Die Referentin Prof. Dr. Wibke Riekmann (rechts) mit den Veranstaltern des Vortrags zum Thema des Engagements Jugendlicher (v.l.): Jörg Teckemeier (Stadt Gütersloh), Jana Ruhe (Kreisjugendring Gütersloh), Torsten Grüter (Kreis Gütersloh) und Manuel Begenat (Stadt Verl) (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Referentin Prof. Dr. Wibke Riekmann (rechts) mit den Veranstaltern des Vortrags zum Thema des Engagements Jugendlicher (v.l.): Jörg Teckemeier (Stadt Gütersloh), Jana Ruhe (Kreisjugendring Gütersloh), Torsten Grüter (Kreis Gütersloh) und Manuel Begenat (Stadt Verl) (Foto: Kreis Gütersloh).
„Jugendliche engagieren sich genau so häufig wie früher ehrenamtlich“ und „die sozialen Medien können für das Engagement von Jugendlichen sogar förderlich sein“ – Unter anderem diese Ergebnisse aus dem dritten Engagementbericht stellte Prof. Dr. Wibke Riekmann in einem Vortrag Interessierten aus dem Bereich Jugendarbeit in dieser Woche im Kreishaus Gütersloh vor. Zudem sprach Riekmann von der Medical School Hamburg über ihre Forschung zum Thema der demokratische Mitbestimmung Jugendlicher auf dem Land. Sie erforscht Potenziale und Perspektiven des ehrenamtlichen Engagements in Jugendverbänden und Kommunen. Organisiert wurde der Vortrag vom Kreisjugendring, dem Jugendamt des Kreises Gütersloh und den Jugendämtern der Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl.
Der dritte Engagementbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde 2020 veröffentlicht und befasst sich mit dem Thema ‚Zukunft der Zivilgesellschaft: Junges Engagement im digitalen Zeitalter‘. Riekmann stellte in ihrem Vortrag zur kritischen Betrachtung des Engagements Jugendlicher wesentliche Ergebnisse des Berichts vor. So hätten sich 64 Prozent der befragten Jugendlichen in den vergangenen zwölf Monaten für gesellschaftliche Zwecke eingesetzt. Ebenfalls 64 Prozent der Engagierten seien in klassischen Organisationen und 22 Prozent in online organisierten Gruppen aktiv. Digitales Engagement ersetze also nicht andere Formen des Engagements, sondern ergänze dieses, so Riekmann.
Die Hauptgründe für das Engagement Jugendlicher hätten sich seit dem Beginn der Forschung zum Thema Engagement in den 1980er Jahren nicht verändert, berichtete Riekmann. Einige der Motive seien, dass die Aktivität Spaß machen solle, dass dort andere Menschen sein sollten, die die Engagierten mögen und zudem sei es engagierten Kindern und Jugendlichen wichtig, durch das Engagement etwas bewegen und verändern zu können.
Dieses ist im besonderen Maße durch politische Mitbestimmung möglich. Mit dem Einfluss ehrenamtlichen Engagements auf die Entwicklung der Demokratie beschäftigt sich Riekmann in ihrer aktuellen Forschung, auf die sie im Vortrag ebenfalls einging. Unter anderem stellte sie die These auf, dass es Jugendlichen, die sich sozial engagieren, ermöglicht werden solle, direkt über das Stimmrecht in politischen Parlamenten mitzubestimmen. Die Stimmberechtigten sollten hierzu über ein demokratisches Verfahren ausgewählt werden. So würde etwa aus verschiedenen Bereichen der Jugendarbeit eine Jugendvertretung auf Ebene der Gemeinden, Orts- oder Stadtteile gebildet. Diese wiederum entsendeten eine Vertretung in das Jugendparlament auf Kreisebene und diese solle stimmberechtigt im Jugendhilfeausschuss sein. So entstehe eine direkte Mitbestimmung und Interessensvertretung Jugendlicher auf politischer Ebene und soziales Engagement könnte sich so positiv auf die Demokratie auswirken.
Im Anschluss an Riekmanns Vortrag tauschten sich die Anwesenden in Arbeitsgruppen darüber aus, wie die Einbindung des Engagements Jugendlicher auf der politischen Ebene umgesetzt werden könnte. Zudem wurde darüber gesprochen, auf welche Art und Weise Institutionen wie der Kreisjugendring diese unterstützen könnten.
