Falsche Gesundheitsversprechen: Verbraucherzentrale NRW geht gegen zwei Betten-Hersteller vor. Abgemahnt wurden ein Hersteller von Zirbenholzbetten sowie ein Unternehmen, das sogenannte Erdungsauflagen anbietet.
- Zirbenholz wirkt angeblich „ausgleichend“ und „gesundheitsfördernd“
- Erdungsauflage unter anderem als „entzündungslindernd“ beworben
Rund ums Thema „Gesund schlafen“ kursieren im Internet zahlreiche Mythen. Die Schlafprobleme zahlreicher Menschen machen sich manche Unternehmen zunutze und preisen ihre Produkte mit irreführenden Werbeversprechen an. So hat ein Hersteller bei Facebook für ein Bett aus Zirbenholz geworben, das angeblich auf das vegetative Nervensystem wirke. Ein anderer Anbieter versprach auf YouTube, seine „Erdungsauflage“ verringere den Cortisolspiegel und fördere die Durchblutung. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind beide Fälle klare Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gegen solche unzulässigen Werbeaussagen gehen die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit dem gemeinsamen Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ rechtlich vor.
Die beiden kuriosen Fälle wurden der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von aufmerksamen Verbraucher:innen gemeldet. Auf ihrem YouTube-Kanal verspricht die Samina Deutschland GmbH aus Lindau den Verbraucher:innen therapeutische Effekte im Schlaf. Die angepriesene Lokosana-Erdungsauflage „verringert den Cortisolspiegel, […] fördert die Durchblutung in den kleinen Kapillaren und wirkt auf jeden Fall auch entzündungslindernd“, heißt es im Video. Aus wissenschaftlicher Sicht sind diese Werbeversprechen nicht haltbar – deswegen haben die Verbraucherzentralen das Unternehmen abgemahnt. Weil sich die Samina Deutschland GmbH nicht einsichtig zeigte, wird der Fall demnächst vor dem Landgericht Kempten im Allgäu verhandelt (Aktenzeichen: 13 O 149/22).
Im zweiten Fall wurde ein Betten-Hersteller aus Löhne (Kreis Herford) erfolgreich abgemahnt. In einem Posting auf dessen Facebookseite hieß es unter anderem über die angebotenen Zirbenholz-Betten: „Der Duft von Zirbenholz wirkt aktivierend auf den Parasympathikus, dem beruhigenden Gegenspieler zum oft stressbedingt überaktiven Sympathikus.“ Der Geruch der Zirbe wirke „ausgleichend“ und fördere so Gesundheit, Wohlbefinden und Schlafqualität. Auch diese Werbeversprechen halten jedoch einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand, wie die Kooperationspartner des Projekts Faktencheck-Gesundheitswerbung, medizin transparent aus Österreich, ermittelt haben. So existieren keine belastbaren wissenschaftlichen Quellen, welche die behaupteten Wirkungen stützen. Deswegen sind die genannten Aussagen über das Zirbenholz-Bett rechtlich unzulässig. Der Hersteller zeigte sich einsichtig: Er unterzeichnete eine Unterlassungserklärung und darf somit die beanstandete Werbung nicht wiederholen.
Hintergrund: Gerade im Bereich der Gesundheitswerbung sind Verbraucher:innen häufig geneigt, auf Versprechen in der Werbung und deren hinreichende wissenschaftliche Absicherung zu vertrauen. Es ist deshalb irreführend und gefährlich, mit Heilungsversprechen zu werben, die (noch) nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen. Deshalb sind solche irreführenden Werbeversprechen nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unzulässig.
Irreführende Werbung können Verbraucher:innen dem Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ über das Kontaktformular melden.
(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)