Auf Publikumswunsch und weil es so schön war, gibt es in diesem Jahr eine zweite Auflage der Funk und Soul Night mit »New Soul« , die dann auch gleich die Gelegenheit nutzen um Liveaufnahmenm vor Ort zu machen für ihre Diskografie. Ein Grund mehr hier noch mal stimmungsvoll mitzugehen…
new [nju] und soul [ssohl] – eigentlich ein Paradoxon, hat die Soul Musik doch ihre Wurzeln in den 1940ern, in Städten wie New York und New Orleans. new soul ist mit Abstand die beliebteste und bekannteste 12 köpfige Soulband, bestehend aus jungen und älter werdenden #Soul Brüdern und Schwestern aus Gütersloh Avenwedde. Zusammen hat die Band über 200 Jahre Bühnenerfahrung. Einen Großteil davon gemeinsam. Nun, eine Soulband aus Ostwestfalen Lippe? Blasphemie? Und warum New? Weil wir keinen Bock auf Traditionen haben. Alle Songs weichen in ihrer Art unvergleichlich vom Original ab, ohne die Magie dessen aus den Augen zu verlieren. new soul ist bewegend, mal laut, mal leise, mal schrill, mal fein. Doch immer mit der ganz eigenen »Gelinggarantie«: Irgendwann beißt alle der Groove in den Arsch.
Gänsebraten: So erkennt man artgerechte Tierhaltung – Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was für Gänse aus Bio- oder Freilandhaltung spricht und wie man Stopfmast und Lebendrupf vermeidet.
Viele Menschen freuen sich in der Martinszeit oder zu Weihnachten auf einen festlich zubereiteten Gänsebraten, angerichtet zum Beispiel mit Rotkohl, Klößen oder Bratäpfeln. 2022 waren die Preise für Gänse wegen der Vogelgrippe und höherer Futterkosten deutlich gestiegen, in diesem Jahr wird es vermutlich nicht zu größeren Preissteigerungen kommen. „Doch auch beim Gänsebraten sollte uns die artgerechte Gänsehaltung wichtig sein, also eine langsame Aufzucht, viel Platz im Stall und ausreichend Auslauf“, sagt Christiane Kunzel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale NRW, und erklärt, worauf man beim Kauf achten sollte.
Haltungsform: Wer sich für einen Gänsebraten entscheidet, sollte möglichst Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf“ kaufen. Bei diesen EU-weit geltenden gesetzlich definierten Haltungsformen müssen bei der Freilandhaltung mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier garantiert sein, bei der bäuerlichen Freilandhaltung sind es zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar ein unbegrenzter Auslauf. Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Allerdings ist das Angebot im Handel hier stets deutlich knapper als die Nachfrage.
Deutsche Gänse vom Bauernhof Bei heimischen Landwirten kann man meist davon ausgehen, dass die Gänse langsam gemästet wurden, genügend Auslauf und ein vergleichsweise gutes Leben hatten. Allerdings empfiehlt es sich auch hier, nach der Herkunft des Geflügels zu fragen. Denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Tiere angeboten.
Gänsekauf im Supermarkt: Auch beim Griff ins Tiefkühlregal ist es empfehlenswert, auf eine Herkunft aus Deutschland zu achten. Denn hier sind Gänsestopfmast und Lebendrupf verboten. Das Gänsefleisch in den Supermärkten stammt jedoch meist aus Polen und Ungarn. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. Dabei erhalten die Tiere über ein Rohr eine übergroße Futtermenge, was die Leber krankhaft vergrößert. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet, bei dem den Tieren auch festsitzende Federn herausgerissen werden. Einige Supermarktketten werben damit, dass sie keine Ware anbieten, die aus Stopfmast oder Lebendrupf stammt. Das fußt jedoch in der Regel nur auf Unbedenklichkeitsauskünften der Lieferanten, nicht auf eigenen Kontrollen. Bei nicht eindeutig gekennzeichneten Produkten aus dem Ausland kann es besser sein, vom Kauf abzusehen.
