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Preisträgerin für ehrenamtliches Engagement gefunden – Theo-Suer-Preis geht an Birte Lütke-Bornefeld aus Harsewinkel

Maria Spahn-Wagner (links) und Diana Hinney (rechts) mit Birte Lütke-Bornefeld (Mitte) bei der offiziellen Bekanntgabe.
Maria Spahn-Wagner (links) und Diana Hinney (rechts) mit Birte Lütke-Bornefeld (Mitte) bei der offiziellen Bekanntgabe.

Die Harsewinkelerin Birte Lütke-Bornefeld ist 24. Trägerin des Theodor-Suer-Preises. Das gaben die Jury-Mitglieder Maria Spahn-Wagner und Diana Hinney vom SPD-Ortsverein am vergangenen Mittwoch offiziell bekannt. Der SPD-Ortsverein Harsewinkel verleiht den mit 750 Euro dotierten Theo-Suer-Preis mittlerweile seit 2001 jährlich an Personen oder Gruppen, die sich in Harsewinkel durch ein besonderes ehrenamtliches Engagement hervortun und Birte Lütke-Bornefeld ist gleich mehrfach ehrenamtlich tätig.

Die 50-Jährige, die bereits einige Tage zuvor bei einem Übungsabend der Jagdhornbläser bei Kraggenstoffer von der Jury überrascht wurde, ist bereits seit 1985 im Jagdhornbläserkorps aktiv. Hier leitet sie seit vielen Jahren die Nachwuchsgruppe sowie die G-Gruppe mit jeweils 20 Mitgliedern. Das Jagdhornbläserkorps aus Harsewinkel gehört deutschlandweit schon mindestens genauso lange zu den erfolgreichsten und der dreifachen Mutter liegt hier die Nachwuchsarbeit ebenso am Herzen wie das Erspielen von Titeln auf Landes- und Bundesebene. Zusätzlich ist an Birte Lütke-Bornefeld seit 2016 als stellvertretende Landesobfrau für jagdliches Brauchtum des Landesjagdverbands NRW aktiv und seit 1999 ist sie gelegentlich auch als Wertungsrichterin im Einsatz. Das Jagdhornblasen ist bei Birte eine Familiensache, denn mit dem Ehrenamt als Korpsleiterin trat sie in die Fußstapfen ihres verstorbenen Vaters Josef Füchtenkord und auch ihre Kinder haben allesamt bei ihr gelernt dieses besondere Instrument zu spielen.

Darüber hinaus ist Birte Lütke-Bornefeld bei vielen Kindergarten- und Grundschulkindern in Harsewinkel und Marienfeld bekannt, da sie ihnen bei Natur- und bei den Waldtagen ehrenamtlich im Freien die hiesige Flora und Fauna näherbringt. Die Kinder lernen draußen im Wald viele Bäume und Pflanzen sowie mithilfe von Tierpräparaten die heimische Tierwelt kennen. So kam die Lokalpolitikerin Tülay Pehlivan, die in Harsewinkel beruflich als pädagogische Fachkraft tätig ist, auch auf die Idee die jetzige Preisträgerin für den Theodor-Suer-Preis vorzuschlagen.

Die offizielle Preisverleihung wird voraussichtlich am 6. Oktober in einem feierlichen Rahmen stattfinden.

Ferienende: Schulstraße an der Straße „Am Pfingstknapp“ in Harsewinkel wieder aktiviert!

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die Schulstraße am Ende der Straße „Am Pfingstknapp“ wieder aktiviert wird. Die Regelung war in der zweiten Sommerferienhälfte nach Ende der OGS-Betreuung aufgrund des nicht vorhandenen Schülerverkehrs ausgesetzt und Verkehrszeichen abgedeckt worden.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Stadtwerke Harsewinkel warnen vor Betrugsmasche – Sommerablesung der Stadtwerke findet weiterhin statt!

Berichten besorgter Bürgerinnen und Bürger zufolge geben sich derzeit Wettbewerber oder deren Vertreter als Stadtwerke-Mitarbeitende aus. Diese versuchen an der Haustür, Zugang zum Zähler oder zu vertragsrelevanten Daten wie Name, Zählernummer und im schlimmsten Fall noch die Kundennummer zu bekommen.

