Verbraucherzentrale NRW: Tickets für die Fußball-EM 2024: Was es beim Bewerbungsprozess zu beachten gibt

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Tickets für die Fußball-EM 2024 – Was es beim Bewerbungsprozess zu beachten gibt: Die UEFA EURO 2024 wird am 14. Juni 2024 in München eröffnet und endet am 14. Juli 2024 mit dem Finale in Berlin. Am 3. Oktober startete die Bewerbungsphase für Tickets zur UEFA Euro 2024. Bereits jetzt gibt es über drei Millionen Bewerbungen auf die Eintrittskarten für das europäische Fußballturnier der Herren im kommenden Jahr. Um sich ein oder mehrere der begehrten Tickets zu sichern, können sich Interessierte auf der Website der UEFA noch bis Ende Oktober bewerben, ehe die Tickets dann per Losverfahren zugeteilt werden. Was es dabei zu beachten gibt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

  • Blindflug bei Bewerbungen auf einzelne Partien Bis auf die Spielpartien der deutschen Mannschaft ist in der ersten Verkaufsphase nur eine Bewerbung nach Austragungsort und -termin möglich. Da die Mannschaften noch nicht im Spielplan verzeichnet sind, können noch keine Wunschpartien angegeben werden. Nur für die Gruppenspiele von Gastgeber Deutschland sind die Termine und Spielstätten (München und Stuttgart) jetzt schon bekannt. Nach der Endrundenauslosung Anfang Dezember wird es eine weitere Verkaufsphase für Tickets geben. Das größte Kontingent gibt es laut UEFA jedoch in der jetzt laufenden Bewerbungsphase.
  • Achtung bei höheren Chancen durch Preiskategorie Bei der Auswahl der Tickets kann die gewünschte Preiskategorie angegeben werden. Pro Spiel können sich Verbraucher:innen nur auf bis zu vier Tickets einer einzigen Preiskategorie bewerben. Um die Chancen in der Verlosung zu erhöhen, besteht jedoch auch die Möglichkeit zur Einwilligung, gegebenenfalls Tickets der nächsthöheren oder nächstniedrigeren Kategorie zu erhalten. Aber Achtung: Die Zustimmung betrifft die gesamte Bewerbung, sodass bei erfolgreicher Zuteilung eventuell auch der deutlich höhere Ticketpreis gezahlt werden muss.
  • Im Glücksfall: Kauf nur ganz oder gar nicht Ob man Erfolg bei der Verlosung hatte, wird bis zum 14. November 2023 mitgeteilt. Die zugeteilten Tickets können dann nur komplett erworben werden. Die Stornierung einzelner Spiele ist nicht mehr möglich. Gerade bei höheren Preiskategorien kommen hier schnell große Summen zusammen. Verbraucher:innen sollten sich also gut überlegen, ob sie im Falle einer Zuteilung bereit wären, den gesamten Preis aller Tickets zu bezahlen oder ganz auf ihre Tickets zu verzichten. Eine Bezahlung ist nach den Bedingungen der UEFA ausschließlich über eine Debit- oder Kreditkarte mit eingerichteter Online-Bezahlfunktion oder über den Zahlungsdienstleister Alipay möglich. Kommt man der Zahlungsaufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, wird der komplette Vorgang automatisch storniert.
  • Weitergabe von Tickets nur bedingt möglich Die Weitergabe von Tickets, die ausschließlich mobil über die App „UEFA Mobile Tickets“ zur Verfügung gestellt werden, wird nur eingeschränkt und unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Hiermit soll der Schwarzmarkt zu horrenden Preisen weitgehend unterbunden werden. Eine Weitergabe der personalisierten Tickets ist daher nur unter bestimmten Umständen möglich. Tickets können von Käufer:innen an Gäste übertragen werden, wenn beispielsweise das Spiel zusammen besucht wird, die Tickets für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und keine zusätzliche Gegenleistung über den Ticketpreis hinaus erfolgt. Auch im Krankheitsfall soll eine Weitergabe der Tickets ermöglicht werden. Ein eigenmächtiger Weiterverkauf hingegen ist von der UEFA untersagt. Die UEFA wird eine autorisierte Zweitmarktplattform einrichten, über die Tickets sicher weiterverkauft werden können. Stößt man trotzdem auf Angebote außerhalb der offiziellen Angebotswege, ist Vorsicht geboten, da es sich dann sehr wahrscheinlich um Betrug handelt. Tickets, die nicht über offizielle Kanäle gekauft werden, können von der UEFA ersatzlos gesperrt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

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