Pfarrer i.R. Martin Liebschwager bietet Anfang nächsten Jahres wieder eine Selbstfahrertour unter dem Motto „Namibia für Einsteiger“ – in Zusammenarbeit mit ECC-Studienreisen – an. Es sind noch einige Plätze frei. Ein zweites Informationstreffen findet am Sonnabend (25.11.) um 18.00 Uhr in den Räumen der Klostergemeinschaft Marienfeld, Klosterhof 12/13 statt. Dazu sind alle Interessierte und bereits angemeldete Teilnehmer*innen herzlich eingeladen.
Die Reise findet vom 27. Februar bis 15. März 2024 statt. Wer noch teilnehmen möchte, kann vorab eine ausführliche Beschreibung der 18tägigen Reise im Klosterladen, Klosterhof 12, in Marienfeld oder per Mail unter liebschwager@online.de erhalten.
Workshop über FairPlay, Respekt und das Schiedsrichter-Wesen: 50 Jungs und Mädels aus der C- und D-Jugend konnten von Qualle viel lernen und anschließend all ihre Fragen an ihn stellen. Auch hier nahm sich Qualle Zeit für alle (Foto: Dennis Will).
Pascal „Qualle“ Martin (Mitte) läuft mit den Assistenten Paul Eichenauer (links) und Luis Hayali sowie den Spielern ein (Foto: Dennis Will).
Ein spektakuläres Ereignis spielte sich am vergangenen Samstag (18. November) auf der Marienfelder Sportanlage „Ruggebusch“ ab, als der 21-jährige Schiedsrichter-Influencer Pascal Martin, besser bekannt als „Qualle“, das C-Jugend Meisterschaftsspiel zwischen den C1-Junioren von Schwarz-Weiß Marienfeld und dem FC Gütersloh leitete. Das Endergebnis von 0:11 geriet dabei fast zur Nebensache, denn die Aufmerksamkeit der zahlreichen Zuschauer und Fans galt voll und ganz dem charismatischen Schiedsrichter.
Pascal Martin, der auf Plattformen wie TikTok, Youtube und Instagram über 750.000 Follower hat, beeindruckte nicht nur mit seiner Souveränität auf dem Spielfeld, sondern auch mit seiner einzigartigen Art, den Kindern und Jugendlichen die Feinheiten des Fußballs näherzubringen. Schon beim Einlaufen der Teams gab er den jungen Spielern wertvolle Tipps, und auch während des Spiels erklärte er seine Entscheidungen und sorgte für Fair Play auf dem Platz.
Workshop über FairPlay, Respekt und das Schiedsrichter-Wesen: 50 Jungs und Mädels aus der C- und D-Jugend konnten von Qualle viel lernen und anschließend all ihre Fragen an ihn stellen. Auch hier nahm sich Qualle Zeit für alle (Foto: Dennis Will).
Die Jugendabteilung von Schwarz-Weiß Marienfeld hatte keine Kosten und Mühen gescheut, um den TikTok-Star als Schiedsrichter zu gewinnen. Alle Beteiligten, von Staffelleiter über Gegner bis zum Kreisverband, stimmten dem besonderen Einsatz zu. „Es ist in erster Linie Werbung für den Jugendfußball“, erklärte Dennis Will, der den Einsatz des Influencers gemeinsam mit Jörg Brüggemann organisiert hatte. „Die Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold hat uns bei dieser Aktion finanziell unterstützt. Das war schnell und unkompliziert. Dafür bedanken wir uns herzlich“, ergänzt Brüggemann.
Nach dem Spiel stattete „Qualle“ beiden Mannschaften noch einen Besuch in der Kabine ab. Die Marienfelder durften spontan bei einer TikTok-Aktion mitmachen. Anschließend stand er den draußen wartenden Kids und Jugendlichen für Autogramme und Selfies bereit. Später leitete er einen Workshop für 50 C- und D-Jugendspieler von Schwarz-Weiß Marienfeld, bei dem Fair Play und Respekt im Mittelpunkt standen. Martin nutzt seine Social-Media-Kanäle, darunter TikTok, Youtube und Instagram, um Einblicke in sein Schiedsrichter-Leben zu gewähren. Mit über 11 Millionen Views auf TikTok und erfolgreichen Youtube-Videos hat sich der Influencer einen Namen gemacht. Sein Markenzeichen „Qualle“ ziert nicht nur seine Kleidung, sondern findet sich auch auf Fanartikeln im eigens aufgebauten Fanshop wieder. Martin sieht in jedem Einsatz eine besondere Herausforderung und begeistert so nicht nur die Zuschauer, sondern auch junge Menschen für den Schiedsrichter-Job.
