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Kunst im Kubus: Finissage und Katalogvorstellung – „Tolle Stimmung eingefangen“

Gruppenbild mit Künstlerinnen, Künstlern, Ausstellungsmachern und Dr. Christine Disselkamp, stellvertretende Landrätin (r.) im Foyer des Kreishauses Gütersloh. Dort wurde am Dienstag der Katalog zur Ausstellungsreihe Kunst im Kubus präsentiert (Foto: Kreis Gütersloh).
Gruppenbild mit Künstlerinnen, Künstlern, Ausstellungsmachern und Dr. Christine Disselkamp, stellvertretende Landrätin (r.) im Foyer des Kreishauses Gütersloh. Dort wurde am Dienstag der Katalog zur Ausstellungsreihe Kunst im Kubus präsentiert (Foto: Kreis Gütersloh).

‚Klassentreffen‘ im Kreishausfoyer: Zum Abschluss des Projekts ‚Kunst im Kubus‘ trafen sich am Dienstagabend die Künstlerinnen und Künstler, die in den vergangenen 13 Monaten im Kubus ausgestellt haben. Gemeinsam hatten der Kunstverein für den Kreis Gütersloh und der Kreis Gütersloh das Projekt anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Kreises im Jahr 2023 initiiert. Dafür war eigens ein Kunstpavillon auf dem Wassergraben vor dem Kreishaus Gütersloh aufgebaut worden. Zur Finissage präsentierte der Kunstverein den Katalog zur Ausstellung. Diese ist das ganze Jahr über von dem Fotografen Michael Wöstheinrich begleitet worden. Dr. Christine Disselkamp, stellvertretende Landrätin, beschied ihm bei ihrer Begrüßung „eine ganz tolle Stimmung eingefangen zu haben“. Wöstheinrichs Fotos – zu den unterschiedlichsten Tages- und Jahreszeiten entstanden – dokumentieren ein bislang einzigartiges Kunstprojekt im Kreis Gütersloh: 50 Jahre Kreis Gütersloh, 13 Kommunen, 13 Künstlerinnen und Künstler. „Ein Projekt, das so aufwändig war, dass wir es nicht so schnell noch mal machen könnten“, betonte Beate Freier-Bongaertz, Mitglied des Vorstands des Kunstvereins.

Mit Hilfe des Kataloges sei ihr sofort wieder jede Ausstellung präsent gewesen, sagte Dr. Disselkamp. Die Künstlerinnen und Künstler, so direkt an die Anwesenden gewandt, hätten das Jahr verschönert. Natürlich habe es nicht nur Lob, sondern auch Kritik gegeben. Aber auch das spreche für dieses Projekt. Sie dankte ausdrücklich den vier aus dem Kunstverein, die über ein Jahr lang alle Hände voll zu tun hatten mit dem Projekt: Friedrich Wilhelm Schröder, Vorsitzender des Kunstvereins, hatte den Pavillon entworfen. Beate Freier-Bongaertz, Silvana Kreyer und Jörg Spätig hatten sich zusammen mit den 13 Künstlerinnen und Künstlern um die Ausstellungen gekümmert. In dieser Woche endet die Jubiläumsschau, der Pavillon wird anschließend abgebaut.

Architekt Schröder erinnerte an die Anfänge er Idee, nachdem der Kunstverein seitens des Kreises angefragt worden ist, ob eine Möglichkeit bestünde, sich im Jubiläumsjahr der Kreisgründung in irgendeiner Form zu beteiligen. Der Ort für das Aufstellen des Pavillons sei zunächst nicht klar gewesen: Den Parkplatz zu nehmen und damit über ein Jahr lang Parkplätze direkt vor dem Foyer zu belegen, habe man sich nicht getraut. Und so sei die Idee aufgekommen, den Pavillon auf den Wassergraben zu stellen – exponiert, an spektakulärer Stelle, unübersehbar. „Kein ganz schlechter Standort“, untertrieb Schröder. Zu Beginn sei man sich nicht sicher gewesen, wie stabil das Ganze ist, aber der Pavillon habe Regen, Sturm und Schnee getrotzt und sehe immer noch ganz passabel aus. Gebaut hatte ihn nach Schröders Entwürfen die Tischlerei Norbert Homeyer aus Marienfeld. 

