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Klostergespräch: Ohne Imker überlebt die Biene nicht

(V.l.): Die Imker Theo Brockmeyer mit dem begehrten Produkt, Sonja Thiemt, die auch durch den Abend führte und Thomas Nübel mit verschiedenen Hilfsmitteln (Foto: Hermann Hecker).
(V.l.): Die Imker Theo Brockmeyer mit dem begehrten Produkt, Sonja Thiemt, die auch durch den Abend führte und Thomas Nübel mit verschiedenen Hilfsmitteln (Foto: Hermann Hecker).

Stirbt die Biene – stirbt der Mensch? So lautete die Überschrift der Informations- und Diskussionsveranstaltung dieses Klostergesprächs. Theo Brockmeyer und  Thomas Nübel vom Imkerverein Harsewinkel und Umgegend e.V. boten den mehr als fünfzig interessierten Anwesenden kurzweilige und spannende Informationen und hatten unter der Moderation von Sonja Thiemt manche Tipps und Empfehlungen parat. Auch den Vorsitzenden des Imkervereins Norbert Kiffmeyer konnte Thiemt unter den Gästen zum Klostergespräch willkommen heißen.

Zurzeit umfasst der eingetragene Verein die faszinierende Mitgliederzahl von 63 ImkerInnen und diese bewirtschaften mehr als 300 Bienenvölker. Das erzählte Thomas Nübel zum Einstieg. Er erklärte den Bienenstock, der sich jeweils aus Arbeiterinnen, Bienendrohnen und der Königin zusammensetzt. Während die Arbeiterinnen mit dem Putzen, Füttern, Bauen, Bewachen und Nektarsammeln vielfältige Aufgaben wahrnehmen, sind die Bienendrohnen nur für die Begattung der Königin zuständig. Diese wiederum legt in der Brutzeit täglich 2.000 Eier, aus denen dann in ca. 30 Tagen neue kleine Bienen erwachsen. Das Volk, ein Stock, umfasst je nach Jahreszeit zwischen 5.000 und 30.000 Bienen. Theo Brockmeyer ergänzte: „Ein Kilogramm Bienen sind ca. 10.000 Tierchen.“ Allerdings leben die Sommerbienen in der Regel nur vier Wochen, die Winterbienen erfreuen sich dagegen einer Lebenszeit von mehreren Monaten.

Für den Imker ist zweifellos der Honig interessant. Absolut gleiche sechseckige winzige Felder haben die Bienen zum Zusammentragen im Bienenstock gebaut. „Diese Sechsecke sind auf die Spitze ineinander gestellt (s. oben rechts im Hintergrund des Fotos), haben eine stabile Form, benötigen wenig Material und geringen Platz und sind die Brutstätte für den Nachwuchs“, so der anwesende Imker Franz Austermann.

„Der Biene aber ist der Honig egal“, so Brockmeyer. Sie ist mit dem Zucker, der ihr als Futterersatz gereicht wird, sehr zufrieden. Je nach Witterung und damit verbundener Blütenvielfalt trägt ein Bienenvolk im Jahr zwischen fünf und dreißig Kilogramm des begehrten Honigs zusammen. „Obstwiesen, wie es sie früher gab, mit vielfältigem Blumenwachstum sind für die Bienen besonders begehrt. Steingärten finden sie unnütz und abartig“, erläuterte Thomas Nübel. Und Theo Brockmeyer fügte hinzu: „Auch die Maisfelder sind für die Bienen Wüstenlandschaft.“ Während zum Beispiel Kornfelder mit der Windbestäubung Früchte tragen, ist die Biene als Bestäuberin für Obst, Gemüse und Blumen oder Massentrachten wie Klee- und Rapsfelder nicht ersetzbar.

Tückische Angriffe machen ihr inzwischen jedoch das Leben sehr schwer. Neben Pestiziden ist die Varroamilbe ihr ärgster Feind. Der todbringende Schädling setzt sich auf der Biene fest und lässt sich hinterhältig von ihr in die Brutstätten tragen. Die asiatische Hornisse ist ein recht neuer Feind der Honigbienen. Sie belagert den Bienenstock und hindert das Volk am Ausschwärmen. Die Schädlinge der Bienen sind nicht ausrottbar, sie können allerdings recht gut bekämpft werden. „So ist die Honigbiene eigentlich nicht gefährdet“, erklärte Thomas Nübel. „Aber ohne die Aufmerksamkeit der Menschen und ohne uns Imker im Besonderen könnten die Bienen heute nicht überleben“, waren sich die Bienenbetreuer in dieser Runde einig.

 

(Text- und Bildquelle: Hermann Hecker)

Die Chaosschwestern und Pinguin Paul – Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 21. Februar

Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!

