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Hitze-Pannen bei Autos: ADAC Statistik zeigt kaum Sommer-Probleme

Unauffällig: Die ADAC Pannenstatistik zeigt in den heißen Sommermonaten kaum Ausreißer nach oben (Bild: © ADAC/Martin Hangen).
Unauffällig: Die ADAC Pannenstatistik zeigt in den heißen Sommermonaten kaum Ausreißer nach oben (Bild: © ADAC/Martin Hangen).

Sommerzeit ist Reisezeit. Umso ärgerlicher, wenn eine Panne die Urlaubsfahrt unterbricht. Die gute Nachricht für alle Reisenden: Eine Sonderauswertung der ADAC Pannenhilfe für die Monate Juni bis August 2023 zeigt, dass die Pannenstatistik in den Sommermonaten kaum Ausreißer nach oben zeigt.

Auch im Sommer ist die Batterie mit einem Anteil von 41,1 Prozent die Pannenursache Nummer eins (übrige Monate: 44,9 Prozent). Dies entspricht rund 169.500 Pannen. Eine deutlich stärkere Beanspruchung durch die hohen Temperaturen ist hier nicht zu erkennen. Auch Probleme mit dem Motor beziehungsweise dem Motormanagement treten kaum häufiger auf. In den Sommermonaten liegt der Pannenanteil hier bei 24,2 Prozent, in den übrigen Monaten bei 22,4 Prozent.

Erwartbar ist, dass sich Pannen, die Kühlung bzw. Heizung und Klimaanlage betreffen, im Vergleich zum Winter deutlich erhöhen. Allerdings sind die absoluten Zahlen mit rund 135 Pannen pro Sommermonat sehr niedrig. Bei den Pannen rund um Schlüssel, Schlösser oder Wegfahrsperren nehmen die Zahlen im Sommer zu. Hier liegt der Pannenanteil bei 8,5 Prozent gegenüber 6,6 Prozent in den anderen Monaten. Allerdings ist hier weniger die Hitze die Ursache, sondern möglicherweise der fehlende Zweitschlüssel im Urlaub, wenn man sich ausgesperrt hat.

Egal, ob Sommer oder Winter: Im Pannenfall ist es wichtig, ruhig und besonnen zu handeln. Als erste gilt es, die Warnblinkanlage einzuschalten (bei Dunkelheit auch das Standlicht), eine Warnweste anzuziehen und das Warndreieck in ausreichender Entfernung (auf Autobahnen 150 Meter) aufzustellen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Das Fahrzeug sollte man aus Sicherheitsgründen auf der zur Fahrbahn abgewandten Seite verlassen. Am besten wartet man hinter der Leitplanke auf den Pannendienst. Insbesondere bei großer Hitze und Sonneneinstrahlung ist es sinnvoll, sich einen schattigen Platz zu suchen.

Um sicher ans Reiseziel zu kommen, ist eine gute Vorbereitung unerlässlich:

Getränke an Bord: Immer ausreichend Wasser mitnehmen, um während der Fahrt und im Falle einer Panne nicht zu dehydrieren.

Voller Tank/Akku: Kraftstoff-Tank oder Akku stets gut füllen. So kann die Klimaanlage auch bei längeren Standzeiten weiterlaufen und für Abkühlung sorgen.

Kühlmittel prüfen: Vor der Fahrt den Kühlmittelstand des Fahrzeugs kontrollieren. Wenn dieser auf Minimum oder weniger steht, als Notbehelf mit destilliertem Wasser auffüllen und möglichst rasch eine Werkstatt aufsuchen.

Sonnencreme: Die Sonnenstrahlen können auch durch die Scheiben des Autos eindringen. Sonnencreme auftragen, um sich vor den UV-Strahlen zu schützen.

Sonnenbrille: Blendempfindliche Personen sollten eine geeignete Sonnenbrille griffbereit haben. Diese sollte entspiegelt sein und über ausreichenden UV-Schutz verfügen.

Weitere Informationen zum Thema auf adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Füchtenhans – für Ihren effektiven Insektenschutz – jetzt Fenster, Terrassentüren, Balkontüren und Kellerschächte schützen

Der Sommer ist da!!! – Wir haben die passende Lösung für Ihren Insektenschutz, damit unliebsame Besucher nicht ganz automatisch und von allein den Weg ins Innere Ihres trauten Heims finden. Die warmen Temperaturen locken Insekten wie Fliegen, Mücken, Wespen oder Krabbelkäfer in unsere Wohn- und Schlafräume. Wir bei Firma Füchtenhans schaffen Abhilfe für Sie und kümmern uns um effektiven Insektenschutz an Ihren Fenstern, Terrassentüren, Balkontüren und Kellerschächten.