Liste der Künstler
2. bis 31. Januar / Yasin Garrit Wörheide, Mixed Media – Versmold
1. bis 28. Februar / Gaby Wieging, Rauminstallation, Collagen – Halle/Westf.
1. bis 31. März / Marie-Theres Konietzny, Objekte, Skulpturen – Herzebrock-Clarholz
1. bis 29. April / Franziska Jäger, Malerei – Harsewinkel
2. bis 31. Mai / Bernd Bergkemper, Skulpturen ­– Langenberg
1. bis 30. Juni / Gabriela Brass, Malerei, Installationen ­– Gütersloh
1. bis 31. Juli / Cristina Zanotti, Objekt – Schloß Holte-Stukenbrock
1. bis 31. August / Johannes Laurin Fischer, Bilder, Objekte, Installation – Werther/Westf.
1. bis 30. September / Marvin Knopf, Skulpturen – Borgholzhausen
2. bis 31. Oktober / Ulf Strippelmann, Objekte, Skulpturen, Installationen – Steinhagen
2. bis 30. November / Rose und Grischa Lichtenberger, Holzskulptur, Installation ­– Verl
1. bis 29. Dezember / Karl-Heinz Reichhardt, Skulpturen – Rietberg

  1. bis 31. Januar 2024 / Melanie Körkemeier, Malerei ­– Rheda-Wiedenbrück

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige nun leichter

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige nun leichter – Weniger Hürden für ehrenamtliche Unterstützung.

Seit Jahresbeginn ist es für pflegebedürftige Menschen in NRW einfacher, Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abzurechnen. Denn die Voraussetzungen dafür, wer diese Hilfe gegen Geld erbringen darf, sind vereinfacht worden. Ein Kurs ist nicht mehr verpflichtend.

Weniger Hürden bei der Nachbarschaftshilfe: Seit dem 1. Januar 2024 gelten weniger strenge Voraussetzungen für die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Zur Nachbarschaftshilfe zählt zum Beispiel, pflegebedürftige Menschen regelmäßig beim Einkaufen, Kochen, bei Arzt- und Behördengängen oder bei Ausflügen zu unterstützten. Dafür kann der Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Neu ist, dass Helfende gegenüber der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person die Teilnahme an einem Nachbarschaftshelferkurs oder an einem Pflegekurs nicht mehr zwingend nachweisen müssen. Es reicht, das Informationsangebot bzw. die Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ zu kennen. Sie ist auf der Seite www.nachbarschaftshilfe.nrw als Online-Version oder als Papier-Version beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erhältlich. Die ehrenamtliche Unterstützung im Alltag kann von Personen in der Nachbarschaft, von Freunden oder zum Beispiel den Mitgliedern von Vereinen oder Kirchengemeinden geleistet werden. Helfenden kann über den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1) eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

Wer keine Nachbarschaftshilfe erbringen darf: Wer gegenüber der Pflegekasse offiziell als Pflegeperson eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad benannt ist, kann nicht gleichzeitig Nachbarschaftshilfe erbringen und von dieser Person den Entlastungsbetrag erhalten. Das hat das zuständige Gesundheitsministerium des Landes NRW zum Jahreswechsel noch einmal klargestellt. Was sonst noch zu beachten ist: Die Hilfe muss ehrenamtlich erfolgen und darf nur für eine Person erbracht werden. Helfer:innen dürfen nicht mit der betreuten Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister). Ebenfalls dürfen sie nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt leben.