Dennis Will betont die positiven Seiten, die Martin alias „Qualle“ dem Fußball vermittelt: „Er erklärt die positiven Seiten des Fußballs und hat es geschafft, viele junge Menschen für den Schiedsrichter-Job zu begeistern.“ Dies sei besonders erfreulich angesichts des rückläufigen Interesses an dieser Aufgabe in den letzten Jahrzehnten. Der DFB, die Vereine und der Fußball insgesamt profitieren somit von einem TikTok-Star, der den Trend mit informativen Videos umkehrt.
Trotz des regnerischen Wetters zog Dennis Will ein zufriedenes Fazit: „Alle Kids waren glücklich, trotz des Regens.“ Die Faszination, einem bekannten Schiedsrichter so nah zu sein, habe für eine gute Stimmung gesorgt. „Das war für unsere Kids und Jugendliche ein absolutes Highlight. Wir möchten immer wieder besondere Aktionen für unsere Mitglieder schaffen und diesen Jugendmannschaften damit auch Danke sagen“, so Will.
Es gibt Momente im Leben eines Unternehmens, die von besonderer Bedeutung sind. Das 30-jährige Firmenjubiläum von unserem Mitarbeiter Stefan Strullkötter am heutigen Tage gehört zweifellos dazu.
Vor 30 Jahren, am 01.12.1993, begann er seine Laufbahn mit seiner Ausbildung zum Dachdecker, welche er mit Erfolg am 20.01.1996 abgeschlossen hat.
In diesen drei Jahrzehnten hat Stefan Strullkötter nicht nur zahlreiche Dächer gedeckt und repariert, sondern auch das Fundament unseres Unternehmens durch seine unermüdliche Arbeit und seine Zuverlässigkeit entscheidend gestärkt.
Stefans Spezialgebiet ist in jedem Fall das Steildach, hier gilt er als absoluter Allrounder und hat für jedes Problem eine passende Lösung parat. Sein Wissen gepaart mit seinem Engagement macht ihn zu einem unverzichtbaren Mitglied unseres Teams. Die Zusammenarbeit mit ihm ist uns eine Freude und wir schätzen uns glücklich, ihn als Mitarbeiter und Kollegen an unserer Seite zu haben.
In Anerkennung seiner Leistungen und im Namen des gesamten Teams möchten wir ihm heute ein großes Dankeschön aussprechen.
Zu diesem besonderen Anlass wünschen wir ihm alles Gute, Gesundheit und weiterhin viel Erfolg und Freude bei der Arbeit. Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre mit ihm!
(Text- und Bildquelle: Greta Berheide/Berheide & Kozlik GmbH)
Das Klosterladen-Team lädt zur Glühwein-Verkostung ein, die am Freitag, den 24. November von 17.30 bis 19.00 Uhr bei trockenem Wetter vor dem Klosterladen in Marienfeld stattfindet.
Bei Regenwetter findet die Glühweinprobe in den Innenräumen statt. Daher ist die Personenzahl begrenzt und es wird um vorherige Anmeldung per Mail (e-Mail: info@klosterladen-marienfeld.de) oder telefonisch (05247 98 30 26) während der Öffnungszeiten gebeten.
Der Klosterladen ist dienstags bis samstags von 14 bis 18.00 Uhr sowie nach Terminabsprachen geöffnet.
Landtag beschließt: Pflanzen statt Schotter und Rindenmulch – Die neue Landesbauordnung sieht Begrünung als Pflicht an Gebäuden vor und konkretisiert das „Schottergartenverbot“.
In der neuen Landesbauordnung NRW wird erläutert, was mit einer wasserdurchlässigen und begrünten Fläche gemeint ist.
Der Begriff „Schottergarten“ wird nun definiert. Entscheidend dabei ist neben der Bepflanzung die Folie oder das Vlies unter der Oberfläche.
