Verbraucherzentrale NRW: Mit dem Taxi zum Urlaubsflieger?

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Mit dem Taxi zum Urlaubsflieger? – Wenn die Bahn Verspätung hat, greift oft die Mobilitätsgarantie NRW.

Mit der Bahn zum Flughafen und dann ab in den Urlaub – das ist nicht nur komfortabel, sondern spart auch Geld, denn es entfallen Parkgebühren für das abgestellte Auto. Ärgerlich wird es jedoch, wenn der Zug Verspätung hat und man Gefahr läuft, seinen Flieger zu verpassen. Um trotz Verspätung noch pünktlich zum Flieger zu kommen, greifen viele auf die Mobilitätsgarantie NRW zurück und fahren beispielsweise mit dem Taxi zum Flughafen. Die Taxikosten können danach bis zu 30 Euro übernommen werden, wenn Bus oder Bahn mindestens 20 Minuten Verspätung haben. Wer dann aber erst einmal für drei Wochen im Urlaub ist, riskiert, dass seine Kosten möglicherweise nicht erstattet werden. Warum das so ist und welche Bedingungen wann gelten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

  • Ratsam: Puffer einplanen vermeidet Stress Wer eine Zugverbindung sehr knapp vor Abflug wählt, riskiert, dass er bei einer Verspätung zu spät am Gate ankommt und den Flieger verpasst. So kurz vor der ersehnten Urlaubsentspannung muss dieser Stress nicht sein. Daher gilt grundsätzlich: Lieber einen großzügigen Puffer einplanen und etwas Wartezeit vor Ort in Kauf nehmen. Das kann eine Menge Stress und Ärger im Voraus vorbeugen.
  • Bei Verspätung: Alternatives Beförderungsmittel wählen Sollte sich das gewählte Nahverkehrsmittel (Bus, S- oder Regional-Bahn) um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Reisende mit Nahverkehrsticket (auch mit Deutschlandticket) eine alternative Beförderung in Anspruch nehmen, um ihr Ziel noch pünktlich zu erreichen. Dies kann ein Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), ein Taxi, ein taxiähnlicher Fahrdienst oder ein Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) sein.
  • Wichtig: Frist zur Kostenerstattung im Auge behalten Wer eine alternative Beförderung in Anspruch nimmt, der muss zunächst in Vorkasse gehen, wenn er zum Beispiel ein Ticket für einen Fernverkehrszug löst oder sich ein Taxi ruft. Die gute Nachricht: Die Kosten dafür werden erstattet – beim Fernverkehr komplett, beim Taxi, Fahrdienst sowie den Sharing-Angeboten bis zu 30 Euro pro Person, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sogar bis zu 60 Euro. Wichtig zu beachten: Ein Antrag auf Kostenerstattung ist innerhalb von 14 Tagen zu stellen. Wer also erst einmal für zwei Wochen in den Urlaub fliegt und sich erst danach um die Kostenerstattung kümmert, der bleibt auf seinen Extrakosten sitzen. Hier kann die elektronische Antragstellung helfen, um keine Fristen zu verpassen.
  • Achtung: In diesen Fällen werden die Kosten nicht erstattet Bei verpassten Anschlüssen und Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, im Falle eines Streiks, bei Bombendrohungen oder Bombenentschärfungen und bei Unwettern gibt es keine Kostenerstattung.
Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

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