Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Zwischen Sonntag (31.12., 18.15 Uhr) und Montag (01.01., 01.50 Uhr) sind bislang unbekannt Täter in ein Einfamilienhaus in der Vom-Stein Straße eingebrochen.
Die Täter hebelten ein Fenster auf durchsuchten anschließend Schubladen und Schränke. Gestohlen wurden Schmuck und Bargeld.
Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Einbruch machen? Wer hat am Silvesterabend verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
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Auf der zwei Hektar großen Marienfelder Heide an der Bussemasstraße: (v. l.) Maria Abeck-Brandes (Umweltgruppe der Lokalen Agenda), Matthias Glatfeld von der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld sowie Josef Thomalla und Willi Wittwer von der Lokalen Agenda (Foto: Klaudia Kretschmer).
Auf der zwei Hektar großen Marienfelder Heide an der Bussemasstraße: (v. l.) Maria Abeck-Brandes (Umweltgruppe der Lokalen Agenda), Matthias Glatfeld von der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld sowie Josef Thomalla und Willi Wittwer von der Lokalen Agenda (Foto: Klaudia Kretschmer).
Bereits seit Mai 2023 pflegt und entkusselt die Lokale Agenda Umwelt Harsewinkel mit Unterstützung von Matthias Glatfeld von der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld und Schülern der Außenwerkstatt der Gesamtschule Harsewinkel ein Areal an der Bussemasstraße, um dieses zu einer besonderen Heidefläche zu entwickeln.
Die Entwicklung des Areals, welches sich im Besitz der Familie Kleine befindet, wurde mit 3.000 Euro durch das Programm GT 8 Vital-NRW-Region gefördert und es wird von der Umweltgruppe regelmäßig von dominanten Pflanzen, die die Heide unterdrücken, befreit. Zur Förderung der Artenvielfalt auf dieser Fläche sollen neben der klassischen Besenheide (Calluna vulgaris), auch Heidekraut genannt, Glocken-Heide (Erica tetralix), die Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) und die Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea) erhalten und geschützt werden. Auch erdnistende Wildbienenarten sowie die Nester der Roten Waldameisen (Formica rufa), die genau wie einige der genannten Pflanzen auf der Roten Liste gefährdeter Arten stehen, sollen hier im Sinne des Naturschutzes einen Platz zum Ansiedeln finden.
Die Lokale Agenda Umwelt hat bereits unzählige ehrenamtliche Stunden auf der Heidefläche verbracht und 2024 bzw. in den kommenden Jahren werden noch einige hundert Stunden hinzukommen. Fotograf Josef Thomalla wird die Entwicklung mit seiner Kamera detailliert dokumentieren und somit auch die jährlichen Pflegearbeiten im Frühjahr, Herbst und Winter ablichten.
Aufgrund der starken Regenfälle konnten die Arbeiten mit schwerem Gerät in der Marienfelder Heide im Dezember nicht abgeschlossen werden. So müssen Planierraupe und Co. im Jahr 2024 erneut in Gang gesetzt werden. Die bisherige Förderung ist mit dem Ende des Jahres 2023 ausgelaufen und nach dem Jahreswechsel wird das Projekt in Mariendfeld über das LEADER-Förderprogramm eine kleine finanzielle Unterstützung erhalten. Spender, Helfer und Interessierte sind bei der Umweltgruppe Lokale Agenda Umwelt Harsewinkel immer herzlich willkommen. Infos zu weiteren Projekten und Treffen werden auf der Internetseite www.la-harsewinkel.de zur Verfügung gestellt.
Geschenke umtauschen? – Welche Käuferrechte gelten.
Nach Weihnachten ist oft die Zeit des großen Umtauschs: passt nicht, gefällt nicht, bereits vorhanden – Gründe für einen Umtausch gibt es viele. Worauf es hier ankommt, ist jedoch nicht das Warum, sondern wann und wo die Geschenke gekauft wurden. „Ein häufiger Irrglaube besteht darin zu denken, dass man alles im Geschäft umtauschen kann“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „So ein pauschales Recht auf Umtausch gibt es aber schlichtweg nicht. Bei Bestellungen in Online-Shops verhält es sich hingegen anders.“ Das sollten Verbraucher:innen über ihre Rechte rund um die Rückgabe von gekaufter Ware wissen:
Umtausch im lokalen Handel Trifft ein Geschenk nicht den Geschmack, passt nicht oder ist doppelt vorhanden, haben Verbraucher:innen nicht automatisch ein Recht darauf, es umzutauschen. Vielmehr sind sie auf das freiwillige Entgegenkommen der Verkäufer:innen angewiesen. Der Umtausch kann komplett abgelehnt oder statt der Auszahlung des Kaufbetrages nur ein Gutschein ausgestellt werden. Wer sich unsicher ist, ob ein Geschenk Gefallen finden wird, sollte sich daher bereits beim Kauf über die Umtauschbedingungen informieren und sich eine Umtauschmöglichkeit gegebenenfalls schriftlich, zum Beispiel auf dem Kassenbon, bestätigen lassen.