Hartz IV – offiziell bekannt als Arbeitslosengeld II – ist abgelöst. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das neue Bürgergeld. Für arbeitslose Menschen bedeutet das: Sie erhalten grundsätzlich mehr Geld pro Monat sowie mehr Zuschüsse vom Staat. Welche Neuerungen es gibt und worauf die Empfänger von Bürgergeld in Sachen Einkommensteuererklärung achten sollten, das zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
1. Das neue Bürgergeld
Höherer Leistungsanspruch, mehr Zuschüsse
Ein alleinstehender Erwachsener, der bislang Anspruch auf Grundsicherung hatte, erhält 53 Euro mehr im Monat, also regulär 502 Euro. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren bekommen 37 Euro zusätzlich. Wer Bürgergeld bezieht, erhält außerdem ein Jahr Karenzzeit: Das eigene Vermögen bis 40.000 Euro ist zwölf Monate lang geschützt, für jede weitere Person, die im Haushalt lebt („Bedarfsgemeinschaft“), steigt die Grenze um je 15.000 Euro. Die Unterkunftskosten werden im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Für Heizkosten gilt keine Karenzzeit, sie werden vom Jobcenter „in angemessener Höhe“ anerkannt. Außerdem gibt der Staat auch in anderen Bereichen Zuschüsse, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Bildung bzw. Weiterbildung sowie für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
Weniger Druck, mehr Kooperation
Arbeitsagenturen und Jobcenter setzen auf langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten statt auf schnelle Vermittlung auch in Aushilfsjobs. Die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stehen stärker im Fokus. Für Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergelds bedeutet das: Sie müssen künftig nicht mehr jeden Job annehmen, wenn eine Ausbildung oder eine Weiterbildung die Chancen erhöhen, stattdessen eine bessere Stelle zu finden.
In einem Kooperationsplan zwischen Bürgergeld-Empfänger/in und Jobcenter wird eine gemeinsam entwickelte Strategie in klarer und verständlicher Sprache festgehalten. Ziel dabei ist, gemeinsam eine neue, langfristige Arbeitsstelle zu finden.
Weiterhin Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Wer Bürgergeld bezieht und gegen Auflagen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters verstößt, muss mit Leistungsminderungen rechnen. Das bedeutet: Werden Meldefristen versäumt oder Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter vernachlässigt, kann die finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt werden. Bei der ersten Pflichtverletzung wird das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs gemindert, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und ab der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Bei einem Meldeversäumnis mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs. Die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft sind von diesen Minderungen nicht betroffen.
2. Bürgergeld und Steuererklärung
Grundsätzlich gilt: Wer mehr als 410 Euro an Entgeltersatzleistungen im Jahr erhalten hat, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Entgeltersatzleistungen sind finanzielle Leistungen, die anstelle des Gehalts gezahlt werden – zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, erhält in der Regel 60 Prozent seines Gehalts, mit Kindern sind es 67 Prozent. Für Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt) sind die Leistungen zwar um 53 Euro auf 502 Euro im Monat gestiegen und es gibt mehr Zuschüsse als früher. Nach wie vor gilt allerdings: Für Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengelds und insbesondere des Bürgergelds zählt jeder Euro.
Das Bürgergeld ist steuerfrei
Wer Bürgergeld bekommt, zahlt darauf keine Steuern, da es sich um eine sogenannte Grundsicherungsleistung handelt. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld. Somit erhöht es auch nicht den persönlichen Steuersatz.
Unser Tipp: Wer in einem Jahr ausschließlich Bürgergeld bezieht, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Nur in seltenen Fällen kann eine Abgabepflicht bestehen. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Steuererklärung freiwillig abzugeben – nämlich dann, wenn es Ausgaben für eine Fortbildung, Umschulung oder für Bewerbungen gab. Das sollten Bezieher/innen von Bürgergeld prüfen oder von einem Lohnsteuerhilfeverein bzw. Steuerberater prüfen lassen.