Insekten sind nützlich und wir alle lieben die Natur. Dennoch finden Sie es in Ihrem gemütlichen Zuhause sicher viel schöner, wenn sich keine ungebetenen Gäste breitmachen. Damit Ihr Zuhause eine insektenfreie Zone bleibt, sind wir bei Firma Füchtenhans die richtigen Ansprechpartner. Abhängig von räumlichen Gegebenheiten und anderen Faktoren, wie z. B. Haustiere, auf die Ihre individuelle Insektenschutzlösung auf jeden Fall abgestimmt sein sollte, finden wir für Ihre Zwecke passgenaue und zuverlässige Lösungen nach Maß. Auch für Allergiker, die sich gleichzeitig vor umherfliegenden Pollen schützen möchten, haben wir spezielle Insektenschutzgaze für Fenster, Terrassen- oder Balkontüren in unserem Sortiment. Mit den Lichtschacht- und Kellerschachtabdeckungen von Firma Füchtenhans schützen Sie Ihr Heim außerdem vor Ungeziefer und Schadnagern.

Füchtenhans ist immer eine gute Idee! Auch in Sachen Insektenschutz sind wir von der Beratung über die Montage bis hin zur Wartung gerne für Sie da. Überzeugen Sie sich einfach selbst und kontaktieren Sie uns – wir freuen uns schon auf Sie!

Sprachcamps im Kreis GT: Ferienzeit fürs Deutschlernen nutzen

Anastasiia (links) und Naur zeigen die Fortschritte bei ihrer Mindmap zum Thema Berufe im Bereich Bildung (Foto: Kreis Gütersloh).
Anastasiia (links) und Naur zeigen die Fortschritte bei ihrer Mindmap zum Thema Berufe im Bereich Bildung (Foto: Kreis Gütersloh).

Die zweite Hälfte der Sommerferien ist bereits angebrochen und das neue Schuljahr rückt näher. Um zugewanderten Schülerinnen und Schülern den Wiedereinstieg nach der Ferienzeit zu erleichtern, bietet das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Gütersloh (KI) in Zusammenarbeit mit mehreren Bildungsträgern die Sprachcamps an. Diese finden kreisweit in den letzten zwei Wochen der Sommerferien statt. Kinder und Jugendliche der Sekundarstufe I sowie der Berufskollegs haben die Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schülerinnen und Schüler erst kürzlich in den Kreis Gütersloh gekommen sind oder schon seit einigen Jahren hier leben.

Ob bei kunst-, musik- oder theaterpädagogischen Projekten oder Projekten zur Berufsorientierung – je nach Zielgruppe lernen die Schülerinnen und Schüler Deutsch im Rahmen von praktischen Übungen. Dabei gestalten sie zum Beispiel eigene Kunstprojekte, schreiben und präsentieren ihre Theaterstücke oder besuchen einen Betrieb. „Das, was die Kinder und Jugendlichen in Theorieeinheiten lernen, können sie dann in der Praxis direkt umsetzen“, erklärt Monika Schelp-Eckhardt, Projektleiterin der Sprachcamps beim Kommunalen Integrationszentrum. Betreut werden die Gruppen von jeweils zwei Lehrkräften.

Für die Sprachcamps in den letzten zwei Wochen der Sommerferien haben sich 235 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die elf Gruppen sind an den Standorten der vier Bildungsträger aufgeteilt: VHS Gütersloh, VHS Reckenberg-Ems, VHS Verl | Harsewinkel | Schloß Holte-Stukenbrock und Funtime care gGmbH. In diesem Jahr meldeten sich vermehrt Jugendliche der Berufskollegs an, sodass weitere Kurse mit den Schwerpunkten Berufsorientierung und -vorbereitung angeboten werden. Damit die Teilnehmenden nicht zu lange Fahrtwege auf sich nehmen müssen, sind die Kurse auf verschiedene Standorte verteilt. Wer doch einen längeren Anfahrtsweg hat, darf öffentliche Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. Auch dieses Mal hat der Kreistag für die Durchführung Mittel zur Verfügung gestellt. Seit 2016 können somit die Sprachcamps durchgängig finanziert werden. Gefördert werden damit laut Beschluss schwerpunktmäßig der Erwerb und der Ausbau der deutschen Sprache als ein wichtiger Baustein der Integration der zugewanderten Kinder und Jugendlichen – sowohl in die Gesellschaft als auch in das spätere Berufsleben.