21. Februar: Die Chaosschwestern und Pinguin Paul – Das Chaos hat vier Namen. Livi (Lilit Serger), Tessa (Momo Beier), Malea (Cara Vondey) und Kenny (Rona Regjepi). Die Schwestern haben erstmal nichts gemeinsam. Ausser dem Nachnamen Martini. Womit jede von ihnen mehr als fein ist. Denn sind wir mal ehrlich: nicht nur Eltern sind mega peinlich – sondern meist auch die eigenen Geschwister. Und wenn man sich seine Familie schon nicht aussuchen kann, dann muss man versuchen so wenig wie möglich mit ihnen zu tun zu haben. Doch das wird sich bald ändern. Grund dafür ist Paul. Ein Pinguin. Paul wird aus dem Zoo entführt und landet über Umwege bei den Martinis. Die Chaosschwestern finden heraus, dass ein Magier-Duo hinter der Entführung steckt. Diese wollen den Pinguin zu einem Teil ihrer Show machen und dadurch ihre ins Stocken geratene Karriere in Las Vegas wieder in Schwung bringen. Den Schwestern wird klar, dass sie diesen Plan verhindern und den Pinguin zurück zu seiner Familie in den Zoo bringen müssen. Alle für eine – und eine oder keine!

ZUM KINOPROGRAMM UND ZUR TICKETBUCHUNG >>>

Fragen zum Kinobusprogramm richten Sie bitte an: Jutta Schmedt unter 05247/1690 + 0157/38165808.

Abfahrtszeiten:
  • 15.00 Uhr Greffen (Bushaltestelle Kolpingstraße)
  • 15.15 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • 15.25 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
Filmlänge: ca. 90 Minuten

Rückkehr:
  • ca. 17.55 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
  • ca. 18.10 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • ca. 18.25 Uhr Greffen(Bushaltestelle Kolpingstraße)
Preis-/Einlassinformationen:

Kinokarte inkl. Busfahrt 7,50 €. Mindestalter für die alleinige Teilnahme sind 6 Jahre. Bei jüngeren Kindern muss ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren, welcher ebenfalls ein Ticket benötigt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V.)

Steuern 2024: Was jetzt schon gilt – und was noch nicht

Steuern 2024: Was jetzt schon gilt - und was noch nicht (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Steuern 2024: Was jetzt schon gilt – und was noch nicht (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).

Höherer Grund- und Kinderfreibetrag, höhere Freigrenze für den Solidaritätszuschlag, ein neuer Höchstbetrag für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, welche steuerlichen Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit diesem Jahr gelten und welche durch das Wachstumschancengesetz noch kommen könnten.

Bereits Ende 2023 hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat es allerdings noch nicht beschlossen, sondern den Vermittlungsausschuss einberufen – somit sind die darin geplanten Steueränderungen ab 2024 noch immer nicht in Kraft getreten und teilweise unsicher.

Diese Änderungen stehen fest

1. Existenzminimum: Grundfreibetrag steigt – Das Bundesparlament definiert regelmäßig ein Existenzminimum, das für alle Arbeitnehmenden steuerfrei sein muss: den Grundfreibetrag. Für 2024 liegt er bei 11.604 Euro. Das sind 696 Euro mehr als 2023. Das heißt: Einkommen werden erst ab dem 11.605ten Euro besteuert. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

2. Entlastung für Eltern: Höherer Kinderfreibetrag – Der Kinderfreibetrag steht allen Frauen und Männern mit leiblichen und adoptieren Kindern zu sowie, je nach Betreuungsumfang, auch für Pflegekinder. Zum 1. Januar 2024 ist dieser Betrag im Vergleich zum Vorjahr um 360 Euro auf 6.384 Euro gestiegen. Pro Elternteil sind das 3.192 Euro. Zusammen mit dem unveränderten Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ergibt sich dadurch für Eltern im Jahr 2024 eine Steuerbegünstigung von 9.312 Euro pro Kind.

3. Solidaritätszuschlag: Freigrenze steigt weiter – Seit 2021 sind nach Angaben der Bundesregierung rund 90 Prozent derjenigen Bürger/innen, die bis dahin den Solidaritätszuschlag zahlen mussten, von dieser finanziellen Abgabe befreit. Ab 2024 wird der Soli noch weniger Menschen vom Gehalt abgezogen, denn die Freigrenze wurde erhöht. Konkret bedeutet das: Nur noch Besserverdienende ab einer tariflichen Einkommensteuer von mehr als 18.130 Euro im Jahr müssen den Solidaritätszuschlag bezahlen (im Vorjahr 17.534 Euro). Für Paare mit Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag, also 36.260 Euro.

4. Spitzensteuersatz: Wer muss ihn zahlen? – Wer im Jahr 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 66.761 Euro hat, zahlt den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Im Vorjahr rutschte man bereits mit einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro in diese Kategorie. Unverändert bleibt die Grenze für den Höchststeuersatz, die sogenannte Reichensteuer: Zu versteuernde Einkommen von mindestens 277.826 Euro werden mit 45 Prozent besteuert.

5. Altersvorsorgeaufwendungen: Gestiegene Höchstbeträge – Beiträge zur Altersvorsorge in die gesetzliche Rente, die Rürup-Rente sowie in landwirtschaftliche Alterskassen und berufsständische Versorgungseinrichtungen sind in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, sofern sie den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen. Dieser liegt 2024 bei 27.565 Euro für Einzel- und 55.130 Euro für Zusammenveranlagungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Steigerung von etwas mehr als 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro.

