Untere Wasserbehörde Kreis GT: Keine Wasserentnahme aus Flüssen und Gewässern
Das sonnige Wetter und die geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass viele Flüsse und andere Gewässer zu wenig Wasser führen. Um Tiere und Pflanzen zu schützen, hat der Kreis Gütersloh mittels Allgemeinverfügung verfügt, dass mit Wirkung zum 21. Mai kein Wasser durch mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse aus oberirdischen Fließgewässern im Kreis Gütersloh entnommen werden darf. Händisches Abschöpfen von Wasser sowie Tränken von Tieren bliebt weiterhin erlaubt. Der Kreis möchte durch die Verfügung verhindern, dass der Wasserstand weiter absinkt und so der Wasserhaushalt und die Gewässer negativ beeinträchtigt werden. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September 2025. Der Kreis behält sich vor, die Regelung vor Außerkrafttreten zu ändern oder aufzuheben, falls die Flüsse und Gewässer wieder ausreichend Wasser führen.
Durch die Trockenheit sind die Wasserstände derzeit auf einem Niveau, das in den vergangenen Jahren erst im Spätsommer erreicht wurde. Sollte der Regen in den kommenden Wochen weiterhin ausblieben, müssen ausreichende Wassermengen in den Gewässern als Reserven vorhanden sein, um sie vor der Trockenheit zu schützen. Der Kreis Gütersloh behält sich vor, Bußgelder bei Verstößen zu verhängen.
Die Bezirksregierung Detmold hat bereits mit heutiger Wirkung, seit dem 20. Mai, die Wasserentnahme aus der Ems verboten. Als Obere Wasserbehörde ist die Bezirksregierung unter anderem für die Ems zuständig, der Kreis Gütersloh als untere Wasserbehörde für die weiteren Flüsse und Gewässer im Kreisgebiet. Der Kreis Gütersloh steht in engem und kontinuierlichem Austausch mit der Bezirksregierung Detmold, um die Situation der Gewässer regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten.
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