Die Schülerinnen und Schüler haben sich mit Hilfe ihrer Schulen oder eigenständig online für die Sprachcamps angemeldet. Die Anmeldungen und Anmeldebestätigungen standen dafür in zwölf verschiedenen Sprachen zur Verfügung: Arabisch, Bulgarisch, Dari, Deutsch, Englisch, Kurdisch, Mazedonisch, Paschtu, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Häufigste Irrtümer rund um die Wärmepumpe

Wärmepumpen gelten als beste Alternative für umweltfreundliches Heizen. Und das Interesse an dieser Heizungstechnologie ist bei Verbraucher:innen groß. Doch einige verbreitete Informationen zum Einsatz von Wärmepumpen entpuppen sich als Irrtum. „Falsche Informationen können zu unrealistischen Vorstellungen und möglichen Fehlinvestitionen wie der Auswahl einer falschen Heiztechnologie führen. Im Neubau ist die Wärmepumpe inzwischen Standard und mit einer durchdachten Planung für viele Bestandsgebäude ebenfalls eine zukunftsfähige Heiztechnologie“, sagt Ramona Mittag, Energieexpertin von der Verbraucherzentrale NRW. Doch was sind die gängigsten Wärmepumpen-Irrtümer?

Irrtum 1: Die Wärmepumpe eignet sich nur im energieeffizienten Neubau – Stimmt nicht! Im Neubau ist die Wärmepumpe zu Recht die derzeit am häufigsten eingesetzte Heiztechnologie. Die Wärmepumpe ist aber effizient genug, um auch in älteren Bestandsgebäuden die Räumlichkeiten auf Temperatur zu bringen. Dazu sollten aber die sogenannten Vorlauftemperaturen nicht zu hoch sein. Der Vorlauf ist der Teil des Heizkreises, über den das warme Wasser vom Heizkessel oder der Wärmepumpe bzw. einem zwischengeschalteten Speicher zu den einzelnen Heizkörpern fließt. Wird im Vorlauf eine Temperatur von 50 bis maximal 55 Grad Celsius nicht überschritten, steht dem Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau nichts entgegen. Dabei gilt: Je besser die Gebäudehülle des Altbaus gedämmt ist, desto effizienter kann die Wärmpumpe betrieben werden. Auch kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke können bereits zu diesem Effekt beitragen.

Irrtum 2: Nur mit einer Photovoltaikanlage und Batteriespeicher lohnt sich der Betrieb einer Wärmepumpe. – Nein! Auf lange Sicht bietet die Kombination Wärmepumpe und Photovoltaik im Zusammenspiel mit einem Batteriespeicher sicher wirtschaftliche Vorteile. Wird die Heizung mit Strom aus selbsterzeugter Sonnenergie betrieben, reduzieren sich die Heizkosten erheblich. Dem gegenüber stehen aber besonders die hohen Anschaffungs- und Installationskosten für die komplette Anlage und die im Winter nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sonnenenergie. Gerade bei älteren Bestandsgebäuden gilt auch hier: Ist oder wird das Haus entsprechend gedämmt, sinkt durch die Sanierung der Heizenergiebedarf und die Wärmepumpe kann auch ohne selbsterzeugten Sonnenstrom günstiger betrieben werden. Ebenso fallen geringere Stromkosten für die Wärmepumpe an, wenn man spezielle Stromtarife nutzt. Diese sogenannten Wärmepumpentarife sind günstiger als normaler Haushaltsstrom.

Irrtum 3: Wärmepumpen sind laut und ärgern die Nachbarn – Nicht mehr. Vor wenigen Jahren waren die Geräte noch deutlich lauter. Inzwischen hat sich die Technik weiterentwickelt. Moderne Wärmepumpen sind mit einer Schallemission von meist unter 50 Dezibel kaum noch zu hören. Dies entspricht etwa dem Geräuschpegel eines Geschirrspülers. Im Gegensatz zu Luft-Wasser-Wärmepumpen verursachen beispielsweise Sole-Wasser-Wärmepumpen kaum Schallemissionen. Mit weiteren geeigneten Maßnahmen können Wärmepumpen darüber hinaus besonders nachbarschaftsfreundlich betrieben werden. Die Wahl eines optimalen Aufstellortes und eine regelmäßige Wartung sichern den geräuscharmen Betrieb. Zusätzlich kann das Außengerät auf eine Schallschutzmatte gestellt oder durch eine sogenannte Wärmepumpen-Behausung gedämmt werden. Auch der richtige Betrieb der Wärmepumpe sorgt für eine geringere Schallentwicklung. Hierzu zählt beispielsweise, auf die sonst bei Heizungsanlagen übliche Nachtabsenkung im besten Fall zu verzichten. Damit wird vermieden, dass die Wärmpumpe in den Morgenstunden unnötig Strom verbraucht, um die tagesübliche Betriebstemperatur vorzuhalten.