Derzeit findet die Sommerablesung der Stadtwerke Harsewinkel statt. Die Mitarbeitenden der Stadtwerke weisen sich bei Hausbesuchen grundsätzlich unaufgefordert aus. Bitte lassen Sie sich an der Haustür immer den Ausweis zeigen. In der Regel sind sie auch anhand ihrer Dienstkleidung (dunkelblaue T-Shirts mit Rückenprint „Zählerablesung“) erkennbar.

In keinen Fall werden von den Stadtwerken Harsewinkel Vertrags-Stammdaten abgefragt, da diese bereits vorliegen (weder am Telefon noch per Mail noch an der Haustür). Im Zweifelsfall kann man sich auch gern unter der kostenfreien Rufnummer der Stadtwerke 0800 334 2800 rückversichern, ob der erfolgte Besuch tatsächlich durch die Stadtwerke veranlasst wurde.

Schaffen es die Betrüger, Daten zu ergaunern, werden diese genutzt, um ungewollt und ohne das Wissen oder Einverständnis der Kundinnen und Kunden einen Versorgerwechsel auszulösen. Denn mit den erbeuteten Daten schließen sie einen neuen Vertrag im Namen der Geschädigten ab und kassieren dafür eine Vermittlungsprovision.

Von dem Wechsel ihres Energie-Anbieters ahnen die Betroffenen häufig nichts – zumal die neuen Verträge in der Regel deutlich teurer sind. Sollte im Anschluss dann der neue Vertrag per Post bei den Betroffenen ankommen, haben sie in der Regel ab Zustellung eine Frist von mindestens 14 Tagen Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Bei einem unseriös herbeigeführten und von den Kundinnen und Kunden unbeabsichtigten Versorgerwechsel beraten die Stadtwerke Harsewinkel gern.

(Text- und Bildquelle: STADTWERKE Harsewinkel GMBH)

Über die Stadtwerke Harsewinkel GmbH: Die Stadtwerke Harsewinkel GmbH ist ein Partnerunternehmen der Stadt Harsewinkel und der Stadtwerke Versmold und bietet seit 2013 in Harsewinkel, Greffen und Marienfeld Strom und Erdgas sowie Energiedienstleistungen an, kombiniert mit kompetenter Beratung. Seit 2016 kümmert sie sich auch um den sicheren und zuverlässigen Stromnetzbetrieb im gesamten Stadtgebiet.

Geführt wird das Unternehmen von Dipl.-Ing./Dipl.-Wirt.-Ing. Jörg Kogelheide und Stefan Volmering. Im Kundencenter direkt neben dem Rathaus von Harsewinkel in der Münsterstraße 8 stehen den Kundinnen und Kunden bei allen Fragen zur Energieversorgung kompetente Mitarbeitende zur Verfügung.

Zertifiziert ist die Stadtwerke Harsewinkel GmbH nach der international anerkannten Qualitätsnorm DIN EU ISO 9001:2015

Ab heute wieder Abnahme der Sportabzeichen auf dem Sportplatz Moddenbachtal

Heute (Dienstag 20.08.2024) startet das Team Sportabzeichen Harsewinkel wieder mit der Abnahme der Sportabzeichen auf dem Sportplatz Moddenbachtal. In der Zeit von 17.30 – 19.00 Uhr stehen die Prüfer bereit. Sondertermine für Radfahren und Walking werden noch bekannt gegeben. Die Saison endet am 24.09.2024.

 

(Text- und Bildqelle: TSG Harsewinkel von 1925 e.V./Claudia Stanjek)

10 Steuertipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

10 Steuertipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
10 Steuertipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).

1. Fahrtkosten: Steuerersparnis dank der Entfernungspauschale – Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Und die Werbungskostenpauschale, die bei Abgabe einer Steuererklärung automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird, liegt für die Steuerjahre 2023 und 2024 bei 1.230 Euro. In vielen Fällen lohnt es sich aber, die absolvierten Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung anzugeben. Denn mit der Entfernungspauschale kommt man bei 215 Arbeitstagen und einer Entfernung von 20 Kilometern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bereits auf 1.290 Euro (215 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro). Und je weiter die Strecke ist, desto höher fällt der Betrag aus, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Zumal seit dem Steuerjahr 2022 ab dem 21. Kilometer der einfachen Entfernung sogar 38 Cent pro Kilometer angerechnet werden.

2. Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260 Euro im Jahr absetzen – Seit dem Steuerjahr 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag und darf für maximal 210 Homeoffice-Tage geltend gemacht werden. Wer also seine berufliche Tätigkeit an mindestens 210 Tagen überwiegend von zu Hause ausübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, kann 1.260 Euro steuerlich geltend machen – und liegt damit schon über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Wer an manchen Tagen zur Arbeit fährt (erste Tätigkeitsstätte) und an anderen Tagen im Homeoffice arbeitet, kann in der Regel an den „Bürotagen“ die Entfernungspauschale und an den „Heimtagen“ die Homeoffice-Pauschale nutzen. Und wer dauerhaft keinen Arbeitsplatz beispielsweise für Schreibarbeiten im Betrieb hat, kann ab dem Steuerjahr 2023 die Homeoffice-Pauschale sogar zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen. Das ist möglich, wenn er oder sie an dem entsprechenden Tag etwa morgens zur Arbeit gefahren ist und nachmittags auch noch von zu Hause gearbeitet hat. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer.

3. Arbeitsmittel: Als Werbungskosten steuerlich geltend machen – Berufskleidung, Büromöbel und Büromaterial, Werkzeuge, Fachliteratur und andere Arbeitsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Hat ein solcher Gegenstand höchstens 800 Euro netto gekostet und wird nahezu ausschließlich beruflich genutzt (mindestens zu 90 Prozent), können die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Teurere Arbeitsmittel müssen hingegen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, und zwar gleichmäßig verteilt über die Nutzungsdauer. Abschreibung für Abnutzung (AfA) nennt sich das Ganze, und das Bundesfinanzministerium bietet zur Orientierung sogenannte AfA-Tabellen an. Wollen Steuerpflichtige eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, als in den AfA-Tabellen angegeben, müssen sie dies besonders begründen.

4. Krankheitskosten: Außergewöhnliche Belastungen auflisten – Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dazu können Ausgaben oder Zuzahlungen unter anderem für Brillen, Hörgeräte, Krankengymnastik, Massagen sowie verschriebene Medikamente und Fahrten zur Arztpraxis zählen. Das Finanzamt erkennt aber nur unmittelbare Krankheitskosten an: Das sind Ausgaben für die Heilung einer Krankheit oder die Linderung ihrer Folgen, nicht aber für die Krankheitsvorbeugung. Die Behandlungen müssen gezielt angeordnet worden sein, und das Finanzamt errechnet zunächst eine zumutbare Eigenbelastung für außergewöhnliche Belastungen. Was darüber hinausgeht, wirkt sich steuermindernd aus.

5. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Fiskus an den Kosten beteiligen – Ob Putzkraft, Haushaltshilfe, Hausmeisterdienst, Unterstützung bei der Gartenpflege, Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder sogar Betreuung und Versorgung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück: Beauftragt man für Arbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, die man gewöhnlich selbst oder ein anderes Mitglied des Haushalts erledigen könnten, einen Dienstleister oder eine Dienstleisterin, lässt sich ein Teil der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Und zwar in Form einer Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr. Wichtig ist, dass die Rechnungen unbar beglichen wurden und ein Zahlungsbeleg zum Beispiel für die Überweisung vorliegt. Zudem müssen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten auf der Rechnung getrennt von den Materialkosten ausgewiesen werden – denn für Letztere gibt es keine Steuerermäßigung.

6. Handwerkerleistungen: Können direkt die Steuerbelastung senken – Bad renovieren, Bodenbelag austauschen, Garten anlegen, Hof oder Terrasse pflastern und einiges mehr: Wer für solche Arbeiten einen Handwerker oder eine Handwerkerin beauftragt, kann einen Teil der Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten und bis zur Höchstgrenze von 1.200 Euro im Jahr. Handwerkerleistungen werden nicht bei der Berechnung des Einkommens abgezogen, sondern reduzieren direkt die festgesetzte Einkommensteuer. Wichtig: Es muss sich um eine bestehende Wohnung oder ein bestehendes Haus handeln, die oder das selbst bewohnt wird. Die Rechnungen müssen unbar beglichen werden, beispielsweise per Überweisung. Materialkosten werden nicht anerkannt, aber zu den Arbeitskosten gehören neben den Lohnkosten auch Maschinen- und Fahrtkosten sowie Verbrauchsmittel.

