Ratsfraktion der CDU regt die Überabreitung der Allgemeinverfügung vom 27. März im Hinblick auf Eisdielen an

Die Ratsfraktion der CDU regt in einem Brief an die Bürgermeisterin die Überarbeitung der Allgemeinverfügung vom 27. März in Bezug auf Eisdielen und den Außer-Haus-Verkauf von Eis an. Man schlägt vor die Allgemeinverfügung vom 27. März zur Schließung der Eisdielen und dem Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Eis in Teilen außer Kraft zu setzen und den Außer-Haus-Verkauf unter Beachtung der dafür vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen schnellstmöglich zu genehmigen.

Bezug nehmend auf einige Nachbarbarkommunen in denen Eisdielen ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt ist und dieses nach Informationen CDU-Ratsfraktion ohne wesentliche Komplikationen unter Einhaltung aller Gebote (Abstand und Verzehrverbot im Umkreis von 50m) störungsfrei verläuft, hält man die erlassene Allgemeinverfügung für eine Überreglementierung. Nach Meinung der CDU-Ratsfraktion macht es die aktuelle Allgemeinverfügung den Betreibern von Eisdielen unmöglich, die schweren wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie abzufedern.