Irrtum 4: Eine Fußbodenheizung ist für den Betrieb der Wärmepumpe zwingend erforderlich – Falsch! Flächenheizungen wie Fußboden- oder Wandheizungen sind zwar ideal für den Betrieb mit Wärmepumpen geeignet, da sie mit sehr geringen Vorlauftemperaturen auskommen. Aber Wärmepumpen können auch mit herkömmlichen Heizkörpern betrieben werden. Alternativ bietet sich darüber hinaus auch der Einsatz besonderer Wärmepumpenheizkörper an. Damit können gezielt einzelne schwächere Heizkörper ausgetauscht und so die Heizflächen für den Wärmepumpenbetrieb vergrößert werden. Empfehlenswert ist auch hier, dass in der Vorplanung miteinbezogen wird, geeignete Dämmmaßnahmen am und im Gebäude mitzudenken. Dann steht dem effizienten Betrieb einer Wärmpumpe mit herkömmlichen Heizkörpern nichts im Weg.

Weitere Informationen und Links:

Weitere Informationen zum Thema Wärmepumpe unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/5439

Der Ratgeber „Wärmepumpe“ kann hier bestellt werden: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/bauen-wohnen/ratgeber-w%C3%A4rmepumpe-46009215

Aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema Energie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Technischer Defekt: Freibad Harsewinkel bleibt am 12. August geschlossen!

Aufgrund einer weiterhin andauernden technischen Defekt muss das Harsewinkeler Freibad auch am Montag weiterhin geschlossen bleiben.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

„AN 80 TÖPFEN UM DIE WELT!“: Mit Rieger „Delikates aus der Dominikanischen Republik“ kennenlernen – jetzt reservieren!

Unsere kulinarische Weltreise geht weiter! Erleben Sie gemeinsam mit Rieger das Flair der Karibik. Genießen Sie im Juli und August exotische Köstlichkeiten der dominikanischen Küche.

Wir bereiten Ihnen ein Buffet mit südländischen Zutaten wie:  Avocados, Maniokbällchen, grünen Bananen, Kochbananen, pikantem Grillgemüse, saftigen Mangos, gebratenem Hühnchenfleisch, Fischwürfeln, geschmortem Schweinefleisch, roten und schwarzen Bohnen, Reis, gebackenen Ananasringen u.v.m. – Daraus lassen sich dann die landestypischen Spezialitäten „Mofongo“ oder „Bandera Dominicana“ kombinieren. Auch der „Sancocho“ ein deftiges Eintopfgericht mit Rindfleisch darf an unserem Buffet nicht fehlen. Zum Abschluss bereiten wir dann einen tropischen Fruchtsalat mit Rohrzucker zu. Bei einem erfrischenden „Caipirinha“ ist dann das Südsee-Feeling garantiert.

Unsere Themenbuffets finden jeweils freitags am 19. Juli und 23. August ab 18.00 Uhr statt. Der Preis beträgt 26,90 € pro Person zzgl. Getränken. Anfragen und Tischreservierungen nehmen wir gerne unter der Rufnummer 05247-8284 oder per E-Mail entgegen. Reservieren Sie jetzt Ihren Platz an einem unserer Südsee-Abenden – die Rieger-Reise-Crew freut sich schon auf Sie!

„Oli radelt“ – Spendenradler Oliver Trelenberg macht auf 87-tägiger Tour Halt in Harsewinkel und sammelt Spenden für „Wünschdirwas“

Die erste stellvertretende Bürgermeisterin Pamela Westmeyer (links) und Stephanie Nölke (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Harsewinkel) nahmen Spendenradler Oliver Trelenberg am Rathaus in Empfang.
Die erste stellvertretende Bürgermeisterin Pamela Westmeyer (links) und Stephanie Nölke (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Harsewinkel) nahmen Spendenradler Oliver Trelenberg am Rathaus in Empfang.