Wie Nachbarschaftshilfe abgerechnet wird: Der Nachweis gegenüber der Pflegekasse erfolgt über ein Musterformular, das auf Antrag bei der eigenen Pflegekasse oder auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist. Auf dem Formular kann für einen definierten Zeitraum der Name des Helfenden und die Stundenzahl eingetragen werden. Eine detaillierte Auflistung der Hilfe-Arbeiten ist nicht nötig. Es reicht, das Datum, den Betrag und als Leistungsbezeichnung „Unterstützung im Alltag“ anzugeben. Für etwaige Nachfragen durch die Pflegekasse sollten die erbrachten Tätigkeiten aber kurz dokumentiert und gegebenenfalls begründet werden können. Maximal sind 125 Euro pro Monat verfügbar. Leistungen eines Jahres können bis Ende Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Die strahlenden Gewinner von „Kläppchen“ 21 & 31 bei der Preisübergabe im Autohaus Grundmeier

V. l.: Die Gewinner Sabine Dreher und Jannik van Roje bei der Gewinnübergabe mit Said Ammoura vom Autohaus Grundmeier.
V. l.: Die Gewinner Sabine Dreher und Jannik van Roje bei der Gewinnübergabe mit Said Ammoura vom Autohaus Grundmeier.

Sabine Dreher und Jannik van Roje konnten sich ebenso wie Jutta Schmedt (nicht auf dem Bild) jeweils über einen Gutschein für eine kostenlose Autowäsche vom Autohaus Grundmeier freuen, den sie im Rahmen des Advents- & Silvesterkalenders 2023 gewonnen haben. Said Ammoura vom Verkaufsteam freute sich darüber, die Gewinne persönlich überreichen zu dürfen und er wünscht allzeit gute Fahrt.

Mobilitätsausschuss Kreis GT verabschiedet Haushalt: ÖPNV-Taxi in Harsewinkel lässt auf sich warten

Am Dienstag, 30. Januar, durchliefen der Haushalt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 den Ausschuss für Mobilität des Kreises Gütersloh.

B 68 abgestuft – Es gab Veränderungen gegenüber dem Entwurf: Die Bundesstraße 68 in den Städten Borgholzhausen und Halle/Westf. ist teils zu einer Kreisstraße abgestuft worden. Für die Beseitigung der festgestellten Unterhaltungsrückstände zahlt der Landesbetrieb Straßenbau NRW einmalig den Betrag von 2,4 Millionen Euro. Der Kreis wird die Sanierung der Straßenabschnitte durchführen. Daher sind die entsprechenden Haushaltsansätze anzupassen. Der Zuschussbedarf ändert sich dadurch nicht. Der Ausschuss stimmte zu.

ÖPNV-Taxi lässt auf sich warten – Das Pilotprojekt ‚ÖPNV-Taxi‘ verzögert sich. Es sollte ab Juli 2023 in den Städten Harsewinkel und Verl starten. Jährlich wird mit Kosten von 400.000 Euro gerechnet. Im ersten Jahr fallen zusätzlich Marketingkosten in Höhe von 30.000 Euro an. Das Projekt wird zu 70 Prozent von den Städten, zu 30 Prozent vom VVOWL (Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe) finanziert, der Kreis ist lediglich als ÖPNV-Aufgabenträger beteiligt. Jetzt wird mit einem Projektbeginn frühestens ab April 2024 gerechnet. Dadurch müssen die diesbezüglichen Ansätze im Haushalt angepasst werden. Der Zuschussbedarf verändert sich nicht. Auch dieser Änderung stimmte der Ausschuss zu.

Kein ‚Radeln nach Zahlen‘ – Abgelehnt wurde die Einführung eines Knotenpunktsystems für den Radverkehr. Dies ermöglicht ‚Radeln nach Zahlen‘. Bis heute ist das Knotenpunktsystem in fast allen Regionen des Landes NRW eingerichtet worden beziehungsweise wird aktuell geplant und umgesetzt. In drei Kreisen in NRW ist es noch nicht installiert beziehungsweise in Planung. Neben den Kreisen Herford und Höxter ist dies der Kreis Gütersloh. Sechs der 17 Mitglieder stimmten mit ja, elf mit nein.

