
Derartige Nachrichten sind zweifelsfrei als Betrugsversuche einzustufen, mit dem Ziel, unrechtmäßig Zahlungen zu erlangen. Bürgerinnen und Bürger, die eine derartige E-Mail erhalten, sollten diese keinesfalls öffnen und unter keinen Umständen Zahlungen leisten. Im Zweifelsfall wird empfohlen, unmittelbar Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen, um die Echtheit der Nachricht zu überprüfen.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)




























Das was? Na, das Spöggsken!