Der Hagener Oliver Trelenberg ist auch im Jahr 2024 wieder mit seinem Fahrrad durch Deutschland unterwegs, um im Rahmen seines ehrenamtlichen Spendenprojekts „Oli radelt“ Spenden für den guten Zweck zu sammeln – in diesem Jahr für den Kölner Verein „Wünschdirwas“, der seit über 30 Jahren in Deutschland schwer- und chronisch erkrankten Kindern und Jugendlichen Herzenswünsche erfüllt.

Nachdem er 2013 selbst an Kehlkopfkrebs erkrankte und seine persönlichen Erfahrungen mit dieser Krankheit machen musste, tourt er seit 2014 jährlich unter dem Motto „Oli radelt“ auf seinem Fahrrad durch ganz Deutschland und informiert dabei über Krebskrankheiten. Hierbei versucht er Wege aus persönlichen Lebenskrisen aufzuzeigen und vor allem Spenden für Vereine zu sammeln, die bundesweit krebs- und schwerkranken Menschen, vor allem Kindern und Jugendlichen helfen.

2024 führte ihn seine 87-tägige Tour, die am 22. Mai in Hagen (NRW) startete und am 16. August um 16:30 Uhr wieder dort enden soll, auf seiner 70. Von insgesamt 77 Etappen nach Harsewinkel. Die Stadt unterstützt Oliver Trelenberg mit einer kostenlosen Übernachtung im Kulturort Wilhalm.

Unsere erste stellvertretende Bürgermeisterin Pamela Westmeyer und Stephanie Nölke (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Harsewinkel) nahmen den Spendenradler gemeinsam am Freitagnachmittag vor dem Harsewinkeler Rathaus in Empfang. Hier berichtete er über seine Tour, die ihn auf mehreren Radfernwegen von Hagen Richtung Mannhein, Rastatt, Bad Wildbad, Stuttgart, Heilbronn, Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Coburg, Braunschweig, Lübeck, Kiel, Brunsbüttel, Stralsund, Anklam, Potsdam, Wernigerode und Gütersloh nach Harsewinkel führte. Über Münster, Emmerich und Düsseldorf geht es dann schließlich zurück nach Hagen. In diesem Jahr sammelt er Spenden für „Wünschdirwas“. Der Verein „Wünschdirwas“ e. V. erfüllt seit über 30 Jahren in Deutschland schwer- und chronisch erkrankten Kindern und Jugendlichen Herzenswünsche, die auch teilweise ihre letzten Wünsche sind.

Bargeldspenden nimmt er grundsätzlich nie entgegen. Jeder der spenden möchte, der kann einen Betrag nach Wahl auf das Konto – IBAN: DE 23 4505 0001 0100 0004 44 – überweisen. Dieses Spendenkonto bei der Sparkasse an Volme und Ruhr wird von der Stadt Hagen verwaltet. Verwendungszweck: Oli radelt für Wuenschdirwas – Kassenzeichen 800900010016. Weitere Infos gibt es unter www.oli-radelt.de. Im vergangenen Jahr sind durch Olivers Einsatz in 77 Tagen rund 17.900 Euro zusammengekommen.

Trelenbergs Motivation ist die Gewissheit, dass jede Spende dabei hilft, einen letzten Wunsch zu erfüllen. Bitte unterstützen Sie den guten Zweck des Spendenradlers ebenfalls mit einer Spende an den Verein „Wünschdirwas“ e. V..

Jugendamt Kreis GT: Kindeswohl steht an oberster Stelle!

Ilona Overath (links) ist Leiterin der Abteilung Jugend beim Kreis Gütersloh und Lisa Wendt, (rechts) ist Leiterin der Regionalstelle Nord (Fotos: Kreis Gütersloh).
Ilona Overath (links) ist Leiterin der Abteilung Jugend beim Kreis Gütersloh und Lisa Wendt, (rechts) ist Leiterin der Regionalstelle Nord (Fotos: Kreis Gütersloh).

„Jede Inobhutnahme ist ein Trauma fürs Kind.“ So deutlich bringt es Ilona Overath auf den Punkt. Sie ist Diplom-Sozialarbeiterin und leitet die Abteilung Jugend beim Kreis Gütersloh. „Bevor wir Kinder aus ihren Familien holen, muss viel passiert sein. Häufig kennen wir die Familien schon eine lange Zeit, alle angebotenen Unterstützungsangebote haben jedoch nicht gereicht. In allen Fällen ist die akute Situation für die Kinder nicht mehr tragbar, zum Beispiel bei körperlicher Gewalt“, fährt sie fort.