7. Kinderbetreuungskosten: Bis zu 4.000 Euro im Jahr möglich – Bis zum 14. Lebensjahr eines Kindes können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Drittel der Kosten von maximal 6.000 Euro pro Kind und Jahr – also bis zu 4.000 Euro. Dazu zählen Ausgaben für Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort und Krippe sowie eine Babysitterin oder einen Babysitter, ein Au-Pair, eine Nanny beziehungsweise ein Kindermädchen. Es muss eine Rechnung vorliegen und diese unbar beglichen worden sein, also beispielsweise per Banküberweisung. Wichtig: Essensgeld wird nicht anerkannt, ebenso wenig Kosten für Unterricht oder Freizeitbetätigungen. Und: Ist ein Kind wegen einer Behinderung nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, können Kosten für die Kinderbetreuung auch über das 14. Lebensjahr hinaus geltend gemacht werden. Die Behinderung muss aber vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten sein.

8. Spenden: Bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis – Für Spenden bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis, um diese steuerlich geltend zu machen. Das kann ein Kontoauszug sein oder der Screenshot einer Überweisung beziehungsweise ein anderer Überweisungsbeleg. Spenden von mehr als 300 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel nur mit Spendenquittung an. Diese Zuwendungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster muss unter anderem die Art der Spende und die Spendensumme enthalten. Zudem sollte darin bestätigt sein, dass die Spende für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird. Die Bescheinigung stellt üblicherweise die gemeinnützige Organisation aus, die die Spende erhalten hat. Setzt eine Finanzbehörde beispielsweise nach starken Unwettern einen Katastrophenerlass in Kraft, können auch Spenden von mehr als 300 Euro mit vereinfachtem Nachweis steuerlich geltend gemacht werden. Die Spende muss dann innerhalb des dafür festgelegten Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt worden sein.

9. Versicherungen: Keine Höchstgrenze bei beruflichen Policen – Altersvorsorgeaufwendungen wie Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke oder Alterskassen sowie eine private Rentenversicherung können in voller Höhe bis zur Maximalgrenze von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Ehepaare in der Steuererklärung 2023 geltend gemacht werden. Für das Steuerjahr 2024 sind es 27.566 und 55.132 Euro (Arbeitgeberbeiträge sind auf den Höchstbetrag anzurechnen). Bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro können Beiträge für Riesterverträge angesetzt werden. Ebenfalls absetzbar sind sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen. Die Grenze hierfür liegt bei 1.900 Euro für Steuerpflichtige, die steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten, und bei 2.800 Euro für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen müssen – somit ist der Höchstbetrag oft schon mit der Basiskranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht. Unbegrenzt als Werbungskosten werden berufliche Policen steuerlich anerkannt, etwa eine Berufshaftpflicht- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung.

10. Umzugskosten: Tatsächliche Ausgaben und Pauschale absetzbar – Ausgaben für einen beruflich bedingten Umzug zählen zu den Werbungskosten. Sogenannte allgemeine Umzugskosten wie Fahrten zur Suche und Besichtigung der neuen Wohnung sowie zum Einzug, Umzugsfirma und für bis zu sechs Monate die Miete für die bisherige Wohnung, wenn diese zusätzlich zur neuen Wohnung gezahlt werden muss, können mit entsprechenden Belegen und Rechnungen in tatsächlich angefallener Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Dazu kommen sonstige Ausgaben, zum Beispiel für Zeitungsanzeigen zur Wohnungssuche, den Telefonanschluss in der neuen Wohnung, Gebühren für das neue Kfz-Kennzeichen oder Ummelden und Ändern des Personalausweises. Diese können entweder durch Nachweise mit den tatsächlichen angefallenen Kosten oder ohne Nachweise mit der Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden. Für Umzüge bis 29. Februar 2024 (seit 1. April 2022) beträgt die Umzugskostenpauschale 886 Euro für die berechtigte Person sowie jeweils 590 Euro für Angehörige wie Ehefrau/Ehemann, Lebenspartner/in, eigene Kinder sowie Stief- und Pflegekinder. Für Umzüge ab 1. März 2024 beläuft sich die Pauschale auf 964 Euro beziehungsweise 643 Euro für Angehörige.

Weiterführende Infos: Detaillierte Informationen zu allen 10 genannten Steuertipps sind auf www.vlh.de zu finden.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Lettische Partnerregion des Kreises GT: Landrat reist mit großer Delegation nach Valmiera

Die Delegation aus dem Kreis Gütersloh in im Ort Burtnieki (Foto: Kreis Gütersloh).
Archivbild 2023: Die Delegation aus dem Kreis Gütersloh in im Ort Burtnieki (Foto: Kreis Gütersloh).

