage lesen.
  2. Die richtige Antwort der Gewinnspielfrage ermitteln und bis 23:59 Uhr die Antwort per E-Mail unter dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de Die Nummer des „Kläppchens“ bezeichnet immer auch den jeweiligen Tag des Gewinnspiels im Dezember 2022 (Beispiel: „Kläppchen“ Nr. 4 -> 4 Dezember 2022). Je Gewinnspielteilnehmer wird immer nur eine E-Mail mit richtiger Antwort berücksichtig. Die Teilnahme ist kostenlos.
  3. Die Gewinner werden ebenfalls per E-Mail benachrichtigt und die Gewinnübergabe wird im Anschluss zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Unternehmen eigenständig.

Zu den Teilnahmebedingungen >>>

Wochenmarkt über die Weihnachts- und Silvesterfeiertage

Am Samstag, den 24. Dezember 2022 (Heiligabend) sowie in der Folgewoche am Samstag, den 31. Dezember 2022 (Silvester) bauen die Markthändler zu den gewohnten Öffnungszeiten auf dem Alten Markt ihre Stände auf. Am 27. Dezember 2022 – den Dienstag nach Weihnachten – findet der Wochenmarkt hingegen nur in reduzierter Form statt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Katholische Gottesdienste zu Weihnachten, Silvester und Neujahr

Katholische Gottesdienste zu Weihnachten, Silvester und Neujahr in den Gemeinden St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und St. Marien.

Samstag, 24. Dezember – Heilig Abend

15.00 Uhr St. Lucia: Krippenfeier
15.00 Uhr St. Marien: Krippenfeier
16.00 Uhr St. Johannes: Krippenfeier
16.00 Uhr St. Paulus: Krippenfeier
16.30 Uhr St. Marien: Ökumenische Christvesper
18.00 Uhr St. Johannes: Christmette mit Gesang des Kirchenchores St. Johannes
18.00 Uhr St. Paulus: Christmette
22.00 Uhr St. Lucia: Christmette
23.00 Uhr St. Marien: Christmette

Sonntag, 25. Dezember – 1. Weihnachtstag – Hochfest der Geburt des Herrn

09.00 Uhr St. Johannes: Eucharistiefeier
09.00 Uhr St. Paulus: Eucharistiefeier mit Gesang des Kirchenchores St. Paulus
10.45 Uhr St. Marien: Eucharistiefeier
10.45 Uhr St. Lucia: Eucharistiefeier mit Gesang des Pfarrcäcilienchores St. Lucia
18.00 Uhr St. Marien: Vesper

Sonntag, 26. Dezember – 2. Weihnachtstag – Hl. Stephanus

09.00 Uhr St. Johannes: Eucharistiefeier
09.00 Uhr St. Paulus: Eucharistiefeier
10.45 Uhr St. Marien: Eucharistiefeier mit Gesang des Mädchenchores Marienfeld
10.45 Uhr St. Lucia: Eucharistiefeier
19.00 Uhr St. Lucia: Eucharistiefeier

Samstag, 31. Dezember – Silvester

17.00 Uhr St. Johannes: Eucharistiefeier mit Gesang des Kirchenchores St. Johannes
18.30 Uhr St. Paulus: Eucharistiefeier

Sonntag, 01. Januar – Neujahr

09.00 Uhr St. Lucia: Eucharistiefeier
10.45 Uhr St. Marien: Eucharistiefeier
19.00 Uhr St. Lucia: Eucharistiefeier

 

(Textquelle: Pfarrei St. Lucia)

TÜV Rheinland: Weihnachtszeit – Gefährliche Zeit – worauf Verbraucher bei Kauf und Gebrauch von Lichterketten, Kerzen und Christbaumständern achten können

Lichterkettentest TÜV Rheinland (Foto: TÜV Rheinland AG).
Lichterkettentest TÜV Rheinland (Foto: TÜV Rheinland AG).

Alle Jahre wieder zur Winterzeit dürfen sich Hersteller von Lichterketten, Christbaumständern und Kerzen über eine gesteigerte Nachfrage freuen. Bei der Produktwahl sollten Verbraucher jedoch genau hinschauen: Sonst drohe schnell eine erhöhte Unfall-, Kurzschluss- und Brandgefahr, erläutern Experten von TÜV Rheinland. So nehmen Brände während der Adventszeit um etwa 40 Prozent zu.