Jugendämter haben Schweigepflicht. „Das ist auch gut so“, unterstreicht Overath. Ihre Kollegin Lisa Wendt aus der Regionalstelle Nord des Jugendamtes bekräftigt: „Die Gesellschaft kriegt somit natürlich oft nur die eine Seite zu hören. Schnell sind wir dann das ‚böse‘ Jugendamt, sagt Wendt. „Quatsch!“, räumt Wendt auf und erklärt Grundsätzliches: „Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern.“ Ihre Chefin setzt fort: „Die Abteilung Jugend hat ein so genanntes ‚Wächteramt‘. Niemand will Eltern ihre Kinder wegnehmen. Aber wir haben einen Auftrag. Das Kindeswohl steht an oberster Stelle.“

Kindeswohlgefährdung – „Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 I BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

Ist das Kindeswohl in Gefahr, oder könnte es in Gefahr sein, wird unverzüglich gehandelt. Das ist wie ein Notruf. Sofort tritt die Fallberatung in einer so genannten § 8a-Beratung (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) zusammen. Die Einschätzung, ob tatsächlich Kindeswohl in Gefahr ist, trifft nie eine Einzelperson. „Es ist immer ein Team von Fachkräften, das sofort eine Konferenz einberuft und sich kollegial berät. Und – was viele nicht wissen: die allermeisten Inobhutnahmen geschehen einvernehmlich. Das heißt, die Eltern sind mit dieser Maßnahme einverstanden und arbeiten mit uns zusammen“, sagt Overath.

Die Kolleginnen nehmen sofort Kontakt zu den Sorgeberechtigten auf, falls diese in der Situation nicht dabei sind, um gemeinsam mit ihnen Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei wird auch mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei zusammengearbeitet. „Ich habe selbst Kinder großgezogen. Für überforderte Eltern, die manchmal mit den Nerven am Ende sind, habe ich großes Verständnis“, zeigt sich Overath empathisch.

Nach dem Hausbesuch in der Familie, bei dem die Fachkräfte das Kind oder die Kinder gesehen haben, tritt die Konferenz in einer Folgeberatung zusammen. Jeder Schritt wird dokumentiert. Die Konferenz kommt zu einem Ergebnis: Entweder es ist alles in Ordnung, es gibt keine Gefährdung und keinen Unterstützungsbedarf. Oder es gibt keine Gefährdung, wohl aber Hilfebedarf. Dann kommen die vielfältigen Unterstützungsangebote in Frage: Unterstützung durch eine Beratungsstelle oder ambulante Hilfen in Form einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder einer Erziehungsbeistandschaft.

„Es gibt ja auch die ‚latente Kindeswohlgefährdung‘, die wir erkennen“, sagt Wendt: „In diesem Fall geben wir ambulante Hilfen, damit die Familie wieder ins Gleichgewicht kommt. Da kommt dann zum Beispiel einmal die Woche eine sozialpädagogische Fachkraft in die Familie und unterstützt, damit die Ziele erreicht werden. Das kann eine Tagestruktur sein oder Erziehungsprobleme in den Griff zu bekommen oder den Umgang mit Ämtern und Behörden zu begleiten.“

Liegt jedoch eine akute Kindeswohlgefährdung vor, bekommen die Eltern ambulante Hilfe mit einem Schutzkonzept fürs Kind. Auch die Inobhutnahme des Kindes kann zu diesem Zeitpunkt der richtige Weg sein. Bis hierher kann eine Inobhutnahme einvernehmlich sein. „Oft erkennen die Eltern ihre Situation und sind mit einer zeitweiligen Inobhutnahme des Kindes einverstanden.“

Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, wird das Familiengericht eingeschaltet. Dieses entscheidet dann über mögliche notwendige Maßnahmen. Wenn die Eltern diesen nicht zustimmen,  auch über einen Entzug von Teilen der elterlichen Sorge. „Kein Jugendamt darf das entscheiden“, so Overath.