„Auf nach Valmiera“ heißt es bald für eine 44-köpfige Delegation aus dem Kreis Gütersloh unter der Leitung von Landrat Sven-Georg Adenauer. Der Kreis Gütersloh und die lettische Region Valmiera sind seit mehr als 30 Jahren durch eine Partnerschaft miteinander verbunden. Jedes Jahr besuchen sich Delegationen aus Lettland und Deutschland gegenseitig. In diesem Jahr wird die Reise vom 20. bis zum 25. August stattfinden.

Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie Einblicke in die lettische Geschichte stehen auf dem Programm der Reisegruppe. Unter anderem wird während ihres Aufenthalts eine Kunstausstellung von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Kreis Gütersloh im Museum von Valmiera eröffnet. Außerdem unternimmt die Delegation eine Wanderung im Nationalpark Gauja. Auch ein Besuch der Veranstaltung ‚Baltischer Weg‘ an der estnischen Grenze ist geplant. Thematisiert wird dort eine Unabhängigkeitsbewegung in Form einer 600 Kilometer langen Menschenkette. Auf diese Weise demonstrierten Bürgerinnen und Bürger von Lettland, Estland und Litauen gemeinsam im Jahr 1989 für die Eigenständigkeit ihrer Staaten von der Sowjetunion.

Neben der Partnerschaft auf Kreis- beziehungsweise Regionsebene gibt es auch kommunale Freundschaften. Während der Delegationsreise im vergangenen Jahr wurde die vierte Partnerschaft zwischen Städten und Gemeinden der Partnerregionen besiegelt. Es besteht damit aktuell eine Partnerschaft zwischen Borgholzhausen und der lettischen Gemeinde Naukšēni, zwischen der Stadt Halle/Westf. und der Stadt Valmiera, der Stadt Harsewinkel und der Stadt Mazsalaca sowie der Gemeinde Steinhagen und der Stadt Rūjiena.

Aufgrund der kommunalen Verbindung begleiten den Landrat unter anderem Dirk Speckmann (Bürgermeister der Stadt Borgholzhausen), Pamela Westmeyer (1. Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Harsewinkel), Thomas Tappe (Bürgermeister der Stadt Halle/Westf.), Heike Horn (Stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Steinhagen), Theo Mettenborg (Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück) und Susanne Mittag (Bürgermeisterin der Gemeinde Langenberg) nach Valmiera.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

KOMM INS TEAM 110 – Polizei GT wirbt für Nachwuchs!

Genau mein Fall! - Polizei NRW
Genau mein Fall! – Polizei NRW

Lust in unser Team zu kommen? Für das Bewerbungsverfahren lädt die Einstellungsberatung der Kreispolizeibehörde Gütersloh zu einer Informationsveranstaltung ein. Der Bewerbungsschluss für die Onlinebewerbung des Einstellungsjahres 2025 endet zum 08.10.2024.

Die Informationsveranstaltung findet in der Polizeiwache Versmold statt: Mittwoch, 21.08.2024 um 18 Uhr, Polizeiwache Versmold Westheider Weg 50, 33775 Versmold

Themen werden die Bereiche Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Polizei des Landes NRW sein. Außerdem sollen die verschiedenen Möglichkeiten innerhalb des Polizeiberufes und der Ablauf des dreijährigen dualen Studiums an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung erläutert werden.

Abiturientinnen und Abiturienten, sowie Absolventinnen und Absolventen der vollen Fachhochschulreife, die sich für einen spannenden, verantwortungsvollen und krisensicheren Beruf interessieren und das 37. Lebensjahr zum Einstellungstermin (1. September) noch nicht vollendet haben, können sich für die Veranstaltungen unter der Telefonnummer 05241 869-2277 oder per E-Mail (Personalwerbung.Guetersloh@polizei.nrw.de) bis morgens um 09:00 Uhr für den jeweiligen Veranstaltungstermin anmelden.

Im Rahmen eines Schulversuches können Interessierte mit mittlerem Schulabschluss das volle Fachabitur bei der Polizei erwerben. Unter bestimmten Bedingungen reicht auch eine abgeschlossene Berufsausbildung plus dreijähriger Tätigkeit in dem erlernten Beruf als Einstellungsvoraussetzung aus.

Studiengebühren werden nicht erhoben. Ein Gehalt sorgt für eine finanziell abgesicherte Studienzeit. Von den angehenden Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren werden Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, sicheres Auftreten, situationsangepasstes Verhalten und hohe Kommunikationsfähigkeit erwartet.