Wer neu baut oder sein Haus umgestaltet, soll künftig nach Möglichkeit auch das Dach oder die Fassade begrünen, falls keine geeignete unbebaute Fläche zur Verfügung steht.
Hausbesitzer:innen müssen unbebaute Flächen rund ums Haus begrünt und wasserdurchlässig gestalten. Schon in der alten Landesbauordnung NRW existierte diese Vorgabe. „Schottergärten wurden darin allerdings nicht explizit benannt“, erklärt Andrea Wegner vom Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW. „Mit der Novelle haben Kommunen und Bauverantwortliche nun eine Definition und damit eine klare Vorgabe, wie die Flächen rund ums Haus klimaangepasst gestaltet werden sollen – und diese schließt reine Schottergärten aus.“
Begrünte Flächen schützen Menschen und Gebäude erwiesenermaßen vor Starkregen und Hitze. Schotterflächen hingegen speichern Hitze, bieten kaum Lebensraum für Tiere, und der Kunststoff unter dem Schotter lässt Wasser schlechter versickern. „Als Schottergarten definiert die neue Landesbauordnung nun Flächen, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend Schotter, Splitt oder Materialien wie Rindenmulch oder Holzhackschnitzel bedeckt werden und gar nicht oder nur spärlich bepflanzt sind“, erläutert Begrünungsexpertin Andrea Wegner. „Wir begrüßen diese Konkretisierung.“ Denn sowohl für Kommunen als auch Bauleute sei jetzt einfacher zu verstehen, was erlaubt ist und was nicht.
Pflegeleichte Alternativen für Vorgärten – Wer eine Schotterfläche in seinem Vorgarten anlegt, möchte es in der Regel ordentlich und pflegeleicht. Doch das Vlies unter den Steinen, das unerwünschtes Wachstum von Pflanzen verhindern soll, setzt sich mit der Zeit mit angewehtem Material zu. Die Folge: Wildkräuter wachsen, es bilden sich Algen auf den Steinen, Wasser kann nicht mehr ins Erdreich ge
langen. Hauseigentümer:innen empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW pflegeleichte und klimaangepasste Alternativen. „Ein der Natur nachempfundener Steingarten beispielsweise erfordert so gut wie keine Arbeit, bietet aber zahlreichen Tieren Lebensraum, sieht gut aus und ist wasserdurchlässig“, erklärt Andrea Wegner. „Noch wirkungsvoller ist ein mit Stauden und Gehölzen bepflanztes Beet. Geschickt geplant bietet es das ganze Jahr über eine attraktive Optik und benötigt kaum mehr Pflege als den Rückschnitt und Wasserversorgung in langen Hitzeperioden.“
Dach- und Fassadenbegrünung als Pflicht? – Eine weitere neue Regelung sieht die Landesbauordnung für Dächer und Fassaden vor: Wer nachweislich nicht die Möglichkeit hat, unbebaute Flächen auf seinem Grundstück zu begrünen, soll alternativ Begrünungsmaßnahmen am Gebäude vornehmen. Ist dies aufgrund der Konstruktion oder der Wirtschaftlichkeit nicht mach- oder zumutbar, entfällt die Pflicht. „Man könnte diese Einschränkung auch als Aufforderung an Bauleute und Architekt:innen lesen: Sie sollten Neubauten und Sanierungen in den Städten künftig so planen, dass eine Begrünung möglich ist“, sagt Andrea Wegner. Wie bisher gelten vorrangig übrigens die örtlichen Bauvorschriften. Wenn hier eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung verpflichtend ist, müssen Eigentümer:innen diese auch umsetzen.
Wenn du unseren ausgezeichneten Rechtsschutz auspackst, können andere einpacken!
Und für das perfekte Shopping-Erlebnis erhältst du in der Red Friday Week bei der Provinzial Redemann & Timmermeister noch einen Nachlass von 20%. Nutze die Red Friday Week und sichere dir den ausgezeichneten Rechtsschutz unseres Partners ÖRAG zu vergünstigten Konditionen. Aber nur vom 20. bis 24. November 2023!
Was du dafür tun musst? Melde Dich direkt bei uns und vereinbare noch heute einen Termin.
