
An den Karnevalstagen werden durch die Polizei Gütersloh verstärkte Jugendschutzkontrollen stattfinden. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Alkoholkontrollen. Immer wieder kommt es aufgrund der enthemmenden Wirkung der alkoholhaltigen Getränke zu Sachbeschädigungen und Schlägereien. Dazu kommt die physisch schädigende Wirkung des Alkohols. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass unzählige Jugendliche hochprozentigen Alkohol zu diesen Veranstaltungen mitbringen. Die Altersgrenzen werden dabei in vielen Fällen bewusst ignoriert. Die Aktivitäten rund um den Jugendschutz haben einen präventiven Ansatz. Die Kinder und Jugendlichen werden auch angesprochen und kontrolliert, bevor sie betrunken sind, um einen Alkoholmissbrauch zu verhindern.
Branntwein und branntweinhaltige Getränke (unabhängig ihres prozentualen alkoholischen Inhalts) dürfen an Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht abgegeben werden. Ebenso darf ihnen der Verzehr nicht gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke (Bier, Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren. Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet. Verkäufern wird empfohlen, die Stichtage für die Altersbestimmung zu notieren und sich bei jungen Menschen generell den Personalausweis vorlegen zu lassen. Verstöße werden konsequent geahndet. Haben sie weitere Fragen? Spreche Sie uns an. Wir sind auch an den Karnevalstagen rund um die Uhr im Einsatz.
(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)





























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Das Kreishaus in Wiedenbrück ist an Weiberfastnacht, 8. Februar, nur bis 12 Uhr für Besucher geöffnet. Das betrifft die Abteilungen Soziales, Tiefbau und Umwelt sowie das Team Süd des Jobcenters, die ihren Sitz auf dem Reckenberg in Wiedenbrück haben. Das Kreishaus Gütersloh und sämtliche weitere Dienststellen bleiben an Weiberfastnacht wie gewohnt geöffnet. An Rosenmontag, 12. Februar, sind die Kreishäuser grundsätzlich geöffnet. Mitarbeitende des Kreises können an den beiden Tagen ihren Dienst ab 12 Uhr beenden, um Karneval zu feiern. Dafür müssen sie sich Überstundenausgleich oder Urlaub nehmen. Aus diesem Grund ist es möglich, dass Bürgerinnen und Bürger ihre gewünschten Ansprechpersonen nicht erreichen. In allen Abteilungen ist jedoch mindestens ein Notdienst eingerichtet, der sicherstellt, dass Bürgerinnen und Bürger während der normalen Öffnungszeiten einen Ansprechpartner haben.

Das was? Na, das Spöggsken!