Tiefbauamtsleiter verlässt den Kreis – Seinen letzten Mobilitätsausschuss hatte Tiefbauamtsleiter Henrik Egeler im Kreis Gütersloh. Der 43-Jährige wechselt zum 1. März in den Kreis Paderborn, wo er die Stelle des Technischen Dezernenten übernimmt. Bedauern und Verständnis äußerten sowohl der Ausschussvorsitzende, Bernhard Altehülshorst (CDU) als auch Frank Scheffer, Dezernent Bauen und Umwelt beim Kreis Gütersloh. Altehülshorst lobte Egelers Fähigkeit, Konflikte schon im Vorfeld zu lösen so dass sie gar nicht erst an die Politiker herangetragen würden. Scheffer bedankte sich für die angenehme Zusammenarbeit und gab zu: „Die Chance hätte ich auch genutzt.“ Die Stelle des Abteilungsleiters Tiefbau im Kreis Gütersloh ist aktuell ausgeschrieben.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

HEUTE: KneipenKult mit Rodeo-Special & Movie-Vorführung des „Voltiteams“ Harsewinkel im Kulturort Wilhalm

Der Kulturort Wilhalm in Harsewinkel öffnet am heutigen Samstag, den 3. Februar, zu einem ganz besonderen KneipenKult die Saloon-Türen. Das Voltigierteam Harsewinkel lädt zu einem sehr abwechslungsreichen und spannenden Abend in den Schankraum und den Saal des alten Gasthofs ein. Neben der Vorführung einer elektrischen Movie-Voltigier-Roboter-Trainingsalternative, vielen Infos zum Voltigieren, Karaoke und der Liveperformance verschiedener Musiker, die sogar zum Mitmachen einladen soll, präsentiert das „Voltiteam“ Harsewinkel wohl das erste Rodeo-Special im Kulturort Wilhalm.

Mit Getränken und einem kleinen Barbecue wird selbstverständlich auch für das leibliche Wohl gesorgt. Alle Erlöse gehen zugunsten der Nachwuchsvoltigierer, die erfolgreich an landesweiten Wettkämpfen teilnehmen und mit dem KneipenKult gerne ihre Reisekosten etwas abfedern möchten. Der Eintritt ist frei – und das „Voltiteam“ Harsewinkel freut sich auf zahlreiche Gäste im Kulturort Wilhalm.

Energieberatung auf der Baumesse: Hydraulischer Abgleich macht Heizung effizienter

Unter dem hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage kann sich kaum jemand etwas vorstellen: v. l. Eugen Flaming (Kreis Gütersloh), Annika Holthaus (Stadt Rheda-Wiedenbrück), Jana Neuhaus (Gemeinde Langenberg), Caroline Hüttemann (Gemeinde Herzebrock-Clarholz), Verena Hollmann und Ulla Thering (Kreis Gütersloh) wollen dies mit einer Demonstration an einem einfachen Heizungsmodell ändern (Foto: Kreis Gütersloh).
Unter dem hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage kann sich kaum jemand etwas vorstellen: v. l. Eugen Flaming (Kreis Gütersloh), Annika Holthaus (Stadt Rheda-Wiedenbrück), Jana Neuhaus (Gemeinde Langenberg), Caroline Hüttemann (Gemeinde Herzebrock-Clarholz), Verena Hollmann und Ulla Thering (Kreis Gütersloh) wollen dies mit einer Demonstration an einem einfachen Heizungsmodell ändern (Foto: Kreis Gütersloh).

Mit dem hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage lassen sich laut Fachliteratur fünf bis zehn Prozent der Heizkosten einsparen. Aber was verbirgt sich hinter dieser Maßnahme? Wann und für welche Heizsysteme ist er sinnvoll? Wer führt ihn durch? Was kostet er und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Informationen, Demonstrationen am Heizungsmodell und anbieterneutrale Beratung zur Heizungsoptimierung erhalten Interessierte am ALTBAUNEU-Beratungsstand des Kreises und weiterer Partner auf der Baumesse im A2-Forum in Rheda-Wiedenbrück vom 2. bis 4. Februar.