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

Alles steht Kopf 2 – Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 21. August

Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!

21. August: Alles steht Kopf 2 – In Disney•Pixars ALLES STEHT KOPF 2 kehren wir in den Kopf des nun frischgebackenen Teenagers Riley zurück – genau zu dem Zeitpunkt, an dem das Hauptquartier plötzlich abgerissen wird, um Platz für etwas völlig Unerwartetes zu schaffen: neue Emotionen! Freude, Kummer, Wut, Angst und Ekel, die seit langem erfolgreich Rileys Kopf managen, sind sich nicht sicher, was sie fühlen sollen, als Zweifel auftaucht. Und es sieht so aus, als ob sie nicht die einzige Neue ist!

ZUM KINOPROGRAMM UND ZUR TICKETBUCHUNG >>>

Fragen zum Kinobusprogramm richten Sie bitte an: Jutta Schmedt unter 05247/1690 + 0157/38165808.

Abfahrtszeiten:
  • 15.15 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • 15.25 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
Filmlänge: ca. 90 Minuten

Rückkehr:
  • ca. 17.55 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
  • ca. 18.10 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
Preis-/Einlassinformationen:

Kinokarte inkl. Busfahrt 7,50 €. Mindestalter für die alleinige Teilnahme sind 6 Jahre. Bei jüngeren Kindern muss ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren, welcher ebenfalls ein Ticket benötigt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V.)

Aktion „Kann dein Haus Sonne?“ – PV-Videoberatung bequem vom Sofa aus

Freuen sich auf viele Anmeldungen: (v. l.) Oliver Vredenburg (Energieberater), Heike Brüggemann (Stadt Versmold), Ulla Thering und Alana Dill (Kreis Gütersloh), Eike Horn (Stadt Werther), Tobias Wellert (Energieberater), Melanie Lessmeier (Gemeinde Steinhagen), Matthias Starke (Energieberater) und Caroline Hüttemann (Gemeinde Herzebrock-Clarholz) (Foto: Kreis Gütersloh).
Freuen sich auf viele Anmeldungen: (v. l.) Oliver Vredenburg (Energieberater), Heike Brüggemann (Stadt Versmold), Ulla Thering und Alana Dill (Kreis Gütersloh), Eike Horn (Stadt Werther), Tobias Wellert (Energieberater), Melanie Lessmeier (Gemeinde Steinhagen), Matthias Starke (Energieberater) und Caroline Hüttemann (Gemeinde Herzebrock-Clarholz) (Foto: Kreis Gütersloh).

Photovoltaik (PV) ist durch einige politische Entscheidungen und Marktentwicklungen wieder interessanter geworden. Aber gilt das auch für das eigene Hausdach? Welche Leistung sollte installiert werden? Ist ein Batteriespeicher sinnvoll und kann mit dem selbst erzeugten Strom auch eine Wärmepumpe und ein Elektroauto versorgt werden? Wie sieht es mit Fördermitteln aus und worauf ist bei der Angebotseinholung zu achten? Antworten auf diese Fragen liefert eine PV-Videoberatung, die der Kreis Gütersloh gemeinsam mit den Kommunen Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) in den nächsten Wochen anbietet. Interessierte können sich ab sofort bis zum 17. September 2024 beim Klimaschutzmanagement ihrer Kommune für den Online-Check anmelden – vorausgesetzt das Wohnhaus steht in einem der zuvor genannten Orte. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bei dem kostenlosen Angebot werden Hausbesitzer einfach und bequem von zu Hause aus beraten. Die 40 bis 60 Minuten dauernde PV-Videoberatung wird von einem anbieterneutralen Energieberater der Initiative ALTBAUNEU des Kreises und der beteiligten Kommunen am Computer mit Hilfe von Zoom oder Microsoft Teams durchgeführt. Für die individuelle Beratung und Betrachtung unterschiedlicher Varianten setzen die Berater das kreisweite Solardachkataster ein.
Die Hausbesitzer erhalten nach der Anmeldung bei ihrer Stadt oder Gemeinde vom beauftragten Energieexperten die Zugangsdaten und weitere Hinweise zur Durchführung des Online-Meetings. Die Teilnahme an der Videoberatung ist mit einem PC oder mobilen Endgerät wie beispielsweise einem Notebook oder einem Tablet möglich.