Steuererklärung: Nur einen Teil des Jahres arbeitslos
Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr, sondern lediglich für ein paar Monate Bürgergeld bezogen und war ansonsten in Anstellung, hat sie oder er in der Regel Lohnsteuer bezahlt. Diese gezahlte Steuer kann teilweise zurückgeholt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgibt und darin alle absetzbaren Kosten aufführt. Außerdem ist vor allem für Bürger mit geringem Einkommen zu prüfen, ob Anspruch auf die Mobilitätsprämie besteht.
Unser Tipp: Betroffene sollten alle Belege zu den beruflichen Ausgaben sammeln und die Summe als Werbungskosten in Anlage N der Steuererklärung eintragen. Dazu zählen zum Beispiel Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Ausgaben für Büromaterial oder die Fahrtkosten zu Arbeit.
Erstattung wird auf das Bürgergeld angerechnet
Wer eine Steuererstattung erhält und zeitgleich das Bürgergeld bezieht, dem wird das erstattete Geld auf die Bürgergeld-Bezüge angerechnet. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Erstattung auf dem Konto der oder des Arbeitslosen ankommt, und nicht, für welches Jahr die Steuererstattung gilt und in welchem Monat der Steuerbescheid eintrifft.
Unser Tipp: Im Idealfall kommt die Steuererstattung in einem Monat, in dem keine Bürgergeld-Leistungen empfangen werden.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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Auch bei der karnevalistischen Kinderparty DreiKäseHoch, die am Freitag im proppevollen „Rathauszelt“ stattfand, war die Stimmung riesig und mit den Prinzenpaaren des KVSL und der KVG-Heckerheide hieß es natürlich auch bei den Kids Harsewinkel HELAU – St. Lucia HALLELUJA und Heckerheide HEIDI!
Die stellvertretende Bürgermeisterin und KVG-Heckerheide-Prinzessin Pamela Westmeyer und Prinz Klaus Westmeyer sowie KVSL-Prinzessin Barbara I. „von Spiel und Schmaus“ Nordemann und KVSL-Prinz Christoph II. „von Stroh und Korn“ Nordemann ließen es sich nicht nehmen, die Veranstaltung zu eröffnen, die Kinder persönlich zu begrüßen und die Party in Gang zu bringen. Die zukünftigen Prinzessinnen und Prinzen ließen sich auch nicht lange bitten und drückten gehörig aufs Party-Gaspedal. Somit war das KinderMitmachKonzert mit herrH fast schon ein Selbstläufer und so wurden auch die zahlreichen begleitenden Eltern einfach mitgerissen.
Im Großen und Ganzen ein gelungenes Event, das klein und groß gemeinsam zelebrieren konnten und zukünftige Karnevalistinnen und Karnevalisten in die Karnevalstradition in Harsewinkel mit einbezieht. Alle freuen sich bereits auf den großen Umzug am Rosensonntag, wenn es wieder heißt; Harsewinkel HELAU – St. Lucia HALLELUJA – Heckerheide HEIDI!
Am Sonntag ist es endlich wieder so weit. DE ÜMTOCH KÜMP! Der Umzug startet gegen 14:00 Uhr am Startpunkt Westfalendamm und erreicht um ca. 14:00 Uhr die Innenstadt an der Brockhäger Straße. Mit ca. 40 Karnevalswagen, Musik- und Fußgruppen werden am Rosensonntag wieder über 1.000 Teilnehmer als bunter und närrischer Karnevalsumzug durch die Harsewinkeler Innenstadt ziehen.
Die Route wird in diesem Jahr um ca. 500 Meter kürzer sein und nicht mehr durch die Gütersloher Straße führen. Über die Stationen Brockhäger Straße, Kirchplatz, Alter Markt, Münsterstraße, August-Claas-Straße, Clarholzer Straße und Dr.-Pieke-Straße wird DE ÜMTOCH zwei Runden drehen.
Auch im Jahr 2023 stehen die Fuß- und Wagengruppen wieder im Wettbewerb um die von der Volksbank eG ausgesetzten Prämien. Hierfür bewertet eine erfahrene und sachkundige Jury an der Umzugsstrecke die Fußgruppen und Karnevalswagen nach verschiedenen Kriterien wie Kreativität und Gestaltung, Thema und Umsetzung sowie Gesamteindruck und Temperament.