Am Donnerstag, den 16. November, wurde im Planungs- und Bauausschuss des Rates der Stadt Harsewinkel im Vorlauf der anstehenden Ratssitzung im Dezember u. a. das Thema „Sonnenschutz auf dem Heimathof“ erneut zusammengefasst und beraten.
Der Planungs- und Bauausschuss des Rates ist der Meinung, dass in den Artikeln „einige Fakten einfach falsch dargestellt oder vergessen wurden“. Stellvertretend verfassten der Planungs- und Bauausschuss Vorsitzende Florian Hinney (SPD) und Ausschussmitglied Dieter Berheide (CDU) deshalb die folgende Stellungnahme zum Thema „Sonnenschutz auf dem Heimathof“.
„Der Artikel von Herrn Robert Becker, in dem einige Fakten einfach falsch dargestellt oder vergessen wurden, hat uns veranlasst, diese Stellungnahme zu verfassen.
Zu den Hintergründen: In den letzten Jahren gab es tatsächlich diverse Ausschreibungen und eine freihändige Vergabe ohne Ergebnis. Die Politik und Verwaltung haben sich auf eine Event-Firma verlassen, die einen solchen Schirm anbieten wollte, jedoch mehrmals ihre Zusagen nicht eingehalten hat.
Die Verwaltung hat daraufhin in Absprache mit der Politik das Büro Röver damit beauftragt, einen eigenen Sonnenschutz zu planen, wobei die Eckpunkte festgelegt wurden.
In der Vorlage zur Sitzung am 16.11.2023 wurden der Politik zwei Varianten präsentiert: eine Traversenkonstruktion mit 22m Durchmesser und einem 19m großen Schirm sowie eine Traversenkonstruktion von 30m Durchmesser mit einem 24m großen Schirm. Hätten wir beide Schirme gewählt, wie ursprünglich geplant, wären ca. 409.000€ Investitionskosten abzüglich der Förderung angefallen.
Diese Kosten veranlassten die Fraktionen dazu, sich eine Woche vor der Sitzung zu treffen und über das Thema erneut zu sprechen. Das Ergebnis war eine geänderte Variante, die sowohl auf dem bestehenden 22m großen Ringfundament als auch ortsunabhängig montiert werden kann, der Schirmdurchmesser wurde auf 21m vergrößert. Die Durchfahrtshöhe wurde ebenfalls von 3,5 auf 4m erhöht, um ein problemloses Passieren für LKWs zu ermöglichen. Die Änderungswünsche haben wir der Verwaltung und der Firma Röver mitgeteilt. Röver hat die vorgeschlagenen Änderungen überprüft und sie in der Sitzung als Variante 3 präsentiert.
Einen Tag vor der Sitzung hat sich für die Politik der Kontakt zu einer weiteren Event-Firma ergeben, die einen fertigen Schirm im Angebot hat. Die Eckpunkte unterscheiden sich allerdings von den von uns gesteckten Vorgaben. Der Durchmesser ist kleiner, die Bespannung ist nicht aus Stoff, sondern einer Art LKW-Plane.
In der Sitzung wurde der Beschluss gefasst, die Variante 3 von Röver auszuschreiben, allerdings sollen auch Alternativangebote zugelassen werden. Diese Änderung im Beschluss hat zur Folge, dass seitens der Fraktionen eine Bewertungsmatrix mit Wertungskriterien erstellt werden muss, die von der Vergabestelle als Grundlage genutzt wird, um eingehende Angebote zu bewerten. Es wird ein kurzfristiges Treffen zwischen der Verwaltung, Herrn Berheide, Herrn Hanhart, Frau Leßner und Herrn Hinney geben, wo diese Bewertungsmatrix erstellt wird.
Beim Auf- und Abbau der Konstruktion müssen ein oder zwei Mitarbeiter vom Bauhof die Verantwortung übernehmen. Bei der kostenlosen Vergabe an Vereine müssen diese jedoch auch die zusätzliche Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Die Notwendigkeit eines Krans oder Lifters für den Aufbau hängt im Wesentlichen von der gewählten Schirmvariante ab.