Wachstumschancengesetz: Diese Änderungen sind noch nicht beschlossen

1. Anhebung der Verpflegungspauschalen auf Dienstreisen – Wer 2024 auf Dienstreise geht und mindestens acht Stunden unterwegs ist, soll laut den Plänen im Wachstumschancengesetz Anspruch auf eine Verpflegungspauschale von 16 Euro haben. Das wären dann 2 Euro mehr als im Vorjahr, und der Betrag kann als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer abgesetzt werden. Für eine Abwesenheit von mindestens 24 Stunden sollen pauschal 32 Euro geltend gemacht werden können. Das wären 4 Euro mehr als 2023. Handelt es sich um eine mehrtägige Dienstreise, soll darüber hinaus die Pauschale für den An- und Abfahrtstag jeweils 16 Euro betragen.

Übrigens: Berufskraftfahrer/innen können seit 2020 zusätzlich zur Verpflegungspauschale für Übernachtungen in ihrer Lkw-Schlafkabine eine Pauschale absetzen. Diese soll laut Wachstumschancengesetz 2024 von 8 auf 9 Euro pro Nacht angehoben werden.

2. Höhere Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter – Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können direkt abgeschrieben werden. Die Abschreibung muss also nicht auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Bislang durfte ein solches GWG allerdings höchstens 800 Euro netto gekostet haben, ab 2024 soll laut Wachstumschancengesetz die Grenze bei 1.000 Euro liegen. Das kann beispielsweise nützlich sein für Büroeinrichtungen im Arbeitszimmer oder teure Smartphones, die beruflich genutzt werden.

3. Höhere Freigrenze für Privatverkäufe – Gewinne aus Privatverkäufen müssen unter Umständen versteuert werden. Bisher galt dabei eine Freigrenze von 600 Euro, diese soll laut Wachstumschancengesetz 2024 auf 1.000 Euro steigen. Das heißt: Wer nicht mehr als 1.000 Euro in einem Kalenderjahr durch solche privaten Veräußerungsgeschäfte einnimmt, müsste diese nicht versteuern.

4. Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung – Laut den Plänen im Wachstumschancengesetz soll ab 2024 eine Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.000 Euro eingeführt werden. Ziel ist eine Bürokratie-Entlastung vor allem für private Kleinvermieter. Sollte beispielsweise eine Vermietung zu Verlusten führen, können Vermieter auf Antrag aber weiterhin eine Einkommensteuererklärung für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgeben, um diese steuerlich zu berücksichtigen.

5. Höhere Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung – Dämmung der Fassade oder neue Fenster: Hausbesitzer/innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren, werden vom Bund finanziell unterstützt. Unter anderem können sie eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer beantragen. Laut Wachstumschancengesetz soll ab 2024 zudem gelten: Für Maßnahmen an begünstigten Objekten, die nach dem 31. Dezember 2023 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen werden, ist im Kalenderjahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung von 10 Prozent der Kosten (höchstens 14.000 Euro) statt der bisherigen 7 Prozent möglich. Im darauffolgenden Kalenderjahr sind dann erneut 10 Prozent möglich (höchstens 12.000 Euro) statt der bisherigen 6 Prozent.

Wachstumschancengesetz: Geplante Änderungen auf dem Prüfstand – Da der Bundesrat zu dem vom Bundestag Ende 2023 verabschiedeten Wachstumschancengesetz den Vermittlungsausschuss angerufen hat, stehen die darin geplanten Steueränderungen noch immer auf dem Prüfstand. Die Pläne betreffen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern beinhalten auch Erleichterungen beziehungsweise Verbesserungen für Unternehmen. Welche davon letztendlich in Kraft treten, entweder wie geplant oder in veränderter Form, steht auch aufgrund der angespannten Haushaltslage aktuell noch in den Sternen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Thermografie-Aktion der Stadtwerke Harsewinkel – Anmeldung noch bis 20. Februar

Infrarotaufnahmen Ihres Hauses im Außenbereich geben wertvolle Hinweise auf mangelhafte Wärmeisolierung oder Wärmebrücken. Die Stadtwerke Harsewinkel geben hilfreiche Tipps zur Beseitigung dieser Schwachstellen.

Unser Angebot für Sie:
  • Mindestens sechs Außenaufnahmen Ihres Hauses mit einer FLIR-Infrarotkamera
  • Erläuterungen zu Ihren Infrarotbildern inklusive Aufzeigen möglicher energetischer Schwachstellen am Gebäude wie Wärmebrücken und Wärmeverluste, Durchfeuchtungen oder undichte Fenster und Türen
  • Tipps zur Behebung erkannter Schwachstellen
  • Hinweise für Gebäudeeigentümer zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Weitere Infos dazu finden Sie unter www.stadtwerke-harsewinkel.de und im Kundencenter der Stadtwerke Harsewinkel in der Münsterstraße 8 – wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Besuch.