Lichterketten: Energiesparend und sicher

Bei der Produktprüfung von Lichterketten achten die Experten von TÜV Rheinland insbesondere auf elektrische Sicherheit und Erwärmung. „LED hat einen klaren Vorteil gegenüber konventionellen Leuchtmitteln“, erklärt Sicherheitsexperte Berthold Tempel von TÜV Rheinland. „LED-Leuchtmittel werden kaum noch heiß, die Gefahr durch Brände und Stromschläge ist deutlich geringer und sie verbrauchen erheblich weniger Strom.“ Zum Vergleich: Eine Lichterkette mit Glüh- oder Halogenlämpchen verbraucht innerhalb von vier Wochen rund zehnmal mehr Strom als eine LED-Lichterkette.

Beim Kauf von Lichterketten aber auch von Mehrfachsteckdosen, die meist für das Anschließen verwendet werden, sei unbedingt auf das CE- Konformitätszeichen zu achten. Ansonsten dürfen diese Geräte in Europa nicht in den Handel gelangen. Erhöhte Aufmerksamkeit sei insbesondere bei Internetkäufen bei Händlern außerhalb der EU geboten.

Kerzen: Tropf- und Rußfrei – Teelichtöfen: Brandgefährlich

Bereits beim Kauf von Kerzen können Verbraucherinnen und Verbraucher einige Dinge beachten: Kerzen aus Paraffin haben gegenüber Echtwachskerzen den Vorteil, dass sie tropffrei sind. Kerzen aus echtem Wachs sollten deshalb immer auf einer feuerfesten Unterlage platziert werden. Außerdem sollte eine Kerze kontrolliert brennen und möglichst wenig rußen. Hier kann bedarfsweise ein Kürzen des Dochtes Abhilfe verschaffen. Auch sollte die Flamme keiner direkten Zugluft ausgesetzt sein und eine Kerze immer mit ausreichend Abstand zu entflammbaren Objekten, wie zum Beispiel Vorhängen, platziert werden.

Von der Verwendung von sogenannten Teelichtöfen kann Berthold Tempel nur warnen: „Die Wirkung von – meist selbstgebauten – Teelichtöfen ist sehr umstritten und die Gefahr der Selbstentzündung des Wachses ist sehr hoch“.

Christbaumständer – 3-S-Regel beachten: Sicherer Stand, Seilzug und Sicherheitssiegel

„Ein Christbaumständer sollte immer auf die Größe des Baumes angepasst sein, damit ausreichend Gegengewicht vorhanden ist und der Baum nicht kippt“, erläutert Berthold Tempel von TÜV Rheinland. Zudem empfiehlt sich ein integrierter Wasserbehälter. Er sorgt für zusätzliche Stabilität und versorgt den Christbaum mit Wasser. Angaben zur passenden Baumgröße können der Produktverpackung entnommen werden. Für einen sicheren Stand des Baums sorgen Ständer mit Rundum-Einseil-Technik und integrierten Sicherheitsklauen. Der Fixierungsmechanismus sollte über ein Fußhebelsystem bedient werden und auch vor versehentlichem Auslösen gesperrt werden können.

GS-Siegel Geprüfte Sicherheit

Übrigens: Trägt ein Produkt das GS-Siegel „Geprüfte Sicherheit“ bedeutet das, dass der Hersteller sein Produkt zusätzlich einer freiwilligen umfassenden Sicherheitsprüfung unterzogen hat. Entsprechende Prüfungen nimmt TÜV Rheinland in seinen Testlaboren vor.

Weitere Informationen zu Prüfleistungen von TÜV Rheinland zu Dekorationsartikeln gibt es unter folgendem Link.

150 Jahre im Zeichen der Sicherheit: Seit 1872 stellt sich TÜV Rheinland der Aufgabe, Technik für Mensch und Umwelt sicher zu machen. Von der Dampfmaschine bis zur Digitalisierung – aus den Anfängen als „Verein zur Überwachung der Dampfkessel in den Kreisen Elberfeld und Barmen“ ist ein weltweit tätiger Prüfdienstleister geworden, der in nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen für Sicherheit und Qualität sorgt. Diese Verantwortung verbindet heute mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 2 Milliarden Euro. Die Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Mit Sicherheit und Nachhaltigkeit gestaltet TÜV Rheinland auch die Zukunft. Seit 2006 ist TÜV Rheinland deshalb Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

„Kläppchen“ 22 von 31: Heute mit dem Team Fölling Bedachungen ein Werkzeug-Set von Makita gewinnen!

Am heutigen 22. Dezember kannst Du mit Fölling Bedachungen ein nützliches Werkzeug-Set gewinnen, denn hinter dem zweiundzwanzigsten von insgesamt 31 „Kläppchen“ des Advents- & Silvesterkalenders verbirgt sich ein 47-teiliges Bitset inklusive Handschrauber von Makita.