Der PV-Check per Video richtet sich vor allem an Eigentümer von Ein- bis Zweifamilienhäusern, die das Objekt selbst bewohnen. Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von teilweise oder komplett vermieteten Objekten mit bis zu vier Wohneinheiten können sich per Video zur vollständigen Einspeisung des Solarstroms beraten lassen. Zu Mieterstrom-Modellen wird im Rahmen der Aktion nicht beraten.

Weitere Informationen zur PV-Videoberatungsaktion sind unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh abrufbar. Auskunft beim Kreis erteilt Projektleiterin Ulla Thering unter U.Thering@kreis-guetersloh.de oder unter 05241 – 85 2762. Eine Anmeldung ist ab sofort telefonisch oder per Mail beim örtlichen Klimaschutzmanagement im Rathaus möglich.

 

 (Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Urlaub mit dem Reisemobil: Wildcampen ist häufig verboten – ADAC Tipps für sicheres und richtiges Campen

Wildes Campen ist nur begrenzt erlaubt, am besten man erkundigt sich vorab, ob man das Wohnmobil am Wunschort stehen lassen darf (Bild: ©ADAC/Constantin Mirbach).
Wildes Campen ist nur begrenzt erlaubt, am besten man erkundigt sich vorab, ob man das Wohnmobil am Wunschort stehen lassen darf (Bild: ©ADAC/Constantin Mirbach).

Immer mehr Urlauber reisen mit dem Camper oder Wohnwagen. Nicht nur angesichts oft überfüllter Campingplätze stellen sich viele die Frage, wo sie übernachten dürfen. Der ADAC rät Reisenden, sich vor Urlaubsbeginn über die Regelungen entlang der Strecke und am Zielort zu informieren.

Generell ist es in Deutschland erlaubt, außerhalb eines Campingplatzes zu parken, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Das heißt: Wer zu müde ist, um weiterzufahren, darf seinen Camper parken und sich ausruhen, bis er wieder fit ist. Das gilt auch für das Übernachten im Pkw.

Im europäischen Ausland gelten unterschiedliche Regelungen für das Campen außerhalb von Campingplätzen: In Dänemark dürfen Wohnmobile – wie andere Kraftfahrzeuge auch – nicht an Stränden, in Wäldern und Parks, in Naturzentren und anderen geschützten Gebieten fahren oder parken, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist. In Italien ist das Kampieren außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

In Österreich ist Campen beziehungsweise Zelten im Wald ausdrücklich verboten, es sei denn, es wurde die Zustimmung des Waldeigentümers eingeholt. Verstöße können je nach Schwere und Bundesland mit Strafen bis zu 14.500 Euro geahndet werden. Das Campieren außerhalb des Waldbereichs hingegen ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Es ist daher ratsam, sich für das freie Stehen die Genehmigung der Behörden einzuholen. In Schweden dürfen Autos, Wohnmobile oder Wohnwagen nur auf gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden. Das so genannte „Jedermannsrecht“ gilt vor allem für Zelturlauber.

Nicht nur für das Campen, auch für das bloße Parken gibt es mitunter besondere Regeln. In Deutschland dürfen in den Innenstädten Wohnmobile, Caravans und Gespanne grundsätzlich am Straßenrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden, sofern die Straßenverkehrsordnung keine besonderen Einschränkungen vorsieht. Viele Einschränkungen gelten nur für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Das Abstellen von angekuppelten Wohnanhängern ist erlaubt, sofern kein Verkehrszeichen das Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern verbietet. Abgekoppelte Wohnwagenanhänger dürfen jedoch in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen auf einem Parkplatz abgestellt werden. Danach ist der Parkplatz zumindest kurzfristig für andere Fahrzeuge freizugeben.

Einige Besonderheiten für Camper gibt es aber zu beachten:

  • Es darf nur geparkt werden, wenn für Fahrzeuge mit der größtmöglichen Breite (2,55 Meter plus mindestens 0,5 Meter Sicherheitsabstand) ausreichend Platz zum Durchfahren bleibt.
  • Gegenüber Grundstückszufahrten müssen mindestens 3,5 Meter freigehalten werden, um unzumutbares Rangieren zu vermeiden.
  • Wer sein Wohnmobil oder seinen Anhänger mit einem Saisonkennzeichen zugelassen hat, muss beachten, dass das Fahrzeug außerhalb des angegebenen Zeitraums grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf adac.de / Pincamp.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)