Vesperkirchen-Organisationsteam bedankt sich nach gelungener Premiere – Harsewinkeler Vesperkirche 2025 ist bereits in Planung!

Die beiden ortsansässigen Gastronomen Katrin Rieger und Kai Bergmann erhielten vom Vesperkirchen-Organisationsteam ein kleines Dankeschön für ihren tollen Einsatz: (v. l.) Diakonin Simone Hansen, Beatrix Eulenstein, Kai Bergmann, Pfarrer Jörg Eulenstein, Katrin Rieger und Nicole Fedeler.
Die beiden ortsansässigen Gastronomen Katrin Rieger und Kai Bergmann erhielten vom Vesperkirchen-Organisationsteam ein kleines Dankeschön für ihren tollen Einsatz: (v. l.) Diakonin Simone Hansen, Beatrix Eulenstein, Kai Bergmann, Pfarrer Jörg Eulenstein, Katrin Rieger und Nicole Fedeler.

Volle Kirche, fröhliche Menschen, leckeres Essen, viele Gespräche, Gemeinschaft. Essen – Reden – Leben. Die erste Vesperkirche in der Martin-Luther-Kirche Harsewinkel war ein großer Erfolg und neben allen Unterstützern, Spendern und Helfern bedankt sich das Vesperkirchen-Organisationsteam noch einmal recht herzlich bei den ortsansässigen Gastronomen Katrin Rieger vom Event- und Partyservice Rieger in Marienfeld sowie Kai Bergmann vom Restaurant & Hotel Haus Bergmann in Harsewinkel. Diese zauberten nicht nur die gesamte Woche über köstliche Gerichte auf den Tisch, sondern sie fassten zusätzlich auch an allen sieben Abenden ehrenamtlich mit an.

Durchschnittlich 90 Menschen saßen jeden Vesperkirchenabend generationsübergreifend beieinander und genossen gemeinsam das herausragende Essen. Jung und alt, im Alter von 2 Jahren bis 100 Jahren, aus allen sozialen Schichten, Christen, Muslime und Konfessionslose, Alleinstehende und junge Familien, Poahlbürger, Bedürftige und Gutbetuchte sowie Kriegsgeflüchtete gesellten sich an den einladend und liebevoll gedeckten Tafeln in der Martin-Luther-Kirche Harsewinkel zusammen. Die Gäste konnten frei zwischen zwei Menüs – vegetarisch oder mit Fleisch – wählen und neben Kürbisravioli, Rinderbraten sowie Königsberger Klopsen waren die Dessertvariationen besonders nachgefragte Gerichte.

Weit über 100 Ehrenamtliche aus Helferkreis, Stadtverwaltung, Kirchenvorstand, Kolping, Presbyterium, ökumenischer Pilgergruppe oder Kickerteam kümmerten sich von der Begrüßung über das Auftragen bis zum Tischabräumen oder Geschirrspülen um alles, was zu einem gemütlichen Abend dazu gehört. Die “Barber Angels” boten an einem Abend kostenfreie Friseurtermine an und Singer-Songwriter Jürgen Homeyer, Zauberer Ralph Diehm, der Chor “Takt & Töne” und die “Dancing Divas” des Jugendhauses Alte Mühle sorgten mit je einen Auftritt für den abendlichen Programmteil.

Das von der gemeindeeigenen Stiftung Ölzweig bereitgestellte Budget von 20.000 Euro wurde nicht ganz ausgeschöpft und so konnten rund 2.500 Euro bereits für die Vesperkirche 2025, die im nächsten Jahr dann vom 19. Januar bis zum 25. Januar stattfinden soll, vorgetragen werden. Mit den 4.906 Euro aus der Vesperkirchen-Spendenbox, 1.200 Euro aus der Weihnachtsbaumaktion-Sammelaktion von Frederik van Roje und seinen fleißigen Sammlern, einer Einzelspende in Höhe 450,- Euro sowie weiteren bereits angekündigten Einzelspenden ist die Grundfinanzierung für die Vesperkirche 2025 fast schon zur Hälfte gesichert. Weitere Spenden werden gerne per Überweisung oder im Gemeindebüro entgegen genommen und Spenden ab einem dreistelligen Betrag werden zukünftig mit einem gravierten Besteckelement „Vesperkirche“ honoriert. Vielleicht gelingt es dem ein oder anderen in den kommenden Jahren über Spenden einen kompletten Bestecksatz zu erhalten.

Spendenkonto: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel; Sparkasse Gütersloh; IBAN: DE78 4785 0065 0025 0289 96; Verwendungszweck: Vesperkirche Harsewinkel.

Das Vesperkirchen-Organisationsteam und die Gastronomen freuen sich bereits auf die zweite Ausgabe der Vesperkirche Harsewinkel im Januar 2025.

GT 8 – Kleinprojekte-Förderung: Anträge können noch bis zum 23. Februar eingereicht werden

Die Mitglieder der LAG nach der erfolgreichen Sitzung (Foto: Alexander Jaegers, Regionalmanagement GT8).
Die Mitglieder der LAG nach einer erfolgreichen Sitzung (Foto: Alexander Jaegers, Regionalmanagement GT8).