Um an der Gewinnspielauslosung teilnehmen* zu können, musst Du einfach die Lösung zur heutigen Gewinnspielfrage herausfinden und diese bis spätestens 23:59 Uhr per E-Mail mit dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de senden.

Seit Anfang Oktober hat das Team Fölling Bedachungen mit dem Anhängerkran Klaas K280 eine Innovation im Einsatz. Wie viel Meter schafft der neue Anhängerkran im voll ausgefahrenen Zustand?

Das Team Fölling Bedachungen ist froh, Teil des Advents- & Silvesterkalenders zu sein und so gemeinsam mit insgesamt 31 ortsansässigen Unternehmen und dem Spöggsken die örtlichen Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und St. Marien unterstützen zu können. Bereits im Vorfeld des Gewinnspiels haben wir uns mit einer Spende in Höhe von 50,- Euro an die Tafeln beteiligt, um rund um die Festtage genau denjenigen unter uns ein paar unbeschwerte Momente zu bescheren, die es in ohnehin schwierigen Zeiten noch etwas schwerer haben als andere. Insgesamt wurden von den beteiligten Unternehmen 3.880 Euro gespendet. Ein besonderer Dank von uns geht an die ca. 50 Helferinnen und Helfer der örtlichen Tafeln, die regelmäßig dafür sorgen, dass die Spenden die 515 Empfänger mit 286 Erwachsenen und 229 Kindern in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen erreichen.

Wir wünschen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr 2023!

Gemeinsam freuen sich die anwesenden Vertreter der 31 spendenenden Unternehmen mit den Helfern der Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und Marien über die Spendensumme und auf das Gewinnspiel mit dem Spöggsken – (v. l.): Bastrian Schlensker (PlanB Reisen), Dominic Terruli (skill computer), Ibrahim Adigüzel (Mon Dial), Chris Brentrup (Bettenspezialist Brentrup), Michael Wibbelt (Volksbank Harsewinkel), Stefan Alberts (REWE Alberts oHG), Lena Heitmann (Provinzial Redemann), Sascha Hempel (Hempel Metallbau), Cemile Kartav (Gebr. Recker GmbH), Sascha Hecker (Auszeit bei Sascha), Markus Kiffmeier (Versicherungsmakler Markus Kiffmeier e.K.), Ulrich Darr (Tafel St. Paulus), Irmgard Walz (Tafel St. Lucia), Elisabeth Klima (Tafel St. Lucia), Franz-Josef Söte (Tafel St. Lucia), Klaus Uekötter (Tafel St. Paulus), Sabine Röwekamp (Tafel St. Lucia), Helmut Klima (Tafel St. Lucia), Günter Pohlschmidt (Tafel St. Johannes) und Beate Birwe (Tafel St. Marien).

* Ablauf & Teilnahme

Das Gewinnspiel mit 31 „Kläppchen“ sorgt vom 1. bis zum 31. Dezember für 31 zusätzliche Gewinner, denn neben der Spende für die Tafeln verlosen die 31 Unternehmen täglich sehr attraktive Sachpreise (z. B. Tannenbäume, Unterhaltungselektronik, Reisegutscheine, Verzehrgutscheine, Einkaufsstadt-Gutscheine, Werkzeug, Dienstleistungen etc.). Jeder Erwachsene kann mitmachen und die Teilnahme ist ganz einfach.

  1. Unter mein-Spöggsken-markt täglich das „Kläppchen“ des Tages bzw. den Beitrag zum jeweiligen Unternehmen aufrufen und die dazugehörige Gewinnspielfrage lesen.
  2. Die richtige Antwort der Gewinnspielfrage ermitteln und bis 23:59 Uhr die Antwort per E-Mail unter dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de Die Nummer des „Kläppchens“ bezeichnet immer auch den jeweiligen Tag des Gewinnspiels im Dezember 2022 (Beispiel: „Kläppchen“ Nr. 4 -> 4 Dezember 2022). Je Gewinnspielteilnehmer wird immer nur eine E-Mail mit richtiger Antwort berücksichtig. Die Teilnahme ist kostenlos.
  3. Die Gewinner werden ebenfalls per E-Mail benachrichtigt und die Gewinnübergabe wird im Anschluss zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Unternehmen eigenständig.

Zu den Teilnahmebedingungen >>>

Das Ganz-Entspannt-Leasing im Autohaus Grundmeier macht Sinn & Laune – mit kleinen Raten zum Swift Sport Hybrid und schneller starten!