Werden Heizkörper im Haus unterschiedlich warm, ist davon auszugehen, dass die Bestandteile der Heizung – also Heizungspumpe, -leitungen und -körper – nicht exakt aufeinander abgestimmt sind. Oft fließt eine viel zu große Wassermenge durch nahe am Heizkessel befindliche Körper, während Räume, die vom Heizkessel weit entfernt sind, zu wenig Heizwasser erhalten. Häufig wird bei solchen Problemen einfach die Wassertemperatur oder der Pumpendruck erhöht. Das ist ineffizient, erhöht den Wärmeverlust der Heizung und treibt den Stromverbrauch der Umwälzpumpe in die Höhe.

An einem einfachen Heizungsmodell wird gezeigt, welchen Weg sich das Wasser in einem Heizsystem sucht, wenn die Anlage nicht abgeglichen ist und wie die Durchflussmengen in den Heizkörpern durch einen hydraulischen Abgleich optimiert werden. Das veranschaulichen die Klimaschutzbeauftragten des Kreises sowie der beteiligten Kommunen Gütersloh, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg und Rheda-Wiedenbrück vor Ort. Die anbieterneutralen Energieberater ergänzen das Angebot am ALTBAUNEU-Messestand mit einer neutralen Beratung zur Heizungsoptimierung. Den hydraulischen Abgleich sollte immer ein Heizungsfachbetrieb auf Grundlage einer zuvor ermittelten Heizlast durchführen.

Weitergehende Informationen zur Heizungsoptimierung sowie zu den Aktivitäten der kreisweiten Initiative ALTBAUNEU finden Interessierte unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh

Auskünfte erhältlich unter 05241/ 85-2762 oder per Mail an U.Thering@kreis-guetersloh.de

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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Verbraucherzentrale NRW: Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke

© VZ NRW/adpic
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Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke – Warum unverpacktes, unverarbeitetes Fleisch ab 1. Februar eine Herkunftskennzeichnung tragen muss.

Bei einigen Lebensmitteln steht eine Angabe zur Herkunft auf der Verpackung oder einem Schild bei der Ware. Vorgeschrieben ist eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, zum Beispiel für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch. Bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken blieb die Herkunft bisher häufig unklar, da hierfür keine Angabe vorgeschrieben war. Das ändert sich ab 1. Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Vorteile und Grenzen die nationale Vorschrift hat.

Was genau ist vorgeschrieben? Ab dem 1. Februar 2024 muss in Deutschland bei nicht verpacktem, unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunft gekennzeichnet werden. Das spielt vor allem bei Bedientheken oder Metzgereien eine Rolle, ebenso in Hofläden und auf Wochenmärkten. Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle erfolgen. Bisher konnten Verbraucher:innen die Herkunft des Fleischs oft nicht nachvollziehen, höchstens auf Nachfrage beim Bedienpersonal.

Was galt bisher schon? Verpacktes, unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit April 2015 mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein. Grundlage für diese Kennzeichnung ist das EU-Recht. Für unverpacktes Fleisch galt das bislang nicht – mit einer Ausnahme: Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss die Herkunft bereits seit dem Jahr 2000 sowohl bei verpacktem als auch bei unverpacktem Fleisch angegeben werden. Diese Vorschrift resultierte aus der BSE-Krise in den 1990er-Jahren. Die Tierseuche kam aus Großbritannien und wurde als „Rinderwahnsinn“ bekannt.

Warum ist das sinnvoll? Die Regelung schafft Transparenz und eine bessere Grundlage für eine Kaufentscheidung. Vielen Menschen ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa um die heimische Landwirtschaft zu unterstützen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden. Das ist bei unverpacktem Fleisch nicht anders als bei verpackter Ware. Nur mit der Herkunftsangabe ist eine solche Kaufentscheidung möglich.

Wie genau werde ich künftig über die Herkunft informiert? Vorgeschrieben sind – wie bei verpacktem Fleisch – Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also beispielsweise „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung [z.B. Deutschland]“. Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.

