
Aufgrund der Sperrung des Alten Markts wird die Einbahnstraßenregelung von der Brockhäger Straße/Dr.-Pieke-Straße über Kirchplatz, Münsterstraße bis Brentrups Garten für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes aufgehoben, was bedeutet, dass der Straßenabschnitt bis zum Alten Markt im genannten Zeitraum für den Kfz-Verkehr in beide Fahrtrichtungen freigegeben ist.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einbahnstraßenregelungen auf den Abschnitten Kreuzung Münsterstraße/Brentrups Garten bis zur Kreuzung Achtermann-straße/Dr.-Zurbrüggen-Straße sowie Kreuzung August-Claas-Straße/Achtermannstraße bis zur Kreuzung August-Claas-Straße/Münsterstraße weiterhin uneingeschränkt bestehen bleiben.
Weiterhin werden die Behindertenparkplätze am Kirchplatz für Taxis vorgehalten und daher übergangsweise an die Marienstraße verlegt. Verkehrsteilnehmende beachten bitte, dass die Parkplätze an der Marienstraße nur aus Richtung der Clarholzer Straße angefahren werden können.
(Textquelle: Stadt Harsewinkel)




























Das was? Na, das Spöggsken!