Stiftung Warentest: Wärmepumpen – Welche Versicherung bei Diebstahl zahlt

Wird die Wärmepumpe gestohlen, ob von der Baustelle oder bereits fest verbaut, sind Tausende Euro weg. Finanztest rät Eigentümern, sich rechtzeitig über die Bedingungen ihrer Versicherung zu informieren. Entscheidend ist, ob das Haus bewohnt oder noch im Rohbau ist.

Wärmepumpen als Diebesgut? Bislang sind die Fallzahlen sehr niedrig. Mit 15 gestohlenen Wärmepumpen im Jahr 2022 führt Sachsen-Anhalt die Liste an. Jedoch könnten solche Diebstähle zunehmen, schätzen einige Landeskriminalämter gegenüber Finanztest.

Welche Versicherung anzusprechen ist, hängt davon ab, ob das Gerät vor oder nach dem Einzug ins neue Haus geklaut wurde. Wärmepumpen werden meist von Baustellen gestohlen, wenn sie noch nicht eingebaut sind. Das ist besonders ärgerlich, da Versicherungsschutz in solchen Fällen meist ausgeschlossen ist. „Lassen Sie die Wärmepumpe daher nicht ungesichert stehen. Sobald das Gerät fest verbaut ist, kann es über eine Bauleistungsversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Der Schutz ist sinnvoll,“ rät Finanztest-Expertin Ulrike Schulz. Die Wohngebäudeversicherung oder gar Hausratversicherung ist in diesem Fall nicht zuständig.

Nach Einzug kann die Wärmepumpe über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Das ist bei vielen Anbietern möglich, aber nicht automatisch der Fall. Daher sollten Eigentümer unbedingt bei ihrer Versicherung nachfragen. Grundsätzlich ist es bei jüngeren Verträgen wahrscheinlicher, dass die Wärmepumpe im Kleingedruckten erwähnt wird. Ein Update des Vertrags kann sich lohnen, neuere und Premiumtarife sind meistens insgesamt besser.

Der Beitrag „Wärmepumpen gut versichern“ erscheint am 23. August in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest sowie unter www.test.de/waermepumpen-diebstahl.

(Text- und Bildquelle: test.de)

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