Müssen auch Restaurants und Kantinen angeben, woher das Fleisch kommt? Nein, die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch. Allerdings erwägt das Bundeslandwirtschaftsministerium, in Zukunft auch die Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/5431

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

POL-GT: Vorsicht bei Haustürgeschäften und unbekannten Anrufern

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Kreis Gütersloh (FK) – Wie die Polizei heute erfuhr, haben mehrere Menschen in den vergangenen Tagen in Gütersloh Anrufe von Betrügern erhalten, die sich als DRK- Mitarbeiter ausgaben. Die Betrüger fragten nach Wertgegenständen in den Haushalten.

Ebenfalls als DRK-Mitarbeiter gaben sich Personen im Bereich Harsewinkel aus, welche am Donnerstag (01.02.) an Haustüren klingelten und vorgaben, Pflegeverträge zu verkaufen.

Die Polizei warnt! Seien Sie bei jeglichen unbekannten Anrufern misstrauisch. Lassen sie bei unbekannten Telefonnummern einen Anrufbeantworter das Telefonat aufzeichnen und rufen Sie zurück, wenn Sie möchten. Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Wertgegenstände in Ihrem Haushalt.
An der Haustür sollten Sie stets misstrauisch sein. Fordern Sie im Zweifel einen Ausweis und unterschreiben Sie nichts, wenn Sie sich nicht sicher sind, um was es sich handelt. Lassen Sie die Personen in keinem Fall in Ihre Wohnräume.
Sollten Sie Zweifel an der Echtheit der Personen haben, können Sie sich auch über die Polizei rückversichern. Sollten Sie bereits in den vergangenen Tagen einen der beschriebenen Pflegeverträge abgeschlossen haben, melden Sie sich bei der Polizei Gütersloh. Die Telefonnummer der Vermittlung lautet 05241 869-0.
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

SW Marienfeld lädt zum zehnten Hujer-Cup ein – Hallen-Budenzauber für Klein und Groß

(Foto: Dennis Will/SW Marienfeld)
(Foto: Dennis Will/SW Marienfeld)

An den folgenden zwei Wochenenden wird in der Marienfelder Sporthalle am Ruggebusch Fußball gespielt. Jungs und Mädchen im Alter zwischen fünf und dreizehn Jahren spielen bei insgesamt neun eigenen Hallenturnieren um den Hujer-Cup in ihrer Altersstufe. Hujer-Lasertechnik, Spezialist für Bearbeitung, Verarbeitung und Herstellung von Bauteilen aus Stahl, Edelstahl, Aluminium und anderen Werkstoffen mit Laserstrahlen aus Harsewinkel, ist seit bereits seit zehn Jahren fester Partner der Jugendfußball-Turnierreihe. „Wir sind sehr dankbar über die Unterstützung von Hujer und freuen uns sehr über diese gute Tradition und Partnerschaft“, bedankt sich Jugendfußballleiter Jörg Brüggemann.

Am Samstag, 3. Februar beginnen die Kids der F2-Jugend (Jahrgang 2016) um 8:30 Uhr. Ab 12:30 Uhr machen die Teams der E3- und E4-Jugend der Jahrgänge 2013 und 2014 weiter. Den Abschluss des Tages macht die D2-Jugend (Jahrgänge 2011/2012) ab 16:00 Uhr.

Am Sonntag, 4. Februar startet die G1-Jugend (2017) um 8:30 Uhr. Direkt im Anschluss treten die kleinsten Kicker der G2-Jugend (2018) gegen den Ball. Ab 16:00 Uhr spielt dann die D1-Jugend (2011/2012) um den Hujer-Cup.

Letzter Turniertag ist am Samstag, 10. Februar: Es beginnen die F1- und F3-Jugend (2015/2016) um 8:30 Uhr. Die E2-Jugend (2014) startet anschließend ab 12:30 Uhr und den Abschluss macht die E1-Jugend (2013/2014) ab 16:15 Uhr.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Auch eine Tombola mit attraktiven Preisen für Groß und Klein wird geboten. Die ehrenamtlichen Helfer und Organisatoren freuen sich über viele Besucher und Fans.

Alle Turnierinfos und Uhrzeiten findet man unter https://www.sw-marienfeld.de/fussball/juniormannschaften/jugendturniere/hujer-cup/