Diese Punkte wurden alle in der Sitzung angesprochen, in den Artikeln beider Lokalzeitungen findet man jedoch nichts davon; im Gegenteil, dort wurden Tatsachen falsch wiedergegeben. Wir haben nicht mehr Fragen als Antworten und sind zuversichtlich, das Thema Sonnenschutz endlich erfolgreich abschließen zu können.“
(Textquelle: Planungs- und Bauausschuss des Rates der Stadt Harsewinkel)
Die NRW Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller (6.v.r) war auf Einladung der Kreisdirektorin Susanne Koch (7.v.r.) und der Abteilung Bildung zu Besuch beim Kreis Gütersloh. Im Mittelpunkt des Austausches stand das Kooperationsprojekt Schule und digitale Bildung im Kreis Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Die NRW Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller (6.v.r) war auf Einladung der Kreisdirektorin Susanne Koch (7.v.r.) und der Abteilung Bildung zu Besuch beim Kreis Gütersloh. Im Mittelpunkt des Austausches stand das Kooperationsprojekt Schule und digitale Bildung im Kreis Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Die NRW Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller war auf Einladung der Kreisdirektorin Susanne Koch zu Besuch beim Kreis Gütersloh. Im Fokus des Treffens stand ein Austausch zum ‚Kooperationsprojekt Schule und digitale Bildung Kreis GT‘. Die Landesinitiative ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ war darüber hinaus ein Thema.
Feller lobte beim Treffen die bisherige Arbeit des Kooperationsprojekts im Kreis Gütersloh: „Ich finde es klasse, dass Sie im Kreis die wichtige Aufgabe der Koordination im Bereich der digitalen Bildung übernehmen. Sie haben ein starkes regionales Bildungsnetzwerk aufgebaut und nutzen es intensiv, das finde ich sehr gut.“
Das ‚Kooperationsprojekt Schule und Bildung Kreis GT‘ läuft bereits seit 2017. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist der digitale Wandel aus dem direkten Alltag der Schulen nicht mehr wegzudenken. Unter anderem die Abteilung Bildung mit dem Bildungsbüro des Kreises Gütersloh, die Reinhard Mohn Stiftung, die Bertelsmann Stiftung, das Zentrum für Schule und digitale Bildung gGmbH sowie die Bezirksregierung Detmold beteiligen sich am Projekt.
In erster Linie geht es dem Projekt um die qualitative Verbesserung des Unterrichts, um die Weiterentwicklung der Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und somit auch um die verbesserte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen in einer zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt. Diese Ziele des Kooperationsprojekts werden gemeinsam und mit den Kooperationspartnern abgestimmt und für 106 Schulen, 50.000 Schülerinnen und Schüler, 5.000 Lehrende sowie 18 kommunale und private Schulträger im Kreis Gütersloh umgesetzt.
Die Zwischenbilanz fiel positiv aus: „Im Kreis Gütersloh konnte unter anderem eine nahezu flächendeckende IT-Ausstattung geschaffen werden“, berichtete Sandra Jürgenhake, Leiterin der Abteilung Bildung des Kreises. Durch regelmäßige Austauschtreffen und verschiedene Angebote solle eine passgenaue und bedarfsorientierte Unterstützung der Schulen und Schulträger im Kreis Gütersloh sichergestellt werden. In der Startphase des Projekts ging es im Kreisgebiet noch schwerpunktmäßig um die Sicherstellung der IT-Infrastruktur. Künftig stünden die pädagogischen Möglichkeiten durch die Digitalisierung des Unterrichts im Vordergrund. Der Digital-Pakt habe die Schulträger bei den IT-Investitionen sehr gut unterstützt. Die Fortführung des Digital-Paktes über den aktuellen Förderzeitraum hinaus sei wesentlich für die Sicherstellung der Finanzierung von Endgeräten und den Support und somit auch für das Erreichen der Ziele.
Feller erklärte abschließend dazu, dass sie sich weiterhin stark für die Weiterentwicklung der Digitalisierung in Schulen und die entsprechende Finanzierung einsetzen möchte.
Zur Umsetzung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ stellten Land und Kommune in der Verantwortungsgemeinschaft die Highlights sowie die Herausforderungen vor. Hierbei wurden insbesondere die Wichtigkeit guter Kommunikation und Netzwerkarbeit sowie die Notwendigkeit in der Verlässlichkeit unterstützender Strukturen hervorgehoben.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.