Die LEADER-Region GT8 ruft alle Interessierten dazu auf, sich am diesjährigen Förderprogramm für Kleinprojekte zu beteiligen. Das Kleinprojekte-Programm, auch als Regionalbudget bekannt, bietet die Gelegenheit, Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro mit geringem bürokratischem Aufwand zu verwirklichen. 

Kleine Projekte mit großer Wirkung – Seit dem 26. Januar 2024 können Anträge für Kleinprojekte in der Region eingereicht werden. Das Programm zielt darauf ab, kleinere Infrastrukturmaßnahmen zu fördern, darunter z.B. Sportboxen, Sitzgruppen, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze sowie Einrichtungsgegenstände für Museen oder Dorfgemeinschaftshäuser. Auch die Gestaltung von Plätzen oder Printmedien sind förderfähig.  Der Kleinprojekt-Fördersatz liegt bei 80 Prozent. Jedes Kleinprojekt darf maximal 20.000 Euro kosten, wobei die Förderung pro Einzelprojekt 16.000 Euro beträgt.

Zur Beantragung genügt zunächst die Einreichung eines einseitigen Projektkonzeptes mit den wichtigsten Informationen sowie einer Kostenkalkulation mit Angeboten.

Alle Anträge müssen bis spätestens 23. Februar 2024 per E-Mail an regionalmanagement@gt-acht.de eingereicht werden. Interessierte finden dafür alle notwendigen Dokumente und Formulare im Downloadbereich der Website www.leader-gt8.de. Bei Fragen und Interesse ist Alexander Jaegers, Regionalmanager der LEADER-Region „GT8“ telefonisch unter 02561/917169-3 erreichbar.

Aufruf an kreative Möglich-Macherinnen und Möglich-Macher – GT8-Regionalmanager Alexander Jaegers fasst die Chancen des Förderprogramms zusammen: „Das Programm bietet die Möglichkeit, kleinere Projekte ohne umfangreiche bürokratische Hürden zu realisieren. In den vergangenen Jahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass es kein Kleinprojekt gibt, das es nicht gibt – die Kreativität unserer regionalen Akteure kennt keine Grenzen. Gerade diese Vielfältigkeit macht das Förderprogramm so interessant. Wir freuen uns auf die kommenden Ideen sowie den gemeinsamen Austausch und ermutigen alle Interessierten, ihre Konzepte einzureichen, ihre Vereine zu stärken und die Region mitzuentwickeln.“

Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Fördermittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.

Beispiele für bereits in der Vergangenheit geförderte Kleinprojekte finden sich auf der Internetseite der GT8: https://www.leader-gt8.de/kleinprojekte-2023

Alle Informationen auf einen Blick:

  • Kleinprojekte werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.
  • Website: leader-gt8.de (Im Downloadbereich finden Sie alle notwendigen Formulare)
  • Telefon: 02561 – 917169–3
  • E-Mail: regionalmanagement@gt-acht.de

Verbraucherzentrale NRW: Durchblick bei Fördermaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Durchblick bei Fördermaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung – Verbraucherzentrale NRW zeigt, worauf bei der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) zu achten ist.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit dem 1. Januar 2024 neu aufgestellt. Dabei gelten jetzt höhere Fördersätze mit bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch. Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade und Decken werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. „Grundsätzlich gilt, dass die Förderanträge zuerst gestellt werden müssen und zusätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegt“, sagt Günter Neunert, Experte für Förderprogramme bei der Verbraucherzentrale NRW. „Bei dem neuen Bundesprogramm zum Heizungstausch können Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern allerdings schon jetzt ihre Installationsunternehmen beauftragen und den Förderantrag nachreichen“. Die entsprechenden Anträge können ab dem 27. Februar gestellt werden. Weitere Informationen rund um die neue Bundesförderung (BEG EM) hat die Verbraucherzentrale NRW in sechs Tipps zusammengestellt.