„Natürlich sind Inobhutnahmen belastend, wenn ein Kind nach seinen Eltern schreit, und zurückwill. Das ist immer traumatisch. Aber das Kind weiß nicht, dass es nicht normal ist, Schläge zu bekommen oder Eltern zu haben, die infolge Suchtmittelkonsums unfähig sind, Essen zuzubereiten. Das Kind will (fast) immer zu Mama und Papa“, so eine häufige Erfahrung, die Wendt und ihre Kolleginnen in der Situation machen. Und: „Wir prüfen hier sehr gründlich, was möglich ist, denn für uns gilt: Immer steht das Kind im Mittelpunkt.“ Für die Fachkräfte sind diese Situationen sehr belastend, kommen aber zum Glück auch nicht so oft vor.

Die ‚guten‘ Geschichten, wo Beratung und Hilfen greifen, Familien es durch die Unterstützung schaffen, wieder ihr Leben eigenständig zu gestalten, werden eher nicht öffentlich. Dabei ist das die Mehrzahl der Fälle. Und die machen dann die Arbeit im  Allgemeinen Sozialdienst (ASD) so lohnenswert und zufriedenstellend. „Wir freuen uns für jede Familie die es schafft, wieder ohne uns ihren weiteren Weg für eine gute Entwicklung der Kinder zu gehen“, fasst Wendt zusammen.

Dass sie froh ist, bisher noch immer tolle Kolleginnen und Kollegen gefunden zu haben, die diesen Job gerne machen, berichtet Overath am Ende. „In Zeiten des Fachkräftemangels, insbesondere auch im sozialen Bereich, haben wir bisher noch Glück gehabt. Wir haben tolle Teams und wirklich gute Arbeitsbedingungen beim Kreis Gütersloh als Arbeitgeber, so dass ich zumindest für die nächste Zeit noch optimistisch bin.“…

Sie sehen Kindeswohl in Gefahr? Die Nummer für diesen Fall lautet:

Regionalstelle Nord – zuständig für die Kommunen: Borgholzhausen, Halle, Steinhagen und Werther: 05201 81450.

Regionalstelle West – zuständig für Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz und Versmold: 05247 923550.

Regionalstelle Ost – zuständig für Langenberg, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock: 05244 92745-15.

Nachts und an Wochenenden nimmt die Polizei unter der Notrufnummer 110 Meldungen an.

Zusätzlicher Hinweis: Jede Meldung der Polizei wegen häuslicher Gewalt in Familien, wo Kinder leben, wird kollegial mit Blick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung beraten. In den meisten Fällen findet danach ein Hausbesuch statt, um mit der Familie die Situation gemeinsam zu besprechen und Unterstützungsangebote zu machen.

Zahlen: Anzahl der Inobhutnahmen pro Jahr (Kreis Gütersloh, Abteilung Jugend) / In Klammern: Anteil an unbegleiteten minderjährigen Ausländern.

In 2020: 87, (keine Differenzierung nach Geschlecht)

In 2021: 105, (keine Differenzierung nach Geschlecht) [10]

In 2022: 132, davon 76 männlich, 56 weiblich [46]

In 2023: 162, davon 48 männlich, 113 weiblich [80].

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Abgabefrist Steuererklärung 2023: Fünf wichtige Fragen und Antworten

Steuererklärung: Die beste Zeit zum Abgeben (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.).
Steuererklärung: Die beste Zeit zum Abgeben (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.).

Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2023 rückt näher: Spätestens am 2. September 2024 muss sie beim Finanzamt sein. Zumindest wenn man zur Abgabe verpflichtet ist. Wer grundsätzlich länger Zeit hat und auf was sonst noch geachtet werden sollte, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

1. Bis wann muss die Steuererklärung 2023 beim Finanzamt sein? – Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat dafür normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Also jeweils sieben Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres. Während der Corona-Pandemie wurden aber mit dem „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ verlängerte Abgabefristen für die Steuerjahre 2020 bis 2023 beschlossen. Dadurch bleibt auch in diesem Jahr noch etwas mehr Zeit: Offizieller Stichtag für die Steuerklärung 2023 ist der 31. August 2024. Da es sich dabei aber um einen Samstag handelt, verschiebt sich der Stichtag auf den darauffolgenden Montag, also den 2. September 2024.

Wichtig: Wer die Einkommensteuererklärung von Profis wie Steuerberater/innen oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat automatisch länger Zeit: für die Steuererklärung 2023 bis zum 31. Mai 2025 beziehungsweise bis zum 2. Juni, da der 31. Mai ein Samstag ist.