Widerrufsrecht in Online-Shops Wurde das Geschenk im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Dort können viele geschlossene Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen werden. Dabei ist es egal, ob Farbe, Größe oder andere Eigenschaften der Ware nicht gefallen. Wichtig ist, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist. Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte versiegelte Waren wie Video-/Tonträger oder Kosmetik, wenn das Siegel gebrochen wurde oder für Produkte, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden wie beispielsweise selbst gestaltete Fotokalender.
Reklamation bei Mängeln Wenn nach dem Kauf auffällt, dass etwas an dem Geschenk nicht in Ordnung ist, haben Verbraucher:innen klare Rechte gegenüber dem Händler. Nach dem Kauf können ab Erhalt der Ware zwei Jahre lang Ansprüche wegen eines Mangels geltend gemacht werden. Als Mangel gilt übrigens auch eine schlecht verständliche oder fehlerhafte Montage- oder Bedienungsanleitung. Bevor Betroffene jedoch den Kaufpreis zurückerhalten oder mindern können, hat der Händler die Möglichkeit, die fehlerhafte Ware zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten zwölf Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand. Erst danach müssen Käufer:innen nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler vorhanden war.
Gutscheine Wer mit einem Geschenkgutschein nichts anzufangen weiß, kann sich den Geldbetrag in der Regel nicht auszahlen lassen. Dies ergibt sich häufig auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bestimmen, dass Barauszahlungen nicht möglich sind. In der Regel ist ein Gutschein jedoch übertragbar, so dass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann. Wichtig zu wissen: Gutscheine haben – wenn nicht anders in den AGB geregelt – eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Symbolische Spendenübergabe an die Tafel: (v.l.): Klaus Uekötter, Jan Godesaer, Christina Fölling, Franz-Josef Söte und Helmut Klima (Foto: Spöggsken).
Symbolische Spendenübergabe an die Tafel: (v.l.): Klaus Uekötter, Jan Godesaer, Christina Fölling, Franz-Josef Söte und Helmut Klima (Foto: Spöggsken).
1.700 € für die Harsewinkler Verteilstellen der Tafel – Das Kolpingorchester Harsewinkel veranstaltete am 3. Adventswochenende ein Weihnachtskonzert in der St. Paulus Kirche. Mehr als 400 begeisterten Zuhörern wurden sowohl weihnachtliche als auch konzertante Musikstücke dargeboten. Bei freiem Eintritt zum Konzert konnten sich die Veranstalter über eine großzügige Spende bei der abschließenden Türkollekte sehr freuen.
Ein Spendenerlös von 1.700 € kommt nun der Caritas St. Lucia, für die Harsewinkler Verteilstellen der Tafel, zugute. Bei der Tafel werden wöchentlich Lebensmittel an armutsbetroffene Personen verteilt. Die Zahl der Bedürftigen ist in den letzten Jahren gestiegen. In Harsewinkel, Marienfeld und Greffen kümmern sich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer um die vier Verteilstellen.
(Textquelle: Kolpingorchester Harsewinkel / Christina Fölling)
Die Stadtverwaltung Harsewinkel macht darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2024 laut Beschluss der Bundesregierung die Ausstellung sowie die Verlängerung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich ist. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ab diesem Jahr können Eltern – je nach Reiseziel – für ihre Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Diese Dokumente werden für alle Kinder und jungen Erwachsenen unter 24 Jahre ausgestellt und sind grundsätzlich 6 Jahre gültig – sofern man die Person auf dem Passfoto noch erkennen und identifizieren kann. „Daher raten wir allen Eltern, insbesondere für sehr kleine Kinder ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Foto zu beantragen, wenn die Kinder nicht mehr zu erkennen sind“, sagt Silvia Letsch, Fachkoordinatorin des Bürgerbüros. „Nicht, dass es am Flughafen oder anderen Ausweisstellen zu bösen Überraschungen kommt.“
Die Ausstellung eines Personalausweises kann bis zu vier Wochen und die Ausstellung eines Reisepasses bis zu sechs Wochen dauern. „Aufgrund dieser Vorlaufzeiten weisen wir auf eine frühzeitige Beantragung hin“, rät Silvia Letsch. „Insbesondere vor den Osterferien sowie den Sommerferien ist die Nachfrage erfahrungsgemäß groß und es kann bei der Bundesdruckerei in Berlin aufgrund der erhöhten Auftragslage zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Da ist jeder gut beraten, der sich vor den Ferien rechtzeitig kümmert.“
Die Gebühren für einen Personalausweis betragen 22,80 Euro, für den Reisepass sind 37,50 Euro fällig. „Für Notfälle besteht aber die Möglichkeit, kurzfristig ein vorläufiges Dokument auszustellen“, teilt Silvia Letsch mit. „Dies ist allerdings mit Zusatzkosten verbunden.“
Für eine bessere Planbarkeit und geringere Wartezeiten rät die Stadtverwaltung, Termine zu vereinbaren. Schnell und unkompliziert funktioniert die Terminbuchung online über die Webseite der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de und dort unter „Terminbuchung“.