  • Neue Aufteilung der Förderbereiche bei der Zuschussförderung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat eine neue Aufteilung der Förderbereiche bei der Zuschussförderung vorgenommen. Die Förderung von Heizungsanlagen ist nun weitgehend der KfW-Bank (KfW) zugeordnet. Fördermaßmaßnahmen rund um die Gebäudehülle, beispielsweise am Dach, der Fassade oder den Decken, liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die jeweiligen Förderbedingungen und entsprechende Anträge finden sich im Internet beim BAFA und der KfW.
  • Erhöhte Förderung für den Heizungstausch Für die meisten neuen Heizungen, die den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) entsprechen, gibt es ab 2024 einen einheitlichen Basisförderungssatz von 30 Prozent. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent erhältlich. Bei Biomasseheizungen wie beispielsweise Pelletheizungen wird ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn besonders wenig Feinstaub im Abgas vorhanden ist. Zusätzlich kann ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bis 31. Dezember 2028 für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen bezogen werden. Ab 1. Januar 2028 sinkt dieser Bonus auf 17 Prozent und dann alle zwei Jahre um jeweils drei Prozent. Ergänzt wird die neue Förderung beim Heizungstausch um einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. Als Nachweis wird ein Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt. Alle Förderungsboni können bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent zusammen beantragt werden.
  • Übergangsregelung bei Heizungsförderung beachten Die Antragsstellung für die neue Heizungsförderung bei der KfW wird voraussichtlich zum 27. Februar starten. Hierzu gilt aber eine Übergangsregelung: Verbraucher:innen können ihre förderfähige Heizungsmodernisierung bereits in Auftrag geben und umsetzen. Der Förderantrag kann in diesen Fällen nachträglich gestellt werden. Diese Übergangsregelung ist befristet. Wird bis zum 31. August 2024 ein Heizungstausch beauftragt, kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 gestellt werden.
  • Förderung weiterer Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent Für die energetische Sanierung des Daches, der Hausfassade, Gebäudedecken sowie der Heizungsoptimierung ist auch künftig eine Förderung bis maximal 20 Prozent möglich. Diese setzt sich aus 15 Prozent Grundförderung plus 5-prozentigem Bonus bei Vorliegen eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) zusammen. Die maximal förderfähigen Ausgaben für entsprechende Maßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne diesen. Die Antragsstellung ist beim BAFA seit 1. Januar 2024 möglich.
  • Neuer zinsverbilligter Ergänzungskredit Das neue Bundes-Förderprogramm BEG EM bietet ein ergänzendes Kreditangebot von bis 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit für private Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Die Voraussetzung für die Nutzung des Ergänzungskredites ist eine Zuschusszusage (Heizungstausch) der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid (sonstige Effizienzmaßnahmen) des BAFA. Der zinsverbilligte Ergänzungskredit kann bei einem Finanzierungspartner wie beispielsweise der Hausbank beantragt werden.
  • Fördermaßnahmen erfolgreich durchführen Liegt der Zuwendungsbescheid der Förderung vor, sind die Maßnahmen bis zu einem bestimmten Datum auszuführen und der Förderstelle fristgerecht online nachzuweisen. Für die Zuschussförderung gilt ein Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Bei der Kreditförderung gilt eine Abruffrist von zwölf Monaten. Ein Verwendungsnachweis, einschließlich aller erforderlichen Unterlagen, ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens aber sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraum, einzureichen. Die Bundeszuschüsse sind zudem an technische Mindestanforderungen (TMA) geknüpft. Diese stehen in den Anlagen der Förderrichtlinien und sind bei der Auftragsvergabe an Handwerksbetriebe zwingend zu beachten. Die Fördersummen pro Gebäude und Kalenderjahr sind bundesseitig gedeckelt. Möchte man mehrere Sanierungsmaßnahmen durchführen und die volle Förderung erhalten, lassen sich die Bauvorhaben auf zwei Kalenderjahre verteilen. Bei der Förderung von Wärmeerzeugungsanlagen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen wird die Fördersumme allerdings nur einmalig im bewilligten Kalenderjahr gewährt.

Weitere Informationen und Links: Informationen zu Förderprogrammen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/43745 & Allgemeine Informationen zum Thema Energie unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Abteilung Straßenverkehr Kreis GT: Führerscheinstelle nächsten Mittwoch geschlossen

Die Führerscheinstelle bleibt am kommenden Mittwoch, 21. Februar, aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Wer eine dringende Frage rund um den Führerschein hat, kann sich per Telefon bei der Hotline der Abteilung Straßenverkehr unter 05241 85-1200 oder per E-Mail unter abt22@kreis-guetersloh.de melden. Die anderen Bereiche des Straßenverkehrsamtes wie beispielsweise die Zulassungsstelle sind wie gewohnt für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Wer einen Termin vereinbaren möchte, kann dies über das Online-Buchungsportal auf der Homepage www.kreis-guetersloh.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Nachbericht Umweltausschuss Kreis GT: Nassestes Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen

(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)
(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Dem Haushalt und der Haushaltssatzung stimmte der Ausschuss für Klima und Umwelt in seiner Sitzung am 6. Februar zu.

Auch die beiden Themen, die neue Beitragsstruktur des Vereins TERRA.vita und der Eigenanteil des Kreises für Maßnahmen im LEADER-Programm, passierten den Umweltausschuss mit weit reichender Mehrheit. Einstimmig angenommen wurde die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes.

Mit großem Interesse verfolgte der Ausschuss einen Bericht der Sachgebietsleiterin für Kultur und Wasserbau, Meike Aulich, zum Weihnachtshochwasser. Als ein „sehr regenreiches Jahr“ bezeichnete Aulich das Jahr 2023.

Sie berichtete über vollständig gesättigte, beziehungsweise übersättigte Böden infolge von 42 Prozent mehr Niederschlag (1.204 mm) im Vergleich zum Mittelwert (846,6 mm). „Das nasseste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen“ sei 2023 gewesen.

