Seit 20. März 2022 füllen sich wieder die Büros deutscher Unternehmen. Nach zwei Jahren Pandemie ist die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber ausgelaufen. Zahlreiche Firmen lassen sich und ihren Beschäftigten beim „Back to Office“ noch Zeit. Falls Gebäude oder Teile davon länger ungenutzt waren, könnten sich im stehenden Wasser von Leitungen Legionellen und andere Mikroorganismen zu bedenklichen Konzentrationen vermehrt haben. „Wenn dem Trinkwassersystem bis zu 24 Stunden kein Wasser entnommen worden ist, dann muss nach der technischen Richtlinie bei der nächsten Entnahme das Wasser abgelassen werden, bis die Temperatur konstant ist. Das sieht die technische Regel VDI 6023 Blatt 3 zur Hygiene in Trinkwasser-Systemen vor“, sagt Dr. Julia Wassermann, Hygiene-Expertin bei TÜV Rheinland.
Bei längeren Betriebsunterbrechungen sind die vorgegebenen Maßnahmen vor Wiederinbetriebnahme umfangreicher. So ist beispielsweise bei mehr als vierwöchiger Betriebsunterbrechung eine mikrobiologische Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung erforderlich. „In Leitungen mit stehendem Wasser können sich Mikroorganismen schnell vermehren. Als Arbeitgeber und Immobilienbesitzer sollte man sich damit unbedingt beschäftigen. Denn für Beschäftigte und Gebäudenutzer dürfen keinerlei Gefährdungen durch Mikroorganismen im Trinkwasser bestehen“, erklärt die Mikrobiologin. Dies sehen beispielsweise Arbeitsschutzgesetz oder Landesbauordnungen vor.
In der Leitung stehendes Wasser ablaufen lassen
Mikroorganismen im Trinkwasser können zu diversen Infektionen führen, unter anderem zu Krankheiten im Magen- und Darmbereich. Legionellen können Lungenentzündungen mit schwerem Verlauf hervorrufen. Die TÜV Rheinland-Expertin empfiehlt grundsätzlich, das in der Leitung stehende Wasser zunächst ablaufen zu lassen. Die deutsche Trinkwasserverordnung macht zwar Wasser zum besten kontrollierten Lebensmittel, aber als Leitungswasser kann es dennoch schädliche Mikroorganismen enthalten. Daher sollten Wasserhahndüsen und Duschköpfe auch regelmäßig erneuert werden.
Hygiene braucht regelmäßige Kontrolle
Welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, bevor der Betrieb wieder hochgefahren wird, hängt von der Dauer des Leer- oder Stillstandes ab. Wurde zum Beispiel die Wasserleitung über eine Woche nicht genutzt, muss das Wasser in der Anlage komplett ausgetauscht und fachgerecht gespült werden. Bei einer Stilllegung von mehr als vier Wochen, ist gemäß technischer Richtlinie zusätzlich eine mikrobiologische Untersuchung erforderlich. „Um gesundheitliche Risiken durch Mikroorganismen zu reduzieren, sollte die Temperatur von kaltem Wasser weniger als 25 Grad Celsius und warmes Wasser mit über 55 Grad aus der Leitung fließen“, sagt Dr. Wassermann.
Fast alle öffentlichen Immobilien mit zentraler Warmwasserversorgung werden gemäß Trinkwasserverordnung einmal pro Jahr, gewerblich genutzte Mietobjekte werden alle drei Jahre durch gelistete und akkreditierte Stellen wie TÜV Rheinland geprüft.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/wasser bei TÜV Rheinland.
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