Die genannten Fristen gelten für sogenannte Pflichtveranlagungen. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann dies aber freiwillig tun. Für eine solche Antragsveranlagung hat man vier Jahre Zeit. Das heißt: In diesem Jahr kann sogar noch die Steuererklärung für 2020 abgegeben werden, und zwar bis zum 31. Dezember 2024. Und häufig können gerade die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, mit einer Steuerrückerstattung rechnen. „Wir bei der VLH empfehlen vor allem Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben“, betont VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft.

2. Was passiert, wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird? – Wer eine Steuererklärung abgeben muss und die Frist dafür verpasst, kann zur Kasse gebeten werden. Denn das Finanzamt darf dann einen Verspätungszuschlag verlangen. Und 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres muss es sogar einen erheben. Dieser beläuft sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat der Verspätung. Maximal können 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden. Ausnahme: Bei einer Steuererstattung, einer Festsetzung der Steuer auf null Euro oder einer verlängerten Abgabefrist kann das Finanzamt auf den Verspätungszuschlag verzichten.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer muss voraussichtlich 300 Euro Steuern nachzahlen. Er gibt seine Steuererklärung drei Monate nach dem Stichtag ab, und das zuständige Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag fest. 0,25 Prozent von 300 Euro sind zwar nur 75 Cent, da der Zuschlag aber mindestens 25 Euro pro Monat beträgt, muss der Arbeitnehmer 75 Euro Verspätungszuschlag berappen – also insgesamt 375 Euro inklusive der Steuernachzahlung.

3. Lässt sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verlängern? – Im Jahr 2019 wurden strengere Regeln für Fristverlängerungen eingeführt. Seitdem ist es deutlich schwieriger geworden, vom Finanzamt einen zeitlichen Aufschub zu erhalten. Grundsätzlich gilt: Eine Fristverlängerung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn der oder die Steuerpflichtige die Abgabe ohne eigenes Verschulden versäumt. Das können zum Beispiel eine schwere Krankheit oder auch familiäre Gründe sein.

Wichtig: Wer das Finanzamt um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung bitten möchte, sollte dies in schriftlicher Form tun. Und dabei nachvollziehbar erläutern, warum die Fristverlängerung erforderlich ist. In Ausnahmefällen kann eine Fristverlängerung auch rückwirkend gewährt werden.

4. Wie viele Arbeitstage dürfen in der Steuererklärung eingetragen werden? – Um Fahrtkosten für den Arbeitsweg und/oder die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend zu machen, müssen in der Steuererklärung die Arbeitstage für das jeweilige Jahr eingetragen werden. Dafür werden von 365 Tagen die Krankheits-, Urlaubs- und Feiertage abgezogen, zudem freie Wochenenden oder eine eventuelle Arbeitslosigkeit.

Da die Anzahl der Feiertage nicht in jedem Bundesland identisch ist, muss auch darauf geachtet werden. Beispiel: Während Bayern abzüglich Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen im Jahr 2023 nur auf 248 Arbeitstage kam, waren es beispielsweise in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Niedersachsen 251 Arbeitstage – davon müssen dann natürlich noch die oben genannten Tage abgezogen werden.

Achtung: Das Finanzamt prüft hin und wieder durchaus, ob die Anzahl der in der Steuererklärung angegebenen Arbeitstage – dazu zählen auch Homeoffice-Tage – plausibel ist. Theoretisch kann das Finanzamt, falls es Zweifel an der Richtigkeit hat, Arbeitgeberbescheinigungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage anfordern.

5. Was ist sonst noch wichtig mit Blick auf die Steuererklärung 2023? – Wichtig für die Steuererklärung 2023 ist das, was immer gilt: Am besten nicht kurz vor knapp loslegen, sondern etwas Zeit einplanen und Belege über Ausgaben, die abgesetzt werden sollen, schon vor dem Ausfüllen zurechtlegen. Darüber hinaus sollte man alle möglichen Steuervorteile zum Beispiel durch Freibeträge und Pauschalen auf dem Schirm haben – etwa die Homeoffice-Pauschale, die Entfernungspauschale sowie weitere Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten und noch einiges mehr. Denn damit lässt sich die Steuerlast häufig drücken, und im Optimalfall springt eine Steuerrückerstattung heraus.

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann und wie dabei zu verfahren ist, sollte sich professionelle Unterstützung von Steuerberater/innen oder einem Lohnsteuerhilfeverein holen. Das deutsche Steuerrecht bietet zahlreiche legale Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken – und damit letztendlich Geld zu sparen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)