Verbraucherzentrale NRW warnt vor gefälschten Interviews mit Prominenten und angeblichen Geheimtipps.
Die Meldung, die einem Verbraucher im Newsfeed seines Internetbrowsers angezeigt wurde, klang zu schön, um wahr zu sein: Berichtet wurde über eine Handelssoftware mit Künstlicher Intelligenz (KI), mit der man bei 250 Euro Starteinlage schon nach 30 Minuten erste Gewinne erzielt. Ein Broker-Angebot, von dem Fernsehkoch Tim Mälzer bei Markus Lanz geschwärmt habe, man müsse nicht mehr arbeiten, um reich zu werden. Einzige Bedingung: Interessenten müssten Kryptowährung über einen bestimmten Broker kaufen. Doch die angeblich top-seriöse Website ist eine Betrugsmasche, warnt die Verbraucherzentrale NRW: „Die Schilderungen der Prominenten sind nicht echt“, sagt Finanzexperte David Riechmann, „und die Geschichten vom schnellen, mühelosen Reichtum sind ein reines Lockmittel. Das investierte Geld ist in der Regel weg.” Das Grundmuster sei stets ähnlich, erklärt Riechmann und gibt Tipps, wie man Fake-Angebote und Cyberkriminalität erkennt.
Wie funktioniert die Masche? Ob Tim Mälzer bei Markus Lanz oder Carolin Kebekus bei Bettina Böttinger: Promis erzählen angeblich fast nebenbei oder versehentlich, wie sie ohne Arbeit reich geworden sind. Doch diese Schilderungen sind nicht authentisch, sondern nachträglich erfunden, ohne Wissen der Prominenten. Die nie tatsächlich getätigten und nie im Fernsehen gezeigten Aussagen klingen märchenhaft. Mälzer sagt angeblich, er habe nur 250 Euro investiert und jetzt bringe ihm „dieses Programm jeden Tag Zehntausende ein, sogar im Schlaf”. Kundgetan werden die Geschichten auf Seiten, die großen Nachrichtenportalen nachempfunden sind.
Woran erkennt man den Betrugsversuch? Die Geschichte über den mühelosen Reichtum wird von den Kriminellen geradezu abenteuerlich ausgeschmückt. So soll die Deutsche Bundesbank versucht haben, die Live-Ausstrahlung zu verhindern. Chefredakteure der Tagesschau sollen nicht erlaubt haben, Artikel zu veröffentlichen. Auch der konkret empfohlene Broker, in diesem Fall „GPT Definity Pro“, bei dem man ein Konto eröffnen soll, ist nur ein Lockmittel. Klares Indiz: Die Broker-Website hat kein Impressum, ebenso fehlt die vorgeschriebene Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde. Zudem bietet der angebliche deutsche Broker auf der Homepage ausschließlich englische Geschäftsbedingungen (AGBs). All das sind deutliche Anzeichen, dass man es nicht mit einem seriösen Anbieter zu tun haben kann. Dahinter stecken in Wahrheit professionelle Betrugsbanden.
Wie reagiert man richtig? Es empfiehlt sich gesunder Menschenverstand. Dass jeder schnell und sicher reich werden kann, ist äußerst unrealistisch. Daher sollte man die angeblichen Geheimtipps ignorieren, dort kein Konto eröffnen und kein Geld überweisen. Bei der Verbraucherzentrale NRW melden sich immer wieder Menschen, die das eingesetzte Kapital komplett verloren haben, weil sie auf Cyberkriminelle hereingefallen sind. Wer schon Geld eingezahlt hat und es bereut, hat nur dann eine Chance, es zu retten, wenn mit einer Karte gezahlt wurde, die ein Chargeback-Verfahren ermöglicht. Das sind in der Regel Kredit- und Debitkarten der großen Kreditkartenunternehmen. Bei einer Überweisung bleibt nur ein sehr enges Zeitfenster für einen Rückruf, der zudem mit Gebühren verbunden ist.
Handelt es sich bei Kryptowährungen immer um Betrug? Nein. Auch wenn dort viele Cyberkriminelle unterwegs sind, gibt es auch eine Menge seriöse Anbieter. Allerdings unterliegen Kryptowährungen wie Bitcoin sehr großen Schwankungen und sind ein extrem spekulatives Investment. Bitcoin im Speziellen sind zudem fast nirgendwo gesetzliches Zahlungsmittel und es gibt keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe. Wer trotzdem kaufen will, sollte eine Plattform wählen, die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat und von dieser überwacht wird.
Weiterführende Infos und Links: Informationen zu unseriösen Handelsplattformen im Internet gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/31474. Mehr über Bitcoin gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/11641.
(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)