Die Ratsfraktion der CDU regt in einem Brief an die Bürgermeisterin die Überarbeitung der Allgemeinverfügung vom 27. März in Bezug auf Eisdielen und den Außer-Haus-Verkauf von Eis an. Man schlägt vor die Allgemeinverfügung vom 27. März zur Schließung der Eisdielen und dem Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Eis in Teilen außer Kraft zu setzen und den Außer-Haus-Verkauf unter Beachtung der dafür vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen schnellstmöglich zu genehmigen.
Bezug nehmend auf einige Nachbarbarkommunen in denen Eisdielen ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt ist und dieses nach Informationen CDU-Ratsfraktion ohne wesentliche Komplikationen unter Einhaltung aller Gebote (Abstand und Verzehrverbot im Umkreis von 50m) störungsfrei verläuft, hält man die erlassene Allgemeinverfügung für eine Überreglementierung. Nach Meinung der CDU-Ratsfraktion macht es die aktuelle Allgemeinverfügung den Betreibern von Eisdielen unmöglich, die schweren wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie abzufedern.