Daraus ergab sich eine flächendeckende Hochwasserlage in NRW vom 19. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024. Der Maximalwert am Pegel Rheda wurde am 26. Dezember mit 448 Zentimeter gemessen. Am Wapel-Rückhaltebecken in Verl kam es an Heiligabend zum kontrollierten Überlaufen durch die so genannte Dammscharte. An der Glenne-Renaturierungsstrecke in Langenberg sei zwar Land unter gewesen, es sei jedoch ‚nichts passiert‘. Das Hochwasser ordnet die Fachfrau als 20- bis 30-Jähriges Hochwasser ein. Sie dankte den Kommunen, der Emskolonne, die über Weihnachten täglich ‚draußen unterwegs gewesen‘ sei und den Kollegen vom Bauhof, die sehr erfahren mit Hochwasser seien.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Von der Bohrmaschine bis zur Säge: TÜV-Tipps für den sicheren Umgang mit Elektrowerkzeugen

DIY liegt voll im Trend: Selbermachen spart oft Geld, ist nachhaltig und macht zufrieden. Elektrowerkzeuge sind unverzichtbare Helfer bei jedem Heimwerkprojekt. Doch durch unsachgemäßen Gebrauch, Leichtsinn oder Zeitdruck kann der Umgang mit Bohrmaschine, Säge und Schleifgerät in der Notaufnahme enden. TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Gebrauch von Elektrowerkzeugen.

Ob Gardinenstangen montieren, Laminat verlegen oder ein Hochbett bauen: In jedem Haus und Garten fallen hin und wieder Reparatur- und Renovierungsarbeiten an. Nicht immer muss ein Profi anrücken, viele Arbeiten können in Eigenregie erledigt werden. „Elektrowerkzeuge erleichtern das Werkeln in Heim und Garten“, sagt André Siegl, Experte für Arbeitsschutz beim TÜV-Verband. „Sie steigern die Effizienz, sorgen für mehr Präzision und schonen die Handgelenke.“ Doch trotz der einfachen Handhabung ist der Umgang mit Elektrowerkzeugen nicht ungefährlich. Unsachgemäßer Gebrauch, Leichtsinn oder Zeitdruck können zu schweren Verletzungen wie Schnittwunden, Prellungen und Knochenbrüchen führen. Der TÜV-Verband erklärt, welche Vorsichtsmaßnahmen Heimwerker treffen müssen, damit Renovierungsprojekte nicht in der Notaufnahme enden.

Säge, Bohrer & Co: Sichere Werkzeuge kaufen – Verbraucher:innen sollten beim Kauf von Elektrowerkzeugen nicht überstürzt handeln und sich nicht von günstigen Preisen blenden lassen. Wichtiger ist es, genau zu überlegen, was gebraucht wird und anschließend verschiedene Modelle und deren Funktionen zu vergleichen. Unter Umständen kann es sich lohnen, ein teures Elektrogerät im Baumarkt oder im Bekanntenkreis auszuleihen. DIY-Enthusiast:innen sollten sich außerdem über eingebaute Sicherheitsfunktionen an Elektrowerkzeugen informieren. Hinter sperrigen Begriffen wie Anlaufstrombegrenzung, Schutzhaube und Rückschlagbremse verbergen sich Eigenschaften von Sägen, Schleifern und Co, die für einen sicheren Umgang mit den Werkzeugen sorgen und Unfälle verhindern können.

Das GS-Zeichen kann bei der Kaufentscheidung unterstützen. „Elektrogeräte mit GS-Zeichen wurden in einem TÜV-Prüflabor auf mechanische und elektrische Sicherheit getestet“, erklärt Siegl. „Die ausgezeichneten Geräte entsprechen geltenden EU-Sicherheitsanforderungen und erfüllen die Niederspannungs- und Maschinenrichtlinie.“ Auch die Batterietechnik wird dabei auf ihre Sicherheit geprüft. In Dauer- und Belastungstests begutachten unabhängige Prüfer:innen die Brandgefahr der Akkus.

Sicherheit durch ergonomische Gestaltung und verständliche Bedienungsanleitung – Sichere Elektrowerkzeuge zeichnen sich auch durch eine benutzerfreundliche Ergonomie aus. „Ein gut ausbalanciertes und leichtes Werkzeug liegt angenehm in der Hand und schont den Körper besonders bei längerem Gebrauch“, sagt Siegl. „Vor dem Kauf sollten daher Ergonomie, Gewicht und Handhabung des Geräts persönlich überprüft werden.“ Dabei können Nutzer:innen begutachten, ob sie alle Knöpfe leicht erreichen können, ob es praktisches Zubehör gibt und ob sich Verschleißteile einfach austauschen lassen.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal sicherer Werkzeuge ist eine verständlich geschriebene Bedienungsanleitung. Sie muss klar und verständlich abgefasst sein, damit Benutzer:innen das Gerät schnell verstehen und in Betrieb nehmen können. Die Betriebsanleitung sollte alle Sicherheitshinweise, einschließlich der Hinweise auf geeignete Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Schutzbrille und Schutzhandschuhe, enthalten, damit der Benutzer oder die Benutzerin das Gerät von Anfang an sicher und korrekt bedienen kann.