Die ehrenamtlichen Helfer der Tafel Gütersloh bei der Abholung der gespendeten Waren im REWE Markt Harsewinkel.
Die ehrenamtlichen Helfer der Tafel Gütersloh bei der Abholung der gespendeten Waren im REWE Markt Harsewinkel.
Stefan Alberts beteiligte sich auch im Oktober 2023 wieder mit seinen beiden REWE-Märkten in Harsewinkel an der bundesweiten Initiative und unterstützte die regionalen Tafeln im Rahmen der Tafel-Spendentüten-Aktion. Insgesamt wurden in beiden Märkten in Harsewinkel 142 Tafel-Spendentüten oder Tafel-Tüten-Karten im Wert von 5 € gekauft und gespendet.
Sabine Röwekamp von der Tafel St. Lucia unterstützte die Tafel-Spendentüten-Aktion in den REWE-Märkten in Harsewinkel direkt vor Ort und beantworte alle Fragen zur Aktion und den Tafeln in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen.
An einigen Aktionstagen waren ehrenamtliche Helfer der Tafeln St. Lucia Harsewinkel in den Märkten vor Ort, um Fragen zur Spendenaktion zu beantworten und auf die Dringlichkeit der Lebensmittelspenden hinzuweisen. Und die Tafel-Spendentüten aus den REWE-Märkten in Harsewinkel kommen auf jeden Fall an!
Die bundesweite REWE-Aktion wurde im Kreis Gütersloh über die Verteilerstellen der Gütersloher Tafel e. V. koordiniert und die Spendentüten wurden aus diesem Grund zunächst nach Gütersloh gebracht, um von hier aus bedarfsgerecht im gesamten Kreis verteilt zu werden. Selbstverständlich gelangten über diesen Weg die Spenden auch zu den Ausgabestellen St. Lucia, St. Marien/Bürgerhaus, St. Johannes und St. Paulus.
Stefan Alberts freut sich sehr über den tollen Verlauf der diesjährigen Spendenaktion und er beteiligt sich auch im nächsten Jahr wieder gerne beiden REWE-Märkten in Harsewinkel an der Tafel-Spendentüten-Aktion.
Am heutigen 31. Dezember kannst Du mit dem Autohaus Grundmeier Pflege für Dein Auto gewinnen, denn hinter dem einunddreißigsten von insgesamt 31 „Kläppchen“ des Advents- & Silvesterkalenders verbirgt sich ein Gutschein für eine kostenlose Autowäsche.
Um an der Gewinnspielauslosung teilnehmen* zu können, musst Du einfach die Lösung zur heutigen Gewinnspielfrage herausfinden und diese unter Angabe der Nummer des „Kläppchens“ bis spätestens 23:59 Uhr per E-Mail mit dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de senden.
Das Autohaus Grundmeier ist froh, Teil des Advents- & Silvesterkalenders zu sein und so gemeinsam mit insgesamt 31 ortsansässigen Unternehmen und dem Spöggsken die örtlichen Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und St. Marien/Bürgerhaus unterstützen zu können. Bereits im Vorfeld des Gewinnspiels hat man sich mit einer Spende in Höhe von 200,- € an die Tafeln beteiligt, um rund um die Festtage genau denjenigen unter uns ein paar unbeschwerte Momente zu bescheren, die es in ohnehin schwierigen Zeiten noch etwas schwerer haben als andere. Insgesamt wurden von den beteiligten Unternehmen 4.260 Euro gespendet. Ein besonderer Dank von uns geht an die ca. 50 Helferinnen und Helfer der örtlichen Tafeln, die regelmäßig dafür sorgen, dass die Spenden die 476 Empfänger mit 270 Erwachsenen und 206 Kindern in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen erreichen.