Mit kleinen Raten schneller starten. Mit unseren aktuellen Leasingangeboten im Autohaus Grundmeier kannst Du Dich als Privatkunde über wirklich kleine Monatsraten freuen. Für den Swift Sport Hybrid bedeutet das bei 0- EUR1 Leasing-Sonderzahlung, einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Fahrleistung von jährlich 10.000 km eine monatliche Leasingrate von lediglich 199,- EUR1. Gar nicht so unvernünftig, jetzt auf das Herz zu hören und im Autohaus Grundmeier den Swift Sport Hybrid bei einer persönlichen Probefahrt kennenzulernen und Dir ohne Anzahlung mit kleinen Raten großen Fahrspaß zu sichern.

Neben unseren fantastischen Leasingangeboten beraten wir Dich selbstverständlich auch gern in Bezug auf andere Finanzierungsmöglichkeiten – Dein Autohaus Grundmeier in Harsewinkel freut sich schon auf Dich!

1Leasingbeispiel für einen SWIFT SPORT 1.4 BOOSTERJET HYBRID auf Basis des Fahrzeugpreises in Höhe von 24.350,00 Euro, zzgl. 895,00 Euro Bereitstellungskosten und 0,00 Euro Auslieferungspaket; Gesamtpreis: 25.245,00 Euro; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 Euro; Laufzeit: 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; 48 monatliche Leasingraten à 199,00 Euro; Gesamtbetrag: 9.552,00 Euro; Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt alleine für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Aktionszeitraum: 01.10.2022 – 31.12.2022. Nicht mit anderen Suzuki Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Swift Sport 1.4 BOOSTERJET HYBRID (95 kW / 129 PS / 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,2 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,0 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,9 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,2 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,6 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 125 g/km.

Gilt für die Fahrzeuge Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross: Diese Fahrzeuge wurden ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonized Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 1. September 2018. Für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S04 S-Cross) liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor.
Die Umstellung auf WLTP macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich. Diese Änderung der Pkw-EnVKV ist noch nicht erfolgt. Bis die gesetzlichen Bestimmungen überarbeitet wurden, müssen für die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV weiterhin die NEFZ-Werte verwendet werden. Da solche NEFZ-Werte für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S04 S-Cross) nicht vorliegen, können die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV nicht erteilt werden. Zu Ihrer Information haben wir neben den Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO₂-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen. Unter www.auto.suzuki.de/wltp erhalten Sie weitere Informationen über die hier angegebenen Werte nach dem WLTP-Prüfverfahren.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

Recyclinghof an Weihnachten und Silvester geschlossen!

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass der Harsewinkeler Recyclinghof, Dr.-Brenner-Str. 10, an Heiligabend (Samstag, den 24. Dezember 2022) und Silvester (Samstag, den 31. Dezember 2022) geschlossen bleibt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

ADAC Stauprognose für Weihnachten: Staualarm vor dem Fest – viel Geduld nötig am 22. und 23. Dezember!

(Bildquelle: ADAC/ Daniel Delang)
(Bildquelle: ADAC/ Daniel Delang)

Die ruhige Zeit auf Deutschlands Autobahnen ist nun wieder vorbei. Mitte der Woche starten die ersten Bundesländer in die Weihnachtsferien. Ab Heiligabend sind dann in allen Bundesländern die Schulen für ein oder zwei Wochen geschlossen.

Die Straßen geraten vor allem in den Nachmittagsstunden am Donnerstag, 22. Dezember, und Freitag, 23. Dezember, an ihre Kapazitätsgrenzen. An beiden Tagen trifft Reise- auf Berufsverkehr. Samstag, 24. Dezember (Heiligabend), wird es auf den Fernstraßen insgesamt ruhig. Und das, obwohl schon einige Winterurlaubende in die Skigebiete aufbrechen und noch ein paar Last-Minute-Geschenkejäger in die Innenstädte fahren. Am Sonntag, 25. Dezember, dem ersten Weihnachtsfeiertag, ist ebenfalls wenig los auf Deutschlands Fernstraßen.

Zähfließender Rückreiseverkehr droht allen, die am Montagnachmittag, 26. Dezember (zweiter Weihnachtsfeiertag), unterwegs sind: An diesem Tag kehren viele Weihnachtsurlauber und -urlauberinnen von ihrem Verwandten- und Familienbesuch heim. So stark wie zu Beginn des Weihnachtswochenendes wird das Verkehrsaufkommen aber nicht sein.

Der Skiurlauberverkehr in Richtung Alpenländer dürfte in dieser Wintersaison insgesamt etwas geringer ausfallen als Vor-Corona-Zeiten. Skiurlaube sind deutlich teurer als in den Vorjahren. Unter anderem haben nicht wenige Skigebiete wegen der allgemeinen Energiekrise ihre Preise angehoben.