Die richtige Kleidung schützt – Profis tragen bei der Arbeit eine persönliche Schutzausrüstung (PSA). Heimwerker:innen vernachlässigen das Thema Schutzkleidung häufig. Dabei ist festes Schuhwerk auch bei Arbeiten im Wohnzimmer Pflicht, denn Socken bergen Rutschgefahr. Grundsätzlich sollte die Arbeitskleidung eng anliegen. „Weite Kleidung und lange Schmuckstücke können sich im Elektrowerkzeug verfangen“, warnt Siegl. „Damit auch Haare nicht in das Werkzeug eingezogen und vom Kopf gerissen werden, gehören längere Haare unbedingt in einen Zopf oder unter ein Haarnetz.“ Beim Schleifen, Feilen oder anderen Arbeiten, bei denen Partikel herumfliegen können, sollten Heimwerker:innen eine Schutzbrille und einen Mundschutz gegen Feinstaub tragen. Wenn es laut wird, vor allem über längere Zeit, gehört ein Gehörschutz auf die Ohren. Handschuhe hingegen können eher eine Gefahrenquelle sein, denn diese können vom Bohrer oder von der Säge eingezogen werden.

TÜV-Sicherheitstipps für sichere DIY-Projekte – Ohne viel handwerkliche Erfahrung kann ein Renovierungsprojekt herausfordernd sein. Durch die Anwendung bewährter Sicherheitstechniken können Heimwerker:innen das Risiko von Verletzungen erheblich verringern. Hier sind die wichtigsten Tipps für Arbeitssicherheit an Elektrowerkzeugen:

Immer mit der Ruhe – Wer in Eile arbeitet, handelt oft unkonzentriert. DIY-Enthusiast:innen sollten daher ausreichend Zeit für ihr Projekt einplanen und sich voll und ganz auf ihre Arbeit fokussieren. Dazu gehört auch, sich nicht von der Aufregung über eine Renovierung mitreißen zu lassen! Bei der Arbeit mit Elektrowerkzeugen helfen Ruhe und Besonnenheit, Unfälle zu vermeiden.

Vor Gebrauch: Bedienungsanleitung lesen und Gerät überprüfen – Wenn ein neues Elektrogerät angeschafft wurde, dessen Handhabung nicht vertraut ist, sollten Heimwerker:innen zuerst die Bedienungsanleitung lesen. In der Anleitung sind wichtige Hinweise für den sicheren Umgang mit dem Gerät zu finden.

Vor jedem Einsatz sollte das Werkzeug auf Beschädigungen oder Verschleiß überprüft werden. Sind Kabel, Stecker oder Gehäuse defekt, darf das Gerät nicht verwendet werden.

Arbeitsfläche sicher einrichten – Um die Kontrolle über das Werkzeug zu behalten und Unfälle zu vermeiden, sollte die Arbeitsfläche stabil und gut beleuchtet sein. Die Arbeitsumgebung sollte aufgeräumt sein, Stolperfallen sollten beseitigt werden und alle Arbeitsmaterialien leicht erreichbar bereitliegen. Stromkabel dürfen nicht über die Arbeitsfläche laufen oder auf dem Werkstück liegen, damit diese nicht versehentlich durchtrennt werden können.

Werkzeug richtig einsetzen – Es mag verlockend sein, den Griff des Akkuschraubers kurzzeitig als Hammer zu benutzen, aber solche Aktionen können das Werkzeug beschädigen. Ein weiteres No-Go ist das Entfernen von Schutzvorrichtungen. Für beste Arbeitsergebnisse und die eigene Sicherheit ist es außerdem unerlässlich, den passenden Bohrer oder das richtige Sägeblatt zu verwenden. Sitzt der Bohrer oder das Sägeblatt nicht fest, sind Unfälle vorprogrammiert. Bohrmaschine, Winkelschleifer oder Stichsäge sollten stets mit beiden Händen festgehalten werden.

Stecker raus vor der Wartung und nach Gebrauch – Ganz wichtig: Der Stecker des Elektrowerkzeugs muss aus der Steckdose gezogen werden, bevor ein Zubehörteil gewechselt, das Gerät gewartet oder gereinigt wird. Grundsätzlich sollte das Elektrowerkzeug immer ausgeschaltet und vom Strom genommen werden, wenn es nicht benutzt wird.

Gut gepflegt ist sicherer – Das gefährlichste Werkzeug ist ein schlecht gewartetes. Eine stumpfe Säge ist weniger sicher als eine scharfe. Ein Hammer mit einem lockeren Griff kann mehr Schaden anrichten als einer mit festsitzendem. Ein Elektrowerkzeug mit einem ausgefransten Kabel kann einen Stromschlag verursachen. Deshalb sollten Heimwerker:innen nach getaner Arbeit die Elektrowerkzeuge reinigen und verschlissenes Zubehör austauschen.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

 

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