Gemeinsam freuen sich die anwesenden Vertreter der 31 spendenenden Unternehmen mit den Helfern der Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und St. Marien/Bürgerhaus über die Spendensumme und auf das Gewinnspiel mit dem Spöggsken.
* Ablauf & Teilnahme
Das Gewinnspiel mit 31 „Kläppchen“ sorgt vom 1. bis zum 31. Dezember für 31 zusätzliche Gewinner, denn neben der Spende für die Tafeln verlosen die 31 Unternehmen täglich sehr attraktive Sachpreise (z. B. Tannenbäume, Unterhaltungselektronik, Reisegutscheine, Verzehrgutscheine, Einkaufsstadt-Gutscheine, Werkzeug, Dienstleistungen etc.). Jeder Erwachsene kann mitmachen und die Teilnahme ist ganz einfach.
Unter mein-Spöggsken-markt täglich das „Kläppchen“ des Tages bzw. den Beitrag zum jeweiligen Unternehmen aufrufen und die dazugehörige Gewinnspielfrage lesen.
Die richtige Antwort der Gewinnspielfrage ermitteln und bis 23:59 Uhr die Antwort per E-Mail unter dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de Die Nummer des „Kläppchens“ bezeichnet immer auch den jeweiligen Tag des Gewinnspiels im Dezember 2023 (Beispiel: „Kläppchen“ Nr. 4 -> 4 Dezember 2023). Je Gewinnspielteilnehmer wird immer nur eine E-Mail mit richtiger Antwort berücksichtig. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Gewinner werden ebenfalls per E-Mail benachrichtigt und die Gewinnübergabe wird im Anschluss zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Unternehmen eigenständig
Kreis Gütersloh (FK) – Wie auch in den vergangenen Jahren, ist die Polizei im Kreis Gütersloh in der Silvesternacht mit verstärkten Kräften im Einsatz. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, insbesondere bei Gewaltdelikten, wird die Polizei selbstverständlich konsequent einschreiten.
Die Polizei weist darauf hin, dass es entgegen einer weitläufigen Meinung verboten ist, mit Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen an Silvester oder Neujahr zu schießen. Auch nicht mit pyrotechnischer Munition.
Feuerwerkskörper dürfen grundsätzlich nur an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) gezündet werden. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden weitere Verfügungen erlassen. So gilt für die Stadt Gütersloh beispielsweise, dass Feuerwerkskörper der Klasse II, die mit ausschließlicher Knallwirkung, in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur in der Zeit vom 31.12., 22.00 Uhr – 01.01., 01.00 Uhr abgebrannt werden dürfen.
Darüber hinaus sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf einige Sicherheitsmerkmale der Feuerwerkskörper achten. Dazu gehören unter anderem eine CE-Nummer, ein Kategorisierungsaufdruck, eine deutsche Gebrauchsanleitung und eine Altersgrenze auf dem Feuerwerkskörper. Üblich für den Gebrauch an Silvester sind Feuerwerke der Kategorie 1 und 2. Noch mehr Informationen dazu sind bei der Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung nachzulesen: https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html
Zu einer ausgelassenen Party gehört für viele auch ein Glas Alkohol zum Anstoßen. Alkohol verträgt sich nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Noch immer kommt es rund um Silvester häufiger zu Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss oder alkoholisierte Fahrzeugführer werden durch die Polizei angehalten. Damit gefährden Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer! Denken Sie dabei auch an Restalkohol im Blut. Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder – Oder! Die besten Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei! Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.
(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)
Die Stadt Harsewinkel lädt am 1. Januar 2024 um 17 Uhr alle Bürgerinnen und Bürger zum traditionellen Neujahrsempfang in die Aula des Gymnasiums Harsewinkel ein.
Die Stadt Harsewinkel ist eine weltoffene Kommune, in der Menschen aus vielen Nationen eine lebendige Stadtgesellschaft bilden. Harsewinkel steht für gelebte Gastfreundschaft und pflegt Freundschaften in aller Welt. Das beweisen viele Projekte und Partnerschaften auf offizieller und privater Ebene.
Harsewinkels Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide nimmt den Neujahrsempfang zum Anlass, um gemeinsam mit Kämmerer Stefan Volmering bei ihren Gästen nachzufragen, was sie antreibt, den internationalen Austausch zu leben, welche positiven Erfahrungen sie gemacht haben und warum gelebte Gastfreundschaft heute von zentraler Bedeutung ist.
Beendet wird die Veranstaltung mit der schon traditionellen Sportlerehrung: Ein oder mehrere Sportlerinnen oder Sportler, die sich in besonderer Weise um den Sport verdient gemacht haben, werden mit der Sportlerplakette ausgezeichnet.
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