Im Anschluss sind alle Närrinnen und Narren herzlich eingeladen, die große Party im Harsewinkler Straßenkarneval zu starten. Nach dem Umzug steigt das große Rosensonntags-Open-Air 2023 mit Andreas DerBerg“, der Partyband „Hey Kölle“ und noa-Entertainment auf der großen Bühne am Alten Markt. Der Eintritt ist wie auch in der Partyscheune im Wilhalm frei. Auch im Rathauszelt (Eintritt 5,- Euro) wird mit einem DJ-Team gefeiert.
(V. l.) Stadtkämmerer Stefan Volmering, KVSL-Präsident Michael Teeke, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Mirko Bostelmann von der Volksbank eG freuen sich mit vielen gut gelaunten Jecken.
(V. l.) Stadtkämmerer Stefan Volmering, KVSL-Präsident Michael Teeke, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Mirko Bostelmann von der Volksbank eG freuen sich mit vielen gut gelaunten Jecken.
Mit einem bunten und vielfältigen Auftakt zur Weiberfastnacht sind die Jecken aus Harsewinkel, Marienfeld und Greffen am Donnerstag mit viel Elan ins Karnevalswochenende gestartet. Beim traditionellen Einschunkeln in der Volksbank konnten alle Jecken, Karnevalsvereine sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Fahrt aufnehmen, um später bei der traditionellen Übergabe des Rathausschlüssels im Festzelt durchzustarten. KVSL-Prinzessin Barbara I. und unsere stellvertretende Bürgermeisterin Pamela Westmeyer, die aktuell auch amtierende Karnevalsprinzessin der KVG-Heckerheide ist, nahmen im Rahmen der „Mädchensitzung“ Stadtkämmerer Stefan Volmering den Rathausschlüssel ab. Ein buntes Rahmenprogramm beim „Rathaus-Sturm-Ersatz auf dem Rathausplatz“ rundetet die Feier ab und ab 20 Uhr war dann auch den Männern der Zutritt und das Mitfeiern erlaubt.
Selbstverständlich wurde auch in der Partyscheune des Kulturorts Wilhalm Weiberfastnacht zelebriert und im „Thekenzelt“ am Kirchplatz wurde ebenfalls getanzt und gefeiert. Mit der Kinderkarnevalsparty am Freitag, dem Jugendkarneval am Samstag und dem Straßenkarneval als Höhepunkt am Rosensonntag stehen für Jung und Alt noch etliche Highlights auf dem Programm und die tollen Karnevals-Tage in Harsewinkel sind in vollem Gange!
Die Ausländerbehörde des Kreises befindet sich im Gebäudeteil 6 des Kreishauses (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Ausländerbehörde des Kreises befindet sich im Gebäudeteil 6 des Kreishauses (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Jahr 2022 hat die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh vor große Herausforderungen gestellt. So wurden im Jahr 2022 unter anderem 6.641 Aufenthaltstitel für den Aufenthalt im Bundesgebiet erteilt, verlängert oder übertragen. Das entspricht einer Steigerung von 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig wurden 1.677 Pass- und Ausweisersatzpapiere im Jahr 2022 ausgestellt. Die Fallzahl hat sich gegenüber 2021 um 44 Prozent erhöht. Zudem sind die Einbürgerungszahlen um 34 Prozent gestiegen. Wurden 2021 bereits 494 Personen eingebürgert, waren es im vergangenen Jahr 661 Personen.
„Neben der hohen Arbeitsbelastung in der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh ist auch die Personalsituation aktuell sehr angespannt. Dieses ist neben Personalfluktuationen und dem Fachkräftemangel auch den stark gestiegenen Antragszahlen in den Arbeitsbereichen Aufenthaltsrecht, Asyl und Einbürgerungen geschuldet.“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. All diese Faktoren führen dazu, dass die Bearbeitung von Anträgen und die Wartezeit auf einen Termin bei der Ausländerbehörde derzeit deutlich länger dauert und bis zu vier Monaten betragen kann.
