Kreis Gütersloh: Aufhebung der Quarantäne in NRW verunsichert Bürger

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Unterschiede bei Einreiseländern

In den Nachrichten und nicht nur dort war zu hören und zu lesen: NRW setzt die Quarantäneregel für diejenigen aus, die aus einem europäischen Land nach Nordrhein-Westfalen einreisen.

Das bedeutet für alle, die ab jetzt aus einem dieser Staaten einreisen, dass sie nicht mehr verpflichtet sind, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Nun melden sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beim Kreis, die seit dem Anfang Mai eingereist sind und sich aktuell nach der Einreise noch in Quarantäne befinden, was dies für sie bedeutet. Denn viele von ihnen haben von ihrer Kommune einen entsprechenden Quarantänebescheid erhalten.

Durch die Rechtsänderung haben sich diese Bescheide ihre Gültigkeit verloren. Dies gilt zum Beispiel auch für einen Tanzlehrer, der der vor  einer Woche aus Frankreich zurückgekehrt ist. Kurz gesagt: Der Tanzlehrer darf seine vier Wände nun verlassen.

Anders sieht das aber zum Beispiel bei Bürgern, die aus den Vereinigten Staaten zurücknahmen. Die müssen ihre Quarantäne bis zum Ende durchziehen. Nähere Infos unter www.land.nrw.de.

 

(Textquelle: Referat PresseKreis Gütersloh | Bildquelle: coyot/pixabay.com)