Das sind die wichtigsten Staustrecken in den Weihnachtsferien:
  • Großräume Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München
  • A 1 Köln – Dortmund – Bremen – Hamburg
  • A 2 Dortmund – Hannover – Braunschweig – Berlin
  • A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
  • A 5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe
  • A 6 Heilbronn – Nürnberg
  • A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Füssen/Reutte
  • A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
  • A 9 München – Nürnberg – Berlin
  • A 10 Berliner Ring
  • A 24 Hamburg – Berlin
  • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
  • A 81 Stuttgart – Singen
  • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A 95 /B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Autoreisen ins Ausland sind in diesem Jahr leichter als in den Vorjahren, aber auch deutlich teurer. Deshalb dürften sich nach Einschätzung des ADAC viele für einen Heimaturlaub entscheiden. Nichtsdestotrotz bleiben die typischen Winterstaustrecken auch in diesem Jahr die potenziellen Staufallen. Dazu zählen in Österreich die Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn, die Fernpass-Route sowie die Tiroler, Salzburger und Vorarlberger Bundesstraßen. In der Schweiz muss auf der Gotthard-Route, den Zufahrtsstraßen in die Skigebiete Graubündens, des Berner Oberlands, des Wallis und der Zentralschweiz sowie an den Autoverladestationen Furka, Lötschberg und Vereina mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. In Italien sind neben der Brennerroute auch die Straßen ins Puster-, Grödner- und Gadertal sowie in den Vinschgau am stärksten gefährdet.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

NRW-Ministerin Scharrenbach: Klimaschutz hausgemacht – Solaranlagen auf Reihenhäusern und Erleichterungen für Wärmepumpen

(Bildquelle: maddybris/pixabay.com)
(Bildquelle: maddybris/pixabay.com)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 16. Dezember 2022, einen Runderlass veröffentlicht, der den Ausbau von erneuerbaren Energien im Rahmen der Landesbauordnung vereinfacht.

Nach dem Erlass zum Ausbau von Solaranlagen auf Denkmälern, erweitert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung nun den Handlungsspielraum in der Landesbauordnung: Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen errichten wollen. Der Erlass ist ein Vorgriff auf die Novellierung der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

„Klimaschutz hausgemacht: Mit dem Erlass erleichtert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Hauseigentümerinnen und -eigentümern den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Erlass vereinfacht die Nutzung von Erde, Sonne und Wind, die rund um das eigene Haus zu finden sind. Damit werden beispielsweise Solaranlagen auf Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften sowie das Aufstellen von Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ermöglicht. Das schont bei steigenden Energiepreisen auf lange Sicht nicht nur den Geldbeutel, sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Neuerungen des Erlasses im Detail:

Solaranlagen auf Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2:

Solaranlagen haben nach der geltenden Landesbauordnung bei Gebäuden, die an einer Nachbargrenze errichtet sind, einen halben Meter Abstand einhalten. Dies gilt dann, wenn die Außenseiten der Module aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt sind. Bei brennbaren Außenseiten muss der Abstand zur Grenzwand 1,25 Meter betragen.

Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.

Bei anderen Gebäudeklassen ist bis zu der geplanten Gesetzesänderung weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter – 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit) einzuhalten.

Abstandsflächen von Wärmepumpen:

Mit Entscheidung vom 13. März 2020 und vom 24. Juni 2021 haben die Verwaltungsgerichte Köln bzw. Düsseldorf entschieden, dass § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauO NRW 2018 nur selbständige bauliche Anlagen erfasst. Nach diesen Entscheidungen fehlt Wärmepumpen die erforderliche Selbständigkeit mit der Folge, dass sie rechtlich der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen sind und dementsprechend Abstandsflächen auslösen. Demnach beträgt die Tiefe der Abstandsfläche mindestens drei Meter.

Mit dem neuen Erlass fällt dieser Mindestabstand weg. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, einer Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe bedarf es nicht. Der Unternehmer, der die Wärmepumpe installiert und anschließt, muss seinem Auftraggeber erklären, dass die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören auch die Immissionsschutzvorschriften. Stellt der Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.

Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen:

Der Erlass stellt klar, dass als verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c) BauO NRW 2018 Kleinwindanlagen bis 10 Metern Anlagengesamthöhe gelten, das heißt, es sind auch sogenannte Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen, deren Größe deutlich unter 10 Metern liegen, von der Verfahrensfreiheit in Nordrhein-Westfalen erfasst.

Dies gilt nicht in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten, da insbesondere dort aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden muss. In diesen Baugebieten kann eine Baugenehmigung nach § 64 BauO NRW 2018 beantragt werden.

(Textquelle: Land NRW)