Eine der Ursachen für die aktuellen Entwicklungen ist, dass keine Ausländerbehörde auf die Folgen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine vorbereitet sein konnte. Denn ab dem 24. Februar 2022 kam unerwartet eine große Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine in den Kreis Gütersloh, derzeit zirka 4.180 Personen. Verbunden mit den Geflüchteten waren ebenso unerwartete neue Aufgaben für die Ausländerbehörde, wie die Registrierung und die Verteilung der Geflüchteten. Für diese Aufgaben waren bisher Bund und Land zuständig. Die Situation wurde noch einmal dadurch verschärft, dass die Geflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 für die Meldung beim Jobcenter eine formelle Fiktionsbescheinigung vorlegen mussten. Diese formgebundene Fiktionsbescheinigung musste die Ausländerbehörde ab diesem Tag für jeden ukrainischen Geflüchteten ausstellen, um eine Überleitung zum heutigen Bürgergeld sicher zu stellen.
Diesen gestiegen Aufgaben und Anforderungen hat die Ausländerbehörde bereits frühzeitig mit Hilfe von Unterstützungspersonal und durch Sonderaktionen (wie Registrierungswochen sowie Beantragungswochen für elektronische Aufenthaltstitel, Aushändigung der elektronischen Aufenthaltstitel vor Ort bei den Kommunen) versucht entgegenzuwirken. Um den Arbeitsbereich ‚Aufenthaltsrecht‘ zu unterstützen, wurde zudem ein eigenes Team Ukraine eingerichtet. In diesem Team werden alle Aufgaben zum Thema Ukraine gebündelt bearbeitet. Als weitere Maßnahme wurde seit November 2022 die telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde stark eingeschränkt – eine Maßnahme, die schwer gefallen ist, aber unumgänglich war, um mehr Zeit für die Antragsbearbeitung zu schaffen.
Die aktuellen Telefonzeiten der Ausländerbehörde sind: Montags bis mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Darüber hinaus ist die Ausländerbehörde über folgende Emailadresse erreichbar: auslaenderbehörde@kreis-guetersloh.de
Die Ausländerbehörde konnte so bereits einen großen Teil der Arbeit auffangen und nahezu alle geflüchteten Ukrainer im Kreis Gütersloh registrieren und zur Aufnahme der Antragsdaten für den elektronischen Aufenthaltstitel einladen. Zudem sollen natürlich offene Stellen zeitnah besetzt und neue Mitarbeitende schnell eingearbeitet werden, aber auch diese Verfahren binden zunächst Kapazitäten. Ziel ist die Bearbeitungs- und Wartezeiten wieder deutlich zu reduzieren. Damit einhergehend soll die Ausländerbehörde zukünftig wieder besser für die Kunden erreichbar sein.
Bis dahin bittet die Ausländerbehörde um Verständnis und Geduld, dass telefonische Nachfragen oder Anfragen per E-Mail zum Bearbeitungsstand und Posteingang derzeit nicht zeitnah beantwortet werden. Die Ausländerbehörde bittet zudem von Sachstandsfragen abzusehen. Sollten für Anträge oder Anliegen noch Unterlagen fehlen, wird die Ausländerbehörde unaufgefordert auf Antragsstellende zukommen.
Angesichts der Energie- und Teuerungskrise sollen Steuererleichterungen für Entlastung sorgen. 2023 profitieren Steuerzahlende von vielen Neuerungen, von der Anhebung des Sparerpauschbetrags über vollständig abziehbare Rentenbeiträge bis zum höheren Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende. Doch erstmal steht die Einkommensteuererklärung für 2022 an. Und auch da gibt es viel Sparpotenzial. Das aktuelle Finanztest Spezial-Heft Steuern 2023 erläutert alle relevanten Regelungen und gibt praktische Hilfestellung, um vom Finanzamt das Maximum an zu viel gezahlter Steuer zurückzuerhalten.
Durch die Anpassung des Grundfreibetrags 2022 sparen alle etwas mehr Steuern: Die ersten 10347 Euro bleiben automatisch steuerfrei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren außerdem von der Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Wer diese und weitere Änderungen kennt, kann bei der Steuererklärung 2022 einiges herausholen. Im Schnitt bekamen Steuerpflichtige zuletzt 1072 Euro zurück.
Das neue Finanztest Spezial erläutert alle wichtigen Positionen von A wie Altersvorsorgebeiträge bis Z wie Zinsen und erklärt, wie man mit Ausgaben für die Gesundheit, für Handwerkerarbeiten, Spenden und weiteren Sparposten sein Geld zurückholt. Finanztest erklärt außerdem, wie Vermieterinnen und Vermieter abrechnen und was bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach zu beachten ist. Dazu gibt es zahlreiche Berechnungsbeispiele, Checklisten und Infografiken sowie Ausfüllhilfen zu allen wichtigen Steuerformularen.
Wenn der Steuerbescheid einmal da ist, rät das Finanztest-Expertenteam unbedingt zur genauen Prüfung. Wie das geht und wie man bei Fehlern Einspruch einlegt, erklären die Steuerexperten von Finanztest im neuen Spezial-Heft Steuern 2023.
Außerdem stellen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bestenfalls jetzt schon die Weichen zum Steuern sparen in diesem Jahr: Selten gab es so viele steuerlich relevante Neuerungen, die sich auszahlen können. Dazu gehören ein an die Inflation angepasster Steuertarif, ein auf 1000 Euro erhöhter Sparerpauschbetrag, bis zu 210 absetzbare Homeoffice-Tage à 6 Euro sowie vollständig abziehbare Rentenbeiträge. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt auf 4260 Euro und erstmals seit 21 Jahren wird der Ausbildungsfreibetrag angehoben – auf 1200 Euro. Finanztest Steuern Spezial 2023 erklärt sämtliche neuen Regeln und wie man davon am meisten profitiert, etwa durch die Wahl der passenden Steuerklasse.
Das Finanztest Spezial hat 132 Seiten und ist für 12,90 Euro ab 28. Januar 2023 im Handel oder online unter www.test.de/steuerheft erhältlich.
Gütersloh (ots) – Kreis Gütersloh (FK) – Mit Weiberfastnacht begann auch im Kreis Gütersloh die Karnevalssaison 2023.
Nach zwei Jahren Pause waren wieder zahlreiche feierfreudige Menschen in den Hochburgen Schloß Holte-Stukenbrock, Rietberg und Harsewinkel unterwegs.
In Schloß Holte-Stukenbrock waren ca. 5.000 Besucher, in Rietberg waren es schätzungsweise 15.000 und in Harsewinkel geht die Polizei von 2.000 Teilnehmern aus.
Die erste Bilanz der Polizei ist positiv. Die Veranstaltungen verliefen vergleichsweise ruhig und es waren nahezu überall positiv gestimmte und friedliche Menschen auf den Straßen und in den Festzelten.
Dennoch gab es Ausreißer: Am Nachmittag zeigten sich eine 31-jährige Frau aus Essen und ein 20-jähriger Mann aus Gütersloh gegenseitig wegen Körperverletzung und Beleidigung an. Zu der Auseinandersetzung war es an einem Toilettenwagen an einem Festzelt an der Hauptstraße in Schloß Holte-Stukenbrock gekommen.
In einem Festzelt in Schloß Holte-Stukenbrock kam es gegen 20.45 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen vier jungen Männern. Gegen drei Männer aus Schloß Holte-Stukenbrock, 21, 20 und 19 Jahre alt, wurden ein Ermittlungsverfahren aufgrund der wechselseitigen Körperverletzung eingeleitet.
Vier Personen wehrten sich gegen Platzverweise, welche gegen sie ausgesprochen worden sind. Sie wurden daraufhin in Gewahrsam genommen.
Ein weiterer Platzverweis endete um kurz nach Mitternacht ebenfalls mit einer Ingewahrsamnahme in Schloß Holte-Stukenbrock. Ein 33-jähriger Mann, welcher zuvor schon ein Platzverweis aufgrund eines Streits an einem Festzelt bekommen hatte, schlug anschließend auf mindestens eine Person an der Hauptstraße ein. Bei seiner Ingewahrsamnahme leistete er Widerstand. Er trat um sich und beleidigte die Beamten massiv. Durch den staatsanwaltschaftlichen Eildienst wurde in der Nacht die Entnahme einer Blutprobe von dem 33-jährigen Augustdorfer angeordnet.
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell
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